Gemeinde Bartholomä

"Graue-Flecken-Programm"
2024
 
 Das Programm "Graue Flecken"
Die Gemeinde Bartholomä beabsichtigt im Rahmen des kommunalen Breitbandausbaus die „Grauen Flecken“ zu beseitigen und dazu für unterversorgte Gebiete das Glasfasernetz (FTTB) auszubauen.
Für die Gemeinde Bartholomä wurde im Jahr 2021 eine Markterkundung nach den Vorgaben des Grauen Flecken Förderprogramms durchgeführt.
Diese Markterkundung 2021 kam grundsätzlich zu dem Ergebnis, dass in der Gemeinde „Graue Flecken“ vorhanden sind (vor allem der Bereich des Feriendorfs Amalienhof) und es aktuell keinen privaten Telekommunikationsanbieter gibt, der in der nächsten Zeit diese Grauen Flecken ausbaut.
Damit stellt sich für die Gemeinde Bartholomä die Herausforderung, diese „Grauen Flecken“ durch die Gemeinde Bartholomä selber auszubauen. In Rede stand, dass hier wie im „Weißen Flecken-Programm“ in der Kombination der Bundes- und der Landesförderung ein Großteil der Kosten bezuschusst werden.
Somit hatte die Gemeinde nach der Beratung im Gemeinderat im Juli 2022 beschlossen, dass Büro Büro BK Teleconsult aus Backnang mit den Planungs- und Beratungsleistungen zu beauftragen, insbesondere einen Zuschussantrag für die geplante Umsetzung des Ausbaus der Grauen Flecken auszuarbeiten.
Der bereits weit fortgeschrittene – nahezu fertiggestellte – Antrag wurde jedoch der Gemeinde Bartholomä verwehrt, da die Bundesregierung im Oktober 2022 kurzfristig und ohne vorherige Ankündigung das Förderprogramm gestoppt hatte.
Seit Anfang April 2023 liegt eine neue Förderrichtlinie vor, über die das Büro BK Teleconsult und das Breitbandkompetenzzentrum des Landkreises in der öffentlichen Sitzung im Mai 2023 den Gemeinderat unterrichtet haben.
Der Gemeinderat Bartholomä hat im Mai 2023 beschlossen, eine nochmalige Markterkundung für diese „Grauen Flecken“ durchzuführen. Diese Markterkundung wurde unmittelbar danach gestartet. Weiterhin hat sich der Gemeinderat mehrheitlich dafür ausgesprochen, mit anderen Gemeinden für eine bessere Förderantragsstellung ein sog. „Cluster“ zu bilden.
Beim Projektträger für die Gigabit-RL 2.0 wurde daher ein Förderantrag für das „Cluster Süd“, dem die Gemeinden Bartholomä, Eschach, Essingen, Göggingen, Täferrot und Waldstetten angehören, gestellt.
Dieser Förderantrag hat in der Prüfung leider nur 280 Punkte erreicht. Da damit keine Einstufung in die „fast lane“ erfolgt ist, sind die Kooperationspartner übereingekommen, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über das Cluster Süd aufzuheben, um unter einer veränderten Zusammensetzung der Kooperationspartner einen erneuten Förderantrag stellen zu können.
Sehr kurzfristig wurde infolge mit den beteiligten Gemeinden im Oktober 2023 ein Cluster Süd/West gegründet, das eine geänderte Zusammensetzung mit den Gemeinden (neben Bartholomä auch Eschach, Essingen, Göggingen, Gschwend, Ruppertshofen, Spraitbach und Täferrot) enthält.
Der Antrag „Cluster SüdWest“ wurde jedoch seitens des Projektträgers auch nicht in die fast lane, und damit in eine Förderung aufgenommen, da die Fördervorrausetzungen für die Aufnahme in die fast lane nicht vorlagen (Punktzahl: 220 Punkte).
Die Breitbandförderung des Bundes wird im Jahr 2024 mit der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 30.04.2024 – „Gigabit-RL 2.0“ fortgesetzt.
Daher hat sich der Gemeinderat Bartholomä mit dem Thema erneut in einer öffentlichen Sitzung im Juni 2024 beraten, um sich wiederum um die Aufnahme in ein Förderprogramm zu bemühen. Dazu ist erneut eine Bildung eines Förderclusters Voraussetzung. Die künftigen Kooperationspartner in diesem Cluster vereinbaren daher die Bildung eines Förderantragsclusters für das Gebiet „Cluster WestSüd“, das folgende Gemeinden umfasst:
Mutlangen, Bartholomä, Eschach, Göggingen, Gschwend, Ruppertshofen und Täferrot
Die Gemeinde Mutlangen nimmt die Rolle des Geschäftsbesorgers in diesem Förderantragscluster ein.
Um den Förderantrag stellen zu können, muss vorab ein sog. Markterkundungsverfahren durchgeführt werden. Diese Markterkundung gibt privaten Firmen und Telekommunikationsunternehmen die Möglichkeit, sich für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau zu melden und definitiv das Interesse an einem Ausbau zu erklären.
Diese Markterkundung wird im Juni 2024 parallel mit der Landkreisverwaltung bzw. der neugegründeten Anstalt des öffentlichen Rechts „Breitband Ostalb“ vorbereitet und nach außen gegeben.
Die durchgeführte Markterkundung erbrachte nicht das für die Gemeinde Bartholomä erwünschte Ergebnis, nämlich eine Ausbauzusage eines privaten Telekommunikationsunternehmens. Daher wurde Ende August 2024 gemäß des Beschlusses des Gemeinderats Bartholomä vom Juni 2024, der Förderantrag auf Bundeszuschüsse für die Beseitigung der Grauen Flecken für das Fördercluster West/Süd fristgerecht eingereicht.
Ohne eine Förderung durch den Bund und das Land ist der Ausbau der Grauen-Flecken für die Gemeinde Bartholomä jedoch gänzlich unmöglich.
Die Gemeinde Bartholomä wird daher gemeinsam mit dem Breitbandkompetenzzentrum des Landratsamtes und mit dem beauftragten Planungsbüro BK teleconsult im Laufe des Jahres 2024 ständig beobachten und prüfen, welche Fördermöglichkeiten bestehen, um doch noch einen geförderten Ausbau im Rahmen des „Grauen-Flecken-Programms“ zu gelangen und die Beseitigung der „Grauen-Flecken“ durchführen zu können.
 
 Danke
In diesem Zusammenhang des Breitbandausbaus in Bartholomä dankt die Gemeinde Bartholomä, allen die bei den sehr umfangreichen Antragstellungen und den bisherigen Bewilligungen sie unterstützt haben, damit sehr zeitnah die noch fehlenden unterversorgten Quartiere, Ortsteile und Wohnplätze an das schnelle Internet angeschlossen werden können.
Ein besonderer Dank gilt dem Bund mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, dem Land Baden-Württemberg mit seinem Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration und unseren Bundes- und Landtagsabgeordneten für die Unterstützung zur Bereitstellung der Mittel und für die große Unterstützung der Gemeinde Bartholomä.

Unterstützung durch den Bund:

Unterstützung durch das Land Baden-Württemberg:


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