| Aus dem Gemeinderat |
| Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am Montag, 23. Januar 2006 |
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 9 Gemeinderäte
Zuhörer: 1
Beginn der Sitzung um 19.30 Uhr
Ende der Sitzung um 20.15 Uhr
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- Bürgerfragestunde
Im Rahmen der Bürgerfragestunde meldete sich ein Zuhörer zu Wort und regte
an, die Schaltzeiten der Straßenbeleuchtung zu überprüfen, da seiner
Ansicht nach die Straßenlampen morgens zu lange brennen würden.
Bürgermeister Kuhn erklärte, dass die Straßenbeleuchtung
dämmerungsabhängig geregelt sei und sich bei entsprechenden Lux-Zahlen
automatisch ein bzw. abschalte. Die Anregung des Zuhörers werde
überprüft.
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- Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2006 - Satzungsbeschluss
A. Sachverhalt
Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung für das Jahr 2006 wurden als
Entwurf in der Gemeinderatsitzung am 19.12.2005 eingebracht. Der
Gemeinderat hat den Entwurf eingehend beraten und keine Änderungen am
Entwurf vorgenommen.
Dem Haushaltsplan 2006 liegen als Rahmenbedingungen zugrunde:
- Der Verwaltungshaushalt weist einen Fehlbetrag von 183.000 € auf und
kann damit den Schuldendienst (Tilgungen) nicht erwirtschaften.
- Alle Ausgaben-Planansätze wurden auf Vorjahresstand eingefroren, außer
es liegen bekannte Erhöhungen vor (z. B. Energie).
- Eingearbeitet ist die Gebührenumschichtung im Klär- und Kanalbereich
(Senkung der Klärgebühr von 2,20 € auf 2,00 € und Erhöhung der
Kanalgebühr von 0,70 € auf 0.90 €)
- Beibehaltung der Hebesätze bei der Grundsteuer A und B und der
Gewerbesteuer.
- Erhöhung der Kreisumlage von 34 % auf 36 %.
- Der Vermögenshaushalt (Investitionen und Tilgungen) muss zunächst den
Verwaltungshaushalt ausgleichen und ist nur mit Grundstückserlösen
(200.000 €) und einer Darlehensaufnahme zu finanzieren.
- Für die geplante Abwicklung der begonnenen Investitionen
(Gasversorgung, Abwasserzweckverband, Sportplatz) muss ein Kredit mit
mindestens 233.000 € aufgenommen werden.
(Bezüglich der Einzelheiten zum Haushalt 2006 siehe auch
Mitteilungsblatt vom 05.01.2006, Ausgabe Nr. 1/2006).
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende wies u. a. darauf hin, dass der Haushalt bereits im
zweiten Jahr in Folge eine negative Zuführungsrate ausweise und der
Haushaltsplan 2006 sogar den bereits schlechten Haushalt 2005 bzgl. des
prognostizierten Defizits noch übertreffe. Sodann erläuterte der
Verbandskämmerer Thomas Kiwus nochmals die wesentlichen Kennzahlen des
Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung 2006.
Nachdem der Haushalt in einer Klausurtagung des Gemeinderates im
November 2005 und bei der Einbringung im Dezember im Gremium ausführlich
beraten und erörtert wurde, beschloss der Gemeinderat ohne weitere
Diskussion den vorliegenden Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2006
als Satzung und stimmte darüber hinaus der mittelfristigen Finanzplanung
in der im Haushaltsplan 2006 dargestellten Form zu.
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- Landtagswahl am Sonntag, 26. März 2006 - Vorbereitende Beschlüsse
A. Sachverhalt
Die Landtagswahl zum 14. Landtag von Baden-Württemberg findet am Sonntag,
26. März 2006 statt. Hierzu sind alle wahlberechtigten Bürgerinnen und
Bürger aufgerufen, einen neuen Landtag zu wählen. Um auf Gemeindeebene
diese Landtagswahl durchführen zu können, sind verschiedene
organisatorische Maßnahmen zu treffen.
a. Festlegung von Wahlbezirk und Wahlraum
Die Einteilung der Gemeinde Bartholomä als ein allgemeiner Wahlbezirk
und der Festlegung des Wahlraumes mit der "Kreativen Werkstatt" im
Dorfhaus hat sich in der Vergangenheit bewährt und soll so beibehalten
werden.
Neben dem allgemeinen Wahlbezirk bildet die Gemeinde auch zugleich einen
Briefwahlbezirk.
b. Einteilung der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer Ebenso hat es sich in
der Vergangenheit bewährt, die Mitglieder des Gemeinderates und die
Verwaltungsangestellten für die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
einzuteilen
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Diskussion und Beratung nahm der Gemeinderat von den
Vorbereitungen zur Durchführung der Landtagswahlen Kenntnis.
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- Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2006/2007
A. Sachverhalt
In der Gemeinde Bartholomä sind zwei Kindergärten vorhanden, die in
kirchlicher Trägerschaft stehen. Die Gemeinde Bartholomä übernimmt dabei
aufgrund der vertraglichen Regelungen mit den beiden Kirchengemeinden
rd. 83% der laufenden Kosten.
Bei den Kindergärten handelt es sich zum einen um den katholischen
Kindergarten "Arche Noah", Krauthof. Bei diesem 2-gruppigen Kindergarten
besteht eine Gruppe als Regelgruppe (Vor- und Nachmittagsbetreuung) und
eine Gruppe in der Form der sog. "verlängerten Öffnungszeit" (Betreuung
von 7.00 Uhr - 13.00 Uhr).
Beim Kindergarten der Evangelischen Kirchengemeinde "Fantadu",
Marktwiese, handelt es sich um einen eingruppigen Regelkindergarten
(vormittägliche- und nachmittägliche Betreuung). Somit ist in Bartholomä
ein sehr gutes, nach Ansicht der Verwaltung auch an dem tatsächlich
vorhandenen Bedarf orientiertes Betreuungsangebot vorhanden.
Insgesamt bestehen in den drei Kindergartengruppen max. bis zu 78
Kindergartenplätze für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren. Darauf
entfallen auf den Kindergarten "Fantadu" 25 Plätze auf den Kindergarten
"Arche Noah" 53 Plätze (25 bzw. 28 Plätze/Gruppe).
Im laufenden Kindergartenjahr 2005/2006 werden in beiden Einrichtungen
die vorhandenen Kindergartenplätze annähernd voll belegt werden.
Die Gemeindeverwaltung hat im Hinblick auf das Kindergartenjahr
2006/2007 eine Belegungsplanung erarbeitet und kommt zu dem Ergebnis,
dass auch im kommenden Kindergartenjahr die max. vorhandenen
Kindergartenplätze wieder annähernd belegt werden. Diese Betrachtung
geht davon aus, dass die sog. "Kann-Kinder" (Kinder die zwischen dem
1.8.2000 und dem 30.6.2001 geboren sind) auch im Kindergartenjahr
2006/2007 die Einrichtungen weiterhin besuchen und darüber hinaus alle
in Bartholomä gemeldete Kinder, die den Rechtsanspruch auf Belegung
eines Kindergartenplatzes erfüllen, tatsächlich in die Kindergärten
gegeben werden.
B. Beratung und Beschlussfassung
Aufgrund der seitens der Gemeindeverwaltung ermittelten Kinderzahlen
werden voraussichtlich etwas weniger Kinder die Kindergärten im
Kindergartenjahr 2006/2007 besuchen, so der Bürgermeister. Um die freien
Plätze möglichst zu besetzen, solle daher gemeinsam mit den beiden
Kirchengemeinden geprüft werden, unter welchen Voraussetzungen die
Aufnahme unter 3-Jähriger in die Kindergärten möglich sei.
In der anschließenden Beratung wurde von Seiten des Gremiums diese
Überprüfung begrüßt und darauf hingewiesen, dass bereits in der jüngsten
Vergangenheit ein entsprechender Bedarf seitens der Gemeindeverwaltung
geprüft wurde. Dazu erklärte der Vorsitzende, dass sich der damalige
Bedarf auf wenige Einzelfälle begrenzt habe, auch eine in Rede stehende
Ferienbetreuung sei nur vereinzelt gewünscht worden.
Nach weiterer Beratung nahm das Gremium die Kindergartenplanung
2006/2007 zur Kenntnis und regte an, gemeinsam mit den beiden
Kirchengemeinden zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen unter
3-jährige in die Kindergärten aufgenommen werden können und ob ein
entsprechender Bedarf in Bartholomä hierfür vorhanden ist.
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- Kenntnisgabe der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 17.01.2006
Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.01.2006
die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat zur Kenntnis
gegeben wurden:
- Umbau des Mehrfamilienwohnhauses durch Ausbau des Dachgeschosses
und Errichtung einer Schleppdachgaube auf Grundstück Flst. 144/1,
Gaisgasse
Der Bauherr plant auf seinem Grundstück an der Gaisgasse den Umbau des
Mehrfamilienhauses und einen Ausbau des Dachgeschosses und damit
verbunden die Errichtung einer Schleppdachgaube. Es wurde dazu ein
Bauantrag eingereicht. Da das Baugrundstück im sog. "unbeplanten
Innenbereich" liegt, ist hierfür das Einvernehmen der Gemeinde
erforderlich.
Nach Diskussion und Beratung hat der TA zu dem gestellten Bauantrag
einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
- Neubau eines Carports auf Grundstück Flst. 212/1, Längenfeldweg
Der Bauherr plant auf seinem Grundstück am Längenfeldweg den Neubau
eines Carports für 2 PKW-Garagen. Das Baugrundstück liegt innerhalb des
Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes "Brunnenfeld, 5.
Änderung und 1. Erweiterung" aus dem Jahr 1983. Das Bauvorhaben
überschreitet die im Bebauungsplan festgelegte Baugrenze. Der Carport
wurde bereits schon errichtet.
Da der Carport die Baugrenze überschreitet und der sonst geforderte
Mindestabstand zur öffentlichen Verkehrsfläche nicht eingehalten ist,
hat der TA nach ausführlicher Beratung einstimmig beschlossen, das
gemeindliche Einvernehmen zum gestellten Bauantrag nicht zu erteilen und
dem Bauherrn empfohlen, das Bauvorhaben innerhalb der im Bebauungsplan
festgesetzten Baugrenzen zu realisieren.
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- Bekanntgaben/Verschiedenes
Unter dem Punkt Bekanntgaben informierte Bürgermeister Kuhn über die
Jugendkonferenz am 20.01.2006 und deren Ergebnisse.
Weiterhin gab der Vorsitzende Informationen zum "Tag der Ausbildung"
innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein am 25.03.2006 bekannt.
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- Anfragen der Gemeinderäte
Eine Anfrage richtete sich zum Thema des Parkens im öffentlichen Straßenraum.
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Ende der öffentlichen Sitzung um 20.15 Uhr.
Eine nichtöffentliche Sitzung mit sieben Tagesordnungspunkten schloss sich an.
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