Aus dem Gemeinderat
Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am Montag, 23. Januar 2006
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 9 Gemeinderäte
Zuhörer: 1
Beginn der Sitzung um 19.30 Uhr
Ende der Sitzung um 20.15 Uhr
 
  1. Bürgerfragestunde
Im Rahmen der Bürgerfragestunde meldete sich ein Zuhörer zu Wort und regte an, die Schaltzeiten der Straßenbeleuchtung zu überprüfen, da seiner Ansicht nach die Straßenlampen morgens zu lange brennen würden.
Bürgermeister Kuhn erklärte, dass die Straßenbeleuchtung dämmerungsabhängig geregelt sei und sich bei entsprechenden Lux-Zahlen automatisch ein bzw. abschalte. Die Anregung des Zuhörers werde überprüft.
  1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2006 - Satzungsbeschluss
A. Sachverhalt
Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung für das Jahr 2006 wurden als Entwurf in der Gemeinderatsitzung am 19.12.2005 eingebracht. Der Gemeinderat hat den Entwurf eingehend beraten und keine Änderungen am Entwurf vorgenommen.
Dem Haushaltsplan 2006 liegen als Rahmenbedingungen zugrunde:
- Der Verwaltungshaushalt weist einen Fehlbetrag von 183.000 € auf und kann damit den Schuldendienst (Tilgungen) nicht erwirtschaften.
- Alle Ausgaben-Planansätze wurden auf Vorjahresstand eingefroren, außer es liegen bekannte Erhöhungen vor (z. B. Energie).
- Eingearbeitet ist die Gebührenumschichtung im Klär- und Kanalbereich (Senkung der Klärgebühr von 2,20 € auf 2,00 € und Erhöhung der Kanalgebühr von 0,70 € auf 0.90 €)
- Beibehaltung der Hebesätze bei der Grundsteuer A und B und der Gewerbesteuer.
- Erhöhung der Kreisumlage von 34 % auf 36 %.
- Der Vermögenshaushalt (Investitionen und Tilgungen) muss zunächst den Verwaltungshaushalt ausgleichen und ist nur mit Grundstückserlösen (200.000 €) und einer Darlehensaufnahme zu finanzieren.
- Für die geplante Abwicklung der begonnenen Investitionen (Gasversorgung, Abwasserzweckverband, Sportplatz) muss ein Kredit mit mindestens 233.000 € aufgenommen werden.
(Bezüglich der Einzelheiten zum Haushalt 2006 siehe auch Mitteilungsblatt vom 05.01.2006, Ausgabe Nr. 1/2006).

B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende wies u. a. darauf hin, dass der Haushalt bereits im zweiten Jahr in Folge eine negative Zuführungsrate ausweise und der Haushaltsplan 2006 sogar den bereits schlechten Haushalt 2005 bzgl. des prognostizierten Defizits noch übertreffe. Sodann erläuterte der Verbandskämmerer Thomas Kiwus nochmals die wesentlichen Kennzahlen des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung 2006.
Nachdem der Haushalt in einer Klausurtagung des Gemeinderates im November 2005 und bei der Einbringung im Dezember im Gremium ausführlich beraten und erörtert wurde, beschloss der Gemeinderat ohne weitere Diskussion den vorliegenden Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2006 als Satzung und stimmte darüber hinaus der mittelfristigen Finanzplanung in der im Haushaltsplan 2006 dargestellten Form zu.
  1. Landtagswahl am Sonntag, 26. März 2006 - Vorbereitende Beschlüsse
A. Sachverhalt
Die Landtagswahl zum 14. Landtag von Baden-Württemberg findet am Sonntag, 26. März 2006 statt. Hierzu sind alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, einen neuen Landtag zu wählen. Um auf Gemeindeebene diese Landtagswahl durchführen zu können, sind verschiedene organisatorische Maßnahmen zu treffen.

a. Festlegung von Wahlbezirk und Wahlraum
Die Einteilung der Gemeinde Bartholomä als ein allgemeiner Wahlbezirk und der Festlegung des Wahlraumes mit der "Kreativen Werkstatt" im Dorfhaus hat sich in der Vergangenheit bewährt und soll so beibehalten werden.
Neben dem allgemeinen Wahlbezirk bildet die Gemeinde auch zugleich einen Briefwahlbezirk.

b. Einteilung der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer Ebenso hat es sich in der Vergangenheit bewährt, die Mitglieder des Gemeinderates und die Verwaltungsangestellten für die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer einzuteilen

B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Diskussion und Beratung nahm der Gemeinderat von den Vorbereitungen zur Durchführung der Landtagswahlen Kenntnis.
  1. Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2006/2007
A. Sachverhalt
In der Gemeinde Bartholomä sind zwei Kindergärten vorhanden, die in kirchlicher Trägerschaft stehen. Die Gemeinde Bartholomä übernimmt dabei aufgrund der vertraglichen Regelungen mit den beiden Kirchengemeinden rd. 83% der laufenden Kosten.
Bei den Kindergärten handelt es sich zum einen um den katholischen Kindergarten "Arche Noah", Krauthof. Bei diesem 2-gruppigen Kindergarten besteht eine Gruppe als Regelgruppe (Vor- und Nachmittagsbetreuung) und eine Gruppe in der Form der sog. "verlängerten Öffnungszeit" (Betreuung von 7.00 Uhr - 13.00 Uhr).
Beim Kindergarten der Evangelischen Kirchengemeinde "Fantadu", Marktwiese, handelt es sich um einen eingruppigen Regelkindergarten (vormittägliche- und nachmittägliche Betreuung). Somit ist in Bartholomä ein sehr gutes, nach Ansicht der Verwaltung auch an dem tatsächlich vorhandenen Bedarf orientiertes Betreuungsangebot vorhanden.
Insgesamt bestehen in den drei Kindergartengruppen max. bis zu 78 Kindergartenplätze für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren. Darauf entfallen auf den Kindergarten "Fantadu" 25 Plätze auf den Kindergarten "Arche Noah" 53 Plätze (25 bzw. 28 Plätze/Gruppe).
Im laufenden Kindergartenjahr 2005/2006 werden in beiden Einrichtungen die vorhandenen Kindergartenplätze annähernd voll belegt werden.
Die Gemeindeverwaltung hat im Hinblick auf das Kindergartenjahr 2006/2007 eine Belegungsplanung erarbeitet und kommt zu dem Ergebnis, dass auch im kommenden Kindergartenjahr die max. vorhandenen Kindergartenplätze wieder annähernd belegt werden. Diese Betrachtung geht davon aus, dass die sog. "Kann-Kinder" (Kinder die zwischen dem 1.8.2000 und dem 30.6.2001 geboren sind) auch im Kindergartenjahr 2006/2007 die Einrichtungen weiterhin besuchen und darüber hinaus alle in Bartholomä gemeldete Kinder, die den Rechtsanspruch auf Belegung eines Kindergartenplatzes erfüllen, tatsächlich in die Kindergärten gegeben werden.

B. Beratung und Beschlussfassung
Aufgrund der seitens der Gemeindeverwaltung ermittelten Kinderzahlen werden voraussichtlich etwas weniger Kinder die Kindergärten im Kindergartenjahr 2006/2007 besuchen, so der Bürgermeister. Um die freien Plätze möglichst zu besetzen, solle daher gemeinsam mit den beiden Kirchengemeinden geprüft werden, unter welchen Voraussetzungen die Aufnahme unter 3-Jähriger in die Kindergärten möglich sei.
In der anschließenden Beratung wurde von Seiten des Gremiums diese Überprüfung begrüßt und darauf hingewiesen, dass bereits in der jüngsten Vergangenheit ein entsprechender Bedarf seitens der Gemeindeverwaltung geprüft wurde. Dazu erklärte der Vorsitzende, dass sich der damalige Bedarf auf wenige Einzelfälle begrenzt habe, auch eine in Rede stehende Ferienbetreuung sei nur vereinzelt gewünscht worden.
Nach weiterer Beratung nahm das Gremium die Kindergartenplanung 2006/2007 zur Kenntnis und regte an, gemeinsam mit den beiden Kirchengemeinden zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen unter 3-jährige in die Kindergärten aufgenommen werden können und ob ein entsprechender Bedarf in Bartholomä hierfür vorhanden ist.
  1. Kenntnisgabe der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 17.01.2006
Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.01.2006 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurden:

- Umbau des Mehrfamilienwohnhauses durch Ausbau des Dachgeschosses und Errichtung einer Schleppdachgaube auf Grundstück Flst. 144/1, Gaisgasse
Der Bauherr plant auf seinem Grundstück an der Gaisgasse den Umbau des Mehrfamilienhauses und einen Ausbau des Dachgeschosses und damit verbunden die Errichtung einer Schleppdachgaube. Es wurde dazu ein Bauantrag eingereicht. Da das Baugrundstück im sog. "unbeplanten Innenbereich" liegt, ist hierfür das Einvernehmen der Gemeinde erforderlich.
Nach Diskussion und Beratung hat der TA zu dem gestellten Bauantrag einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

- Neubau eines Carports auf Grundstück Flst. 212/1, Längenfeldweg
Der Bauherr plant auf seinem Grundstück am Längenfeldweg den Neubau eines Carports für 2 PKW-Garagen. Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes "Brunnenfeld, 5. Änderung und 1. Erweiterung" aus dem Jahr 1983. Das Bauvorhaben überschreitet die im Bebauungsplan festgelegte Baugrenze. Der Carport wurde bereits schon errichtet.
Da der Carport die Baugrenze überschreitet und der sonst geforderte Mindestabstand zur öffentlichen Verkehrsfläche nicht eingehalten ist, hat der TA nach ausführlicher Beratung einstimmig beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen zum gestellten Bauantrag nicht zu erteilen und dem Bauherrn empfohlen, das Bauvorhaben innerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen zu realisieren.
  1. Bekanntgaben/Verschiedenes
Unter dem Punkt Bekanntgaben informierte Bürgermeister Kuhn über die Jugendkonferenz am 20.01.2006 und deren Ergebnisse.
Weiterhin gab der Vorsitzende Informationen zum "Tag der Ausbildung" innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein am 25.03.2006 bekannt.
  1. Anfragen der Gemeinderäte
Eine Anfrage richtete sich zum Thema des Parkens im öffentlichen Straßenraum.
Ende der öffentlichen Sitzung um 20.15 Uhr.
Eine nichtöffentliche Sitzung mit sieben Tagesordnungspunkten schloss sich an.
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