| Aus dem Gemeinderat |
| Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am Montag, 20.
Februar 2006 |
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 9 Gemeinderäte
Zuhörer: 1
Beginn der Sitzung um 19.30 Uhr
Ende der Sitzung um 20.15 Uhr
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- Entwicklungsprogramm ländlicher Raum
Konzeption zur "Aktivierung innerörtlicher Potenziale von Bauflächen
zur Eindämmung des Landschaftsverbrauchs"
A. Sachverhalt
Die Gemeinde Bartholomä als staatlich anerkannter Erholungsort gilt als
attraktive Wohngemeinde und hat mit einer Einwohnerzahl von rund 2200
Einwohnern eine vergleichsweise gute Infrastruktur vorzuweisen. Auf der
Gesamtgemarkung (2075 ha) sind lediglich rund 8 % als Siedlungs- bzw.
Verkehrsflächen belegt. Die Gemeinde ist ländlich strukturiert und von
einer herrlichen Landschaft und Natur geprägt.
Um die Infrastruktur in der Gemeinde langfristig zu sichern, ist es
erforderlich, dass sich die Gemeinde maßvoll entwickelt. Dies geschieht
durch die Bereitstellung von kleinen Gebieten für die Wohnbebauung.
Darüber hinaus ist es aber auch wichtig, gewerbliche Flächen bereit zu
halten.
Da die Überplanung neuer (Wohn-) Baugebiete bis zur tatsächlichen
Umsetzung noch Zeit bedarf, soll kurzfristig untersucht werden, welche
innerörtlichen Potenziale von möglichen Bauflächen aktiviert werden
können. Ebenso soll mit Blick auf die Erhaltung der Funktion der
Dorfmitte geprüft werden, welche innerörtlichen Entwicklungsressourcen
zur Verfügung stehen.
Im Rahmen des Entwicklungsprogramm ländlicher Raum wurde seitens des
Landes ein Modellprojekt „Eindämmung des Landschaftsverbrauchs durch
Aktivierung des innerörtlichen Potenzials“ aufgelegt. Im Rahmen dieses
Programms kann das innerörtliche Potenzial ermittelt und bewertet
werden. Aufgrund dieser Ergebnisse können Schlüsse zur städtebaulichen
Entwicklung, zur Einsparung von Bauland und zur Stärkung der Dorfmitte
gezogen werden.
Das Land Baden-Württemberg fördert im Rahmen des Entwicklungsprogramms
ländlicher Raum eine solche Konzeption mit 80 % der förderfähigen
Kosten.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Beratung und Diskussion beschloss der Gemeinderat
einstimmig, einen Zuschussantrag entsprechend einem vorliegenden
Honorarangebot mit 15.615,50 € (netto) durch das Büro Junginger +
Partner und Geotechnik Aalen beim Land zu stellen. Die Verwaltung wurde
ermächtigt, nach Vorliegen des Bewilligungsbescheides den Auftrag an das
Ingenieurbüro zu erteilen.
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- Böhmenkircher Straße
- Überprüfung von straßenverkehrsrechtlichen Regelungen
A. Sachverhalt
Der Technische Ausschuss hat sich in seiner öffentlichen Sitzung am
11.10.2005 mit der Thematik über die straßenverkehrsrechtlichen
Regelungen in der Böhmenkircher Straße befasst und damals beschlossen,
vor einer weiteren Beschlussfassung zunächst eine
Geschwindigkeitsmessung durch das Landratsamt Ostalbkreis durchführen zu
lassen.
Eine seitens der Gemeinde beauftragte Messung wurde sodann im Zeitraum
vom 13.10. - 18.10.2005 durchgeführt.
Die Ergebnisse der Tagesauswertungen hat der Ausschuss sodann in seiner
öffentlichen Sitzung am 15.11.2005 wieder beraten. Aufgrund der
Messergebnisse konnte festgestellt werden, dass auf der Böhmenkircher
Straße mit rd. 2000 Fahrzeugen/Tag ein erhöhtes Verkehrsaufkommen
vorhanden ist; ein erhöhter Wert der gefahrenen Geschwindigkeiten konnte
aufgrund der Messergebnisse an dem Standort nicht festgestellt werden.
Nach ausführlicher Beratung wurde beschlossen, nach Möglichkeiten zu
suchen, die Böhmenkircher Straße für den Durchgangsverkehr unattraktiv
zu machen. Von Seiten der Straßenverkehrsschau wurde darauf hingewiesen,
dass bei einer geplanten Straßenmöblierung zunächst eine Ausweisung
einer "Zone 30" voraus gehen müsse, da ansonsten Blumenkübel oder
ähnliche bauliche Maßnahmen nicht abgesichert seien.
In einer Besprechung mit den Anliegern am 8. Februar im Rathaus wurde
die straßenverkehrliche Situation der Böhmenkircher Straße erörtert.
Einhellig haben sich die Anwohner dafür ausgesprochen, auf der Straße
eine "Zone 30"-Beschilderung vorzunehmen. Bei der Ausweisung von
baulichen Anlagen wurde jedoch angeregt, eine solche Möblierung
gegebenenfalls nur im Bereich zwischen der Bebauung und dem Ortsschild
anzubringen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Sehr intensiv diskutierte das Gremium über mögliche
straßenverkehrsrechtlichen Regelungen auf der Böhmenkircher Straße. Nach
eingehender Diskussion beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Straße
als Zone-30 auszuweisen und sich vorzubehalten, gegebenenfalls bauliche
Maßnahmen bzw. eine Möblierung auf der Böhmenkircher Straße vorzusehen,
sofern die Ausweisung der Zone-30 keine Erfolge zeigt.
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- Stiftung Kultur- und Sport Bartholomä
- Festlegung eines Logo
A. Sachverhalt
Die Kultur- und Sport Stiftung Bartholomä wurde im Jahr 1996 gegründet.
Die Stiftung verfolgt das Ziel, Kinder und Jugendliche in Bartholomä in
sportlicher und kultureller Hinsicht zu fördern und zu unterstützen.
Möglich wurde die Stiftung durch die Familie Höfliger. Die Familie hatte
seinerzeit die Jagd auf der Gemarkung Bartholomä gepachtet, mit der
Gemeinde immer sehr enge Beziehungen gepflegt und die Gemeinde in der
zurückliegenden Zeit auch immer wieder unterstützt.
Um die Stiftung verstärkt nach außen zu tragen und das Ziel der Stiftung
verstärkt auch in der Bevölkerung zu verankern, ist es sinnvoll im Sinne
eines „Corporate Identity“ ein Logo für die Stiftung zu finden.
Frau Corinna Niederberger, Bartholomä – Möhnhof hat dazu einige
Vorschläge ausgearbeitet, die dem Gemeinderat zur Diskussion gestellt
wurden.
B. Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Kuhn berichtete aus der Vorberatung des Ausschuss für
Soziale Angelegenheiten von der vorangegangenen Woche. Der Ausschuss
habe aus der Vielzahl der unterschiedlichen Vorschläge ein Logo
favorisiert. Dabei sei entscheidend gewesen, dass das Logo sowohl den
geschriebenen Begriff Kultur- und Sportstiftung Bartholomä beinhalte,
wie auch dass das Logo ansprechend und eine kompakte, für eine spätere
Verwendung als Anstecker oder Button geeignete Form habe.
Ein Gemeinderat regte an, das Logo in der Gemeindefarbe Rot zu wählen.
Nach weiterer Diskussion und Beratung beschloss der Gemeinderat sodann
einstimmig, den seitens des Ausschuss für Soziale Angelegenheiten
empfohlenen Vorschlag als das neue Logo der Kultur- und Sportstiftung
Bartholomä festzustellen.
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- Kenntnisgabe der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 14.02.2006
Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.02.2006
die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat zur Kenntnis
gegeben wurden:
1. Bausachen
- Holzlagerschuppen (geänderte Ausführung); Aufstellung einer
Absauganlage (Werksattanlage); Überdachung eines Kragarmregals, Flst.
Nr. 11/1, Gaisgasse
Der Bauherr plant auf seinem Grundstück einen Holzlagerschuppen zu
errichten. Darüber hinaus ist die Aufstellung einer Abgasabsauganlage
als Werkstattanbau und die Überdachung eines Kragarmregals im Bauantrag
geplant.
Das Baugrundstück liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortslage
von Bartholomä, so dass sich die Zulässigkeit der Vorhaben nach der
"Umgebungsbebauung" richtet.
Der TA hat das erforderliche gemeindliche Einvernehmen zu dem gestellten
Bauantrag - vorbehaltlich einer abschließenden Stellungnahme der
Gewerbeaufsicht - erteilt.
- Erweiterung des Wohnhauses und Neubau eines Carports, Flst. Nr.
747, Schimmelweg
Der Bauherr plant auf seinem Grundstück am Schimmelweg die Erweiterung
des Wohngebäudes und den Neubau eines Carports. Hierzu wurde ein
Bauantrag auf Erteilung einer Baugenehmigung gestellt.
Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des
rechtskräftigen Bebauungsplanes „Amalienhof“; das Vorhaben weicht
hinsichtlich des geplanten Carports, der in der nicht überbaubaren
Grundstücksfläche geplant ist, von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
ab.
Nach intensiver Beratung und Diskussion hat der TA die Zustimmung zum
geplanten Wohnhausanbau erteilt. Die notwendige Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes wegen des geplanten Carports und des
Geräteschuppens wurde hingegen seitens des TA versagt.
- Umbau Ferienhaus mit Vergrößerung Wohnfläche und Anbau Bad- und
Schlafzimmer, Flst. 713/4, Hannoveranerweg
Es ist geplant, das bestehende Ferienhaus am Hannoveranerweg umzubauen
und die Wohnfläche hierzu insgesamt zu erhöhen. In Zusammenhang mit dem
Bauantrag ist auch die Anlegung von Stellplätzen außerhalb der
überbaubaren Grundstücksfläche vorgesehen. Das Vorhaben befindet sich
innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „
Amalienhof“.
Nach eingehender Beratung hat der TA das Einvernehmen zum Umbau des
Ferienhauses erteilt. Die notwendige Befreiung für die drei geplanten
Stellplätze außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche wurde versagt;
hier wurde lediglich der Anlegung eines oberirdischen Stellplatzes in
der Ausführung als Rasengittersteine am Hannoveranerweg zugestimmt.
- Anlegung von 2 Stellplätzen, Flst. 661/5, Theodor-Wolf-Weg
Der Bauherr hat für den Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit
Doppelcarport im Dezember bei der Gemeinde die Bauvorlagen im Rahmen des
Kenntnisgabeverfahrens eingereicht. Entgegen der damals eingereichten
Bauvorlagen wurden direkt vor dem Wohngebäude zwei Stellplätze
zusätzlich angelegt. Nach entsprechender Aufforderung der Gemeinde wurde
nunmehr ein Antrag zur Genehmigung der beiden Stellplätze vorgelegt.
Nach eingehender Beratung und Diskussion hat der TA einstimmig
beschlossen, das für die Zulässigkeit der beiden Stellplätze
erforderliche Einvernehmen für die Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes „Hirschgasse-Ost“ zu versagen.
2. Einhaltung der Versammlungsstättenverordnung in der TSV-Halle
Der TA hat sich in seiner öffentlichen Sitzung über das Verbandsbauamt
der VG Rosenstein über die Anforderung der
Versammlungsstättenverordnungen in der TSV-Halle nochmals eingehend
informiert.
Zur weiteren Umsetzung der Anforderungen wurde die Verwaltung
beauftragt, den erforderlichen Rauchabzug durch die Öffenbarkeit der
Fenster herzustellen und mit einer Rauch-Warn-Anlage (RWA) auszustatten.
Die Verwaltung wurde hierzu beauftragt und ermächtigt, die
kostengünstigste Möglichkeit zu suchen und zu beauftragen. Die weiteren
Anforderungen an die Versammlungsstättenverordnung, wie auch die
Arbeiten für den elektrischen Anschluss der Fensteröffner wird durch den
TSV Bartholomä in Eigenregie durchgeführt.
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- Bekanntgaben/Verschiedenes
- Haushaltssatzung der Gemeinde Bartholomä
Bürgermeister Kuhn informierte das Gremium darüber, dass die
Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung der Gemeinde für das
Haushaltsjahr 2006 genehmigt habe. In dem Zusammenhang zitierte er einen
Hinweis aus der Genehmigungsurkunde, wonach festgestellt wird, dass der
Haushalt 2006 eine grundsätzliche Schwäche der Gemeindefinanzen im
Verwaltungshaushalt offenbare.
- Landschafts- und Dorfputzete
Der Vorsitzende verwies auf die für Samstag, 18. März 2006 geplante
Landschaftsputzete. Durch diese Putzete werde ein aktiver Beitrag zum
Umweltschutz geleistet. Er warb um die Unterstützung für diese Aktion in
der Bevölkerung und zeigte sich davon überzeugt, dass die Putzete ein
Signal an all diejenige sei, die achtlos ihren Müll entsorgen, ihr
Verhalten zu überdenken.
- Schüler aus Casola Valsenio besuchen Bartholomä
Bürgermeister Kuhn informierte über den geplanten Besuch der
Schülerinnen und Schüler aus Casola Valsenio und Riolo Terme, die in
Bartholomä vom 3. – 7. April 2006 zu Gast sind.
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Ende der öffentlichen Sitzung um 20.15 Uhr.
Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.
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