Aus dem Gemeinderat
Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am Montag, 20. Februar 2006
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 9 Gemeinderäte
Zuhörer: 1
Beginn der Sitzung um 19.30 Uhr
Ende der Sitzung um 20.15 Uhr
 
  1. Entwicklungsprogramm ländlicher Raum
    Konzeption zur "Aktivierung innerörtlicher Potenziale von Bauflächen zur Eindämmung des Landschaftsverbrauchs"
A. Sachverhalt
Die Gemeinde Bartholomä als staatlich anerkannter Erholungsort gilt als attraktive Wohngemeinde und hat mit einer Einwohnerzahl von rund 2200 Einwohnern eine vergleichsweise gute Infrastruktur vorzuweisen. Auf der Gesamtgemarkung (2075 ha) sind lediglich rund 8 % als Siedlungs- bzw. Verkehrsflächen belegt. Die Gemeinde ist ländlich strukturiert und von einer herrlichen Landschaft und Natur geprägt.
Um die Infrastruktur in der Gemeinde langfristig zu sichern, ist es erforderlich, dass sich die Gemeinde maßvoll entwickelt. Dies geschieht durch die Bereitstellung von kleinen Gebieten für die Wohnbebauung. Darüber hinaus ist es aber auch wichtig, gewerbliche Flächen bereit zu halten.
Da die Überplanung neuer (Wohn-) Baugebiete bis zur tatsächlichen Umsetzung noch Zeit bedarf, soll kurzfristig untersucht werden, welche innerörtlichen Potenziale von möglichen Bauflächen aktiviert werden können. Ebenso soll mit Blick auf die Erhaltung der Funktion der Dorfmitte geprüft werden, welche innerörtlichen Entwicklungsressourcen zur Verfügung stehen.
Im Rahmen des Entwicklungsprogramm ländlicher Raum wurde seitens des Landes ein Modellprojekt „Eindämmung des Landschaftsverbrauchs durch Aktivierung des innerörtlichen Potenzials“ aufgelegt. Im Rahmen dieses Programms kann das innerörtliche Potenzial ermittelt und bewertet werden. Aufgrund dieser Ergebnisse können Schlüsse zur städtebaulichen Entwicklung, zur Einsparung von Bauland und zur Stärkung der Dorfmitte gezogen werden.
Das Land Baden-Württemberg fördert im Rahmen des Entwicklungsprogramms ländlicher Raum eine solche Konzeption mit 80 % der förderfähigen Kosten.

B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Beratung und Diskussion beschloss der Gemeinderat einstimmig, einen Zuschussantrag entsprechend einem vorliegenden Honorarangebot mit 15.615,50 € (netto) durch das Büro Junginger + Partner und Geotechnik Aalen beim Land zu stellen. Die Verwaltung wurde ermächtigt, nach Vorliegen des Bewilligungsbescheides den Auftrag an das Ingenieurbüro zu erteilen.
  1. Böhmenkircher Straße
    - Überprüfung von straßenverkehrsrechtlichen Regelungen
A. Sachverhalt
Der Technische Ausschuss hat sich in seiner öffentlichen Sitzung am 11.10.2005 mit der Thematik über die straßenverkehrsrechtlichen Regelungen in der Böhmenkircher Straße befasst und damals beschlossen, vor einer weiteren Beschlussfassung zunächst eine Geschwindigkeitsmessung durch das Landratsamt Ostalbkreis durchführen zu lassen.
Eine seitens der Gemeinde beauftragte Messung wurde sodann im Zeitraum vom 13.10. - 18.10.2005 durchgeführt.
Die Ergebnisse der Tagesauswertungen hat der Ausschuss sodann in seiner öffentlichen Sitzung am 15.11.2005 wieder beraten. Aufgrund der Messergebnisse konnte festgestellt werden, dass auf der Böhmenkircher Straße mit rd. 2000 Fahrzeugen/Tag ein erhöhtes Verkehrsaufkommen vorhanden ist; ein erhöhter Wert der gefahrenen Geschwindigkeiten konnte aufgrund der Messergebnisse an dem Standort nicht festgestellt werden. Nach ausführlicher Beratung wurde beschlossen, nach Möglichkeiten zu suchen, die Böhmenkircher Straße für den Durchgangsverkehr unattraktiv zu machen. Von Seiten der Straßenverkehrsschau wurde darauf hingewiesen, dass bei einer geplanten Straßenmöblierung zunächst eine Ausweisung einer "Zone 30" voraus gehen müsse, da ansonsten Blumenkübel oder ähnliche bauliche Maßnahmen nicht abgesichert seien.
In einer Besprechung mit den Anliegern am 8. Februar im Rathaus wurde die straßenverkehrliche Situation der Böhmenkircher Straße erörtert. Einhellig haben sich die Anwohner dafür ausgesprochen, auf der Straße eine "Zone 30"-Beschilderung vorzunehmen. Bei der Ausweisung von baulichen Anlagen wurde jedoch angeregt, eine solche Möblierung gegebenenfalls nur im Bereich zwischen der Bebauung und dem Ortsschild anzubringen.

B. Beratung und Beschlussfassung
Sehr intensiv diskutierte das Gremium über mögliche straßenverkehrsrechtlichen Regelungen auf der Böhmenkircher Straße. Nach eingehender Diskussion beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Straße als Zone-30 auszuweisen und sich vorzubehalten, gegebenenfalls bauliche Maßnahmen bzw. eine Möblierung auf der Böhmenkircher Straße vorzusehen, sofern die Ausweisung der Zone-30 keine Erfolge zeigt.
  1. Stiftung Kultur- und Sport Bartholomä
    - Festlegung eines Logo
A. Sachverhalt
Die Kultur- und Sport Stiftung Bartholomä wurde im Jahr 1996 gegründet. Die Stiftung verfolgt das Ziel, Kinder und Jugendliche in Bartholomä in sportlicher und kultureller Hinsicht zu fördern und zu unterstützen. Möglich wurde die Stiftung durch die Familie Höfliger. Die Familie hatte seinerzeit die Jagd auf der Gemarkung Bartholomä gepachtet, mit der Gemeinde immer sehr enge Beziehungen gepflegt und die Gemeinde in der zurückliegenden Zeit auch immer wieder unterstützt.
Um die Stiftung verstärkt nach außen zu tragen und das Ziel der Stiftung verstärkt auch in der Bevölkerung zu verankern, ist es sinnvoll im Sinne eines „Corporate Identity“ ein Logo für die Stiftung zu finden.
Frau Corinna Niederberger, Bartholomä – Möhnhof hat dazu einige Vorschläge ausgearbeitet, die dem Gemeinderat zur Diskussion gestellt wurden.

B. Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Kuhn berichtete aus der Vorberatung des Ausschuss für Soziale Angelegenheiten von der vorangegangenen Woche. Der Ausschuss habe aus der Vielzahl der unterschiedlichen Vorschläge ein Logo favorisiert. Dabei sei entscheidend gewesen, dass das Logo sowohl den geschriebenen Begriff Kultur- und Sportstiftung Bartholomä beinhalte, wie auch dass das Logo ansprechend und eine kompakte, für eine spätere Verwendung als Anstecker oder Button geeignete Form habe.
Ein Gemeinderat regte an, das Logo in der Gemeindefarbe Rot zu wählen.
Nach weiterer Diskussion und Beratung beschloss der Gemeinderat sodann einstimmig, den seitens des Ausschuss für Soziale Angelegenheiten empfohlenen Vorschlag als das neue Logo der Kultur- und Sportstiftung Bartholomä festzustellen.
  1. Kenntnisgabe der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 14.02.2006
Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.02.2006 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurden:

1. Bausachen
- Holzlagerschuppen (geänderte Ausführung); Aufstellung einer Absauganlage (Werksattanlage); Überdachung eines Kragarmregals, Flst. Nr. 11/1, Gaisgasse

Der Bauherr plant auf seinem Grundstück einen Holzlagerschuppen zu errichten. Darüber hinaus ist die Aufstellung einer Abgasabsauganlage als Werkstattanbau und die Überdachung eines Kragarmregals im Bauantrag geplant.
Das Baugrundstück liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortslage von Bartholomä, so dass sich die Zulässigkeit der Vorhaben nach der "Umgebungsbebauung" richtet.
Der TA hat das erforderliche gemeindliche Einvernehmen zu dem gestellten Bauantrag - vorbehaltlich einer abschließenden Stellungnahme der Gewerbeaufsicht - erteilt.

- Erweiterung des Wohnhauses und Neubau eines Carports, Flst. Nr. 747, Schimmelweg
Der Bauherr plant auf seinem Grundstück am Schimmelweg die Erweiterung des Wohngebäudes und den Neubau eines Carports. Hierzu wurde ein Bauantrag auf Erteilung einer Baugenehmigung gestellt.
Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Amalienhof“; das Vorhaben weicht hinsichtlich des geplanten Carports, der in der nicht überbaubaren Grundstücksfläche geplant ist, von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab.
Nach intensiver Beratung und Diskussion hat der TA die Zustimmung zum geplanten Wohnhausanbau erteilt. Die notwendige Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wegen des geplanten Carports und des Geräteschuppens wurde hingegen seitens des TA versagt.

- Umbau Ferienhaus mit Vergrößerung Wohnfläche und Anbau Bad- und Schlafzimmer, Flst. 713/4, Hannoveranerweg
Es ist geplant, das bestehende Ferienhaus am Hannoveranerweg umzubauen und die Wohnfläche hierzu insgesamt zu erhöhen. In Zusammenhang mit dem Bauantrag ist auch die Anlegung von Stellplätzen außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche vorgesehen. Das Vorhaben befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „ Amalienhof“.
Nach eingehender Beratung hat der TA das Einvernehmen zum Umbau des Ferienhauses erteilt. Die notwendige Befreiung für die drei geplanten Stellplätze außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche wurde versagt; hier wurde lediglich der Anlegung eines oberirdischen Stellplatzes in der Ausführung als Rasengittersteine am Hannoveranerweg zugestimmt.

- Anlegung von 2 Stellplätzen, Flst. 661/5, Theodor-Wolf-Weg
Der Bauherr hat für den Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Doppelcarport im Dezember bei der Gemeinde die Bauvorlagen im Rahmen des Kenntnisgabeverfahrens eingereicht. Entgegen der damals eingereichten Bauvorlagen wurden direkt vor dem Wohngebäude zwei Stellplätze zusätzlich angelegt. Nach entsprechender Aufforderung der Gemeinde wurde nunmehr ein Antrag zur Genehmigung der beiden Stellplätze vorgelegt.
Nach eingehender Beratung und Diskussion hat der TA einstimmig beschlossen, das für die Zulässigkeit der beiden Stellplätze erforderliche Einvernehmen für die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hirschgasse-Ost“ zu versagen.

2. Einhaltung der Versammlungsstättenverordnung in der TSV-Halle
Der TA hat sich in seiner öffentlichen Sitzung über das Verbandsbauamt der VG Rosenstein über die Anforderung der Versammlungsstättenverordnungen in der TSV-Halle nochmals eingehend informiert.
Zur weiteren Umsetzung der Anforderungen wurde die Verwaltung beauftragt, den erforderlichen Rauchabzug durch die Öffenbarkeit der Fenster herzustellen und mit einer Rauch-Warn-Anlage (RWA) auszustatten. Die Verwaltung wurde hierzu beauftragt und ermächtigt, die kostengünstigste Möglichkeit zu suchen und zu beauftragen. Die weiteren Anforderungen an die Versammlungsstättenverordnung, wie auch die Arbeiten für den elektrischen Anschluss der Fensteröffner wird durch den TSV Bartholomä in Eigenregie durchgeführt.
  1. Bekanntgaben/Verschiedenes
- Haushaltssatzung der Gemeinde Bartholomä
Bürgermeister Kuhn informierte das Gremium darüber, dass die Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2006 genehmigt habe. In dem Zusammenhang zitierte er einen Hinweis aus der Genehmigungsurkunde, wonach festgestellt wird, dass der Haushalt 2006 eine grundsätzliche Schwäche der Gemeindefinanzen im Verwaltungshaushalt offenbare.

- Landschafts- und Dorfputzete
Der Vorsitzende verwies auf die für Samstag, 18. März 2006 geplante Landschaftsputzete. Durch diese Putzete werde ein aktiver Beitrag zum Umweltschutz geleistet. Er warb um die Unterstützung für diese Aktion in der Bevölkerung und zeigte sich davon überzeugt, dass die Putzete ein Signal an all diejenige sei, die achtlos ihren Müll entsorgen, ihr Verhalten zu überdenken.

- Schüler aus Casola Valsenio besuchen Bartholomä
Bürgermeister Kuhn informierte über den geplanten Besuch der Schülerinnen und Schüler aus Casola Valsenio und Riolo Terme, die in Bartholomä vom 3. – 7. April 2006 zu Gast sind.
Ende der öffentlichen Sitzung um 20.15 Uhr.
Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.
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