Aus dem Gemeinderat
Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am Montag, 8. Mai 2006
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 10 Gemeinderäte
Zuhörer: 4
Beginn der Sitzung um 19.30 Uhr
Ende der Sitzung um 23.10 Uhr
 
  1. Bewirtschaftungsplan 2006 für den Gemeindewald Bartholomä
A. Sachverhalt
Vom für den Gemeindewald zuständigen Forstrevierleiter, Herrn Hartmut Wagner, wurde der Bewirtschaftungsplan 2006 für den Gemeindewald Bartholomä aufgestellt. Der Plan sieht ein positives Betriebsergebnis mit 160,- Euro vor, wobei Einnahmen durch Einschlag und den Verkauf von Holz von 12.300,- Euro, Ausgaben/Sachkosten von 12.140,- Euro gegenüber stehen.

B. Beratung und Beschlussfassung
Herr Wagner stellte dem Gremium den Bewirtschaftungsplan im Detail vor und erläuterte, welche Pflegemaßnahmen im Gemeindewald Bartholomä geplant sind.
Nach kurzer weiterer Beratung beschloss sodann der Gemeinderat einstimmig den Bewirtschaftungsplan 2006.
  1. Einrichtung eines Fahrrad-Parcours (Bike-Park)
A. Sachverhalt
Unter dem Motto "Jugend trifft sich, sei dabei du bist gefragt" hatten sich rund 60 Jugendliche am Freitag, 20. Januar 2006 im Dorfhaus Bartholomä zur Jugendkonferenz getroffen. In Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendring und den Jugend betreuenden Vereinen hatte die Gemeinde alle Jugendlichen von Bartholomä im Alter von 12 - 17 Jahren zu dieser Konferenz eingeladen.
Die Anregungen und Wünsche an die Gemeinde seitens der Jugendlichen konnten an dieser Konferenz geäußert werden. Das Ergebnis mit einer entsprechenden Rangliste der Anregungen und Wünsche war seitens der Jugendlichen klar formuliert; eine große Mehrheit hatte sich für die Einrichtung eines "Bike-Parks" bzw. Fahrradparks ausgesprochen.
Zum weiteren Vorgehen wurde sodann eine Besprechung mit allen interessierten Jugendlichen zum Thema "Mountain-Bike-Parcour/Bike-Park" am 9. März 2006 durchgeführt. Bei dieser Besprechung waren insgesamt 22 Jugendliche anwesend. In der Diskussion mit den Jugendlichen hat sich herausgestellt, dass diese sich einen so genannten "Dirt-Hill" bzw. "Dirt-Jump" wünschen. Dabei handelt es sich um eine Anlage, bei der Erdmaterial bzw. Humus so modelliert wird, dass mit Fahrrädern ein Parcours befahren werden kann, auf dem Sprünge (Jumps) möglich sind. Im Gespräch haben die interessierten Jugendlichen bekundet, dass ein möglicher Standort gegenüber dem JOB (Jugendorganisation Bartholomä), auf Grundstück Flurstück 675 ein geeigneter Standort sei. Weiterhin haben die Jugendlichen auch erklärt, dass für den Betrieb einer solchen Anlage "Spielregeln" gelten sollen und haben hierzu Regeln vorgeschlagen.
Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten hat am 24.April 2006 eine vergleichbare Einrichtung in der Gemeinde Herbrechtingen besichtigt.

B. Beratung und Beschlussfassung
Das Gremium begrüßte grundsätzlich die Planungen zur Einrichtung eines Bike-Parks. Positiv wurde im Gremium auch bewertet, dass die Jugendlichen sich in der Umsetzung dieses Fahrrad-Parcours engagieren. Auf die Nachfrage eines Gemeinderats erklärte der Bürgermeister, dass die Benutzung der Einrichtung auf eigene Gefahr erfolge. Seiner Ansicht nach könne der Bike-Park in den Sommerferien hergestellt werden, so dass die Anlage ab September bereits zur Verfügung stehe.
Nach weiterer Beratung und Diskussion beschloss der Gemeinderat sodann einstimmig für die Einrichtung eines Fahrradparcours/Bike-Parks eine Teilfläche vom Grundstück Flst.Nr. 675, gegenüber JOB, grundsätzlich zur Verfügung zu stellen.
  1. Festlegung des städtebaulichen Entwurfs "Hirschrain-Nord"
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat Bartholomä hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.11.2005 erste Planungsüberlegungen für das zukünftige Baugebiet "Hirschrain-Nord" diskutiert. Um diese ersten Überlegungen zu bereichern und zur weiteren Ideensammlung wurde im Gemeinderat beschlossen, die nachfolgenden Planungsbüros/Stellen mit einem städtebaulichen Entwurf zu beauftragen:
- Planungsbüro Junginger + Partner, Heidenheim
- Ing.-Büro Helmut Kolb, Steinheim
- Architekten Stadtplaner Wick + Partner, Stuttgart
- Verbandsbauamt der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein, Herr Eberhard Gayer, Heubach
Die Beauftragung erfolgte zu einem vereinbarten Pauschalhonorar. Von den beauftragten Planungsbüros wurde ein städtebaulicher Entwurf für das zukünftige Baugebiet "Hirschrain-Nord" entsprechend der dargestellten Wohnbaufläche des Flächennutzungsplans in einem Maßstab von 1:1000 erarbeitet und der Gemeinde vorgelegt.

B. Beratung und Beschlussfassung
Zu der Beratung des Tagesordnungspunktes begrüßte der Vorsitzende Herrn Prof. Balensiefen von der Hochschule Biberach, der dem Gremium die vier städtebaulichen Entwürfe vorstellte.
In der weiteren Beratung wurde seitens des Gremiums insbesondere darauf hingewiesen, dass den Belangen der Wirtschaftlichkeit in der Umsetzung des städtebaulichen Entwurfs eine große Priorität einzuräumen ist. Aufgrund seiner städtebaulichen Gefälligkeit wurden die Entwürfe der Architekten und Stadtplaner Wick + Partner, Stuttgart und des Ing.-Büro Helmut Kolb, Steinheim favorisiert. Da die Umsetzbarkeit und Machbarkeit mit Blick auf eine optimale Wirtschaftlichkeit in der weiteren Beratung noch in Frage stand wurden diese beiden Planungsbüros beauftragt, die wirtschaftliche Umsetzung der Entwürfe darzulegen um in der nächsten Gemeinderatssitzung eine Entscheidung treffen zu können.
  1. Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein - Vorberatung der Verbandsversammlung
A. Sachverhalt
Die Verbandsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein wird am 18. Mai 2006 in Heubach stattfinden. Die Verbandsversammlung hat insbesondere die Beschlussfassung zur Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2006 und Stellenplan zum Inhalt. Im vorgesehenen Haushaltsplan 2006 hat der Vermögenshaushalt ein Gesamtvolumen von 10.000,- Euro. Der Verwaltungshaushalt beläuft sich auf 1.816.220,- Euro. Hiervon entfallen auf die Personalaufwendungen knapp 87 %, also 1.436.280,- Euro. Die Einhaltung des Planansatzes 2006 ist davon abhängig, ob die im Verwaltungsrat vorgegebene Personalkosteneinsparung in Höhe von 14.000,- Euro bei der Jugendmusikschule erreicht werden kann. Auf der Einnahmenseite ist eine Betriebskostenumlage in Höhe von 1.075.000,- Euro eingeplant. Diese ist gegenüber dem Vorjahr um ca. 13.000,- Euro höher. Die voraussichtliche Umlage für die Gemeinde Bartholomä an die Verwaltungsgemeinschaft beträgt rund 105.000,- Euro. Auf der Einnahmenseite sind Jugendmusikschulgebühren mit 329.000,- Euro und Gebühren des Verbandsbauamtes mit 172.500,- Euro eingeplant.

B. Beratung und Beschlussfassung
Der Leiter der Verbandskämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein, Bernd Schweizer, legte dem Gemeinderat sehr ausführlich das Zahlenwerk für das Haushaltsjahr 2006 dar. Er wies darauf hin, dass die seitens des Verwaltungsrats vorgegebenen Personalkosteneinsparung schwerlich erreicht werden könne. Entweder seien die Schülerzahlen für die Musikschule zu begrenzen oder die im Plan ausgewiesene Kosteneinsparung als Fehlbetrag zu tolerieren oder durch eine Gebührenerhöhung gegen zu finanzieren.
In der weiteren Beratung und Diskussion sprach sich sodann der Gemeinderat mehrheitlich gegen eine mögliche Gebührenerhöhung aus und nahm die vorgegebene Personalkosteneinsparung zum Anlass, grundsätzlich Einsparmöglichkeiten bei der Jugendmusikschule zu überprüfen. Schließlich hat der Gemeinderat von dem Haushaltsplanentwurf Kenntnis genommen und die Vertreter in der Verbandsversammlung beauftragt, den in der Verbandsversammlung vorgesehenen Beschlussanträgen so zuzustimmen.
  1. Abwasserzweckverband Lauter-Rems - Vorberatung der Verbandsversammlung
A. Sachverhalt
Am 22. Mai 2006 findet die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Lauter-Rems im Rathaus Heubach statt. Neben weiteren Tagesordnungspunkten wird es insbesondere auch um den Beschluss über den Haushaltsplan 2006 gehen. Der Verwaltungshaushalt des Abwasserzweckverbandes hat für 2006 ein Volumen von 844.450,- Euro; der Vermögenshaushalt insgesamt rd. 1.646.000,- Euro. Im Vermögenshaushalt ist nach der Finanzierung einer Teilrate mit 1.358.400,- Euro im Vorjahr eine weitere Finanzierung mit 1.645.500,- Euro vorgesehen. Dieser Betrag gliedert sich in die Maßnahmen zur Weiterführung der "Ausfaulung" (1.491.000,- Euro) und der Maßnahmen zum Umbau der Regenüberlaufbecken in den Verbandsgemeinden im Rahmen eines Fernwirksystems. Die geplante Betriebskostenumlage beträgt für die Gemeinde Bartholomä rd. 64.000,- Euro; die Investitionsumlage 2006 rd. 118.000,- Euro. Neben dem Beschluss über den Haushaltsplan 2006 wird die Verbandsversammlung auch über die Vergaben zum Fernwirksystem entscheiden. Hierbei ist für das Verbandskanalnetz Lauter-Rems eine Verbindung von der Kläranlage an 11 an den Verbandssammler angeschlossenen Regenüberlaufbecken durch eine Fernwirkanlage beschlossen. Durch diese wird eine Übertragung der Betriebszustände und Störungsmeldungen der einzelnen Regenüberlaufbecken ermöglicht. Der Gemeinderat hatte hierzu bereits in seiner Sitzung im Oktober 2005 beschlossen, in einer Ausbaustufe das Pumpwerk Bartholomä an dieses Fernwirksystem anzubinden. Einschließlich etwaiger Sanierungsarbeiten fallen hierzu Kosten von rund 10.000,- Euro an. Weiterhin wird in der Verbandsversammlung auch über den Fremdwasseranteil und die damit verbundene Auswirkung auf Abwasserabgabe informiert werden. Im Jahr 2005 ist mit einem Fremdwasseranteil von ca. 68 % zu rechnen. Der hohe Fremdwasseranteil trägt zu einer hohen Abwasserabgabe, die an das Land zu zahlen ist, bei. Bislang erfolgte eine Abrechnung der Abwasserabgabe nach Verursachung bzw. Aufrechnung nicht. Mit den durch das Landratsamt ermittelten Abwasserabgabe für 2005 in Höhe von 154.000,- Euro droht nun jedoch erstmals eine namhafte Abgabe, die an das Land zu zahlen ist.

B. Beratung und Beschlussfassung
Der Geschäftsführer des Abwasserzweckverbandes, Bernd Schweizer informierte über die vorgesehenen Tagesordnungspunkte der Verbandsversammlung und ging insbesondere auf das Zahlenwerk zum Haushaltsplan 2006 ausführlich ein.
Nach weiterer Beratung und Diskussion beauftragte sodann der Gemeinderat einstimmig die Vertreter der Verbandsversammlung zu beauftragen, den vorgesehenen Beschlussanträgen, insbesondere dem Haushaltsplanentwurf 2006 so zuzustimmen.
  1. Zweckverband Härtsfeld-Albuch-Wasserversorgung - Vorberatung der Verbandsversammlung
A. Sachverhalt
Am 9. Mai 2006 findet die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Härtsfeld-Albuch-Wasserversorgung statt. Neben der Besichtigung der Baumaßnahme am Wasserwerk Itzelberg ist der Jahresabschluss 2005, der Wirtschaftsplan 2006 und eine Ergänzungswahl für den Verwaltungsrat auf der Tagesordnung vorgesehen. Aufgrund der in der Jahresrechnung dargelegten Zahlen für das Jahr 2005 beträgt der Wasserverbrauch für die Gemeinde Bartholomä 113.634 cbm; die Gemeinde hat damit eine Gesamtumlage in Höhe von 121.577,- Euro an den Verband zu zahlen. Im Haushaltsplan 2006 wird mit einem geschätzten Jahresverbrauch in Höhe von 115.000,- Euro und einer vorläufigen Gesamtumlage in Höhe von 114.921,80 Euro gerechnet. Aufgrund der geplanten Betriebs- und Unterhaltungsaufwendungen und der Kosten der Erweiterung der Wasserversorgungsanlagen wird mit einer Gesamtumlage von 0,999320 Euro/cbm gerechnet.

B. Beratung und Beschlussfassung
Der technische Leiter des Verbandes, Herr Rainer Junginger und der Verbandsrechner, Herr Hermann Sorg stellten dem Gemeinderat das Zahlenwerk für den Jahresabschluss 2005 und den Wirtschaftsplan 2006 vor.
Nach kurzer Beratung und Diskussion stimmte das Gremium der Jahresrechnung und dem Wirtschaftsplan zu und beauftragte die Vertreter in der Verbandsversammlung den entsprechenden Beschlussanträgen so zuzustimmen.
  1. Antrag der Firma Uhl Windkraftprojektierung GmbH & Co. KG auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 7 Windkraftanlagen im Vorrangebiet "Lauterburg"
A. Sachverhalt
Der Firma Uhl Windkraft Projektierung wurde am 09.06.2004 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb der Windfarm "Lauterburg" bestehend aus 8 Windkraftanlagen des Typs VESTAS V80 erteilt. Der Gemeinde Bartholomä wurde am damaligen Genehmigungsverfahren Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Die Genehmigung wurde bislang nicht umgesetzt. Die Firma hat nun den o. g. Antrag auf Erteilung einer Änderungsgenehmigung eingereicht. Sie beabsichtigt anstelle des genehmigten Windkraftanlagentyps VESTAS V80 nun 7 REpower MM 92 Anlagen, wobei der bisherige WKA-Standort 8 entfällt, die WKA-Standorte 1 - 7 jedoch unverändert bleiben, zu errichten. Die Leitungstrasse und die Zuwegung bleiben unverändert.
Die Windkraftanlagen haben eine Nabenhöhe von 100 m und einen Rotordurchmesser von 92,5 m (Typ VESTAS V80 bislang 100 m Nabenhöhe, Rotordurchmesser 80 m). Bei dem Gesamtvorhaben handelt es sich jeweils um immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtige Anlagen gemäß der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung. Den einzelnen Windkraftanlagen werden als Nebeneinrichtungen die Trafos, die Kranaufstellfläche und die Zuwegungen (soweit diese private Verkehrsflächen auf den Anlagengrundstücken betrifft) zugeordnet. Als Vorhaben ist nach Mitteilung des Landratsamtes Ostalbkreis nur die geplante Veränderung zu beurteilen.
Nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfüng (UVPG) ist für das Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Ergibt diese überschlägige Prüfung des Landratsamts, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist, ist das Änderungsgenehmigungsverfahren dann als förmliches Verfahren, das heißt mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Seitens der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Landratsamt Ostalbkreis wurde der Gemeinde Bartholomä Gelegenheit gegeben, sich zum Vorhaben zu äußern.

B. Beratung und Beschlussfassung
Sehr kritisch äußerte sich das Gremium zu dem vorliegenden Genehmigungsantrag, der eine nochmalige Erhöhung der Windkraftanlagen vorsieht. In der Beratung wurde darauf hingewiesen, dass von dem Standort negative Auswirkungen in Bezug auf Lärm- und Schattenwirkung auf die Wohngebiete und mögliche zukünftige Entwicklungsflächen der Gemeinde in unmittelbarer Nähe zur Ortslage ausgehen. Der Vorsitzende wies darauf hin, dass die sieben Windkraftanlagen nicht bloß in einem Änderungsgenehmigungsverfahren beantragt werden können; vielmehr sei eine neue immissionsschutzrechtliche Genehmigung mit Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich.
Nach weiterer intensiver Beratung und Diskussion beauftragte sodann der Gemeinderat die Verwaltung, gegenüber der Genehmigungsbehörde eine Stellungnahme abzugeben, in der darauf aufmerksam gemacht wird, dass die sieben Windkraftanlagen einer neuen immissionsschutzrechtlichen Genehmigung mit Öffentlichkeitsbeteiligung bedürfen. Weiterhin wird eine entsprechende Ergänzung der Antragsunterlagen für das separate Genehmigungsverfahren gefordert.
  1. Bekanntgabe von nicht-öffentlich gefassten Beschlüssen
Der Gemeinderat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 27.03.2006 den folgenden Beschluss gefasst, der zur Kenntnis gegeben wurde:

Zufahrtsstraße zum Steinbruch der Firma Klöpfer
Entsprechend eines Erschließungsvertrages ist die Firma Klöpfer verpflichtet, auf eigene Kosten eine Zufahrtsstraße zum neuen Steinbruch herzustellen.
Gemäß einem nun beschlossenen Änderungsvertrages ist die Firma Klöpfer verpflichtet, die Zufahrtsstraße zwischen dem ehemaligen Auffüllplatz "Schinderteich" bis zum bestehenden Steinbruch (Steinbruch alt) bis spätestens 30.06.2006 fertig zu stellen. Der restliche Teil zwischen dem bestehenden Steinbruch (Steinbruch alt) und dem zukünftigen neuen Steinbruch ist bis spätestens 30.12.2007, für den Fall, dass die Firma Klöpfer evtl. diesen Streckenabschnitt bezüglich Baumaßnahmen oder sonstigen Tätigkeiten auf dem Gelände des neuen Steinbruchs früher benötigt, entsprechend früher, bautechnisch fertig zu stellen. Der Vorsitzende wies darauf hin, dass die Firma Klöpfer mit dem Ausbau des zweiten Teils der Erschließungsstraße voraussichtlich ab 11. Mai beginnen werde
  1. Kenntnisgabe der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 25.04.2006
Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.04.2006 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurden:

1. Bausachen
a.) Erstellung eines Vordaches an den bestehenden Kleintierstall, Zum Turnerheim, Flst.Nr. 203/1
In einem Bauantrag wird auf Grundstück Flst.Nr. 203/1, Zum Turnerheim durch den Bauherren der Anbau eines Vordaches an den bestehenden Kleintierstall beantragt. Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich, für den es keinen Bebauungsplan gibt. Der Technische Ausschuss hat dem gestellten Bauantrag einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

b.) Anbau an das bestehende Wohngebäude, Im Schopf, Flst.Nr. 86/1
Der Bauherr plant auf seinem Grundstück, Flst.Nr. 86/1, Im Schopf, einen Anbau an das bestehende Wohngebäude zu errichten und hat hierzu einen Bauantrag gestellt. Für das Baugrundstück liegt kein Bebauungsplan vor; der Technische Ausschuss hat einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt und darauf aufmerksam gemacht, dass bei der Bauausführung sehr sorgsam auf die nachbarlichen Belange geachtet wird.

c.) Anbau eines Wintergartens an das bestehende Wohngebäude, Heubacher Straße, Flst.Nr. 577
An das bestehende Wohngebäude wird der Anbau eines Wintergartens geplant. Dazu wurde ein Bauantrag auf Erteilung einer Genehmigung gestellt. Der Technische Ausschuss hat dem Vorhaben einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

d.) Neubau einer Garage, An der Heide, lst.Nr. 264
Auf dem Grundstück, Flst.Nr. 264, An der Heide wird vom Bauherrn eine Garage geplant. Da mit der Planung eine Baulinie im Bebauungsplan "Löchlen I" überschritten wird ist eine Befreiung erforderlich. Der Technische Ausschuss hat der Befreiung zugestimmt, jedoch vom Bauherrn einen Vorschlag zur Begrünung der Garage gefordert.

e.) Aufstockung des bestehenden Wohngebäudes, Errichtung eines Carports, Gaisgasse, Flst.Nr. 152
In einem Bauantrag ist die Aufstockung des Wohngebäudes und die Errichtung eines Carports auf Grundstück, Flst.Nr. 152, Gaisgasse geplant. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Hirschrain" und weicht hinsichtlich der festgesetzten Dachneigung vom Bebauungsplan ab. Da im Bereich der Gaisgasse bereits mehrere Gebäude vorhanden sind, die eine steilere Dachneigung haben, hat der Technische Ausschuss der Befreiung zugestimmt.
  1. Bekanntgaben/Verschiedenes
Der Vorsitzende informierte den Gemeinderat über die nachfolgenden Punkte:

a.) Interkommunaler Gedankenaustausch der Gemeinderäte von Bartholomä und Essingen
Am Mittwoch, 2. August 2006 wird zwischen den Gemeinderäten Bartholomä und Essingen ein kommunalpolitischer Gedankenaustausch stattfinden.

b.) Dorffest am 23.06. bis 25.06.2006
Der Vorsitzende informierte über das geplante Dorffest vom 23. bis 25. Juni. Unter Beteiligung der Bärabergschiddler, dem Partnerschaftsverein und der Freiwilligen Feuerwehr werde ein interessantes Programm im Rahmen des Dorffestes auf der Marktwiese stattfinden. An diesem Wochenende würden zahlreiche Gäste aus der Partnergemeinde Casola Valsenio erwartet.

c.) Hallenbad
Der Vorsitzende gibt die Besucherzahlen im Hallenbad für die Jahre 2004 und 2005 dem Gremium zur Kenntnis.
Ende der öffentlichen Sitzung um 23.10 Uhr.
Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.
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