Aus dem Gemeinderat |
Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am
Dienstag,
20.
Juni 2006 |
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 9 Gemeinderäte
Zuhörer: 1
Beginn der Sitzung um 19.30 Uhr
Ende der Sitzung um 22.15 Uhr
|
- Finanzzwischenbericht Haushaltsplan 2006
Bürgermeister Kuhn erinnerte an die schwierige Haushaltslage, die sich
durch einen Fehlbetrag von 183.000 Euro im Verwaltungshaushalt
kennzeichnet. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen war auch die Höhe
des Gewerbesteueransatzes ein zusätzlicher Unsicherheitsfaktor.
Verbandskämmerer Kiwus konnte in diesem Punkt "Entwarnung" geben. Die
Finanzlage sei nach den ersten 6 Monaten zwar schlecht, aber plangemäß.
Wichtig sei es, dass große Unsicherheitsfaktoren inzwischen weitgehend
ausgeräumt werden konnten. Die Gewerbesteuereinnahmen liegen leicht über
Planansatz. Die Umlagen an andere Betriebsträger liegen alle unter den
geplanten Ausgabeansätzen. Die vorgesehenen Einnahmen aus
Grundstückserlösen stehen kurz vor der Realisierung. Für drei
Grundstücksflächen gäbe es ernsthafte Interessenten. Angefallene
überplanmäßige Ausgaben konnten durch Einsparungen kompensiert werden.
Insgesamt weise das Rechnungsjahr bisher eine leicht positive Tendenz
auf. Die Ergebnisverbesserung bezifferte Herr Kiwus mit rd. 30.000 Euro.
Nach kurzer Diskussion nahm sodann das Gremium vom Finanzzwischenbericht
Kenntnis.
|
- Festlegung des städtebaulichen Entwurfs "Hirschrain-Nord"
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seinen Sitzungen am 05.05.2006 und 08.05.2006 die
vier Städtebaulichen Entwürfe des Planungsbüro Junginger + Partner;
Heidenheim, des Ingenieurbüros Helmut Kolb, Steinheim; der Architekten
Stadtplaner Wick + Partner; Stuttgart und des Verbandsbauamtes Heubach
für das künftige Baugebiet "Hirschrain-Nord" erörtert.
In der weiteren Diskussion wurden damals vom Gemeinderat die Entwürfe
der Architekten und Stadtplaner Wick + Partner, Stuttgart und der
Entwurf des Ingenieurbüro Helmut Kolb, Steinheim aufgrund ihrer
städtebaulichen Gefälligkeit favorisiert und die Verwaltung beauftragt,
die Umsetzbarkeit und Machbarkeit mit Blick auf eine optimale
Wirtschaftlichkeit zu überprüfen.
Die Gemeindeverwaltung ist daher nochmals an die beiden Büros
herangetreten um die Erschließungskosten überschlägig zu errechnen,
wobei seitens der Gemeindeverwaltung Richtpreise und Bemessungsvorgaben
zur Ermittlung vorgegeben waren. Aufgrund der überschlägigen Ermittlung
war festzustellen, dass beide Entwürfe in etwa gleich hohe
Erschließungskosten verursachen werden.
B. Beratung und Beschlussfassung
In der Beratung sprachen sich mehrere Mitglieder des Gemeinderates
aufgrund der ihrer Ansicht nach sehr gefälligen städtebaulichen Lösung
für den Entwurf des Büros Wick + Partner aus. Einzelne Gemeinderäte
wiesen darauf hin, dass der Städtebauliche Entwurf des Büro Kolb ebenso
ansprechend wie gefällig sei und für dieses Büro die guten Erfahrungen
der bisherigen Zusammenarbeit sprächen. Nach sehr ausführlicher Beratung
und Diskussion beschloss sodann der Gemeinderat bei zwei Gegenstimmen
den Entwurf des Büro Wick + Partner, Stuttgart als Grundlage für die
weitere planerische Arbeit für das Gebiet „Hirschrain-Nord“. Darüber
hinaus beschloss der Gemeinderat einstimmig, in der Erschließungsplanung
(Tiefbauplanung) des künftigen Baugebiets im Grundsatz mit dem Büro
Helmut Kolb, Steinheim zusammenarbeiten zu wollen.
|
- Änderung des Bebauungsplanes "Brunnenfeld, 5. Änderung und 1. Erweiterung"
a.) Aufstellungsbeschluss
b.) Auslegungsbeschluss
A. Sachverhalt
1983 hatte der Gemeinderat Bartholomä den Bebauungsplan "Brunnenfeld",
5. Änderung und 1. Erweiterung, als Satzung beschlossen. Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst dabei das Wohngebiet
nördlich der Brunnenfeldstraße und trifft Festsetzungen für die
STB-Halle (als Mischgebiet) und die nordwestlich davon liegenden 22
Wohnbauplätze, die im rechtskräftigen Bebauungsplan als allgemeines
Wohngebiet festgesetzt sind. Die rechtskräftige Festsetzung für die
Wohnbauflächen ist jeweils als eingeschossige Bebauung geregelt.
Die Eigentümer von Grundstück Flst. 218/5 planen nun, ihr Grundstück mit
einem Wohngebäude zu bebauen. Für die Bebauung wurde ein Bauantrag
eingereicht, der hinsichtlich mehrere Punkte von den Festsetzungen des
rechtskräftigen Bebauungsplanes abweicht. Da insbesondere auch eine
Abweichung bzgl. der festgesetzten eingeschossigen Bauweise gegeben ist,
hat der Technische Ausschuss (TA) in seiner öffentlichen Sitzung am
13.06.2006 das Einvernehmen für die Befreiungen zurückgestellt und dem
Gemeinderat empfohlen, für die Zulässigkeit des Vorhabens einen
Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes im
Gemeinderat zu fassen. Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen die
bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des
beantragten Vorhabens geschaffen werden.
Die Änderungen betreffen daher das im Bebauungsplan festgesetzte
Baurecht für die Grundstücke Flst. 218/5 und 218/4 bzgl. der
Geschossigkeit, der festgelegten Traufhöhe, der Grundflächen- und
Geschossflächenzahl und der im Bebauungsplan geregelten Dachneigung.
Hierzu wurde über das Architekturbüro Fuchs + Partner, Ellwangen ein
Planentwurf für einen Änderungsbebauungsplan vorgelegt. Zu dem
Planentwurf wurde seitens des Architekturbüros eine Begründung
erarbeitet.
B. Beratung und Beschlussfassung
Aus der Mitte des Gremiums wurde angeregt, sorgsam darauf zu achten,
dass bei einer möglichen zweigeschossigen Bebauung die Wohngebäude nicht
zu hoch werden. Der Vorsitzende erklärte, dass aus diesem Grund eine
Beschränkung der Firsthöhe in dem Entwurf vorgesehen sei. Nach weiterer
intensiver Diskussion und Beratung sprach sich das Gremium sodann dafür
aus, zusätzlich für das östliche Grundstück der Bebauungsplanänderung
eine Reduzierung der Gebäudehöhe vorzuschreiben. Sodann beschloss der
Gemeinderat den förmlichen Aufstellungsbeschluss für die Änderung des
Bebauungsplanes als "Brunnenfeld, 7. Änderung", weiterhin billigte das
Gremium den Bebauungsplanänderungsentwurf mit zeichnerischem Teil und
Textteil nebst Begründung unter Beachtung der in der Beratung
beschlossenen Änderung und beschloss, den Entwurf nach vorheriger
öffentlicher Bekanntmachung öffentlich auszulegen (Öffentliche
Bekanntmachung vgl. hierzu Mitteilungsblatt vom 23.06.2006, Nr. 25).
|
- Kanalsanierung im Bereich Albuchstraße/Wiesenweg - Ausschreibungsbeschluss
A. Sachverhalt
Zwischen den Straßen "Albuchweg" und dem "Wiesenweg" liegt entlang den
Kanalschächten 38, 209, 207 und 205 ein öffentlicher Kanal (DN 250) in
öffentlicher Fläche. Aufgrund der Untersuchung im Rahmen der
Eigenkontrollverordnung ist dieser Kanalabschnitt im Bereich der
Schadensklasse 2 bewertet. Da nun in jüngster Zeit festgestellt wurde,
dass es im Bereich des Kanals zu Setzungen gekommen ist, wurde dieser
Kanalabschnitt mit einer Kamerabefahrung untersucht. Dabei wurde
festgestellt, dass der Kanal nunmehr in der Schadensklasse 0 zu bewerten
ist. Entsprechend dieser Schadensklasse ist eine Kanalsanierung in
diesem Abschnitt angezeigt.
Das Ingenieurbüro Helmut Kolb wurde beauftragt, eine Kostenschätzung für
die Kanalsanierung vorzulegen. Alternativ hat die Verwaltung das Büro
Kolb auch beauftragt, die Kosten für eine entsprechende Umverlegung des
Kanals in einer alternativen Trassenführung zu schätzen.
Aufgrund der Kostenschätzung kann festgestellt werden, dass die
Umverlegung des Kanals wirtschaftlicher ist, als eine Sanierung und
Teilerneuerung des Kanals auf der bestehenden Trasse.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach eingehender Beratung und Diskussion beauftragte der Gemeinderat die
Verwaltung, die Kanalsanierungsmaßnahme dann auszuschreiben, sobald die
neue Trassenflächen grundstücksrechtlich gesichert sind.
|
- Neufassung der Erschließungsbeitragssatzung
A. Sachverhalt
Baden-Württemberg ist nach Bayern das zweite Land, dass von seiner
Gesetzgebungskompetenz Gebrauch macht und das Erschließungsbeitragsrecht
landesgesetzlich neu geregelt hat. Hierzu hat der Landtag
Baden-Württemberg bereits im März des vergangenen Jahres die
gesetzlichen Regelungen beschlossen. Nachdem sich insofern die
gesetzlichen Grundlagen für das Erschließungsbeitragsrecht geändert
haben, ist die Neufassung einer Erschließungsbeitragssatzung
erforderlich. Ein Entwurf einer Erschließungsbeitragssatzung für die
Gemeinde orientiert sich am Satzungsmuster des Gemeindetags
Baden-Württemberg. Der neue Entwurf nimmt weitgehend die alten
Regelungen auf, wobei die bisherige Erschließungsbeitragssatzung vom
31.01.1991 für Altfälle in Kraft bleiben wird und für alle
Erschließungsanlagen Gültigkeit behält, die vor dem 30.09.2005 endgültig
hergestellt worden sind.
B. Beratung und Beschlussfassung
Sehr intensiv diskutierte das Gremium den vorgelegten Entwurf der
Erschließungsbeitragssatzung. Auch wurden von Seiten des Gemeinderats
verschiedene Verständnisfragen zur Festsetzung von Erschließungsbeiträge
an die Verwaltung gestellt. Nach ausführlicher Beratung beschloss der
Gemeinderat einstimmig die neue Erschließungsbeitragssatzung, die ab
1.07.2006 in Kraft treten wird.
Erschließungsbeitragssatzung als PDF-Datei (48 KB)
|
- Kenntnisgabe der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 25.04.2006
Der Technische Ausschuss hat in seinen öffentlichen Sitzungen am 16.05.2006 und 13.06.2006
die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat zur Kenntnis
gegeben wurden:
a. Sitzung am 16.05.2006:
1. Bausachen
1.1. Erstellung einer Lagerhalle auf einer Teilfläche von Grundstück
Flst. 365/21, Otto-Höfliger-Str.
Auf einer Teilfläche von Flst. 365/21 an der Otto-Höfliger-Str. ist die
Erstellung einer gewerblichen Lagerhalle geplant. Für diesen Bereich
existiert kein Bebauungsplan. Der TA hat das gemeindliche Einvernehmen
für die Erstellung der Lagerhalle erteilt.
1.2. Umbau des bestehenden Ladens und Backstube zur Wohnung,
Einbau von Heizöllagertanks mit Edelstahlkamin, Erstellung einer Garage;
Änderung der Pergola über der Terrasse
Auf dem Grundstück Flst. 134/3, Beckengasse, wurde festgestellt, dass
entgegen der Genehmigung eine Pergola über der Terrasse erstellt wurde.
Im Bereich der Beckengasse liegt kein Bebauungsplan vor. Der TA hat nach
ausführlicher Beratung seine Zustimmung erteilt, unter dem Vorbehalt,
dass seitens der Angrenzer keine Einwendungen vorgetragen werden.
2. Sanierung des Kunstrasenplatzes – Genehmigung von Nachträgen
Mit der Sanierung des Kunstrasensportplatzes wurde die Fa. Polytan
beauftragt. Diese hat mit den Sanierungsarbeiten im April des Jahres
begonnen. Im Zuge der Baumaßnahmen wurde festgestellt, dass insbesondere
die Umrandung/Barriere verbogen und die Stützen verrostet sind.
Weiterhin wurde festgestellt, dass die Tore schadhaft sind und
ausgetauscht werden sollen. Darüber hinaus wurde auch offenkundig, dass
Zugangsbereiche, insbesondere auf der Tribünenseite,
erneuerungsbedürftig sind. Nach ausführlicher Beratung hat der TA
beschlossen, der Firma Polytan als preisgünstigste Anbieterfirma den
Auftrag für die Lieferung des Materials für die Umrandung/Barriere zu
erteilen. Gleichzeitig wurde beschlossen, die Fußballtore zu erneuern
und an die preisgünstigste Firma zu beauftragen. Darüber hinaus hat der
TA zugestimmt, die Asphaltfläche vor der Tribüne mit Betonsteinpflastern
zu erneuern und diese Arbeiten in Eigenleistung durch den TSV Bartholomä
ausführen zu lassen.
3. Erdgasversorgung Bartholomä – Anschluss des Feuerwehrgebäudes an die Gasversorgung
Einstimmig hat der TA nach intensiver Beratung beschlossen, das
Feuerwehrhaus in der Beckengasse an die Erdgasleitung mit anzuschließen
und zukünftig das Gebäude, in dem eine Wohnung untergebracht ist, mit
Erdgas zu versorgen.
4. Wasserleitungsbau in der Amtsgasse
Im Zuge der Erdgaserschließung bietet es sich an, zugleich auch das
Wasserleitungsnetz im Bereich der Amtsgasse mit auszubauen. Durch die
Einlegung der Erdgasleitung und der Wasserleitung in einem gemeinsamen
Graben lassen sich Kosten mindern. Einstimmig hat der TA hierzu
beschlossen, die Wasserleitungsbaumaßnahme in der Amtsgasse an die Fa.
Stegmaier zum Angebotspreis von 9.219,54 € (Tiefbauarbeiten) und an die
Fa. Kurz GmbH Stimpfach – Randenweiler zum Angebotspreis von 3.544,14 €
(Wasserleitung) zu vergeben. Der Zweckverband Härtsfeld-Albuch
Wasserverversorgung trägt dazu 50 % der Kosten.
b. Sitzung am 13.06.2006:
1. Bausachen
1.1. Erstellung eines Doppel-Carports Flst. Nr. 25/8, Lauterburger Str.
Der Bauherr plant auf seinem Grundstück an der Lauterburger Str. die
Erstellung eines Doppel-Carports. Das Vorhaben befindet sich im
unbeplanten Innenbereich, für den kein Bebauungsplan vorliegt. Der TA
hat einstimmig das kommunale Einvernehmen für den Bau des Carports
erteilt.
1.2. Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage Flst. 218/5, Brunnenfeldstr.
Auf dem Grundstück ist die Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage
geplant. Hierzu wurde ein Bauantrag auf Erteilung einer Baugenehmigung
gestellt. Da das Vorhaben von den rechtskräftigen Festsetzungen des
Bebauungsplanes "Brunnenfeld", 5. Änderung und 1. Erweiterung abweicht,
hat der TA das Einvernehmen zurückgestellt und dem Gemeinderat
empfohlen, für den betreffenden Bereich einen Änderungsbebauungsplan
aufzustellen.
|
- Bekanntgaben/Verschiedenes
Der Vorsitzende informierte den Gemeinderat über die nachfolgenden Punkte:
a.) Leistungsschau am 17. und 18. Juni 2006
Der Bürgermeister blickte auf die Leistungsschau des Gewerbe- und
Fremdenverkehrsvereins Bartholomä am 17. und 18. Juni zurück. Dabei
lobte er das Engagement des Vereins, aller weiteren beteiligten Vereine
zum Rahmenprogramm und aller Aussteller dieser Gewerbeausstellung, die
nicht nur in der Gemeinde, sondern weit darüber hinaus großen Anklang
gefunden hat.
b.) Dorffest 23.6. - 25.6.2006
Bürgermeister Kuhn informierte über das anstehende Dorffest vom 23. -
25.6.2006, welches zentral in der Ortsmitte rund um die Marktwiese
stattfinde. Die Bärabergschiddler, die Feuerwehr und der
Partnerschaftsverein würden dieses dreitägige Fest ausrichten, zu der
auch eine große Delegation aus der Partnergemeinde Casola Valsenio
erwartet werde.
|
- Anfragen der Gemeinderäte
Die Anfragen/Wortmeldungen der Gemeinderäte richteten sich zu den nachfolgenden Punkten:
- Dank an die Gemeinde für die Unterstützung bei der Leistungsschau
- Mögliche Geruchsprobleme im Bereich Gaisgasse
|
Ende der öffentlichen Sitzung um 22.15 Uhr.
Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.
|
 |
© 2007 Gemeinde Bartholomä - Alle Rechte vorbehalten |
 |
|