Aus dem Gemeinderat
Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, 20. Juni 2006
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 9 Gemeinderäte
Zuhörer: 1
Beginn der Sitzung um 19.30 Uhr
Ende der Sitzung um 22.15 Uhr
 
  1. Finanzzwischenbericht Haushaltsplan 2006
Bürgermeister Kuhn erinnerte an die schwierige Haushaltslage, die sich durch einen Fehlbetrag von 183.000 Euro im Verwaltungshaushalt kennzeichnet. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen war auch die Höhe des Gewerbesteueransatzes ein zusätzlicher Unsicherheitsfaktor. Verbandskämmerer Kiwus konnte in diesem Punkt "Entwarnung" geben. Die Finanzlage sei nach den ersten 6 Monaten zwar schlecht, aber plangemäß. Wichtig sei es, dass große Unsicherheitsfaktoren inzwischen weitgehend ausgeräumt werden konnten. Die Gewerbesteuereinnahmen liegen leicht über Planansatz. Die Umlagen an andere Betriebsträger liegen alle unter den geplanten Ausgabeansätzen. Die vorgesehenen Einnahmen aus Grundstückserlösen stehen kurz vor der Realisierung. Für drei Grundstücksflächen gäbe es ernsthafte Interessenten. Angefallene überplanmäßige Ausgaben konnten durch Einsparungen kompensiert werden. Insgesamt weise das Rechnungsjahr bisher eine leicht positive Tendenz auf. Die Ergebnisverbesserung bezifferte Herr Kiwus mit rd. 30.000 Euro.
Nach kurzer Diskussion nahm sodann das Gremium vom Finanzzwischenbericht Kenntnis.
  1. Festlegung des städtebaulichen Entwurfs "Hirschrain-Nord"
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seinen Sitzungen am 05.05.2006 und 08.05.2006 die vier Städtebaulichen Entwürfe des Planungsbüro Junginger + Partner; Heidenheim, des Ingenieurbüros Helmut Kolb, Steinheim; der Architekten Stadtplaner Wick + Partner; Stuttgart und des Verbandsbauamtes Heubach für das künftige Baugebiet "Hirschrain-Nord" erörtert.
In der weiteren Diskussion wurden damals vom Gemeinderat die Entwürfe der Architekten und Stadtplaner Wick + Partner, Stuttgart und der Entwurf des Ingenieurbüro Helmut Kolb, Steinheim aufgrund ihrer städtebaulichen Gefälligkeit favorisiert und die Verwaltung beauftragt, die Umsetzbarkeit und Machbarkeit mit Blick auf eine optimale Wirtschaftlichkeit zu überprüfen.
Die Gemeindeverwaltung ist daher nochmals an die beiden Büros herangetreten um die Erschließungskosten überschlägig zu errechnen, wobei seitens der Gemeindeverwaltung Richtpreise und Bemessungsvorgaben zur Ermittlung vorgegeben waren. Aufgrund der überschlägigen Ermittlung war festzustellen, dass beide Entwürfe in etwa gleich hohe Erschließungskosten verursachen werden.

B. Beratung und Beschlussfassung
In der Beratung sprachen sich mehrere Mitglieder des Gemeinderates aufgrund der ihrer Ansicht nach sehr gefälligen städtebaulichen Lösung für den Entwurf des Büros Wick + Partner aus. Einzelne Gemeinderäte wiesen darauf hin, dass der Städtebauliche Entwurf des Büro Kolb ebenso ansprechend wie gefällig sei und für dieses Büro die guten Erfahrungen der bisherigen Zusammenarbeit sprächen. Nach sehr ausführlicher Beratung und Diskussion beschloss sodann der Gemeinderat bei zwei Gegenstimmen den Entwurf des Büro Wick + Partner, Stuttgart als Grundlage für die weitere planerische Arbeit für das Gebiet „Hirschrain-Nord“. Darüber hinaus beschloss der Gemeinderat einstimmig, in der Erschließungsplanung (Tiefbauplanung) des künftigen Baugebiets im Grundsatz mit dem Büro Helmut Kolb, Steinheim zusammenarbeiten zu wollen.
  1. Änderung des Bebauungsplanes "Brunnenfeld, 5. Änderung und 1. Erweiterung"
a.) Aufstellungsbeschluss
b.) Auslegungsbeschluss

A. Sachverhalt
1983 hatte der Gemeinderat Bartholomä den Bebauungsplan "Brunnenfeld", 5. Änderung und 1. Erweiterung, als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst dabei das Wohngebiet nördlich der Brunnenfeldstraße und trifft Festsetzungen für die STB-Halle (als Mischgebiet) und die nordwestlich davon liegenden 22 Wohnbauplätze, die im rechtskräftigen Bebauungsplan als allgemeines Wohngebiet festgesetzt sind. Die rechtskräftige Festsetzung für die Wohnbauflächen ist jeweils als eingeschossige Bebauung geregelt.
Die Eigentümer von Grundstück Flst. 218/5 planen nun, ihr Grundstück mit einem Wohngebäude zu bebauen. Für die Bebauung wurde ein Bauantrag eingereicht, der hinsichtlich mehrere Punkte von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes abweicht. Da insbesondere auch eine Abweichung bzgl. der festgesetzten eingeschossigen Bauweise gegeben ist, hat der Technische Ausschuss (TA) in seiner öffentlichen Sitzung am 13.06.2006 das Einvernehmen für die Befreiungen zurückgestellt und dem Gemeinderat empfohlen, für die Zulässigkeit des Vorhabens einen Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes im Gemeinderat zu fassen. Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des beantragten Vorhabens geschaffen werden.
Die Änderungen betreffen daher das im Bebauungsplan festgesetzte Baurecht für die Grundstücke Flst. 218/5 und 218/4 bzgl. der Geschossigkeit, der festgelegten Traufhöhe, der Grundflächen- und Geschossflächenzahl und der im Bebauungsplan geregelten Dachneigung.
Hierzu wurde über das Architekturbüro Fuchs + Partner, Ellwangen ein Planentwurf für einen Änderungsbebauungsplan vorgelegt. Zu dem Planentwurf wurde seitens des Architekturbüros eine Begründung erarbeitet.

B. Beratung und Beschlussfassung
Aus der Mitte des Gremiums wurde angeregt, sorgsam darauf zu achten, dass bei einer möglichen zweigeschossigen Bebauung die Wohngebäude nicht zu hoch werden. Der Vorsitzende erklärte, dass aus diesem Grund eine Beschränkung der Firsthöhe in dem Entwurf vorgesehen sei. Nach weiterer intensiver Diskussion und Beratung sprach sich das Gremium sodann dafür aus, zusätzlich für das östliche Grundstück der Bebauungsplanänderung eine Reduzierung der Gebäudehöhe vorzuschreiben. Sodann beschloss der Gemeinderat den förmlichen Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes als "Brunnenfeld, 7. Änderung", weiterhin billigte das Gremium den Bebauungsplanänderungsentwurf mit zeichnerischem Teil und Textteil nebst Begründung unter Beachtung der in der Beratung beschlossenen Änderung und beschloss, den Entwurf nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung öffentlich auszulegen (Öffentliche Bekanntmachung vgl. hierzu Mitteilungsblatt vom 23.06.2006, Nr. 25).
  1. Kanalsanierung im Bereich Albuchstraße/Wiesenweg - Ausschreibungsbeschluss
A. Sachverhalt
Zwischen den Straßen "Albuchweg" und dem "Wiesenweg" liegt entlang den Kanalschächten 38, 209, 207 und 205 ein öffentlicher Kanal (DN 250) in öffentlicher Fläche. Aufgrund der Untersuchung im Rahmen der Eigenkontrollverordnung ist dieser Kanalabschnitt im Bereich der Schadensklasse 2 bewertet. Da nun in jüngster Zeit festgestellt wurde, dass es im Bereich des Kanals zu Setzungen gekommen ist, wurde dieser Kanalabschnitt mit einer Kamerabefahrung untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass der Kanal nunmehr in der Schadensklasse 0 zu bewerten ist. Entsprechend dieser Schadensklasse ist eine Kanalsanierung in diesem Abschnitt angezeigt.
Das Ingenieurbüro Helmut Kolb wurde beauftragt, eine Kostenschätzung für die Kanalsanierung vorzulegen. Alternativ hat die Verwaltung das Büro Kolb auch beauftragt, die Kosten für eine entsprechende Umverlegung des Kanals in einer alternativen Trassenführung zu schätzen.
Aufgrund der Kostenschätzung kann festgestellt werden, dass die Umverlegung des Kanals wirtschaftlicher ist, als eine Sanierung und Teilerneuerung des Kanals auf der bestehenden Trasse.

B. Beratung und Beschlussfassung
Nach eingehender Beratung und Diskussion beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, die Kanalsanierungsmaßnahme dann auszuschreiben, sobald die neue Trassenflächen grundstücksrechtlich gesichert sind.
  1. Neufassung der Erschließungsbeitragssatzung
A. Sachverhalt
Baden-Württemberg ist nach Bayern das zweite Land, dass von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch macht und das Erschließungsbeitragsrecht landesgesetzlich neu geregelt hat. Hierzu hat der Landtag Baden-Württemberg bereits im März des vergangenen Jahres die gesetzlichen Regelungen beschlossen. Nachdem sich insofern die gesetzlichen Grundlagen für das Erschließungsbeitragsrecht geändert haben, ist die Neufassung einer Erschließungsbeitragssatzung erforderlich. Ein Entwurf einer Erschließungsbeitragssatzung für die Gemeinde orientiert sich am Satzungsmuster des Gemeindetags Baden-Württemberg. Der neue Entwurf nimmt weitgehend die alten Regelungen auf, wobei die bisherige Erschließungsbeitragssatzung vom 31.01.1991 für Altfälle in Kraft bleiben wird und für alle Erschließungsanlagen Gültigkeit behält, die vor dem 30.09.2005 endgültig hergestellt worden sind.

B. Beratung und Beschlussfassung
Sehr intensiv diskutierte das Gremium den vorgelegten Entwurf der Erschließungsbeitragssatzung. Auch wurden von Seiten des Gemeinderats verschiedene Verständnisfragen zur Festsetzung von Erschließungsbeiträge an die Verwaltung gestellt. Nach ausführlicher Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig die neue Erschließungsbeitragssatzung, die ab 1.07.2006 in Kraft treten wird.

Erschließungsbeitragssatzung als PDF-Datei (48 KB)
  1. Kenntnisgabe der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 25.04.2006
Der Technische Ausschuss hat in seinen öffentlichen Sitzungen am 16.05.2006 und 13.06.2006 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurden:

a. Sitzung am 16.05.2006:

1. Bausachen
1.1. Erstellung einer Lagerhalle auf einer Teilfläche von Grundstück Flst. 365/21, Otto-Höfliger-Str.
Auf einer Teilfläche von Flst. 365/21 an der Otto-Höfliger-Str. ist die Erstellung einer gewerblichen Lagerhalle geplant. Für diesen Bereich existiert kein Bebauungsplan. Der TA hat das gemeindliche Einvernehmen für die Erstellung der Lagerhalle erteilt.

1.2. Umbau des bestehenden Ladens und Backstube zur Wohnung, Einbau von Heizöllagertanks mit Edelstahlkamin, Erstellung einer Garage; Änderung der Pergola über der Terrasse
Auf dem Grundstück Flst. 134/3, Beckengasse, wurde festgestellt, dass entgegen der Genehmigung eine Pergola über der Terrasse erstellt wurde. Im Bereich der Beckengasse liegt kein Bebauungsplan vor. Der TA hat nach ausführlicher Beratung seine Zustimmung erteilt, unter dem Vorbehalt, dass seitens der Angrenzer keine Einwendungen vorgetragen werden.

2. Sanierung des Kunstrasenplatzes – Genehmigung von Nachträgen
Mit der Sanierung des Kunstrasensportplatzes wurde die Fa. Polytan beauftragt. Diese hat mit den Sanierungsarbeiten im April des Jahres begonnen. Im Zuge der Baumaßnahmen wurde festgestellt, dass insbesondere die Umrandung/Barriere verbogen und die Stützen verrostet sind. Weiterhin wurde festgestellt, dass die Tore schadhaft sind und ausgetauscht werden sollen. Darüber hinaus wurde auch offenkundig, dass Zugangsbereiche, insbesondere auf der Tribünenseite, erneuerungsbedürftig sind. Nach ausführlicher Beratung hat der TA beschlossen, der Firma Polytan als preisgünstigste Anbieterfirma den Auftrag für die Lieferung des Materials für die Umrandung/Barriere zu erteilen. Gleichzeitig wurde beschlossen, die Fußballtore zu erneuern und an die preisgünstigste Firma zu beauftragen. Darüber hinaus hat der TA zugestimmt, die Asphaltfläche vor der Tribüne mit Betonsteinpflastern zu erneuern und diese Arbeiten in Eigenleistung durch den TSV Bartholomä ausführen zu lassen.

3. Erdgasversorgung Bartholomä – Anschluss des Feuerwehrgebäudes an die Gasversorgung
Einstimmig hat der TA nach intensiver Beratung beschlossen, das Feuerwehrhaus in der Beckengasse an die Erdgasleitung mit anzuschließen und zukünftig das Gebäude, in dem eine Wohnung untergebracht ist, mit Erdgas zu versorgen.

4. Wasserleitungsbau in der Amtsgasse
Im Zuge der Erdgaserschließung bietet es sich an, zugleich auch das Wasserleitungsnetz im Bereich der Amtsgasse mit auszubauen. Durch die Einlegung der Erdgasleitung und der Wasserleitung in einem gemeinsamen Graben lassen sich Kosten mindern. Einstimmig hat der TA hierzu beschlossen, die Wasserleitungsbaumaßnahme in der Amtsgasse an die Fa. Stegmaier zum Angebotspreis von 9.219,54 € (Tiefbauarbeiten) und an die Fa. Kurz GmbH Stimpfach – Randenweiler zum Angebotspreis von 3.544,14 € (Wasserleitung) zu vergeben. Der Zweckverband Härtsfeld-Albuch Wasserverversorgung trägt dazu 50 % der Kosten.

b. Sitzung am 13.06.2006:

1. Bausachen
1.1. Erstellung eines Doppel-Carports Flst. Nr. 25/8, Lauterburger Str.
Der Bauherr plant auf seinem Grundstück an der Lauterburger Str. die Erstellung eines Doppel-Carports. Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich, für den kein Bebauungsplan vorliegt. Der TA hat einstimmig das kommunale Einvernehmen für den Bau des Carports erteilt.

1.2. Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage Flst. 218/5, Brunnenfeldstr.
Auf dem Grundstück ist die Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage geplant. Hierzu wurde ein Bauantrag auf Erteilung einer Baugenehmigung gestellt. Da das Vorhaben von den rechtskräftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes "Brunnenfeld", 5. Änderung und 1. Erweiterung abweicht, hat der TA das Einvernehmen zurückgestellt und dem Gemeinderat empfohlen, für den betreffenden Bereich einen Änderungsbebauungsplan aufzustellen.
  1. Bekanntgaben/Verschiedenes
Der Vorsitzende informierte den Gemeinderat über die nachfolgenden Punkte:

a.) Leistungsschau am 17. und 18. Juni 2006
Der Bürgermeister blickte auf die Leistungsschau des Gewerbe- und Fremdenverkehrsvereins Bartholomä am 17. und 18. Juni zurück. Dabei lobte er das Engagement des Vereins, aller weiteren beteiligten Vereine zum Rahmenprogramm und aller Aussteller dieser Gewerbeausstellung, die nicht nur in der Gemeinde, sondern weit darüber hinaus großen Anklang gefunden hat.

b.) Dorffest 23.6. - 25.6.2006
Bürgermeister Kuhn informierte über das anstehende Dorffest vom 23. - 25.6.2006, welches zentral in der Ortsmitte rund um die Marktwiese stattfinde. Die Bärabergschiddler, die Feuerwehr und der Partnerschaftsverein würden dieses dreitägige Fest ausrichten, zu der auch eine große Delegation aus der Partnergemeinde Casola Valsenio erwartet werde.
  1. Anfragen der Gemeinderäte
Die Anfragen/Wortmeldungen der Gemeinderäte richteten sich zu den nachfolgenden Punkten:

- Dank an die Gemeinde für die Unterstützung bei der Leistungsschau
- Mögliche Geruchsprobleme im Bereich Gaisgasse
Ende der öffentlichen Sitzung um 22.15 Uhr.
Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.
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