| Aus dem Gemeinderat |
| Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am Montag, 31. Juli 2006 |
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 9 Gemeinderäte
Zuhörer: 1
Beginn der Sitzung um 19.30 Uhr
Ende der Sitzung um 20.55 Uhr
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- Feststellung der Jahresrechnung 2005
A. Sachverhalt
Die Jahresrechnung soll Rechenschaft geben über die Einnahmen und
Ausgaben des abgelaufenen Haushaltsjahres, über die durchlaufenden
Gelder und Fremdmittel, sowie über den Stand des Geldvermögens und der
Schulden. Gemäß den gesetzlichen Vorschriften ist sie innerhalb von 6
Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und vom Gemeinderat
innerhalb eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres festzustellen.
Jahresrechnung und Rechenschaftsbericht 2005 wurden seitens der
Verwaltung am 17. Mai 2006 aufgestellt und nun dem Gemeinderat zur
Feststellung vorgelegt.
B. Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Thomas Kuhn legte dar, dass die Finanzlage der Gemeinde
2005 von den anhaltenden Steuermindereinnahmen auf Bundes- und
Landesebene geprägt sei, wie auch von einer Mitte des Jahres
unerwarteten Gewerbesteuerrückzahlung. Es müsse in der Jahresrechnung
2005 ein Fehlbetrag von 183.000 € konstatiert werden. Damit weise der
Verwaltungshaushalt erstmalig eine negative Zuführungsrate auf. Der
Bürgermeister legte dar, dass die Gemeinde ihren Spielraum,
Investitionen tätigen zu können, aufgebraucht habe. Von der noch zum
Jahresbeginn 2005 vorhandenen Rücklage musste ein Betrag von rund
420.000 € entnommen werden um überhaupt die Finanzierung des Haushalts
sicherstellen zu können. Einzig positiv sei, dass mit der
Rücklagenentnahme der Gemeinde eine Kreditaufnahme erspart geblieben
war. Die Schlüsselzuweisungen des Landes, wie auch der Anteil der
Gemeinde an der Einkommenssteuer sei tendenziell seit Jahren rückläufig.
Das Gewerbesteueraufkommen 2005 sei ein „Bild der Trauer“. Bezeichnend
für die Jahresrechnung 2005 sei, dass die Summe der Einnahmen im
Verwaltungshaushalt um mehr als 470.000 € unter den Vorjahreseinnahmen
2004 läge. Positiv sei festzustellen, dass die Pro-Kopf-Verschuldung mit
180 € noch in einem passablen Rahmen und mit Blick auf die Vorjahre
einen historischen Tiefstand erreicht hätte.
Verbandskämmerer Thomas Kiwus legte sodann dem Gremium einzelne Zahlen
der Jahresrechnung nochmals ausführlich dar und erklärte, dass trotz des
ernüchternden Rechnungsergebnisses die Sparbemühungen von Gemeinderat
und Verwaltung als Erfolg zu werten seien, da bis auf 40.000 € die
fehlenden Gewerbesteuereinnahmen noch im Haushaltsjahr ausgeglichen
werden konnten.
In der weiteren Diskussion innerhalb des Gremiums wurde die verstärkten
Sparbemühungen und die notwendigen Anstrengungen zur
Haushaltskonsolidierung bekräftigt.
Nach weiterer Beratung und Diskussion stellte sodann der Gemeinderat
einstimmig die von der Verwaltung vorgelegte Jahresrechnung für das
Rechnungsjahr 2005 fest (Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalt
2005, vgl. Schaubilder).
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- Anschaffung eines Rettungssatzes für die Freiwillige Feuerwehr
A. Sachverhalt
In der Gemeinde Bartholomä besteht eine Freiwillige Feuerwehr, derzeit
bestehend aus 31 aktiven Feuerwehrleuten. Die Gemeinde ist im
Einvernehmen mit der Feuerwehr stets bestrebt, eine gut ausgestattete
Feuerwehr vorzuhalten. Mit der Anschaffung des Löschfahrzeugs LF 16/12
im Jahr 2001 wurde eine größere, zukunftsweisende Beschaffung für die
FFW getätigt.
Die Feuerwehr hat nun den dringenden Antrag an die Gemeinde gerichtet,
einen Rettungssatz bestehend aus hydraulischer Schere und Spreizer mit
Aggregat zu beschaffen. Die Kosten der Anschaffung liegen bei rund
12.500 €.
B. Beratung und Beschlussfassung
Zu der Beratung begrüßte der Vorsitzende den Feuerwehrkommandant, Herr
Michael Knöpfle. Dieser erläuterte dem Gremium die technischen Details
des Rettungssatzes und ging auf die Notwendigkeit der Anschaffung dieser
Geräte nochmals ausführlich ein. Er legte dar, dass die Feuerwehr bei
Verkehrsunfällen zunehmend Probleme habe, Personen aus Fahrzeugen der
neuen Bauart der letzten 3 – 4 Jahre zu befreien. Die mit der neuen
Fahrzeuggeneration gebauten Sandwichbleche und gehärtete Stähle in den
Fahrzeugholmen würden neue Schneidgeräte und eine wirksame
Schneidetechnik erforderlich machen.
In der weiteren Beratung stimmten die Gemeinderäte der dringenden
Erforderlichkeit zur Anschaffung des Rettungssatzes für die Feuerwehr
uneingeschränkt zu. Es wurde angeregt, bei den benachbarten Städten und
Gemeinde abzufragen, ob in dieser Hinsicht gleichfalls
Anschaffungsbedarf mit Blick auf eine Sammelbestellung bestehe.
Nach weiterer ausführlicher Beratung beschloss der Gemeinderat
einstimmig, die Verwaltung zu ermächtigen, im Einvernehmen mit der
Feuerwehr die Ersatzbeschaffung vorzunehmen.
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- Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum: Konzeption zur Aktivierung
innerörtlicher Potentiale von Bauflächen zur Eindämmung des
Landschaftsverbrauchs - Beauftragung eines Ingenieurbüros
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung im Februar bereits
von der Konzeption Kenntnis genommen und zugestimmt, über das
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) beim Land Baden-Württemberg
einen Zuschussantrag zu stellen. Das Land fördert im Rahmen des
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum solche Konzeptionen mit 80 % der
förderfähigen Kosten. Eine Konzeption bietet für die Gemeinde die
Vorteile, die bestehende Infrastruktur bei Nutzung der innerörtlichen
Potentiale effektiver und dadurch kostengünstiger nutzen zu können. Auch
werden künftige Unterhaltungskosten für neue Infrastrukturen
gegebenenfalls vermieden bzw. günstiger. Nachdem nunmehr der
Bewilligungsbescheid des Landes vorliegt, hat die Verwaltung
vorgeschlagen, auf Grundlage des Honorarangebotes des Ingenieurbüro
Junginger + Partner, Heidenheim die Konzeption zu beauftragen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig, das Büro
Junginger + Partner, Heidenheim für die Erstellung einer Konzeption zum
angebotenen Honorar von 8.282,40 € (brutto) zu beauftragen.
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- Kanalsanierung im Bereich Albuchstraße/Wiesenweg - Ausschreibungsbeschluss
A. Sachverhalt
Zwischen den Straßen "Albuchweg" und dem "Wiesenweg" liegt entlang den
Kanalschächten 38, 209, 207 und 205 ein öffentlicher Kanal (DN 250) in
öffentlicher Fläche. Aufgrund der Untersuchung im Rahmen der
Eigenkontrollverordnung ist dieser Kanalabschnitt im Bereich der
Schadensklasse 2 bewertet. Da nun in jüngster Zeit festgestellt wurde,
dass es im Bereich des Kanals zu Setzungen gekommen ist, wurde dieser
Kanalabschnitt mit einer Kamerabefahrung untersucht. Dabei wurde
festgestellt, dass der Kanal nunmehr in der Schadensklasse 0 zu bewerten
ist. Entsprechend dieser Schadensklasse ist eine Kanalsanierung in
diesem Abschnitt angezeigt.
Das Ingenieurbüro Helmut Kolb wurde beauftragt, eine Kostenschätzung für
die Kanalsanierung vorzulegen. Alternativ hat die Verwaltung das Büro
Kolb auch beauftragt, die Kosten für eine entsprechende Umverlegung des
Kanals in einer alternativen Trassenführung zu schätzen.
Aufgrund der Kostenschätzung kann festgestellt werden, dass die
Umverlegung des Kanals wirtschaftlicher ist, als eine Sanierung und
Teilerneuerung des Kanals auf der bestehenden Trasse.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach eingehender Beratung und Diskussion beauftragte der Gemeinderat die
Verwaltung, die Kanalsanierungsmaßnahme dann auszuschreiben, sobald die
neue Trassenflächen grundstücksrechtlich gesichert sind.
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- Kenntnisgabe der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 25.07.2006
Der Technische Ausschuss hat in seinen öffentlichen Sitzung am 25.07.2006
die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat zur Kenntnis
gegeben wurden:
1. Bausachen
1.1. Umbau einer bestehenden Garage vom Flachdach zum Satteldach,
Flst. 634 und 635, Hirschgasse
An einer bestehenden Doppelgarage wird vom Bauherren das Aufsetzen eines
Satteldaches geplant. Dazu wurde ein Bauantrag auf Erteilung einer
Baugenehmigung eingereicht. Einstimmig hat der TA dem Vorhaben
zugestimmt.
1.2. Erstellung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Flst.
249/2, Albuchweg
Der Bauherr plant auf seinem Grundstück den Neubau eines
Einfamilienwohnhauses mit integrierter Doppelgarage. Das Vorhaben
befindet sich innerhalb des Bebauungsplanes "Löchlen II" und weicht von
den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab. Darüber hinaus wird der im
Bebauungsplan festgesetzte Fußweg an der Nord- und Westseite des
Baugrundstücks aufgegeben und eine entsprechende Fläche im Osten und
Süden vorgesehen. Der TA hat dem Bauvorhaben zugestimmt und das
Einvernehmen zu den notwendigen Befreiungen erteilt.
1.3 Neubau eines Wohnhauses mit Lager, Flst. 365/22,
Otto-Höfliger-Straße
Auf dem Flst. 365/22, Otto-Höfliger-Straße ist der Neubau eines
Wohnhauses mit Garage, Werkstatt und Lager geplant. Das Vorhaben
befindet sich im sog. unbeplanten Innenbereich, ein Bebauungsplan liegt
nicht vor. Da sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung
einfügt hat der TA seine Zustimmung zum Bauantrag einstimmig erteilt.
1.4 Erstellung einer Gartenhütte, Flst. 453/5, Falkenbergweg
Auf dem Grundstück ist die Errichtung einer kleinen Gartenhütte geplant.
Das Bauvorhaben ist zwar verfahrensfrei, jedoch ist mit dem Standort
eine Überschreitung der im Bebauungsplan „Westliches Brunnenfeld II“
festgelegten Baugrenze vorgesehen. Da auf dem Grundstück kein anderer
geeigneter Platz zur Verfügung steht, hat der TA der
Baugrenzenüberschreitung zugestimmt.
1.5. Erstellung eines Carports mit Flachdach, Flst. 517,
Brunnenfeldstraße
Auf dem Grundstück Flst. 517, Brunnenfeldstraße ist die Errichtung eines
Carports mit Flachdach geplant. Da der Carport gänzlich außerhalb der im
Bebauungsplan "Brunnenfeld, 1. Änderung" festgesetzten Baugrenze
errichtet werden soll, hat der TA mehrheitlich dem Vorhaben unter der
Voraussetzung zugestimmt, dass ein Mindestabstand von 2,5 m zur
öffentlichen Fläche (Brunnenfeldstraße) eingehalten wird.
1.6. Neubau eines Gerätehauses, Dachnutzung für Photovoltaikanlage,
Flst. 759, Trakehnerstraße
Der Bauherr plant auf dem Grundstück Flst. 759, Trakehnerstraße den
Neubau eines Gerätehauses. Da das Gerätehaus die im rechtskräftigen
Bebauungsplan "Amalienhof – 5. Änderung" festgelegte Grenze mit 15 m³
umbauten Raumes ganz wesentlich überschreitet und zudem
Angrenzereinwendungen vorliegen, hat der TA einstimmig beschlossen, das
Einvernehmen für den Neubau des Gerätehauses nicht zu erteilen.
1.7. Neubau eines Einfamilienhauses, Flst. 365/10, Am Gänsteich
Der Bauherr plant auf dem Grundstück Flst. 365/10 neben dem Bau einer
Werkstatt auch ein Wohngebäude zu errichten. Entsprechend den
Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes "Gänsteich, 5.
Änderung" ist ein Wohngebäude als Ausnahme möglich. Der TA hat die
Erteilung einer Ausnahme für die Errichtung des Wohngebäudes unter
Benennung von Auflagen zugestimmt.
2. Vermessung des künftigen Baugebiets "Hirschrain – Nord" -
Beauftragung
Im Rahmen der Beratungen des Gemeinderates bzgl. den städtebaulichen
Entwürfen "Hirschrain-Nord" wurden auch schon verschiedene Alternativen
der Erschließungsplanung erörtert. Insbesondere in der Frage der
Schmutzwasserableitung des künftigen Wohngebietes ist es wichtig,
verschiedene Alternativen mit Blick auf eine wirtschaftliche
Erschließung des künftigen Baugebiets näher zu untersuchen. Für diese
Untersuchung, wie auch für die tachymetrische Vermessung des Gebiets hat
das Ingenieurbüro Kolb, Steinheim ein Honorarangebot von netto 3.850 €
vorgelegt. Nach ausführlicher Beratung hat der TA einstimmig
beschlossen, für die Variantenuntersuchung und die Vermessung des
Baugebiets das Ingenieurbüro Kolb, Steinheim zum angebotenen Honorar zu
beauftragen.
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- Bekanntgabe von Beschlüssen, die in nichtöffentlicher Sitzung
gefasst wurden
Der Gemeinderat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 08.05.2006 die
nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die zur Kenntnis gegeben wurden:
5.1. Verkauf eines Bauplatzes, Flst. 365/21
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, der Firma Brigitte Schneider
eine Teilfläche von ca. 1150 m² von Grundstück Flst. 365/21 an der "Otto-Höfliger-Straße"
zu verkaufen. Die Firma plant auf dem Baugrundstück eine Lagerhalle zu
errichten.
5.2. Verkauf eines Gewerbebauplatzes, Flst. 365/10
Einstimmig hat der Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen,
der Firma Wilfried Streicher einen Bauplatz im Gewerbegebiet "Gänsteich"
zu verkaufen. Es handelt sich hierbei um das Grundstück Flst. 365/10 in
einer Größe von ca. 1956 m². Das Grundstück wurde zu dem üblichen
Gewerbebauplatzpreis der Gemeinde veräußert. Die Firma Streicher plant
auf dem Gewerbebauplatz die Errichtung einer LKW-Abstellhalle, Werkstatt
und ein Wohngebäude zu errichten.
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- Bekanntgaben/Verschiedenes
Eilentscheidung über Darlehensumschuldung
Der Vorsitzende informierte das Gremium über eine Eilentscheidung bzgl.
der Umschuldung eines Darlehens, das 1997 mit einem Betrag von
229.570,-- € (449.000,-- DM) aufgenommen wurde und dessen Zinsbindung
nun ausgelaufen war.
Einweihung des sanierten Kunstrasensportplatz
Der Bürgermeister informierte über den Termin für die geplante
Einweihungsfeier des neu sanierten Kunstrasenplatz am 9./10. September.
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- Anfragen der Gemeinderäte
Die Anfrage eines Gemeinderats richtete sich zum Thema Abschieben des
Mutterbodens im Bereich Brunnenfeldstraße.
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Ende der öffentlichen Sitzung um 20.55 Uhr.
Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.
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