Aus dem Gemeinderat
Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am Montag, 31. Juli 2006
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 9 Gemeinderäte
Zuhörer: 1
Beginn der Sitzung um 19.30 Uhr
Ende der Sitzung um 20.55 Uhr
 
  1. Feststellung der Jahresrechnung 2005
A. Sachverhalt
Die Jahresrechnung soll Rechenschaft geben über die Einnahmen und Ausgaben des abgelaufenen Haushaltsjahres, über die durchlaufenden Gelder und Fremdmittel, sowie über den Stand des Geldvermögens und der Schulden. Gemäß den gesetzlichen Vorschriften ist sie innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und vom Gemeinderat innerhalb eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres festzustellen. Jahresrechnung und Rechenschaftsbericht 2005 wurden seitens der Verwaltung am 17. Mai 2006 aufgestellt und nun dem Gemeinderat zur Feststellung vorgelegt.

B. Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Thomas Kuhn legte dar, dass die Finanzlage der Gemeinde 2005 von den anhaltenden Steuermindereinnahmen auf Bundes- und Landesebene geprägt sei, wie auch von einer Mitte des Jahres unerwarteten Gewerbesteuerrückzahlung. Es müsse in der Jahresrechnung 2005 ein Fehlbetrag von 183.000 € konstatiert werden. Damit weise der Verwaltungshaushalt erstmalig eine negative Zuführungsrate auf. Der Bürgermeister legte dar, dass die Gemeinde ihren Spielraum, Investitionen tätigen zu können, aufgebraucht habe. Von der noch zum Jahresbeginn 2005 vorhandenen Rücklage musste ein Betrag von rund 420.000 € entnommen werden um überhaupt die Finanzierung des Haushalts sicherstellen zu können. Einzig positiv sei, dass mit der Rücklagenentnahme der Gemeinde eine Kreditaufnahme erspart geblieben war. Die Schlüsselzuweisungen des Landes, wie auch der Anteil der Gemeinde an der Einkommenssteuer sei tendenziell seit Jahren rückläufig. Das Gewerbesteueraufkommen 2005 sei ein „Bild der Trauer“. Bezeichnend für die Jahresrechnung 2005 sei, dass die Summe der Einnahmen im Verwaltungshaushalt um mehr als 470.000 € unter den Vorjahreseinnahmen 2004 läge. Positiv sei festzustellen, dass die Pro-Kopf-Verschuldung mit 180 € noch in einem passablen Rahmen und mit Blick auf die Vorjahre einen historischen Tiefstand erreicht hätte.

Verbandskämmerer Thomas Kiwus legte sodann dem Gremium einzelne Zahlen der Jahresrechnung nochmals ausführlich dar und erklärte, dass trotz des ernüchternden Rechnungsergebnisses die Sparbemühungen von Gemeinderat und Verwaltung als Erfolg zu werten seien, da bis auf 40.000 € die fehlenden Gewerbesteuereinnahmen noch im Haushaltsjahr ausgeglichen werden konnten.

In der weiteren Diskussion innerhalb des Gremiums wurde die verstärkten Sparbemühungen und die notwendigen Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung bekräftigt.

Nach weiterer Beratung und Diskussion stellte sodann der Gemeinderat einstimmig die von der Verwaltung vorgelegte Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2005 fest (Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalt 2005, vgl. Schaubilder).
Einnahmen 2005
Ausgaben 2005
 
  1. Anschaffung eines Rettungssatzes für die Freiwillige Feuerwehr
A. Sachverhalt
In der Gemeinde Bartholomä besteht eine Freiwillige Feuerwehr, derzeit bestehend aus 31 aktiven Feuerwehrleuten. Die Gemeinde ist im Einvernehmen mit der Feuerwehr stets bestrebt, eine gut ausgestattete Feuerwehr vorzuhalten. Mit der Anschaffung des Löschfahrzeugs LF 16/12 im Jahr 2001 wurde eine größere, zukunftsweisende Beschaffung für die FFW getätigt.
Die Feuerwehr hat nun den dringenden Antrag an die Gemeinde gerichtet, einen Rettungssatz bestehend aus hydraulischer Schere und Spreizer mit Aggregat zu beschaffen. Die Kosten der Anschaffung liegen bei rund 12.500 €.

B. Beratung und Beschlussfassung
Zu der Beratung begrüßte der Vorsitzende den Feuerwehrkommandant, Herr Michael Knöpfle. Dieser erläuterte dem Gremium die technischen Details des Rettungssatzes und ging auf die Notwendigkeit der Anschaffung dieser Geräte nochmals ausführlich ein. Er legte dar, dass die Feuerwehr bei Verkehrsunfällen zunehmend Probleme habe, Personen aus Fahrzeugen der neuen Bauart der letzten 3 – 4 Jahre zu befreien. Die mit der neuen Fahrzeuggeneration gebauten Sandwichbleche und gehärtete Stähle in den Fahrzeugholmen würden neue Schneidgeräte und eine wirksame Schneidetechnik erforderlich machen.
In der weiteren Beratung stimmten die Gemeinderäte der dringenden Erforderlichkeit zur Anschaffung des Rettungssatzes für die Feuerwehr uneingeschränkt zu. Es wurde angeregt, bei den benachbarten Städten und Gemeinde abzufragen, ob in dieser Hinsicht gleichfalls Anschaffungsbedarf mit Blick auf eine Sammelbestellung bestehe.
Nach weiterer ausführlicher Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Verwaltung zu ermächtigen, im Einvernehmen mit der Feuerwehr die Ersatzbeschaffung vorzunehmen.
  1. Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum: Konzeption zur Aktivierung innerörtlicher Potentiale von Bauflächen zur Eindämmung des Landschaftsverbrauchs - Beauftragung eines Ingenieurbüros
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung im Februar bereits von der Konzeption Kenntnis genommen und zugestimmt, über das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) beim Land Baden-Württemberg einen Zuschussantrag zu stellen. Das Land fördert im Rahmen des Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum solche Konzeptionen mit 80 % der förderfähigen Kosten. Eine Konzeption bietet für die Gemeinde die Vorteile, die bestehende Infrastruktur bei Nutzung der innerörtlichen Potentiale effektiver und dadurch kostengünstiger nutzen zu können. Auch werden künftige Unterhaltungskosten für neue Infrastrukturen gegebenenfalls vermieden bzw. günstiger. Nachdem nunmehr der Bewilligungsbescheid des Landes vorliegt, hat die Verwaltung vorgeschlagen, auf Grundlage des Honorarangebotes des Ingenieurbüro Junginger + Partner, Heidenheim die Konzeption zu beauftragen.

B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig, das Büro Junginger + Partner, Heidenheim für die Erstellung einer Konzeption zum angebotenen Honorar von 8.282,40 € (brutto) zu beauftragen.
  1. Kanalsanierung im Bereich Albuchstraße/Wiesenweg - Ausschreibungsbeschluss
A. Sachverhalt
Zwischen den Straßen "Albuchweg" und dem "Wiesenweg" liegt entlang den Kanalschächten 38, 209, 207 und 205 ein öffentlicher Kanal (DN 250) in öffentlicher Fläche. Aufgrund der Untersuchung im Rahmen der Eigenkontrollverordnung ist dieser Kanalabschnitt im Bereich der Schadensklasse 2 bewertet. Da nun in jüngster Zeit festgestellt wurde, dass es im Bereich des Kanals zu Setzungen gekommen ist, wurde dieser Kanalabschnitt mit einer Kamerabefahrung untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass der Kanal nunmehr in der Schadensklasse 0 zu bewerten ist. Entsprechend dieser Schadensklasse ist eine Kanalsanierung in diesem Abschnitt angezeigt.
Das Ingenieurbüro Helmut Kolb wurde beauftragt, eine Kostenschätzung für die Kanalsanierung vorzulegen. Alternativ hat die Verwaltung das Büro Kolb auch beauftragt, die Kosten für eine entsprechende Umverlegung des Kanals in einer alternativen Trassenführung zu schätzen.
Aufgrund der Kostenschätzung kann festgestellt werden, dass die Umverlegung des Kanals wirtschaftlicher ist, als eine Sanierung und Teilerneuerung des Kanals auf der bestehenden Trasse.

B. Beratung und Beschlussfassung
Nach eingehender Beratung und Diskussion beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, die Kanalsanierungsmaßnahme dann auszuschreiben, sobald die neue Trassenflächen grundstücksrechtlich gesichert sind.
  1. Kenntnisgabe der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 25.07.2006
Der Technische Ausschuss hat in seinen öffentlichen Sitzung am 25.07.2006 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurden:

1. Bausachen
1.1. Umbau einer bestehenden Garage vom Flachdach zum Satteldach, Flst. 634 und 635, Hirschgasse
An einer bestehenden Doppelgarage wird vom Bauherren das Aufsetzen eines Satteldaches geplant. Dazu wurde ein Bauantrag auf Erteilung einer Baugenehmigung eingereicht. Einstimmig hat der TA dem Vorhaben zugestimmt.

1.2. Erstellung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Flst. 249/2, Albuchweg
Der Bauherr plant auf seinem Grundstück den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit integrierter Doppelgarage. Das Vorhaben befindet sich innerhalb des Bebauungsplanes "Löchlen II" und weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab. Darüber hinaus wird der im Bebauungsplan festgesetzte Fußweg an der Nord- und Westseite des Baugrundstücks aufgegeben und eine entsprechende Fläche im Osten und Süden vorgesehen. Der TA hat dem Bauvorhaben zugestimmt und das Einvernehmen zu den notwendigen Befreiungen erteilt.

1.3 Neubau eines Wohnhauses mit Lager, Flst. 365/22, Otto-Höfliger-Straße
Auf dem Flst. 365/22, Otto-Höfliger-Straße ist der Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Werkstatt und Lager geplant. Das Vorhaben befindet sich im sog. unbeplanten Innenbereich, ein Bebauungsplan liegt nicht vor. Da sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung einfügt hat der TA seine Zustimmung zum Bauantrag einstimmig erteilt.

1.4 Erstellung einer Gartenhütte, Flst. 453/5, Falkenbergweg
Auf dem Grundstück ist die Errichtung einer kleinen Gartenhütte geplant. Das Bauvorhaben ist zwar verfahrensfrei, jedoch ist mit dem Standort eine Überschreitung der im Bebauungsplan „Westliches Brunnenfeld II“ festgelegten Baugrenze vorgesehen. Da auf dem Grundstück kein anderer geeigneter Platz zur Verfügung steht, hat der TA der Baugrenzenüberschreitung zugestimmt.

1.5. Erstellung eines Carports mit Flachdach, Flst. 517, Brunnenfeldstraße
Auf dem Grundstück Flst. 517, Brunnenfeldstraße ist die Errichtung eines Carports mit Flachdach geplant. Da der Carport gänzlich außerhalb der im Bebauungsplan "Brunnenfeld, 1. Änderung" festgesetzten Baugrenze errichtet werden soll, hat der TA mehrheitlich dem Vorhaben unter der Voraussetzung zugestimmt, dass ein Mindestabstand von 2,5 m zur öffentlichen Fläche (Brunnenfeldstraße) eingehalten wird.

1.6. Neubau eines Gerätehauses, Dachnutzung für Photovoltaikanlage, Flst. 759, Trakehnerstraße
Der Bauherr plant auf dem Grundstück Flst. 759, Trakehnerstraße den Neubau eines Gerätehauses. Da das Gerätehaus die im rechtskräftigen Bebauungsplan "Amalienhof – 5. Änderung" festgelegte Grenze mit 15 m³ umbauten Raumes ganz wesentlich überschreitet und zudem Angrenzereinwendungen vorliegen, hat der TA einstimmig beschlossen, das Einvernehmen für den Neubau des Gerätehauses nicht zu erteilen.

1.7. Neubau eines Einfamilienhauses, Flst. 365/10, Am Gänsteich
Der Bauherr plant auf dem Grundstück Flst. 365/10 neben dem Bau einer Werkstatt auch ein Wohngebäude zu errichten. Entsprechend den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes "Gänsteich, 5. Änderung" ist ein Wohngebäude als Ausnahme möglich. Der TA hat die Erteilung einer Ausnahme für die Errichtung des Wohngebäudes unter Benennung von Auflagen zugestimmt.

2. Vermessung des künftigen Baugebiets "Hirschrain – Nord" - Beauftragung
Im Rahmen der Beratungen des Gemeinderates bzgl. den städtebaulichen Entwürfen "Hirschrain-Nord" wurden auch schon verschiedene Alternativen der Erschließungsplanung erörtert. Insbesondere in der Frage der Schmutzwasserableitung des künftigen Wohngebietes ist es wichtig, verschiedene Alternativen mit Blick auf eine wirtschaftliche Erschließung des künftigen Baugebiets näher zu untersuchen. Für diese Untersuchung, wie auch für die tachymetrische Vermessung des Gebiets hat das Ingenieurbüro Kolb, Steinheim ein Honorarangebot von netto 3.850 € vorgelegt. Nach ausführlicher Beratung hat der TA einstimmig beschlossen, für die Variantenuntersuchung und die Vermessung des Baugebiets das Ingenieurbüro Kolb, Steinheim zum angebotenen Honorar zu beauftragen.
  1. Bekanntgabe von Beschlüssen, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden
Der Gemeinderat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 08.05.2006 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die zur Kenntnis gegeben wurden:

5.1. Verkauf eines Bauplatzes, Flst. 365/21
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, der Firma Brigitte Schneider eine Teilfläche von ca. 1150 m² von Grundstück Flst. 365/21 an der "Otto-Höfliger-Straße" zu verkaufen. Die Firma plant auf dem Baugrundstück eine Lagerhalle zu errichten.

5.2. Verkauf eines Gewerbebauplatzes, Flst. 365/10
Einstimmig hat der Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen, der Firma Wilfried Streicher einen Bauplatz im Gewerbegebiet "Gänsteich" zu verkaufen. Es handelt sich hierbei um das Grundstück Flst. 365/10 in einer Größe von ca. 1956 m². Das Grundstück wurde zu dem üblichen Gewerbebauplatzpreis der Gemeinde veräußert. Die Firma Streicher plant auf dem Gewerbebauplatz die Errichtung einer LKW-Abstellhalle, Werkstatt und ein Wohngebäude zu errichten.
  1. Bekanntgaben/Verschiedenes
Eilentscheidung über Darlehensumschuldung
Der Vorsitzende informierte das Gremium über eine Eilentscheidung bzgl. der Umschuldung eines Darlehens, das 1997 mit einem Betrag von 229.570,-- € (449.000,-- DM) aufgenommen wurde und dessen Zinsbindung nun ausgelaufen war.

Einweihung des sanierten Kunstrasensportplatz
Der Bürgermeister informierte über den Termin für die geplante Einweihungsfeier des neu sanierten Kunstrasenplatz am 9./10. September.
  1. Anfragen der Gemeinderäte
Die Anfrage eines Gemeinderats richtete sich zum Thema Abschieben des Mutterbodens im Bereich Brunnenfeldstraße.
Ende der öffentlichen Sitzung um 20.55 Uhr.
Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.
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