| Aus dem Gemeinderat |
| Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am
Montag, 23. Oktober 2006 |
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 9 Gemeinderäte
Zuhörer: 8
Beginn der Sitzung um 19.30 Uhr
Ende der Sitzung um 22.15 Uhr
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- Künftiges Baugebiet "Hirschrain-Nord"
- Festlegung der äußeren Erschließung zum Schmutzwasserkanal
- Behandlung des Oberflächenwassers
A. Sachverhalt
Die Gemeinde hat sich im Rahmen eines städtebaulichen Wettbewerbs
festgelegt, für die weitere Planung des Baugebiets „Hirschrain-Nord“ den
städtebaulichen Entwurf des Planungsbüros Wick + Partner, Stuttgart, zu
favorisieren. Weiterhin wurde im Juni seitens des Gemeinderates
beschlossen, in der Erschließungsplanung mit dem Büro Helmut Kolb,
Steinheim zusammen zu arbeiten.
Das Ingenieurbüro Kolb hat nunmehr bzgl. der äußeren Erschließung der
Schmutzwasserkanalisation des Baugebiets mehrere Varianten überprüft und
eine jeweilige Kostenschätzung hierzu abgegeben.
Bzgl. der Art der Behandlung des Oberflächenwassers hat der Gemeinderat
eine Ortsbesichtigung am Samstag, 21.10.2006 an vier Baugebieten anderer
Kommunen durchgeführt.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende begrüßte zur öffentlichen Sitzung Herrn Helmut
Kolb vom gleichnamigen Ingenieurbüro. Herr Kolb stellte sodann insgesamt
sieben Anschlussvarianten für die Schmutzwasserableitung dem Gremium
vor. Vier dieser Varianten sehen einen Freispiegelkanal in
unterschiedlicher Trassenführung vor. In einer weiteren Variante erfolgt
die Ableitung des Schmutzwassers mittels eines zentralen Pumpwerks; eine
andere Variante sieht Hebewerke in den jeweiligen Kellergeschossen der
Wohnhäuser vor und schließlich wurde vom Ing.büro eine Variante zur
Druckentwässerung mit dezentralen Pumpwerken in den jeweiligen privaten
Hausschächten vorgestellt. Sehr intensiv diskutierte das Gremium die
vorgelegten Entwurfsvarianten wobei in der Beratung schnell deutlich
wurde, dass das Gremium die Schmutzentwässerung nur im Freispiegelkanal
wünscht. Da die vorgestellten Variante des Freispiegelkanal entlang der
im Baugebiet vorhandenen Senke mit Anschluss an die Gaisgasse als die
technisch beste Lösung bewertet wurde, beschloss der Gemeinderat mit
einer Gegenstimme sodann diese Variante zu favorisieren und beauftragte
den Bürgermeister mit den Grundstückseigentümern diesbezüglich Gespräche
aufzunehmen. Weiterhin wurde beschlossen, das im Mischkanal der
Lauterburger Straße und Gaisgasse vorhandene Oberflächenwasser durch
bauliche Veränderungen im Gebäudebestand zu reduzieren.
Schließlich beauftragte das Gremium das Ingenieurbüro Kolb bzgl. der
Art der Behandlung des Oberflächenwassers mit einer Planung, wie das
Oberflächenwasser der Dach-, Hof- und Straßenflächen über
Regenwasserkanäle und offenen Mulden einem Regenrückhaltebecken bzw. der
Hirschrain-Hülbe zugeführt werden kann.
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- Immissionsschutzrechtliches Änderungsgenehmigungsverfahren der
Windkraftanlage Nr. 6 im Vorranggebiet Lauterburg, Gemeinde Essingen;
Antrag der Firma Uhl Windkraft GmbH & Co. KG auf Verschiebung des
Windkraftanlagenstandortes Nr. 6 auf den Standort Nr. 8
- Stellungnahme der Gemeinde
A. Sachverhalt
Die Firma Uhl Windkraft hat im März 2006 einen Antrag auf Erteilung einer
Änderungsgenehmigung beim zuständigen Landratsamt Ostalbkreis
eingereicht. Sie beabsichtigt darin, anstelle der 2004 genehmigten acht
Windkraftanlagen VESTAS V80, nun sieben REpower MM92 Anlagen zu
errichten. In dem Antrag ist der seither genehmigte und vorgesehene
WKA-Standort Nr. 8 entfallen; die Standorte der übrigen Windkraftanlagen
1 – 7 jedoch unverändert geblieben. Die beantragten Windkraftanlagen der
REpower MM92 haben eine Nabenhöhe von 100 m und einen Rotordurchmesser
von 92,5 m (zum Vergleich Typ VESTAS V80 bislang 100 m, Rotordurchmesser
80 m).
Sowohl die Gemeinde, als auch die Akademische Fliegergruppe Stuttgart e.
V., und die Fliegergruppen Heubach und Fellbach als Betreiber des
Sonderlandeplatzes Amalienhof hatten zum Änderungsantrag Einwendungen
vorgetragen. Mit der Entscheidung des Landratsamtes vom 10.08.2006
wurden die Windkraftanlagen auf den Standorten Nr. 1 bis 5 und Nr. 7
dennoch genehmigt. Die Genehmigung der Windkraftanlage auf dem Standort
Nr. 6 wurde in der Genehmigung wegen der Stellungnahme des
Regierungspräsidiums Stuttgart – Zivile Luftfahrtbehörde – jedoch
ausgenommen. Zu diesem Windkraftanlagenstandort bestand – aufgrund der
eingelegten Einwendungen – noch weiterer Klärungsbedarf im Hinblick auf
den Flugplatzbetrieb des Sonderlandeplatzes. Die Flugsportvereine haben
infolgedessen mit Unterstützung der Gemeinde einen Eilantrag beim
Verwaltungsgericht Stuttgart gestellt, um sich gegen die Genehmigung
auszusprechen. Mit der Kammerentscheidung vom 21.09.2006 hat das
Verwaltungsgericht Stuttgart dem Eilantrag insofern statt gegeben, dass
für zwei Windkraftanlagenstandorte die aufschiebende Wirkung des
Widerspruchs wieder hergestellt ist (sog. Baustopp).
Maßgeblich aufgrund dieser Bedenken hat die Firma Uhl ihren Antrag vom
13.03.2006 dahingehend abgeändert, dass die Windkraftanlage Nr. 6 um ca.
450 m in Richtung Osten verschoben wird. Auf diesem Standort wurde
bereits mit Genehmigung vom 19.06.2004 die Errichtung und der Betrieb
der VESTAS V80 Anlage genehmigt (damals als Windkraftanlagenstandort Nr.
8 bezeichnet). Durch Entscheidung des Landratsamt Ostalbkreis vom
29.09.2006 wurde der vorzeitige Beginn für die Errichtung der
Windkraftanlage des Typs REpower MM92 auf dem Standort 8 zugelassen. Mit
dem Bau der Windkraftanlage wurde bereits begonnen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Kuhn wies darauf hin, dass durch die Verschiebung des
Windkraftanlagenstandorts zwar eine leichte Verbesserung eintrete, da
der seitherige Standort mit einem Abstand von deutlich unter 1 000 m zur
Ortslage eine erhebliche Beeinträchtigung mit sich gebracht hätte.
Dennoch ergeben sich aufgrund der sehr dichten Lage der Anlagen neben
der Problematik der Lärmimmission auch Probleme des Schattenwurfs und
der Blitzreaktionen (Discoeffekt) für die Wohnbevölkerung. Nach weiterer
Diskussion beschloss der Gemeinderat einstimmig, im Rahmen der
Stellungnahme gegenüber der Genehmigungsbehörde auf die bisherigen
Bedenken der Gemeinde hinzuweisen; insbesondere wird darauf aufmerksam
gemacht, dass für die Errichtung der Windkraftanlage eine neue
immissionsschutzrechtliche Genehmigung mit Öffentlichkeitsbeteiligung
von Nöten ist. Darüber hinaus wird die Ergänzung und Klarstellung der
Antragsunterlagen für das Genehmigungsverfahren und die Freihaltung des
Standorts 6 durch Windkraftanlagen gefordert.
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- Änderung des Vertrages mit dem TSV Bartholomä bzgl. der Reinigung
und Pflege der kommunalen Sportplätze
A. Sachverhalt
Zwischen der Gemeinde Bartholomä und dem TSV Bartholomä e. V. besteht
seit 01.10.2002 ein Pachtvertrag über die kommunalen Sportanlagen. Gemäß
diesem Pachtvertrag ist es dem Verein gestattet, in Rahmen seiner
sportlichen und sonstigen Aktivitäten alle Anlagen, die zum Betrieb des
Sportplatzes auf den Grundstücken Flst. 880 und 881 zählen, zu nutzen.
Im Rahmen der Vorgespräche zur Sanierung des Kunstrasenplatzes in
Bartholomä hat sich der TSV Bartholomä im September 2005 grundsätzlich
bereit erklärt, für die maschinelle Platzpflege zwei Vereinsmitglieder
zu stellen.
Weiterhin hat der Verein der Gemeinde zu den Sanierungskosten des
Kunstrasenplatzes einen Betrag von 10.000 € garantiert und darüber
hinaus im Rahmen der Sanierungsarbeiten Eigenleistungen zugesagt.
Mit Blick auf den sanierten Kunstrasenplatz und der Überlegung, dass
zukünftig der TSV Bartholomä verstärkt in die Unterhaltungspflege- und
Reinigung Verantwortung trägt, wurde zwischen dem Verein und der
Gemeinde ein Änderungsvertrag erarbeitet.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende begrüßte die Bereitschaft des TSV, zukünftig
grundsätzlich die Pflege und Unterhaltung der kommunalen Sportplätze zu
übernehmen. Nachdem es sich um gemeindeeigene Anlagen handle, die auch
der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, sei die im Verein geleistete
Pflege keine Selbstverständlichkeit. Durch die Übernahme der
Unterhaltungspflicht des Vereins, spare die Gemeinde Kosten ein; ein
Teil dieser Einsparung könne insofern wieder dem Verein für dessen
Pflegeleistungen zur Verfügung gestellt werden.
Nach weiterer kurzer Beratung und Diskussion beschoss sodann der
Gemeinderat einstimmig den vorgelegten Änderungsvertrag.
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- Kommunale Ehrungsrichtlinie - Beschlussfassung
A. Sachverhalt
In Zeiten knapper öffentlicher Kassen gewinnt das Ehrenamt und die
ehrenamtliche Tätigkeit zunehmend an Bedeutung und wird für das
Gemeinwohl immer wichtiger. Es wird von Seiten der Gemeinde Bartholomä
deshalb als Aufgabe angesehen, auf ehrenamtliches und bürgerschaftliches
Engagement zu setzen und die ehrenamtlich Tätigen, die sich für die
Allgemeinheit und für andere einsetzen und ihre Freizeit dafür
investieren, verstärkt zu ehren und deren Arbeit zu würdigen. Von Seiten
des Gemeinderates wurde daher bereits Ende des vergangenen Jahres eine
kommunale Ehrungsrichtlinie als Entwurf diskutiert. Der Gemeinderat hat
dabei in seiner öffentlichen Sitzung am 17.10.2005 vorgeschlagen, einen
Arbeitskreis bestehend aus zwei Mitgliedern des Gemeinderates, zwei
Vertretern der örtlichen Vereine und eines Vertreters der
Kirchengemeinden, nebst dem Bürgermeister zu bilden, um eine
entsprechende Richtlinie für die abschließende Beschlussfassung im
Gemeinderat zu erarbeiten.
Der Arbeitskreis unterbreitete nunmehr dem Gemeinderat den Vorschlag,
den Entwurf der kommunalen Ehrungsrichtlinie zu beraten und ggf.
Beschluss zu fassen.
In einem weiteren Schritt ist danach zu überlegen, wie die
Bürgermedaille ausgestaltet wird.
B. Beratung und Beschlussfassung
Das Gremium bewertete den Entwurf der kommunalen Ehrungsrichtlinie sehr
positiv und richtete lediglich noch einzelne Verständnisfragen an den
Vorsitzenden.
Nach weiterer kurzer Diskussion beschloss sodann der Gemeinderat
einstimmig die kommunale Ehrungsrichtlinie.
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- Durchführung des kommunalen Winterdienstes
A. Sachverhalt
Nach den Vorschriften des Straßengesetzes obliegt es den Gemeinden als
öffentlich rechtliche Pflicht, im Rahmen des Zumutbaren die Straßen
innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrt
zu reinigen, bei Schneeanhäufungen zu räumen sowie bei Schnee- und
Eisglätte zu bestreuen, soweit dies aus polizeilichen Gründen geboten
ist.
Außerhalb der geschlossenen Ortslage sind öffentliche Straßen nur an
besonders gefährlichen und verkehrswichtigen Stellen zu bestreuen. Die
Gemeinde hat durch Satzung vom 19.12.1989 die Räum- und Streupflicht für
die Gehwege, - falls solche nicht vorhanden sind – für entsprechende
Flächen am Rande der Fahrbahn, auf die Straßenanlieger übertragen.
Die Durchführung des kommunalen Winterdienst auf den einzelnen
Verkehrsflächen richtet sich nach dem Einsatzplan der jeweils vom
Bürgermeister festgelegt wird. In diesem Einsatzplan ist der Räum- und
Streudienst des Bauhofs auf Straßen und Plätzen nach
Dringlichkeitsstufen und Reihenfolge festgelegt.
B. Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Kuhn gab dem Gremium eine allgemeine Information über die
Durchführung des gemeindlichen Winterdienstes. Zu dem dem Gremium
vorgelegten Räum- und Streuplan gab das Gremium noch einzelne
Anregungen.
Sodann nahm der Gemeinderat von der Information zur Durchführung des
Winterdienstes einstimmig Kenntnis.
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- Nachmeldung von Vogelschutzgebieten
hier: Ergebnis des Beteiligungsverfahrens, Stufe 1
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat hatte sich in seiner öffentlichen Sitzung am 19.12.2005
intensiv mit der Nachmeldung von Vogelschutzgebieten befasst. Das Gebiet
der Gemarkung Bartholomä ist vom Vogelschutzgebiet „Mittlere und
östliche Schwäbische Alb“ tangiert. Das Gebiet (VSN-15) hat eine
Gesamtgröße von 39.906 ha und ist verteilt auf 55 Gemeinden der
Landkreise Esslingen, Göppingen, Heidenheim, Tübingen, Reutlingen,
Ostalbkreis und Alb-Donau-Kreis. Auf der Gemarkungsfläche sind im Gebiet
Kolmannswald Vogelschutzgebiete verzeichnet. Es handelt sich mit
Ausnahme einer Fläche östlich der Landesstraße L1221 „Rauhe Wiese“
ausschließlich um Waldflächen. Die Größe der auf Gemarkung Bartholomä
ausgewiesenen Fläche beträgt 425 ha.
Im Rahmen der Beratung des Gemeinderates im Dezember wurde die
Verwaltung beauftragt, eine entsprechende Stellungnahme abzugeben, in
der auf die generelle Problematik des Beteiligungsverfahrens und der
gegebenenfalls negativen Auswirkungen der Ausweisung eines
Schutzgebietes auf die Planungshoheit der Gemeinde Bartholomä
hingewiesen wird.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende informierte, dass das Regierungspräsidium nun mitgeteilt
habe, dass aus fachtechnischer Sicht der Anregung der Gemeinde nicht
entsprochen werden kann und es insofern bei der Ausweisung des
Schutzgebietes verbleibe.
Nach kurzer Aussprache nahm der Gemeinderat die Information zur
Kenntnis.
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- Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht-öffentlicher Sitzung
Der Gemeinderat hatte in seiner nicht-öffentlichen Sitzung am 23.01.2006 den nachfolgenden Beschluss gefasst, der zur Kenntnis gegeben wurde:
Grundstücksangelegenheiten: Veräußerung von Flst. 365/22, Otto-Höfliger-Straße
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, das Grundstück Flst. 365/22
an der Otto-Höfliger-Straße mit einem Flächengehalt von ca. 1148 m² an
die Eheleute Manuela und Hans-Werner Wild, Bartholomä zu veräußern. Die
Eheleute Wild planen auf dem Grundstück die Errichtung eines
Wohngebäudes mit Büro und Lager für Betriebsmittel und Werkstatt zu
errichten.
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- Verschiedenes/Bekanntgaben
Der Vorsitzende verwies auf zwei Veranstaltungen:
- Besprechung zum Thema Gemeindebücherei Bartholomä am Donnerstag, 09.11.2006 um 19.30 Uhr, Sitzungssaal Rathaus
- Sonderveröffentlichung Bartholomä in der Gmünder Tagespost am Mittwoch, 25.10.2006 und GT-Stammtisch am Donnerstag, 26.10.2006, 19.30 Uhr im Schwarzen Adler.
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Ende der öffentlichen Sitzung um 22.15 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung mit fünf Tagesordnungspunkten schloss
sich an.
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