Aus dem Gemeinderat
Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am Montag, 23. Oktober 2006
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 9 Gemeinderäte
Zuhörer: 8
Beginn der Sitzung um 19.30 Uhr
Ende der Sitzung um 22.15 Uhr
 
  1. Künftiges Baugebiet "Hirschrain-Nord"
    - Festlegung der äußeren Erschließung zum Schmutzwasserkanal
    - Behandlung des Oberflächenwassers
A. Sachverhalt
Die Gemeinde hat sich im Rahmen eines städtebaulichen Wettbewerbs festgelegt, für die weitere Planung des Baugebiets „Hirschrain-Nord“ den städtebaulichen Entwurf des Planungsbüros Wick + Partner, Stuttgart, zu favorisieren. Weiterhin wurde im Juni seitens des Gemeinderates beschlossen, in der Erschließungsplanung mit dem Büro Helmut Kolb, Steinheim zusammen zu arbeiten.
Das Ingenieurbüro Kolb hat nunmehr bzgl. der äußeren Erschließung der Schmutzwasserkanalisation des Baugebiets mehrere Varianten überprüft und eine jeweilige Kostenschätzung hierzu abgegeben.
Bzgl. der Art der Behandlung des Oberflächenwassers hat der Gemeinderat eine Ortsbesichtigung am Samstag, 21.10.2006 an vier Baugebieten anderer Kommunen durchgeführt.

B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende begrüßte zur öffentlichen Sitzung Herrn Helmut Kolb vom gleichnamigen Ingenieurbüro. Herr Kolb stellte sodann insgesamt sieben Anschlussvarianten für die Schmutzwasserableitung dem Gremium vor. Vier dieser Varianten sehen einen Freispiegelkanal in unterschiedlicher Trassenführung vor. In einer weiteren Variante erfolgt die Ableitung des Schmutzwassers mittels eines zentralen Pumpwerks; eine andere Variante sieht Hebewerke in den jeweiligen Kellergeschossen der Wohnhäuser vor und schließlich wurde vom Ing.büro eine Variante zur Druckentwässerung mit dezentralen Pumpwerken in den jeweiligen privaten Hausschächten vorgestellt. Sehr intensiv diskutierte das Gremium die vorgelegten Entwurfsvarianten wobei in der Beratung schnell deutlich wurde, dass das Gremium die Schmutzentwässerung nur im Freispiegelkanal wünscht. Da die vorgestellten Variante des Freispiegelkanal entlang der im Baugebiet vorhandenen Senke mit Anschluss an die Gaisgasse als die technisch beste Lösung bewertet wurde, beschloss der Gemeinderat mit einer Gegenstimme sodann diese Variante zu favorisieren und beauftragte den Bürgermeister mit den Grundstückseigentümern diesbezüglich Gespräche aufzunehmen. Weiterhin wurde beschlossen, das im Mischkanal der Lauterburger Straße und Gaisgasse vorhandene Oberflächenwasser durch bauliche Veränderungen im Gebäudebestand zu reduzieren.
Schließlich beauftragte das Gremium das Ingenieurbüro Kolb bzgl. der Art der Behandlung des Oberflächenwassers mit einer Planung, wie das Oberflächenwasser der Dach-, Hof- und Straßenflächen über Regenwasserkanäle und offenen Mulden einem Regenrückhaltebecken bzw. der Hirschrain-Hülbe zugeführt werden kann.
  1. Immissionsschutzrechtliches Änderungsgenehmigungsverfahren der Windkraftanlage Nr. 6 im Vorranggebiet Lauterburg, Gemeinde Essingen;
    Antrag der Firma Uhl Windkraft GmbH & Co. KG auf Verschiebung des Windkraftanlagenstandortes Nr. 6 auf den Standort Nr. 8
    - Stellungnahme der Gemeinde
A. Sachverhalt
Die Firma Uhl Windkraft hat im März 2006 einen Antrag auf Erteilung einer Änderungsgenehmigung beim zuständigen Landratsamt Ostalbkreis eingereicht. Sie beabsichtigt darin, anstelle der 2004 genehmigten acht Windkraftanlagen VESTAS V80, nun sieben REpower MM92 Anlagen zu errichten. In dem Antrag ist der seither genehmigte und vorgesehene WKA-Standort Nr. 8 entfallen; die Standorte der übrigen Windkraftanlagen 1 – 7 jedoch unverändert geblieben. Die beantragten Windkraftanlagen der REpower MM92 haben eine Nabenhöhe von 100 m und einen Rotordurchmesser von 92,5 m (zum Vergleich Typ VESTAS V80 bislang 100 m, Rotordurchmesser 80 m).
Sowohl die Gemeinde, als auch die Akademische Fliegergruppe Stuttgart e. V., und die Fliegergruppen Heubach und Fellbach als Betreiber des Sonderlandeplatzes Amalienhof hatten zum Änderungsantrag Einwendungen vorgetragen. Mit der Entscheidung des Landratsamtes vom 10.08.2006 wurden die Windkraftanlagen auf den Standorten Nr. 1 bis 5 und Nr. 7 dennoch genehmigt. Die Genehmigung der Windkraftanlage auf dem Standort Nr. 6 wurde in der Genehmigung wegen der Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart – Zivile Luftfahrtbehörde – jedoch ausgenommen. Zu diesem Windkraftanlagenstandort bestand – aufgrund der eingelegten Einwendungen – noch weiterer Klärungsbedarf im Hinblick auf den Flugplatzbetrieb des Sonderlandeplatzes. Die Flugsportvereine haben infolgedessen mit Unterstützung der Gemeinde einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Stuttgart gestellt, um sich gegen die Genehmigung auszusprechen. Mit der Kammerentscheidung vom 21.09.2006 hat das Verwaltungsgericht Stuttgart dem Eilantrag insofern statt gegeben, dass für zwei Windkraftanlagenstandorte die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wieder hergestellt ist (sog. Baustopp).
Maßgeblich aufgrund dieser Bedenken hat die Firma Uhl ihren Antrag vom 13.03.2006 dahingehend abgeändert, dass die Windkraftanlage Nr. 6 um ca. 450 m in Richtung Osten verschoben wird. Auf diesem Standort wurde bereits mit Genehmigung vom 19.06.2004 die Errichtung und der Betrieb der VESTAS V80 Anlage genehmigt (damals als Windkraftanlagenstandort Nr. 8 bezeichnet). Durch Entscheidung des Landratsamt Ostalbkreis vom 29.09.2006 wurde der vorzeitige Beginn für die Errichtung der Windkraftanlage des Typs REpower MM92 auf dem Standort 8 zugelassen. Mit dem Bau der Windkraftanlage wurde bereits begonnen.

B. Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Kuhn wies darauf hin, dass durch die Verschiebung des Windkraftanlagenstandorts zwar eine leichte Verbesserung eintrete, da der seitherige Standort mit einem Abstand von deutlich unter 1 000 m zur Ortslage eine erhebliche Beeinträchtigung mit sich gebracht hätte. Dennoch ergeben sich aufgrund der sehr dichten Lage der Anlagen neben der Problematik der Lärmimmission auch Probleme des Schattenwurfs und der Blitzreaktionen (Discoeffekt) für die Wohnbevölkerung. Nach weiterer Diskussion beschloss der Gemeinderat einstimmig, im Rahmen der Stellungnahme gegenüber der Genehmigungsbehörde auf die bisherigen Bedenken der Gemeinde hinzuweisen; insbesondere wird darauf aufmerksam gemacht, dass für die Errichtung der Windkraftanlage eine neue immissionsschutzrechtliche Genehmigung mit Öffentlichkeitsbeteiligung von Nöten ist. Darüber hinaus wird die Ergänzung und Klarstellung der Antragsunterlagen für das Genehmigungsverfahren und die Freihaltung des Standorts 6 durch Windkraftanlagen gefordert.
  1. Änderung des Vertrages mit dem TSV Bartholomä bzgl. der Reinigung und Pflege der kommunalen Sportplätze
A. Sachverhalt
Zwischen der Gemeinde Bartholomä und dem TSV Bartholomä e. V. besteht seit 01.10.2002 ein Pachtvertrag über die kommunalen Sportanlagen. Gemäß diesem Pachtvertrag ist es dem Verein gestattet, in Rahmen seiner sportlichen und sonstigen Aktivitäten alle Anlagen, die zum Betrieb des Sportplatzes auf den Grundstücken Flst. 880 und 881 zählen, zu nutzen. Im Rahmen der Vorgespräche zur Sanierung des Kunstrasenplatzes in Bartholomä hat sich der TSV Bartholomä im September 2005 grundsätzlich bereit erklärt, für die maschinelle Platzpflege zwei Vereinsmitglieder zu stellen.
Weiterhin hat der Verein der Gemeinde zu den Sanierungskosten des Kunstrasenplatzes einen Betrag von 10.000 € garantiert und darüber hinaus im Rahmen der Sanierungsarbeiten Eigenleistungen zugesagt.
Mit Blick auf den sanierten Kunstrasenplatz und der Überlegung, dass zukünftig der TSV Bartholomä verstärkt in die Unterhaltungspflege- und Reinigung Verantwortung trägt, wurde zwischen dem Verein und der Gemeinde ein Änderungsvertrag erarbeitet.

B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende begrüßte die Bereitschaft des TSV, zukünftig grundsätzlich die Pflege und Unterhaltung der kommunalen Sportplätze zu übernehmen. Nachdem es sich um gemeindeeigene Anlagen handle, die auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, sei die im Verein geleistete Pflege keine Selbstverständlichkeit. Durch die Übernahme der Unterhaltungspflicht des Vereins, spare die Gemeinde Kosten ein; ein Teil dieser Einsparung könne insofern wieder dem Verein für dessen Pflegeleistungen zur Verfügung gestellt werden.
Nach weiterer kurzer Beratung und Diskussion beschoss sodann der Gemeinderat einstimmig den vorgelegten Änderungsvertrag.
  1. Kommunale Ehrungsrichtlinie - Beschlussfassung
A. Sachverhalt
In Zeiten knapper öffentlicher Kassen gewinnt das Ehrenamt und die ehrenamtliche Tätigkeit zunehmend an Bedeutung und wird für das Gemeinwohl immer wichtiger. Es wird von Seiten der Gemeinde Bartholomä deshalb als Aufgabe angesehen, auf ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement zu setzen und die ehrenamtlich Tätigen, die sich für die Allgemeinheit und für andere einsetzen und ihre Freizeit dafür investieren, verstärkt zu ehren und deren Arbeit zu würdigen. Von Seiten des Gemeinderates wurde daher bereits Ende des vergangenen Jahres eine kommunale Ehrungsrichtlinie als Entwurf diskutiert. Der Gemeinderat hat dabei in seiner öffentlichen Sitzung am 17.10.2005 vorgeschlagen, einen Arbeitskreis bestehend aus zwei Mitgliedern des Gemeinderates, zwei Vertretern der örtlichen Vereine und eines Vertreters der Kirchengemeinden, nebst dem Bürgermeister zu bilden, um eine entsprechende Richtlinie für die abschließende Beschlussfassung im Gemeinderat zu erarbeiten.
Der Arbeitskreis unterbreitete nunmehr dem Gemeinderat den Vorschlag, den Entwurf der kommunalen Ehrungsrichtlinie zu beraten und ggf. Beschluss zu fassen.
In einem weiteren Schritt ist danach zu überlegen, wie die Bürgermedaille ausgestaltet wird.

B. Beratung und Beschlussfassung
Das Gremium bewertete den Entwurf der kommunalen Ehrungsrichtlinie sehr positiv und richtete lediglich noch einzelne Verständnisfragen an den Vorsitzenden.
Nach weiterer kurzer Diskussion beschloss sodann der Gemeinderat einstimmig die kommunale Ehrungsrichtlinie.
  1. Durchführung des kommunalen Winterdienstes
A. Sachverhalt
Nach den Vorschriften des Straßengesetzes obliegt es den Gemeinden als öffentlich rechtliche Pflicht, im Rahmen des Zumutbaren die Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrt zu reinigen, bei Schneeanhäufungen zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen, soweit dies aus polizeilichen Gründen geboten ist.
Außerhalb der geschlossenen Ortslage sind öffentliche Straßen nur an besonders gefährlichen und verkehrswichtigen Stellen zu bestreuen. Die Gemeinde hat durch Satzung vom 19.12.1989 die Räum- und Streupflicht für die Gehwege, - falls solche nicht vorhanden sind – für entsprechende Flächen am Rande der Fahrbahn, auf die Straßenanlieger übertragen.
Die Durchführung des kommunalen Winterdienst auf den einzelnen Verkehrsflächen richtet sich nach dem Einsatzplan der jeweils vom Bürgermeister festgelegt wird. In diesem Einsatzplan ist der Räum- und Streudienst des Bauhofs auf Straßen und Plätzen nach Dringlichkeitsstufen und Reihenfolge festgelegt.

B. Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Kuhn gab dem Gremium eine allgemeine Information über die Durchführung des gemeindlichen Winterdienstes. Zu dem dem Gremium vorgelegten Räum- und Streuplan gab das Gremium noch einzelne Anregungen.
Sodann nahm der Gemeinderat von der Information zur Durchführung des Winterdienstes einstimmig Kenntnis.
  1. Nachmeldung von Vogelschutzgebieten
    hier: Ergebnis des Beteiligungsverfahrens, Stufe 1
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat hatte sich in seiner öffentlichen Sitzung am 19.12.2005 intensiv mit der Nachmeldung von Vogelschutzgebieten befasst. Das Gebiet der Gemarkung Bartholomä ist vom Vogelschutzgebiet „Mittlere und östliche Schwäbische Alb“ tangiert. Das Gebiet (VSN-15) hat eine Gesamtgröße von 39.906 ha und ist verteilt auf 55 Gemeinden der Landkreise Esslingen, Göppingen, Heidenheim, Tübingen, Reutlingen, Ostalbkreis und Alb-Donau-Kreis. Auf der Gemarkungsfläche sind im Gebiet Kolmannswald Vogelschutzgebiete verzeichnet. Es handelt sich mit Ausnahme einer Fläche östlich der Landesstraße L1221 „Rauhe Wiese“ ausschließlich um Waldflächen. Die Größe der auf Gemarkung Bartholomä ausgewiesenen Fläche beträgt 425 ha.
Im Rahmen der Beratung des Gemeinderates im Dezember wurde die Verwaltung beauftragt, eine entsprechende Stellungnahme abzugeben, in der auf die generelle Problematik des Beteiligungsverfahrens und der gegebenenfalls negativen Auswirkungen der Ausweisung eines Schutzgebietes auf die Planungshoheit der Gemeinde Bartholomä hingewiesen wird.

B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende informierte, dass das Regierungspräsidium nun mitgeteilt habe, dass aus fachtechnischer Sicht der Anregung der Gemeinde nicht entsprochen werden kann und es insofern bei der Ausweisung des Schutzgebietes verbleibe.
Nach kurzer Aussprache nahm der Gemeinderat die Information zur Kenntnis.
  1. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht-öffentlicher Sitzung
Der Gemeinderat hatte in seiner nicht-öffentlichen Sitzung am 23.01.2006 den nachfolgenden Beschluss gefasst, der zur Kenntnis gegeben wurde:

Grundstücksangelegenheiten: Veräußerung von Flst. 365/22, Otto-Höfliger-Straße
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, das Grundstück Flst. 365/22 an der Otto-Höfliger-Straße mit einem Flächengehalt von ca. 1148 m² an die Eheleute Manuela und Hans-Werner Wild, Bartholomä zu veräußern. Die Eheleute Wild planen auf dem Grundstück die Errichtung eines Wohngebäudes mit Büro und Lager für Betriebsmittel und Werkstatt zu errichten.
  1. Verschiedenes/Bekanntgaben
Der Vorsitzende verwies auf zwei Veranstaltungen:
- Besprechung zum Thema Gemeindebücherei Bartholomä am Donnerstag, 09.11.2006 um 19.30 Uhr, Sitzungssaal Rathaus
- Sonderveröffentlichung Bartholomä in der Gmünder Tagespost am Mittwoch, 25.10.2006 und GT-Stammtisch am Donnerstag, 26.10.2006, 19.30 Uhr im Schwarzen Adler.
Ende der öffentlichen Sitzung um 22.15 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung mit fünf Tagesordnungspunkten schloss sich an.
zurück © 2007 Gemeinde Bartholomä - Alle Rechte vorbehalten zum Seitenanfang