Aus dem Gemeinderat
Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am Montag, 04. Dezember 2006
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 8 Gemeinderäte
Zuhörer: 2
Beginn der Sitzung um 19.00 Uhr
Ende der Sitzung um 21.30 Uhr
 
  1. Feriendorf Amalienhof - Vorstellung der Entwicklungsstudie
A. Sachverhalt
Das Feriendorf Amalienhof umfasst eine Fläche von 13 ha mit 184 Häusern. Angrenzend zum Feriendorf befindet sich ein Campingplatz und ein Segelflugplatz (Sonderlandeplatz Bartholomä-Amalienhof).
Das Feriendorf wurde seit 1972 als ein Wochenendhausgebiet entwickelt. Hierzu hatte zunächst die Gemeinde Bartholomä mit Kaufvertrag vom 23.12.1969 einen Teil des von Woellwarth´schen Amalienhofes aufgekauft.
Mit Datum vom 14.05.1973 wurde der Bebauungsplan „Amalienhof“ rechtskräftig. Er setzte ein Sondergebiet als „Feriendorf“ und Spielflächen bzw. ein Mischgebiet (für die nördliche Teilfläche) des Feriendorfes Amalienhof fest. Das Feriendorf besteht nun seit rund 34 Jahren. In diesem Zeitraum hat sich die Gesellschaft, wie auch die Ansprüche an das Leben, Wohnen und die Freizeit sicherlich gewandelt.
Darauf hat die Gemeinde in der Vergangenheit auch mit der Änderung des Bebauungsplan Amalienhof reagiert, zuletzt mit der 5. Änderung des Planes vom 10.07.1992. Mit diesem (ständigen) Wandel im Nutzerverhalten stellt sich rund 14 Jahren nach der letzten Änderung auch die Frage der Erforderlichkeit von Änderungen der Bauleitplanung, um ggf. auf Entwicklungen mit den Mitteln der Bauleitplanung zu reagieren. Die Gemeinde hat daher im vergangenen Jahr die Hochschule Biberach –Institut für Immobilienökonomie und Projektmanagement – Prof. Dr. jur. Gotthold Balensiefen mit einer Entwicklungsstudie zum Amalienhof beauftragt.
Zusammenfassend kommt die Entwicklungsstudie zu der Empfehlung dass aus ihrer Sicht eine bauplanungsrechtliche Überarbeitung geboten sei und Bereiche wie Umfriedungen, die Parksituation, die Zulassung von Nebengebäuden, usw. zu betrachten sind.

B. Beratung und Beschlussfassung
Zur Beratung des Tagesordnungspunktes begrüßte der Vorsitzende Herrn Prof. Dr. Gotthold Balensiefen und Herrn Daniel Birkenmayer von der Hochschule Biberach, sowie Herrn Eduard Gayer vom Verbandsbauamt. Herr Birkenmayer stellte sodann dem Gremium die Ergebnisse der Entwicklungsstudie Amalienhof dar.
In der sich anschließenden Diskussion wurde deutlich, dass es dem Gremium wichtig ist, den ruhebezogenen Charakter des Feriendorfes zu erhalten. Der Leiter des Verbandsbauamtes, Herr Eberhardt Gayer vertrat die Ansicht, nicht zwingend den Bebauungsplan Amalienhof im Hinblick auf die Möglichkeiten des Dauerwohnens und des Wohnens im Alter ändern zu müssen.
Nach ausführlicher Beratung und Diskussion nahm sodann das Gremium die Entwicklungsstudie Amalienhof mit den darin genannten Empfehlungen zur Kenntnis, stellte einstimmig fest, für den Bestand des Feriendorfs grundsätzlich keine Änderungen vorzunehmen und allenfalls punktuell bei den Freiflächen die Empfehlungen der Entwicklungsstudie umzusetzen.
  1. Verbandsversammlung der VG Rosenstein
    a.) Erlass einer Verwaltungsgebührensatzung
    b.) Jahresrechnung
    c.) Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2007
    - Vorberatung
A. Sachverhalt
Im Rahmen der anstehenden Verbandsversammlung der VG Rosenstein sind die Tagesordnungspunkte im Gemeinderat vorzuberaten. Bezüglich dem Erlass einer neuen Verwaltungsgebührensatzung wurden bislang die Gebührenart und die Gebührenhöhe einheitlich durch das Landesgebührengesetz und die Gebührenverordnung vorgegeben. Durch das im Jahr 2004 vom Land erlassene Gesetz zur Neuregelung des Gebührenrechts müssen Gebühren nun örtlich individuell nach den tatsächlich anfallenden Kosten kalkuliert werden. Bis Ende des Jahres muss hierzu eine neue Rechtsgrundlage für eine Gebührenfestsetzung bestehen. Das Verbandsbauamt hat hierzu einen Satzungsentwurf nach dem Muster des Gemeindetages ausgearbeitet. Für die Ansätze im Gebührenverzeichnis liegt der Rechnungsabschluss 2005 kalkulatorisch zu Grunde. Die neue Baugenehmigungsgebühr, die wie bislang als Wertgebühr festgesetzt ist, wird mit 6 ‰ der Baukosten, mind. jedoch 120,-- € vorgeschlagen; die Gebühr für eine Bauvoranfrage mit 2 ‰ der Baukosten, mind. 60 €. Für notwendige Befreiungen und Ausnahmen nach Baurecht soll nach Vorschlag des Verbandsbauamtes eine Rahmengebühr festgelegt werden.
In Bezug auf die Jahresrechnung 2005 der VG Rosenstein ist festzustellen, dass sich das Haushaltsvolumen um 16.645,63 € erhöht hat. Die Verbandsumlage – geplant war hier mit 1.080.000 € - liegt tatsächlich um 14.858 € höher. Im Vergleich zu 2004 fällt sie aber um ca. 11.000 € niedriger aus. Für Bartholomä bedeutet dies, dass für das Rechnungsjahr 2005 eine Verbandsumlage in Höhe von 106.860 € (Plan 2005: 105.322 €) zu entrichten ist.
Bei der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan für das Jahr 2007 ist festzustellen, dass sich das Gesamtvolumen im Vergleich zum Planjahr 2006 um rd. 24.000 € auf insg. 1.850.740 € erhöht. Damit bewegen sich die Bewirtschaftungs- und Geschäftsausgaben im Rahmen des Vorjahres. Trotz Erhöhung der Energiepreise liegen die Planansätze des Jahres 2007 unter dem Rechnungsergebnis 2005. Im Haushaltsplan ist eine Erhöhung der Jugendmusikschulgebühren nicht vorgesehen. Die Verbandsumlagen 2007 sind planmäßig mit 1.087.840 € angesetzt. Für Bartholomä ist eine Umlage in Höhe von 106.554 € (Planansatz 2006: 105.082 €) geplant.

B. Beratung und Beschlussfassung
Ausführlich stellte Frau Birgit Klotzbücher vom Verbandsbauamt dem Gremium die neue Verwaltungsgebührensatzung im Entwurf vor. Nach ausführlicher Beratung beauftragte sodann das Gremium die Vertreter der Gemeinde Bartholomä in der Verbandsversammlung der vorgestellten Verwaltungsgebührensatzung so zuzustimmen, wobei die Gemeinde Bartholomä empfiehlt, für Befreiungen und Ausnahmen eine Rahmengebühr festzulegen. Weiterhin beauftragte der Gemeinderat die kommunalen Vertreter in der Verbandsversammlung die Jahresrechnung 2005 zu billigen und der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 zuzustimmen.
  1. Abschluss eines Stromlieferungsvertrages (Kommunalvertrag)
A. Sachverhalt
Mit der EnBW/ODR, Ellwangen besteht aufgrund der aktuellen Vereinbarung vom 04.06.2004/27.04.2004 ein Stromlieferungsvertrag. Demnach liefert die EnBW/ODR AG der Gemeinde für ihre Anlagenstandorte elektrische Energie.
Bereits in den zurückliegenden Jahren hat die Gemeinde über die EnBW/ODR AG (bis Oktober 1999: Überlandwerke Jagstkreis Aktiengesellschaft) den Strom bezogen. Die EnBW/ODR hat mit Datum vom 20.10.2006 den bestehenden Vertrag form- und fristgerecht zum 31.12.2006 gekündigt und gleichzeitig ein neues Kommunalvertragsangebot abgegeben. Das neue Angebot sieht eine Erhöhung des Strombezugspreises vor. Begründet wird die Erhöhung damit, dass im zurückliegenden Zeitraum der Großhandelspreis für Energie deutlich gestiegen sei. Somit könne die EnBW/ODR den Vertrag nicht zu unveränderten Konditionen fortführen. Bei Zugrundelegung des neuen Preises erhöht sich damit unter diesen Verbrauchsmengen der Preis von bislang 44.979,52 € auf 49.418,59 €.
Der im Kommunalvertrag angegebene Netto-Durchschnittsarbeitspreis setzt sich aus der Energielieferung, Netznutzung und der Konzessionsabgabe zusammen. Zu diesem Netto-Durchschnittspreis sind die Abgaben aus dem erneuerbaren Energiegesetz, Kraft-Wärme-Koppelungsgesetz, Ökosteuer und die Umsatzsteuer hinzu zu rechnen. Der Vertrag gilt für ein Jahr, wobei sich die EnBW einseitig verpflichtet hat, an dem Vertrag bis zum 01.01.2010 zu halten.

B. Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Kuhn stellte fest, dass die neuen Strombezugspreise um knapp 10 % höher liegen würden. Er empfahl dem Gremium die Strombezugspreise im Hinblick auf ggf. verringerte Netznutzungsentgelte im kommenden Jahr zu beobachten.
Nach kurzer Aussprache nahm sodann der Gemeinderat vom neuen Vertragsangebot zur Stromlieferung ab 1.1.2007 Kenntnis und beschloss einstimmig den Stromlieferungsvertrages mit der EnBW/ODR.
  1. Kultur- und Sportstiftung Bartholomä - Information zur Benefiz-Veranstaltung 2007
A. Sachverhalt
Die Kultur- und Sportstiftung Bartholomä wurde 1996 gegründet. Sie geht zurück auf die Familie Höfliger, die seit Jahrzehnten in Bartholomä die Jagdpacht inne hatte. 1996 wurde durch Herrn Heinz Höfliger ein namhafter Betrag zur Gründung dieser Stiftung gegeben. Die Stiftung verfolgt das Ziel, Kinder und Jugendliche in sportlicher und kultureller Hinsicht zu fördern und zu unterstützen. Um einerseits die Stiftung in der Gemeinde besser bekannt zu machen und zu verankern, andererseits für die Stiftung verstärkt Spenden und Einnahmen einzuwerben ist für Samstag, 3. November 2007 eine besondere Veranstaltung der Kultur- und Sportstiftung Bartholomä geplant.

B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende informierte zu diesem Festabend, an dem unter anderem auch die Ehrung verdienter Persönlichkeiten des ehrenamtlichen und bürgerschaftlichen Engagements vorgesehen sei. Geplant ist eine Art Bürgerball mit guter und kurzweiliger Unterhaltung in angenehmer Atmosphäre. Die Veranstaltung richte sich an die gesamte Bevölkerung; eine Namensgebung für den Unterhaltungsabend solle - nachdem im Rahmen eines Preisausschreibens kein Namensvorschlag einging, zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
  1. Kenntnisnahme der Beschlüsse des
a.) Ausschuss für Soziale Angelegenheiten vom 27.11.2006
Der Ausschuss für Soziale Angelegenheiten (ASA) hat in seiner öffentlichen Sitzung am Montag, 27.11.2006 den nachfolgenden Beschluss gefasst, der dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurde:
Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) hier: Zuschuss an den Verein P.A.T.E.
Der ASA hat beschlossen, dem Verein für Pflegeeltern, Adoptiveltern, Tagesmütter und Eltern e. V. (P.A.T.E.) zu unterstützen. Die Städte und Gemeinden haben nach dem Kinderbetreuungsgesetz Betreuungsangebote für Kinder anzubieten. Aufgrund der noch eher geringen Zahl der in der Tagespflege zu betreuenden Kinder in Bartholomä kann die Gemeinde selbst keine eigene Einrichtungen zur Tagesbetreuung vorhalten. Insofern können Eltern in Bartholomä auf das Angebot von P.A.T.E zurückgreifen und ihre Kinder über den Verein betreuen lassen oder selbst Tagesmutter werden. Die Gemeinde beteiligt sich nach dem Beschluss des Ausschuss für Soziale Angelegenheiten ab dem Jahr 2007 an den zusätzlichen Personal- und Sachkosten des Vereins mit 120 € je betreutem Kind und Jahr. Darüber hinaus bezuschusst die Gemeinde Kursgebühren in Höhe von 80 €, die Tagesmütter aus Bartholomä für ihre erstmalige Qualifizierung aufzubringen haben.

b.) Technischer Ausschuss vom 28.11.2006
Der Technische Ausschuss (TA) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.11.2006 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die ebenfalls dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurden:
Bausachen:
a. Neubau eines offenen Güllebehälters, Grundstück Flst. 657, Hirschgasse
Bei dem landwirtschaftlichen Betrieb an der Hirschgasse ist der Neubau eines Güllebehälters geplant. Da das Vorhaben keine negativen Auswirkungen auf bestehende bzw. geplante Baugebiete der Gemeinde haben wird und eine Privilegierung des Betriebs gegeben ist, hat der TA das kommunale Einvernehmen zu dem geplanten Neubau des Güllebehälters erteilt.
b. Umbau der bestehenden Doppelgaragen auf Flst. 464/2, Trondelhofweg
Der Bauherr plant auf dem Grundstück am Trondelhofweg die bestehenden Doppelgaragen am Standort abzubauen und neu zu errichten. Für den Neubau ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Westliches Brunnenfeld“ erforderlich. Nach ausführlicher Diskussion hat der TA diese Befreiung erteilt.
c. Erstellung einer Gerätehütte auf Flst. 487, Hochbergstraße
Der Bauherr plant auf seinem Grundstück an der Hochbergstraße eine kleine Gerätehütte zu errichten. Die Größe des Vorhabens ist nach den Vorschriften der Landesbauordnung verfahrensfrei; da jedoch mit dem Antrag eine Abweichung vom Bebauungsplan verbunden ist, wurde ein entsprechender Befreiungsantrag gestellt. Der TA hat nach ausführlicher Beratung, auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen die Befreiung erteilt.
Ende der öffentlichen Sitzung um 21.30 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung schloss sich an.
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