| Aus dem Gemeinderat |
| Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am
Montag, 04. Dezember 2006 |
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 8 Gemeinderäte
Zuhörer: 2
Beginn der Sitzung um 19.00 Uhr
Ende der Sitzung um 21.30 Uhr
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- Feriendorf Amalienhof - Vorstellung der Entwicklungsstudie
A. Sachverhalt
Das Feriendorf Amalienhof umfasst eine Fläche von 13 ha mit 184 Häusern.
Angrenzend zum Feriendorf befindet sich ein Campingplatz und ein
Segelflugplatz (Sonderlandeplatz Bartholomä-Amalienhof).
Das Feriendorf wurde seit 1972 als ein Wochenendhausgebiet entwickelt.
Hierzu hatte zunächst die Gemeinde Bartholomä mit Kaufvertrag vom
23.12.1969 einen Teil des von Woellwarth´schen Amalienhofes aufgekauft.
Mit Datum vom 14.05.1973 wurde der Bebauungsplan „Amalienhof“
rechtskräftig. Er setzte ein Sondergebiet als „Feriendorf“ und
Spielflächen bzw. ein Mischgebiet (für die nördliche Teilfläche) des
Feriendorfes Amalienhof fest. Das Feriendorf besteht nun seit rund 34
Jahren. In diesem Zeitraum hat sich die Gesellschaft, wie auch die
Ansprüche an das Leben, Wohnen und die Freizeit sicherlich gewandelt.
Darauf hat die Gemeinde in der Vergangenheit auch mit der Änderung des
Bebauungsplan Amalienhof reagiert, zuletzt mit der 5. Änderung des
Planes vom 10.07.1992. Mit diesem (ständigen) Wandel im Nutzerverhalten
stellt sich rund 14 Jahren nach der letzten Änderung auch die Frage der
Erforderlichkeit von Änderungen der Bauleitplanung, um ggf. auf
Entwicklungen mit den Mitteln der Bauleitplanung zu reagieren. Die
Gemeinde hat daher im vergangenen Jahr die Hochschule Biberach –Institut
für Immobilienökonomie und Projektmanagement – Prof. Dr. jur. Gotthold
Balensiefen mit einer Entwicklungsstudie zum Amalienhof beauftragt.
Zusammenfassend kommt die Entwicklungsstudie zu der Empfehlung dass aus
ihrer Sicht eine bauplanungsrechtliche Überarbeitung geboten sei und
Bereiche wie Umfriedungen, die Parksituation, die Zulassung von
Nebengebäuden, usw. zu betrachten sind.
B. Beratung und Beschlussfassung
Zur Beratung des Tagesordnungspunktes begrüßte der Vorsitzende Herrn
Prof. Dr. Gotthold Balensiefen und Herrn Daniel Birkenmayer von der
Hochschule Biberach, sowie Herrn Eduard Gayer vom Verbandsbauamt. Herr
Birkenmayer stellte sodann dem Gremium die Ergebnisse der
Entwicklungsstudie Amalienhof dar.
In der sich anschließenden Diskussion wurde deutlich, dass es dem
Gremium wichtig ist, den ruhebezogenen Charakter des Feriendorfes zu
erhalten. Der Leiter des Verbandsbauamtes, Herr Eberhardt Gayer vertrat
die Ansicht, nicht zwingend den Bebauungsplan Amalienhof im Hinblick auf
die Möglichkeiten des Dauerwohnens und des Wohnens im Alter ändern zu
müssen.
Nach ausführlicher Beratung und Diskussion nahm sodann das Gremium die
Entwicklungsstudie Amalienhof mit den darin genannten Empfehlungen zur
Kenntnis, stellte einstimmig fest, für den Bestand des Feriendorfs
grundsätzlich keine Änderungen vorzunehmen und allenfalls punktuell bei
den Freiflächen die Empfehlungen der Entwicklungsstudie umzusetzen.
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- Verbandsversammlung der VG Rosenstein
a.) Erlass einer Verwaltungsgebührensatzung
b.) Jahresrechnung
c.) Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2007
- Vorberatung
A. Sachverhalt
Im Rahmen der anstehenden Verbandsversammlung der VG Rosenstein sind die
Tagesordnungspunkte im Gemeinderat vorzuberaten. Bezüglich dem Erlass
einer neuen Verwaltungsgebührensatzung wurden bislang die Gebührenart
und die Gebührenhöhe einheitlich durch das Landesgebührengesetz und die
Gebührenverordnung vorgegeben. Durch das im Jahr 2004 vom Land erlassene
Gesetz zur Neuregelung des Gebührenrechts müssen Gebühren nun örtlich
individuell nach den tatsächlich anfallenden Kosten kalkuliert werden.
Bis Ende des Jahres muss hierzu eine neue Rechtsgrundlage für eine
Gebührenfestsetzung bestehen. Das Verbandsbauamt hat hierzu einen
Satzungsentwurf nach dem Muster des Gemeindetages ausgearbeitet. Für die
Ansätze im Gebührenverzeichnis liegt der Rechnungsabschluss 2005
kalkulatorisch zu Grunde. Die neue Baugenehmigungsgebühr, die wie
bislang als Wertgebühr festgesetzt ist, wird mit 6 ‰ der Baukosten,
mind. jedoch 120,-- € vorgeschlagen; die Gebühr für eine Bauvoranfrage
mit 2 ‰ der Baukosten, mind. 60 €. Für notwendige Befreiungen und
Ausnahmen nach Baurecht soll nach Vorschlag des Verbandsbauamtes eine
Rahmengebühr festgelegt werden.
In Bezug auf die Jahresrechnung 2005 der VG Rosenstein ist
festzustellen, dass sich das Haushaltsvolumen um 16.645,63 € erhöht hat.
Die Verbandsumlage – geplant war hier mit 1.080.000 € - liegt
tatsächlich um 14.858 € höher. Im Vergleich zu 2004 fällt sie aber um
ca. 11.000 € niedriger aus. Für Bartholomä bedeutet dies, dass für das
Rechnungsjahr 2005 eine Verbandsumlage in Höhe von 106.860 € (Plan 2005:
105.322 €) zu entrichten ist.
Bei der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan für das Jahr 2007 ist
festzustellen, dass sich das Gesamtvolumen im Vergleich zum Planjahr
2006 um rd. 24.000 € auf insg. 1.850.740 € erhöht. Damit bewegen sich
die Bewirtschaftungs- und Geschäftsausgaben im Rahmen des Vorjahres.
Trotz Erhöhung der Energiepreise liegen die Planansätze des Jahres 2007
unter dem Rechnungsergebnis 2005. Im Haushaltsplan ist eine Erhöhung der
Jugendmusikschulgebühren nicht vorgesehen. Die Verbandsumlagen 2007 sind
planmäßig mit 1.087.840 € angesetzt. Für Bartholomä ist eine Umlage in
Höhe von 106.554 € (Planansatz 2006: 105.082 €) geplant.
B. Beratung und Beschlussfassung
Ausführlich stellte Frau Birgit Klotzbücher vom Verbandsbauamt dem
Gremium die neue Verwaltungsgebührensatzung im Entwurf vor. Nach
ausführlicher Beratung beauftragte sodann das Gremium die Vertreter der
Gemeinde Bartholomä in der Verbandsversammlung der vorgestellten
Verwaltungsgebührensatzung so zuzustimmen, wobei die Gemeinde Bartholomä
empfiehlt, für Befreiungen und Ausnahmen eine Rahmengebühr festzulegen.
Weiterhin beauftragte der Gemeinderat die kommunalen Vertreter in der
Verbandsversammlung die Jahresrechnung 2005 zu billigen und der
Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007
zuzustimmen.
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- Abschluss eines Stromlieferungsvertrages (Kommunalvertrag)
A. Sachverhalt
Mit der EnBW/ODR, Ellwangen besteht aufgrund der aktuellen Vereinbarung
vom 04.06.2004/27.04.2004 ein Stromlieferungsvertrag. Demnach liefert
die EnBW/ODR AG der Gemeinde für ihre Anlagenstandorte elektrische
Energie.
Bereits in den zurückliegenden Jahren hat die Gemeinde über die EnBW/ODR
AG (bis Oktober 1999: Überlandwerke Jagstkreis Aktiengesellschaft) den
Strom bezogen. Die EnBW/ODR hat mit Datum vom 20.10.2006 den bestehenden
Vertrag form- und fristgerecht zum 31.12.2006 gekündigt und gleichzeitig
ein neues Kommunalvertragsangebot abgegeben. Das neue Angebot sieht eine
Erhöhung des Strombezugspreises vor. Begründet wird die Erhöhung damit,
dass im zurückliegenden Zeitraum der Großhandelspreis für Energie
deutlich gestiegen sei. Somit könne die EnBW/ODR den Vertrag nicht zu
unveränderten Konditionen fortführen. Bei Zugrundelegung des neuen
Preises erhöht sich damit unter diesen Verbrauchsmengen der Preis von
bislang 44.979,52 € auf 49.418,59 €.
Der im Kommunalvertrag angegebene Netto-Durchschnittsarbeitspreis setzt
sich aus der Energielieferung, Netznutzung und der Konzessionsabgabe
zusammen. Zu diesem Netto-Durchschnittspreis sind die Abgaben aus dem
erneuerbaren Energiegesetz, Kraft-Wärme-Koppelungsgesetz, Ökosteuer und
die Umsatzsteuer hinzu zu rechnen. Der Vertrag gilt für ein Jahr, wobei
sich die EnBW einseitig verpflichtet hat, an dem Vertrag bis zum
01.01.2010 zu halten.
B. Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Kuhn stellte fest, dass die neuen Strombezugspreise um
knapp 10 % höher liegen würden. Er empfahl dem Gremium die
Strombezugspreise im Hinblick auf ggf. verringerte Netznutzungsentgelte
im kommenden Jahr zu beobachten.
Nach kurzer Aussprache nahm sodann der Gemeinderat vom neuen
Vertragsangebot zur Stromlieferung ab 1.1.2007 Kenntnis und beschloss
einstimmig den Stromlieferungsvertrages mit der EnBW/ODR.
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- Kultur- und Sportstiftung Bartholomä - Information zur Benefiz-Veranstaltung 2007
A. Sachverhalt
Die Kultur- und Sportstiftung Bartholomä wurde 1996 gegründet. Sie geht
zurück auf die Familie Höfliger, die seit Jahrzehnten in Bartholomä die
Jagdpacht inne hatte. 1996 wurde durch Herrn Heinz Höfliger ein
namhafter Betrag zur Gründung dieser Stiftung gegeben. Die Stiftung
verfolgt das Ziel, Kinder und Jugendliche in sportlicher und kultureller
Hinsicht zu fördern und zu unterstützen. Um einerseits die Stiftung in
der Gemeinde besser bekannt zu machen und zu verankern, andererseits für
die Stiftung verstärkt Spenden und Einnahmen einzuwerben ist für
Samstag, 3. November 2007 eine besondere Veranstaltung der Kultur- und
Sportstiftung Bartholomä geplant.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende informierte zu diesem Festabend, an dem unter anderem
auch die Ehrung verdienter Persönlichkeiten des ehrenamtlichen und
bürgerschaftlichen Engagements vorgesehen sei. Geplant ist eine Art
Bürgerball mit guter und kurzweiliger Unterhaltung in angenehmer
Atmosphäre. Die Veranstaltung richte sich an die gesamte Bevölkerung;
eine Namensgebung für den Unterhaltungsabend solle - nachdem im Rahmen
eines Preisausschreibens kein Namensvorschlag einging, zu einem späteren
Zeitpunkt erfolgen.
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- Kenntnisnahme der Beschlüsse des
a.) Ausschuss für Soziale Angelegenheiten vom 27.11.2006
Der Ausschuss für Soziale Angelegenheiten (ASA) hat in seiner
öffentlichen Sitzung am Montag, 27.11.2006 den nachfolgenden Beschluss
gefasst, der dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurde:
Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) hier: Zuschuss an den Verein P.A.T.E.
Der ASA hat beschlossen, dem Verein für Pflegeeltern, Adoptiveltern,
Tagesmütter und Eltern e. V. (P.A.T.E.) zu unterstützen. Die Städte und
Gemeinden haben nach dem Kinderbetreuungsgesetz Betreuungsangebote für
Kinder anzubieten. Aufgrund der noch eher geringen Zahl der in der
Tagespflege zu betreuenden Kinder in Bartholomä kann die Gemeinde selbst
keine eigene Einrichtungen zur Tagesbetreuung vorhalten. Insofern können
Eltern in Bartholomä auf das Angebot von P.A.T.E zurückgreifen und ihre
Kinder über den Verein betreuen lassen oder selbst Tagesmutter werden.
Die Gemeinde beteiligt sich nach dem Beschluss des Ausschuss für Soziale
Angelegenheiten ab dem Jahr 2007 an den zusätzlichen Personal- und
Sachkosten des Vereins mit 120 € je betreutem Kind und Jahr. Darüber
hinaus bezuschusst die Gemeinde Kursgebühren in Höhe von 80 €, die
Tagesmütter aus Bartholomä für ihre erstmalige Qualifizierung
aufzubringen haben.
b.) Technischer Ausschuss vom 28.11.2006
Der Technische Ausschuss (TA) hat in seiner öffentlichen Sitzung am
28.11.2006 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die ebenfalls dem
Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurden:
Bausachen:
a. Neubau eines offenen Güllebehälters, Grundstück Flst. 657,
Hirschgasse
Bei dem landwirtschaftlichen Betrieb an der Hirschgasse ist der Neubau
eines Güllebehälters geplant. Da das Vorhaben keine negativen
Auswirkungen auf bestehende bzw. geplante Baugebiete der Gemeinde haben
wird und eine Privilegierung des Betriebs gegeben ist, hat der TA das
kommunale Einvernehmen zu dem geplanten Neubau des Güllebehälters
erteilt.
b. Umbau der bestehenden Doppelgaragen auf Flst. 464/2, Trondelhofweg
Der Bauherr plant auf dem Grundstück am Trondelhofweg die bestehenden
Doppelgaragen am Standort abzubauen und neu zu errichten. Für den Neubau
ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Westliches
Brunnenfeld“ erforderlich. Nach ausführlicher Diskussion hat der TA
diese Befreiung erteilt.
c. Erstellung einer Gerätehütte auf Flst. 487, Hochbergstraße
Der Bauherr plant auf seinem Grundstück an der Hochbergstraße eine
kleine Gerätehütte zu errichten. Die Größe des Vorhabens ist nach den
Vorschriften der Landesbauordnung verfahrensfrei; da jedoch mit dem
Antrag eine Abweichung vom Bebauungsplan verbunden ist, wurde ein
entsprechender Befreiungsantrag gestellt. Der TA hat nach ausführlicher
Beratung, auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen die
Befreiung erteilt.
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Ende der öffentlichen Sitzung um 21.30 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung schloss sich an.
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