| Aus dem Gemeinderat |
| Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am Montag, 11. Dezember 2006 |
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 8 Gemeinderäte
Zuhörer: 7
Beginn der Sitzung um 19.00 Uhr
Ende der Sitzung um 22.00 Uhr
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- Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum Konzeption zur Aktivierung
innerörtlicher Potenziale zur Eindämmung des Landschaftsverbrauch in der
Gemeinde Bartholomä
- Billigung des Entwurfs
A. Sachverhalt
Das Land Baden-Württemberg fördert im Rahmen des Entwicklungsprogramm
Ländlicher Raum Konzeptionen zur Aktivierung innerörtlicher Potenziale
mit 80 % der förderfähigen Kosten. Die Konzeption und ihre Umsetzung
bietet für die Gemeinde und ihre Bürger mehrere Vorteile:
So kann bei Realisierung des Konzepts die bestehende Infrastruktur
effektiver und dadurch auch kostengünstiger genutzt werden. Auch werden
die künftigen Unterhaltungskosten für neue Infrastruktur ggf. vermieden
bzw. günstiger. Zweifelsohne lässt sich bei Umsetzung der Konzeption der
Landschaftsverbrauch reduzieren und schließlich können Bürger unter
Umständen die Baulückenschließung durch Neubauten, wie auch die
Umnutzung leerstehender Bausubstanz und Modernisierung alter Bausubstanz
(vor 1945 erbaut) gefördert bekommen.
Für die Erarbeitung dieser Konzeption hat die Gemeinde das Ingenieurbüro
Junginger + Partner, Heidenheim beauftragt. Als Ergebnis der ersten
Analyse wurden insgesamt 27 innerörtliche Baulücken und damit
potenzielle Bauflächen, 33 unbebaute Bauplätze in Baugebieten sowie 51
umnutzungsfähige oder modernisierungsbedürftige Gebäude oder
Gebäudeteile erhoben.
B. Beratung und Beschlussfassung
Zur Beratung dieses Tagesordnungspunktes begrüßte der Vorsitzende Herrn
Dipl.-Ing. Bernd Junginger vom gleichnamigen Ingenieurbüro. Herr
Junginger stellte den Entwurf der Konzeption dem Gemeinderat ausführlich
vor. Das Gremium bewertete die Konzeption sehr positiv, da diese
insbesondere auch Anregungen beinhalte, wie die vorhandenen
innerörtlichen Flächen einer Wohnnutzung zugeführt werden können.
Nach ausführlicher Beratung und Diskussion billigte sodann der
Gemeinderat einstimmig den Entwurf, der im Frühjahr im Rahmen einer
allgemeinen Bürgerinformation der Öffentlichkeit vorgestellt und in die
Bürgeranhörung gegeben wird.
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- Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche
Wasserversorgung und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser
(Wasserversorgungssatzung - WVS)
- Änderung des Wasserzins
A. Sachverhalt
Die geplante Änderung der Wasserversorgungssatzung ist gemeinsam mit einer
angedachten Änderung der Abwassersatzung als „Komplettpaket“ zu
verstehen. Insgesamt soll zwischen diesen Gebührenarten lediglich eine
Umschichtung stattfinden; für die Bürgerinnen und Bürger verbleibt es
demnach bei der Gesamthöhe aus Wassergebühr und Abwassergebühr.
Die Wasserversorgung in Bartholomä wird entsprechend eines
Gemeinderatsbeschluss aus dem Jahr 2004 als wirtschaftliches Unternehmen
geführt, das einen Ertrag für den Haushalt erzielt. Da sich im Jahr 2006
lediglich noch eine Kostendeckung (kein Gewinn) abzeichnet, soll durch
eine Gebührenumschichtung aus dem Bereich Abwasser (Senkung der
Klärgebühr um 0,30 € - dafür Erhöhung des Wasserzinses um 0,20 €) die
Gewinnerzielung wieder erreicht werden.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Kämmerer der Verbandskämmerei Rosenstein, Herr Thomas Kiwus brachte
dem Gremium ausführlich die Kalkulation für den künftigen Wasserzins
nahe.
Nach weiterer kurzer Diskussion und Beratung im Gremium billigte der
Gemeinderat die vorgelegte Kalkulation und beschloss sodann einstimmig,
den Wasserzins von bislang 1,70 €/m³ ab 01.01.2007 auf 1,90 €/m³ zu
erhöhen.
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- Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung
- Änderung der Abwassergebühr
A. Sachverhalt
Die Abwassergebühr setzt sich aus einer Klärgebühr und einer Kanalgebühr
zusammen. Bezüglich der Klärgebühr konnte zum Jahresende 2003 der
Verlust aus den Vorjahren komplett abgebaut werden; in den Folgejahren
(2005) stellte sich im Klärbereich sogar ein Gewinn ein. Dies
veranlasste den Gemeinderat in den vergangenen Jahren, schrittweise bei
der Klärgebühr eine Gebührensenkung vorzunehmen; zum 01.01.2005 und
01.01.2006 um je 20 Cent und nun zum 01.01.2007 um weitere 30 Cent/m³.
Die Kanalgebühr wurde letztmalig zum 01.01.2006 auf 0,90 € festgesetzt.
Die Gemeinde Bartholomä plant punktuelle Sanierungsarbeiten im Kanalnetz
verstärkt anzugehen. Hier sollen Sanierungsarbeiten zukünftig zu
wirtschaftlichen Abschnitten zusammengefasst werden. Ggf. wird es
dadurch möglich, auch größere Kanal-Abschnitte zu sanieren. Aufgrund
einer seitens der Verbandskämmerei aufgestellten Kalkulation hat die
Verwaltung vorgeschlagen, die Kanalgebühr um 0,10 €/m³ zu erhöhen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Verbandskämmerer Thomas Kiwus legte zu den Klärgebühren und den
Kanalgebühren je eine Kalkulation dem Gremium vor und erläuterte
ausführlich die darin enthaltenen Ansätze. Bürgermeister Kuhn
bekräftigte, dass es zu keiner Mehrbelastung der Bürgerinnen und Bürger
kommen werde und es sich lediglich um eine Gebührenumschichtung handle.
Nach kurzer Aussprache stimmte sodann der Gemeinderat der vorgelegten
Kalkulation zu und beschloss einstimmig, die Klärgebühren von derzeit
2,00 €/m³ ab 01.01.2007 auf 1,70 €/m³ zu senken und die Kanalgebühr von
derzeit 0,90 €/m³ auf 1,00 €/m³ anzuheben.
Änderung Abwassersatzung als PDF-Datei (8 KB)
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- Haushaltsatzung und Haushaltsplan 2007 hier: Einbringung des
Entwurfs, Anpassung der Hebesätze
A. Sachverhalt
Der Haushaltsplanentwurf 2007 sieht ein Gesamtvolumen in Höhe von
4.687.000 € vor. Davon entfällt auf die Einnahmen und Ausgaben des
Verwaltungshaushaltes ein Betrag in Höhe von 3.765.000 €; der
Vermögenshaushalt weist eine Summe von 925.000 € aus.
Auf der Ausgabenseite des Vermögenshaushaltes schlägt vor allen Dingen
die geplante Erschließung eines 1. Bauabschnitts im Baugebiet
„Hirschrain-Nord“ mit 751.000 € zu Buche, einschließlich des notwendigen
Grunderwerbs. Darüber hinaus ist bei den Ausgaben die Erschließung eines
Stichweges der Otto-Höfliger-Straße (30.000 €), die Investitionsumlagen
an den Abwasserzweckverband für den Kläranlagenumbau und Modernisierung
(35.000 €) wie auch die Tilgung von Krediten (75.000 €) zu nennen. Im
Haushaltsplan ist auf der Einnahmenseite aus Grundstücksverkäufen ein
Betrag von 300.000 € eingeplant. Darüber hinaus ist für die Erschließung
des neuen Baugebiets eine Kreditaufnahme mit 395.000 € eingestellt.
Beim Verwaltungshaushalt ist festzustellen, dass erstmals wieder seit
Jahren eine Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt erwirtschaftet
werden kann; diese ist mit 216.000 € so hoch, dass auch der
Schuldendienst 2007 finanziert werden kann. Auf der Aufgabenseite sind
die Planansätze auf dem Vorjahresstand eingefroren, außer den bekannten
Erhöhungen (z. B. Kraftstoff, Stromlieferungsvertrag). Das Ziel der
Verwaltung, weiterhin einen strickten Sparkurs beizubehalten wird
dadurch dokumentiert, dass eine zusätzliche Erhöhung der Ausgabensätze
um 3 % wegen der ab 01.01.2007 greifenden Erhöhung der Umsatzsteuer (von
16 % auf 19 %) im Plan nicht eingearbeitet wurde. Weiterhin sinken die
Personalkosten um rund 13.000 € gegenüber dem Vorjahr, da im Bereich des
Bauhofes eine Stelle aus Kostengründen nicht wieder besetzt wird. Der
Planansatz der Gewerbesteuer wurde mit 220.000 € etwas über dem Vorjahr
(200.000 €) ausgewiesen. Durch die eingeplante Kreditaufnahme wird der
Schuldenstand von 195 €/Einwohner auf 339 €/Einwohner zum 31.12.2007
steigen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende stellte fest, dass im Jahr 2005 eine negative
Zuführungsrate gegeben war; auch im laufenden Haushaltsjahr sei leider
zu erwarten, dass aufgrund der Finanzstruktur der Gemeinde die Ausgaben
höher als die Einnahmen seien und damit aller voraussicht nach über eine
Kreditaufnahme der laufende Betrieb finanziert werden müsse. So sei
wenigstens erfreulich, dass im Haushaltsjahr 2007 eine positive
Zuführungsrate erwirtschaftet werden könne; diese sei jedoch nach der
Prognose der Verbandskämmerei nur einmalig, da ab dem Jahr 2008 wieder
höhere Ausgaben als Einnahmen gegeben seien. Sodann stellte der
Verbandskämmerer Thomas Kiwus dem Gremium die Änderungen bei den
Planansätze 2007 ausführlich vor. Abschließend regte er an, sich über
eine Anhebung der Grundsteuer ernstlich zu beraten. Im Hinblick auf die
prognostizierten negativen Zuführungsraten in den Folgejahren empfahl
der Vorsitzende, den Hebesatz der Grundsteuer B gleich 2007, jedoch
spätestens zum 01.01.2008 zu erhöhen.
Nach intensiver Diskussion beschloss sodann das Gremium bei zwei
Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung mehrheitlich, die Hebesätze für
die Grundsteuern A und B und der Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr
2007 auf dem bisherigen Stand zu belassen und beauftragte sodann die
Verwaltung, den Haushaltsplan mit Stellenplan und der mittelfristigen
Finanzplanung auf der Grundlage der vorgestellten Sachverhalte für die
Beschlussfassung des Gemeindrates in der Januarsitzung vorzubereiten.
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- Sonderlandeplatz Bartholomä - Amalienhof
- Stellungnahme der Gemeinde zur geplanten Änderung des
Flugplatzverkehrs
A. Sachverhalt
Das Regierungspräsidium Stuttgart als zivile Luftfahrtbehörde
beabsichtigt, die Regelung des Flugplatzverkehrs des Sonderlandeplatzes
Bartholomä – Amalienhof zu ändern. Im Wesentlichen handelt es sich dabei
um eine Änderung des An- und Abflugverfahrens der motorgetriebenen
Luftfahrzeuge und der Schleppzüge von und nach Norden. Bislang wurde von
den entsprechenden Luftfahrzeugen bei Starts und Landungen die sog.
Ostplatzrunde benutzt. Dieses soll nun nach Planung des
Regierungspräsidiums in ihrem nördlichen Endteil erheblich verkürzt
werden.
Die flugbetriebliche Änderung ist nach Ansicht des
Regierungspräsidiums erforderlich, da sich in der unmittelbaren Umgebung
des Landeplatzes das Vorranggebiet für Windkraftanlagen „Lauterburg“
befindet.
B. Beratung und Beschlussfassung
Zur Behandlung dieses Tagesordnungspunktes waren auch Vertreter des
Platzhalters des Sonderlandeplatzes, der Akademischen Fliegergruppe
Stuttgart, anwesend. Bürgermeister Kuhn meinte, dass die Verkürzung der
Ost-Platzrunde aus fliegerischer Sicht Schwierigkeiten bereiten würde.
Es sei aus diesem Grund zu erwarten, dass zukünftig die Starts und
Landungen verstärkt in direkter Verlängerung der Landebahn von und nach
Norden erfolgen würden. Diese Flugroute sei jedoch nicht
unproblematisch, da es dieser Route ggf. an den notwendigen
sicherheitstechnischen Abständen mangele und zu erwarten sei, dass es
aufgrund der verstärkten Nutzung dieser Flugroute zu einer zusätzlichen
Belärmung in Bartholomä komme.
Herr Scholz von der Gruppe Aka-Flieg stellte dem Gremium ausführlich den
Flugplatzverkehr und die Auswirkungen der verkürzten Platzrunde vor.
Nach weiterer Beratung und Diskussion beschloss sodann der Gemeinderat
einstimmig, sich gegen die vorgesehene Änderung des Flugplatzverkehrs
auszusprechen und eine entsprechende Stellungnahme gegenüber dem
Regierungspräsidium Stuttgart abzugeben.
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- Beschluss über die Annahme von Spenden
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung im September von der
gesetzlichen Änderung hinsichtlich der Annahme und Behandlung von
Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen Kenntnis genommen.
In derselben Sitzung wurde seitens des Gremiums beschlossen, zur
Vereinfachung des Verfahrens festzulegen, dass der Gemeinderat über
Einzelspenden von bis zu 100 € in periodischen Abständen (1 x jährlich)
in zusammengefasster Form pauschal entscheidet. Darüber hinaus gehende
Spendenbeträge sind vom Gemeinderat gemäß den gesetzlichen Vorschriften
in einem Einzelbeschluss förmlich anzunehmen.
Herr Otto Zieger leistet an die Kultur- und Sportstiftung Bartholomä
einen Spendenbetrag verteilt auf Jahre in einer Gesamthöhe von 2.500 €.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende hob das ausgezeichnete und großzügige Engagement von
Herrn Zieger hervor. Nach kurzer Aussprache nahm der Gemeinderat
förmlich den Spendenbetrag an.
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Ende der öffentlichen Sitzung um 22.00 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung schloss sich an.
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