Aus dem Gemeinderat
Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am Montag, 11. Dezember 2006
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 8 Gemeinderäte
Zuhörer: 7
Beginn der Sitzung um 19.00 Uhr
Ende der Sitzung um 22.00 Uhr
 
  1. Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum Konzeption zur Aktivierung innerörtlicher Potenziale zur Eindämmung des Landschaftsverbrauch in der Gemeinde Bartholomä
    - Billigung des Entwurfs
A. Sachverhalt
Das Land Baden-Württemberg fördert im Rahmen des Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum Konzeptionen zur Aktivierung innerörtlicher Potenziale mit 80 % der förderfähigen Kosten. Die Konzeption und ihre Umsetzung bietet für die Gemeinde und ihre Bürger mehrere Vorteile:
So kann bei Realisierung des Konzepts die bestehende Infrastruktur effektiver und dadurch auch kostengünstiger genutzt werden. Auch werden die künftigen Unterhaltungskosten für neue Infrastruktur ggf. vermieden bzw. günstiger. Zweifelsohne lässt sich bei Umsetzung der Konzeption der Landschaftsverbrauch reduzieren und schließlich können Bürger unter Umständen die Baulückenschließung durch Neubauten, wie auch die Umnutzung leerstehender Bausubstanz und Modernisierung alter Bausubstanz (vor 1945 erbaut) gefördert bekommen.
Für die Erarbeitung dieser Konzeption hat die Gemeinde das Ingenieurbüro Junginger + Partner, Heidenheim beauftragt. Als Ergebnis der ersten Analyse wurden insgesamt 27 innerörtliche Baulücken und damit potenzielle Bauflächen, 33 unbebaute Bauplätze in Baugebieten sowie 51 umnutzungsfähige oder modernisierungsbedürftige Gebäude oder Gebäudeteile erhoben.

B. Beratung und Beschlussfassung
Zur Beratung dieses Tagesordnungspunktes begrüßte der Vorsitzende Herrn Dipl.-Ing. Bernd Junginger vom gleichnamigen Ingenieurbüro. Herr Junginger stellte den Entwurf der Konzeption dem Gemeinderat ausführlich vor. Das Gremium bewertete die Konzeption sehr positiv, da diese insbesondere auch Anregungen beinhalte, wie die vorhandenen innerörtlichen Flächen einer Wohnnutzung zugeführt werden können.
Nach ausführlicher Beratung und Diskussion billigte sodann der Gemeinderat einstimmig den Entwurf, der im Frühjahr im Rahmen einer allgemeinen Bürgerinformation der Öffentlichkeit vorgestellt und in die Bürgeranhörung gegeben wird.
  1. Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS)
    - Änderung des Wasserzins
A. Sachverhalt
Die geplante Änderung der Wasserversorgungssatzung ist gemeinsam mit einer angedachten Änderung der Abwassersatzung als „Komplettpaket“ zu verstehen. Insgesamt soll zwischen diesen Gebührenarten lediglich eine Umschichtung stattfinden; für die Bürgerinnen und Bürger verbleibt es demnach bei der Gesamthöhe aus Wassergebühr und Abwassergebühr.
Die Wasserversorgung in Bartholomä wird entsprechend eines Gemeinderatsbeschluss aus dem Jahr 2004 als wirtschaftliches Unternehmen geführt, das einen Ertrag für den Haushalt erzielt. Da sich im Jahr 2006 lediglich noch eine Kostendeckung (kein Gewinn) abzeichnet, soll durch eine Gebührenumschichtung aus dem Bereich Abwasser (Senkung der Klärgebühr um 0,30 € - dafür Erhöhung des Wasserzinses um 0,20 €) die Gewinnerzielung wieder erreicht werden.

B. Beratung und Beschlussfassung
Der Kämmerer der Verbandskämmerei Rosenstein, Herr Thomas Kiwus brachte dem Gremium ausführlich die Kalkulation für den künftigen Wasserzins nahe.
Nach weiterer kurzer Diskussion und Beratung im Gremium billigte der Gemeinderat die vorgelegte Kalkulation und beschloss sodann einstimmig, den Wasserzins von bislang 1,70 €/m³ ab 01.01.2007 auf 1,90 €/m³ zu erhöhen.
  1. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung
    - Änderung der Abwassergebühr
A. Sachverhalt
Die Abwassergebühr setzt sich aus einer Klärgebühr und einer Kanalgebühr zusammen. Bezüglich der Klärgebühr konnte zum Jahresende 2003 der Verlust aus den Vorjahren komplett abgebaut werden; in den Folgejahren (2005) stellte sich im Klärbereich sogar ein Gewinn ein. Dies veranlasste den Gemeinderat in den vergangenen Jahren, schrittweise bei der Klärgebühr eine Gebührensenkung vorzunehmen; zum 01.01.2005 und 01.01.2006 um je 20 Cent und nun zum 01.01.2007 um weitere 30 Cent/m³.
Die Kanalgebühr wurde letztmalig zum 01.01.2006 auf 0,90 € festgesetzt. Die Gemeinde Bartholomä plant punktuelle Sanierungsarbeiten im Kanalnetz verstärkt anzugehen. Hier sollen Sanierungsarbeiten zukünftig zu wirtschaftlichen Abschnitten zusammengefasst werden. Ggf. wird es dadurch möglich, auch größere Kanal-Abschnitte zu sanieren. Aufgrund einer seitens der Verbandskämmerei aufgestellten Kalkulation hat die Verwaltung vorgeschlagen, die Kanalgebühr um 0,10 €/m³ zu erhöhen.

B. Beratung und Beschlussfassung
Verbandskämmerer Thomas Kiwus legte zu den Klärgebühren und den Kanalgebühren je eine Kalkulation dem Gremium vor und erläuterte ausführlich die darin enthaltenen Ansätze. Bürgermeister Kuhn bekräftigte, dass es zu keiner Mehrbelastung der Bürgerinnen und Bürger kommen werde und es sich lediglich um eine Gebührenumschichtung handle.
Nach kurzer Aussprache stimmte sodann der Gemeinderat der vorgelegten Kalkulation zu und beschloss einstimmig, die Klärgebühren von derzeit 2,00 €/m³ ab 01.01.2007 auf 1,70 €/m³ zu senken und die Kanalgebühr von derzeit 0,90 €/m³ auf 1,00 €/m³ anzuheben.

Änderung Abwassersatzung als PDF-Datei (8 KB)
  1. Haushaltsatzung und Haushaltsplan 2007 hier: Einbringung des Entwurfs, Anpassung der Hebesätze
A. Sachverhalt
Der Haushaltsplanentwurf 2007 sieht ein Gesamtvolumen in Höhe von 4.687.000 € vor. Davon entfällt auf die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes ein Betrag in Höhe von 3.765.000 €; der Vermögenshaushalt weist eine Summe von 925.000 € aus.
Auf der Ausgabenseite des Vermögenshaushaltes schlägt vor allen Dingen die geplante Erschließung eines 1. Bauabschnitts im Baugebiet „Hirschrain-Nord“ mit 751.000 € zu Buche, einschließlich des notwendigen Grunderwerbs. Darüber hinaus ist bei den Ausgaben die Erschließung eines Stichweges der Otto-Höfliger-Straße (30.000 €), die Investitionsumlagen an den Abwasserzweckverband für den Kläranlagenumbau und Modernisierung (35.000 €) wie auch die Tilgung von Krediten (75.000 €) zu nennen. Im Haushaltsplan ist auf der Einnahmenseite aus Grundstücksverkäufen ein Betrag von 300.000 € eingeplant. Darüber hinaus ist für die Erschließung des neuen Baugebiets eine Kreditaufnahme mit 395.000 € eingestellt.
Beim Verwaltungshaushalt ist festzustellen, dass erstmals wieder seit Jahren eine Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt erwirtschaftet werden kann; diese ist mit 216.000 € so hoch, dass auch der Schuldendienst 2007 finanziert werden kann. Auf der Aufgabenseite sind die Planansätze auf dem Vorjahresstand eingefroren, außer den bekannten Erhöhungen (z. B. Kraftstoff, Stromlieferungsvertrag). Das Ziel der Verwaltung, weiterhin einen strickten Sparkurs beizubehalten wird dadurch dokumentiert, dass eine zusätzliche Erhöhung der Ausgabensätze um 3 % wegen der ab 01.01.2007 greifenden Erhöhung der Umsatzsteuer (von 16 % auf 19 %) im Plan nicht eingearbeitet wurde. Weiterhin sinken die Personalkosten um rund 13.000 € gegenüber dem Vorjahr, da im Bereich des Bauhofes eine Stelle aus Kostengründen nicht wieder besetzt wird. Der Planansatz der Gewerbesteuer wurde mit 220.000 € etwas über dem Vorjahr (200.000 €) ausgewiesen. Durch die eingeplante Kreditaufnahme wird der Schuldenstand von 195 €/Einwohner auf 339 €/Einwohner zum 31.12.2007 steigen.

B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende stellte fest, dass im Jahr 2005 eine negative Zuführungsrate gegeben war; auch im laufenden Haushaltsjahr sei leider zu erwarten, dass aufgrund der Finanzstruktur der Gemeinde die Ausgaben höher als die Einnahmen seien und damit aller voraussicht nach über eine Kreditaufnahme der laufende Betrieb finanziert werden müsse. So sei wenigstens erfreulich, dass im Haushaltsjahr 2007 eine positive Zuführungsrate erwirtschaftet werden könne; diese sei jedoch nach der Prognose der Verbandskämmerei nur einmalig, da ab dem Jahr 2008 wieder höhere Ausgaben als Einnahmen gegeben seien. Sodann stellte der Verbandskämmerer Thomas Kiwus dem Gremium die Änderungen bei den Planansätze 2007 ausführlich vor. Abschließend regte er an, sich über eine Anhebung der Grundsteuer ernstlich zu beraten. Im Hinblick auf die prognostizierten negativen Zuführungsraten in den Folgejahren empfahl der Vorsitzende, den Hebesatz der Grundsteuer B gleich 2007, jedoch spätestens zum 01.01.2008 zu erhöhen.
Nach intensiver Diskussion beschloss sodann das Gremium bei zwei Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung mehrheitlich, die Hebesätze für die Grundsteuern A und B und der Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2007 auf dem bisherigen Stand zu belassen und beauftragte sodann die Verwaltung, den Haushaltsplan mit Stellenplan und der mittelfristigen Finanzplanung auf der Grundlage der vorgestellten Sachverhalte für die Beschlussfassung des Gemeindrates in der Januarsitzung vorzubereiten.
  1. Sonderlandeplatz Bartholomä - Amalienhof
    - Stellungnahme der Gemeinde zur geplanten Änderung des Flugplatzverkehrs
A. Sachverhalt
Das Regierungspräsidium Stuttgart als zivile Luftfahrtbehörde beabsichtigt, die Regelung des Flugplatzverkehrs des Sonderlandeplatzes Bartholomä – Amalienhof zu ändern. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um eine Änderung des An- und Abflugverfahrens der motorgetriebenen Luftfahrzeuge und der Schleppzüge von und nach Norden. Bislang wurde von den entsprechenden Luftfahrzeugen bei Starts und Landungen die sog. Ostplatzrunde benutzt. Dieses soll nun nach Planung des Regierungspräsidiums in ihrem nördlichen Endteil erheblich verkürzt werden.
Die flugbetriebliche Änderung ist nach Ansicht des Regierungspräsidiums erforderlich, da sich in der unmittelbaren Umgebung des Landeplatzes das Vorranggebiet für Windkraftanlagen „Lauterburg“ befindet.

B. Beratung und Beschlussfassung
Zur Behandlung dieses Tagesordnungspunktes waren auch Vertreter des Platzhalters des Sonderlandeplatzes, der Akademischen Fliegergruppe Stuttgart, anwesend. Bürgermeister Kuhn meinte, dass die Verkürzung der Ost-Platzrunde aus fliegerischer Sicht Schwierigkeiten bereiten würde. Es sei aus diesem Grund zu erwarten, dass zukünftig die Starts und Landungen verstärkt in direkter Verlängerung der Landebahn von und nach Norden erfolgen würden. Diese Flugroute sei jedoch nicht unproblematisch, da es dieser Route ggf. an den notwendigen sicherheitstechnischen Abständen mangele und zu erwarten sei, dass es aufgrund der verstärkten Nutzung dieser Flugroute zu einer zusätzlichen Belärmung in Bartholomä komme.
Herr Scholz von der Gruppe Aka-Flieg stellte dem Gremium ausführlich den Flugplatzverkehr und die Auswirkungen der verkürzten Platzrunde vor.
Nach weiterer Beratung und Diskussion beschloss sodann der Gemeinderat einstimmig, sich gegen die vorgesehene Änderung des Flugplatzverkehrs auszusprechen und eine entsprechende Stellungnahme gegenüber dem Regierungspräsidium Stuttgart abzugeben.
  1. Beschluss über die Annahme von Spenden
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung im September von der gesetzlichen Änderung hinsichtlich der Annahme und Behandlung von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen Kenntnis genommen.
In derselben Sitzung wurde seitens des Gremiums beschlossen, zur Vereinfachung des Verfahrens festzulegen, dass der Gemeinderat über Einzelspenden von bis zu 100 € in periodischen Abständen (1 x jährlich) in zusammengefasster Form pauschal entscheidet. Darüber hinaus gehende Spendenbeträge sind vom Gemeinderat gemäß den gesetzlichen Vorschriften in einem Einzelbeschluss förmlich anzunehmen.
Herr Otto Zieger leistet an die Kultur- und Sportstiftung Bartholomä einen Spendenbetrag verteilt auf Jahre in einer Gesamthöhe von 2.500 €.

B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende hob das ausgezeichnete und großzügige Engagement von Herrn Zieger hervor. Nach kurzer Aussprache nahm der Gemeinderat förmlich den Spendenbetrag an.
Ende der öffentlichen Sitzung um 22.00 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung schloss sich an.
zurück © 2007 Gemeinde Bartholomä - Alle Rechte vorbehalten zum Seitenanfang