
Vertreter des Schwäbischen Albvereins an der Falkenhöhle v.l.n.r.:
Herr Jürgen Pfau, Herr Richard Haller, Herr Lothar Wolf
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Auf Initiative des Schwäbischen Albvereines, Ortsgruppe Bartholomä
wurde durch die Gemeinde Ende des vergangenen Jahres ein Schild
an der Falkenhöhle aufgestellt. Hier ist das „Verbrechen in der
Falkenhöhle“ geschildert, wonach der Räuber Halm aus Essingen in
der Falkenhöhle einen Pfarrer gefangen gehalten haben soll, um
von diesem Lösegeld zu erpressen. Die Falkenhöhle, die zwischen
Mai und September begehbar ist, bietet ein schönes Ausflugsziel
und stellt gerade im Mai ein interessantes Wanderziel dar.
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im Ortsplan anzeigen
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Nachfolgend wird der Text des Schildes veröffentlicht:
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"Das Verbrechen von 1529 in der Falkenhöhle"
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Auf dem Heimritt von einer Dekanatsversammlung in Metzingen in
seine Pfarrei Bettlingen bei Nürtingen wurde Pfarrer Degen am
Aschermittwoch 1529 von Hans Halm aus Essingen, seines Zeichens
Stadtschreiber zu Aalen und dessen Kumpan Blasius von Thalheim
gefangen genommen. Sie verlangten für die Freilassung des
Pfarrers etwa 500 Gulden, für damalige Verhältnisse eine große
Summe Geldes. Bis das Geld eingetrieben war, ketteten sie
Pfarrer Degen in der Falkenhöhle fest. Sie beauftragten einen
Martin Zimmermann aus Weiler den Pfarrer mit Lebensmitteln zu
versorgen. Martin Zimmermann kümmerte sich aber nicht um Pfarrer
Degen, sodass dieser schließlich jämmerlich verhungern und
verdursten musste.
Noch weitere zwei Jahre konnte der Strauchdieb Hans Halm sein
Unwesen treiben, bis er am 20. Juli 1531 vom Bischof von Speyer
gefangen genommen und dem Gericht in Villingen vorgeführt werden
konnte. Dort hat man ihm an die 400 Straftaten nachgewiesen und
ihn zum Tode durch Rädern verurteilt.
Mit einem Wagenrad wurden dabei den Todeskandidaten die Knochen
zertrümmert und danach ihr Leib auf das Rad geflochten.
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