Aus Bartholomä
Schild an der Falkenhöhle
Falkenhöhle
Vertreter des Schwäbischen Albvereins an der Falkenhöhle v.l.n.r.:
Herr Jürgen Pfau, Herr Richard Haller, Herr Lothar Wolf
Auf Initiative des Schwäbischen Albvereines, Ortsgruppe Bartholomä wurde durch die Gemeinde Ende des vergangenen Jahres ein Schild an der Falkenhöhle aufgestellt. Hier ist das „Verbrechen in der Falkenhöhle“ geschildert, wonach der Räuber Halm aus Essingen in der Falkenhöhle einen Pfarrer gefangen gehalten haben soll, um von diesem Lösegeld zu erpressen. Die Falkenhöhle, die zwischen Mai und September begehbar ist, bietet ein schönes Ausflugsziel und stellt gerade im Mai ein interessantes Wanderziel dar.
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Nachfolgend wird der Text des Schildes veröffentlicht:
"Das Verbrechen von 1529 in der Falkenhöhle"
Auf dem Heimritt von einer Dekanatsversammlung in Metzingen in seine Pfarrei Bettlingen bei Nürtingen wurde Pfarrer Degen am Aschermittwoch 1529 von Hans Halm aus Essingen, seines Zeichens Stadtschreiber zu Aalen und dessen Kumpan Blasius von Thalheim gefangen genommen. Sie verlangten für die Freilassung des Pfarrers etwa 500 Gulden, für damalige Verhältnisse eine große Summe Geldes. Bis das Geld eingetrieben war, ketteten sie Pfarrer Degen in der Falkenhöhle fest. Sie beauftragten einen Martin Zimmermann aus Weiler den Pfarrer mit Lebensmitteln zu versorgen. Martin Zimmermann kümmerte sich aber nicht um Pfarrer Degen, sodass dieser schließlich jämmerlich verhungern und verdursten musste.
Noch weitere zwei Jahre konnte der Strauchdieb Hans Halm sein Unwesen treiben, bis er am 20. Juli 1531 vom Bischof von Speyer gefangen genommen und dem Gericht in Villingen vorgeführt werden konnte. Dort hat man ihm an die 400 Straftaten nachgewiesen und ihn zum Tode durch Rädern verurteilt.
Mit einem Wagenrad wurden dabei den Todeskandidaten die Knochen zertrümmert und danach ihr Leib auf das Rad geflochten.
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