Aus dem Gemeinderat
Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 26. Juli 2007
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 8 Gemeinderäte
Zuhörer: 1
Beginn der Sitzung um 19.00 Uhr
Ende der Sitzung um 20.50 Uhr
 
  1. Erlass einer neuen Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (polizeiliche Umweltschutzverordnung)
    - Zustimmung des Gemeinderates
A. Sachverhalt
Die polizeiliche Umweltschutzverordnung der Gemeinde stammt aus dem Jahr 1994. In der Zwischenzeit sind verschiedene gesetzliche Änderungen erfolgt, insbesondere auch die Geräte- und Lärmmaschinenschutzverordnung in Kraft getreten, die eine Anpassung der gemeindlichen Polizeiverordnung erforderlich machen. Weiterhin wurde anlässlich eines Vorfalls einer gefährlichen Körperverletzung auf Anregung der Polizei im Gemeinderat besprochen, die Polizeiverordnung auf den aktuellen Stand zu bringen. Darüber hinaus ist auch eine Harmonisierung der Verordnungen innerhalb der Kommunen in der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein sinnvoll, und von daher eine Neufassung der Polizeiverordnung angezeigt.

B. Beratung und Beschlussfassung
Zur öffentlichen Beratung dieses Tagesordnungspunktes begrüßte der Bürgermeister Herrn Joachim Roth und Herrn Andreas Lorenz vom Polizeiposten Heubach. Er legte sodann dem Gremium die wesentlichen Neuregelungen der Polizeiverordnung dar. Unter anderem wies der Bürgermeister darauf hin, dass in der Neufassung weiterhin die „Mittagspausenregelung“ zu den Haus- und Gartenarbeiten enthalten sei. Darüber hinaus seien Regelungen wie z.B. eine Ahndung gegen das dauerhafte Verweilen ausschließlich oder überwiegend zum Zwecke des Alkoholgenusses in der neuen Verordnung enthalten.
Nach kurzer Aussprache und Beratung stimmte sodann der Gemeinderat der Polizeiverordnung zu und beauftragte die Verwaltung alles weitere zu veranlassen.
  1. Neufassung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr (Feuerwehrsatzung)
A. Sachverhalt
Im Rahmen der diesjährigen Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Bartholomä wurde in der Versammlung ein Antrag zur Aufstellung einer Altersabteilung der Gemeindefeuerwehr gestellt. Der Antrag wurde in der Hauptversammlung durch die aktiven Feuerwehrangehörigen einstimmig angenommen. Der Feuerwehrausschuss hat sich in der Folge einstimmig dafür ausgesprochen, eine Altersabteilung der Gemeindefeuerwehr zu bilden und hierzu dem Gemeinderat empfohlen, die Satzung zu ergänzen.
Neben der Einrichtung einer Altersabteilung hat der Feuerwehrausschuss auch die Regelungen zur Jugendfeuerwehr überprüft und empfohlen, in die Jugendfeuerwehr zukünftig Personen ab dem vollendeten 10. Lebensjahr aufzunehmen.

B. Beratung und Beschlussfassung
Zur Behandlung des Tagesordnungspunktes begrüßte der Vorsitzende den Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr, Herrn Michael Knöpfle. Bürgermeister Kuhn zeigte sich erfreut, dass die Gründung einer Altersabteilung innerhalb der Feuerwehr durch die Satzungsänderung nun möglich werde. Da darüber hinaus weitere Änderungspunkte in der Satzung nach dem neuen Muster des Gemeindetages Baden-Württemberg erforderlich seien, könne gleichzeitig eine Neufassung der Satzung erfolgen. Kommandant Knöpfle legte dann dem Gremium begründet dar, dass es sinnvoll ist, das Eintrittsalter in die Jugendfeuerwehr auf das vollendete 10. Lebensjahr herab zu setzen.
Nach weiterer kurzer Beratung beschloss sodann der Gemeinderat einstimmig die Neufassung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Bartholomä (Feuerwehrsatzung).
  1. Feststellung der Jahresrechnung 2006
A. Sachverhalt
Die Jahresrechnung soll Rechenschaft geben über die Einnahmen und Ausgaben des abgelaufenen Haushaltsjahres, über die durchlaufenden Gelder und Fremdmittel, sowie über den Stand des Geldvermögens und der Schulden. Die Jahresrechnung ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Jahresrechnung und Rechenschaftsbericht 2006 wurden am 11. Juni 2007 aufgestellt.

B. Beratung und Beschlussfassung
Wenn heute die Jahresrechnung 2006 zur Feststellung vorliege, so erläuterte der Bürgermeister, dann gehe der Blick zurück auf die Einbringung des Haushalts im Januar 2006. Damals musste die Gemeinde von einer negativen Zuführungsrate mit 183.000 € ausgehen. Nach dem Haushaltsjahr 2005, in dem bereits eine negative Zuführungsrate in Höhe von 153.000 € festgestellt werden musste, habe die Gemeinde in finanzieller Hinsicht damals sorgenvoll in die Zukunft geschaut. Schließlich war im Haushaltsplan 2006 eine Kreditaufnahme mit 233.000 € zur Finanzierung des laufenden Betriebs enthalten. Der Vorsitzende legte dar, dass nun eine überraschendes Ergebnis mit der Jahresrechnung 2006 präsentiert werden könne und es könne festgestellt werden, dass die Gemeinde „mit dem Schrecken“ davon gekommen sei.
Aus der eingeplanten negativen Zuführungsrate ist eine positive Zuführung in Höhe von 202.000 € entstanden. Der Vorsitzende meinte jedoch, die positive Zuführungsrate gedanklich zu halbieren, weil hierin unbezahlte Schlussrechnungen zum Stichtag 31.12. in der Größenordnung von knapp 100.000 € enthalten seien. Mit der Feststellung der Jahresrechnung bzgl. des Haushaltsvolumens sei eine Punktlandung erfolgt, da das Volumen mit 4.251.189 € ziemlich exakt dem Plan entspräche. Der Verwaltungshaushalt sei auf der Einnahmenseite durch verbesserte Schlüsselzuweisungen und einem höheren Anteil an der Einkommenssteuer, wie auch einer stärkeren Gewerbesteuer gekennzeichnet. In Summe der wichtigen Einnahmenarten bliebe jedoch das Rechnungsergebnis hinter den Ergebnissen aus den Jahren 2004 und 2003 zurück. Auf der Ausgabenseite falle auf, dass der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand um 25.000 € geringer sei als noch 2005. Dies zeige, dass die immensen Sparanstrengungen des Gemeinderates und der Verwaltung Ergebnisse brächten. Die Kreisumlage ist um 30.000 € höher als im Vorjahr und betrage für 2006 immerhin 518.000 €. Bezüglich des Investitionsprogrammes könne zufrieden festgestellt werden, dass die geplanten Investitionen im Jahr 2006 erledigt wurden. Als wesentlichste Investition ist die Sanierung des Kunstrasenplatzes zu nennen, die mit rund 220.000 € Kosten abschließe. Auch die Modernisierung und der Ausbau der Verbandskläranlage in Böbingen an der die Gemeinde im Zweckverband anteilig beteiligt ist, schlage mit 100.000 € zu buche. Der Investitionszuschuss an die Gasversorgung Essingen-Oberkoch (GEO) für die Erschließung der Gemeinde mit Erdgas beträgt 2006 49.000 €. Kleinere Maßnahmen wie die abschließende Sanierung der Dorfhülbe oder die Anschaffung eines Rettungssatzes für die Freiwillige Feuerwehr hätten durchgeführt werden können. Knapp 70.000 € konnten 2006 an Schulden getilgt werden. Der Schuldenstand betrage zum Ende des Jahres 2006 nun knapp 150 €/Einwohner, ein vergleichsweiser geringer Schuldenstand.

Kämmerer Thomas Kiwus ging sodann auf die einzelnen Positionen im Jahresabschluss 2006 ein, warnte jedoch davor, von einer finanziellen Trendwende in der Gemeinde zu sprechen. Er appellierte an das Gremium, die Bemühungen um die Konsolidierung des Verwaltungshaushaltes unvermindert fort zu führen. Das Gremium zeigte sich in der weiteren Beratung der Jahresrechnung 2006 zufrieden und richtete den Dank an Bürgermeister und Gemeindeverwaltung für die wirtschaftliche und sparsame Haushaltsführung, die sich in der Jahresrechnung 2006 niederschlage.

Nach weiterer Beratung stellte sodann der Gemeinderat einstimmig die Jahresrechnung 2006 fest.

Jahresrechnung 2006 als PDF-Datei (7 KB)
  1. Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum Konzeption zur Aktivierung innerörtlicher Potenziale zur Eindämmung des Landschaftsverbrauchs (MELAP)
    - Feststellung der Konzeption
A. Sachverhalt
Durch das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) sollen Städte und Gemeinden mit ländlich geprägten Orten die Lebens- und Arbeitsbedingungen durch Struktur verbessernde Maßnahmen stärken können; der Abwanderung entgegen wirken, den landwirtschaftlichen Strukturwandel abfedern und dabei sorgsam mit den natürlichen Lebensgrundlagen umgehen. Das Entwicklungsprogramm ist ein wichtiges Instrument zur Stärkung der dörflichen Innenentwicklung und zur Aktivitätssteigerung der ländlichen Räume für junge Familien. Im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) wurde durch das Land ein Modellprojekt zur Aktivierung innerörtlicher Potenziale zur Eindämmung des Landschaftsverbrauchs (MELAP) entwickelt. Diesem Projekt hat der Gemeinderat grundsätzlich zugestimmt und zuletzt im Dezember 2006 einen Vorentwurf der MELAP-Konzeption gebilligt. Im Mai fand sodann im Dorfhaussaal eine Bürgerinformation zu diesem Modellprojekt statt; darüber hinaus wurde die schriftliche Konzeption im Rathaus zur Einsichtnahme allgemein ausgelegt. Die MELAP-Konzeption stieß im Rahmen der öffentlichen Bürgerinformation auf großes Interesse. Grundstückseigentümer haben das Konzept erörtert und innerhalb der Auslegungsfrist zur Konzeption Anregungen gegeben.

B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende legte dar, dass das Jahresprogramm 2008 zum ELR nunmehr veröffentlicht ist. Der Vorsitzende zeigte sich erfreut, grundsätzlich Fördermittel für die privaten Eigentümer erreichen zu können und dass Grundlage für die Förderung die Konzeption gemäß MELAP sei, die heute nun abschließend vom Gemeinderat festgestellt werde.
Nach weiterer Beratung stellte der Gemeinderat die vorliegende Entwurfskonzeption mit den genannten Änderungen/Ergänzungen aus der Bürgerbeteiligung abschließend fest und beauftragte die Verwaltung alles weitere zu veranlassen.
  1. Bebauungsplan "Brunnenfeldstraße" und Satzung über örtliche Bauvorschriften
    a.) Abwägung der Stellungnahmen zum Vorentwurf
    b.) Billigung des Entwurfs mit Begründung
    c.) Auslegungsbeschluss
A. Sachverhalt
Das Ziel, das Gebiet der gewerblichen Brache Ginzkey städtebaulich neu zu ordnen und in Wohnflächen umzuwandeln ist eine für die Gemeinde und ihre Entwicklung wichtige Aufgabe. Bereits im Jahr 2002 hatte hierzu die Gemeinde das Büro Junginger + Partner, Heidenheim beauftragt, eine städtebauliche Konzeption für eine Wohnbauentwicklung des Areals zu erarbeiten. 2004 wurde ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst, im Anschluss daran zur Sicherung der Bauleitplanung eine Veränderungssperre für das Gebiet erlassen. Nach zum Teil langjährigen Gesprächen besteht nun mit dem Grundstückseigentümer Einvernehmen darin, die Brache zu sanieren und das Areal einer Wohnbebauung zuzuführen. Die Gemeinde hatte mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes das Büro Junginger + Partner, Heidenheim beauftragt. Zuletzt hat der Gemeinderat zu einem seitens des Gemeinderates gebilligten Vorentwurf die Behörden zu einer Stellungnahme aufgefordert. Die Stellungnahmen wurden nun dem Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung unterbreitet.

B. Beratung und Beschlussfassung
Der Bürgermeister begrüßte zur Sitzung Herrn Flieger vom Ingenieurbüro Junginger + Partner. Herr Flieger stellte sodann den Bebauungsplanentwurf dem Gremium vor. Der Gemeinderat war in der weiteren Beratung der Ansicht, die seitens des Ingenieurbüros vorgeschlagenen Erdgeschossfußbodenhöhen (EFH) zu reduzieren; weiterhin war das Gremium mehrheitlich der Meinung, auf eine einschränkende Regelung bzgl. der Dacheindeckung zu verzichten. Nach weiterer intensiver Beratung fasste das Gremium den Beschluss über die erforderliche Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und billigte den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes mit den in der Sitzung beratenen Änderungen. Sodann beschloss der Gemeinderat den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren fort zu führen und öffentlich auszulegen und die noch nicht beteiligten Träger öffentlicher Belange am Entwurf zu beteiligen.
  1. Kenntnisnahme von Beschlüssen des Technischen Ausschusses vom 17.07.2007
Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.07.2007 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurden:

6.1 Bausachen
Nutzungsänderungen von Räumen des Wohngebäudes zur gewerblichen Nutzung Flst. 189/4, Untere Bärenbergstraße
Der Bauherr beantragt eine Nutzungsänderung in seinem Gebäude, um eine CNC-Drehmaschine aufzustellen.
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Bärenberg“ der ein Wohngebiet festsetzt. Da mit Blick auf die Wohnbebauung eine solche Nutzungsänderung unverträglich ist und darüber hinaus nachbarliche Einwendungen vorliegen, hat der TA das kommunale Einvernehmen einstimmig nicht erteilt.
  1. Bekanntgaben/Verschiedenes
Der Vorsitzende informierte über den Tag der offenen Tür anlässlich der Erweiterung/Modernisierung der Kläranlage in Böbingen am Samstag, 15.09.2007.
  1. Anfragen der Gemeinderäte
Die Anfragen der Gemeinderäte richteten sich zu den nachfolgenden Punkten:
- Unzulässige Benutzung des Bike-Parks durch Motorräder
- Stand in Sachen Windkraftanlage Lauterburg
Ende der öffentlichen Sitzung um 20.50 Uhr.
Eine nichtöffentliche Sitzung mit 5 Tagesordnungspunkten schloss sich an.
zurück © 2007 Gemeinde Bartholomä - Alle Rechte vorbehalten zum Seitenanfang