| Aus dem Gemeinderat |
| Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 26. Juli 2007 |
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 8 Gemeinderäte
Zuhörer: 1
Beginn der Sitzung um 19.00 Uhr
Ende der Sitzung um 20.50 Uhr
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- Erlass einer neuen Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und
Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (polizeiliche Umweltschutzverordnung)
- Zustimmung des Gemeinderates
A. Sachverhalt
Die polizeiliche Umweltschutzverordnung der Gemeinde stammt aus dem Jahr
1994. In der Zwischenzeit sind verschiedene gesetzliche Änderungen
erfolgt, insbesondere auch die Geräte- und Lärmmaschinenschutzverordnung
in Kraft getreten, die eine Anpassung der gemeindlichen
Polizeiverordnung erforderlich machen. Weiterhin wurde anlässlich eines
Vorfalls einer gefährlichen Körperverletzung auf Anregung der Polizei im
Gemeinderat besprochen, die Polizeiverordnung auf den aktuellen Stand zu
bringen. Darüber hinaus ist auch eine Harmonisierung der Verordnungen
innerhalb der Kommunen in der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein
sinnvoll, und von daher eine Neufassung der Polizeiverordnung angezeigt.
B. Beratung und Beschlussfassung
Zur öffentlichen Beratung dieses Tagesordnungspunktes begrüßte der
Bürgermeister Herrn Joachim Roth und Herrn Andreas Lorenz vom
Polizeiposten Heubach. Er legte sodann dem Gremium die wesentlichen
Neuregelungen der Polizeiverordnung dar. Unter anderem wies der
Bürgermeister darauf hin, dass in der Neufassung weiterhin die
„Mittagspausenregelung“ zu den Haus- und Gartenarbeiten enthalten sei.
Darüber hinaus seien Regelungen wie z.B. eine Ahndung gegen das
dauerhafte Verweilen ausschließlich oder überwiegend zum Zwecke des
Alkoholgenusses in der neuen Verordnung enthalten.
Nach kurzer Aussprache und Beratung stimmte sodann der Gemeinderat der
Polizeiverordnung zu und beauftragte die Verwaltung alles weitere zu
veranlassen.
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- Neufassung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr (Feuerwehrsatzung)
A. Sachverhalt
Im Rahmen der diesjährigen Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr
Bartholomä wurde in der Versammlung ein Antrag zur Aufstellung einer
Altersabteilung der Gemeindefeuerwehr gestellt. Der Antrag wurde in der
Hauptversammlung durch die aktiven Feuerwehrangehörigen einstimmig
angenommen. Der Feuerwehrausschuss hat sich in der Folge einstimmig
dafür ausgesprochen, eine Altersabteilung der Gemeindefeuerwehr zu
bilden und hierzu dem Gemeinderat empfohlen, die Satzung zu ergänzen.
Neben der Einrichtung einer Altersabteilung hat der Feuerwehrausschuss
auch die Regelungen zur Jugendfeuerwehr überprüft und empfohlen, in die
Jugendfeuerwehr zukünftig Personen ab dem vollendeten 10. Lebensjahr
aufzunehmen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Zur Behandlung des Tagesordnungspunktes begrüßte der Vorsitzende den
Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr, Herrn Michael Knöpfle.
Bürgermeister Kuhn zeigte sich erfreut, dass die Gründung einer
Altersabteilung innerhalb der Feuerwehr durch die Satzungsänderung nun
möglich werde. Da darüber hinaus weitere Änderungspunkte in der Satzung
nach dem neuen Muster des Gemeindetages Baden-Württemberg erforderlich
seien, könne gleichzeitig eine Neufassung der Satzung erfolgen.
Kommandant Knöpfle legte dann dem Gremium begründet dar, dass es
sinnvoll ist, das Eintrittsalter in die Jugendfeuerwehr auf das
vollendete 10. Lebensjahr herab zu setzen.
Nach weiterer kurzer Beratung beschloss sodann der Gemeinderat
einstimmig die Neufassung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr
Bartholomä (Feuerwehrsatzung).
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- Feststellung der Jahresrechnung 2006
A. Sachverhalt
Die Jahresrechnung soll Rechenschaft geben über die Einnahmen und
Ausgaben des abgelaufenen Haushaltsjahres, über die durchlaufenden
Gelder und Fremdmittel, sowie über den Stand des Geldvermögens und der
Schulden. Die Jahresrechnung ist durch einen Rechenschaftsbericht zu
erläutern. Jahresrechnung und Rechenschaftsbericht 2006 wurden am 11.
Juni 2007 aufgestellt.
B. Beratung und Beschlussfassung
Wenn heute die Jahresrechnung 2006 zur Feststellung vorliege,
so erläuterte der Bürgermeister, dann gehe der Blick zurück auf die
Einbringung des Haushalts im Januar 2006. Damals musste die Gemeinde von
einer negativen Zuführungsrate mit 183.000 € ausgehen. Nach dem
Haushaltsjahr 2005, in dem bereits eine negative Zuführungsrate in Höhe
von 153.000 € festgestellt werden musste, habe die Gemeinde in
finanzieller Hinsicht damals sorgenvoll in die Zukunft geschaut.
Schließlich war im Haushaltsplan 2006 eine Kreditaufnahme mit 233.000 €
zur Finanzierung des laufenden Betriebs enthalten. Der Vorsitzende legte
dar, dass nun eine überraschendes Ergebnis mit der Jahresrechnung 2006
präsentiert werden könne und es könne festgestellt werden, dass die
Gemeinde „mit dem Schrecken“ davon gekommen sei.
Aus der eingeplanten
negativen Zuführungsrate ist eine positive Zuführung in Höhe von 202.000
€ entstanden. Der Vorsitzende meinte jedoch, die positive Zuführungsrate
gedanklich zu halbieren, weil hierin unbezahlte Schlussrechnungen zum
Stichtag 31.12. in der Größenordnung von knapp 100.000 € enthalten
seien. Mit der Feststellung der Jahresrechnung bzgl. des
Haushaltsvolumens sei eine Punktlandung erfolgt, da das Volumen mit
4.251.189 € ziemlich exakt dem Plan entspräche. Der Verwaltungshaushalt
sei auf der Einnahmenseite durch verbesserte Schlüsselzuweisungen und
einem höheren Anteil an der Einkommenssteuer, wie auch einer stärkeren
Gewerbesteuer gekennzeichnet. In Summe der wichtigen Einnahmenarten
bliebe jedoch das Rechnungsergebnis hinter den Ergebnissen aus den
Jahren 2004 und 2003 zurück. Auf der Ausgabenseite falle auf, dass der
sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand um 25.000 € geringer sei als
noch 2005. Dies zeige, dass die immensen Sparanstrengungen des
Gemeinderates und der Verwaltung Ergebnisse brächten. Die Kreisumlage
ist um 30.000 € höher als im Vorjahr und betrage für 2006 immerhin
518.000 €. Bezüglich des Investitionsprogrammes könne zufrieden
festgestellt werden, dass die geplanten Investitionen im Jahr 2006
erledigt wurden. Als wesentlichste Investition ist die Sanierung des
Kunstrasenplatzes zu nennen, die mit rund 220.000 € Kosten abschließe.
Auch die Modernisierung und der Ausbau der Verbandskläranlage in
Böbingen an der die Gemeinde im Zweckverband anteilig beteiligt ist,
schlage mit 100.000 € zu buche. Der Investitionszuschuss an die
Gasversorgung Essingen-Oberkoch (GEO) für die Erschließung der Gemeinde
mit Erdgas beträgt 2006 49.000 €. Kleinere Maßnahmen wie die
abschließende Sanierung der Dorfhülbe oder die Anschaffung eines
Rettungssatzes für die Freiwillige Feuerwehr hätten durchgeführt werden
können. Knapp 70.000 € konnten 2006 an Schulden getilgt werden. Der
Schuldenstand betrage zum Ende des Jahres 2006 nun knapp 150
€/Einwohner, ein vergleichsweiser geringer Schuldenstand.
Kämmerer Thomas Kiwus ging sodann auf die einzelnen Positionen im
Jahresabschluss 2006 ein, warnte jedoch davor, von einer finanziellen
Trendwende in der Gemeinde zu sprechen. Er appellierte an das Gremium,
die Bemühungen um die Konsolidierung des Verwaltungshaushaltes
unvermindert fort zu führen. Das Gremium zeigte sich in der weiteren
Beratung der Jahresrechnung 2006 zufrieden und richtete den Dank an
Bürgermeister und Gemeindeverwaltung für die wirtschaftliche und
sparsame Haushaltsführung, die sich in der Jahresrechnung 2006
niederschlage.
Nach weiterer Beratung stellte sodann der Gemeinderat einstimmig die
Jahresrechnung 2006 fest.
Jahresrechnung 2006 als PDF-Datei (7 KB)
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- Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum Konzeption zur Aktivierung
innerörtlicher Potenziale zur Eindämmung des Landschaftsverbrauchs (MELAP)
- Feststellung der Konzeption
A. Sachverhalt
Durch das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) sollen Städte und
Gemeinden mit ländlich geprägten Orten die Lebens- und
Arbeitsbedingungen durch Struktur verbessernde Maßnahmen stärken können;
der Abwanderung entgegen wirken, den landwirtschaftlichen Strukturwandel
abfedern und dabei sorgsam mit den natürlichen Lebensgrundlagen umgehen.
Das Entwicklungsprogramm ist ein wichtiges Instrument zur Stärkung der
dörflichen Innenentwicklung und zur Aktivitätssteigerung der ländlichen
Räume für junge Familien. Im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher
Raum (ELR) wurde durch das Land ein Modellprojekt zur Aktivierung
innerörtlicher Potenziale zur Eindämmung des Landschaftsverbrauchs (MELAP)
entwickelt. Diesem Projekt hat der Gemeinderat grundsätzlich zugestimmt
und zuletzt im Dezember 2006 einen Vorentwurf der MELAP-Konzeption
gebilligt. Im Mai fand sodann im Dorfhaussaal eine Bürgerinformation zu
diesem Modellprojekt statt; darüber hinaus wurde die schriftliche
Konzeption im Rathaus zur Einsichtnahme allgemein ausgelegt. Die
MELAP-Konzeption stieß im Rahmen der öffentlichen Bürgerinformation auf
großes Interesse. Grundstückseigentümer haben das Konzept erörtert und
innerhalb der Auslegungsfrist zur Konzeption Anregungen gegeben.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende legte dar, dass das Jahresprogramm 2008 zum ELR nunmehr
veröffentlicht ist. Der Vorsitzende zeigte sich erfreut, grundsätzlich
Fördermittel für die privaten Eigentümer erreichen zu können und dass
Grundlage für die Förderung die Konzeption gemäß MELAP sei, die heute
nun abschließend vom Gemeinderat festgestellt werde.
Nach weiterer Beratung stellte der Gemeinderat die vorliegende
Entwurfskonzeption mit den genannten Änderungen/Ergänzungen aus der
Bürgerbeteiligung abschließend fest und beauftragte die Verwaltung alles
weitere zu veranlassen.
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- Bebauungsplan "Brunnenfeldstraße" und Satzung über örtliche
Bauvorschriften
a.) Abwägung der Stellungnahmen zum Vorentwurf
b.) Billigung des Entwurfs mit Begründung
c.) Auslegungsbeschluss
A. Sachverhalt
Das Ziel, das Gebiet der gewerblichen Brache Ginzkey städtebaulich neu
zu ordnen und in Wohnflächen umzuwandeln ist eine für die Gemeinde und
ihre Entwicklung wichtige Aufgabe. Bereits im Jahr 2002 hatte hierzu die
Gemeinde das Büro Junginger + Partner, Heidenheim beauftragt, eine
städtebauliche Konzeption für eine Wohnbauentwicklung des Areals zu
erarbeiten. 2004 wurde ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
gefasst, im Anschluss daran zur Sicherung der Bauleitplanung eine
Veränderungssperre für das Gebiet erlassen. Nach zum Teil langjährigen
Gesprächen besteht nun mit dem Grundstückseigentümer Einvernehmen darin,
die Brache zu sanieren und das Areal einer Wohnbebauung zuzuführen. Die
Gemeinde hatte mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes das Büro
Junginger + Partner, Heidenheim beauftragt. Zuletzt hat der Gemeinderat
zu einem seitens des Gemeinderates gebilligten Vorentwurf die Behörden
zu einer Stellungnahme aufgefordert. Die Stellungnahmen wurden nun dem
Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung unterbreitet.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Bürgermeister begrüßte zur Sitzung Herrn Flieger vom Ingenieurbüro
Junginger + Partner. Herr Flieger stellte sodann den
Bebauungsplanentwurf dem Gremium vor. Der Gemeinderat war in der
weiteren Beratung der Ansicht, die seitens des Ingenieurbüros
vorgeschlagenen Erdgeschossfußbodenhöhen (EFH) zu reduzieren; weiterhin
war das Gremium mehrheitlich der Meinung, auf eine einschränkende
Regelung bzgl. der Dacheindeckung zu verzichten. Nach weiterer
intensiver Beratung fasste das Gremium den Beschluss über die
erforderliche Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und billigte den
vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes mit den in der Sitzung
beratenen Änderungen. Sodann beschloss der Gemeinderat den Bebauungsplan
im beschleunigten Verfahren fort zu führen und öffentlich auszulegen und
die noch nicht beteiligten Träger öffentlicher Belange am Entwurf zu
beteiligen.
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- Kenntnisnahme von Beschlüssen des Technischen Ausschusses vom 17.07.2007
Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.07.2007
die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat zur Kenntnis
gegeben wurden:
6.1 Bausachen
Nutzungsänderungen von Räumen des Wohngebäudes zur gewerblichen Nutzung Flst. 189/4, Untere Bärenbergstraße
Der Bauherr beantragt eine Nutzungsänderung in seinem Gebäude, um eine
CNC-Drehmaschine aufzustellen.
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des rechtskräftigen
Bebauungsplanes „Bärenberg“ der ein Wohngebiet festsetzt. Da mit Blick
auf die Wohnbebauung eine solche Nutzungsänderung unverträglich ist und
darüber hinaus nachbarliche Einwendungen vorliegen, hat der TA das
kommunale Einvernehmen einstimmig nicht erteilt.
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- Bekanntgaben/Verschiedenes
Der Vorsitzende informierte über den Tag der offenen Tür anlässlich der
Erweiterung/Modernisierung der Kläranlage in Böbingen am Samstag,
15.09.2007.
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- Anfragen der Gemeinderäte
Die Anfragen der Gemeinderäte richteten sich zu den nachfolgenden Punkten:
- Unzulässige Benutzung des Bike-Parks durch Motorräder
- Stand in Sachen Windkraftanlage Lauterburg
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Ende der öffentlichen Sitzung um 20.50 Uhr.
Eine nichtöffentliche Sitzung mit 5 Tagesordnungspunkten schloss sich an.
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