| Aus dem Gemeinderat |
| Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am
Montag, 22. Oktober 2007 |
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 10 Gemeinderäte
Beginn der Sitzung um 19.00 Uhr
Ende der Sitzung um 21.50 Uhr
Zuhörer: 3
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- Vorstellung der Ergebnisse zur Erkundung altlastenverdächtiger Flächen in der Gemeinde
A. Sachverhalt
Im Ostalbkreis wurde seit September 1989 im Auftrag des Landratsamtes in
Abstimmung mit den Städten und Gemeinden zum Zwecke des Bodenschutzes
und als Planungshilfe die flächendeckende historische Erhebung
altlastenverdächtiger Flächen - HISTE - durchgeführt.
Die Kosten von ca. 3.000.000 DM wurden Land Baden-Württemberg zu 100 %
gefördert. Im Falle der Gemeinde Bartholomä sind von 12 Standorten nach
dieser historischen Erhebung fünf Plätze ausgeschieden und sieben in die
sog. Orientierende Untersuchung (OU) gerückt. Bei den sieben weiter zu
untersuchenden Standorten handelte es sich dabei um die Flächen
- Schinderteich
- Gänsteich
- Schlittenloch
- Tannenhöfle
- Rötenbach
- Äußerer Kitzing
- Lauterburger Straße.
Für diese sieben verbleibenden Standorte hatte die Gemeinde sodann
Zuschussanträge über den Altlastenfond des Landes Baden-Württemberg
beantragt und bewilligt erhalten. Sodann hat die Gemeinde diese
orientierende Untersuchung, bei der im wesentlichen Oberbodenproben
untersucht und Kernsondierungen von Hand genommen wurden, an das
Ingenieurbüro für Umweltanalytik, Lorch-Weitmars, Herrn A. Szabady
beauftragt. Die Ergebnisse dieser orientierenden Untersuchung wurden
sodann der Bewertungskommission beim Landratsamt Ostalbkreis vorgelegt
und von dort aus besprochen und bewertet.
Es ist nunmehr festzustellen, dass alle sieben Standorte auf „B“ (gleich
Belassen, Neubewertung bei Nutzungsänderung) gestellt sind.
B. Beratung und Beschlussfassung
Zur Behandlung des Tagesordnungspunktes begrüßte der Bürgermeister Herrn
A. Szabady vom Ingenieurbüro für Umweltanalytik, Lorch-Weitmars. Herr
Szabady stellt dem Gemeinderat sodann die Untersuchungsergebnisse der
Orientierenden Untersuchung vor. Es sei festzustellen, dass nach der
Bewertungsbesprechung beim Landratsamt Ostalbkreis alle sieben zu
untersuchenden Standorte auf „B“ (gleich belassen, Neubewertung bei
Nutzungsänderung) gestellt seien, so Herr Szabady.
Der Vorsitzende zeigte sich erfreut, dass demnach keine weiteren
Untersuchungen der Standorte erforderlich seien.
Nach weiterer kurzer Aussprache und Diskussion nahm sodann der
Gemeinderat vom Untersuchungsergebnis der ersten Erkundungsstufe der
Orientierenden Untersuchung für die genannten Standorte Kenntnis.
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- Friedhof Bartholomä - weitere Entwicklung, insbesondere Nutzung der ehemaligen Aussegnungshalle, Anlegung von Urnenstelen, Pflegemaßnahmen
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat Bartholomä hat sich zuletzt in seiner öffentlichen Sitzung
am 26.02.2007 intensiv mit einer Belegungskonzeption und der weiteren
baulichen Entwicklung des Friedhof Bartholomä beschäftigt. Einstimmig
hat der Gemeinderat in der dortigen Sitzung beschlossen, vor weiteren
Entscheidungen sich zunächst intensiv um die ehemalige Aussegnungshalle
zu kümmern und für die alte Aussegnungshalle die nachfolgenden Varianten
zu prüfen:
- Nutzung der Aussegnungshalle mit Einbau von Urnenwänden/Kolumbarien
- Rückbau der Aussegnungshalle unter Belassung des „Frisa-Reliefs“ am
Standort
- Abbruch der alten Aussegnungshalle unter Umsetzung des „Frisa-Reliefs“
an einen anderen Standort (ggf. innerhalb der neuen Aussegnungshalle).
1. Weitere Nutzung der Aussegnungshalle
Variante 1: Nutzung der ehemaligen Aussegnungshalle mit Einbau von Urnenwänden/Kolumbarien
Der Einbau von Urnenwänden/Kolombarien/Urnenstelen ist innerhalb der
Aussegnungshalle technisch möglich. Die Variante beinhaltet, die
Aussegnungshalle in der jetzigen Form zu erhalten. Hierzu sind
allerdings am Gebäude Umbaumaßnahmen durchzuführen. Für eine weitere
Nutzung muss in jedem Fall mindestens die Aussegnungshalle geöffnet, das
vorhandene Frisa-Relief gegen Witterungseinflüsse geschützt und die
Holztore abgebaut werden.
Variante 2: Rückbau der Aussegnungshalle unter Belassung des „Frisa-Reliefs“ am Standort
Diese Variante beinhaltet den Rückbau der Aussegnungshalle bis auf eine
Teilfläche der Wand an der das Frisa-Relief angebracht ist.
Die Sicherung des vorhandenen Frisa-Reliefs am Standort bedeutet, durch
bauliche Maßnahmen die verbleibende Wandfläche statisch zu sichern und
das Relief vor den Witterungseinflüssen, insbesondere vor Regen zu
schützen.
Variante 3: Abbruch der alten Aussegnungshalle unter Umsetzung des „Frisa-Reliefs“
an einen anderen Standort (ggf. innerhalb der neuen Aussegnungshalle)
Bei dieser Variante wird zunächst das Relief umgesetzt (ggf. in die neue
Aussegnungshalle) und die alte Halle vollständig abgebrochen.
2. Weitere bauliche Entwicklungen
2.a. Standplatz Grünabfälle/Erdmaterial, Gerätehaus
Der Containerstandplatz im „Herzen“ des Friedhofs ist an den Randbereich
des Friedhofs umzulegen. Dies betrifft auch die „alte Garage“. Für die
Arbeiten auf dem Friedhof ist eine Unterstellmöglichkeit der
Arbeitsmaterialien und Gerätschaften erforderlich; diese
Unterstellmöglichkeit ist jedoch am Randbereich des Friedhofs zu finden.
2b. Einfriedung
Die Beseitigung und teilweise Erneuerung der Thujahecke bzw. auch der
Stützmauer um den ältesten Friedhofsteil ist notwendig, da die Hecke bei
Schneelast anfällig ist und ggf. Folgeschäden verursachen kann. Die
Hecke ist in Teilen kaputt und zunehmend unansehlich. Es wird
vorgeschlagen, die bestehende Thujahecke durch eine Eibenhecke zu
ersetzen.
Die Eibenhecke bietet den Vorteil, dass sie heimisch ist, weniger
anfällig gegen Schneelast ist und praktisch auf jede Höhe und gezogen
und gehalten werden kann.
Generell muss in einzelnen Bereichen, vor allem im Süden zum Parkplatz
hin, auch die Einfriedung für den Friedhof ergänzt bzw. verbessert
werden.
2 c. Urnenwände/-stelen
Und schließlich ist bei einer planerischen Überlegung auch darzulegen,
wo und wie die nachgefragten Urnenwänden- oder Urnenstelen verwirklicht
werden können.
3. Belegungskonzeption
Der Gemeinderat hat bereits in seiner Sitzung am 26.02.2007 von der
Belegungskonzeption Kenntnis genommen.
Anlass dieser Belegungskonzeption war auch die Fragestellung, ob der
Friedhof insgesamt groß genug ist und ob in den nächsten Jahren ggf. ein
Erweiterungsbedarf oder ein Bedarf zur „inneren“ Entwicklung besteht.
Als Ergebnis dieser Bedarfsberechnung mit dem Vergleich der zur
Verfügung stehenden Gräber zeigt, dass auch unter der Annahme von
unterschiedlichen Schätzungen des Belegungsbedarfs in der Zukunft
genügend Raum für weitere Bestattungen im Rahmen der Außengrenzen des
Friedhofes bleibt.
B. Beratung und Beschlussfassung
Sehr intensiv diskutierte das Gremium die drei Varianten zur weiteren
Verwendung der ehemaligen Aussegnungshalle. Da mit einer Umsetzung des „Frisa-Reliefs“
an einen anderen Standort gemäß der Variante 3 Risiken begl. der
Sicherheit des Reliefs bestehen, habe die Verwaltung diese Variante
nicht eingehender untersucht, so der Vorsitzende. In Bezug auf die
Nutzung der ehemaligen Aussegnungshalle mit Einbau von Urnenwänden/-stelen
(vgl. Variante 1) verwies Bürgermeister Kuhn darauf, dass bei dieser
Variante Umbaukosten anfallen würden. Diese seien freilich abhängig vom
Grad und Umfang der Baumaßnahmen; gemäß einer Kostenschätzung durch
Herrn Architekt Dieter Haas belaufen sich die reinen Umbaukosten auf
geschätzt 37.200 €. In der Variante 2 würde der Rückbau der
Aussegnungshalle allein Kosten von rund 10.000 € verursachen; für die
statische und witterungsbedingte Sicherung des „Frisa-Reliefs“ am
Standort sei nochmals mit Kosten von rund 10.000 € zu rechnen.
Während sich einzelne Gemeinderäte dafür aussprachen, die Variante 1 mit
der Erhaltung und dem Umbau der ehemaligen Aussegnungshalle zum Einbau
von Urnenwänden weiter zu verfolgen, und darauf zu achten, nur absolut
notwendige Umbaumaßnahmen durchzuführen, sprachen sich andere
Gemeinderäte wegen der damit verbundenen größeren Flexibilität in der
Nutzung für einen Rückbau der Aussegnungshalle aus. Damit würden der
Gemeinde auch künftige Unterhaltskosten der alten Aussegnungshalle
erspart bleiben.
Nach weiterer intensiver Diskussion wurde die Verwaltung beauftragt,
insbesondere wegen den Umbaukosten eine detailliertere Kostenaufstellung
zu geben, damit ggf. näher geprüft werden kann, wo Einsparungen möglich
seien. Weiterhin wurde die Verwaltung beauftragt, eine Abschätzung bzgl.
der zukünftig anfallenden Unterhaltskosten in beiden Varianten
darzulegen.
Sodann beschloss der Gemeinderat bei zwei Gegenstimmen mehrheitlich, die
vorhandene Thujahecke im alten Friedhofsteil zu roden und durch eine
neue Eibenhecke zu ersetzen. Darüber hinaus wurde beschlossen, aus
Verkehrssicherheitsgründen im Friedhofsbereich einzelne Bäume zu
beseitigen.
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- Annahme von Spenden und Zuwendungen
A. Sachverhalt
Zur Vereinfachung des gesetzlichen Verfahrens hat der Gemeinderat 2006
beschlossen, über Einzelspenden von bis zu 100 € in periodischen
Abständen in zusammengefasster Form pauschal zu entscheiden.
Darüber hinaus gehende Spendenbeträge sind vom Gemeinderat in einem
Einzelbeschluss förmlich anzunehmen.
Für die Kultur- und Sportstiftung Bartholomä in Zusammenhang mit dem am
3. November 2007 stattfindenden Abend der Stiftung sind zahlreiche
Spenden eingegangen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende sprach an alle Spender ein herzliches Dankeschön aus,
die zur Unterstützung der Kultur- und Sportstiftung z. T. großzügige
Spenden geleistet hätten.
Ohne weitere Aussprache beschloss der Gemeinderat sodann förmlich die
Annahmen dieser Spenden.
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- Verschiedenes/Bekanntgaben
- Bewerbung der Gemeinde in die Gebietskulisse LEADER + "Brenzregion"
Der Vorsitzende erinnerte an das Bewerbungsverfahren der Gemeinde, in
die künftige Gebietskulisse nach LEADER + ab 2008 der Brenzregion
aufgenommen zu werden. Er informierte über die Entscheidung, dass die
Gemeinde nun nicht in der Gebietskulisse der LEADER-Förderung enthalten
sei. Diese Entscheidung sei jedoch nicht endgültig. Am 2. Oktober sei
beim Ministerium für Ernährung und ländlicher Raum Baden-Württemberg ein
Antrag gestellt worden, die bisherige Deckelung der Gebietskulisse auf
eine Einwohnerzahl aufzuweiten, so dass es möglich wäre, auch die
Gemeinde Bartholomä noch in die Kulisse aufzunehmen.
- Sanierung der Hülben auf der Gemarkungsfläche
Bürgermeister Kuhn informierte, dass nach mehrmaligem Vorstelligwerden
nun durch das Land angedacht sei, im Jahr 2008 die beiden in
Landeseigentum stehenden Möhnhofhülben zu entlanden. Darüber hinaus
informierte der Vorsitzende über die derzeit laufende naturnahe
Sanierung der Rötenbachhülbe.
- Fehlende Straßenmarkierung an der Landesstraße 1162
Laut Straßenmeisterei - entsprechende Witterung vorausgesetzt - werde
die Straßenmarkierung auf der Landesstraße 1162 zwischen Bartholomä und
Heubach in den kommenden Tagen angebracht.
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- Anfragen der Gemeinderäte
Die Anfragen der Gemeinderäte richteten sich zu den nachfolgenden Punkten:
- Nutzung der Räumlichkeit im Schulgebäude für die Kernzeitbetreuung
- Beschädigung von Bäumen/Verkehrseinrichtungen durch die
landwirtschaftliche Nutzung
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Ende der öffentlichen Sitzung um 21.50 Uhr.
Eine nichtöffentliche Sitzung mit 4 Tagesordnungspunkten schloss sich an.
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