Aus dem Gemeinderat
Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am Montag, 22. Oktober 2007
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 10 Gemeinderäte
Beginn der Sitzung um 19.00 Uhr
Ende der Sitzung um 21.50 Uhr
Zuhörer: 3
 
  1. Vorstellung der Ergebnisse zur Erkundung altlastenverdächtiger Flächen in der Gemeinde
A. Sachverhalt
Im Ostalbkreis wurde seit September 1989 im Auftrag des Landratsamtes in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden zum Zwecke des Bodenschutzes und als Planungshilfe die flächendeckende historische Erhebung altlastenverdächtiger Flächen - HISTE - durchgeführt.
Die Kosten von ca. 3.000.000 DM wurden Land Baden-Württemberg zu 100 % gefördert. Im Falle der Gemeinde Bartholomä sind von 12 Standorten nach dieser historischen Erhebung fünf Plätze ausgeschieden und sieben in die sog. Orientierende Untersuchung (OU) gerückt. Bei den sieben weiter zu untersuchenden Standorten handelte es sich dabei um die Flächen
- Schinderteich
- Gänsteich
- Schlittenloch
- Tannenhöfle
- Rötenbach
- Äußerer Kitzing
- Lauterburger Straße.
Für diese sieben verbleibenden Standorte hatte die Gemeinde sodann Zuschussanträge über den Altlastenfond des Landes Baden-Württemberg beantragt und bewilligt erhalten. Sodann hat die Gemeinde diese orientierende Untersuchung, bei der im wesentlichen Oberbodenproben untersucht und Kernsondierungen von Hand genommen wurden, an das Ingenieurbüro für Umweltanalytik, Lorch-Weitmars, Herrn A. Szabady beauftragt. Die Ergebnisse dieser orientierenden Untersuchung wurden sodann der Bewertungskommission beim Landratsamt Ostalbkreis vorgelegt und von dort aus besprochen und bewertet.
Es ist nunmehr festzustellen, dass alle sieben Standorte auf „B“ (gleich Belassen, Neubewertung bei Nutzungsänderung) gestellt sind.

B. Beratung und Beschlussfassung
Zur Behandlung des Tagesordnungspunktes begrüßte der Bürgermeister Herrn A. Szabady vom Ingenieurbüro für Umweltanalytik, Lorch-Weitmars. Herr Szabady stellt dem Gemeinderat sodann die Untersuchungsergebnisse der Orientierenden Untersuchung vor. Es sei festzustellen, dass nach der Bewertungsbesprechung beim Landratsamt Ostalbkreis alle sieben zu untersuchenden Standorte auf „B“ (gleich belassen, Neubewertung bei Nutzungsänderung) gestellt seien, so Herr Szabady.
Der Vorsitzende zeigte sich erfreut, dass demnach keine weiteren Untersuchungen der Standorte erforderlich seien.
Nach weiterer kurzer Aussprache und Diskussion nahm sodann der Gemeinderat vom Untersuchungsergebnis der ersten Erkundungsstufe der Orientierenden Untersuchung für die genannten Standorte Kenntnis.
  1. Friedhof Bartholomä - weitere Entwicklung, insbesondere Nutzung der ehemaligen Aussegnungshalle, Anlegung von Urnenstelen, Pflegemaßnahmen
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat Bartholomä hat sich zuletzt in seiner öffentlichen Sitzung am 26.02.2007 intensiv mit einer Belegungskonzeption und der weiteren baulichen Entwicklung des Friedhof Bartholomä beschäftigt. Einstimmig hat der Gemeinderat in der dortigen Sitzung beschlossen, vor weiteren Entscheidungen sich zunächst intensiv um die ehemalige Aussegnungshalle zu kümmern und für die alte Aussegnungshalle die nachfolgenden Varianten zu prüfen:
- Nutzung der Aussegnungshalle mit Einbau von Urnenwänden/Kolumbarien
- Rückbau der Aussegnungshalle unter Belassung des „Frisa-Reliefs“ am Standort
- Abbruch der alten Aussegnungshalle unter Umsetzung des „Frisa-Reliefs“ an einen anderen Standort (ggf. innerhalb der neuen Aussegnungshalle).

1. Weitere Nutzung der Aussegnungshalle
Variante 1: Nutzung der ehemaligen Aussegnungshalle mit Einbau von Urnenwänden/Kolumbarien
Der Einbau von Urnenwänden/Kolombarien/Urnenstelen ist innerhalb der Aussegnungshalle technisch möglich. Die Variante beinhaltet, die Aussegnungshalle in der jetzigen Form zu erhalten. Hierzu sind allerdings am Gebäude Umbaumaßnahmen durchzuführen. Für eine weitere Nutzung muss in jedem Fall mindestens die Aussegnungshalle geöffnet, das vorhandene Frisa-Relief gegen Witterungseinflüsse geschützt und die Holztore abgebaut werden.
Variante 2: Rückbau der Aussegnungshalle unter Belassung des „Frisa-Reliefs“ am Standort
Diese Variante beinhaltet den Rückbau der Aussegnungshalle bis auf eine Teilfläche der Wand an der das Frisa-Relief angebracht ist.
Die Sicherung des vorhandenen Frisa-Reliefs am Standort bedeutet, durch bauliche Maßnahmen die verbleibende Wandfläche statisch zu sichern und das Relief vor den Witterungseinflüssen, insbesondere vor Regen zu schützen.
Variante 3: Abbruch der alten Aussegnungshalle unter Umsetzung des „Frisa-Reliefs“ an einen anderen Standort (ggf. innerhalb der neuen Aussegnungshalle)
Bei dieser Variante wird zunächst das Relief umgesetzt (ggf. in die neue Aussegnungshalle) und die alte Halle vollständig abgebrochen.

2. Weitere bauliche Entwicklungen
2.a. Standplatz Grünabfälle/Erdmaterial, Gerätehaus
Der Containerstandplatz im „Herzen“ des Friedhofs ist an den Randbereich des Friedhofs umzulegen. Dies betrifft auch die „alte Garage“. Für die Arbeiten auf dem Friedhof ist eine Unterstellmöglichkeit der Arbeitsmaterialien und Gerätschaften erforderlich; diese Unterstellmöglichkeit ist jedoch am Randbereich des Friedhofs zu finden.
2b. Einfriedung
Die Beseitigung und teilweise Erneuerung der Thujahecke bzw. auch der Stützmauer um den ältesten Friedhofsteil ist notwendig, da die Hecke bei Schneelast anfällig ist und ggf. Folgeschäden verursachen kann. Die Hecke ist in Teilen kaputt und zunehmend unansehlich. Es wird vorgeschlagen, die bestehende Thujahecke durch eine Eibenhecke zu ersetzen.
Die Eibenhecke bietet den Vorteil, dass sie heimisch ist, weniger anfällig gegen Schneelast ist und praktisch auf jede Höhe und gezogen und gehalten werden kann.
Generell muss in einzelnen Bereichen, vor allem im Süden zum Parkplatz hin, auch die Einfriedung für den Friedhof ergänzt bzw. verbessert werden.
2 c. Urnenwände/-stelen
Und schließlich ist bei einer planerischen Überlegung auch darzulegen, wo und wie die nachgefragten Urnenwänden- oder Urnenstelen verwirklicht werden können.

3. Belegungskonzeption
Der Gemeinderat hat bereits in seiner Sitzung am 26.02.2007 von der Belegungskonzeption Kenntnis genommen.
Anlass dieser Belegungskonzeption war auch die Fragestellung, ob der Friedhof insgesamt groß genug ist und ob in den nächsten Jahren ggf. ein Erweiterungsbedarf oder ein Bedarf zur „inneren“ Entwicklung besteht.
Als Ergebnis dieser Bedarfsberechnung mit dem Vergleich der zur Verfügung stehenden Gräber zeigt, dass auch unter der Annahme von unterschiedlichen Schätzungen des Belegungsbedarfs in der Zukunft genügend Raum für weitere Bestattungen im Rahmen der Außengrenzen des Friedhofes bleibt.

B. Beratung und Beschlussfassung
Sehr intensiv diskutierte das Gremium die drei Varianten zur weiteren Verwendung der ehemaligen Aussegnungshalle. Da mit einer Umsetzung des „Frisa-Reliefs“ an einen anderen Standort gemäß der Variante 3 Risiken begl. der Sicherheit des Reliefs bestehen, habe die Verwaltung diese Variante nicht eingehender untersucht, so der Vorsitzende. In Bezug auf die Nutzung der ehemaligen Aussegnungshalle mit Einbau von Urnenwänden/-stelen (vgl. Variante 1) verwies Bürgermeister Kuhn darauf, dass bei dieser Variante Umbaukosten anfallen würden. Diese seien freilich abhängig vom Grad und Umfang der Baumaßnahmen; gemäß einer Kostenschätzung durch Herrn Architekt Dieter Haas belaufen sich die reinen Umbaukosten auf geschätzt 37.200 €. In der Variante 2 würde der Rückbau der Aussegnungshalle allein Kosten von rund 10.000 € verursachen; für die statische und witterungsbedingte Sicherung des „Frisa-Reliefs“ am Standort sei nochmals mit Kosten von rund 10.000 € zu rechnen.
Während sich einzelne Gemeinderäte dafür aussprachen, die Variante 1 mit der Erhaltung und dem Umbau der ehemaligen Aussegnungshalle zum Einbau von Urnenwänden weiter zu verfolgen, und darauf zu achten, nur absolut notwendige Umbaumaßnahmen durchzuführen, sprachen sich andere Gemeinderäte wegen der damit verbundenen größeren Flexibilität in der Nutzung für einen Rückbau der Aussegnungshalle aus. Damit würden der Gemeinde auch künftige Unterhaltskosten der alten Aussegnungshalle erspart bleiben.
Nach weiterer intensiver Diskussion wurde die Verwaltung beauftragt, insbesondere wegen den Umbaukosten eine detailliertere Kostenaufstellung zu geben, damit ggf. näher geprüft werden kann, wo Einsparungen möglich seien. Weiterhin wurde die Verwaltung beauftragt, eine Abschätzung bzgl. der zukünftig anfallenden Unterhaltskosten in beiden Varianten darzulegen.
Sodann beschloss der Gemeinderat bei zwei Gegenstimmen mehrheitlich, die vorhandene Thujahecke im alten Friedhofsteil zu roden und durch eine neue Eibenhecke zu ersetzen. Darüber hinaus wurde beschlossen, aus Verkehrssicherheitsgründen im Friedhofsbereich einzelne Bäume zu beseitigen.
  1. Annahme von Spenden und Zuwendungen
A. Sachverhalt
Zur Vereinfachung des gesetzlichen Verfahrens hat der Gemeinderat 2006 beschlossen, über Einzelspenden von bis zu 100 € in periodischen Abständen in zusammengefasster Form pauschal zu entscheiden.
Darüber hinaus gehende Spendenbeträge sind vom Gemeinderat in einem Einzelbeschluss förmlich anzunehmen.
Für die Kultur- und Sportstiftung Bartholomä in Zusammenhang mit dem am 3. November 2007 stattfindenden Abend der Stiftung sind zahlreiche Spenden eingegangen.

B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende sprach an alle Spender ein herzliches Dankeschön aus, die zur Unterstützung der Kultur- und Sportstiftung z. T. großzügige Spenden geleistet hätten.
Ohne weitere Aussprache beschloss der Gemeinderat sodann förmlich die Annahmen dieser Spenden.
  1. Verschiedenes/Bekanntgaben
- Bewerbung der Gemeinde in die Gebietskulisse LEADER + "Brenzregion"
Der Vorsitzende erinnerte an das Bewerbungsverfahren der Gemeinde, in die künftige Gebietskulisse nach LEADER + ab 2008 der Brenzregion aufgenommen zu werden. Er informierte über die Entscheidung, dass die Gemeinde nun nicht in der Gebietskulisse der LEADER-Förderung enthalten sei. Diese Entscheidung sei jedoch nicht endgültig. Am 2. Oktober sei beim Ministerium für Ernährung und ländlicher Raum Baden-Württemberg ein Antrag gestellt worden, die bisherige Deckelung der Gebietskulisse auf eine Einwohnerzahl aufzuweiten, so dass es möglich wäre, auch die Gemeinde Bartholomä noch in die Kulisse aufzunehmen.

- Sanierung der Hülben auf der Gemarkungsfläche
Bürgermeister Kuhn informierte, dass nach mehrmaligem Vorstelligwerden nun durch das Land angedacht sei, im Jahr 2008 die beiden in Landeseigentum stehenden Möhnhofhülben zu entlanden. Darüber hinaus informierte der Vorsitzende über die derzeit laufende naturnahe Sanierung der Rötenbachhülbe.

- Fehlende Straßenmarkierung an der Landesstraße 1162
Laut Straßenmeisterei - entsprechende Witterung vorausgesetzt - werde die Straßenmarkierung auf der Landesstraße 1162 zwischen Bartholomä und Heubach in den kommenden Tagen angebracht.
  1. Anfragen der Gemeinderäte
Die Anfragen der Gemeinderäte richteten sich zu den nachfolgenden Punkten:
- Nutzung der Räumlichkeit im Schulgebäude für die Kernzeitbetreuung
- Beschädigung von Bäumen/Verkehrseinrichtungen durch die landwirtschaftliche Nutzung
Ende der öffentlichen Sitzung um 21.50 Uhr.
Eine nichtöffentliche Sitzung mit 4 Tagesordnungspunkten schloss sich an.
 
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