Aus dem Gemeinderat
Nochmalige Verlängerung der Veränderungssperre für das Bebauungsplangebiet "Brunnenfeldstraße" 25.09.2007
Gemeinde Bartholomä Ostalbkreis
 
Nochmalige Verlängerung der Veränderungssperre
für das Bebauungsplangebiet "Brunnenfeldstraße"
gem. § 17 Abs.2 Baugesetzbuch
Der Gemeinderat der Gemeinde Bartholomä hat in seiner öffentlichen Sitzung am Montag, 24.09.2007 die nochmalige Verlängerung der Veränderungssperre zum Bebauungsplanverfahren „Brunnenfeldstraße“ beschlossen. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre ist aus der nachstehenden Karte ersichtlich (nicht maßstäblich). Jedermann kann die Veränderungssperre während der Öffnungszeiten beim Bürgermeisteramt Bartholomä einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
 
Mit dieser Bekanntmachung tritt die nochmalige Verlängerung der Veränderungssperre in Kraft.
 
Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs beim Zustandekommen der Satzung werden nach § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des die Verletzung begründeten Sachverhalts schriftlich geltend gemacht worden sind.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen hingewiesen.
 
Bartholomä, den 25.09.2007
gez. Kuhn, Bürgermeister
 
Veränderungssperre Brunnenfeldstraße
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