| Aus dem Gemeinderat |
| Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am Montag, 3. März 2008 |
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 8 Gemeinderäte
Beginn der Sitzung um 19.00 Uhr
Ende der Sitzung um 20.30 Uhr
Zuhörer: 4
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- Bewirtschaftungsplan des Forstwirtschaftsjahres 2008 für den Gemeindewald Bartholomä
A. Sachverhalt
Der Bewirtschaftungsplan sieht ein positives Betriebsergebnis in Höhe
von 5.940 € vor. Hierin sind Einnahmen durch Einschlag und den Verkauf
von Holz in Höhe von 11.500 € vorgesehen. Damit bewegen sich die
Einnahmen leicht unter den des Vorjahres (2007: 12.550 €).
Auf der Ausgabenseite sind im Bewirtschaftungsplan Sachkosten in Höhe
von 5.560 € eingeplant (Vorjahr: 8.615 €). Somit sind die Kosten
deutlich geringer als die des Vorjahres. In den Kosten ist der
Forstverwaltungsbeitrag in Höhe von 2.250 € enthalten.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der zuständige Forstrevierleiter, Hartmut Wagner erläuterte dem Gremium
den Bewirtschaftungsplan 2008. Ebenso ging er auf die Bewirtschaftung im
vergangenen Jahr ein, und stellte dazu fest, dass die Bewirtschaftung –
gerade im nordöstlichen Waldbereich am Wirtsberg - 2007 hinter dem Plan
zurück geblieben sei. Mit der Bewirtschaftung 2008 soll daher auch die
Nutzung 2007 nachgeholt werden.
Nach weiterer Diskussion und Beratung beschloss sodann der Gemeinderat
einstimmig den Bewirtschaftungsplan 2008 für den Gemeindewald
Bartholomä.
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- Neuausstattung des Computerraumes an der Grund- und Hauptschule Bartholomä
- Vergabe
A. Sachverhalt
Der Computerraum der Grund- und Hauptschule Bartholomä wurde 1992 erstmals
eingerichtet.
Die komplette Auswechslung aller PC’s (Schülerarbeitsplätze und Server)
erfolgte zuletzt 1999. Damals wurde die Beschaffung von 10
Schüler-Arbeitsplätzen, eines Lehrerarbeitsplatzes, sowie eines Servers
inkl. der notwendigen Verkabelung getätigt. Weitere 5 PC-Arbeitsplätze
wurden 2003 nachträglich beschafft. Im Dezember 2002 veröffentlichte das
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport für die weiterführenden Schulen
die sog. „Multimediaempfehlung“. Das Landesmedienzentrum bietet den
Schulen eine standartisierte Netzwerklösung auf der Basis der
Betriebsysteme Novell, Linux oder Windows an, die sog.
„Baden-Württembergische Musterlösung“.
Da die Laubenhartschule eine Erneuerung der technischen Ausstattung des
Computerraumes beantragt hatte, hat der Gemeinderat in seiner
öffentlichen Sitzung am 18.06.2007 die beschränkte Ausschreibung zur
Erneuerung des Computerraumes beschlossen.
Die Ausschreibung umfasst im Wesentlichen:
- Ein Server, 13 PC’s (die bisherigen Monitore werden überwiegend weiter verwendet)
- Ein Notebooks, ein Laserdrucker (Farbe; schwarz/weiß), ein Scanner
- Ein Beamer, diverse Software z. B. Imagelösung, Serversoftware, MS-Office
- Diverse Anpassungsarbeiten (Serverschrank, Verkabelung, Anschlüsse)
- Installation auf Basis der Windows-Musterlösung des Landesmedienzentrums.
Im Rahmen der Jahresrechnung 2006 konnte die Schule bereits auf einen
Budgetübertrag von rund 21.000 € (Rücklagen aus den Vorjahren)
verweisen.
Anfang Juli 2007 musste die bereits laufende beschränkte
Ausschreibung gestoppt werden, da sich die Schulleitung im laufenden
Verfahren für die Installation der Musterlösung unter Novell
ausgesprochen hatte und jedenfalls keine Musterlösung für Windows
wünschte. In der Folge wurde seitens der Schulleitung in Zusammenarbeit
mit dem Kreismedienzentrum im Landratsamt die Leistungsbeschreibung auf
Novell umgeschrieben und auf dieser Basis fünf Firmen zur Angebotsabgabe
aufgefordert.
Aus der Submission ging unter zwei vorliegenden Angeboten
die Firma L, Böhmenkirch mit einer geprüften Angebotssumme von
19.191,--€, netto als preisgünstigere Firma hervor.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende verwies darauf, dass die vorliegenden Angebote intensiv
geprüft seien und sowohl von der Schulleitung, wie seitens der
Verwaltung keine Bedenken bei einer Vergabe an die Firma CTL,
Böhmenkirch bestünden.
Nach weiterer kurzer Aussprach beschloss sodann der Gemeinderat
einstimmig, für die Erneuerung der PC-Ausstattung im Computerraum die
Firma CTL aus Böhmenkirch zum Angebotspreis von 19.191 € (netto, zzgl.
MwSt) zu beauftragen.
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- Einrichtung einer Zone 30 in der Hirschgasse
A. Sachverhalt
Die Straßenverkehrsschau hat im Rahmen eines Ortstermins bereits im
Februar 2007 angeregt, eine Ausweisung einer Zone 30 auf der gesamten
Hirschgasse vorzunehmen. Hierzu hatte der Gemeinderat im April des
vergangenen Jahres mehrheitlich beschlossen, den Antrag auf Einrichtung
der Zone 30 zu stellen. Gegen diesen Beschluss haben Landwirte aus dem
östlichen Bereich der Hirschgasse, aus Birkenteich und Irmannsweiler
schriftlich Einwendungen vorgetragen. Insbesondere die in einer
30-km-Zone ausnahmslos geltende Rechts-vor-Links-Regelung wurde dabei
kritisiert. Vor diesem Hintergrund fand sowohl eine
Erörterungsbesprechung im Rathaus statt, wie auch im Rahmen einer
öffentlichen Ortsbesichtigung durch den Technischen Ausschuss, wo
gemeinsam mit den Landwirten die Situation nochmals vorort besichtigt
wurde.
Bereits dort wurde angeregt, mit der zuständigen Behörde und der Polizei
eine Ausnahmeregelung bezüglich der Vorfahrtsgestaltung zu erreichen.
Die nochmalige Überprüfung der Vorfahrtsregelung im Bereich der
Hirschgasse bei der Einmündungssituation in die Straße Hirschrain war
daher nochmals Gegenstand einer Straßenverkehrsschau im November. Die
Verkehrsschau hatte erneut festgestellt, dass es sich bei dem
Einmündungsbereich um einen übersichtlichen und komfortablen ausgebauten
Bereich handle und insofern den vorgetragenen Bedenken bzgl. einer
möglichen Unübersichtlichkeit eine klare Absage erteilt. Eine
Ausnahmesituation wurde durch die Straßenverkehrsschau nicht erkannt.
Daher bestehen nach Ansicht von Straßenverkehrsbehörde und Polizei
lediglich zwei Möglichkeiten:
- Die bestehende Vorfahrtssituation beizubehalten, damit bleibt es bei
der Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h oder
- die Hirschgasse wird in die Zone 30 einbezogen, allerdings dann mit
einer Rechts-vor-Links-Regelung.
B. Beratung und Beschlussfassung
Sehr kontrovers diskutierte das Gremium die beiden aufgezeigten
Möglichkeiten. Während ein Gemeinderat die Meinung vertrat, dass er
momentan überhaupt keinen Handlungsbedarf sehe, zeigte ein Teil des
Gremiums Verständnis für die Anregung, durch eine Zone 30 mehr
Sicherheit für Fußgänger und vor allem Kinder und ältere Menschen zu
erreichen. Da die beiden aufgezeigten Möglichkeiten kritisch gesehen
wurden, wurde aus der Mitte des Gremiums beantragt, über die zuständige
Straßenverkehrsbehörde zu prüfen, den Theodor-Wolf-Weg als Spielstraße
auszuweisen.
Ein aus der Mitte des Gremiums gestellter Antrag, die Zone 30 auf der
Hirschgasse nur dann einzurichten, sofern eine Spielstraße im
Theodor-Wolf-Weg möglich ist, wurde sodann bei Stimmengleichheit
abgelehnt.
Schließlich wurde mehrheitlich bei 5 Ja-Stimmen, 3
Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung beschlossen, bei der Ausweisung
der Zone 30 auf der Hirschgasse parallel die Frage der Einrichtung einer
Spielstraße im Theodor-Wolf-Weg zu prüfen und vor der Umsetzung der Zone
30 über das Ergebnis der Prüfung im Gremium zu berichten.
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- Bartholomäer Frühlingstreff am 13. April 2008
- Rechtsverordnung für Verkaufsoffenen Sonntag
A. Sachverhalt
Der Gewerbe- und Fremdenverkehrsverein Bartholomä e. V. hat bei der
Gemeinde einen Antrag auf Festsetzung eines verkaufsoffenen Sonntags für
13. April 2008 gestellt. Bereits schon traditionell soll im Frühjahr der
Frühlingstreff mit verschiedenen attraktiven Angeboten stattfinden.
Aus Anlass dieses Frühlingstreffs wird ein verkaufsoffener Sonntag
durchgeführt werden. Um diesen verkaufsoffenen Sonntag durchführen zu
können, ist zunächst eine Verordnung durch die Gemeinde zu erlassen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat aus Anlass des
Frühlingstreffs einstimmig, die Verordnung über die Öffnung der
Ladengeschäfte am Sonntag, 13. April 2008 zu erlassen.
Verordnung der Gemeinde Bartholomä als PDF-Datei (7 KB)
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- Änderung der Platzrunden am Sonderlandplatz Amalienhof aufgrund der geplanten Windkraftanlagen auf Gemarkung Lauterburg
- Information zum Sachstand
A. Sachverhalt
Mit der Entscheidung vom 10.08.2006 erteilte das Landratsamt Ostalbkreis
die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für die Errichtung
von zunächst 6 Windkraftanlagen des Typs REpower MM 92 im
Windvorranggebiet „Unteres Wehrenfeld“, Gemarkung Lauterburg, Gemeinde
Essingen. Die weitere Genehmigung für die siebte Windkraftanlage erfolgt
nach Verschiebung des Standorts zu einem späteren Zeitpunkt durch das
Landratsamt. Die Genehmigung wurde seitens des Landratsamtes mit
Sofortvollzug versehen, das bedeutet, dass der Betreiber von der
Genehmigung unmittelbar Gebrauch machen und die Windkraftanlagen,
unabhängig gffs. vorliegender Widersprüche sofort bauen kann. Hiergegen
hat die Gemeinde Bartholomä gemeinsam mit der Aka-Flieg Stuttgart mit
Schriftsatz vom 24.08.2006 Widerspruch erhoben. Darüber hinaus wurde
seitens der Gruppe Aka-Flieg Stuttgart beim Verwaltungsgericht Stuttgart
die Aussetzung der Vollziehung der immissionsschutzrechtlichen
Genehmigung vom 10.08.2006 beantragt, um nicht vollendete Tatsachen zu
schaffen. Das Verwaltungsgericht gab durch Beschluss vom 21.09.2006 dem
Antrag hinsichtlich der Windkraftanlagen Nr. 4 und Nr. 5 statt und
verhängte einen Baustopp für diese Anlagen. Gegen diese Entscheidung des
Verwaltungsgerichts hatte der Antragsteller, die Firma Uhl Windkraft
GmbH & Co. KG Beschwerde bei der nächst höheren Instanz, dem
Verwaltungsgerichtshof in Mannheim erhoben. Nach Zurückweisung der von
der Firma Uhl Windkraft erhobenen Beschwerde durch Beschluss des VGH vom
18.01.2007 ist der Beschluss des VG Stuttgart zum Baustopp
rechtskräftig.
Das Regierungspräsidium Stuttgart als zivile Luftfahrtbehörde hatte nach
der Beschlussfassung des Verwaltungsgerichts zugleich bereits Ende 2006
beabsichtigt, die Regelung des Flugplatzverkehrs des Sonderlandeplatz
Bartholomä – Amalienhof – förmlich zu ändern. Im Wesentlichen handelt es
sich dabei um eine Änderung und Einschränkung des An- und
Abflugverfahrens der Luftfahrzeuge von und nach Norden. Diese geplante
Änderung der Platzrunde für den Sonderlandeplatz Bartholomä – Amalienhof
steht dabei in direkten Zusammenhang mit dem vom Verwaltungsgericht
verhängten Baustopp für die Errichtung von Windkraftanlagen. Schließlich
sollen die genehmigten Windenergieanlagen Nr. 4 und Nr. 5 in ca. 1,7 km
Entfernung nördlich des Sonderlandeplatzes errichtet werden. Werden die
Windräder tatsächlich an den genehmigten Standort aufgestellt werden,
sind die gesetzlich geregelten Abstände zum Sonderlandeplatz Bartholomä
nicht mehr eingehalten. Entsprechend einer Richtlinie für den Bau und
Betrieb von Segelflugplätzen besteht nämlich in einem Radius von 2000m
zu Segelflugplätzen eine Regelung zur sog. „Hindernisfreiheit“.
Insbesondere die beiden südlichen Windkraftanlagen auf den geplanten
Standorten Nr. 4 und Nr. 5 ragen jedoch in diesen
Hindernisfreiheitsbereich hinein.
Mit schriftlicher Verfügung vom Juli 2007 hat dennoch das RP Stuttgart
die Neuregelung des Flugplatzverkehrs in Bezug auf die Neufestlegung der
Flugrouten festgesetzt. So wird in der Anordnung die Ostplatzrunde im
Norden verkürzt und rückt damit näher an die Teilorte
Essingen-Birkenteich und Steinheim-Irmannsweiler heran. Darüber hinaus
wird in der Anordnung davon ausgegangen, dass Flugzeuge, die aufgrund
der verkürzten Abstände und ihrer geringen Steigkraft die Ostplatzrunde
nicht bewältigen, einen „Geradeausflug“ nach Norden nehmen.
Da aufgrund des näheren Heranrückens der Flugroute an bestehende
Wohnsiedlungen zu befürchten ist, dass es zu einer stärkeren Belärmung
der dortigen Wohnnutzung führt, würden Piloten zukünftig angehalten
sein, verstärkt die Flugroute in direkter Verlängerung der Start- und
Landebahn in Richtung Norden zu nehmen. Dies auch deshalb, weil es nicht
jedem Start gelingen kann, rechtzeitig unter Beachtung der
erforderlichen Sicherheitsabstände vor den Windkraftanlagen nach Osten
zu fliegen. In Richtung Norden sind allerdings die notwendigen
sicherheitstechnischen Abstände zwischen den geplanten Windkraftanlagen
im Osten und dem Bärenberg im Westen ebenfalls fraglich. Darüber hinaus
ist zu befürchten, dass es auf der länger nach Norden anhaltenden
Flugbahn und wegen der zu besorgenden notwendigen Abstände zu den
östlich des Geradeausflugs stehenden Windkrafträdern zu einer weiteren,
zusätzlichen Belärmung der Wohngebiete in der Gemeinde kommen kann. Dies
auch deshalb, weil die Piloten beim Geradeausstart gehalten sind, aus
Gründen eines erforderlichen Sicherheitsabstandes zu den
Windkraftanlagen, die Flugroute weiter westlich und damit näher an der
Ortslage und den vorhandenen und geplanten Wohngebieten Bartholomäs zu
nehmen.
Daher hat der Platzhalter am Sonderlandeplatz Bartholomä – Amalienhof,
die Aka-Flieg Stuttgart, gemeinsam mit der Gemeinde Bartholomä gegen die
Entscheidung des Regierungspräsidium Stuttgart vom Juli 2007 zur
Änderung der Platzrunden Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart
eingereicht.
B. Beratung und Beschlussfassung
Ohne weitere Aussprache nahm der Gemeinderat vom momentanen Sachstand
zum gerichtlichen Verfahren zur Frage der Rechtmäßigkeit zur Änderung
der Platzrunden am Sonderlandeplatz Amalienhof Kenntnis.
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- Dorf- und Tourismusentwicklung Bartholomä
- Bildung eines Runden Tisches
A. Sachverhalt
Im Dezember 2007 gab das Ministerium Ländlicher Raum die 8
LEADER-Fördergebiete in Baden-Württemberg für die neue Förderperiode
2007 – 2013 bekannt. Die LEADER-Aktionsgruppe Brenzregion ist eine der 8
erfolgreichen Aktionsgruppen. Erstmals ist in der LEADER-Förderphase
auch die Gemeinde Bartholomä enthalten.
Die Entwicklungsstrategie der Brenzregion ist mit „Landschaft erhalten,
Lebensraum gestalten, Kulturgeschichte erleben“ überschrieben. Neben dem
Aufbau einer Geschäftsstelle, der Öffentlichkeitsarbeit und der Pflege
des Netzwerks sind folgende Maßnahmenbereiche geplant:
- Stärkung des sanften Tourismus
Durch Ausbau und Vernetzung bestehender Projekte im Themenbereich „Erd-
und Kulturgeschichte“ sowie Gesundheits- und Wellnesstourismus
- Förderung der Vermarktung regionaler Produkte
Durch Entwicklung regionaler Spezialitäten und Ausbau der Vermarktung
- Erhaltung des natürlichen Erbes
Durch Aktivierung innerörtlicher
Potenziale, Weiterentwicklung des Gewässermanagements Donau-Ried,
Projekte im Bereich „Regenerative Energien“ sowie einer
standortangepassten Landschaftspflege
- Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum
Durch Verbesserung des sozialen und kulturellen
Angebotes in der Region
Darüber hinaus hat der Bereich „Gebiets- und
grenzübergreifende Zusammenarbeit“ schon in der Vergangenheit in LEADER
eine besondere Rolle gespielt und soll zukünftig weitere Akzente im
Zusammenwachsens Europas setzen.
Um den LEADER-Prozess zur Umsetzung der
Entwicklungsstrategien auf der örtlichen Ebene der Gemeinde zu
begleiten, wird die Bildung eines sog. „Runden Tisches“ angeregt. Diese
Arbeitsgruppe soll die nachfolgenden Aufgaben übernehmen:
- Einbindung
der mit den Entwicklungsstrategien verbundenen (örtlichen) Stellen und
Kräfte in diesem Prozess
- Sammlung von Ideen im Sinne der
Entwicklungsstrategien nach LEADER
- Formulierung von möglichen
(örtlichen) Strategien im Sinne der Ziele der Brenzregion
- Beratung und
Information des Gemeinderates
Für die Zusammensetzung dieses Runden
Tisches werden neben dem Bürgermeister nachfolgende Vertreter/Stellen
vorgeschlagen:
- 2 weitere Vertreter des Gemeinderates
- 1 Vertreter des
Sport- und Bildungszentrums (GEK/STB)
- 1 Vertreter der örtlichen
Gastronomie
- 1 Vertreter des örtlichen Gewerbes/Einzelhandels
- 1
Vertreter der Landwirte/Natur
- 1 Vertreter der Vereine
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende zeigte sich erfreut, dass es für die Gemeinde Bartholomä
gelungen sei, in die Fördergebietskulisse nach LEADER Aufnahme zu
finden. Hierzu bedankte er sich bei dem Vorsitzenden der SPD-Fraktion im
Kreistag, Bürgermeister Klaus Maier, dem Landtagsabgeordneten Dr. Stefan
Scheffold und bei Herrn Landrat Klaus Pavel, die die Bewerbung der
Gemeinde in dieser Hinsicht positiv unterstützt haben.
Nach weiterer Beratung und Diskussion beschloss der Gemeinderat sodann
die Bildung eines Runden Tisches mit den genannten Vertretern und
Stellen und entsandte als weitere Vertreter aus dem Gemeinderat Frau
Gemeinderätin Michaela Gruber und Herrn Gemeinderat Karl Kühnhöfer in
den Runden Tisch.
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- Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 26.02.2008
Der Technischen Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.02.2008 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat zur Kenntnis
gegeben wurden:
Bausachen:
a.) Einhausung der bestehenden Waschanlage, Grundstück Flst. 565, Böhmenkircher Straße
Die auf dem Grundstück vorhandene, im Jahr 1991 genehmigte Waschanlage soll eingehaust werden.
Der TA hat nach kurzer Diskussion hierzu einstimmig das kommunale Einvernehmen zum gestellten Bauantrag erteilt.
b.) Nutzungsänderung des Besprechungsraumes zum Kindergartenraum, Grundstück Flst. 53/1, Krauthof
Im Kindergartengebäude, Krauthof, ist geplant, den dort eingerichteten Besprechungsraum im Dachgeschoss zum Kindergartenraum umzunutzen. In dem
Zusammenhang ist die Errichtung einer Rettungstreppe mit dem Bau einer erforderlichen Dachgaube geplant.
Der TA hat nach kurzer Beratung zu dem genannten Bauantrag in baurechtlicher Hinsicht das kommunale Einvernehmen nach den gesetzlichen Vorschriften erteilt.
c.) Neubau eines Einfamilienhauses, Grundstück Flst. 214/2, Schorrenweg
Der Bauherr plant im Kenntnisgabeverfahren den Neubau eines Einfamilienhauses. Das Vorhaben befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des
rechtskräftigen Bebauungsplanes „Brunnenfeld, 5. Änderung und 1. Erweiterung“.
Der TA hat nach kurzer Beratung die notwendigen Befreiungen aufgrund der Vergleichbarkeit mit anderen Bauvorhaben und aufgrund der Zustimmungserklärungen
durch die Angrenzer einstimmig erteilt.
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- Verschiedenes/Bekanntgaben
Der Vorsitzende informierte über den nachfolgenden Punkt
- Haushaltssatzung der Gemeinde Bartholomä für das Haushaltsjahr 2008
Das Landratsamt Ostalbkreis hat die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung
für das Haushaltsjahr 2008 bestätigt, kritisch weist jedoch das
Landratsamt auf die mittelfristige Finanzplanung hin, nach der der
Schuldenstand der Gemeinde auf nahezu 1.000 €/Einwohner steigen würde.
Dieser Schuldendienst sei für die Gemeinde kaum leistbar, daher rege das
Landratsamt an, die Priorität des Investitionsplanes in Zuge der
Haushaltsplanung 2009 kritisch zu prüfen und auf das absolut Notwendige
zu beschränken.
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Ende der öffentlichen Sitzung um 20.30 Uhr.
Eine nichtöffentliche Sitzung mit drei Tagesordnungspunkten schloss sich an.
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