Aus dem Gemeinderat
Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am Montag, 3. März 2008
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 8 Gemeinderäte
Beginn der Sitzung um 19.00 Uhr
Ende der Sitzung um 20.30 Uhr
Zuhörer: 4
 
  1. Bewirtschaftungsplan des Forstwirtschaftsjahres 2008 für den Gemeindewald Bartholomä
A. Sachverhalt
Der Bewirtschaftungsplan sieht ein positives Betriebsergebnis in Höhe von 5.940 € vor. Hierin sind Einnahmen durch Einschlag und den Verkauf von Holz in Höhe von 11.500 € vorgesehen. Damit bewegen sich die Einnahmen leicht unter den des Vorjahres (2007: 12.550 €).
Auf der Ausgabenseite sind im Bewirtschaftungsplan Sachkosten in Höhe von 5.560 € eingeplant (Vorjahr: 8.615 €). Somit sind die Kosten deutlich geringer als die des Vorjahres. In den Kosten ist der Forstverwaltungsbeitrag in Höhe von 2.250 € enthalten.

B. Beratung und Beschlussfassung
Der zuständige Forstrevierleiter, Hartmut Wagner erläuterte dem Gremium den Bewirtschaftungsplan 2008. Ebenso ging er auf die Bewirtschaftung im vergangenen Jahr ein, und stellte dazu fest, dass die Bewirtschaftung – gerade im nordöstlichen Waldbereich am Wirtsberg - 2007 hinter dem Plan zurück geblieben sei. Mit der Bewirtschaftung 2008 soll daher auch die Nutzung 2007 nachgeholt werden.
Nach weiterer Diskussion und Beratung beschloss sodann der Gemeinderat einstimmig den Bewirtschaftungsplan 2008 für den Gemeindewald Bartholomä.
  1. Neuausstattung des Computerraumes an der Grund- und Hauptschule Bartholomä
    - Vergabe
A. Sachverhalt
Der Computerraum der Grund- und Hauptschule Bartholomä wurde 1992 erstmals eingerichtet.
Die komplette Auswechslung aller PC’s (Schülerarbeitsplätze und Server) erfolgte zuletzt 1999. Damals wurde die Beschaffung von 10 Schüler-Arbeitsplätzen, eines Lehrerarbeitsplatzes, sowie eines Servers inkl. der notwendigen Verkabelung getätigt. Weitere 5 PC-Arbeitsplätze wurden 2003 nachträglich beschafft. Im Dezember 2002 veröffentlichte das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport für die weiterführenden Schulen die sog. „Multimediaempfehlung“. Das Landesmedienzentrum bietet den Schulen eine standartisierte Netzwerklösung auf der Basis der Betriebsysteme Novell, Linux oder Windows an, die sog. „Baden-Württembergische Musterlösung“.
Da die Laubenhartschule eine Erneuerung der technischen Ausstattung des Computerraumes beantragt hatte, hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.06.2007 die beschränkte Ausschreibung zur Erneuerung des Computerraumes beschlossen.
Die Ausschreibung umfasst im Wesentlichen:
- Ein Server, 13 PC’s (die bisherigen Monitore werden überwiegend weiter verwendet)
- Ein Notebooks, ein Laserdrucker (Farbe; schwarz/weiß), ein Scanner
- Ein Beamer, diverse Software z. B. Imagelösung, Serversoftware, MS-Office
- Diverse Anpassungsarbeiten (Serverschrank, Verkabelung, Anschlüsse)
- Installation auf Basis der Windows-Musterlösung des Landesmedienzentrums.

Im Rahmen der Jahresrechnung 2006 konnte die Schule bereits auf einen Budgetübertrag von rund 21.000 € (Rücklagen aus den Vorjahren) verweisen.
Anfang Juli 2007 musste die bereits laufende beschränkte Ausschreibung gestoppt werden, da sich die Schulleitung im laufenden Verfahren für die Installation der Musterlösung unter Novell ausgesprochen hatte und jedenfalls keine Musterlösung für Windows wünschte. In der Folge wurde seitens der Schulleitung in Zusammenarbeit mit dem Kreismedienzentrum im Landratsamt die Leistungsbeschreibung auf Novell umgeschrieben und auf dieser Basis fünf Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Aus der Submission ging unter zwei vorliegenden Angeboten die Firma L, Böhmenkirch mit einer geprüften Angebotssumme von 19.191,--€, netto als preisgünstigere Firma hervor.

B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende verwies darauf, dass die vorliegenden Angebote intensiv geprüft seien und sowohl von der Schulleitung, wie seitens der Verwaltung keine Bedenken bei einer Vergabe an die Firma CTL, Böhmenkirch bestünden.
Nach weiterer kurzer Aussprach beschloss sodann der Gemeinderat einstimmig, für die Erneuerung der PC-Ausstattung im Computerraum die Firma CTL aus Böhmenkirch zum Angebotspreis von 19.191 € (netto, zzgl. MwSt) zu beauftragen.
  1. Einrichtung einer Zone 30 in der Hirschgasse
A. Sachverhalt
Die Straßenverkehrsschau hat im Rahmen eines Ortstermins bereits im Februar 2007 angeregt, eine Ausweisung einer Zone 30 auf der gesamten Hirschgasse vorzunehmen. Hierzu hatte der Gemeinderat im April des vergangenen Jahres mehrheitlich beschlossen, den Antrag auf Einrichtung der Zone 30 zu stellen. Gegen diesen Beschluss haben Landwirte aus dem östlichen Bereich der Hirschgasse, aus Birkenteich und Irmannsweiler schriftlich Einwendungen vorgetragen. Insbesondere die in einer 30-km-Zone ausnahmslos geltende Rechts-vor-Links-Regelung wurde dabei kritisiert. Vor diesem Hintergrund fand sowohl eine Erörterungsbesprechung im Rathaus statt, wie auch im Rahmen einer öffentlichen Ortsbesichtigung durch den Technischen Ausschuss, wo gemeinsam mit den Landwirten die Situation nochmals vorort besichtigt wurde.

Bereits dort wurde angeregt, mit der zuständigen Behörde und der Polizei eine Ausnahmeregelung bezüglich der Vorfahrtsgestaltung zu erreichen. Die nochmalige Überprüfung der Vorfahrtsregelung im Bereich der Hirschgasse bei der Einmündungssituation in die Straße Hirschrain war daher nochmals Gegenstand einer Straßenverkehrsschau im November. Die Verkehrsschau hatte erneut festgestellt, dass es sich bei dem Einmündungsbereich um einen übersichtlichen und komfortablen ausgebauten Bereich handle und insofern den vorgetragenen Bedenken bzgl. einer möglichen Unübersichtlichkeit eine klare Absage erteilt. Eine Ausnahmesituation wurde durch die Straßenverkehrsschau nicht erkannt. Daher bestehen nach Ansicht von Straßenverkehrsbehörde und Polizei lediglich zwei Möglichkeiten:
- Die bestehende Vorfahrtssituation beizubehalten, damit bleibt es bei der Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h oder
- die Hirschgasse wird in die Zone 30 einbezogen, allerdings dann mit einer Rechts-vor-Links-Regelung.

B. Beratung und Beschlussfassung
Sehr kontrovers diskutierte das Gremium die beiden aufgezeigten Möglichkeiten. Während ein Gemeinderat die Meinung vertrat, dass er momentan überhaupt keinen Handlungsbedarf sehe, zeigte ein Teil des Gremiums Verständnis für die Anregung, durch eine Zone 30 mehr Sicherheit für Fußgänger und vor allem Kinder und ältere Menschen zu erreichen. Da die beiden aufgezeigten Möglichkeiten kritisch gesehen wurden, wurde aus der Mitte des Gremiums beantragt, über die zuständige Straßenverkehrsbehörde zu prüfen, den Theodor-Wolf-Weg als Spielstraße auszuweisen.

Ein aus der Mitte des Gremiums gestellter Antrag, die Zone 30 auf der Hirschgasse nur dann einzurichten, sofern eine Spielstraße im Theodor-Wolf-Weg möglich ist, wurde sodann bei Stimmengleichheit abgelehnt.
Schließlich wurde mehrheitlich bei 5 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung beschlossen, bei der Ausweisung der Zone 30 auf der Hirschgasse parallel die Frage der Einrichtung einer Spielstraße im Theodor-Wolf-Weg zu prüfen und vor der Umsetzung der Zone 30 über das Ergebnis der Prüfung im Gremium zu berichten.
  1. Bartholomäer Frühlingstreff am 13. April 2008
    - Rechtsverordnung für Verkaufsoffenen Sonntag
A. Sachverhalt
Der Gewerbe- und Fremdenverkehrsverein Bartholomä e. V. hat bei der Gemeinde einen Antrag auf Festsetzung eines verkaufsoffenen Sonntags für 13. April 2008 gestellt. Bereits schon traditionell soll im Frühjahr der Frühlingstreff mit verschiedenen attraktiven Angeboten stattfinden.
Aus Anlass dieses Frühlingstreffs wird ein verkaufsoffener Sonntag durchgeführt werden. Um diesen verkaufsoffenen Sonntag durchführen zu können, ist zunächst eine Verordnung durch die Gemeinde zu erlassen.

B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat aus Anlass des Frühlingstreffs einstimmig, die Verordnung über die Öffnung der Ladengeschäfte am Sonntag, 13. April 2008 zu erlassen.

Verordnung der Gemeinde Bartholomä als PDF-Datei (7 KB)
  1. Änderung der Platzrunden am Sonderlandplatz Amalienhof aufgrund der geplanten Windkraftanlagen auf Gemarkung Lauterburg
    - Information zum Sachstand
A. Sachverhalt
Mit der Entscheidung vom 10.08.2006 erteilte das Landratsamt Ostalbkreis die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für die Errichtung von zunächst 6 Windkraftanlagen des Typs REpower MM 92 im Windvorranggebiet „Unteres Wehrenfeld“, Gemarkung Lauterburg, Gemeinde Essingen. Die weitere Genehmigung für die siebte Windkraftanlage erfolgt nach Verschiebung des Standorts zu einem späteren Zeitpunkt durch das Landratsamt. Die Genehmigung wurde seitens des Landratsamtes mit Sofortvollzug versehen, das bedeutet, dass der Betreiber von der Genehmigung unmittelbar Gebrauch machen und die Windkraftanlagen, unabhängig gffs. vorliegender Widersprüche sofort bauen kann. Hiergegen hat die Gemeinde Bartholomä gemeinsam mit der Aka-Flieg Stuttgart mit Schriftsatz vom 24.08.2006 Widerspruch erhoben. Darüber hinaus wurde seitens der Gruppe Aka-Flieg Stuttgart beim Verwaltungsgericht Stuttgart die Aussetzung der Vollziehung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vom 10.08.2006 beantragt, um nicht vollendete Tatsachen zu schaffen. Das Verwaltungsgericht gab durch Beschluss vom 21.09.2006 dem Antrag hinsichtlich der Windkraftanlagen Nr. 4 und Nr. 5 statt und verhängte einen Baustopp für diese Anlagen. Gegen diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts hatte der Antragsteller, die Firma Uhl Windkraft GmbH & Co. KG Beschwerde bei der nächst höheren Instanz, dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim erhoben. Nach Zurückweisung der von der Firma Uhl Windkraft erhobenen Beschwerde durch Beschluss des VGH vom 18.01.2007 ist der Beschluss des VG Stuttgart zum Baustopp rechtskräftig.

Das Regierungspräsidium Stuttgart als zivile Luftfahrtbehörde hatte nach der Beschlussfassung des Verwaltungsgerichts zugleich bereits Ende 2006 beabsichtigt, die Regelung des Flugplatzverkehrs des Sonderlandeplatz Bartholomä – Amalienhof – förmlich zu ändern. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um eine Änderung und Einschränkung des An- und Abflugverfahrens der Luftfahrzeuge von und nach Norden. Diese geplante Änderung der Platzrunde für den Sonderlandeplatz Bartholomä – Amalienhof steht dabei in direkten Zusammenhang mit dem vom Verwaltungsgericht verhängten Baustopp für die Errichtung von Windkraftanlagen. Schließlich sollen die genehmigten Windenergieanlagen Nr. 4 und Nr. 5 in ca. 1,7 km Entfernung nördlich des Sonderlandeplatzes errichtet werden. Werden die Windräder tatsächlich an den genehmigten Standort aufgestellt werden, sind die gesetzlich geregelten Abstände zum Sonderlandeplatz Bartholomä nicht mehr eingehalten. Entsprechend einer Richtlinie für den Bau und Betrieb von Segelflugplätzen besteht nämlich in einem Radius von 2000m zu Segelflugplätzen eine Regelung zur sog. „Hindernisfreiheit“.

Insbesondere die beiden südlichen Windkraftanlagen auf den geplanten Standorten Nr. 4 und Nr. 5 ragen jedoch in diesen Hindernisfreiheitsbereich hinein.

Mit schriftlicher Verfügung vom Juli 2007 hat dennoch das RP Stuttgart die Neuregelung des Flugplatzverkehrs in Bezug auf die Neufestlegung der Flugrouten festgesetzt. So wird in der Anordnung die Ostplatzrunde im Norden verkürzt und rückt damit näher an die Teilorte Essingen-Birkenteich und Steinheim-Irmannsweiler heran. Darüber hinaus wird in der Anordnung davon ausgegangen, dass Flugzeuge, die aufgrund der verkürzten Abstände und ihrer geringen Steigkraft die Ostplatzrunde nicht bewältigen, einen „Geradeausflug“ nach Norden nehmen.

Da aufgrund des näheren Heranrückens der Flugroute an bestehende Wohnsiedlungen zu befürchten ist, dass es zu einer stärkeren Belärmung der dortigen Wohnnutzung führt, würden Piloten zukünftig angehalten sein, verstärkt die Flugroute in direkter Verlängerung der Start- und Landebahn in Richtung Norden zu nehmen. Dies auch deshalb, weil es nicht jedem Start gelingen kann, rechtzeitig unter Beachtung der erforderlichen Sicherheitsabstände vor den Windkraftanlagen nach Osten zu fliegen. In Richtung Norden sind allerdings die notwendigen sicherheitstechnischen Abstände zwischen den geplanten Windkraftanlagen im Osten und dem Bärenberg im Westen ebenfalls fraglich. Darüber hinaus ist zu befürchten, dass es auf der länger nach Norden anhaltenden Flugbahn und wegen der zu besorgenden notwendigen Abstände zu den östlich des Geradeausflugs stehenden Windkrafträdern zu einer weiteren, zusätzlichen Belärmung der Wohngebiete in der Gemeinde kommen kann. Dies auch deshalb, weil die Piloten beim Geradeausstart gehalten sind, aus Gründen eines erforderlichen Sicherheitsabstandes zu den Windkraftanlagen, die Flugroute weiter westlich und damit näher an der Ortslage und den vorhandenen und geplanten Wohngebieten Bartholomäs zu nehmen.

Daher hat der Platzhalter am Sonderlandeplatz Bartholomä – Amalienhof, die Aka-Flieg Stuttgart, gemeinsam mit der Gemeinde Bartholomä gegen die Entscheidung des Regierungspräsidium Stuttgart vom Juli 2007 zur Änderung der Platzrunden Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht.

B. Beratung und Beschlussfassung
Ohne weitere Aussprache nahm der Gemeinderat vom momentanen Sachstand zum gerichtlichen Verfahren zur Frage der Rechtmäßigkeit zur Änderung der Platzrunden am Sonderlandeplatz Amalienhof Kenntnis.
  1. Dorf- und Tourismusentwicklung Bartholomä
    - Bildung eines Runden Tisches
A. Sachverhalt
Im Dezember 2007 gab das Ministerium Ländlicher Raum die 8 LEADER-Fördergebiete in Baden-Württemberg für die neue Förderperiode 2007 – 2013 bekannt. Die LEADER-Aktionsgruppe Brenzregion ist eine der 8 erfolgreichen Aktionsgruppen. Erstmals ist in der LEADER-Förderphase auch die Gemeinde Bartholomä enthalten.
Die Entwicklungsstrategie der Brenzregion ist mit „Landschaft erhalten, Lebensraum gestalten, Kulturgeschichte erleben“ überschrieben. Neben dem Aufbau einer Geschäftsstelle, der Öffentlichkeitsarbeit und der Pflege des Netzwerks sind folgende Maßnahmenbereiche geplant:
- Stärkung des sanften Tourismus
Durch Ausbau und Vernetzung bestehender Projekte im Themenbereich „Erd- und Kulturgeschichte“ sowie Gesundheits- und Wellnesstourismus
- Förderung der Vermarktung regionaler Produkte
Durch Entwicklung regionaler Spezialitäten und Ausbau der Vermarktung
- Erhaltung des natürlichen Erbes
Durch Aktivierung innerörtlicher Potenziale, Weiterentwicklung des Gewässermanagements Donau-Ried, Projekte im Bereich „Regenerative Energien“ sowie einer standortangepassten Landschaftspflege
- Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum
Durch Verbesserung des sozialen und kulturellen Angebotes in der Region
Darüber hinaus hat der Bereich „Gebiets- und grenzübergreifende Zusammenarbeit“ schon in der Vergangenheit in LEADER eine besondere Rolle gespielt und soll zukünftig weitere Akzente im Zusammenwachsens Europas setzen.
Um den LEADER-Prozess zur Umsetzung der Entwicklungsstrategien auf der örtlichen Ebene der Gemeinde zu begleiten, wird die Bildung eines sog. „Runden Tisches“ angeregt. Diese Arbeitsgruppe soll die nachfolgenden Aufgaben übernehmen:
- Einbindung der mit den Entwicklungsstrategien verbundenen (örtlichen) Stellen und Kräfte in diesem Prozess
- Sammlung von Ideen im Sinne der Entwicklungsstrategien nach LEADER
- Formulierung von möglichen (örtlichen) Strategien im Sinne der Ziele der Brenzregion
- Beratung und Information des Gemeinderates
Für die Zusammensetzung dieses Runden Tisches werden neben dem Bürgermeister nachfolgende Vertreter/Stellen vorgeschlagen:
- 2 weitere Vertreter des Gemeinderates
- 1 Vertreter des Sport- und Bildungszentrums (GEK/STB)
- 1 Vertreter der örtlichen Gastronomie
- 1 Vertreter des örtlichen Gewerbes/Einzelhandels
- 1 Vertreter der Landwirte/Natur
- 1 Vertreter der Vereine

B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende zeigte sich erfreut, dass es für die Gemeinde Bartholomä gelungen sei, in die Fördergebietskulisse nach LEADER Aufnahme zu finden. Hierzu bedankte er sich bei dem Vorsitzenden der SPD-Fraktion im Kreistag, Bürgermeister Klaus Maier, dem Landtagsabgeordneten Dr. Stefan Scheffold und bei Herrn Landrat Klaus Pavel, die die Bewerbung der Gemeinde in dieser Hinsicht positiv unterstützt haben.
Nach weiterer Beratung und Diskussion beschloss der Gemeinderat sodann die Bildung eines Runden Tisches mit den genannten Vertretern und Stellen und entsandte als weitere Vertreter aus dem Gemeinderat Frau Gemeinderätin Michaela Gruber und Herrn Gemeinderat Karl Kühnhöfer in den Runden Tisch.
  1. Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 26.02.2008
Der Technischen Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.02.2008 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurden:

Bausachen:
a.) Einhausung der bestehenden Waschanlage, Grundstück Flst. 565, Böhmenkircher Straße
Die auf dem Grundstück vorhandene, im Jahr 1991 genehmigte Waschanlage soll eingehaust werden.
Der TA hat nach kurzer Diskussion hierzu einstimmig das kommunale Einvernehmen zum gestellten Bauantrag erteilt.
b.) Nutzungsänderung des Besprechungsraumes zum Kindergartenraum, Grundstück Flst. 53/1, Krauthof
Im Kindergartengebäude, Krauthof, ist geplant, den dort eingerichteten Besprechungsraum im Dachgeschoss zum Kindergartenraum umzunutzen. In dem Zusammenhang ist die Errichtung einer Rettungstreppe mit dem Bau einer erforderlichen Dachgaube geplant.
Der TA hat nach kurzer Beratung zu dem genannten Bauantrag in baurechtlicher Hinsicht das kommunale Einvernehmen nach den gesetzlichen Vorschriften erteilt.
c.) Neubau eines Einfamilienhauses, Grundstück Flst. 214/2, Schorrenweg
Der Bauherr plant im Kenntnisgabeverfahren den Neubau eines Einfamilienhauses. Das Vorhaben befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Brunnenfeld, 5. Änderung und 1. Erweiterung“.
Der TA hat nach kurzer Beratung die notwendigen Befreiungen aufgrund der Vergleichbarkeit mit anderen Bauvorhaben und aufgrund der Zustimmungserklärungen durch die Angrenzer einstimmig erteilt.
  1. Verschiedenes/Bekanntgaben
Der Vorsitzende informierte über den nachfolgenden Punkt

- Haushaltssatzung der Gemeinde Bartholomä für das Haushaltsjahr 2008
Das Landratsamt Ostalbkreis hat die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 bestätigt, kritisch weist jedoch das Landratsamt auf die mittelfristige Finanzplanung hin, nach der der Schuldenstand der Gemeinde auf nahezu 1.000 €/Einwohner steigen würde. Dieser Schuldendienst sei für die Gemeinde kaum leistbar, daher rege das Landratsamt an, die Priorität des Investitionsplanes in Zuge der Haushaltsplanung 2009 kritisch zu prüfen und auf das absolut Notwendige zu beschränken.
Ende der öffentlichen Sitzung um 20.30 Uhr.
Eine nichtöffentliche Sitzung mit drei Tagesordnungspunkten schloss sich an.
 
zurück © 2008 Gemeinde Bartholomä - Alle Rechte vorbehalten zum Seitenanfang