Aus dem Gemeinderat
Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am Montag, 7. April 2008
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 7 Gemeinderäte
Beginn der Sitzung um 19.00 Uhr
Ende der Sitzung um 21.50 Uhr
Zuhörer: 2
 
  1. Einrichtung von geschwindigkeitsmindernden Maßnahmen in der Lauterburger Straße
A. Sachverhalt
Im Rahmen der Beratungen für die anstehenden Tiefbauarbeiten in der Lauterburger Straße wurde aus der Mitte des Gremiums auch angeregt, geschwindigkeitsmindernde Maßnahmen in der Lauterburger Straße zu überprüfen. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten.
A.1. Verkehrsteiler am Ortseingang
Das Ingenieurbüro Kolb hatte daher bereits in der Januarsitzung des Gemeinderates einen Vorentwurf für die Einrichtung eines „Verkehrsteilers“ vor dem Ortseingang vorgestellt. Zwischenzeitlich wurde die Realisierung dieses Verkehrsteilers seitens der Verwaltung mit dem Straßenbauamt näher geprüft. Dabei ist festzustellen, dass die Anlegung des Verkehrsteilers mit Blick auf eine mögliche zukünftige Erschließung des Wohnbaugebietes „Hirschrain-Nord“ nicht unproblematisch ist. Weiterhin sind die Baukosten dieses Verkehrsteilers hoch; es werden die Gesamtkosten für die Realisierung des Verkehrsteilers vor dem Ortseingang allein auf mindestens 60.000 € geschätzt.
A.2. Querungshilfe Als Alternative hat das Ingenieurbüro Kolb darüber hinaus die Einrichtung einer „Querungshilfe“ innerhalb der Ortslage und damit nach dem Ortseingang planlich ausgearbeitet. Diese Querungshilfe ist in einer Breite von 2 m mit getrennten Fahrbahnstreifen von je 3,75 m geplant. Die Querungshilfe bietet neben einer Geschwindigkeitsbremse am Ortseingang den Vorteil, dass sie eine größere Sicherheit für die Fußgänger, die in diesem Bereich die Lauterburger Straße überqueren, schafft. Im Zuge der Überprüfung der Anlegung einer Querungshilfe hat das Ingenieurbüro gleichfalls vorgeschlagen, den an der Ostseite der Lauterburger Straße verlaufenden Gehweg generell mit einer ausreichenden Gehwegbreite von 1,50 m zu versehen. Für die Realisierung der Querungshilfe, wie auch der notwendigen Verbreiterung des Gehwegs ist Grunderwerb erforderlich. Die Baukosten für die Querungshilfe belaufen sich nach Schätzung des Ingenieurbüros Kolb auf 23.400 € (inkl. MwSt.).
A.3. Granit-Zweizeiler
Aufgrund des Ausschreibungsbeschlusses des Gemeinderates vom Januar wurde im Zuge der Tiefbauarbeiten der Lauterburger Straße alternativ auch ein Zweizeiler entlang der Fahrbahn der Lauterburger Straße mit ausgeschrieben. Ein zweizeiliger Granit schafft optisch eine „Einengung der Fahrbahn“. Damit wird der Verkehrsteilnehmer bewusst oder unbewusst zu geringereren Geschwindigkeiten verleitet. Aufgrund dem Ausschreibungsergebnis sind die Kosten für diesen Granit-Zweizeiler auf rund 44.600 € beziffert (inkl. MwSt).
A.4. Halte-bzw.Parkbuchten
Halte- bzw. Parkbuchten schaffen künstliche „Hindernisse“ auf der Fahrbahn. Sie führen gleichfalls zur Verminderung der Geschwindigkeit. Aus Sicht der Anwohner werden diese Einrichtungen wegen des ggf. verbundenen Abbrems- und Anfahrtsvorgangs nicht unkritisch gesehen.
A.5. Stationäre Messanlagen
Andere Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung, wie z. B. stationäre Anlagen werden aus Gründen der Plazierung am Ortseingang und wegen der damit verbundenen Herstellungskosten (rund 20.000 €) seitens der Verwaltung eher kritisch gesehen.

B. Beratung und Beschlussfassung
Helmut Kolb vom gleichnamigen Ingenieurbüro stellte dem Gremium die verschiedenen Entwürfe zum Verkehrsteiler und der Querungshilfe vor. In der weiteren Diskussion wurde im Gremium deutlich, dass die Realisierung einer Querungshilfe verschiedene Vorteile hat. Die weiteren Möglichkeiten wie stationäre Anlage, die Einrichtung von Halte- bzw. Parkbuchten auf der Lauterburger Straße, die Anlegung eines Granitzeilers entlang der Fahrbahn und der Verkehrsteiler vor dem Ortseingang wurden in der Diskussion aus Kostengründen, wie auch aus Gründen der Akzeptanz und Tauglichkeit, hinten angestellt.
Sodann beschloss der Gemeinderat mit einer Gegenstimme, die Anlegung einer Querungshilfe näher zu überprüfen und hierzu zunächst mit den Grundstückseigentümern wie auch mit dem zuständigen Straßenbaulastträger Gespräche zu führen.
  1. Tiefbauarbeiten Lauterburger Straße (Kanalsanierung und Straßenbau)
    - Vergabe
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.01. den Ausschreibungsbeschluss für die Tiefbauarbeiten in der Lauterburger Straße gefasst. Im Rahmen der Ausschreibung haben insgesamt 8 Firmen für das ausgeschriebene Los I „Lauterburger Straße – Kanalsanierung, Erdarbeiten Wasserleitung und Straßenwiederherstellung“ ihr Angebot abgegeben. Aus der Angebotseröffnung am 18.03.2008 ging die Firma Hermann Fuchs GmbH, Ellwangen als preisgünstigste Bieterfirma hervor.
Abhängig der endgültigen Beschlussfassung über den Verkehrsteiler „Ortsrand“, Querungshilfe Ortsausgang bzw. Zweizeiler entlang der Fahrbahn erfolgt die Vergabe entsprechend der dort genannten Angebotspreise.

B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende erklärte, dass mit den Baumaßnahmen voraussichtlich bereits schon Ende April begonnen werde. Nach kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Tiefbauarbeiten für die Kanalsanierung, die Erdarbeiten für den Wasserleitungsbau und den Straßenbau an die Firma Hermann Fuchs GmbH, Ellwangen zum Angebotspreis von 368.565,66 € zu vergeben.
  1. Erschließung Wohnbauplätze „Marktwiese, 1. Änderung“ und Resterschließung „Hirschrain“
    - Vergabe der Tiefbauarbeiten
A. Sachverhalt
Für das öffentlich ausgeschriebene Los II – „Erschließung an der Gaisgasse“ (Kanalisation, Erdarbeiten Wasserleitung, Straßenbau) sind insgesamt 8 Angebote eingegangen. Bei der am 18.03.2008 durchgeführten Angebotseröffnung ging die Firma Scharpf, Zöschingen als preisgünstigste Anbieterfirma hervor. Die Firma hat als preisgünstigste Anbieterfirma eine Angebotssumme mit 134.791,72 € (brutto) angeboten. In dieser Angebotssumme sind auch die Resterschließungsarbeiten im Bereich „Hirschrain“ enthalten.

B. Beratung und Beschlussfassung
Das Ingenieurbüro Kolb stellte sehr ausführlich das Ausbauprogramm für die Erschließung der privaten Wohnbauplätze im Bereich der Marktwiese vor.
Nach weiterer Beratung stimmte das Gremium dem Ausbauprogramm dieser Erschließungsarbeiten zu. Sodann vergab das Gremium nach weiterer Diskussion ebenfalls einstimmig die Tiefbauarbeiten an die Firma Scharpf – Tiefbau GmbH & Co.KG, Zöschingen zur Angebotssumme von 134.791,72 € (inkl. MwSt) für die Erschließungsarbeiten der Wohnbauplätze „Marktwiese, 1. Änderung“ und der Resterschließungsarbeiten „Hirschrain“.
  1. Wasserleitungsbau Lauterburger Straße, Wohnbauplätze, Marktwiese 1. Änderung, und Resterschließung Hirschrain
    - Vergabe der Wasserleitungsarbeiten
A. Sachverhalt
Bezüglich der Lieferung und dem Verlegen von Wasserleitungsmaterial wurde eine beschränkte Ausschreibung in Rücksprache mit dem Zweckverband Wasserversorgung Härtsfeld-Albuch durchgeführt. Von den vorliegenden zwei Angeboten ging die Firma Neuhauser, Neresheim mit einer geprüften Angebotssumme von 76.049, 76 € als preisgünstigere Firma hervor.

B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Beratung nahm das Gremium von dem Ergebnis der beschränkten Ausschreibung Kenntnis und beauftragte einstimmig die Firma Neuhauser GmbH, Neresheim mit der Angebotssumme von 76.049,76 € (inkl. MwSt) mit den Arbeiten zur Lieferung des Wasserleitungsmaterials und der Verlegung.
  1. Vereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Gemeinde über die Herstellung des Straßenoberbaus der Landesstraße 1165, Lauterburger Straße
    - Zustimmung der Gemeinde
A. Sachverhalt
Die Gemeinde wird im Bereich der Landesstraße 1165 der Lauterburger Straße den Kanal mit entsprechenden Hausanschlussleitungen sanieren. Gleichzeitig wird die Wasserversorgungsleitung erneuert. Schließlich erfolgt auch die dringende Sanierung des Straßenoberbaus an der Landesstraße.
Da im Zuge der Tiefbauarbeiten durch das Land auch die Kosten für den Feinbelag komplett übernommen werden, ansonsten bzgl. des weiteren Straßenoberbaus eine Kostenaufteilung von 40 zu 60 (Gemeinde/Land) vereinbart werden soll, ist der Abschluss einer Vereinbarung erforderlich.

B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende stellte kurz den Vereinbarungsentwurf dem Gremium vor und zeigte sich erfreut, dass das Land Baden-Württemberg die Straßensanierung finanziere.
Nach kurzer Aussprache stimmte der Gemeinderat einstimmig dieser Vereinbarung zu und beauftragte den Bürgermeister, die Vereinbarung abzuschließen.
  1. Ersatzbeschaffung eines Unimog für den gemeindlichen Bauhof
A. Sachverhalt
1. Ausgangslage
Im gemeindlichen Bauhof ist ein Unimog U 12 50 L, Hersteller Daimler-Benz vorhanden. Aufgrund seines Alters von 23 Jahren (Baujahr 1985) ist das Fahrzeug technisch verschlissen. An dem bestehenden Unimog sind in den vergangenen Jahren mehrere Reparaturen durchgeführt worden, die nicht unerheblich waren. Es ist zu erwarten, dass an dem Fahrzeug künftig weitere Reparaturen anstehen werden, die nicht mehr wirtschaftlich darstellbar sind. Eine Ersatzbeschaffung ist daher dringlich. Bauhofleitung und Bürgermeister schlagen vor, als Ersatzbeschaffung wieder einen Unimog anzuschaffen, da dieser das gegebene Anforderungsprofil am ehesten erfüllt. Es ist festzustellen, dass sich der Unimog als nicht wegzudenkendes Fahrzeug für die alltäglichen Aufgaben des gemeindlichen Bauhofes erwiesen hat.. Auch für die jetzigen und zukünftigen vielfältigen Aufgaben, die der Bauhof zu erfüllen hat, ist ein Unimog das geeignete Fahrzeug. Zum Einen besteht das Anforderungsprofil an dieses Fahrzeug als Lasten- und Transportmittel; zum Weiteren als geeigneter Geräteträger.

B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende erinnerte daran, dass sich das Gremium intensiv im Rahmen eines Ortstermines mit der Ersatzbeschaffung beschäftigt habe.
Nach weiterer kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat sodann einstimmig, als Ersatz einen Unimog U 20 über die Firma Wilhelm Mayer, Nutzfahrzeuge, Neu-Ulm zum Preis von 101.508,31 € anzuschaffen.
  1. Ausbau von Betreuungsangeboten an der Laubenhartschule
    - Ergebnis der Bedarfsumfrage
A. Sachverhalt
Die Laubenhartschule Bartholomä wird als „Verlässliche Grundschule“ geführt. Das bedeutet, dass Unterrichtszeiten an der Grundschule verlässlich in einem Zeitkorridor von 8.30 Uhr bis 12 Uhr gelegt sind (Aufgabe der Schule). Darüber hinaus besteht im Rahmen der „Verlässlichen Grundschule“ ein kommunales Betreuungsangebot in freiwilliger Aufgabenerfüllung durch die Gemeinde als Schulträgerin (sog. Kernzeitbetreuung). Diese Kernzeitbetreuung findet täglich von 7.00 Uhr – 8.30 Uhr und von 12.00 Uhr – 13.00 Uhr an der Schule statt.
Die Gemeinde steht einem erweiterten Betreuungsangebot offen gegenüber. So hat der Gemeinderat im Januar beschlossen, den Bedarf an erweiterten Betreuungsangeboten an der Laubenhartschule zu ermitteln und neben der Überprüfung zur Ausweitung von Betreuungszeiten der Kernzeit auch generell ein Konzept „Nachmittagsbetreuung“, Ferienbetreuung und Mittagstisch abzufragen.
Insgesamt wurden 121 Fragebögen an Eltern/Erziehungsberechtigte der Vorschüler, aller Grundschüler und Hauptschüler der Laubenhartschule versandt. Von den 121 Fragebögen wurden 68 Fragebögen beantwortet zurückgereicht.
Dabei lässt sich das nachfolgende Ergebnis feststellen:
- Die weit überwiegenden Rückmeldungen bewerten das bestehende Betreuungsangebot in der Gemeinde als ausreichend.
- Im Bereich Kernzeitbetreuung/Nachmittagsbetreuung sprechen sich vier Eltern für ein Angebot zwischen 13.00 Uhr – 16.00 Uhr bzw. 14.00 – 16.00 Uhr aus.
- Bezüglich des Mittagstisches sind 5 Rückmeldungen positiv, während 63 Eltern hierzu keinen Bedarf erkennen (92,6 %).
- Auch in der Kinderferienbetreuung sind 5 Rückmeldungen positiv, wobei in einem Fall eine je einmalige wöchentlichen Betreuung während der Ferienzeit gewünscht wird.

B. Beratung und Beschlussfassung
Sehr unterschiedlich waren die Wortmeldungen und die Bewertung zu dem vorliegenden Umfrageergebnis. Während ein Teil des Gemeinderates bei einer Rückmeldung von lediglich vier Familien noch keinen öffentlich Bedarf an der Einrichtung einer Nachmittagsbetreuung erkannte, verwiesen andere Gemeinderäte darauf, ein Angebot versuchsweise einzurichten, und die Nachfrageentwicklung abzuwarten. Der Vorsitzende schlug vor, die Nachmittagsbetreuung zunächst versuchsweise zu installieren, sollte sich innerhalb eines einjährigen befristeten Angebots keine weitere Nachfrage ergeben, müsse das Gremium über den Weiterbestand neu entscheiden.
Nach weiterer intensiver Beratung beschloss sodann der Gemeinderat bei einer Gegenstimme, die Einrichtung einer Nachmittagsbetreuung unter der Voraussetzung, dass mindestens vier Kinder in der Betreuung verbindlich angemeldet werden, versuchsweise und befristet auf ein Jahr, anzubieten.
  1. Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“
    - Teilnahme der Gemeinde Bartholomä
A. Sachverhalt
Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg hat aktuell den 23. Landeswettbewerb 2008 – 2010 „Unser Dorf hat Zukunft“ ausgeschrieben. Die Gemeinde Bartholomä hat zuletzt im Jahr 2000 am Landeswettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden – unser Dorf hat Zukunft“ teilgenommen. Das übergeordnete Ziel des Wettbewerbes ist die nachhaltige Verbesserung der Zukunftsperspektive und Steigerung der Lebensqualität in den Dörfern. Der Wettbewerb kann einen Beitrag dazu leisten, den Herausforderungen, vor denen der Ländliche Raum steht, aktiv zu begegnen. Dies sind bspw. der Rückgang der Versorgungsstrukturen oder die demografische Entwicklung.

B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende verwies auf die positiven Aspekte des Wettbewerbs, die in der Stärkung der Dorfgemeinschaft und im Anstoß zum Eigenengagement lägen. Nach kurzer Beratung beschloss sodann das Gremium bei einer Stimmenthaltung, die Teilnahme der Gemeinde Bartholomä am Landeswettbewerb.
  1. Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 01.04.2008
Der Technischen Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01.04.2008 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gremium zur Kenntnis gegeben wurden:

9.1 Bausachen:
Einzäunung des Grundstücks Flst. 636, Hirschrain
Der Bauherr hat das Grundstück Flst. 636 und 635 mit einem 2 m hohen Maschendrahtzaun eingezäunt; hierfür ist jedoch eine Genehmigung erforderlich. Nachdem der Gemeinderat im Dezember das kommunale Einvernehmen zu der Zaunanlage nicht erteilt hat, hat der Bauherr nun vorgeschlagen, statt des vorhandenen Maschendrahtzaun einen ca. 1,50 m hohen Holzzaun zu bauen.
Der TA hat die Behandlung des Bauantrags weiter zurück gestellt, da die vorgelegten Bauantragsunterlagen nicht aussagekräftig waren und in der Beratung die Haltung des Naturschutzes zu dem Holzzaun noch nicht vorlag.

9.2. Tiefbauarbeiten Lauterburger Straße - Beauftragung eines Beweissicherungsverfahrens
Bevor die Tiefbauarbeiten im Bereich der Lauterburger Straße beginnen, ist es sinnvoll und angezeigt, ein sog. Beweissicherungsverfahren an den Wohngebäuden entlang der Lauterburger Straße durchzuführen. Für eine solche Durchführung des Verfahrens wurden zwei Angebote eingeholt, dabei hat das Büro Frank Anders, Schlat das günstigere Angebot mit Brutto 3.927 € angeboten.
Der TA hat nach kurzer Diskussion den Auftrag zur Durchführung eines Beweissicherungsverfahrens an das Büro Frank Anders erteilt.
  1. Bekanntgaben
Unter dem Punkt Bekanntgaben verwies der Vorsitzende auf ein Verkehrsgespräch am 22.04.2008 mit Staatssekretär Rudolf Köberle, MdL.
  1. Anfragen der Gemeinderäte
Die Anfragen der Gemeinderäte richteten sich zu den nachfolgenden Punkten:
- Einrichtung einer Ortshinweistafel im Bereich des Äußeren Möhnhof
- Sachstand zur Einrichtung einer Spielstraße im Theodor-Wolf-Weg
- Gerichtliches Verfahren bzgl. der Änderung der Flugrouten am Sonderlandeplatz Bartholomä – Amalienhof
- Anlegung einer Beach-Volleyballfeldes bei dem Gebäude JOB
- Überprüfung des baulichen Zustands von Feldwegen und Gemeindeverbindungsstraßen
- Sachstand zum Untersuchungsauftrag durch den TSV Bartholomä zur Sanierung der TSV-Halle.
Ende der öffentlichen Sitzung um 21.50 Uhr.
Eine nichtöffentliche Sitzung mit vier Tagesordnungspunkten schloss sich an.
 
zurück © 2008 Gemeinde Bartholomä - Alle Rechte vorbehalten zum Seitenanfang