| Aus dem Gemeinderat |
| Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am Montag, 16. Juni 2008 |
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 7 Gemeinderäte
Beginn der Sitzung um 19.00 Uhr
Ende der Sitzung um 20.35 Uhr
Zuhörer: 4
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- Einrichtung von geschwindigkeitsmindernden Maßnahmen in der Lauterburger Straße
hier: Anlegung einer Querungshilfe
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 07.04.2008 verschiedene
Maßnahmen und Möglichkeiten zur Einrichtung von
geschwindigkeitsmindernden Instrumenten im Bereich der Lauterburger
Straße erörtert.
Mehrheitlich hatte sodann das Gremium beschlossen, die Verwaltung zu
beauftragen, sowohl mit dem Straßenbauamt im RP Stuttgart, wie auch mit
den betroffenen Angrenzern die Anlegung einer Querungshilfe innerhalb
der Lauterburger Straße zu besprechen. Zusätzlich wurde angeregt, eine
Verkehrsmessung durch das zuständige Landratsamt Ostalbkreis zu
beauftragen.
Eine Geschwindigkeitsmessung in der Lauterburger Straße durch das
zuständige Landratsamt Ostalbkreis – Straßenverkehr – erfolgte daher in
der Zeit vom 22.04. – 29.04.2008 (Messstelle Lauterburger Str. 29/31).
Innerhalb des Messzeitraums ist festzustellen, dass auf beiden
Fahrtrichtungen eine Gesamtverkehrsbelastung von knapp 33 000 Fahrzeugen
innerhalb einer Woche zu verzeichnen ist. Dies bedeutet eine
durchschnittliche Belastung von mehr als 4 700 Fahrzeugen/Tag.
Auffallend stark ist der auf der Lauterburger Straße gemessene Anteil
des LKW-Verkehrs bzw. der Langzugfahrzeuge. Von den rund 33 000
erfassten Fahrzeuge innerhalb dieser Woche beträgt der Anteil der
LKW-Langzugfahrzeuge allein schon 14 835 Fahrzeuge, also rund 45 % des
Gesamtverkehrsaufkommen.
Bezüglich den gefahrenen Geschwindigkeiten ist festzustellen, dass bei
der Betrachtung V 85 die vorgeschriebene Geschwindigkeit (50 km/h) an
dieser Stelle eingehalten ist. Die Messstelle lag innerhalb der Ortslage
jedoch rund 200 m hinter dem Ortseingang. Weiterhin hat das
Ingenieurbüro Kolb, Steinheim eine modifizierte Planung der
Querungshilfe erarbeitet. Für diese Variante kommt das Ingenieurbüro
gemäß einer Kostenberechnung (Grundlage Ausschreibungsergebnis laut
Submission vom 18.03.2008) auf rund 29.000 € (brutto).
Nachdem bzgl. der Besprechungen und Verhandlungen mit dem Straßenbauamt
Einigung besteht, wird ein Teil dieser Kosten ( rund 11.000,--) über das
Land aufgrund der bestehenden Vereinbarung getragen. Außerdem geben die
Grundstückseigentümer bzgl. eines Grunderwerbs Zustimmung, so dass eine
Fußgängerquerungshilfe im Bereich der Lauterburger Straße möglich wird.
B. Beratung und Beschlussfassung
Das Gremium begrüßte grundsätzlich die vorgestellte Planung und äußerte
sich positiv bzgl. der Bereitschaft der privaten Grundstückseigentümer,
das Projekt zu unterstützen. Der Gemeinderat erkannte in der Planung der
Querungshilfe sowohl ein Instrument zur Geschwindigkeitsreduzierung am
Ortseingang, wie auch zur sicheren Querung der Straße für den
fußläufigen Verkehr.
Der Vorsitzende informierte darüber, dass die Begrüßungstafel, wie auch
die Ortsinformation an der Ecke Lauterburger Straße/Zum Turnerheim
aufgrund der Anlegung einer Querung versetzt werden. Während die
Begrüßungstafel am Ortseingang lediglich auf der anderen Straßenseite
versetzt werde, soll der Ortsplan an einer anderen Stelle aufgestellt
werden. Nach weiterer ausführlicher Beratung beschloss der Gemeinderat
bei einer Gegenstimme mehrheitlich, auf der Lauterburger Straße die
Querungshilfe einzurichten.
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- Bebauungsplan „Brunnenfeldstraße“ und Satzung über örtliche Bauvorschriften
a. Abwägung der Stellungnahmen zum Entwurf b. Satzungsbeschluss
A. Sachverhalt
Das Gebiet der gewerblichen Brache Ginzkey städtebaulich neu zu ordnen
und in Wohnflächen umzuwandeln, ist eine für die Gemeinde und ihre
Entwicklung wichtige Aufgabe. Zum einen lassen sich zentral in der
Ortsmitte attraktive Wohnbaugrundstücke schaffen, weiterhin wird ein
städtebaulicher Missstand durch die Beseitigung der gewerblichen Brache
behoben. Daher hatte der Gemeinderat bereits im Jahr 2004 den
Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst. Der Gemeinderat
Bartholomä hatte zuletzt in seiner öffentlichen Sitzung am 26.07.2007
nach Abwägung einen Entwurf gebilligt und beschlossen, diesen in die
öffentliche Auslegung zu geben. Nachdem die Grundstücksverhandlungen im
März 2008 endgültig zu einem positiven Abschluss geführt werden konnten,
erfolgte die vom Gemeinderat im Juli 2007 beschlossenen Auslegung des
Entwurfs. Darüber hinaus wurde zusätzlich am 09.04.2008 eine
Informationsveranstaltung im Sitzungssaal des Rathauses angeboten, um
über die Zwecke und die Ziele des Bebauungsplanes zu informieren.
Weiterhin wurden im Rahmen der Beteiligung der Behörden das Landratsamt
Ostalbkreis zu dem Bebauungsplanentwurf beteiligt. Im Rahmen der
öffentlichen Auslegung gingen verschiedene Stellungnahmen sowohl des
Landratsamt Ostalbkreises, wie von Privatpersonen ein.
B. Beratung und Beschlussfassung
Intensiv erörterte das Gremium die vorgelegte Abwägung und billigte
sodann nach ausführlicher Beratung den vorgelegten Verwaltungsvorschlag
mit der Maßgabe, einen Hinweis zusätzlich im Bebauungsplan noch mit
aufzunehmen. Sodann beschloss der Gemeinderat den Bebauungsplan und die
Satzung über örtliche Bauvorschriften „Brunnenfeldstraße“ als Satzung.
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- Künftiges Wohnbaugebiet Brunnenfeldstraße
- Sanierung und Erschließung
A. Sachverhalt
Mit Blick auf die für die Nutzbarmachung als Wohngebiet notwendige
Sanierung des Areals „Ginzkey“ liegt seit Anfang 2006 durch das Büro
Umwelt Consult Partner, Schwäbisch Gmünd eine Sanierungsuntersuchung
vor. Diese Boden- und Bausubstanzuntersuchung bewertet die
Bodensanierungsarbeiten sowie die erforderlichen Aushubarbeiten im
Bereich der gewerblichen Brache.
Auf dieser Grundlage des Gutachtens vom 20.02.2006 hat die Gemeinde
bereits für das Programmjahr 2007 einen Bewilligungsantrag auf Zuschuss
aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum für die erforderlichen
Sanierungs- und Erschließungsmaßnahmen im Bereich „Brunnenfeldstraße“
gestellt. Mit Bewilligungsbescheid vom 19.06.2007 hat das
Regierungspräsidium Stuttgart – ELR – für die vorbereitenden Maßnahmen
des Abbruchs und der Grundstücksherstellung für eine wohnbauliche
Nutzung einen Zuschuss in Höhe von 33 % ausschließlich für die Kosten
der Sanierung bewilligt.
Gemäß der Forderung durch das Landratsamt Ostalbkreis – Geschäftsbereich
Umwelt und Gewerbeaufsicht - ist für die Bodensanierungsarbeiten durch
einen beauftragten Gutachter ein verbindlicher Sanierungsplan
vorzulegen, der mit der Fachbehörde abzustimmen ist. Sämtliche
Gebäuderückbauarbeiten, bei denen kontaminiertes Abbruchmaterial anfällt
sowie sämtliche Aushubarbeiten im Bereich der vorhandenen
Bodenverunreinigungen müssen gutachterlich überwacht und dokumentiert
werden.
Es ist daher sinnvoll, bei der Aufstellung eines verbindlichen
Sanierungsplan, den Rückbau und das Flächenrecycling zugleich mit den
anschließenden Erschließungsleistungen zu planen und auszuführen, um
Kostensynergien zu erzielen.
Eine Umsetzung „aus einer Hand“ bietet den Vorteil, dass bereits im Zuge
der Sanierungsleistungen die Vorbereitungen für die anschließende
Erschließung zielgerichtet erfolgen können. Diese Umsetzung wird in
einem verbindlichen Maßnahmenplan darzulegen sein. Hierzu ist ein
fachkompetentes und in Sanierungsfragen erfahrendes Büro zu beauftragen.
Auf dieser Grundlage wurden von der Verwaltung Komplett-Angebote für die
ingenieursweise Betreuung mit gutachterlicher Überwachung und
Deklaratorik und der gesamten Sanierung und der Erschließungsarbeiten
eingeholt. Unter zwei angefragten Sanierungs- und Erschließungsträgern,
die die Voraussetzungen aufgrund ihrer Fachkompetenz und Erfahrung
erfüllen, hat die Essinger Wohnungsbau, Essingen-Forst mit 466.361 €
(inkl. MwSt.) das günstigere Angebot eingereicht.
Das Angebot berücksichtigt sowohl die Sanierungsleistungen mit Rückbau
und Flächenrecycling, das Stellen eines Bauantrag für Abbruch,
Abbruchsgenehmigungsgebühr, Bauleitung und Fachbauleitung, eines
unabhängigen sachkundigen Gutachters, die Koordination mit
Bauordnungsamt, Berufsgenossenschaft und sämtlichen Fachbehörden,
insbesondere dem Amt für Umweltschutz im Landratsamt Ostalbkreis.
Weiterhin ist enthalten die Entsorgung der Materialen nach
Kreislaufwirtschaftsgesetz, bzw. Wiederverwenden von unbelasteten
Materialien. Insbesondere die Erstellung eines Abschlussgutachtens mit
Verwertungs- Entsorgungs- und Abfallverbringungsdokumentation der
Baurestmassen durch einen unabhängigen Gutachter (TÜV oder Dekra).
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Beratung beauftragte der Gemeinderat einstimmig die Essinger
Wohnungsbau mit sämtlichen Sanierungs- und Erschließungsarbeiten mit
allen Betreuungsleistungen und Gutachten für die Nutzbarmachung des
künftigen Wohnbaugebiets „Brunnenfeldstraße“ und beauftragte den
Bauträger zunächst einen Maßnahmenplan vorzulegen.
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- Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2009 – 2013
- Aufstellung der Vorschlagsliste
A. Sachverhalt
Die Amtszeit der ehrenamtlichen Schöffen und Jugendschöffen für die
ordentliche Gerichtsbarkeit endet mit Ablauf des 31. Dezember 2008.
Deshalb sind im Jahr 2008 bundesweit entsprechende Wahlen für die
Geschäftsjahre (Amtszeit) 2009 bis 2013 durchzuführen.
Das Gerichtsverfassungsgesetz sieht in Strafsachen in weitem Umfang die
Beteiligung von Schöffen vor, die neben den Berufsrichtern
gleichberechtigt an der Hauptverhandlung teilnehmen und zur
Urteilsfindung berufen sind. Das Amt des Schöffen gehört damit fraglos
zu den wichtigsten und einflussreichsten Ehrenämtern. Es eröffnet die
Möglichkeit zur Partizipation an staatlichen Entscheidungen und damit
der unmittelbaren Ausübung von Staatsgewalt. Laienrichter tragen in
erheblichem Umfang zur demokratischen Legitimation des gesamten
Justizwesens bei. Als Vermittler zwischen Bevölkerung und Justiz stärkt
der Laienrichter das Vertrauen in den Rechtsstaat sowie die Bereitschaft
zum gesetzeskonformen Verhalten. Die Schöffen und Jugendschöffen an den
Amts- und Landgerichten werden in einem mehrstufigen Verfahren gewählt.
Die Wahl der Schöffen selbst erfolgt letztendlich durch einen
Schöffenwahlausschuss. In dem Verfahren zur Vorbereitung dieser Wahl
haben die Städte und Gemeinden eine wichtige Aufgabe. Sie haben, gemäß
den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes - GVG - in Verbindung
mit der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift Vorschlagslisten für die Wahl
der Schöffinnen und Schöffen aufzustellen. Die Aufstellung hat bis
spätestens 27. Juni 2008 zu erfolgen. Aufgrund dieser Vorschlagslisten
werden dann die Schöffen von Wahlausschüssen, die bei den Gerichten
eingerichtet werden, gewählt.
Der Gemeinderat hatte in seiner öffentlichen Sitzung am 04.05.2004
nachfolgende Personen in Vorschlagsliste der Schöffen für die
Geschäftsjahre 2005 bis 2008 aufgenommen:
1. Herrn Wilfried Wittek, Bartholomä
2. Herrn Michael Kuhn, Bartholomä
Im Rahmen der Gewinnung von Kandidaten und Kandidatinnen zur Aufnahme in
die Vorschlagsliste für die Geschäftsjahre 2009 - 2013 hat die
Verwaltung allgemein über das Mitteilungsblatt, Ausgabe Nr. 18 vom
02.05.2008 über die neue Amtszeit der Schöffen und der Möglichkeit,
geeignete Personen vorzuschlagen, informiert. Die Bewerbungsfrist endete
am 19.05.2008. Hierzu wurde eine Bewerbungen eingereicht.
Aufgrund der Bewerbung und der Gespräche mit den bisherigen
Schöffen/Jugendschöffen wird die nachfolgende Vorschlagsliste für die
Wahl der Schöffen unterbreitet:
1. Herrn Michael Schang, geb. 27.09.1968 in Stuttgart, Gastronom,
wohnhaft: Schorrenweg 3, 73566 Bartholomä
2. Herrn Markus Horst Praß, geb. 11.10.1973 in Aalen, Verwaltungswirt,
Geschäftsstellenleiter, wohnhaft: Gaisgasse 16, 73566 Bartholomä.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach einer kurzen persönlichen Vorstellung durch Herrn Praß, der in der
Vorschlagsliste aufgenommen ist, beschloss das Gremium einstimmig, Herrn
Michael Schang und Herrn Markus Praß in die Vorschlagsliste für die Wahl
der Schöffen aufzunehmen.
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- Wahl der Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2009 – 2013
- Aufstellung der Vorschlagsliste
A. Sachverhalt
Im Rahmen der Wahl der Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2009 bis
2013 hat das Landratsamt Ostalbkreis entsprechende Vorschläge durch die
Gemeinde erbeten. Der Gemeinderat hatte bereits in seiner öffentlichen
Sitzung am 04.05.2004 nachfolgende Personen für das Amt der
Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2005 bis 2008 vorgeschlagen:
1. Frau Gisela Kratzer, Bartholomä
2. Herr Michael Schang, Bartholomä
Im Rahmen der Gewinnung von Kandidaten und Kandidatinnen zur Aufnahme
auf die Vorschlagsliste für die Geschäftsjahre 2009 – 2013 hatte die
Verwaltung allgemein über das Mitteilungsblatt über die neue Amtszeit
der Jugendschöffen und der Möglichkeit, geeignete Personen
vorzuschlagen, informiert. Aufgrund dieser Ausschreibung und der
Gespräche mit den seitherigen Schöffen/Jugendschöffen gingen die
nachfolgenden zwei Bewerbungen ein:
1. Herrn Dipl.-Ing. (FH) Michael Kuhn, geb. 18.01.1961 in Schwäbisch
Gmünd, Instandhaltungsingenieur, wohnhaft: Weidenweg 8, 73566 Bartholomä
2. Herrn Uwe Ammerl, geb. 31.10.1964 in Bartholomä, Technischer Lehrer,
wohnhaft: Hochbergstr. 10, 73566 Bartholomä
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig, Herrn Michael
Kuhn und Herrn Uwe Ammerl in die Vorschlagsliste für die Wahl der
Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2009 – 2013 aufzunehmen.
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- Jahresrechnung 2007
hier: Haushaltseinnahme- und ausgabereste
A. Sachverhalt
Die Jahresrechnung ist innerhalb von sechs Monaten nach Ende des
Haushaltsjahres aufzustellen und vom Gemeinderat innerhalb eines Jahres
nach Ende des Haushaltsjahres festzustellen. In den Beschluss sollten
die Abschlusssummen des kassenmäßigen Abschlusses, das Kassenergebnis,
die Abschlusssummen der Haushaltsrechnung, die Zuführung zur allgemeinen
Rücklage bzw. der Fehlbetrag sowie die Haushaltsreste aufgenommen
werden. Die Entscheidung über die Bildung der Haushaltsreste ist
zeitlich vorzuziehen, da diese die Abschlusssummen der Jahresrechnung
beeinflussen. Vor Aufstellung der Jahresrechnung muss entschieden
werden, welche der im abgelaufenen Rechnungsjahr nicht verbrauchten
Haushaltsmittel und der noch nicht eingegangenen Einnahmen in das
Haushaltsjahr 2007 zu übertragen sind. Zweckmäßigerweise sollte deshalb
der Gemeinderat die Bildung aller Haushaltsreste beschließen. Die
Verwaltung hat alle Haushaltsstellen überprüft und schlägt dem
Gemeinderat die Bildung der aufgeführten Haushaltseinnahme- u.
Haushaltsausgabereste vor Der Vorschlag beinhaltet
Haushaltseinnahmereste in Höhe von 42.000,-- € und – ausgabereste in
Höhe von 816.500,--€.
B. Beratung und Beschlussfassung
Im Rahmen der Beratung stellten die Mitglieder des Gemeinderates
einzelne Verständnisfragen und erkundigten sich zu dem Sachstand
einzelner Investitionsmaßnahmen zu denen Haushaltsausgabereste
vorgeschlagen waren. Nach weiterer Beratung beschloss der Gemeinderat
sodann einstimmig, die seitens der Verwaltung vorgeschlagenen
Haushaltsannahme- und ausgabereste zu bilden.
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- Annahme von Spenden und Zuwendungen
A. Sachverhalt
Zur Vereinfachung des gesetzlichen Verfahrens hat der Gemeinderat 2006
beschlossen, über Einzelspenden von bis zu 100 € in periodischen
Abständen (1 x jährlich) in zusammengefasster Form pauschal zu
entscheiden. Darüber hinaus gehende Spendenbeträge sind vom Gemeinderat
gemäß den gesetzlichen Vorschriften in einem Einzelbeschluss förmlich
anzunehmen.
Anlässlich des Empfangs durch die Gemeinde zum 40. Geburtstag von
Bürgermeister Kuhn wurden nachfolgende Spenden zugunsten der Kultur- und
Sportstiftung geleistet (Spendenbeträge ab 100,--€):
Schotterwerk Bartholomä GmbH & Co.KG: 500,-- €;
Eva und Heinz Höfliger: 500,-- €;
Raiffeisenbank Rosenstein: 100,-- €;
Omnibus Grötzinger: 100,-- €.
B. Beratung und Beschlussfassung
Anlässlich des Empfangs bedankte sich der Vorsitzende sehr herzlich für
die zahlreichen Glückwünsche aus der gesamten Bevölkerung und die vielen
Spenden, die zugunsten der Kultur- und Sportstiftung geleistet wurden.
Er stellte fest, dass die Summe der Spendenbeiträge schon bereits 2.000
€ betragen würde. Nach weiterer kurzer Aussprache beschloss der
Gemeinderat sodann förmlich die Annahmen der Spenden.
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- Verschiedenes/Bekanntgaben
Unter dem Punkt Verschiedenes informierte der Vorsitzende zu den
nachfolgenden Punkten:
- Straßenverkehrsschau am 25.06.2008
- 23. Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ Bürgermeister Kuhn
informierte, dass am Freitag, 25. Juli die Bewertungskommission zum
Landeswettbewerb die Gemeinde Bartholomä besuchen werde.
- Dorffest vom 20. – 22. Juni 2008
- Sommerfest der Jugendorganisation Bartholomä mit Volleyballturnier
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- Anfragen der Gemeinderäte
Die Anfragen der Gemeinderäte richteten sich zu den nachfolgenden
Punkten:
- Wasserschaden an der Aussegnungshalle am Friedhof Bartholomä
- Notwendiger Rückschnitt von privaten Hecken, Pflanzen und Bäume
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Ende der öffentlichen Sitzung um 20.35 Uhr.
Eine nichtöffentliche Sitzung mit 5 Tagesordnungspunkten schloss sich an.
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