Aus dem Gemeinderat
Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am Montag, 16. Juni 2008
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 7 Gemeinderäte
Beginn der Sitzung um 19.00 Uhr
Ende der Sitzung um 20.35 Uhr
Zuhörer: 4
 
  1. Einrichtung von geschwindigkeitsmindernden Maßnahmen in der Lauterburger Straße
    hier: Anlegung einer Querungshilfe
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 07.04.2008 verschiedene Maßnahmen und Möglichkeiten zur Einrichtung von geschwindigkeitsmindernden Instrumenten im Bereich der Lauterburger Straße erörtert.
Mehrheitlich hatte sodann das Gremium beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, sowohl mit dem Straßenbauamt im RP Stuttgart, wie auch mit den betroffenen Angrenzern die Anlegung einer Querungshilfe innerhalb der Lauterburger Straße zu besprechen. Zusätzlich wurde angeregt, eine Verkehrsmessung durch das zuständige Landratsamt Ostalbkreis zu beauftragen.
Eine Geschwindigkeitsmessung in der Lauterburger Straße durch das zuständige Landratsamt Ostalbkreis – Straßenverkehr – erfolgte daher in der Zeit vom 22.04. – 29.04.2008 (Messstelle Lauterburger Str. 29/31).
Innerhalb des Messzeitraums ist festzustellen, dass auf beiden Fahrtrichtungen eine Gesamtverkehrsbelastung von knapp 33 000 Fahrzeugen innerhalb einer Woche zu verzeichnen ist. Dies bedeutet eine durchschnittliche Belastung von mehr als 4 700 Fahrzeugen/Tag.
Auffallend stark ist der auf der Lauterburger Straße gemessene Anteil des LKW-Verkehrs bzw. der Langzugfahrzeuge. Von den rund 33 000 erfassten Fahrzeuge innerhalb dieser Woche beträgt der Anteil der LKW-Langzugfahrzeuge allein schon 14 835 Fahrzeuge, also rund 45 % des Gesamtverkehrsaufkommen.
Bezüglich den gefahrenen Geschwindigkeiten ist festzustellen, dass bei der Betrachtung V 85 die vorgeschriebene Geschwindigkeit (50 km/h) an dieser Stelle eingehalten ist. Die Messstelle lag innerhalb der Ortslage jedoch rund 200 m hinter dem Ortseingang. Weiterhin hat das Ingenieurbüro Kolb, Steinheim eine modifizierte Planung der Querungshilfe erarbeitet. Für diese Variante kommt das Ingenieurbüro gemäß einer Kostenberechnung (Grundlage Ausschreibungsergebnis laut Submission vom 18.03.2008) auf rund 29.000 € (brutto).
Nachdem bzgl. der Besprechungen und Verhandlungen mit dem Straßenbauamt Einigung besteht, wird ein Teil dieser Kosten ( rund 11.000,--) über das Land aufgrund der bestehenden Vereinbarung getragen. Außerdem geben die Grundstückseigentümer bzgl. eines Grunderwerbs Zustimmung, so dass eine Fußgängerquerungshilfe im Bereich der Lauterburger Straße möglich wird.

B. Beratung und Beschlussfassung
Das Gremium begrüßte grundsätzlich die vorgestellte Planung und äußerte sich positiv bzgl. der Bereitschaft der privaten Grundstückseigentümer, das Projekt zu unterstützen. Der Gemeinderat erkannte in der Planung der Querungshilfe sowohl ein Instrument zur Geschwindigkeitsreduzierung am Ortseingang, wie auch zur sicheren Querung der Straße für den fußläufigen Verkehr.
Der Vorsitzende informierte darüber, dass die Begrüßungstafel, wie auch die Ortsinformation an der Ecke Lauterburger Straße/Zum Turnerheim aufgrund der Anlegung einer Querung versetzt werden. Während die Begrüßungstafel am Ortseingang lediglich auf der anderen Straßenseite versetzt werde, soll der Ortsplan an einer anderen Stelle aufgestellt werden. Nach weiterer ausführlicher Beratung beschloss der Gemeinderat bei einer Gegenstimme mehrheitlich, auf der Lauterburger Straße die Querungshilfe einzurichten.
  1. Bebauungsplan „Brunnenfeldstraße“ und Satzung über örtliche Bauvorschriften
    a. Abwägung der Stellungnahmen zum Entwurf
    b. Satzungsbeschluss
A. Sachverhalt
Das Gebiet der gewerblichen Brache Ginzkey städtebaulich neu zu ordnen und in Wohnflächen umzuwandeln, ist eine für die Gemeinde und ihre Entwicklung wichtige Aufgabe. Zum einen lassen sich zentral in der Ortsmitte attraktive Wohnbaugrundstücke schaffen, weiterhin wird ein städtebaulicher Missstand durch die Beseitigung der gewerblichen Brache behoben. Daher hatte der Gemeinderat bereits im Jahr 2004 den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst. Der Gemeinderat Bartholomä hatte zuletzt in seiner öffentlichen Sitzung am 26.07.2007 nach Abwägung einen Entwurf gebilligt und beschlossen, diesen in die öffentliche Auslegung zu geben. Nachdem die Grundstücksverhandlungen im März 2008 endgültig zu einem positiven Abschluss geführt werden konnten, erfolgte die vom Gemeinderat im Juli 2007 beschlossenen Auslegung des Entwurfs. Darüber hinaus wurde zusätzlich am 09.04.2008 eine Informationsveranstaltung im Sitzungssaal des Rathauses angeboten, um über die Zwecke und die Ziele des Bebauungsplanes zu informieren. Weiterhin wurden im Rahmen der Beteiligung der Behörden das Landratsamt Ostalbkreis zu dem Bebauungsplanentwurf beteiligt. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gingen verschiedene Stellungnahmen sowohl des Landratsamt Ostalbkreises, wie von Privatpersonen ein.

B. Beratung und Beschlussfassung
Intensiv erörterte das Gremium die vorgelegte Abwägung und billigte sodann nach ausführlicher Beratung den vorgelegten Verwaltungsvorschlag mit der Maßgabe, einen Hinweis zusätzlich im Bebauungsplan noch mit aufzunehmen. Sodann beschloss der Gemeinderat den Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften „Brunnenfeldstraße“ als Satzung.
  1. Künftiges Wohnbaugebiet Brunnenfeldstraße
    - Sanierung und Erschließung
A. Sachverhalt
Mit Blick auf die für die Nutzbarmachung als Wohngebiet notwendige Sanierung des Areals „Ginzkey“ liegt seit Anfang 2006 durch das Büro Umwelt Consult Partner, Schwäbisch Gmünd eine Sanierungsuntersuchung vor. Diese Boden- und Bausubstanzuntersuchung bewertet die Bodensanierungsarbeiten sowie die erforderlichen Aushubarbeiten im Bereich der gewerblichen Brache.
Auf dieser Grundlage des Gutachtens vom 20.02.2006 hat die Gemeinde bereits für das Programmjahr 2007 einen Bewilligungsantrag auf Zuschuss aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum für die erforderlichen Sanierungs- und Erschließungsmaßnahmen im Bereich „Brunnenfeldstraße“ gestellt. Mit Bewilligungsbescheid vom 19.06.2007 hat das Regierungspräsidium Stuttgart – ELR – für die vorbereitenden Maßnahmen des Abbruchs und der Grundstücksherstellung für eine wohnbauliche Nutzung einen Zuschuss in Höhe von 33 % ausschließlich für die Kosten der Sanierung bewilligt.
Gemäß der Forderung durch das Landratsamt Ostalbkreis – Geschäftsbereich Umwelt und Gewerbeaufsicht - ist für die Bodensanierungsarbeiten durch einen beauftragten Gutachter ein verbindlicher Sanierungsplan vorzulegen, der mit der Fachbehörde abzustimmen ist. Sämtliche Gebäuderückbauarbeiten, bei denen kontaminiertes Abbruchmaterial anfällt sowie sämtliche Aushubarbeiten im Bereich der vorhandenen Bodenverunreinigungen müssen gutachterlich überwacht und dokumentiert werden.
Es ist daher sinnvoll, bei der Aufstellung eines verbindlichen Sanierungsplan, den Rückbau und das Flächenrecycling zugleich mit den anschließenden Erschließungsleistungen zu planen und auszuführen, um Kostensynergien zu erzielen.
Eine Umsetzung „aus einer Hand“ bietet den Vorteil, dass bereits im Zuge der Sanierungsleistungen die Vorbereitungen für die anschließende Erschließung zielgerichtet erfolgen können. Diese Umsetzung wird in einem verbindlichen Maßnahmenplan darzulegen sein. Hierzu ist ein fachkompetentes und in Sanierungsfragen erfahrendes Büro zu beauftragen. Auf dieser Grundlage wurden von der Verwaltung Komplett-Angebote für die ingenieursweise Betreuung mit gutachterlicher Überwachung und Deklaratorik und der gesamten Sanierung und der Erschließungsarbeiten eingeholt. Unter zwei angefragten Sanierungs- und Erschließungsträgern, die die Voraussetzungen aufgrund ihrer Fachkompetenz und Erfahrung erfüllen, hat die Essinger Wohnungsbau, Essingen-Forst mit 466.361 € (inkl. MwSt.) das günstigere Angebot eingereicht.
Das Angebot berücksichtigt sowohl die Sanierungsleistungen mit Rückbau und Flächenrecycling, das Stellen eines Bauantrag für Abbruch, Abbruchsgenehmigungsgebühr, Bauleitung und Fachbauleitung, eines unabhängigen sachkundigen Gutachters, die Koordination mit Bauordnungsamt, Berufsgenossenschaft und sämtlichen Fachbehörden, insbesondere dem Amt für Umweltschutz im Landratsamt Ostalbkreis. Weiterhin ist enthalten die Entsorgung der Materialen nach Kreislaufwirtschaftsgesetz, bzw. Wiederverwenden von unbelasteten Materialien. Insbesondere die Erstellung eines Abschlussgutachtens mit Verwertungs- Entsorgungs- und Abfallverbringungsdokumentation der Baurestmassen durch einen unabhängigen Gutachter (TÜV oder Dekra).

B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Beratung beauftragte der Gemeinderat einstimmig die Essinger Wohnungsbau mit sämtlichen Sanierungs- und Erschließungsarbeiten mit allen Betreuungsleistungen und Gutachten für die Nutzbarmachung des künftigen Wohnbaugebiets „Brunnenfeldstraße“ und beauftragte den Bauträger zunächst einen Maßnahmenplan vorzulegen.
  1. Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2009 – 2013
    - Aufstellung der Vorschlagsliste
A. Sachverhalt
Die Amtszeit der ehrenamtlichen Schöffen und Jugendschöffen für die ordentliche Gerichtsbarkeit endet mit Ablauf des 31. Dezember 2008. Deshalb sind im Jahr 2008 bundesweit entsprechende Wahlen für die Geschäftsjahre (Amtszeit) 2009 bis 2013 durchzuführen.
Das Gerichtsverfassungsgesetz sieht in Strafsachen in weitem Umfang die Beteiligung von Schöffen vor, die neben den Berufsrichtern gleichberechtigt an der Hauptverhandlung teilnehmen und zur Urteilsfindung berufen sind. Das Amt des Schöffen gehört damit fraglos zu den wichtigsten und einflussreichsten Ehrenämtern. Es eröffnet die Möglichkeit zur Partizipation an staatlichen Entscheidungen und damit der unmittelbaren Ausübung von Staatsgewalt. Laienrichter tragen in erheblichem Umfang zur demokratischen Legitimation des gesamten Justizwesens bei. Als Vermittler zwischen Bevölkerung und Justiz stärkt der Laienrichter das Vertrauen in den Rechtsstaat sowie die Bereitschaft zum gesetzeskonformen Verhalten. Die Schöffen und Jugendschöffen an den Amts- und Landgerichten werden in einem mehrstufigen Verfahren gewählt. Die Wahl der Schöffen selbst erfolgt letztendlich durch einen Schöffenwahlausschuss. In dem Verfahren zur Vorbereitung dieser Wahl haben die Städte und Gemeinden eine wichtige Aufgabe. Sie haben, gemäß den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes - GVG - in Verbindung mit der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen aufzustellen. Die Aufstellung hat bis spätestens 27. Juni 2008 zu erfolgen. Aufgrund dieser Vorschlagslisten werden dann die Schöffen von Wahlausschüssen, die bei den Gerichten eingerichtet werden, gewählt.
Der Gemeinderat hatte in seiner öffentlichen Sitzung am 04.05.2004 nachfolgende Personen in Vorschlagsliste der Schöffen für die Geschäftsjahre 2005 bis 2008 aufgenommen:
1. Herrn Wilfried Wittek, Bartholomä
2. Herrn Michael Kuhn, Bartholomä
Im Rahmen der Gewinnung von Kandidaten und Kandidatinnen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Geschäftsjahre 2009 - 2013 hat die Verwaltung allgemein über das Mitteilungsblatt, Ausgabe Nr. 18 vom 02.05.2008 über die neue Amtszeit der Schöffen und der Möglichkeit, geeignete Personen vorzuschlagen, informiert. Die Bewerbungsfrist endete am 19.05.2008. Hierzu wurde eine Bewerbungen eingereicht.
Aufgrund der Bewerbung und der Gespräche mit den bisherigen Schöffen/Jugendschöffen wird die nachfolgende Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen unterbreitet:
1. Herrn Michael Schang, geb. 27.09.1968 in Stuttgart, Gastronom, wohnhaft: Schorrenweg 3, 73566 Bartholomä
2. Herrn Markus Horst Praß, geb. 11.10.1973 in Aalen, Verwaltungswirt, Geschäftsstellenleiter, wohnhaft: Gaisgasse 16, 73566 Bartholomä.

B. Beratung und Beschlussfassung
Nach einer kurzen persönlichen Vorstellung durch Herrn Praß, der in der Vorschlagsliste aufgenommen ist, beschloss das Gremium einstimmig, Herrn Michael Schang und Herrn Markus Praß in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen aufzunehmen.
  1. Wahl der Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2009 – 2013
    - Aufstellung der Vorschlagsliste
A. Sachverhalt
Im Rahmen der Wahl der Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2009 bis 2013 hat das Landratsamt Ostalbkreis entsprechende Vorschläge durch die Gemeinde erbeten. Der Gemeinderat hatte bereits in seiner öffentlichen Sitzung am 04.05.2004 nachfolgende Personen für das Amt der Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2005 bis 2008 vorgeschlagen:
1. Frau Gisela Kratzer, Bartholomä
2. Herr Michael Schang, Bartholomä
Im Rahmen der Gewinnung von Kandidaten und Kandidatinnen zur Aufnahme auf die Vorschlagsliste für die Geschäftsjahre 2009 – 2013 hatte die Verwaltung allgemein über das Mitteilungsblatt über die neue Amtszeit der Jugendschöffen und der Möglichkeit, geeignete Personen vorzuschlagen, informiert. Aufgrund dieser Ausschreibung und der Gespräche mit den seitherigen Schöffen/Jugendschöffen gingen die nachfolgenden zwei Bewerbungen ein:
1. Herrn Dipl.-Ing. (FH) Michael Kuhn, geb. 18.01.1961 in Schwäbisch Gmünd, Instandhaltungsingenieur, wohnhaft: Weidenweg 8, 73566 Bartholomä
2. Herrn Uwe Ammerl, geb. 31.10.1964 in Bartholomä, Technischer Lehrer, wohnhaft: Hochbergstr. 10, 73566 Bartholomä

B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig, Herrn Michael Kuhn und Herrn Uwe Ammerl in die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2009 – 2013 aufzunehmen.
  1. Jahresrechnung 2007
    hier: Haushaltseinnahme- und ausgabereste
A. Sachverhalt
Die Jahresrechnung ist innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und vom Gemeinderat innerhalb eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres festzustellen. In den Beschluss sollten die Abschlusssummen des kassenmäßigen Abschlusses, das Kassenergebnis, die Abschlusssummen der Haushaltsrechnung, die Zuführung zur allgemeinen Rücklage bzw. der Fehlbetrag sowie die Haushaltsreste aufgenommen werden. Die Entscheidung über die Bildung der Haushaltsreste ist zeitlich vorzuziehen, da diese die Abschlusssummen der Jahresrechnung beeinflussen. Vor Aufstellung der Jahresrechnung muss entschieden werden, welche der im abgelaufenen Rechnungsjahr nicht verbrauchten Haushaltsmittel und der noch nicht eingegangenen Einnahmen in das Haushaltsjahr 2007 zu übertragen sind. Zweckmäßigerweise sollte deshalb der Gemeinderat die Bildung aller Haushaltsreste beschließen. Die Verwaltung hat alle Haushaltsstellen überprüft und schlägt dem Gemeinderat die Bildung der aufgeführten Haushaltseinnahme- u. Haushaltsausgabereste vor Der Vorschlag beinhaltet Haushaltseinnahmereste in Höhe von 42.000,-- € und – ausgabereste in Höhe von 816.500,--€.

B. Beratung und Beschlussfassung
Im Rahmen der Beratung stellten die Mitglieder des Gemeinderates einzelne Verständnisfragen und erkundigten sich zu dem Sachstand einzelner Investitionsmaßnahmen zu denen Haushaltsausgabereste vorgeschlagen waren. Nach weiterer Beratung beschloss der Gemeinderat sodann einstimmig, die seitens der Verwaltung vorgeschlagenen Haushaltsannahme- und ausgabereste zu bilden.
  1. Annahme von Spenden und Zuwendungen
A. Sachverhalt
Zur Vereinfachung des gesetzlichen Verfahrens hat der Gemeinderat 2006 beschlossen, über Einzelspenden von bis zu 100 € in periodischen Abständen (1 x jährlich) in zusammengefasster Form pauschal zu entscheiden. Darüber hinaus gehende Spendenbeträge sind vom Gemeinderat gemäß den gesetzlichen Vorschriften in einem Einzelbeschluss förmlich anzunehmen.
Anlässlich des Empfangs durch die Gemeinde zum 40. Geburtstag von Bürgermeister Kuhn wurden nachfolgende Spenden zugunsten der Kultur- und Sportstiftung geleistet (Spendenbeträge ab 100,--€):
Schotterwerk Bartholomä GmbH & Co.KG: 500,-- €;
Eva und Heinz Höfliger: 500,-- €;
Raiffeisenbank Rosenstein: 100,-- €;
Omnibus Grötzinger: 100,-- €.

B. Beratung und Beschlussfassung
Anlässlich des Empfangs bedankte sich der Vorsitzende sehr herzlich für die zahlreichen Glückwünsche aus der gesamten Bevölkerung und die vielen Spenden, die zugunsten der Kultur- und Sportstiftung geleistet wurden. Er stellte fest, dass die Summe der Spendenbeiträge schon bereits 2.000 € betragen würde. Nach weiterer kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat sodann förmlich die Annahmen der Spenden.
  1. Verschiedenes/Bekanntgaben
Unter dem Punkt Verschiedenes informierte der Vorsitzende zu den nachfolgenden Punkten:
- Straßenverkehrsschau am 25.06.2008
- 23. Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ Bürgermeister Kuhn informierte, dass am Freitag, 25. Juli die Bewertungskommission zum Landeswettbewerb die Gemeinde Bartholomä besuchen werde.
- Dorffest vom 20. – 22. Juni 2008
- Sommerfest der Jugendorganisation Bartholomä mit Volleyballturnier
  1. Anfragen der Gemeinderäte
Die Anfragen der Gemeinderäte richteten sich zu den nachfolgenden Punkten:
- Wasserschaden an der Aussegnungshalle am Friedhof Bartholomä
- Notwendiger Rückschnitt von privaten Hecken, Pflanzen und Bäume
Ende der öffentlichen Sitzung um 20.35 Uhr.
Eine nichtöffentliche Sitzung mit 5 Tagesordnungspunkten schloss sich an.
 
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