| Aus dem Gemeinderat |
| Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 22. September 2008 |
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 10 Gemeinderäte
Beginn der Sitzung um 19.00 Uhr
Ende der Sitzung um 21.40 Uhr
Zuhörer: 7
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- Erschließung Wohnbaugebiet „Brunnenfeldstraße“
- Festlegung des Erschließungsstandards
A. Sachverhalt
Die Gemeinde saniert und erschließt derzeit auf der Grundlage des
rechtskräftigen Bebauungsplanes „Brunnenfeldstraße“ –rechtskräftig seit
20.06.2008 – das Gebiet der früheren gewerblichen Brache Ginzkey. Mit
dem symbolischen ersten Spatenstich am 12. August 2008 wurden die
Sanierungsarbeiten offiziell begonnen. Zwischenzeitlich ist die
Sanierung weitestgehend abgeschlossen; alsbald wird die Erschließung des
künftigen Wohnbaugebietes mit 7 attraktiven Wohnbauplätzen erfolgen. Die
Essinger Wohnungsbau, Essingen-Forst, ist durch die Gemeinde beauftragt,
als Sanierungs- und Erschließungsträger das Wohnbaugebiet
„Brunnenfeldstraße“ umzusetzen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende Herrn Helmut Borst
von der Essinger Wohnungsbau. Herr Borst legte dem Gremium den
Erschließungsstandard dar. So ist der Bau einer Erschließungsstraße in
Nord-Süd-Richtung mit einem Straßenquerschnitt von 6 m Breite geplant.
Hiervon entfallen, abgetrennt durch einen Granitzeiler, 1,5 m auf die
Gehwegfläche. Im Norden knickt die Straße nach Westen ab; in diesem
westlichen Teilbereich sei kein Gehweg vorgesehen. In der Straße werde
ein Kanal DN 300 eingelegt. Die Wasserversorgung erfolge in einer
Gussleitung DN 100. Neben Kanal und Wasserleitung würde zudem eine 20
KV-Leitung der EnBW eingelegt werden. Darüber hinaus würde die Telekom
ihre Versorgungsleitungen legen. Die Gasversorgung Essingen-Oberkochen
GmbH (GEO) bringe eine Ortsnetzerweiterung der Erdgasleitungen.
Eingeplant sei die Verlegung von Leerrohren für eine spätere
Glasfasertechnik.
Weiterhin legte Herr Borst dar, dass die Erschließung zugleich auch eine
spätere Anbindung der östlichen Grundstücksflächen mit vorsehe. Darüber
hinaus seien Kanal- und Wasserversorgung so ausgelegt, dass in Zukunft
das Baugebiet in Richtung Norden unter Nutzung der jetzt erstellten
Erschließungsanlagen erweitert werden könne. Nach kurzer Aussprache, in der seitens des Gremiums auch verschiedene
Verständnisfragen gestellt wurden, legte sodann der Gemeinderat
einstimmig den Erschließungsstandard in der vorgestellten Form fest.
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- Wohnbaugebiet „Brunnenfeldstraße“
- Festsetzung der Grundstückspreise - Zuteilungsrichtlinie
A. Sachverhalt
Das Gebiet der früheren gewerblichen Brache Ginzkey städtebaulich neu zu
ordnen und in Wohnbauflächen innerhalb des Wohnbaugebietes
„Brunnenfeldstraße“ umzuwandeln, ist eine für die Gemeinde und ihre
Entwicklung wichtige Aufgabe. Zum Einen lassen sich zentral in der
Ortsmitte attraktive Wohnbaugrundstücke schaffen, weiterhin wird ein
städtebaulicher Missstand durch die Beseitigung der gewerblichen Brache
behoben.
Unterstützung erfährt die Gemeinde in dieser Zielsetzung durch das Land
Baden-Württemberg durch das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum. Dort
bildet die „Aktivierung innerörtlicher Potenziale“ durch die „MELAP-Konzeption“
einen Förderschwerpunkt.
So erhält die Gemeinde Bartholomä für die erforderlichen
Sanierungsleistungen einen Zuschuss mit 33 %.
Die Gemeinde rechnet damit, dass – abhängig der Wetterlage –
idealerweise noch 2008 die Erschließung des Wohnbaugebietes hergestellt
werden kann. Damit stehen auf Ende des Jahres baureife
Wohnbaugrundstücke in der attraktiven Ortsmitte zur Verfügung.
Da die Kostengrößen aus Sanierung und Erschließung weitestgehend
definiert und bekannt sind, können nach Ansicht der Verwaltung auch die
Grundstückspreise nunmehr durch den Gemeinderat festgesetzt werden.
Die Verwaltung schlägt auf Grundlage einer Kostenkalkulation vor, den
Grundstückspreis analog dem letzten Wohnbaugebiet „Hirschgasse-Ost“ auf
92,--€/m² festzulegen.
Weiterhin schlägt die Verwaltung vor, ein „Baukindergeld“ zu gewähren.
Neben der Festsetzung der Grundstückspreise und des „Baukindergeldes“
ist im Gemeinderat zu beschließen, ob es einer Zuteilungsrichtlinie für
die ordnungsgemäße Vergabe der privaten Wohnbaugrundstücke an die
Bauinteressenten bedarf, oder ob die Baugrundstücke im freien Verkauf
nach dem „Windhundprinzip“ verkauft werden sollen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Positiv äußerte sich das Gremium zu der vorgeschlagenen Festsetzung
eines „Baukindergeldes“. Darüber hinaus wurde von einem Gemeinderat
angeregt, mit Blick auf die Verzinsung der Vorleistungen durch die
Gemeinde den Grundstückskaufpreis nach etwa drei Jahren zu erhöhen.
Nach weiterer kurzer Diskussion beschloss der Gemeinderat sodann für die
Veräußerung der Grundstücke im künftigen Wohnbaugebiet
„Brunnenfeldstraße“ einen Grundstückspreis von 92 €/m² (enthalten:
Anschluss- und Erschließungsbeitrag und Vermessungskosten; nicht
enthalten: Hausanschlusskosten). Darüber hinaus beschloss der
Gemeinderat ein „Baukindergeld“ als Abschlag auf den Kaufpreis wie folgt
zu gewähren:
| Familien mit 1 Kind unter 18 Jahren: |
1.500,-- € |
| Familien mit 2 Kindern unter 18 Jahren: |
4.000,-- € |
| Familien mit 3 und mehr Kindern unter 18 Jahren: |
7.500,-- € |
Weiterhin beschloss der Gemeinderat
die Zuteilung der Grundstücke entsprechend dem jeweiligen zeitlichen
Eingang der Bewerbung festzulegen und in den Kaufverträgen einen
Bauzwang mit 5 Jahren zu regeln.
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- Einrichtung einer Nachmittagsbetreuung an der Laubenhartschule
- Billigung der Konzeption - Elternentgelte - Bezuschussung Mittagstisch
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat hat sich im Januar des Jahres und zuletzt im April mit
dem Ausbau von Betreuungsangeboten an der Laubenhartschule beschäftigt.
Auf der Grundlage der Ergebnisse einer Bedarfsumfrage wurde
festgestellt, dass ein Bedarf an einer Nachmittagsbetreuung an der
Schule vorhanden ist. Mehrheitlich hat daher der Gemeinderat in
öffentlicher Sitzung am 07.04.2008 beschlossen, eine
Nachmittagsbetreuung einzurichten, sofern mindestens 4 Kinder in der
Betreuung verbindlich angemeldet werden. Diese Nachmittagsbetreuung soll
versuchsweise und befristet zunächst auf 1 Jahr angeboten werden.
Die Konzeption in der Nachmittagsbetreuung setzt daran an, das bereits
mit der Kernzeitbetreuung vorhandene familienfreundliche Angebot an der
Laubenhartschule zu ergänzen und auszubauen. Die Betreuung wird dabei
als freiwillige Aufgabe der Gemeinde Bartholomä aus kommunalen
Haushaltsmitteln unter Finanzierung von Elternentgelten und dem Zuschuss
des Landes Baden-Württemberg zur Nachmittagsbetreuung erfüllt.
Es handelt sich um ein verbindliches und verlässliches Angebot während
den Schultagen. Eingerichtet wird die Nachmittagsbetreuung jeweils bis
16 Uhr, montags bis donnerstags. Freitags endet das Betreuungsangebot um
13 im Rahmen der Kernzeitbetreuung. Die Nachmittagsbetreuung verfolgt
das Ziel, mit dem bereits bestehenden Angebot der Kernzeitbetreuung eine
verbindliche Ganztagesbetreuung von 7 Uhr bis durchgängig 16 Uhr an der
Laubenhartschule zu bewerkstelligen.
Innerhalb der Nachmittagsbetreuung werden Spiel- und Freizeitangebote
geschaffen. Insbesondere besteht in der Nachmittagsbetreuung das Angebot
der Hausaufgabenbetreuung. Es handelt sich jedoch nicht um einen
Zusatzunterricht.
Das verlässliche Angebot wird in der Nachmittagsbetreuung durch den
Einsatz von 2 Personalkräften erreicht. Gemeinsam mit der bereits seit
Jahren bestehenden Kernzeitbetreuung stehen somit insgesamt 4 Fachkräfte
für das durchgängige Betreuungsangebot der Gemeinde zur Verfügung. Neben
den in der Kernzeitbetreuung bewährten Fachkräften Frau Roswitha
Kendziorra und Frau Brigitte Neuberger hat die Gemeinde Frau Gertraude
Busch und Frau Tanja Geil für die Nachmittagsbetreuung eingestellt.
Durch den flexiblen Personaleinsatz ist in jedem Fall der
Vertretungsfall geregelt.
Im Zuge des Ausbaus der Betreuungsangebote mit der Möglichkeit zur
Ganztagesbetreuung ist es sinnvoll, auch einen Mittagstisch an der
Laubenhartschule anzubieten. Hierzu wurden verschiedene Anbieter wie
folgt angefragt:
- Restaurant Drei König: 3,70 Euro/Essen (Abholung in Heubach)
- Deutsches Rotes Kreuz: 4,50 Euro/Essen
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende berichtete, dass die Nachmittagsbetreuung bereits seit
vergangener Woche angeboten werde und derzeit vier Kinder verbindlich
gemeldet seien. Er zeigte sich zuversichtlich, dass auf Grund der nun
verbindlich daliegenden Ganztagesbetreuung das Angebot durch die Eltern
verstärkt nachgefragt werde. Auch das Gremium bewertete das Angebot der
Nachmittagsbetreuung und des Mittagstischs an der Laubenhartschule für
sehr positiv. Bei einer Stimmenthaltung wurden sodann einstimmig im
Gremium die Elternentgelte für das Angebot der Nachmittagsbetreuung bzw.
in Kombination mit Nachmittags- und Mittagsbetreuung (12.00 – 16.00 Uhr
mit 55 €/Monat) beschlossen. Weiterhin beschloss der Gemeinderat, für
die Belieferung mit Mittagessen das DRK zu beauftragen. Der Ausgabepreis
pro Essen beträgt, 3,90 €, wobei die Gemeinde jedes ausgegebene Essen
mit 0,60 € bezuschusst.
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- Sanierung der TSV-Halle
- Kostenschätzung - Weiteres Vorgehen
A. Sachverhalt
Bei einer Brandverhütungsschau durch das zuständige Baurechtsamt der VG
Rosenstein wurde 2007 festgestellt, dass die TSV-Halle in
brandschutztechnischer Hinsicht Defizite aufweist. Insgesamt wurden
durch das Baurechtsamt 38 Mängel bezeichnet. Der Eigentümer und
Betreiber der Halle, der TSV Bartholomä e. V., hat daraufhin das
Architekturbüro Otto Rieg beauftragt, die voraussichtlichen Kosten für
die Behebung der festgestellten Mängel zu beziffern.
Aufgrund dieser Kostenberechnung kommt das Architekturbüro Rieg zu dem
Ergebnis, dass allein für die Umsetzung der brandschutztechnischen
Maßnahmen Kosten von über 70.000 € entstehen; zzgl. dem notwendigen
Tausch des Heizungskessels und der unabweisbaren Maßnahmen zum Austausch
der Einfach-Verglasung an der Nordseite mit Dämmung der Decke ergeben
sich Kosten von rund 100.000 €.
Da es für den Turn- und Sportverein nicht möglich ist, diese Kosten
alleine aufzubringen, hat der Verein im Oktober 2007 einen Antrag auf
Bezuschussung an die Gemeinde gestellt.
Der Gemeinderat Bartholomä hat im Rahmen der Klausurtagung im November
2007 den Antrag intensiv beraten.
Da bekannt ist, dass neben der Mängelbehebung gemäß dem Ergebnis der
Brandverhütungsschau weitere Sanierungsmaßnahmen an der Halle anfallen
werden, hat der Gemeinderat vor einer positiven Entscheidung über den
Zuschussantrag eine Gesamtbetrachtung aller anstehenden Unterhaltungs-
und Sanierungsmaßnahmen angeregt. Schließlich war der Gemeinderat der
Ansicht, dass sich in einem Gesamtkonzept die Wirtschaftlichkeit und
Nachhaltigkeit der notwendigen Maßnahmen besser beurteilen lässt.
Die Vorstandschaft des TSV hat dieser Vorgehensweise zugestimmt und noch
im Dezember 2007 das Büro Otto Rieg mit der Erarbeitung dieses
Gesamtkonzeptes „Sanierung TSV-Halle“ beauftragt.
Nach Ermittlung von Herrn Rieg vom 11.Juli 2008 werden für die Umsetzung
eines Gesamtkonzeptes an der bestehenden TSV-Halle Kosten von rund 1,15
Millionen Euro anfallen.
Bei einem gemeinsamen Ortstermin zwischen Vertretern des TSV Bartholomä
und des Gemeinderates wurde auf der Grundlage dieses Gesamtergebnisses
im Juli festgelegt, auch neben dieser Gesamtbetrachtung eine „mittlere“
Sanierung zu untersuchen. Diese Sanierung berücksichtigt einen
Zeithorizont von rund 10 Jahren, um nach heutigem Stand absehbaren
Sanierungsbedarf so umzusetzen, dass sicher davon ausgegangen werden
kann, mindestens auf diesen Zeithorizont eine weitere Nutzung der Halle
zu gewährleisten.
Der Sanierungsbedarf für diese mittlere Betrachtung wird mit Kosten von
rund 640.000 € zu beziffern sein.
B. Beratung und Beschlussfassung
Ausführlich wurde in der öffentlichen Sitzung die unterschiedlichen
Kostenschätzungen für die Sanierung beraten. Architekt Otto Rieg und
Ing. Josef Spielmann stellten dem Gremium die unterschiedlichen
Sanierungsvarianten und die Alternativen zu den Gewerken
Heizung/Lüftung/Sanitär vor. In der Beratung wiesen die Gemeinderäte
darauf hin, dass es auf der Grundlage der vorliegenden Kostenschätzungen
sich um keine einfache Entscheidung handle. Ein Gemeinderat legte dar,
auch Kosten für einen Neubau einzuholen. Bürgermeister Kuhn verwies auf
ein Vorgespräch mit den Vorständen im TSV Bartholomä, in dem aus den
grundsätzlichen Erwägungen heraus eine professionelle
Sportentwicklungsplanung für die Gemeinde thematisiert wurde. Sodann
stellte der Vorsitzende das Angebot einer solchen Entwicklungsplanung
über die Sportakademie e. V. vor. Über diese Sportentwicklungsplanung
erhalte die Gemeinde unter Beteiligung der Bürgerschaft nachhaltige
Handlungsempfehlungen zu den den TSV Bartholomä und die Gemeinde
betreffenden Fragen. Der Bürgermeister warb dafür, diese kooperative
Planung zum Angebotspreis von 7.200 € (netto) zu beauftragen, um mit
Einbindung aller Kräfte und Stellen in der Gemeinde für das Thema „Sport
und Bewegung“ eine gemeinsame Lösung unter professioneller Moderation zu
erhalten.
Nach weiterer ausführlicher Beratung und Diskussion beschloss der
Gemeinderat einstimmig, die kommunale Sportentwicklungsplanung über die
Sportakademie zu beauftragen.
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- Prüfungsbericht der Kommunalaufsicht 2003 – 2005
A. Sachverhalt
Die Jahresrechnungen 2003 – 2005 der Gemeinde Bartholomä wurde im Sinne
der Gemeindeprüfungsordnung (GemPrO) vereinfacht geprüft. Gegenstand der
Prüfung war gemäß § 114 Abs. 1 GemO die Haushalts-, Kassen- und
Rechnungsführung. Am 17.07.2008 fand im Geschäftsbereich
Rechnungsprüfung im Landratsamt Ostalbkreis die Schlussbesprechung
statt.
Die Prüfung der Jahresrechnungen 2003 – 2005 fällt sehr positiv aus.
Lediglich zu einer Prüfungsfeststellung (Sonderrücklage –
Flurbereinigung) ist seitens der Verwaltung noch Stellung zu nehmen.
Die Verwaltung kommt der Verpflichtung zur Unterrichtung des
Gemeinderates gemäß den gesetzlichen Vorschriften nach. Die
Niederschrift über die Prüfung der Jahresrechnungen 2003- 2005 liegt in
der öffentlichen Sitzung zu Einsichtnahme aus; darüber hinaus besteht
selbstverständlich auch die Möglichkeit während der Dienststunden die
Niederschrift einzusehen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Aussprache nahm der Gemeinderat einstimmig die Niederschrift
und das Ergebnis über die Prüfung der Jahresrechnungen 2003 – 2005 zu
Kenntnis.
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- Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 16.09.2008
Der TA hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.09.2008 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die hiermit dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurden:
1. Bausachen
1.1 Erstellung eines Pultdaches auf der bestehenden Fertiggarage, Flst. Nr. 216/1, Abenholzweg
Der Bauherr plant auf der bestehenden Fertiggarage auf Flst. Nr. 216/1
ein Pultdach aufzusetzen. Das Vorhaben befindet sich innerhalb des
rechtskräftigen Bebauungsplanes „Brunnenfeld, 5. Änderung und 1.
Erweiterung“. Der Bebauungsplan setzt Sattel- bzw. Walmdächer mit einer
Dachneigung von 28° bis 38° fest. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung
einer möglichen Befreiung von den Festsetzungen über die Dachform und
-neigung hat der TA das kommunale Einvernehmen noch zurückgestellt und
den Bürgermeister beauftragt, mit dem Bauherren eine Lösung entsprechend
dem Bebauungsplan zu erörtern.
1.2 Anbau Sattelkammer/Abstellraum/Balkon OG/Umbau Wohnung + Büro im OG hier: Anlegung von Stellplätzen und Löschteich
Im Äußeren Möhnhof ist geplant, an dem bestehenden Gebäude eine
Sattelkammer mit Abstellraum anzubauen und in das Gebäude ein Büro
einzubauen. Der TA hat bereits in seiner öffentlichen Sitzung im Juli
unter Benennung von Auflagen das kommunale Einvernehmen einstimmig
erteilt. Für die Anlegung von Stellplätzen und eines Löschteichs wurde
ein ergänzender Bauantrag gestellt. Der TA hat einstimmig das kommunale
Einvernehmen für die Anlegung des Löschteichs und der Stellplätze
erteilt.
1.3. Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Tankplatte, Flst. Nr. 883, Laubenharter Berg
Die Firma Schotterwerk Bartholomä GmbH & Co.KG beabsichtigt am
Produktionsstandort eine neue Tankplatte für den Dieseltank zu
errichten.
Der TA hat in baurechtlicher Hinsicht keine Bedenken geäußert, jedoch
einstimmig beschlossen, dem Vorhaben nur dann zuzustimmen, sofern dieses
auf dem Grundstück der Betreiberfirma selber errichtet wird.
1.4. Neubau von drei Einfamilienhäusern mit Doppelgarage, Flst. Nr. 23, Lauterburger Straße
Der Bauherr plant auf dem Grundstück Flst. 23, Lauterburger Straße das
bestehende Wohngebäude abzubrechen und drei Einfamilienhäuser mit
Doppelgaragen zu bauen. Hierzu wurde eine Bauvoranfrage eingereicht.
Der TA hat nach ausführlicher Beratung einstimmig beschlossen, das
kommunale Einvernehmen vorbehaltlich der Stellungnahmen durch das
Straßenbauamt bzw. der Straßenverkehrsbehörde bzgl. der Zufahrt, zu
erteilen.
1.5. Errichtung eines Unterstands (Schuppen mit Überdachung) zugunsten der Jagdgenossenschaft Bartholomä, Flst. Nr. 907, Bärenweiler
Die Jagdgenossenschaft Bartholomä plant, im Gewann Bärenweiler einen
Schuppen mit Überdachung als jagdliche Einrichtung zu errichten. Dazu
wurde ein Bauantrag eingereicht. Der TA hat dem Vorhaben unter Benennung
von Auflagen und vorbehaltlich der abschließenden Stellungnahmen durch
die Fachbehörden einstimmig zugestimmt.
2. Sanierung und Erschließung der ehemaligen gewerblichen Ginzkey zum Wohngebiet - Nachtrag
Der TA hat in seiner öffentlichen Sitzung – auch nach selbiger
Ortsbesichtigung – verschiedene Nachträge für die Sanierung und die
Erschließung der ehemaligen gewerblichen Brache Ginzkey zum Wohngebiet
beschlossen. So wurde der Bürgermeister einstimmig ermächtigt,
zusätzliche Bodenanalysen für jeden der geplanten 7 Wohnbauplätze zum
Gesamtangebotspreis von 3.065, 20 € zu beauftragen. Darüber hinaus hat
der TA von den im Zuge der Erschließung des Gebiets notwendigen
Mehrkosten für die Felszulage von netto 18.766,40 Kenntnis genommen.
Minderkosten ergeben sich aufgrund der nicht in der öffentlichen
Erschließung enthaltenen Herstellung der Abwasser-, Kontrollschächte
(netto 5.337,38 €) und der Verlegung von Abwasserrohren in Kunststoff
(netto 898,28 €). Darüber hinaus haben sich bzgl. der Massenangleichung
im Gewerk Wasserleitung Minderkosten in Höhe von 4.164,37 € ergeben.
Zugestimmt hat der TA darüber hinaus, auch im Baugebiet
„Brunnenfeldstraße“ Leerrohre für Glasfasertechnik (rund 2.000 €)
vorzusehen. Ein Angebot der KabelBW (2.975 €) zur Vorverlegung im
Baugebiet wurde hingegen einstimmig abgelehnt.
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- Bekanntgaben/Verschiedenes
Unter dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben/Verschiedenes informierte
der Vorsitzende zu den nachfolgenden Punkten:
- Besetzung der Schulleiterstelle an der Laubenhartschule Bartholomä
Bürgermeister Kuhn begrüßte sehr, dass das Regierungspräsidium Stuttgart
die Stelle des Rektors an der Laubenhartschule Bartholomä mit sofortiger
Wirkung wieder besetzt hat. Er freute sich, dass Herr Karl-Heinz Hägele
als bisheriger Konrektor der Laubenhartschule zum neuen Schulleiter
bestellt wurde
- Kunstausstellung „Jugend und Kunst – Kunst und Jugend“
Der Vorsitzende informierte über das Projekt der Sport- und Kulturstiftung
Bartholomä, die gemeinsam mit mehreren Jugendlichen eine
Jugendkunstausstellung in den Räumlichkeiten der Laubenhartschule
organisiert. Die Vernissage der Jugendkunstausstellung finde am
Donnerstag, 2. Oktober 2008 um 18.00 Uhr an der Laubenhartschule statt.
- Interkommunaler Gedankenaustausch Bartholomä – Essingen am Mittwoch,
8. Oktober 2008, 17.30 Uhr am Dorfhaus
- Gemeinderatsausflug am Samstag/Sonntag 28./29.09.2008
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- Anfragen der Gemeinderäte
Die Anfragen der Gemeinderäte richteten sich zu den nachfolgenden Punkten:
- Einbau des Feinbelages und eines Setzen eines Einzeilers im Zuge der Tiefbaumaßnahmen Lauterburger Straße
- Deckensanierung in der Hauptstraße
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Ende der öffentlichen Sitzung um 21.40 Uhr.
Eine nichtöffentliche Sitzung mit 4 Tagesordnungspunkten schloss sich an.
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