Aus dem Gemeinderat
Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 22. September 2008
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 10 Gemeinderäte
Beginn der Sitzung um 19.00 Uhr
Ende der Sitzung um 21.40 Uhr
Zuhörer: 7
 
  1. Erschließung Wohnbaugebiet „Brunnenfeldstraße“
    - Festlegung des Erschließungsstandards
A. Sachverhalt
Die Gemeinde saniert und erschließt derzeit auf der Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Brunnenfeldstraße“ –rechtskräftig seit 20.06.2008 – das Gebiet der früheren gewerblichen Brache Ginzkey. Mit dem symbolischen ersten Spatenstich am 12. August 2008 wurden die Sanierungsarbeiten offiziell begonnen. Zwischenzeitlich ist die Sanierung weitestgehend abgeschlossen; alsbald wird die Erschließung des künftigen Wohnbaugebietes mit 7 attraktiven Wohnbauplätzen erfolgen. Die Essinger Wohnungsbau, Essingen-Forst, ist durch die Gemeinde beauftragt, als Sanierungs- und Erschließungsträger das Wohnbaugebiet „Brunnenfeldstraße“ umzusetzen.

B. Beratung und Beschlussfassung
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende Herrn Helmut Borst von der Essinger Wohnungsbau. Herr Borst legte dem Gremium den Erschließungsstandard dar. So ist der Bau einer Erschließungsstraße in Nord-Süd-Richtung mit einem Straßenquerschnitt von 6 m Breite geplant. Hiervon entfallen, abgetrennt durch einen Granitzeiler, 1,5 m auf die Gehwegfläche. Im Norden knickt die Straße nach Westen ab; in diesem westlichen Teilbereich sei kein Gehweg vorgesehen. In der Straße werde ein Kanal DN 300 eingelegt. Die Wasserversorgung erfolge in einer Gussleitung DN 100. Neben Kanal und Wasserleitung würde zudem eine 20 KV-Leitung der EnBW eingelegt werden. Darüber hinaus würde die Telekom ihre Versorgungsleitungen legen. Die Gasversorgung Essingen-Oberkochen GmbH (GEO) bringe eine Ortsnetzerweiterung der Erdgasleitungen. Eingeplant sei die Verlegung von Leerrohren für eine spätere Glasfasertechnik.
Weiterhin legte Herr Borst dar, dass die Erschließung zugleich auch eine spätere Anbindung der östlichen Grundstücksflächen mit vorsehe. Darüber hinaus seien Kanal- und Wasserversorgung so ausgelegt, dass in Zukunft das Baugebiet in Richtung Norden unter Nutzung der jetzt erstellten Erschließungsanlagen erweitert werden könne.
Nach kurzer Aussprache, in der seitens des Gremiums auch verschiedene Verständnisfragen gestellt wurden, legte sodann der Gemeinderat einstimmig den Erschließungsstandard in der vorgestellten Form fest.
  1. Wohnbaugebiet „Brunnenfeldstraße“
    - Festsetzung der Grundstückspreise
    - Zuteilungsrichtlinie
A. Sachverhalt
Das Gebiet der früheren gewerblichen Brache Ginzkey städtebaulich neu zu ordnen und in Wohnbauflächen innerhalb des Wohnbaugebietes „Brunnenfeldstraße“ umzuwandeln, ist eine für die Gemeinde und ihre Entwicklung wichtige Aufgabe. Zum Einen lassen sich zentral in der Ortsmitte attraktive Wohnbaugrundstücke schaffen, weiterhin wird ein städtebaulicher Missstand durch die Beseitigung der gewerblichen Brache behoben.
Unterstützung erfährt die Gemeinde in dieser Zielsetzung durch das Land Baden-Württemberg durch das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum. Dort bildet die „Aktivierung innerörtlicher Potenziale“ durch die „MELAP-Konzeption“ einen Förderschwerpunkt.
So erhält die Gemeinde Bartholomä für die erforderlichen Sanierungsleistungen einen Zuschuss mit 33 %.
Die Gemeinde rechnet damit, dass – abhängig der Wetterlage – idealerweise noch 2008 die Erschließung des Wohnbaugebietes hergestellt werden kann. Damit stehen auf Ende des Jahres baureife Wohnbaugrundstücke in der attraktiven Ortsmitte zur Verfügung.
Da die Kostengrößen aus Sanierung und Erschließung weitestgehend definiert und bekannt sind, können nach Ansicht der Verwaltung auch die Grundstückspreise nunmehr durch den Gemeinderat festgesetzt werden.
Die Verwaltung schlägt auf Grundlage einer Kostenkalkulation vor, den Grundstückspreis analog dem letzten Wohnbaugebiet „Hirschgasse-Ost“ auf 92,--€/m² festzulegen.
Weiterhin schlägt die Verwaltung vor, ein „Baukindergeld“ zu gewähren.
Neben der Festsetzung der Grundstückspreise und des „Baukindergeldes“ ist im Gemeinderat zu beschließen, ob es einer Zuteilungsrichtlinie für die ordnungsgemäße Vergabe der privaten Wohnbaugrundstücke an die Bauinteressenten bedarf, oder ob die Baugrundstücke im freien Verkauf nach dem „Windhundprinzip“ verkauft werden sollen.

B. Beratung und Beschlussfassung
Positiv äußerte sich das Gremium zu der vorgeschlagenen Festsetzung eines „Baukindergeldes“. Darüber hinaus wurde von einem Gemeinderat angeregt, mit Blick auf die Verzinsung der Vorleistungen durch die Gemeinde den Grundstückskaufpreis nach etwa drei Jahren zu erhöhen.

Nach weiterer kurzer Diskussion beschloss der Gemeinderat sodann für die Veräußerung der Grundstücke im künftigen Wohnbaugebiet „Brunnenfeldstraße“ einen Grundstückspreis von 92 €/m² (enthalten: Anschluss- und Erschließungsbeitrag und Vermessungskosten; nicht enthalten: Hausanschlusskosten). Darüber hinaus beschloss der Gemeinderat ein „Baukindergeld“ als Abschlag auf den Kaufpreis wie folgt zu gewähren:
Familien mit 1 Kind unter 18 Jahren: 1.500,-- €
Familien mit 2 Kindern unter 18 Jahren: 4.000,-- €
Familien mit 3 und mehr Kindern unter 18 Jahren: 7.500,-- €
Weiterhin beschloss der Gemeinderat die Zuteilung der Grundstücke entsprechend dem jeweiligen zeitlichen Eingang der Bewerbung festzulegen und in den Kaufverträgen einen Bauzwang mit 5 Jahren zu regeln.
  1. Einrichtung einer Nachmittagsbetreuung an der Laubenhartschule
    - Billigung der Konzeption
    - Elternentgelte
    - Bezuschussung Mittagstisch
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat hat sich im Januar des Jahres und zuletzt im April mit dem Ausbau von Betreuungsangeboten an der Laubenhartschule beschäftigt. Auf der Grundlage der Ergebnisse einer Bedarfsumfrage wurde festgestellt, dass ein Bedarf an einer Nachmittagsbetreuung an der Schule vorhanden ist. Mehrheitlich hat daher der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 07.04.2008 beschlossen, eine Nachmittagsbetreuung einzurichten, sofern mindestens 4 Kinder in der Betreuung verbindlich angemeldet werden. Diese Nachmittagsbetreuung soll versuchsweise und befristet zunächst auf 1 Jahr angeboten werden.
Die Konzeption in der Nachmittagsbetreuung setzt daran an, das bereits mit der Kernzeitbetreuung vorhandene familienfreundliche Angebot an der Laubenhartschule zu ergänzen und auszubauen. Die Betreuung wird dabei als freiwillige Aufgabe der Gemeinde Bartholomä aus kommunalen Haushaltsmitteln unter Finanzierung von Elternentgelten und dem Zuschuss des Landes Baden-Württemberg zur Nachmittagsbetreuung erfüllt.
Es handelt sich um ein verbindliches und verlässliches Angebot während den Schultagen. Eingerichtet wird die Nachmittagsbetreuung jeweils bis 16 Uhr, montags bis donnerstags. Freitags endet das Betreuungsangebot um 13 im Rahmen der Kernzeitbetreuung. Die Nachmittagsbetreuung verfolgt das Ziel, mit dem bereits bestehenden Angebot der Kernzeitbetreuung eine verbindliche Ganztagesbetreuung von 7 Uhr bis durchgängig 16 Uhr an der Laubenhartschule zu bewerkstelligen.
Innerhalb der Nachmittagsbetreuung werden Spiel- und Freizeitangebote geschaffen. Insbesondere besteht in der Nachmittagsbetreuung das Angebot der Hausaufgabenbetreuung. Es handelt sich jedoch nicht um einen Zusatzunterricht.
Das verlässliche Angebot wird in der Nachmittagsbetreuung durch den Einsatz von 2 Personalkräften erreicht. Gemeinsam mit der bereits seit Jahren bestehenden Kernzeitbetreuung stehen somit insgesamt 4 Fachkräfte für das durchgängige Betreuungsangebot der Gemeinde zur Verfügung. Neben den in der Kernzeitbetreuung bewährten Fachkräften Frau Roswitha Kendziorra und Frau Brigitte Neuberger hat die Gemeinde Frau Gertraude Busch und Frau Tanja Geil für die Nachmittagsbetreuung eingestellt. Durch den flexiblen Personaleinsatz ist in jedem Fall der Vertretungsfall geregelt.
Im Zuge des Ausbaus der Betreuungsangebote mit der Möglichkeit zur Ganztagesbetreuung ist es sinnvoll, auch einen Mittagstisch an der Laubenhartschule anzubieten. Hierzu wurden verschiedene Anbieter wie folgt angefragt:
- Restaurant Drei König: 3,70 Euro/Essen (Abholung in Heubach)
- Deutsches Rotes Kreuz: 4,50 Euro/Essen

B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende berichtete, dass die Nachmittagsbetreuung bereits seit vergangener Woche angeboten werde und derzeit vier Kinder verbindlich gemeldet seien. Er zeigte sich zuversichtlich, dass auf Grund der nun verbindlich daliegenden Ganztagesbetreuung das Angebot durch die Eltern verstärkt nachgefragt werde. Auch das Gremium bewertete das Angebot der Nachmittagsbetreuung und des Mittagstischs an der Laubenhartschule für sehr positiv. Bei einer Stimmenthaltung wurden sodann einstimmig im Gremium die Elternentgelte für das Angebot der Nachmittagsbetreuung bzw. in Kombination mit Nachmittags- und Mittagsbetreuung (12.00 – 16.00 Uhr mit 55 €/Monat) beschlossen. Weiterhin beschloss der Gemeinderat, für die Belieferung mit Mittagessen das DRK zu beauftragen. Der Ausgabepreis pro Essen beträgt, 3,90 €, wobei die Gemeinde jedes ausgegebene Essen mit 0,60 € bezuschusst.
  1. Sanierung der TSV-Halle
    - Kostenschätzung
    - Weiteres Vorgehen
A. Sachverhalt
Bei einer Brandverhütungsschau durch das zuständige Baurechtsamt der VG Rosenstein wurde 2007 festgestellt, dass die TSV-Halle in brandschutztechnischer Hinsicht Defizite aufweist. Insgesamt wurden durch das Baurechtsamt 38 Mängel bezeichnet. Der Eigentümer und Betreiber der Halle, der TSV Bartholomä e. V., hat daraufhin das Architekturbüro Otto Rieg beauftragt, die voraussichtlichen Kosten für die Behebung der festgestellten Mängel zu beziffern.
Aufgrund dieser Kostenberechnung kommt das Architekturbüro Rieg zu dem Ergebnis, dass allein für die Umsetzung der brandschutztechnischen Maßnahmen Kosten von über 70.000 € entstehen; zzgl. dem notwendigen Tausch des Heizungskessels und der unabweisbaren Maßnahmen zum Austausch der Einfach-Verglasung an der Nordseite mit Dämmung der Decke ergeben sich Kosten von rund 100.000 €.
Da es für den Turn- und Sportverein nicht möglich ist, diese Kosten alleine aufzubringen, hat der Verein im Oktober 2007 einen Antrag auf Bezuschussung an die Gemeinde gestellt.
Der Gemeinderat Bartholomä hat im Rahmen der Klausurtagung im November 2007 den Antrag intensiv beraten.
Da bekannt ist, dass neben der Mängelbehebung gemäß dem Ergebnis der Brandverhütungsschau weitere Sanierungsmaßnahmen an der Halle anfallen werden, hat der Gemeinderat vor einer positiven Entscheidung über den Zuschussantrag eine Gesamtbetrachtung aller anstehenden Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen angeregt. Schließlich war der Gemeinderat der Ansicht, dass sich in einem Gesamtkonzept die Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit der notwendigen Maßnahmen besser beurteilen lässt.
Die Vorstandschaft des TSV hat dieser Vorgehensweise zugestimmt und noch im Dezember 2007 das Büro Otto Rieg mit der Erarbeitung dieses Gesamtkonzeptes „Sanierung TSV-Halle“ beauftragt.
Nach Ermittlung von Herrn Rieg vom 11.Juli 2008 werden für die Umsetzung eines Gesamtkonzeptes an der bestehenden TSV-Halle Kosten von rund 1,15 Millionen Euro anfallen.
Bei einem gemeinsamen Ortstermin zwischen Vertretern des TSV Bartholomä und des Gemeinderates wurde auf der Grundlage dieses Gesamtergebnisses im Juli festgelegt, auch neben dieser Gesamtbetrachtung eine „mittlere“ Sanierung zu untersuchen. Diese Sanierung berücksichtigt einen Zeithorizont von rund 10 Jahren, um nach heutigem Stand absehbaren Sanierungsbedarf so umzusetzen, dass sicher davon ausgegangen werden kann, mindestens auf diesen Zeithorizont eine weitere Nutzung der Halle zu gewährleisten.
Der Sanierungsbedarf für diese mittlere Betrachtung wird mit Kosten von rund 640.000 € zu beziffern sein.

B. Beratung und Beschlussfassung
Ausführlich wurde in der öffentlichen Sitzung die unterschiedlichen Kostenschätzungen für die Sanierung beraten. Architekt Otto Rieg und Ing. Josef Spielmann stellten dem Gremium die unterschiedlichen Sanierungsvarianten und die Alternativen zu den Gewerken Heizung/Lüftung/Sanitär vor. In der Beratung wiesen die Gemeinderäte darauf hin, dass es auf der Grundlage der vorliegenden Kostenschätzungen sich um keine einfache Entscheidung handle. Ein Gemeinderat legte dar, auch Kosten für einen Neubau einzuholen. Bürgermeister Kuhn verwies auf ein Vorgespräch mit den Vorständen im TSV Bartholomä, in dem aus den grundsätzlichen Erwägungen heraus eine professionelle Sportentwicklungsplanung für die Gemeinde thematisiert wurde. Sodann stellte der Vorsitzende das Angebot einer solchen Entwicklungsplanung über die Sportakademie e. V. vor. Über diese Sportentwicklungsplanung erhalte die Gemeinde unter Beteiligung der Bürgerschaft nachhaltige Handlungsempfehlungen zu den den TSV Bartholomä und die Gemeinde betreffenden Fragen. Der Bürgermeister warb dafür, diese kooperative Planung zum Angebotspreis von 7.200 € (netto) zu beauftragen, um mit Einbindung aller Kräfte und Stellen in der Gemeinde für das Thema „Sport und Bewegung“ eine gemeinsame Lösung unter professioneller Moderation zu erhalten.
Nach weiterer ausführlicher Beratung und Diskussion beschloss der Gemeinderat einstimmig, die kommunale Sportentwicklungsplanung über die Sportakademie zu beauftragen.
  1. Prüfungsbericht der Kommunalaufsicht 2003 – 2005
A. Sachverhalt
Die Jahresrechnungen 2003 – 2005 der Gemeinde Bartholomä wurde im Sinne der Gemeindeprüfungsordnung (GemPrO) vereinfacht geprüft. Gegenstand der Prüfung war gemäß § 114 Abs. 1 GemO die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung. Am 17.07.2008 fand im Geschäftsbereich Rechnungsprüfung im Landratsamt Ostalbkreis die Schlussbesprechung statt.
Die Prüfung der Jahresrechnungen 2003 – 2005 fällt sehr positiv aus. Lediglich zu einer Prüfungsfeststellung (Sonderrücklage – Flurbereinigung) ist seitens der Verwaltung noch Stellung zu nehmen.
Die Verwaltung kommt der Verpflichtung zur Unterrichtung des Gemeinderates gemäß den gesetzlichen Vorschriften nach. Die Niederschrift über die Prüfung der Jahresrechnungen 2003- 2005 liegt in der öffentlichen Sitzung zu Einsichtnahme aus; darüber hinaus besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit während der Dienststunden die Niederschrift einzusehen.

B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Aussprache nahm der Gemeinderat einstimmig die Niederschrift und das Ergebnis über die Prüfung der Jahresrechnungen 2003 – 2005 zu Kenntnis.
  1. Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 16.09.2008
Der TA hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.09.2008 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die hiermit dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurden:

1. Bausachen
1.1 Erstellung eines Pultdaches auf der bestehenden Fertiggarage, Flst. Nr. 216/1, Abenholzweg
Der Bauherr plant auf der bestehenden Fertiggarage auf Flst. Nr. 216/1 ein Pultdach aufzusetzen. Das Vorhaben befindet sich innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Brunnenfeld, 5. Änderung und 1. Erweiterung“. Der Bebauungsplan setzt Sattel- bzw. Walmdächer mit einer Dachneigung von 28° bis 38° fest. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung einer möglichen Befreiung von den Festsetzungen über die Dachform und -neigung hat der TA das kommunale Einvernehmen noch zurückgestellt und den Bürgermeister beauftragt, mit dem Bauherren eine Lösung entsprechend dem Bebauungsplan zu erörtern.

1.2 Anbau Sattelkammer/Abstellraum/Balkon OG/Umbau Wohnung + Büro im OG hier: Anlegung von Stellplätzen und Löschteich
Im Äußeren Möhnhof ist geplant, an dem bestehenden Gebäude eine Sattelkammer mit Abstellraum anzubauen und in das Gebäude ein Büro einzubauen. Der TA hat bereits in seiner öffentlichen Sitzung im Juli unter Benennung von Auflagen das kommunale Einvernehmen einstimmig erteilt. Für die Anlegung von Stellplätzen und eines Löschteichs wurde ein ergänzender Bauantrag gestellt. Der TA hat einstimmig das kommunale Einvernehmen für die Anlegung des Löschteichs und der Stellplätze erteilt.

1.3. Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Tankplatte, Flst. Nr. 883, Laubenharter Berg
Die Firma Schotterwerk Bartholomä GmbH & Co.KG beabsichtigt am Produktionsstandort eine neue Tankplatte für den Dieseltank zu errichten.
Der TA hat in baurechtlicher Hinsicht keine Bedenken geäußert, jedoch einstimmig beschlossen, dem Vorhaben nur dann zuzustimmen, sofern dieses auf dem Grundstück der Betreiberfirma selber errichtet wird.

1.4. Neubau von drei Einfamilienhäusern mit Doppelgarage, Flst. Nr. 23, Lauterburger Straße
Der Bauherr plant auf dem Grundstück Flst. 23, Lauterburger Straße das bestehende Wohngebäude abzubrechen und drei Einfamilienhäuser mit Doppelgaragen zu bauen. Hierzu wurde eine Bauvoranfrage eingereicht.
Der TA hat nach ausführlicher Beratung einstimmig beschlossen, das kommunale Einvernehmen vorbehaltlich der Stellungnahmen durch das Straßenbauamt bzw. der Straßenverkehrsbehörde bzgl. der Zufahrt, zu erteilen.

1.5. Errichtung eines Unterstands (Schuppen mit Überdachung) zugunsten der Jagdgenossenschaft Bartholomä, Flst. Nr. 907, Bärenweiler
Die Jagdgenossenschaft Bartholomä plant, im Gewann Bärenweiler einen Schuppen mit Überdachung als jagdliche Einrichtung zu errichten. Dazu wurde ein Bauantrag eingereicht. Der TA hat dem Vorhaben unter Benennung von Auflagen und vorbehaltlich der abschließenden Stellungnahmen durch die Fachbehörden einstimmig zugestimmt.

2. Sanierung und Erschließung der ehemaligen gewerblichen Ginzkey zum Wohngebiet
- Nachtrag

Der TA hat in seiner öffentlichen Sitzung – auch nach selbiger Ortsbesichtigung – verschiedene Nachträge für die Sanierung und die Erschließung der ehemaligen gewerblichen Brache Ginzkey zum Wohngebiet beschlossen. So wurde der Bürgermeister einstimmig ermächtigt, zusätzliche Bodenanalysen für jeden der geplanten 7 Wohnbauplätze zum Gesamtangebotspreis von 3.065, 20 € zu beauftragen. Darüber hinaus hat der TA von den im Zuge der Erschließung des Gebiets notwendigen Mehrkosten für die Felszulage von netto 18.766,40 Kenntnis genommen.
Minderkosten ergeben sich aufgrund der nicht in der öffentlichen Erschließung enthaltenen Herstellung der Abwasser-, Kontrollschächte (netto 5.337,38 €) und der Verlegung von Abwasserrohren in Kunststoff (netto 898,28 €). Darüber hinaus haben sich bzgl. der Massenangleichung im Gewerk Wasserleitung Minderkosten in Höhe von 4.164,37 € ergeben.
Zugestimmt hat der TA darüber hinaus, auch im Baugebiet „Brunnenfeldstraße“ Leerrohre für Glasfasertechnik (rund 2.000 €) vorzusehen. Ein Angebot der KabelBW (2.975 €) zur Vorverlegung im Baugebiet wurde hingegen einstimmig abgelehnt.

  1. Bekanntgaben/Verschiedenes

Unter dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben/Verschiedenes informierte der Vorsitzende zu den nachfolgenden Punkten:

- Besetzung der Schulleiterstelle an der Laubenhartschule Bartholomä
Bürgermeister Kuhn begrüßte sehr, dass das Regierungspräsidium Stuttgart die Stelle des Rektors an der Laubenhartschule Bartholomä mit sofortiger Wirkung wieder besetzt hat. Er freute sich, dass Herr Karl-Heinz Hägele als bisheriger Konrektor der Laubenhartschule zum neuen Schulleiter bestellt wurde
- Kunstausstellung „Jugend und Kunst – Kunst und Jugend“
Der Vorsitzende informierte über das Projekt der Sport- und Kulturstiftung Bartholomä, die gemeinsam mit mehreren Jugendlichen eine Jugendkunstausstellung in den Räumlichkeiten der Laubenhartschule organisiert. Die Vernissage der Jugendkunstausstellung finde am Donnerstag, 2. Oktober 2008 um 18.00 Uhr an der Laubenhartschule statt.
- Interkommunaler Gedankenaustausch Bartholomä – Essingen am Mittwoch, 8. Oktober 2008, 17.30 Uhr am Dorfhaus
- Gemeinderatsausflug am Samstag/Sonntag 28./29.09.2008

  1. Anfragen der Gemeinderäte
Die Anfragen der Gemeinderäte richteten sich zu den nachfolgenden Punkten:
- Einbau des Feinbelages und eines Setzen eines Einzeilers im Zuge der Tiefbaumaßnahmen Lauterburger Straße
- Deckensanierung in der Hauptstraße
Ende der öffentlichen Sitzung um 21.40 Uhr.
Eine nichtöffentliche Sitzung mit 4 Tagesordnungspunkten schloss sich an.
 
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