| Aus dem Gemeinderat |
| Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 24. November 2008 |
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 7 Gemeinderäte
Beginn der Sitzung um 19.00 Uhr
Ende der Sitzung um 22.00 Uhr
Zuhörer: 4
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- Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein
- Vorberatung der Verbandsversammlung mit Jahresrechnung 2007 und Haushaltssatzung 2009
A. Sachverhalt
Am Mittwoch, 26.11.2008 findet die Verbandsversammlung der VG Rosenstein
statt. Unter anderem sind bei der Verbandsversammlung als
Tagesordnungspunkte vorgesehen:
- Feststellung der Jahresrechnung 2007
- Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2009.
1. Jahresrechnung 2007
Die Grundlage für die Haushaltswirtschaft des Jahres 2007 bildete die am
6.Dezember 2006 beschlossene Haushaltssatzung 2007. Das Ergebnis der
Jahresrechnung schließt nun im Volumen mit 2.003.946,57 € ab. Hiervon
entfallen auf den Verwaltungshaushalt 1.882.126,78 €; auf den
Vermögenshaushalt 121.819,79 €.
Das Haushaltsvolumen liegt damit um 153.206,57 € über dem Haushaltsplan
2007. Ursächlich sind Einsparungen im Bereich der Personalkosten der
Jugendmusikschule und Mehreinnahmen bei den Baugenehmigungsgebühren. Die
Verbandsumlage 2007 (bestehend aus einer Betriebskostenumlage, einer
Umlage für KAG-Nachveranlagung und der Vermögensumlage) beläuft sich im
Rechnungsergebnis auf 1.064.026 € (Vorjahr: 1.043.053 €).
Der Haushaltsplan 2007 hat insgesamt eine Verbandsumlage in Höhe von
1.084.830 € vorgesehen. Insgesamt erhalten die Gemeinden eine
Rückzahlung mit 22.574 €.
Für die Gemeinde Bartholomä beträgt die
Verbandsumlage für das Jahr 2007 tatsächlich 102.249 € (Plan: 106.544
€). Die Rückzahlung beträgt 4.551 €. Beim Vermögenshaushalt sind
Ausgaben für Software-Beschaffungen (SAP-Lizenzen und
Beitreibungssoftware) angefallen. Daneben mussten Netzwerkkomponenten (Switches)
ausgetauscht werden.
Das Jahresrechnungsergebnis 2007 wird einen Überschuss in Höhe von rd.
122.500 € ausweisen. Davon werden rd. 100.000 € der Rücklage zugeführt
Damit sollen Mehraufwendungen für die Altersteilzeit in den kommenden
Jahren verwendet werden. Der restliche Betrag von 22.500 € wird an die
Gemeinden ausbezahlt.
2. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2009
Der Haushaltsplan 2009 hat ein Gesamtvolumen in Höhe von 2.047.220 €. Er liegt damit um 101.700 €
über dem Plan 2008.
Auf den Verwaltungshaushalt entfällt ein Volumen in
Höhe von 2.034.720 € (plus 124.600 € zum Plan 2008). Der
Vermögenshaushalt hat ein Volumen in Höhe von 12.500 € (minus 22.900 €
zum Plan 2008).
Während das höhere Volumen des Verwaltungshaushalts im
Plan 2009 im Wesentlichen auf die Steigerungen der Personalkosten zurück
zu führen ist, berücksichtigt der Vermögenshaushalt 2009 nur notwendige
kleinere Anschaffungen im EDV-Bereich.
Für die Gemeinde Bartholomä ist
eine Gesamtkostenumlage in Höhe von 119.267 € eingeplant (vgl. 2008:
113.657 €). Damit ist die Umlage zum Plan 2008 um 5.610 € erhöht. Im
Haushaltsplan der Gemeinde wird die höhere Kostenumlage 2009 eingeplant.
B. Beratung und Beschlussfassung
Bernd Schweizer, Geschäftsführer der VG Rosenstein, stellte dem Gremium
die Zahlen zur Jahresrechnung 2007 und Haushaltssatzung 2009 ausführlich
dar. Bezüglich des laufenden Haushalts 2008 informierte er, dass sich
das Haushaltsjahr planmäßig entwickle.
Nach ausführlicher Beratung und Diskussion nahm sodann der Gemeinderat
von der Jahresrechnung 2007 und der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan
2009 Kenntnis und beauftragte die Vertreter in der Verbandsversammlung,
den entsprechenden Beschlussanträgen so zuzustimmen.
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- Abwasserzweckverband Lauter-Rems
- Vorberatung der Verbandsversammlung mit Jahresrechnung 2007 und Haushaltssatzung 2009
A. Sachverhalt
Für die anstehende Verbandsversammlung am 26.11.2008 stehen unter anderem
die nachfolgenden Tagesordnungspunkte an:
- Feststellung der Jahresrechnung 2007
- Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2009.
1. Jahresrechnung 2007
Grundlage für die Haushaltswirtschaft des Jahres 2007 bildete die am 22.
Mai 2007 verabschiedete Haushaltssatzung. Das Rechnungsergebnis 2007
schließt nun mit 1.719.439,01 € ab. Damit bleibt das Ergebnis 2007 unter
dem Plan von ursprünglich 1.748.250,00 € (Verbesserung um 28.810,99 €).
Auf den Verwaltungshaushalt entfällt ein Volumen von 934.086,28 €; im
Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben von 785.352,73 €
angefallen.
Für den laufenden Betrieb war eine Betriebskostenumlage mit 821.500 €
eingeplant. Nach dem Rechungsergebnis sind es nun 773.366,16 €. Damit
bleibt die Umlage um 48.134 € unter dem Plan.
Einsparung bzw. Mehreinnahmen sind auf geringere Unterhaltungskosten
zurück zu führen. Für die Gemeinde Bartholomä wird eine
Betriebskostenumlage mit 60.819 € abgerechnet (2006: 59.374 €).
Die Investitionsumlage war ursprünglich mit 758.000 € geplant. Das
Rechnungsergebnis 2007 schließt nun mit einer Vermögensumlage in Höhe
von 553.446 € ab. Auf die Gemeinde Bartholomä entfällt hier eine Umlage
in Höhe von 30.393,29 €. Dieser Betrag entspricht nicht dem
Verbandsschlüssel von 8,472 %, da für die Investitionen im Bereich der
Regenüberlaufbecken abweichende Abschlagszahlungen erhoben worden sind.
Dies wird erst in der Jahresrechnung 2008 (nach Abrechnung der
Maßnahmen) ausgeglichen.
2. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2009
Der Haushaltsplan 2009 hat ein Volumen von 1.139.030 €. Davon entfallen
auf den Verwaltungshaushalt 1.026.530 €; auf den Vermögenshaushalt
112.500 €.
Die geplante Betriebskostenumlage 2009 beträgt insgesamt 847.030 €.
Hierauf entfällt auf die Gemeinde Bartholomä eine Umlage in Höhe von
66.612 € (Plan 2008: 63.328,41 €).
Die Investitionsumlage 2009 beträgt 112.500 €. Berücksichtigt hierfür
ist u.a. ein Betrag mit 50.000 € für die Durchflussmengenmessung und
30.000 € für Konzeptionen alternativer Energiegewinnungen. Auf die
Gemeinde entfällt ein Anteil der Investitionsumlage 2009 mit 9.531 €
(vgl. Plan 2008: 4.744 €).
Die Gesamtumlage 2009 beträgt demnach für die Gemeinde Bartholomä 76.143
€.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Geschäftsführer des Abwasserzweckverbandes Lauter-Rems, Bernd
Schweizer informierte über die Zahlenwerke der Jahresrechnung 2007 und
stellte die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2009 dar. Von Seiten des
Gremiums wurden zu den Planwerken verschiedene Fragen gestellt.
Nach ausführlicher Beratung und Diskussion nahm sodann der Gemeinderat
die Jahresrechnung und die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2009 zur
Kenntnis und beauftragte die Vertreter der Gemeinde, in der
Verbandsversammlung den entsprechenden Beschlussanträgen so zu zustimmen.
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- Kommunaler Energiebericht 2007
- Vorstellung der Ergebnisse über kommunale Einrichtungen
A. Sachverhalt
Mit Blick auf die endlichen Ressourcen und die sich anteilig veränderte
Umwelt gewinnt das Thema „Energie“ eine immer stärkere Bedeutung. Vor
diesem Hintergrund ist es wichtig, dass sich die Gemeinde einen
Überblick über die Energieverbräuche ihrer kommunalen Einrichtungen,
einschließlich der Straßenbeleuchtung verschafft und die
Verbrauchszahlen ständig überwacht. Die Gemeinde hat hierzu wiederum
über die EnBW/ODR, Ellwangen einen Energiebericht in Auftrag gegeben.
Die EnBW hat für das abgelaufene Jahr 2007 die nachfolgenden
öffentlichen Gebäude der Gemeinde Bartholomä überprüft:
- Rathaus
- Schule/Hallenbad
- Kindergarten Marktwiese
- Dorfhaus
- Feuerwehrgerätehaus/DRK
- Bauhof
- Straßenbeleuchtung
Da Daten aus den Vorjahren im Rahmen der Energieberichte zur Verfügung
stehen, erlaubt der Energiebericht 2007 einen Vergleich. So können
Entwicklungen erkannt und ggf. gegengesteuert werden.
Energieeinsparmaßnahmen können so leichter durchgeführt werden, da
Erkenntnisse über den Verbrauch, über Einsparpotenziale und insbesondere
damit verbundene Kosten gegeben sind. Der Energiebericht untersucht
dabei den Wärmeenergieverbrauch, den Licht- und Kraftstromverbrauch, wie
auch den Verbrauch vom Wasser.
Bezüglich der Entwicklung des Wärmeenergieverbrauchs zeichnet sich im
Jahr 2007 durch einen gleichbleibenden Verlauf aus. Bei Betrachtung der
einzelnen Objekte ist festzustellen, dass sich sowohl steigende, wie
auch sinkende Energieverbrauchswerte abzeichnen. Die Entwicklung des
Licht- und Kraftstromverbrauchs zeichnet sich insgesamt durch einen
leicht sinkenden Verlauf aus, während im Bereich Wasser ein sehr stark
sinkender Verbrauch im Jahr 2007 gegeben ist.
Der Energiebericht 2007 stellt fest, dass die Anstrengungen der Gemeinde
in allen Bereichen der Versorgung wie Wärme, Licht- und Kraftstrom und
Wasser Einsparungen zu erzielen, erkennbar sind.
B. Beratung und Beschlussfassung
Anhand einer Power-Point-Präsentation stellte Dipl. Ing. Heiko
Kelnberger von der EnBW/ODR AG, Ellwangen den Energiebericht über die
kommunalen Gebäude vor. Bürgermeister Kuhn verwies darauf, dass beim
Wärmeverbrauch und beim Wasserverbrauch die Laubenhartschule mit
Lehrschwimmbecken unter allen untersuchten Gebäuden prozentual die
größte Verbrauchsstelle darstelle, während beim Licht-,
Kraftstromverbrauch die Straßenbeleuchtung mit 54 % der größte
Verbraucher darstelle. Doch liege die Schule/das Hallenbad statistisch
gesehen im Vergleich zu anderen Einrichtungen in Baden Württemberg im
mittleren Bereich.
Mit Blick auf die Gebäudesubstanz des Altbaus der Laubenhartschule,
wiesen einzelne Gemeinderäte auf bereits frühere Energiegutachten hin,
die einen Handlungsbedarf erkennen ließen. Die vergleichsweise guten
Ergebnisse des Energieberichtes seien insofern verwunderlich. In der
weiteren Beratung wurde deutlich, dass das Gremium eine genauere
Betrachtung der Laubenhartschule mit Hallenbad bzgl. des Energiebedarfs
und der Frage der Energieeinsparung wünscht.
Nach weiterer intensiver Beratung nahm sodann der Gemeinderat den
Energiebericht 2007 zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, für die
Laubenhartschule/Hallenbad gemeinsam mit der EnBW/ODR eine konkrete
Betrachtung im Hinblick auf Energieeinsparmaßnahmen vorzunehmen.
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- Feuerwehrbedarfsplan
A. Sachverhalt
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen hat jede Gemeinde auf ihre Kosten
eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr
mit einem geordneten Lösch- und Rettungsdienst aufzustellen, auszurüsten
und zu unterhalten. Die Gemeinde trägt dabei auch die Kosten der Aus-
und Fortbildung. Darüber hinaus haben die Gemeinden auf ihre Kosten
entsprechend den örtlichen Bedürfnissen die für einen geordneten und
erfolgreichen Einsatz der Feuerwehr erforderlichen Feuerwehrgeräte,
Feuerlöschanlagen, Feuermelde- und Alarmeinrichtungen zu beschaffen und
zu unterhalten und für die ständige Bereithaltung von
Löschwasservorräten, der technischen Entwicklung entsprechend den
Feuerlöschmitteln zu sorgen und für die Ausbildung der Angehörigen der
Feuerwehr, sowie für die Aufbewahrung der Feuerwehrgeräte und
Ausrüstungsstücke erforderliche Räume und Plätze zur Verfügung zu
stellen. Ein Feuerwehrbedarfsplan enthält dazu die wesentlichen Angaben
für die Beschreibung dieser gesetzlich geforderten feuerwehrtechnisch
relevanten örtlichen Verhältnisse und bildet die Grundlage für die
Aufstellung und die Ausrüstung einer für einen geordneten Lösch- und
Rettungseinsatz leistungsfähigen Feuerwehr.
Die FFW Bartholomä hat entsprechend eines Musters des Innenministerium
Baden-Württemberg einen Feuerwehrbedarfsplan für die Gemeinde Bartholomä
erstellt. Dieser Feuerwehrbedarfsplan zeigt neben der Gemeinde – und
Feuerwehrstruktur insbesondere die individuelle Bewertung der örtlichen
Gefährdung (Gefährdungsanalyse) auf.
B. Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Kuhn stellte die wichtigen Aufgaben der Feuerwehr in der
Gemeinde heraus. Der Kommandant der FFW Bartholomä, Michael Knöpfle,
legte sodann dem Gremium den Feuerwehrbedarfsplan im Einzelnen dar.
Nach ausführlicher Beratung und Diskussion beschloss der Gemeinderat
einstimmig den vorliegenden Feuerwehrbedarfsplan und beauftragte den
Bürgermeister, diesen dem Kreisbrandmeister zur Stellungnahme
vorzulegen.
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- Benennung der neuen Erschließungsstraße Wohnbaugebiet „Brunnenfeldstraße“
A. Sachverhalt
Die Gemeinde Bartholomä erschließt derzeit das neue attraktive
Wohnbaugebiet „Brunnenfeldstraße“.
Im Rahmen der Erschließung ist der Bau einer Straße im Wohngebiet
vorgesehen. Gemäß dem Beschluss des Gemeinderates wird die Straße in
einem Straßenquerschnitt von 6,0 m (1,5 m Gehwegbreite, 4,5 m
Straßenbreite) in Nord-Süd-Richtung und abknickend am Ende in
West-Ost-Richtung mit 4 m Breite gebaut.
Abhängig der Wetterlage im Herbst/Winter kann damit gerechnet werden,
dass die Erschließungsanlagen – idealerweise - noch 2008 fertig gestellt
werden. Die neue Erschließungsstraße kann damit auch öffentlich gewidmet
und mit dem Straßennamen versehen werden.
Es wird vorgeschlagen, die neue Erschließungsstraße in
Helmut-Ginzkey-Weg zu benennen. Herr Helmut Ginzkey hat Anfang der 60er
Jahre an dem Standort seinen galvanischen Betrieb gegründet und in der
Folgezeit erweitert und fortgesetzt. Herr Ginzkey hat in der Gemeinde
seinerzeit viele Arbeitsplätze vorgehalten. Bis zur Aufgabe des
galvanischen Betriebes stellte die Firma Ginzkey daher einen wichtigen
Arbeitgeber in der Gemeinde dar. Herr Helmut Ginzkey, Jahrgang 1922
verstarb im November 2005.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Diskussion beschloss der Gemeinderat die Straßenbezeichnung
im neuen Wohnbaugebiet „Brunnenfeldstraße“ mit dem Namen „Helmut-Ginzkey-Weg“.
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- Familienfreundliche Gemeinde Bartholomä - Ausbau der Betreuungsangebote
A. Sachverhalt
Im Sinne einer familienfreundlichen Gemeinde stehen Gemeinderat und –verwaltung
einem erweiterten und verbesserten Betreuungsangebot im Kindergarten und
der Laubenhartschule offen und konstruktiv gegenüber. Über die
gesetzlichen Erfordernissen hinaus unterstützt die Gemeinde Bartholomä
im Rahmen des finanziell Machbaren in freiwilliger Aufgabenerfüllung
Familien durch zusätzliche Betreuungsangebote in diesen
Bildungseinrichtungen.
Laubenhartschule
So besteht bereits schon seit dem Jahr 1995 ein kommunales
Betreuungsangebot an der Laubenhartschule im Rahmen der „verlässliche
Grundschule“. Dort wird im Rahmen dieser Kernzeitbetreuung täglich an
Schultagen von 7 Uhr – 8.30 Uhr und 12 Uhr – 13 Uhr an der
Laubenhartschule ein kommunales Betreuungsangebot geführt, dass seit
Beginn eine gute Nachfrage gefunden hat.
Im Januar 2008 hat sich der
Gemeinderat auch bzgl. des weiteren Ausbaus von Betreuungsleistungen an
der Laubenhartschule intensiv befasst. Auf der Grundlage einer seitens
der Gemeindeverwaltung durchgeführten Bedarfsabfrage wurde ein
erkennbarer Bedarf an einer flexiblen Mittags-/Nachmittagsbetreuung und
bzgl. eines Mittagessensangebotes ausgemacht.
Seit September 2008 werden
diese weiteren Betreuungsleistungen an der Laubenhartschule angeboten.
Somit besteht die Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler ganztägig in der
Zeit zwischen 7 Uhr bis 16 Uhr (freitags bis 13 Uhr) an der
Laubenhartschule Bartholomä betreuen zu lassen.
Gerade in der
Nachmittagsbetreuung besteht neben der Einnahme eines Mittagessens auch
die Möglichkeit für die Schülerinnen und Schüler die Hausaufgaben
während dieser Betreuungszeit erledigen zu können.
Kindertageseinrichtungen
In der vorschulischen Betreuung steht in der Gemeinde gleichfalls ein
gutes Angebot zur Verfügung. In kirchlicher Trägerschaft werden im Kath.
Kindergarten „Arche Noah“ zwei Kindergartengruppen (eine Gruppe als
Regelgruppe mit vor- und nachmittäglicher Betreuungszeit und eine Gruppe
in der Form der sog. verlängerten Öffnungszeit, 7 Uhr – 13 Uhr) – und
der eingruppige Kindergarten „Fantadu“ durch die Ev. Kirchengemeinde als
Regelgruppe – geführt.
Insgesamt bestehen in drei Kindergartengruppen 78
Kindergartenplätze für Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren mit einer sehr
flexiblen Öffnungszeit zur Verfügung.
Bezüglich der Frage, ob in den bestehenden Einrichtungen unter
3-jähriger Kinder betreut werden können, hat der Gemeinderat zu Beginn
des Jahres eine Arbeitsgruppe beauftragt, gemeinsam mit beiden
Kirchengemeinden den Bedarf zu ermitteln und vorab ein Konzept für die
Betreuung unter 3-jähriger zu erarbeiten.
Diese Arbeitsgruppe hat sich
nun in mehreren Sitzungen getroffen und ein Konzept für die Umsetzung
zur Aufnahme unter 3-jähriger Kinder in den Kindergärten wie folgt
erarbeitet: Es soll die Betreuung für unter 3-Jährige in einer ersten
Stufe zunächst im Kath. Kindergarten „Arche Noah“ ab September 2009
angeboten werden. Dort – so sieht es die Konzeption vor – erfolgt zu
Beginn des Kindergartenjahres 2009/2010 die Betreuung der unter
3-jährigen in einer altersgemischten Gruppe. Voraussichtlich stehen
hierfür etwa 5 – 6 freie Plätze für unter 3-jährige Kinder zur
Verfügung.
In einer zweiten Stufe, deren Umsetzungszeitpunkt von dem
entsprechenden Bedarf und der Nachfrage abhängig ist, kann dann im Ev.
Kindergarten „Fantadu“ die Einrichtung einer altersgemischten Gruppe
oder die Bildung einer eigenen „Krippengruppe“ erfolgen. Für die
Umsetzung der ersten Stufe mit der Einrichtung einer altersgemischten
Gruppe im Kindergarten „Arche Noah“ ist erforderlich, dass bauliche
Maßnahmen am Kindergartengebäude und eine zusätzliche Möblierung mit
weiterer Materialausstattung in einer Kostengröße von insgesamt rd.
15.000 € umgesetzt werden. Diesen Kosten werden Zuschüsse des Landes in
Höhe von 2.000 €/geschaffener Platz, bis max. 70 % der
Investitionskosten gegen zu rechnen sein. Darüber hinaus ist in dem
Kindergarten der bestehende Personalschlüssel um voraussichtlich mind.
0,2 Personalstellen aufgrund der Betreuung unter 3-jähriger Kinder zu
erhöhen.
In der zweiten Ausbaustufe (Kindergarten „Fantadu“) sind eher
geringere bauliche Änderungsmaßnahmen zu erwarten; die laufenden
Betriebsmehrkosten sind jedoch im Hinblick auf eine z. T. hohe
Personalaufstockung erheblich.
Zu der Betreuungsleistung unter 3-jähriger Kinder liegt der
Gemeindeverwaltung nun seit 13.11.08 ein Elternantrag vor, wonach
angefragt wird, kurzfristig einen sog. „Minikindergarten“ einzurichten.
Angefragt wird, in dieser Einrichtung eine Betreuungsleistung ein bis
zweimal die Woche, vormittags, regelmäßig für Kleinkinder im Alter von 2
– 3 Jahren anzubieten. Es handelt sich dabei um keine
Eltern-Kind-Gruppe, vielmehr soll die Betreuung so ausgestaltet sein,
dass Eltern ihre Kinder stundenweise in der Einrichtung belassen können,
ohne dass die Eltern selbst anwesend sind. Der Antrag ist durch 25
Eltern getragen
B. Beratung und Beschlussfassung
In der Beratung kam zum Ausdruck, dass das Gremium dem vorliegenden
Antrag „Minikindergarten“ positiv und konstruktiv begleiten will und für
die Einrichtung des Minikindergartens einen Gruppenraum im
Kindergartengebäude „Marktwiese“ zur Verfügung stellt. Ein Gemeinderat
sprach sich dafür aus, die Eltern auch bei der Personalsuche und –auswahl
zu unterstützen, jedoch darauf zu achten, dass ggf. anfallende
Personalkosten durch Elternentgelte finanziert werden.
Nach weiterer Beratung und Diskussion beschloss sodann der Gemeinderat,
für die Einrichtung des Minikindergartens den Gruppenraum im
Kindergartengebäude „Marktwiese“ zur Verfügung zu stellen und
beauftragte den Bürgermeister, mit den Eltern alles weitere zur
Umsetzung des „Minikindergartens“ zu besprechen. Darüber hinaus
beschloss der Gemeinderat grundsätzlich die Umsetzung des Konzepts
„Betreuung unter 3-jähriger“ in den Kindergärten, wonach Kinder unter 3
Jahren ab September 2009 in den Kindergärten betreut werden.
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- Bekanntgabe der Beschlüsse des Technischen Ausschusses
- Sitzung vom 14.10.2008 - Sitzung vom 18.11.2008
Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.10.2008 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurden:
1. Bausachen
a. Neubau einer Hofraumüberdachung Flst. 525, Rosensteinstraße
Auf dem Baugrundstück an der Rosensteinstraße soll eine
Hofraumüberdachung an die bestehende Garage errichtet werden. Dazu wurde
ein Bauantrag gestellt. Da das Vorhaben außerhalb der überbaubaren
Grundstücksfläche liegt, ist eine Befreiung vom Bebauungsplan
erforderlich, dem der Technische Ausschuss zugestimmt hat, nachdem sich
das Bauvorhaben städtebaulich gut vertretbar erscheint.
b. Neubau Einfamilienhaus mit Garage Flst. 670, Otto-Höfliger-Straße
Im Gewerbegebiet ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
geplant. Die Bauvorlagen wurden im Kenntnisgabeverfahren vorgelegt. Da
das Vorhaben lediglich geringfügige Abweichungen vom Bebauungsplan
aufweist hat der TA das Vorhaben lediglich zur Kenntnis genommen und dem
Baurechtsamt anheim gestellt, die notwendigen Ausnahmen rechtlich zu
erteilen.
c. Erstellung eines Pultdaches auf der Fertiggarage, Flst. 216/1, Abenholzweg
Der TA hatte die Entscheidung über die Zulässigkeit eines Pultdaches im
September zunächst noch zurück gestellt und nun in der öffentlichen
Sitzung das kommunale Einvernehmung zur Erstellung eines Pultdaches auf
der bestehenden Fertiggarage im Abenholzweg erteilt, nachdem in der
Zwischenzeit durch das Bauamt festgestellt wurde, dass vergleichbare
Fälle im Baugebiet in der Vergangenheit ebenfalls schon positiv
entschieden wurden.
Gemeindekindergarten an der Marktwiese - Sanierung der Holzverschalung
Im Jahr 1997 wurde der 2-gruppige Kindergarten an der Marktwiese
fertiggestellt und eingeweiht. Das Kindergartengebäude wird derzeit von
der Kindergartengruppe „Fantadu“ – Trägerschaft über die Ev.
Kirchengemeinde Bartholomä – und einer sog. „Spielgruppe“ genutzt.
Nachdem das Kindergartengebäude mittlerweile im 12. Jahr betrieben wird,
steht der Neuanstrich mit Holzdeckelverschalung am Gebäude an.
Nach intensiver Beratung hat der TA hierzu beschlossen, die Firma Horst
Schürle mit den Gerüst- und Malerarbeiten zum Preis von 4.095,71 €
(netto) zu beauftragen.
Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.11.2008 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurden:
1. Bausachen
a. Neubau Wohngebäude auf Grundstück Flst. 198/1, Zum Turnerheim
Von Bauinteressenten wurde die Anfrage gestellt, ob die auf dem
Grundstück Flst. 198/1 im dortigen Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze
straßenseitig überschritten werden kann. Der TA hat nach intensiver
Beratung festgestellt, dass eine Überschreitung der Baugrenze
grundsätzlich denkbar ist unter dem Vorbehalt des Ergebnisses einer
Angrenzerbenachrichtigung.
b. Neubau eines Carports Grundstück Flst. 452/14, Baronenbergweg
Der Bauherr plant den Neubau eines Carports in Holzbauweise in den
Grundmaßen 3 x 7,50 m. Das Vorhaben weicht hinsichtlich der Dachform und
der Dachneigung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Westliches
Brunnenfeld“ ab. Der TA hat nach eingehender Beratung einstimmig
beschlossen, aus städtebaulichen Gründen die Zustimmung zu der Befreiung
bzgl. Dachform und Dachneigung zu geben.
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- Annahme von Spenden und Zuwendungen
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.09.2006 von
gesetzlichen Änderungen hinsichtlich der Annahme und Behandlung von
Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen Kenntnis genommen.
In der selben Sitzung wurde seitens des Gremiums beschlossen, zur
Vereinfachung des Verfahrens festzulegen, dass der Gemeinderat über
Einzelspenden von bis zu 100 € in periodischen Abständen (1 x jährlich)
in zusammengefasster Form pauschal entscheidet. Darüber hinaus gehende
Spendenbeträge sind vom Gemeinderat in einem Einzelbeschluss förmlich
anzunehmen.
Für die Kultur- und Sportstiftung sind Spenden der Raiffeisenbank
Rosenstein in Höhe von 800,-- € und einer Privatperson in Höhe von
100,-- € eingegangen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Bürgermeister zeigte sich von der Spendenbereitschaft begeistert und
dankte im Namen der Gemeinde den Spendern. Nach kurzer Diskussion
beschloss der Gemeinderat einstimmig die Annahme der Spenden.
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- Anfragen der Gemeinderäte
Die Anfragen der Gemeinderäte richteten sich zu den nachfolgenden Punkten:
- Vertretung der Gemeinderäte bei der Verbandsversammlung der VG Rosenstein und des Abwasserzweckverbandes Lauter-Rems
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Ende der öffentlichen Sitzung um 22.00 Uhr.
Eine nichtöffentliche Sitzung mit 3 Tagesordnungspunkten schloss sich an.
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