Aus dem Gemeinderat
Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 24. November 2008
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 7 Gemeinderäte
Beginn der Sitzung um 19.00 Uhr
Ende der Sitzung um 22.00 Uhr
Zuhörer: 4
 
  1. Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein
    - Vorberatung der Verbandsversammlung mit Jahresrechnung 2007 und Haushaltssatzung 2009
A. Sachverhalt
Am Mittwoch, 26.11.2008 findet die Verbandsversammlung der VG Rosenstein statt. Unter anderem sind bei der Verbandsversammlung als Tagesordnungspunkte vorgesehen:
- Feststellung der Jahresrechnung 2007
- Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2009.
1. Jahresrechnung 2007
Die Grundlage für die Haushaltswirtschaft des Jahres 2007 bildete die am 6.Dezember 2006 beschlossene Haushaltssatzung 2007. Das Ergebnis der Jahresrechnung schließt nun im Volumen mit 2.003.946,57 € ab. Hiervon entfallen auf den Verwaltungshaushalt 1.882.126,78 €; auf den Vermögenshaushalt 121.819,79 €.
Das Haushaltsvolumen liegt damit um 153.206,57 € über dem Haushaltsplan 2007. Ursächlich sind Einsparungen im Bereich der Personalkosten der Jugendmusikschule und Mehreinnahmen bei den Baugenehmigungsgebühren. Die Verbandsumlage 2007 (bestehend aus einer Betriebskostenumlage, einer Umlage für KAG-Nachveranlagung und der Vermögensumlage) beläuft sich im Rechnungsergebnis auf 1.064.026 € (Vorjahr: 1.043.053 €).
Der Haushaltsplan 2007 hat insgesamt eine Verbandsumlage in Höhe von 1.084.830 € vorgesehen. Insgesamt erhalten die Gemeinden eine Rückzahlung mit 22.574 €.
Für die Gemeinde Bartholomä beträgt die Verbandsumlage für das Jahr 2007 tatsächlich 102.249 € (Plan: 106.544 €). Die Rückzahlung beträgt 4.551 €. Beim Vermögenshaushalt sind Ausgaben für Software-Beschaffungen (SAP-Lizenzen und Beitreibungssoftware) angefallen. Daneben mussten Netzwerkkomponenten (Switches) ausgetauscht werden.
Das Jahresrechnungsergebnis 2007 wird einen Überschuss in Höhe von rd. 122.500 € ausweisen. Davon werden rd. 100.000 € der Rücklage zugeführt Damit sollen Mehraufwendungen für die Altersteilzeit in den kommenden Jahren verwendet werden. Der restliche Betrag von 22.500 € wird an die Gemeinden ausbezahlt.
2. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2009
Der Haushaltsplan 2009 hat ein Gesamtvolumen in Höhe von 2.047.220 €. Er liegt damit um 101.700 € über dem Plan 2008.
Auf den Verwaltungshaushalt entfällt ein Volumen in Höhe von 2.034.720 € (plus 124.600 € zum Plan 2008). Der Vermögenshaushalt hat ein Volumen in Höhe von 12.500 € (minus 22.900 € zum Plan 2008).
Während das höhere Volumen des Verwaltungshaushalts im Plan 2009 im Wesentlichen auf die Steigerungen der Personalkosten zurück zu führen ist, berücksichtigt der Vermögenshaushalt 2009 nur notwendige kleinere Anschaffungen im EDV-Bereich.
Für die Gemeinde Bartholomä ist eine Gesamtkostenumlage in Höhe von 119.267 € eingeplant (vgl. 2008: 113.657 €). Damit ist die Umlage zum Plan 2008 um 5.610 € erhöht. Im Haushaltsplan der Gemeinde wird die höhere Kostenumlage 2009 eingeplant.

B. Beratung und Beschlussfassung
Bernd Schweizer, Geschäftsführer der VG Rosenstein, stellte dem Gremium die Zahlen zur Jahresrechnung 2007 und Haushaltssatzung 2009 ausführlich dar. Bezüglich des laufenden Haushalts 2008 informierte er, dass sich das Haushaltsjahr planmäßig entwickle.
Nach ausführlicher Beratung und Diskussion nahm sodann der Gemeinderat von der Jahresrechnung 2007 und der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2009 Kenntnis und beauftragte die Vertreter in der Verbandsversammlung, den entsprechenden Beschlussanträgen so zuzustimmen.
  1. Abwasserzweckverband Lauter-Rems
    - Vorberatung der Verbandsversammlung mit Jahresrechnung 2007 und Haushaltssatzung 2009
A. Sachverhalt
Für die anstehende Verbandsversammlung am 26.11.2008 stehen unter anderem die nachfolgenden Tagesordnungspunkte an:
- Feststellung der Jahresrechnung 2007
- Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2009.
1. Jahresrechnung 2007
Grundlage für die Haushaltswirtschaft des Jahres 2007 bildete die am 22. Mai 2007 verabschiedete Haushaltssatzung. Das Rechnungsergebnis 2007 schließt nun mit 1.719.439,01 € ab. Damit bleibt das Ergebnis 2007 unter dem Plan von ursprünglich 1.748.250,00 € (Verbesserung um 28.810,99 €).
Auf den Verwaltungshaushalt entfällt ein Volumen von 934.086,28 €; im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben von 785.352,73 € angefallen.
Für den laufenden Betrieb war eine Betriebskostenumlage mit 821.500 € eingeplant. Nach dem Rechungsergebnis sind es nun 773.366,16 €. Damit bleibt die Umlage um 48.134 € unter dem Plan.
Einsparung bzw. Mehreinnahmen sind auf geringere Unterhaltungskosten zurück zu führen. Für die Gemeinde Bartholomä wird eine Betriebskostenumlage mit 60.819 € abgerechnet (2006: 59.374 €).
Die Investitionsumlage war ursprünglich mit 758.000 € geplant. Das Rechnungsergebnis 2007 schließt nun mit einer Vermögensumlage in Höhe von 553.446 € ab. Auf die Gemeinde Bartholomä entfällt hier eine Umlage in Höhe von 30.393,29 €. Dieser Betrag entspricht nicht dem Verbandsschlüssel von 8,472 %, da für die Investitionen im Bereich der Regenüberlaufbecken abweichende Abschlagszahlungen erhoben worden sind. Dies wird erst in der Jahresrechnung 2008 (nach Abrechnung der Maßnahmen) ausgeglichen.
2. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2009
Der Haushaltsplan 2009 hat ein Volumen von 1.139.030 €. Davon entfallen auf den Verwaltungshaushalt 1.026.530 €; auf den Vermögenshaushalt 112.500 €.
Die geplante Betriebskostenumlage 2009 beträgt insgesamt 847.030 €. Hierauf entfällt auf die Gemeinde Bartholomä eine Umlage in Höhe von 66.612 € (Plan 2008: 63.328,41 €).
Die Investitionsumlage 2009 beträgt 112.500 €. Berücksichtigt hierfür ist u.a. ein Betrag mit 50.000 € für die Durchflussmengenmessung und 30.000 € für Konzeptionen alternativer Energiegewinnungen. Auf die Gemeinde entfällt ein Anteil der Investitionsumlage 2009 mit 9.531 € (vgl. Plan 2008: 4.744 €).
Die Gesamtumlage 2009 beträgt demnach für die Gemeinde Bartholomä 76.143 €.

B. Beratung und Beschlussfassung
Der Geschäftsführer des Abwasserzweckverbandes Lauter-Rems, Bernd Schweizer informierte über die Zahlenwerke der Jahresrechnung 2007 und stellte die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2009 dar. Von Seiten des Gremiums wurden zu den Planwerken verschiedene Fragen gestellt.
Nach ausführlicher Beratung und Diskussion nahm sodann der Gemeinderat die Jahresrechnung und die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2009 zur Kenntnis und beauftragte die Vertreter der Gemeinde, in der Verbandsversammlung den entsprechenden Beschlussanträgen so zu zustimmen.
  1. Kommunaler Energiebericht 2007
    - Vorstellung der Ergebnisse über kommunale Einrichtungen
A. Sachverhalt
Mit Blick auf die endlichen Ressourcen und die sich anteilig veränderte Umwelt gewinnt das Thema „Energie“ eine immer stärkere Bedeutung. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass sich die Gemeinde einen Überblick über die Energieverbräuche ihrer kommunalen Einrichtungen, einschließlich der Straßenbeleuchtung verschafft und die Verbrauchszahlen ständig überwacht. Die Gemeinde hat hierzu wiederum über die EnBW/ODR, Ellwangen einen Energiebericht in Auftrag gegeben.
Die EnBW hat für das abgelaufene Jahr 2007 die nachfolgenden öffentlichen Gebäude der Gemeinde Bartholomä überprüft:
- Rathaus
- Schule/Hallenbad
- Kindergarten Marktwiese
- Dorfhaus
- Feuerwehrgerätehaus/DRK
- Bauhof
- Straßenbeleuchtung
Da Daten aus den Vorjahren im Rahmen der Energieberichte zur Verfügung stehen, erlaubt der Energiebericht 2007 einen Vergleich. So können Entwicklungen erkannt und ggf. gegengesteuert werden. Energieeinsparmaßnahmen können so leichter durchgeführt werden, da Erkenntnisse über den Verbrauch, über Einsparpotenziale und insbesondere damit verbundene Kosten gegeben sind. Der Energiebericht untersucht dabei den Wärmeenergieverbrauch, den Licht- und Kraftstromverbrauch, wie auch den Verbrauch vom Wasser.
Bezüglich der Entwicklung des Wärmeenergieverbrauchs zeichnet sich im Jahr 2007 durch einen gleichbleibenden Verlauf aus. Bei Betrachtung der einzelnen Objekte ist festzustellen, dass sich sowohl steigende, wie auch sinkende Energieverbrauchswerte abzeichnen. Die Entwicklung des Licht- und Kraftstromverbrauchs zeichnet sich insgesamt durch einen leicht sinkenden Verlauf aus, während im Bereich Wasser ein sehr stark sinkender Verbrauch im Jahr 2007 gegeben ist.
Der Energiebericht 2007 stellt fest, dass die Anstrengungen der Gemeinde in allen Bereichen der Versorgung wie Wärme, Licht- und Kraftstrom und Wasser Einsparungen zu erzielen, erkennbar sind.

B. Beratung und Beschlussfassung
Anhand einer Power-Point-Präsentation stellte Dipl. Ing. Heiko Kelnberger von der EnBW/ODR AG, Ellwangen den Energiebericht über die kommunalen Gebäude vor. Bürgermeister Kuhn verwies darauf, dass beim Wärmeverbrauch und beim Wasserverbrauch die Laubenhartschule mit Lehrschwimmbecken unter allen untersuchten Gebäuden prozentual die größte Verbrauchsstelle darstelle, während beim Licht-, Kraftstromverbrauch die Straßenbeleuchtung mit 54 % der größte Verbraucher darstelle. Doch liege die Schule/das Hallenbad statistisch gesehen im Vergleich zu anderen Einrichtungen in Baden Württemberg im mittleren Bereich.
Mit Blick auf die Gebäudesubstanz des Altbaus der Laubenhartschule, wiesen einzelne Gemeinderäte auf bereits frühere Energiegutachten hin, die einen Handlungsbedarf erkennen ließen. Die vergleichsweise guten Ergebnisse des Energieberichtes seien insofern verwunderlich. In der weiteren Beratung wurde deutlich, dass das Gremium eine genauere Betrachtung der Laubenhartschule mit Hallenbad bzgl. des Energiebedarfs und der Frage der Energieeinsparung wünscht.
Nach weiterer intensiver Beratung nahm sodann der Gemeinderat den Energiebericht 2007 zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, für die Laubenhartschule/Hallenbad gemeinsam mit der EnBW/ODR eine konkrete Betrachtung im Hinblick auf Energieeinsparmaßnahmen vorzunehmen.
  1. Feuerwehrbedarfsplan
A. Sachverhalt
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen hat jede Gemeinde auf ihre Kosten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr mit einem geordneten Lösch- und Rettungsdienst aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Die Gemeinde trägt dabei auch die Kosten der Aus- und Fortbildung. Darüber hinaus haben die Gemeinden auf ihre Kosten entsprechend den örtlichen Bedürfnissen die für einen geordneten und erfolgreichen Einsatz der Feuerwehr erforderlichen Feuerwehrgeräte, Feuerlöschanlagen, Feuermelde- und Alarmeinrichtungen zu beschaffen und zu unterhalten und für die ständige Bereithaltung von Löschwasservorräten, der technischen Entwicklung entsprechend den Feuerlöschmitteln zu sorgen und für die Ausbildung der Angehörigen der Feuerwehr, sowie für die Aufbewahrung der Feuerwehrgeräte und Ausrüstungsstücke erforderliche Räume und Plätze zur Verfügung zu stellen. Ein Feuerwehrbedarfsplan enthält dazu die wesentlichen Angaben für die Beschreibung dieser gesetzlich geforderten feuerwehrtechnisch relevanten örtlichen Verhältnisse und bildet die Grundlage für die Aufstellung und die Ausrüstung einer für einen geordneten Lösch- und Rettungseinsatz leistungsfähigen Feuerwehr.
Die FFW Bartholomä hat entsprechend eines Musters des Innenministerium Baden-Württemberg einen Feuerwehrbedarfsplan für die Gemeinde Bartholomä erstellt. Dieser Feuerwehrbedarfsplan zeigt neben der Gemeinde – und Feuerwehrstruktur insbesondere die individuelle Bewertung der örtlichen Gefährdung (Gefährdungsanalyse) auf.

B. Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Kuhn stellte die wichtigen Aufgaben der Feuerwehr in der Gemeinde heraus. Der Kommandant der FFW Bartholomä, Michael Knöpfle, legte sodann dem Gremium den Feuerwehrbedarfsplan im Einzelnen dar.
Nach ausführlicher Beratung und Diskussion beschloss der Gemeinderat einstimmig den vorliegenden Feuerwehrbedarfsplan und beauftragte den Bürgermeister, diesen dem Kreisbrandmeister zur Stellungnahme vorzulegen.
  1. Benennung der neuen Erschließungsstraße Wohnbaugebiet „Brunnenfeldstraße“
A. Sachverhalt
Die Gemeinde Bartholomä erschließt derzeit das neue attraktive Wohnbaugebiet „Brunnenfeldstraße“.
Im Rahmen der Erschließung ist der Bau einer Straße im Wohngebiet vorgesehen. Gemäß dem Beschluss des Gemeinderates wird die Straße in einem Straßenquerschnitt von 6,0 m (1,5 m Gehwegbreite, 4,5 m Straßenbreite) in Nord-Süd-Richtung und abknickend am Ende in West-Ost-Richtung mit 4 m Breite gebaut.
Abhängig der Wetterlage im Herbst/Winter kann damit gerechnet werden, dass die Erschließungsanlagen – idealerweise - noch 2008 fertig gestellt werden. Die neue Erschließungsstraße kann damit auch öffentlich gewidmet und mit dem Straßennamen versehen werden.
Es wird vorgeschlagen, die neue Erschließungsstraße in Helmut-Ginzkey-Weg zu benennen. Herr Helmut Ginzkey hat Anfang der 60er Jahre an dem Standort seinen galvanischen Betrieb gegründet und in der Folgezeit erweitert und fortgesetzt. Herr Ginzkey hat in der Gemeinde seinerzeit viele Arbeitsplätze vorgehalten. Bis zur Aufgabe des galvanischen Betriebes stellte die Firma Ginzkey daher einen wichtigen Arbeitgeber in der Gemeinde dar. Herr Helmut Ginzkey, Jahrgang 1922 verstarb im November 2005.

B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Diskussion beschloss der Gemeinderat die Straßenbezeichnung im neuen Wohnbaugebiet „Brunnenfeldstraße“ mit dem Namen „Helmut-Ginzkey-Weg“.
  1. Familienfreundliche Gemeinde Bartholomä - Ausbau der Betreuungsangebote
A. Sachverhalt
Im Sinne einer familienfreundlichen Gemeinde stehen Gemeinderat und –verwaltung einem erweiterten und verbesserten Betreuungsangebot im Kindergarten und der Laubenhartschule offen und konstruktiv gegenüber. Über die gesetzlichen Erfordernissen hinaus unterstützt die Gemeinde Bartholomä im Rahmen des finanziell Machbaren in freiwilliger Aufgabenerfüllung Familien durch zusätzliche Betreuungsangebote in diesen Bildungseinrichtungen.
Laubenhartschule
So besteht bereits schon seit dem Jahr 1995 ein kommunales Betreuungsangebot an der Laubenhartschule im Rahmen der „verlässliche Grundschule“. Dort wird im Rahmen dieser Kernzeitbetreuung täglich an Schultagen von 7 Uhr – 8.30 Uhr und 12 Uhr – 13 Uhr an der Laubenhartschule ein kommunales Betreuungsangebot geführt, dass seit Beginn eine gute Nachfrage gefunden hat.
Im Januar 2008 hat sich der Gemeinderat auch bzgl. des weiteren Ausbaus von Betreuungsleistungen an der Laubenhartschule intensiv befasst. Auf der Grundlage einer seitens der Gemeindeverwaltung durchgeführten Bedarfsabfrage wurde ein erkennbarer Bedarf an einer flexiblen Mittags-/Nachmittagsbetreuung und bzgl. eines Mittagessensangebotes ausgemacht.
Seit September 2008 werden diese weiteren Betreuungsleistungen an der Laubenhartschule angeboten. Somit besteht die Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler ganztägig in der Zeit zwischen 7 Uhr bis 16 Uhr (freitags bis 13 Uhr) an der Laubenhartschule Bartholomä betreuen zu lassen.
Gerade in der Nachmittagsbetreuung besteht neben der Einnahme eines Mittagessens auch die Möglichkeit für die Schülerinnen und Schüler die Hausaufgaben während dieser Betreuungszeit erledigen zu können.
Kindertageseinrichtungen
In der vorschulischen Betreuung steht in der Gemeinde gleichfalls ein gutes Angebot zur Verfügung. In kirchlicher Trägerschaft werden im Kath. Kindergarten „Arche Noah“ zwei Kindergartengruppen (eine Gruppe als Regelgruppe mit vor- und nachmittäglicher Betreuungszeit und eine Gruppe in der Form der sog. verlängerten Öffnungszeit, 7 Uhr – 13 Uhr) – und der eingruppige Kindergarten „Fantadu“ durch die Ev. Kirchengemeinde als Regelgruppe – geführt.
Insgesamt bestehen in drei Kindergartengruppen 78 Kindergartenplätze für Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren mit einer sehr flexiblen Öffnungszeit zur Verfügung.

Bezüglich der Frage, ob in den bestehenden Einrichtungen unter 3-jähriger Kinder betreut werden können, hat der Gemeinderat zu Beginn des Jahres eine Arbeitsgruppe beauftragt, gemeinsam mit beiden Kirchengemeinden den Bedarf zu ermitteln und vorab ein Konzept für die Betreuung unter 3-jähriger zu erarbeiten.
Diese Arbeitsgruppe hat sich nun in mehreren Sitzungen getroffen und ein Konzept für die Umsetzung zur Aufnahme unter 3-jähriger Kinder in den Kindergärten wie folgt erarbeitet: Es soll die Betreuung für unter 3-Jährige in einer ersten Stufe zunächst im Kath. Kindergarten „Arche Noah“ ab September 2009 angeboten werden. Dort – so sieht es die Konzeption vor – erfolgt zu Beginn des Kindergartenjahres 2009/2010 die Betreuung der unter 3-jährigen in einer altersgemischten Gruppe. Voraussichtlich stehen hierfür etwa 5 – 6 freie Plätze für unter 3-jährige Kinder zur Verfügung.
In einer zweiten Stufe, deren Umsetzungszeitpunkt von dem entsprechenden Bedarf und der Nachfrage abhängig ist, kann dann im Ev. Kindergarten „Fantadu“ die Einrichtung einer altersgemischten Gruppe oder die Bildung einer eigenen „Krippengruppe“ erfolgen. Für die Umsetzung der ersten Stufe mit der Einrichtung einer altersgemischten Gruppe im Kindergarten „Arche Noah“ ist erforderlich, dass bauliche Maßnahmen am Kindergartengebäude und eine zusätzliche Möblierung mit weiterer Materialausstattung in einer Kostengröße von insgesamt rd. 15.000 € umgesetzt werden. Diesen Kosten werden Zuschüsse des Landes in Höhe von 2.000 €/geschaffener Platz, bis max. 70 % der Investitionskosten gegen zu rechnen sein. Darüber hinaus ist in dem Kindergarten der bestehende Personalschlüssel um voraussichtlich mind. 0,2 Personalstellen aufgrund der Betreuung unter 3-jähriger Kinder zu erhöhen.
In der zweiten Ausbaustufe (Kindergarten „Fantadu“) sind eher geringere bauliche Änderungsmaßnahmen zu erwarten; die laufenden Betriebsmehrkosten sind jedoch im Hinblick auf eine z. T. hohe Personalaufstockung erheblich.
Zu der Betreuungsleistung unter 3-jähriger Kinder liegt der Gemeindeverwaltung nun seit 13.11.08 ein Elternantrag vor, wonach angefragt wird, kurzfristig einen sog. „Minikindergarten“ einzurichten. Angefragt wird, in dieser Einrichtung eine Betreuungsleistung ein bis zweimal die Woche, vormittags, regelmäßig für Kleinkinder im Alter von 2 – 3 Jahren anzubieten. Es handelt sich dabei um keine Eltern-Kind-Gruppe, vielmehr soll die Betreuung so ausgestaltet sein, dass Eltern ihre Kinder stundenweise in der Einrichtung belassen können, ohne dass die Eltern selbst anwesend sind. Der Antrag ist durch 25 Eltern getragen

B. Beratung und Beschlussfassung
In der Beratung kam zum Ausdruck, dass das Gremium dem vorliegenden Antrag „Minikindergarten“ positiv und konstruktiv begleiten will und für die Einrichtung des Minikindergartens einen Gruppenraum im Kindergartengebäude „Marktwiese“ zur Verfügung stellt. Ein Gemeinderat sprach sich dafür aus, die Eltern auch bei der Personalsuche und –auswahl zu unterstützen, jedoch darauf zu achten, dass ggf. anfallende Personalkosten durch Elternentgelte finanziert werden.
Nach weiterer Beratung und Diskussion beschloss sodann der Gemeinderat, für die Einrichtung des Minikindergartens den Gruppenraum im Kindergartengebäude „Marktwiese“ zur Verfügung zu stellen und beauftragte den Bürgermeister, mit den Eltern alles weitere zur Umsetzung des „Minikindergartens“ zu besprechen. Darüber hinaus beschloss der Gemeinderat grundsätzlich die Umsetzung des Konzepts „Betreuung unter 3-jähriger“ in den Kindergärten, wonach Kinder unter 3 Jahren ab September 2009 in den Kindergärten betreut werden.
  1. Bekanntgabe der Beschlüsse des Technischen Ausschusses
    - Sitzung vom 14.10.2008
    - Sitzung vom 18.11.2008
Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.10.2008 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurden:

1. Bausachen
a. Neubau einer Hofraumüberdachung Flst. 525, Rosensteinstraße
Auf dem Baugrundstück an der Rosensteinstraße soll eine Hofraumüberdachung an die bestehende Garage errichtet werden. Dazu wurde ein Bauantrag gestellt. Da das Vorhaben außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche liegt, ist eine Befreiung vom Bebauungsplan erforderlich, dem der Technische Ausschuss zugestimmt hat, nachdem sich das Bauvorhaben städtebaulich gut vertretbar erscheint.
b. Neubau Einfamilienhaus mit Garage Flst. 670, Otto-Höfliger-Straße
Im Gewerbegebiet ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage geplant. Die Bauvorlagen wurden im Kenntnisgabeverfahren vorgelegt. Da das Vorhaben lediglich geringfügige Abweichungen vom Bebauungsplan aufweist hat der TA das Vorhaben lediglich zur Kenntnis genommen und dem Baurechtsamt anheim gestellt, die notwendigen Ausnahmen rechtlich zu erteilen.
c. Erstellung eines Pultdaches auf der Fertiggarage, Flst. 216/1, Abenholzweg
Der TA hatte die Entscheidung über die Zulässigkeit eines Pultdaches im September zunächst noch zurück gestellt und nun in der öffentlichen Sitzung das kommunale Einvernehmung zur Erstellung eines Pultdaches auf der bestehenden Fertiggarage im Abenholzweg erteilt, nachdem in der Zwischenzeit durch das Bauamt festgestellt wurde, dass vergleichbare Fälle im Baugebiet in der Vergangenheit ebenfalls schon positiv entschieden wurden.

Gemeindekindergarten an der Marktwiese - Sanierung der Holzverschalung
Im Jahr 1997 wurde der 2-gruppige Kindergarten an der Marktwiese fertiggestellt und eingeweiht. Das Kindergartengebäude wird derzeit von der Kindergartengruppe „Fantadu“ – Trägerschaft über die Ev. Kirchengemeinde Bartholomä – und einer sog. „Spielgruppe“ genutzt. Nachdem das Kindergartengebäude mittlerweile im 12. Jahr betrieben wird, steht der Neuanstrich mit Holzdeckelverschalung am Gebäude an.
Nach intensiver Beratung hat der TA hierzu beschlossen, die Firma Horst Schürle mit den Gerüst- und Malerarbeiten zum Preis von 4.095,71 € (netto) zu beauftragen.


Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.11.2008 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurden:

1. Bausachen
a. Neubau Wohngebäude auf Grundstück Flst. 198/1, Zum Turnerheim
Von Bauinteressenten wurde die Anfrage gestellt, ob die auf dem Grundstück Flst. 198/1 im dortigen Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze straßenseitig überschritten werden kann. Der TA hat nach intensiver Beratung festgestellt, dass eine Überschreitung der Baugrenze grundsätzlich denkbar ist unter dem Vorbehalt des Ergebnisses einer Angrenzerbenachrichtigung.
b. Neubau eines Carports Grundstück Flst. 452/14, Baronenbergweg
Der Bauherr plant den Neubau eines Carports in Holzbauweise in den Grundmaßen 3 x 7,50 m. Das Vorhaben weicht hinsichtlich der Dachform und der Dachneigung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Westliches Brunnenfeld“ ab. Der TA hat nach eingehender Beratung einstimmig beschlossen, aus städtebaulichen Gründen die Zustimmung zu der Befreiung bzgl. Dachform und Dachneigung zu geben.
  1. Annahme von Spenden und Zuwendungen
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.09.2006 von gesetzlichen Änderungen hinsichtlich der Annahme und Behandlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen Kenntnis genommen.
In der selben Sitzung wurde seitens des Gremiums beschlossen, zur Vereinfachung des Verfahrens festzulegen, dass der Gemeinderat über Einzelspenden von bis zu 100 € in periodischen Abständen (1 x jährlich) in zusammengefasster Form pauschal entscheidet. Darüber hinaus gehende Spendenbeträge sind vom Gemeinderat in einem Einzelbeschluss förmlich anzunehmen.
Für die Kultur- und Sportstiftung sind Spenden der Raiffeisenbank Rosenstein in Höhe von 800,-- € und einer Privatperson in Höhe von 100,-- € eingegangen.

B. Beratung und Beschlussfassung
Der Bürgermeister zeigte sich von der Spendenbereitschaft begeistert und dankte im Namen der Gemeinde den Spendern. Nach kurzer Diskussion beschloss der Gemeinderat einstimmig die Annahme der Spenden.
  1. Anfragen der Gemeinderäte
Die Anfragen der Gemeinderäte richteten sich zu den nachfolgenden Punkten:
- Vertretung der Gemeinderäte bei der Verbandsversammlung der VG Rosenstein und des Abwasserzweckverbandes Lauter-Rems
Ende der öffentlichen Sitzung um 22.00 Uhr.
Eine nichtöffentliche Sitzung mit 3 Tagesordnungspunkten schloss sich an.
 
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