Gemeinde Bartholomä
Konstituierung und Auftaktveranstaltung der LEADER-Aktionsgruppe Brenzregion in Heidenheim 04.03.2008
Geschäftsstelle LEADER Brenzregion Pressemitteilung Nummer 01 - 2008
 
Mit einer feierlichen Auftaktveranstaltung startete die LEADER-Aktionsgruppe Brenzregion am 12. Februar im Lokschuppen in Heidenheim in die neue Förderperiode. In der neuen Gebietskulisse nach LEADER ist auch die Gemeinde Bartholomä enthalten.
Unmittelbar vor der feierlichen Auftaktveranstaltung traf sich die neu zusammengestellte Steuerungsgruppe – das Entscheidungsgremium der LEADER-Aktionsgruppe – zu seiner konstituierenden Sitzung. Die 17 Mitglieder wählten Landrat Hermann Mader zu ihrem Vorsitzenden, Landrat Klaus Pavel und Theodor Nusser, vom Verwaltungsverband Langenau zum ersten bzw. zum zweiten Stellvertreter.

Die Steuerungsgruppe der LEADER-Aktionsgruppe Brenzregion setzt sich aus 17 stimmberechtigten Mitgliedern und deren Stellvertretern zusammen. Auf den Alb-Donau-Kreis entfallen vier stimmberechtigte Vertreter, den Ostalbkreis sieben stimmberechtigte Vertreter und auf den Landkreis Heidenheim sechs stimmberechtigte Vertreter. Die Aktionsgruppe stellt eine repräsentative Gruppierung dar, welche wichtige Akteure der Regionalentwicklung einbezieht. Wirtschafts- und Sozialpartner haben dabei einen angemessenen Anteil.

42 Städte und Gemeinden in drei Landkreisen Heidenheim, Ostalb und Alb-Donau bilden das Aktionsgebiet, das in die neu aufgelegte Leader-Förderung der EU aufgenommen wurde.

31,5 Millionen Euro kann das Land im Zeitraum zwischen 2008 und 2013 für Vorhaben in den acht Förderregionen verteilen. Für Landrat Mader bedeutet der erneute Zuschlag für das Leader-Programm „weiteren Rückenwind für die Aufbruchstimmung in der Region.“ Schon in der ersten Runde der LEADER-Förderung der EU hat die Brenzregion erheblich profitiert. Umso größer waren das gemeinsame Bemühen auch bei der zweiten Auslobung mit dabei zu sein und die Freude als das Land die Brenzregion im Dezember 2007 als eines von acht LEADER-Gebieten in Baden-Württemberg auswählte.

Mader erinnerte an die vielen erfolgreich umgesetzten Vorhaben der vergangenen LEADER-Periode und führte als prominente Beispiele das Höhlenhaus in Hürben und die restaurierte Mahlmühle in Burgberg an. „Wir haben damit bereits bei der ersten Teilnahme einen fulminanten Volltreffer gelandet.“ Der Besucherrekord der Charlottenhöhle mit über 47 000 Interessierten im letzten Jahr sei ein Beispiel dafür, „was bewegt wurde.“ Größte Außenwirkung habe zudem der Fund des Mammuts als eines der ältesten Kunstwerke der Menschheit gehabt. Das Lonetal sei zum „Schauplatz für Weltsensationen“ geworden.

Friedlinde Gurr-Hirsch, Staatssekretärin im Ministerium für den ländlichen Raum betonte, dass LEADER kein Programm für touristische Großprojekte sei. Als „Kernthemen“ für das neue LEADER-Programm führte Gurr-Hirsch hingegen den demographischen Wandel an, das Stoppen des Landschaftsverbrauchs, die Stärkung des Naturschutzes, die Vermarktung regionaler Produkte oder das Bemühen um Energieeffizienz. Der Region wünschte die Staatssekretärin, dass der Schwung anhalte. „Hier ist vorne, hier fängt das Land an.“

Nicht anders sah dies Oberbürgermeister Bernhard Ilg, auch wenn Heidenheim selbst nur mit dem Teilort Großkuchen in der Programmkulisse aufgenommen ist. Man werde mit den möglichen Mitteln das Maximale erreichen. Eduard Geisser, Vorsitzender des Höhlen- und Heimatvereins Hürben, unterstrich den hohen wirtschaftlichen Wert der bisherigen Förderung. Die Region sei zum Besuchermagneten geworden, die sei die beste Wirtschaftsförderung, die man sich vorstellen könne. Für Ostalb-Landrat Klaus Pavel ist der Begriff LEADER zum Zauberwort geworden, und die Region habe die „Zauberformel“ gefunden, um daran teilhaben zu können. „Wir werden pfiffige Projekte umsetzen“, kündigte Pavel an und „wir werden nicht wenige Mittel abrufen.“ Die Brenzregion sei auf einem guten Weg.

Josefine Bauer und Claus Weber von der LEADER Geschäftsstelle erläuterten den Gästen die formal-rechtlichen Kriterien rund um die LEADER-Förderung.

Als grundlegende Anforderungen für eine Förderung muss das Projekt in der Gebietskulisse Brenzregion liegen. Es muss den Leitzielen der Brenzregion entsprechen und innovativ sein. Eine Förderung über sonstige EU-Programme muss ausgeschlossen sein. Das Projekt muss den Richtlinien der Europäischen Union und des Landes Baden-Württemberg entsprechen.

Bei kommunalen Projekten dürfen die förderfähigen Kosten bis zu 600.000 Euro betragen. Der Fördersatz liegt bei 55 %, bei Leitprojekten bei 75 %. Allerdings sind an die Leitprojekte sehr viel höhere Bedingungen geknüpft.

Bei privaten Projekten dürfen die förderfähigen Kosten ebenfalls bis zu 600.000 Euro betragen. Der Fördersatz leitet sich aus dem Maßnahmenbereich ab und beträgt 20 % - 35 %. Die vier Maßnahmenbereiche mit unterschiedlich hoher Förderung sind die „Dorferneuerung und -entwickung“ (35 % Förderung), „Dienstleistungen zur Grundversorgung“ (25 % Förderung), „Förderung des Fremdenverkehrs“ (20 % Förderung) und die „Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen“ (20 % Förderung).
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