Aus dem Gemeinderat
Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 9. März 2009
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 8 Gemeinderäte
Beginn der Sitzung um 19.00 Uhr
Ende der Sitzung um 21.40 Uhr
Zuhörer: 2
 
  1. Bewirtschaftungsplan des Forstwirtschaftsjahres 2009 für den Gemeindewald Bartholomä
A. Sachverhalt
Vom für den Gemeindewald zuständigen Forstrevierleiter, Herr Hartmut Wagner, wurde der Bewirtschaftungsplan 2009 für den Gemeindewald Bartholomä aufgestellt. Der Bewirtschaftungsplan sieht ein positives Betriebsergebnis in Höhe von 1.100 € vor. Hierin sind Einnahmen durch Einschlag und den Verkauf von Holz in Höhe von 7.400 € vorgesehen. Damit bewegen sich die Einnahmen unter den des Vorjahres (2008: 11.500 €). Auf der Ausgabenseite sind im Bewirtschaftungsplan Sachkosten in Höhe von 6.300 € eingeplant (Vorjahr: 5.560 €). In den Kosten ist der Forstverwaltungsbeitrag in Höhe von 3.500 € enthalten.

B. Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Kuhn konnte zur öffentlichen Sitzung Herrn Forstdirektor Haug und die Revierleiter Hartmut Wagner und Henning Fath begrüßen. Herr Haug ging auf die Organisationsveränderungen im Geschäftsbereich Wald und Forstwirtschaft für den Ostalbkreis ein und erläuterte unter anderem, dass die Reviere bis zum Jahr 2011 von derzeit 39 auf 32 reduziert werden. Das Forstrevier „Kitzing“ werde in dem Zuge aufgelöst und dem Forstrevier Heubach bzw. Weiler in den Bergen zugeschlagen.

Sowohl der Privatwald, wie auch der Gemeindewald würden damit zukünftig im Forstrevier Heubach und damit unter Forstrevierleiter Fath geführt. Herr Forstdirektor Haug bekräftigt, dass sowohl die staatliche Pflanzschule Kitzinghof, als Nebenbetrieb des Staatsforstbetriebs Ostalbkreis weiterhin Bestand habe, wie auch dass die bestehenden Jagdabrundungsverträge im Kitzing nicht tangiert seien. Nachdem Revierleiter Wagner sodann die Zahlen des Bewirtschaftungsplanes 2009 dem Gremium vorstellte, freute sich Herr Fath auf die zukünftigen Aufgaben im Forstrevier mit der Betreuung des Gemeindewaldes Bartholomä und der künftigen Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat.

Nach weiterer kurzer Aussprache beschloss sodann das Gremium einstimmig den Bewirtschaftungsplan 2009 für den Gemeindewald Bartholomä.
  1. Tiefbaumaßnahmen Beckengasse, insbesondere Kanalsanierung und Wasserleitungsbau
    - Vergabe der Arbeiten
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat Bartholomä hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.01.2009 den Ausschreibungsbeschluss für die Tiefbauarbeiten in der Beckengasse gefasst. Der Ausschreibungsbeschluss umfasst die erforderliche Kanalauswechslung und den Wasserleitungsbau. Bei der Submission am Mittwoch, 18.02.2009 lagen der Gemeinde insgesamt 4 Angebote vor.

Aus der Angebotseröffnung vom 18.02.2009 ging bzgl. des Los I Tiefbauarbeiten für Leitungsbau die Firma Scharpf-Tiefbau GmbH & Co.KG, 89447 Zöschingen zum geprüften Angebotspreis von 367.924,30 € (brutto) als preisgünstigste Bieterfirma hervor.

Zeitgleich zu der öffentlichen Ausschreibung wurde auch eine beschränkte Ausschreibung gemäß der Beschlussfassung des Gemeinderates für Los II, „Wasserleitungsmaterial liefern und verlegen“ getätigt. Im Rahmen dieser Submission vom Donnerstag, 26.02.2009 ging hierbei die Firma Neuhauser GmbH, 73450 Neresheim mit der geprüften Angebotssumme von 84.379,33 € als preisgünstigste Firma hervor.

B. Beratung und Beschlussfassung
Helmut Kolb vom gleichnamigen Ingenieurbüro legte dem Gremium ausführlich die Ausschreibungsergebnisse für Kanalsanierung- und Wasserleitungsbau dar. Bürgermeister Kuhn verwies auf den voraussichtlichen Zeitplan der Baumaßnahme, die bereits Ende März beginnen wird. Die Bauarbeiten müssten unter Vollsperrung der Beckengasse durchgeführt werden; eine innerörtliche Umleitung bestehe über die Gaisgasse, wobei hier der Schwerlastverkehr überörtlich umgeleitet werde. Die gesamte Baumaßnahme könne noch im Juli 2009 abgeschlossen werden.

Nach weiteren Rückfragen zu den Angeboten und der Leistungsfähigkeit der Firmen, beschloss sodann der Gemeinderat einstimmig, die Firma Scharpf-Tiefbau GmbH & Co.KG, Zöschingen für die Tiefbauarbeiten Beckengasse zum Angebotspreis von 367.924,30 € (brutto) und die Firma Neuhauser GmbH, Neresheim für die Lieferung und die Verlegung von Wasserleitungsmaterial zur Angebotssumme von 84.379,33 € (brutto) zu beauftragen.
  1. Kommunalwahlen am 7. Juni 2009
A. Sachverhalt
Am 7. Juni 2009 finden die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg statt. Zugleich finden auch die Europawahlen an demselben Tag statt. Für die Vorbereitung und Durchführung dieser Wahlen sind eine Reihe von Aufgaben zu treffen. Insbesondere ist vom Gemeinderat nunmehr für die Gemeindewahlen der Gemeindewahlausschuss zu bilden.

a.) Wahl des Gemeindewahlausschusses
Dem Gemeindewahlausschuss obliegt die Leitung der Gemeindewahlen (Wahl der Gemeinderäte). Er hat darüber zu wachen, dass die Vorbereitung und die Durchführung der Wahl vorschriftsmäßig ablaufen. Im vorbereitenden Verfahren ist ihm als wichtigste Aufgabe die Prüfung und Zulassung der Wahlvorschläge zugewiesen. Er entscheidet auch darüber, ob Widersprüche gegen die Zurückweisung von Wahlvorschlägen oder die Streichung von Bewerbern abgeholfen werden soll. Bei der Durchführung der Wahl kommt ihm vor allem die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses zu. Der Gemeindewahlausschuss kann neben seiner Leitungsfunktion auch die Aufgaben eines Wahlvorstandes wahrnehmen, wenn in einer Gemeinde nur ein Wahlbezirk gebildet wird. Bei der Wahl der Kreisräte hat er die Leitung der örtlichen Durchführung der Wahl und wirkt bei der Feststellung des Wahlergebnisses mit. Die Verwaltung schlägt vor, dem Gemeindewahlausschuss auch zugleich die Aufgaben der Wahlvorstände zu übertragen. Es wird die nachfolgende Bildung des Gemeindewahlausschusses wie folgt vorgeschlagen:

Vorsitzender: BM Thomas Kuhn (kraft Amtes)
Stellv. Vorsitzender: GR Dieter Haas
Beisitzer (zugleich Schriftführer): Rita Gößele
Stellv. Beisitzer (zugleich stellv. Schriftführer): Brigitte Neff
Beisitzer: GR Sabine Hägele
Stellv. Beisitzer: Siegfried Spießhofer
Beisitzer: GR Jürgen Pfau
Stellv. Beisitzer: Eugen Niederberger

Neben dem Gremium des Gemeindewahlausschuss sind der Gemeindebehörde wichtige im Zusammenhang mit der Wahl stehende Aufgaben durch das Kommunalwahlrecht zugewiesen, wie - Bildung der Wahlbezirke und der Wahlvorstände für die Kommunalwahlen - Bildung der Wahlbezirke und Ernennung/Berufung der Wahlvorstände für die Europawahl - Bestimmung der Wahlräume - Bestellung des Schriftführers/Hilfskräfte des Gemeindewahlausschusses - Entscheidung über gemeinsames Wählerverzeichnis, gemeinsame Wahlbenachrichtigungen, gemeinsame Wahlscheinverzeichnisse, gemeinsame Negativverzeichnisse, gemeinsame Wahlbekanntmachung und gemeinsame Bekanntmachung über die Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis, Entscheidung über die Farbe der Stimmzettel. Bezüglich der Bildung der Wahlbezirke soll es nach Ansicht der Verwaltung bei e i n e m Wahlbezirk für Bartholomä verbleiben. Daneben wird ein Briefwahlbezirk gebildet. Bezüglich der Wahlvorstände für die Kommunalwahlen wie auch die Wahlvorstände für die Europawahl werden die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses diese Aufgaben in Personenidentität übernehmen. Zur Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse nach Schließung des Wahllokales werden weitere Hilfskräfte hinzugezogen. In Bezug auf die Bestimmung der Wahlräume, soll es beim Wahlraum im Dorfhaus, Erdgeschoss „Kreative Werkstatt“ verbleiben. Zu der Gemeinderatswahl, der Kreistagswahl und der Europawahl wird ein gemeinsames Wählerverzeichnis aufgelegt. Die Stimmzetteln bei die Gemeinderatwahlen, wie auch der Stimmzettelumschlag sind gelb; für die Kreistagswahl grün und für die Europawahl weiß. Bei der Europawahl wird es – wie in den Vorwahlen – keinen Stimmzettelumschlag bei der Urnenwahl geben.

Bezüglich der Entschädigung der ehrenamtlichen Wahlhelfer regelt das Europawahlgesetz, dass diesen pauschal ein „Erfrischungsgeld“ von 21,00 € gewährt wird (früher: 16,00 €). Mit Blick auf die zeitliche Inanspruchnahme und die Bedeutung von Gemeinderatswahl, Kreistagswahl und Europawahl erachtet die Verwaltung diesen Betrag als zu gering und schlägt vor, für die Entschädigung der Wahlhelfer auf die „Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit“ zurück zu greifen. Hierfür ist eine Entschädigung nach Durchschnittssätzen vorgesehen (bis zu 3 Stunden: 15.00 €, von mehr als 3 bis zu 6 Stunden: 25,00 €, von mehr als 6 Stunden –Tageshöchstsatz-: 40,00 €).

B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Aussprache wählte der Gemeinderat die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses, wie von der Verwaltung vorgeschlagen und beschloss überdies, für die Entschädigung der ehrenamtlichen Wahlhelfer die gemeindliche Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen anzuwenden und stimmte darüber hinaus den weiteren organisatorischen Vorbereitungen zu.
  1. Museumsscheune Amalienhof
    - Festlegung von Eintrittsgeldern
A. Sachverhalt
Der Amalienhof wurde um 1850 von Karl von Woellwarth (1800 – 1867) erbaut. Er nannte ihn zu Ehren seiner Mutter Amalie, geborene Gayling von Altheim „Amalienhof“.

1969 erwarb die Gemeinde den inzwischen stillgelegten Gutshof und verkaufte das Gelände an eine Bauträgergesellschaft. Nach und nach entstanden im dortigen Bereich ein Feriendorf, ein Camping- und ein Segelflugplatz. Mitte der 90er Jahre kaufte die Gemeinde zwei große Scheunen des ehemaligen Anwesens wieder zurück. In einem bemerkenswerten ehrenamtlichen Engagement haben freiwillige Helfer und Helferinnen eine der ehemalige Scheunen des Amalienhofs seit 1997 saniert und mit Unterstützung aus der Bürgerschaft eine stattliche Sammlung landwirtschaftlicher Arbeitsgeräte und Arbeitsutensilien des bäuerlichen Handwerks im Gebäude gesammelt und in den vergangenen Jahren zu einem Museum ausgestattet. Die Museumsscheuen beherbergt so einen reichen Fundus von Haus-, Handwerk- und landwirtschaftlichen Geräten unserer Vorfahren. Darüber hinaus kann man im Museum viele Pferdekutschen bestaunen, die überwiegend am alle zwei Jahre in Bartholomä statt findenden Roßtag zum Einsatz gebracht werden. Die Scheune selbst dient als Kulisse für Tage der offenen Türen oder den am 1. Adventswochenende stattfindenden traditionellen Adventsmarkt. Die Museumsscheune stellt so ein wahres Kleinod mit zunehmendem Interesse der Bevölkerung in der Gemeinde dar. Um den Wert der Einrichtung der Museumsscheune Amalienhof und insbesondere auch das weitreichende freiwillige Engagement der Helferinnen und Helfer rund um die ehemalige Amalienhofscheune zu honorieren, wird vorgeschlagen, für den Eintritt in die Museumsscheune zukünftig verbindlich geregelte Entgelte zu erheben. Nach Rücksprache mit den sog. „Amalienhofrentnern“ wird folgende Regelung angeregt:

Eintritt in die Amalienhofscheune (ohne Führung):
Erwachsene 1,00 €
Kinder bis einschl. 15 Jahre frei
 
Eintritt und Führungen (Führungen erst ab 10 Personen möglich):
Erwachsene 2,00 €
Kinder bis einschl. 15 Jahre frei

B. Beratung und Beschlussfassung
Im Gremium wurde die Erhebung von Eintrittsgeldern für die Museumsscheune Amalienhof sehr begrüßt, um den hohen Wert der Einrichtung ins rechte Licht zu rücken. Ein Gemeinderat regte an, neben dem Vorschlag, Kinder bis zu 15 Jahren freizustellen, auch Schüler, Studenten und Schwerbehinderte sogleich mit aufzunehmen.

Nach weiterer kurzer Diskussion und Beratung beschloss sodann der Gemeinderat die vorgeschlagenen Entgelte für den Eintritt in die Amalienhofscheune.
  1. Bartholomäer Frühlingstreff am Sonntag, 26. April 2009
    - Rechtsverordnung für den verkaufsoffenen Sonntag
A. Sachverhalt
Der Gewerbe- und Fremdenverkehrsverein Bartholomä e. V. hat bei der Gemeinde einen Antrag auf Festsetzung eines verkaufsoffenen Sonntags für 26. April 2009 gestellt. Bereits schon traditionell soll im Frühling der Frühlingstreff mit verschiedenen attraktiven Angeboten stattfinden.
Aus Anlass dieses Frühlingstreffs wird ein verkaufsoffener Sonntag durchgeführt werden, an dem sich momentan bereits schon 25 Gewerbetreibende beteiligen. Um diesen verkaufsoffenen Sonntag durchführen zu können, ist zunächst eine Verordnung durch die Gemeinde zu erlassen.

B. Beratung und Beschlussfassung
Das Gremium begrüßte die Initiative des Gewerbe- und Fremdenverkehrsverein Bartholomä e. V., den Bartholomäer Frühlingstreff wiederum auszurichten und beschloss nach weiterer kurzer Beratung die Verordnung über die Öffnung der Ladengeschäfte am Sonntag, 26.04.2009.
  1. Managementplan „Albuchwiesen“
    - Stellungnahme der Gemeinde
A. Sachverhalt
Die Europäische Naturschutzkonzeption „Natura 2000“ verfolgt als Ziel die Erhaltung der biologischen Vielfalt in Europa. Hierfür sind im Jahr 2000 gemäß einer FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) ausgewählte Lebensräume von europäischer Bedeutung aus verschiedenen geografischen Regionen ausgewiesen worden. Ziel ist es, ein Schutzgebiet-Verbundsystem zu schaffen. Auf den Gemarkungen von Bartholomä wurden im Jahr 2000 zwei FFH-Gebiete eingezeichnet. Zum Einen handelt es sich hierbei um das Naturschutzgebiet „Rauhe Wiese“ westlich der Landesstraße 1221 und um ein weiteres Gebiet östlich der Landesstraße 1221, südlich des Ortsteils Rötenbach „Streuwiese bei Rötenbach“. In der Gebietsinformation wurden beide Flächen als „Albuchwiesen“ mit einer Gesamtgröße von 12,7 ha bezeichnet. Im Jahr 2004 wurde ein ergänzendes Konsultationsverfahren zur Nachmeldung von FFH-Gebieten durchgeführt. Hintergrund war, dass die ursprünglich von der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der Europäischen Union gemeldeten Gebiete nicht ausreichend waren. Im Rahmen dieser Nachmeldung 2004 waren zusätzlich noch zwei kleinere Grundstücke im Bereich der Rauhen Wiese nachgemeldet. Der Gemeinderat Bartholomä hatte in seiner öffentlichen Sitzung am 4.5.2004 der nachzumeldenden Fläche für die FFH-Gebiete einstimmig zugestimmt.

Das RP Stuttgart hat nunmehr 2008 veranlasst, einen „Managementplan“ für das auf der Ostalb gelegene FFH-Gebiet „Albuchwiesen“ zu erstellen. Der Managementplan liefert dabei eine Bestandsaufnahme, wo die besonderen Lebensräume und Lebensstätten der Arten von europäischer Bedeutung im Gebiet vorkommen, er beschreibt und bewertet die vorhandene Qualität des Gebiets, legt Ziele zur Erhaltung und Entwicklung der erfassten Arten und Lebensraumtypen im Gebiet fest, empfiehlt Maßnahmen, die durch Vereinbarungen mit den Landnutzern umgesetzt werden sollen und bildet die Grundlage für Förderung und Berichtspflichten an die Europäische Union. Der Managementplan „Albuchwiesen“ mit Stand vom 12.02.2009 liegt nunmehr in der Entwurfsfassung öffentlich aus. Innerhalb der Auslegungsfrist (vom 2.3.2009 bis einschl. 27.3.2009) kann der Planentwurf im Bürgermeisteramt Bartholomä eingesehen werden. Stellungnahmen zum Managementplan können bis zum 10.04.2009 beim RP Stuttgart abgegeben werden.

Inhaltlich ist festzustellen ist, dass für die FFH-Gebiete „Rauhe Wiese“ und „Streuwiese bei Rötenbach“ Flächen dargestellt sind, die innerhalb von bereits bestandskräftig ausgewiesenen Naturschutzgebieten liegen. Für die Naturschutzgebiete innerhalb des FFH-Gebiets liegen Pflegepläne vor, an denen sich die Pflege seit Anfang der 1990er-Jahre orientiert. So werden die Naturschutzgebiete Rauhe Wiese und Streuwiese bei Rötenbach durch Spätmahd gepflegt. Insbesondere in den Streuwiesen bei Rötenbach konnte damit der vermutlich vor allem durch langjährige Brache verursachten Artenarmut nicht wirksam begegnet werden. Eine höhere Pflegefrequenz erscheint daher nach Aussage des Managementplanes angeraten. Auf Grund der Kleinflächigkeit der Teilgebiete des FFH-Gebietes ist esein weiteres wichtiges Ziel, etwaige negative Randeinflüsse weitgehend zu vermindern bzw. auszuschließen. So wird für den Westrand des Naturschutzgebietes Streuwiese bei Rötenbach empfohlen, ausreichende Pufferzonen einzurichten. Weiter wird empfohlen, innerhalb dieser Bereiche die Düngung so anzupassen, dass weiterer Nährstoffeintrag deutlich vermindert wird. Beim Naturschutzgebiet Streuwiese bei Rötenbach sollte das dortige Ackerland entlang der Grenze in extensiv bewirtschaftetes Grünland umgewandelt werden.

B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Beratung nahm der Gemeinderat vom Managementplan für das FFH-Gebiet „Albuchwiesen“ Kenntnis und beschloss einstimmig, keine Stellungnahme im Rahmen der öffentlichen Auslegung zu geben.
  1. Zweckverband Härtsfeld-Albuch-Wasserversorgung
    - Vorberatung der Verbandsversammlung
    a.) Jahresabschluss 2008
    b.) Wirtschaftsplan 2008
A. Sachverhalt
Die Gemeinde Bartholomä ist Mitglied im Zweckverband Härtsfeld-Albuch-Wasserversorgung. Am Dienstag, 24.03.2009 findet die ordentliche Verbandsversammlung des Zweckverbandes statt. Hierzu ist unter anderem die nachfolgende Tagesordnung vorgesehen:
1. Bericht des Verbandsvorsitzenden
2. Jahresabschluss 2008
3. Wirtschaftsplan 2009
4. Verschiedenes und Anträge
5. Jahresabschluss 2008

Jahresabschluss 2008
Der Jahresabschluss für das Jahr 2008 schließt mit einer Bilanzsumme von 12 584 258,58 € ab (2007: 13 037 426,33 €). Davon entfallen bei der Aktivseite auf das Anlagevermögen ein Betrag von 12 349 699 € (Vorjahr: 12 719 444 €). Auf das Umlagevermögen entfällt ein Betrag in Höhe von 234 559,58 € (2007: 317 982,33 €). Die Jahreserfolgsrechnung schließt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 1 763 306,78 €. Im abgeschlossenen Jahr 2008 wurden immerhin Ausgaben für Bauvorhaben in Höhe von 325 970 € getätigt. Darüber hinaus wurden 410 720,28 € Schulden getilgt. Die gesamte Verbandsumlage beträgt netto 1 559 698,01 €. Damit ergibt sich ein Wasserpreis (Einkaufspreis der Gemeinden) von 1,0543871 €. Der Wasserverbrauch für die Gemeinde Bartholomä ist leicht zurück gegangen. 2008 wurden 117 050 m³ Wasser verbraucht (2007: 118 664 m³).

Wirtschaftsplan 2009
Der Jahreswirtschaftsplan 2009 sieht im Erfolgsplan einen Aufwand und Ertrag jeweils in Höhe von 1 749 700 € vor (2008: 1 764 800 €). Der Vermögensplan gliedert sich in Ausgaben und Einnahmen von je 925 000 € (2008: 855 000 €). Die von den Verbandsgemeinden zu erhebende vorläufige Umlage wird laut Wirtschaftsplan auf 1,074357 € (zzgl. der gesetzlichen MwSt.) festgesetzt. Im Wirtschaftsplan ist eine Kreditaufnahme zur Bestreitung der Ausgaben des Vermögensplan mit 390.750 € geplant. Im Vermögensplan 2009 ist eine Schuldentilgung mit 415.000 € veranschlagt.

B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Aussprache beauftragte der Gemeinderat einstimmig die Vertreter der Gemeinde in der Verbandsversammlung entsprechend den Beschlussanträgen für den Jahresabschluss 2008 und den Wirtschaftsplan 2009 so zu zustimmen.
  1. Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 03.03.2009
Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 03.03.2009 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurden:

8.1. Bauanträge
Bauvoranfrage: Neubau eines Einfamilienhauses, Flst.Nr. 1195, Innerer Kitzing
Der Eigentümer beabsichtigt, auf seinem Grundstück ein Einfamilienwohnhaus zu errichten. Da das Vorhaben im Außenbereich liegt, ist das Einvernehmen der Gemeinde erforderlich. Nach Ortsbesichtigung des Vorhabens und Beratung im Gremium hat der Technische Ausschuss mehrheitlich das vorsorglich versagte Einvernehmen hergestellt und zugleich einstimmig beschlossen, die Zulässigkeit von Außenbereichsvorhaben über eine Abrundungssatzung zu prüfen.

8.2. Umsetzung Energiebericht
Überprüfung energetische Sanierung Altbau Laubenhartschule
- Beauftragung Gutachten

Der Gemeinderat hat in einer Beratung im November 2008 bezüglich eines vorliegenden Energieberichts Kenntnis genommen, dass Handlungsbedarf bezüglich der Gebäudesubstanz und der Anlagentechnik im Altbau der Laubenhartschule gegeben ist. Dies auch deshalb, da im Bereich Laubenhartschule/Lehrschwimmbecken ein hoher Energiebedarf im Bereich der Wärmeenergie gegeben ist. Aufgrund einer Besichtigung des Arbeitskreises Gebäudemanagement hat die Verwaltung Angebote eines Architekturbüros und von Fachbüros zur Erstellung eines energetischen Energieeinspargutachten eingeholt:
Honorarangebot Ingenieurbüro Kaufmann, Aalen
-Wärmebedarfsberechnung
4.030,00 Euro
Honorarangebot EnBW Ostwürttemberg ODR AG, Ellwangen
- Energiekonzept/Energieeffiziente Wärmeversorgung:
1.500,00 Euro
Honorarangebot Büro für Elektrotechnik, Elmar Beirle, Iggingen 950,00 Euro
Honorarangebot Büro Dieter Haas, Bartholomä 6.986,00 Euro
(Angebote je netto)
Nach ausführlicher Diskussion und Beratung hat der Technische Ausschuss die Verwaltung ermächtigt, nach entsprechender Notwendigkeit und Fortgang der Untersuchung die o.g. Büros schrittweise beauftragen zu können.

8.3. Telefonanlage Rathaus
- Neuinstallation

Die Gemeinde hat 1995 für das Rathaus über die Firma Telenorma GmbH die Telefonanlage Integral 3 angeschafft. Trotz der Vielseitigkeit der Technik der Anlage ist festzustellen, dass lediglich zwei Telefonanschlüsse verfügbar sind. Dies ist völlig unzureichend, da im Einzelfall Telefoneingänge oft nicht angenommen werden können und zudem bei blockiertem Telefonausgang keine Telefonate geführt werden können. Es ist notwendig, mindestens vier Telefonanschlüsse, einschließlich Faxgerät gleichzeitig verfügbar zu haben.
Die Verwaltung hat für eine neue Telefonanlage zwei Angebote eingeholt.
Nach kurzer Diskussion hat der Technische Ausschuss einstimmig beschlossen, die Firma Elektro Fuchs, Bartholomä mit der Lieferung und Installation einer neuen Telefonanlage „elmeg“ zum Angebotspreis von 2.674,88 Euro (netto) zu beauftragen.

8.4. Tiefbauarbeiten Beckengasse
- Beauftragung eines Beweissicherungsverfahrens

Bevor die Tiefbauarbeiten im Bereich der Beckengasse beginnen, ist es sinnvoll und angezeigt, ein sogenanntes Beweissicherungsverfahren an den privaten Wohngebäuden entlang der Beckengasse durchzuführen. Damit soll ausgeschlossen werden, dass es nach Beendigung der Tiefbauarbeiten zu Unklarheiten bezüglich des privaten Gebäudebestandes und –zustands kommt. Die Verwaltung hat für die Durchführung eines solchen Beweissicherungsverfahrens zwei Angebote eingeholt, dabei liegt das Angebot des Büro Fleischer und Sauter, Heidenheim mit 8.330,00 Euro günstiger.
Nach kurzer Beratung und Diskussion beschloss der Technische Ausschuss einstimmig, für die Durchführung des Beweissicherungsverfahrens das Büro Fleischer und Sauter zu beauftragen.
  1. Annahme von Spenden und Sponsoring
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.09.2006 von gesetzlichen Änderungen hinsichtlich der Annahme und Behandlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen Kenntnis genommen. Herr Wolfgang Boffa hat der Gemeinde im Januar eine Geldspende zugunsten der Kultur- und Sportstiftung in Höhe von 519,-- Euro zukommen lassen. Es handelt sich um die Eintrittsgelder von seinem Vortrag über seine Wanderung auf das Jakobsweg.

B. Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Kuhn dankte Herrn Wolfgang Boffa für seinen Vortrag und seiner großzügigen Bereitschaft, die Eintrittsgelder zugunsten der Kultur- und Sportstiftung zu spenden. Ohne weitere Aussprache beschloss sodann der Gemeinderat förmlich die Annahme der Spende.
  1. Bekanntgaben/Verschiedenes
Zu diesem Tagesordnungspunkt informierte Bürgermeister Kuhn über die nachfolgenden Punkte:

10.1. Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart, Eilentscheidung zu Windkraftstandorten
Der Vorsitzende informierte, dass das Verwaltungsgericht Stuttgart dem Eilantrag des Windkraftbetreibers auf Aufhebung des seitens des Verwaltungsgerichts Stuttgart und des Verwaltungsgerichtshof Mannheim 2006/2007 angeordneten Baustopps, entsprochen habe. Die Vereine am Sonderlandeplatz Amalienhof hätten gemeinsam mit der Gemeinde Bartholomä im Zuge des Eilantrages nochmals inhaltlich ihre Belange und Bedenken vorgetragen. Diese hätte jedoch das Gericht nicht geteilt und nun mit Entscheidung vom Februar den „Baustopp“ förmlich aufgehoben. Damit sei zu erwarten, dass die beiden strittigen Windkraftanlagen auf den Standorten Nr. 4 und Nr. 5 alsbald gebaut werden.

10.2. Haushaltssatzung der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2009
Der Vorsitzende informierte darüber, dass die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat beschlossenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 seitens des Landratsamt bestätigt wurde.

10.3. Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“
Bürgermeister Kuhn gab bekannt, dass die Gemeinde Bartholomä bei den selbstständigen Gemeinden als Kreissieger mit deutlichem Abstand aus dem Wettbewerb 2008 hervorgegangen sei. Nach Mitteilung des Regierungspräsidiums Stuttgart sei die Gemeinde Bartholomä nunmehr zum Bezirksentscheid 2009 zugelassen.

10.4. Aufnahme unter 3-jähriger Kinder im Kindergarten „Arche Noah“
Der Vorsitzende informierte darüber, dass die Schaffung von 5 neuen, zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren im Kindergarten „Arche Noah“ umgesetzt werde. Hierzu erhalte die Kirchengemeinde für die investiven Kosten einen Zuschuss in Höhe von 10.000 € aus dem Investitionsprogramm des Bundes zur Kinderbetreuungsfinanzierung.

10.5. Geschäftsstelle „Sagenhafter Albuch“ im Rathaus Bartholomä
Über die Tatsache, dass die Geschäftsstelle der Touristikgemeinschaft „Sagenhafter Albuch“ im Rathaus Bartholomä eingerichtet werden konnte, freute sich der Vorsitzende. Für die Besetzung der Geschäftsstelle im Rathaus konnte der frühere Leiter des Schul- und Bildungsamtes im Landratsamt Ostalbkreis, Herr Günther Höschle gewonnen werden. Herr Höschle arbeite ehrenamtlich und sei jeweils mittwochs von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr im Rathaus Bartholomä erreichbar.

10.6. Bestellung der Wildschadenschätzer für Feldgrundstücke bis 31.03.2015
Der Vorsitzende informierte, dass die Gemeinde für die Bestellung der Wildschadenschätzer für die Feldgrundstücke für die neue Periode bis 31.03.2015 wie bislang Herr Karl Grötzinger, Heubach, Erlenhof vorgeschlagen habe.
  1. Anfragen der Gemeinderäte
Die Anfragen der Gemeinderäte richteten sich zu den nachfolgenden Punkten:

- Umleitung des Straßenverkehrs über die Gaisgasse während der Zeit der Tiefbauarbeiten Beckengasse
Ein Gemeinderat regte an, für die Zeit der Umleitungsstrecke mit der Straßenverkehrsschau zu klären, ob im Bereich der Gaisgasse Querungshilfen eingerichtet werden. Darüber hinaus sei eine Geschwindigkeitsbegrenzung zu überprüfen.
Ende der öffentlichen Sitzung um 21.40 Uhr.
Eine nichtöffentliche Sitzung mit 6 Tagesordnungspunkten schloss sich an.
 
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