| Aus dem Gemeinderat |
| Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 9. März 2009 |
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 8 Gemeinderäte
Beginn der Sitzung um 19.00 Uhr
Ende der Sitzung um 21.40 Uhr
Zuhörer: 2
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- Bewirtschaftungsplan des Forstwirtschaftsjahres 2009 für den Gemeindewald Bartholomä
A. Sachverhalt
Vom für den Gemeindewald zuständigen Forstrevierleiter, Herr Hartmut
Wagner, wurde der Bewirtschaftungsplan 2009 für den Gemeindewald
Bartholomä aufgestellt. Der Bewirtschaftungsplan sieht ein positives
Betriebsergebnis in Höhe von 1.100 € vor. Hierin sind Einnahmen durch
Einschlag und den Verkauf von Holz in Höhe von 7.400 € vorgesehen. Damit
bewegen sich die Einnahmen unter den des Vorjahres (2008: 11.500 €). Auf
der Ausgabenseite sind im Bewirtschaftungsplan Sachkosten in Höhe von
6.300 € eingeplant (Vorjahr: 5.560 €). In den Kosten ist der
Forstverwaltungsbeitrag in Höhe von 3.500 € enthalten.
B. Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Kuhn konnte zur öffentlichen Sitzung Herrn Forstdirektor
Haug und die Revierleiter Hartmut Wagner und Henning Fath begrüßen. Herr
Haug ging auf die Organisationsveränderungen im Geschäftsbereich Wald
und Forstwirtschaft für den Ostalbkreis ein und erläuterte unter
anderem, dass die Reviere bis zum Jahr 2011 von derzeit 39 auf 32
reduziert werden. Das Forstrevier „Kitzing“ werde in dem Zuge aufgelöst
und dem Forstrevier Heubach bzw. Weiler in den Bergen zugeschlagen.
Sowohl der Privatwald, wie auch der Gemeindewald würden damit zukünftig
im Forstrevier Heubach und damit unter Forstrevierleiter Fath geführt.
Herr Forstdirektor Haug bekräftigt, dass sowohl die staatliche
Pflanzschule Kitzinghof, als Nebenbetrieb des Staatsforstbetriebs
Ostalbkreis weiterhin Bestand habe, wie auch dass die bestehenden
Jagdabrundungsverträge im Kitzing nicht tangiert seien. Nachdem
Revierleiter Wagner sodann die Zahlen des Bewirtschaftungsplanes 2009
dem Gremium vorstellte, freute sich Herr Fath auf die zukünftigen
Aufgaben im Forstrevier mit der Betreuung des Gemeindewaldes Bartholomä
und der künftigen Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat.
Nach weiterer kurzer Aussprache beschloss sodann das Gremium einstimmig
den Bewirtschaftungsplan 2009 für den Gemeindewald Bartholomä.
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- Tiefbaumaßnahmen Beckengasse, insbesondere Kanalsanierung und Wasserleitungsbau
- Vergabe der Arbeiten
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat Bartholomä hat in seiner öffentlichen Sitzung am
26.01.2009 den Ausschreibungsbeschluss für die Tiefbauarbeiten in der
Beckengasse gefasst. Der Ausschreibungsbeschluss umfasst die
erforderliche Kanalauswechslung und den Wasserleitungsbau. Bei der
Submission am Mittwoch, 18.02.2009 lagen der Gemeinde insgesamt 4
Angebote vor.
Aus der Angebotseröffnung vom 18.02.2009 ging bzgl. des Los I
Tiefbauarbeiten für Leitungsbau die Firma Scharpf-Tiefbau GmbH & Co.KG,
89447 Zöschingen zum geprüften Angebotspreis von 367.924,30 € (brutto)
als preisgünstigste Bieterfirma hervor.
Zeitgleich zu der öffentlichen Ausschreibung wurde auch eine beschränkte
Ausschreibung gemäß der Beschlussfassung des Gemeinderates für Los II,
„Wasserleitungsmaterial liefern und verlegen“ getätigt. Im Rahmen dieser
Submission vom Donnerstag, 26.02.2009 ging hierbei die Firma Neuhauser
GmbH, 73450 Neresheim mit der geprüften Angebotssumme von 84.379,33 €
als preisgünstigste Firma hervor.
B. Beratung und Beschlussfassung
Helmut Kolb vom gleichnamigen Ingenieurbüro legte dem Gremium
ausführlich die Ausschreibungsergebnisse für Kanalsanierung- und
Wasserleitungsbau dar. Bürgermeister Kuhn verwies auf den
voraussichtlichen Zeitplan der Baumaßnahme, die bereits Ende März
beginnen wird. Die Bauarbeiten müssten unter Vollsperrung der
Beckengasse durchgeführt werden; eine innerörtliche Umleitung bestehe
über die Gaisgasse, wobei hier der Schwerlastverkehr überörtlich
umgeleitet werde. Die gesamte Baumaßnahme könne noch im Juli 2009
abgeschlossen werden.
Nach weiteren Rückfragen zu den Angeboten und der Leistungsfähigkeit der
Firmen, beschloss sodann der Gemeinderat einstimmig, die Firma
Scharpf-Tiefbau GmbH & Co.KG, Zöschingen für die Tiefbauarbeiten
Beckengasse zum Angebotspreis von 367.924,30 € (brutto) und die Firma
Neuhauser GmbH, Neresheim für die Lieferung und die Verlegung von
Wasserleitungsmaterial zur Angebotssumme von 84.379,33 € (brutto) zu
beauftragen.
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- Kommunalwahlen am 7. Juni 2009
A. Sachverhalt
Am 7. Juni 2009 finden die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg statt.
Zugleich finden auch die Europawahlen an demselben Tag statt. Für die
Vorbereitung und Durchführung dieser Wahlen sind eine Reihe von Aufgaben
zu treffen. Insbesondere ist vom Gemeinderat nunmehr für die
Gemeindewahlen der Gemeindewahlausschuss zu bilden.
a.) Wahl des Gemeindewahlausschusses
Dem Gemeindewahlausschuss obliegt die Leitung der Gemeindewahlen (Wahl der Gemeinderäte). Er hat darüber
zu wachen, dass die Vorbereitung und die Durchführung der Wahl
vorschriftsmäßig ablaufen. Im vorbereitenden Verfahren ist ihm als
wichtigste Aufgabe die Prüfung und Zulassung der Wahlvorschläge
zugewiesen. Er entscheidet auch darüber, ob Widersprüche gegen die
Zurückweisung von Wahlvorschlägen oder die Streichung von Bewerbern
abgeholfen werden soll. Bei der Durchführung der Wahl kommt ihm vor
allem die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses zu. Der
Gemeindewahlausschuss kann neben seiner Leitungsfunktion auch die
Aufgaben eines Wahlvorstandes wahrnehmen, wenn in einer Gemeinde nur ein
Wahlbezirk gebildet wird. Bei der Wahl der Kreisräte hat er die Leitung
der örtlichen Durchführung der Wahl und wirkt bei der Feststellung des
Wahlergebnisses mit. Die Verwaltung schlägt vor, dem
Gemeindewahlausschuss auch zugleich die Aufgaben der Wahlvorstände zu
übertragen. Es wird die nachfolgende Bildung des Gemeindewahlausschusses
wie folgt vorgeschlagen:
| Vorsitzender: |
BM Thomas Kuhn (kraft Amtes) |
| Stellv. Vorsitzender: |
GR Dieter Haas |
| Beisitzer (zugleich Schriftführer): |
Rita Gößele |
| Stellv. Beisitzer (zugleich stellv. Schriftführer): |
Brigitte Neff |
| Beisitzer: |
GR Sabine Hägele |
| Stellv. Beisitzer: |
Siegfried Spießhofer |
| Beisitzer: |
GR Jürgen Pfau |
| Stellv. Beisitzer: |
Eugen Niederberger |
Neben dem Gremium des Gemeindewahlausschuss sind der Gemeindebehörde
wichtige im Zusammenhang mit der Wahl stehende Aufgaben durch das
Kommunalwahlrecht zugewiesen, wie - Bildung der Wahlbezirke und der
Wahlvorstände für die Kommunalwahlen - Bildung der Wahlbezirke und
Ernennung/Berufung der Wahlvorstände für die Europawahl - Bestimmung der
Wahlräume - Bestellung des Schriftführers/Hilfskräfte des
Gemeindewahlausschusses - Entscheidung über gemeinsames
Wählerverzeichnis, gemeinsame Wahlbenachrichtigungen, gemeinsame
Wahlscheinverzeichnisse, gemeinsame Negativverzeichnisse, gemeinsame
Wahlbekanntmachung und gemeinsame Bekanntmachung über die Einsichtnahme
ins Wählerverzeichnis, Entscheidung über die Farbe der Stimmzettel.
Bezüglich der Bildung der Wahlbezirke soll es nach Ansicht der
Verwaltung bei e i n e m Wahlbezirk für Bartholomä verbleiben. Daneben
wird ein Briefwahlbezirk gebildet. Bezüglich der Wahlvorstände für die
Kommunalwahlen wie auch die Wahlvorstände für die Europawahl werden die
Mitglieder des Gemeindewahlausschusses diese Aufgaben in
Personenidentität übernehmen. Zur Ermittlung und Feststellung der
Wahlergebnisse nach Schließung des Wahllokales werden weitere
Hilfskräfte hinzugezogen. In Bezug auf die Bestimmung der Wahlräume,
soll es beim Wahlraum im Dorfhaus, Erdgeschoss „Kreative Werkstatt“
verbleiben. Zu der Gemeinderatswahl, der Kreistagswahl und der
Europawahl wird ein gemeinsames Wählerverzeichnis aufgelegt. Die
Stimmzetteln bei die Gemeinderatwahlen, wie auch der Stimmzettelumschlag
sind gelb; für die Kreistagswahl grün und für die Europawahl weiß. Bei
der Europawahl wird es – wie in den Vorwahlen – keinen
Stimmzettelumschlag bei der Urnenwahl geben.
Bezüglich der Entschädigung der ehrenamtlichen Wahlhelfer regelt das
Europawahlgesetz, dass diesen pauschal ein „Erfrischungsgeld“ von 21,00
€ gewährt wird (früher: 16,00 €). Mit Blick auf die zeitliche
Inanspruchnahme und die Bedeutung von Gemeinderatswahl, Kreistagswahl
und Europawahl erachtet die Verwaltung diesen Betrag als zu gering und
schlägt vor, für die Entschädigung der Wahlhelfer auf die „Satzung über
die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit“ zurück zu greifen.
Hierfür ist eine Entschädigung nach Durchschnittssätzen vorgesehen (bis
zu 3 Stunden: 15.00 €, von mehr als 3 bis zu 6 Stunden: 25,00 €, von
mehr als 6 Stunden –Tageshöchstsatz-: 40,00 €).
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Aussprache wählte der Gemeinderat die Mitglieder des
Gemeindewahlausschusses, wie von der Verwaltung vorgeschlagen und
beschloss überdies, für die Entschädigung der ehrenamtlichen Wahlhelfer
die gemeindliche Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen
anzuwenden und stimmte darüber hinaus den weiteren organisatorischen
Vorbereitungen zu.
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- Museumsscheune Amalienhof
- Festlegung von Eintrittsgeldern
A. Sachverhalt
Der Amalienhof wurde um 1850 von Karl von Woellwarth (1800 – 1867) erbaut.
Er nannte ihn zu Ehren seiner Mutter Amalie, geborene Gayling von
Altheim „Amalienhof“.
1969 erwarb die Gemeinde den inzwischen stillgelegten Gutshof und
verkaufte das Gelände an eine Bauträgergesellschaft. Nach und nach
entstanden im dortigen Bereich ein Feriendorf, ein Camping- und ein
Segelflugplatz. Mitte der 90er Jahre kaufte die Gemeinde zwei große
Scheunen des ehemaligen Anwesens wieder zurück. In einem bemerkenswerten
ehrenamtlichen Engagement haben freiwillige Helfer und Helferinnen eine
der ehemalige Scheunen des Amalienhofs seit 1997 saniert und mit
Unterstützung aus der Bürgerschaft eine stattliche Sammlung
landwirtschaftlicher Arbeitsgeräte und Arbeitsutensilien des bäuerlichen
Handwerks im Gebäude gesammelt und in den vergangenen Jahren zu einem
Museum ausgestattet. Die Museumsscheuen beherbergt so einen reichen
Fundus von Haus-, Handwerk- und landwirtschaftlichen Geräten unserer
Vorfahren. Darüber hinaus kann man im Museum viele Pferdekutschen
bestaunen, die überwiegend am alle zwei Jahre in Bartholomä statt
findenden Roßtag zum Einsatz gebracht werden. Die Scheune selbst dient
als Kulisse für Tage der offenen Türen oder den am 1. Adventswochenende
stattfindenden traditionellen Adventsmarkt. Die Museumsscheune stellt so
ein wahres Kleinod mit zunehmendem Interesse der Bevölkerung in der
Gemeinde dar. Um den Wert der Einrichtung der Museumsscheune Amalienhof
und insbesondere auch das weitreichende freiwillige Engagement der
Helferinnen und Helfer rund um die ehemalige Amalienhofscheune zu
honorieren, wird vorgeschlagen, für den Eintritt in die Museumsscheune
zukünftig verbindlich geregelte Entgelte zu erheben. Nach Rücksprache
mit den sog. „Amalienhofrentnern“ wird folgende Regelung angeregt:
| Eintritt in die Amalienhofscheune (ohne Führung): |
| Erwachsene |
1,00 € |
| Kinder bis einschl. 15 Jahre |
frei |
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| Eintritt und Führungen (Führungen erst ab 10 Personen möglich): |
| Erwachsene |
2,00 € |
| Kinder bis einschl. 15 Jahre |
frei |
B. Beratung und Beschlussfassung
Im Gremium wurde die Erhebung von Eintrittsgeldern für die
Museumsscheune Amalienhof sehr begrüßt, um den hohen Wert der
Einrichtung ins rechte Licht zu rücken. Ein Gemeinderat regte an, neben
dem Vorschlag, Kinder bis zu 15 Jahren freizustellen, auch Schüler,
Studenten und Schwerbehinderte sogleich mit aufzunehmen.
Nach weiterer kurzer Diskussion und Beratung beschloss sodann der
Gemeinderat die vorgeschlagenen Entgelte für den Eintritt in die
Amalienhofscheune.
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- Bartholomäer Frühlingstreff am Sonntag, 26. April 2009
- Rechtsverordnung für den verkaufsoffenen Sonntag
A. Sachverhalt
Der Gewerbe- und Fremdenverkehrsverein Bartholomä e. V. hat bei der
Gemeinde einen Antrag auf Festsetzung eines verkaufsoffenen Sonntags für
26. April 2009 gestellt. Bereits schon traditionell soll im Frühling der
Frühlingstreff mit verschiedenen attraktiven Angeboten stattfinden.
Aus Anlass dieses Frühlingstreffs wird ein verkaufsoffener Sonntag
durchgeführt werden, an dem sich momentan bereits schon 25
Gewerbetreibende beteiligen. Um diesen verkaufsoffenen Sonntag
durchführen zu können, ist zunächst eine Verordnung durch die Gemeinde
zu erlassen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Das Gremium begrüßte die Initiative des Gewerbe- und
Fremdenverkehrsverein Bartholomä e. V., den Bartholomäer Frühlingstreff
wiederum auszurichten und beschloss nach weiterer kurzer Beratung die
Verordnung über die Öffnung der Ladengeschäfte am Sonntag, 26.04.2009.
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- Managementplan „Albuchwiesen“
- Stellungnahme der Gemeinde
A. Sachverhalt
Die Europäische Naturschutzkonzeption „Natura 2000“ verfolgt als Ziel die
Erhaltung der biologischen Vielfalt in Europa. Hierfür sind im Jahr 2000
gemäß einer FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) ausgewählte
Lebensräume von europäischer Bedeutung aus verschiedenen geografischen
Regionen ausgewiesen worden. Ziel ist es, ein Schutzgebiet-Verbundsystem
zu schaffen. Auf den Gemarkungen von Bartholomä wurden im Jahr 2000 zwei
FFH-Gebiete eingezeichnet. Zum Einen handelt es sich hierbei um das
Naturschutzgebiet „Rauhe Wiese“ westlich der Landesstraße 1221 und um
ein weiteres Gebiet östlich der Landesstraße 1221, südlich des Ortsteils
Rötenbach „Streuwiese bei Rötenbach“. In der Gebietsinformation wurden
beide Flächen als „Albuchwiesen“ mit einer Gesamtgröße von 12,7 ha
bezeichnet. Im Jahr 2004 wurde ein ergänzendes Konsultationsverfahren
zur Nachmeldung von FFH-Gebieten durchgeführt. Hintergrund war, dass die
ursprünglich von der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der
Europäischen Union gemeldeten Gebiete nicht ausreichend waren. Im Rahmen
dieser Nachmeldung 2004 waren zusätzlich noch zwei kleinere Grundstücke
im Bereich der Rauhen Wiese nachgemeldet. Der Gemeinderat Bartholomä
hatte in seiner öffentlichen Sitzung am 4.5.2004 der nachzumeldenden
Fläche für die FFH-Gebiete einstimmig zugestimmt.
Das RP Stuttgart hat nunmehr 2008 veranlasst, einen „Managementplan“ für
das auf der Ostalb gelegene FFH-Gebiet „Albuchwiesen“ zu erstellen. Der
Managementplan liefert dabei eine Bestandsaufnahme, wo die besonderen
Lebensräume und Lebensstätten der Arten von europäischer Bedeutung im
Gebiet vorkommen, er beschreibt und bewertet die vorhandene Qualität des
Gebiets, legt Ziele zur Erhaltung und Entwicklung der erfassten Arten
und Lebensraumtypen im Gebiet fest, empfiehlt Maßnahmen, die durch
Vereinbarungen mit den Landnutzern umgesetzt werden sollen und bildet
die Grundlage für Förderung und Berichtspflichten an die Europäische
Union. Der Managementplan „Albuchwiesen“ mit Stand vom 12.02.2009 liegt
nunmehr in der Entwurfsfassung öffentlich aus. Innerhalb der
Auslegungsfrist (vom 2.3.2009 bis einschl. 27.3.2009) kann der
Planentwurf im Bürgermeisteramt Bartholomä eingesehen werden.
Stellungnahmen zum Managementplan können bis zum 10.04.2009 beim RP
Stuttgart abgegeben werden.
Inhaltlich ist festzustellen ist, dass für die FFH-Gebiete „Rauhe Wiese“
und „Streuwiese bei Rötenbach“ Flächen dargestellt sind, die innerhalb
von bereits bestandskräftig ausgewiesenen Naturschutzgebieten liegen.
Für die Naturschutzgebiete innerhalb des FFH-Gebiets liegen Pflegepläne
vor, an denen sich die Pflege seit Anfang der 1990er-Jahre orientiert.
So werden die Naturschutzgebiete Rauhe Wiese und Streuwiese bei
Rötenbach durch Spätmahd gepflegt. Insbesondere in den Streuwiesen bei
Rötenbach konnte damit der vermutlich vor allem durch langjährige Brache
verursachten Artenarmut nicht wirksam begegnet werden. Eine höhere
Pflegefrequenz erscheint daher nach Aussage des Managementplanes
angeraten. Auf Grund der Kleinflächigkeit der Teilgebiete des
FFH-Gebietes ist esein weiteres wichtiges Ziel, etwaige negative
Randeinflüsse weitgehend zu vermindern bzw. auszuschließen. So wird für
den Westrand des Naturschutzgebietes Streuwiese bei Rötenbach empfohlen,
ausreichende Pufferzonen einzurichten. Weiter wird empfohlen, innerhalb
dieser Bereiche die Düngung so anzupassen, dass weiterer
Nährstoffeintrag deutlich vermindert wird. Beim Naturschutzgebiet
Streuwiese bei Rötenbach sollte das dortige Ackerland entlang der Grenze
in extensiv bewirtschaftetes Grünland umgewandelt werden.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Beratung nahm der Gemeinderat vom Managementplan für das
FFH-Gebiet „Albuchwiesen“ Kenntnis und beschloss einstimmig, keine
Stellungnahme im Rahmen der öffentlichen Auslegung zu geben.
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- Zweckverband Härtsfeld-Albuch-Wasserversorgung
- Vorberatung der Verbandsversammlung a.) Jahresabschluss 2008 b.) Wirtschaftsplan 2008
A. Sachverhalt
Die Gemeinde Bartholomä ist Mitglied im Zweckverband
Härtsfeld-Albuch-Wasserversorgung. Am Dienstag, 24.03.2009 findet die
ordentliche Verbandsversammlung des Zweckverbandes statt. Hierzu ist
unter anderem die nachfolgende Tagesordnung vorgesehen:
1. Bericht des Verbandsvorsitzenden
2. Jahresabschluss 2008
3. Wirtschaftsplan 2009
4. Verschiedenes und Anträge
5. Jahresabschluss 2008
Jahresabschluss 2008
Der Jahresabschluss für das Jahr 2008 schließt mit einer Bilanzsumme von
12 584 258,58 € ab (2007: 13 037 426,33 €). Davon entfallen bei der
Aktivseite auf das Anlagevermögen ein Betrag von 12 349 699 € (Vorjahr:
12 719 444 €). Auf das Umlagevermögen entfällt ein Betrag in Höhe von
234 559,58 € (2007: 317 982,33 €). Die Jahreserfolgsrechnung schließt
mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 1 763 306,78 €. Im
abgeschlossenen Jahr 2008 wurden immerhin Ausgaben für Bauvorhaben in
Höhe von 325 970 € getätigt. Darüber hinaus wurden 410 720,28 € Schulden
getilgt. Die gesamte Verbandsumlage beträgt netto 1 559 698,01 €. Damit
ergibt sich ein Wasserpreis (Einkaufspreis der Gemeinden) von 1,0543871
€. Der Wasserverbrauch für die Gemeinde Bartholomä ist leicht zurück
gegangen. 2008 wurden 117 050 m³ Wasser verbraucht (2007: 118 664 m³).
Wirtschaftsplan 2009
Der Jahreswirtschaftsplan 2009 sieht im Erfolgsplan einen Aufwand und
Ertrag jeweils in Höhe von 1 749 700 € vor (2008: 1 764 800 €). Der
Vermögensplan gliedert sich in Ausgaben und Einnahmen von je 925 000 €
(2008: 855 000 €). Die von den Verbandsgemeinden zu erhebende vorläufige
Umlage wird laut Wirtschaftsplan auf 1,074357 € (zzgl. der gesetzlichen
MwSt.) festgesetzt. Im Wirtschaftsplan ist eine Kreditaufnahme zur
Bestreitung der Ausgaben des Vermögensplan mit 390.750 € geplant. Im
Vermögensplan 2009 ist eine Schuldentilgung mit 415.000 € veranschlagt.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Aussprache beauftragte der Gemeinderat einstimmig die
Vertreter der Gemeinde in der Verbandsversammlung entsprechend den
Beschlussanträgen für den Jahresabschluss 2008 und den Wirtschaftsplan
2009 so zu zustimmen.
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- Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 03.03.2009
Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 03.03.2009 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurden:
8.1. Bauanträge
Bauvoranfrage: Neubau eines Einfamilienhauses, Flst.Nr. 1195, Innerer Kitzing
Der Eigentümer beabsichtigt, auf seinem Grundstück ein
Einfamilienwohnhaus zu errichten. Da das Vorhaben im Außenbereich liegt,
ist das Einvernehmen der Gemeinde erforderlich. Nach Ortsbesichtigung
des Vorhabens und Beratung im Gremium hat der Technische Ausschuss
mehrheitlich das vorsorglich versagte Einvernehmen hergestellt und
zugleich einstimmig beschlossen, die Zulässigkeit von
Außenbereichsvorhaben über eine Abrundungssatzung zu prüfen.
8.2. Umsetzung Energiebericht
Überprüfung energetische Sanierung Altbau Laubenhartschule - Beauftragung Gutachten
Der Gemeinderat hat in einer Beratung im November 2008 bezüglich eines
vorliegenden Energieberichts Kenntnis genommen, dass Handlungsbedarf
bezüglich der Gebäudesubstanz und der Anlagentechnik im Altbau der
Laubenhartschule gegeben ist. Dies auch deshalb, da im Bereich
Laubenhartschule/Lehrschwimmbecken ein hoher Energiebedarf im Bereich
der Wärmeenergie gegeben ist. Aufgrund einer Besichtigung des
Arbeitskreises Gebäudemanagement hat die Verwaltung Angebote eines
Architekturbüros und von Fachbüros zur Erstellung eines energetischen
Energieeinspargutachten eingeholt:
Honorarangebot Ingenieurbüro Kaufmann, Aalen
-Wärmebedarfsberechnung |
4.030,00 Euro |
Honorarangebot EnBW Ostwürttemberg ODR AG, Ellwangen
- Energiekonzept/Energieeffiziente Wärmeversorgung: |
1.500,00 Euro |
| Honorarangebot Büro für Elektrotechnik, Elmar Beirle, Iggingen |
950,00 Euro |
| Honorarangebot Büro Dieter Haas, Bartholomä |
6.986,00 Euro |
| (Angebote je netto) |
Nach ausführlicher Diskussion und Beratung hat der Technische Ausschuss
die Verwaltung ermächtigt, nach entsprechender Notwendigkeit und
Fortgang der Untersuchung die o.g. Büros schrittweise beauftragen zu
können.
8.3. Telefonanlage Rathaus - Neuinstallation
Die Gemeinde hat 1995 für das Rathaus über die Firma Telenorma GmbH die
Telefonanlage Integral 3 angeschafft. Trotz der Vielseitigkeit der
Technik der Anlage ist festzustellen, dass lediglich zwei
Telefonanschlüsse verfügbar sind. Dies ist völlig unzureichend, da im
Einzelfall Telefoneingänge oft nicht angenommen werden können und zudem
bei blockiertem Telefonausgang keine Telefonate geführt werden können.
Es ist notwendig, mindestens vier Telefonanschlüsse, einschließlich
Faxgerät gleichzeitig verfügbar zu haben.
Die Verwaltung hat für eine neue Telefonanlage zwei Angebote eingeholt.
Nach kurzer Diskussion hat der Technische Ausschuss einstimmig
beschlossen, die Firma Elektro Fuchs, Bartholomä mit der Lieferung und
Installation einer neuen Telefonanlage „elmeg“ zum Angebotspreis von
2.674,88 Euro (netto) zu beauftragen.
8.4. Tiefbauarbeiten Beckengasse - Beauftragung eines Beweissicherungsverfahrens
Bevor die Tiefbauarbeiten im Bereich der Beckengasse beginnen, ist es
sinnvoll und angezeigt, ein sogenanntes Beweissicherungsverfahren an den
privaten Wohngebäuden entlang der Beckengasse durchzuführen. Damit soll
ausgeschlossen werden, dass es nach Beendigung der Tiefbauarbeiten zu
Unklarheiten bezüglich des privaten Gebäudebestandes und –zustands
kommt. Die Verwaltung hat für die Durchführung eines solchen
Beweissicherungsverfahrens zwei Angebote eingeholt, dabei liegt das
Angebot des Büro Fleischer und Sauter, Heidenheim mit 8.330,00 Euro
günstiger.
Nach kurzer Beratung und Diskussion beschloss der Technische Ausschuss
einstimmig, für die Durchführung des Beweissicherungsverfahrens das Büro
Fleischer und Sauter zu beauftragen.
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- Annahme von Spenden und Sponsoring
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.09.2006 von
gesetzlichen Änderungen hinsichtlich der Annahme und Behandlung von
Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen Kenntnis genommen. Herr
Wolfgang Boffa hat der Gemeinde im Januar eine Geldspende zugunsten der
Kultur- und Sportstiftung in Höhe von 519,-- Euro zukommen lassen. Es
handelt sich um die Eintrittsgelder von seinem Vortrag über seine
Wanderung auf das Jakobsweg.
B. Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Kuhn dankte Herrn Wolfgang Boffa für seinen Vortrag und
seiner großzügigen Bereitschaft, die Eintrittsgelder zugunsten der
Kultur- und Sportstiftung zu spenden. Ohne weitere Aussprache beschloss
sodann der Gemeinderat förmlich die Annahme der Spende.
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- Bekanntgaben/Verschiedenes
Zu diesem Tagesordnungspunkt informierte Bürgermeister Kuhn über die nachfolgenden Punkte:
10.1. Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart, Eilentscheidung zu Windkraftstandorten
Der Vorsitzende informierte, dass das Verwaltungsgericht Stuttgart dem
Eilantrag des Windkraftbetreibers auf Aufhebung des seitens des
Verwaltungsgerichts Stuttgart und des Verwaltungsgerichtshof Mannheim
2006/2007 angeordneten Baustopps, entsprochen habe. Die Vereine am
Sonderlandeplatz Amalienhof hätten gemeinsam mit der Gemeinde Bartholomä
im Zuge des Eilantrages nochmals inhaltlich ihre Belange und Bedenken
vorgetragen. Diese hätte jedoch das Gericht nicht geteilt und nun mit
Entscheidung vom Februar den „Baustopp“ förmlich aufgehoben. Damit sei
zu erwarten, dass die beiden strittigen Windkraftanlagen auf den
Standorten Nr. 4 und Nr. 5 alsbald gebaut werden.
10.2. Haushaltssatzung der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2009
Der Vorsitzende informierte darüber, dass die Gesetzmäßigkeit der vom
Gemeinderat beschlossenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009
seitens des Landratsamt bestätigt wurde.
10.3. Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“
Bürgermeister Kuhn gab bekannt, dass die Gemeinde Bartholomä bei den
selbstständigen Gemeinden als Kreissieger mit deutlichem Abstand aus dem
Wettbewerb 2008 hervorgegangen sei. Nach Mitteilung des
Regierungspräsidiums Stuttgart sei die Gemeinde Bartholomä nunmehr zum
Bezirksentscheid 2009 zugelassen.
10.4. Aufnahme unter 3-jähriger Kinder im Kindergarten „Arche Noah“
Der Vorsitzende informierte darüber, dass die Schaffung von 5 neuen,
zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren im
Kindergarten „Arche Noah“ umgesetzt werde. Hierzu erhalte die
Kirchengemeinde für die investiven Kosten einen Zuschuss in Höhe von
10.000 € aus dem Investitionsprogramm des Bundes zur
Kinderbetreuungsfinanzierung.
10.5. Geschäftsstelle „Sagenhafter Albuch“ im Rathaus Bartholomä
Über die Tatsache, dass die Geschäftsstelle der Touristikgemeinschaft
„Sagenhafter Albuch“ im Rathaus Bartholomä eingerichtet werden konnte,
freute sich der Vorsitzende. Für die Besetzung der Geschäftsstelle im
Rathaus konnte der frühere Leiter des Schul- und Bildungsamtes im
Landratsamt Ostalbkreis, Herr Günther Höschle gewonnen werden. Herr
Höschle arbeite ehrenamtlich und sei jeweils mittwochs von 9.00 Uhr –
12.00 Uhr im Rathaus Bartholomä erreichbar.
10.6. Bestellung der Wildschadenschätzer für Feldgrundstücke bis 31.03.2015
Der Vorsitzende informierte, dass die Gemeinde für die Bestellung der
Wildschadenschätzer für die Feldgrundstücke für die neue Periode bis
31.03.2015 wie bislang Herr Karl Grötzinger, Heubach, Erlenhof
vorgeschlagen habe.
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- Anfragen der Gemeinderäte
Die Anfragen der Gemeinderäte richteten sich zu den nachfolgenden Punkten:
- Umleitung des Straßenverkehrs über die Gaisgasse während der Zeit der Tiefbauarbeiten Beckengasse
Ein Gemeinderat regte an, für die Zeit der Umleitungsstrecke mit der
Straßenverkehrsschau zu klären, ob im Bereich der Gaisgasse
Querungshilfen eingerichtet werden. Darüber hinaus sei eine
Geschwindigkeitsbegrenzung zu überprüfen.
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Ende der öffentlichen Sitzung um 21.40 Uhr.
Eine nichtöffentliche Sitzung mit 6 Tagesordnungspunkten schloss sich an.
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