Aus dem Gemeinderat
Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 25. März 2009
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 9 Gemeinderäte
Beginn der Sitzung um 19.00 Uhr
Ende der Sitzung um 22.45 Uhr
Zuhörer: 7
 
  1. Bürgerfragestunde
Über die Dauer eines Baugesuchsverfahren erkundigte sich ein Zuhörer. Die Gemeindeverwaltung sei im guten Kontakt mit der zuständigen Baurechtsbehörde der VG Rosenstein stets bemüht die Baugenehmigungsverfahren so zügig und bürgerfreundlich wie möglich durchzuführen, so der Bürgermeister. In dem konkret angesprochenen Fall seien die Stellungnahmen der Fachbehörden an das Baurechtsamt sehr spät eingegangen, so dass hier eine erstmalige Behandlung im Technischen Ausschuss erst nach drei Monaten stattfinden konnte.

Auf den Polizeieinsatz beim Hochwasser Bartholomä angesprochen, informierte der Vorsitzende darüber, dass aufgrund einer Amokwarnung am selben Tag die Polizeidienststellen im Einsatz gewesen seien und sich insofern die Verkehrsregelung beim Hochwasser verzögert habe.

Schließlich erkundigte sich der Bürger nach der Tiefbaumaßnahme im Kreuzungsbereich Beckengasse/Heubacher Straße und kritisierte, dass für den aus der Beckengasse ankommenden Verkehr eine Weiterfahrt in Richtung Heubacher Straße wegen der Baustelleneinrichtung schwierig sei. Bürgermeister Kuhn informierte, dass ursprünglich für die Fahrtrichtung Beckengasse eine Ampelregelung geplant gewesen sei. Tatsächlich habe sich in der konkreten Bauphase gezeigt, dass ein größerer Graben erforderlich ist und daher eine Ableitung des Verkehrs von der Beckengasse über die Heubacher Straße nicht möglich sei. Daher sei kurzfristig eine Umleitung und Vorwegweisung über die Gaisgasse erfolgt, die von einzelnen LKW´s nicht beachtet wurde.
  1. Wohnumfeldprogramm „Beckengasse/Ortsmitte“
    - Billigung des Bauentwurfs
    - Ausschreibungsbeschluss
A. Sachverhalt
Die Gemeinde Bartholomä ist in die Fördermaßnahme „Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)“ des Regierungspräsidium Stuttgart aufgenommen. Unter den Schwerpunkten „Eindämmung des Landschaftsverbrauchs“ und „Gestaltung der Ortsmitte“ wurden bereits folgende Maßnahmen umgesetzt:
- Erstellung einer Konzeption zur „Aktivierung innerörtlicher Potenziale zur Eindämmung des Landschaftsverbrauchs“ gemäß Zuwendungsbescheid vom 12.10.2007 durch das RP Stuttgart
- Vorbereitende Maßnahmen zur wohnbaulichen Nutzung in der Ortsmitte auf dem Areal der ehemals gewerblichen Brache Ginzkey

Die Gemeinde Bartholomä hat in den vergangenen Jahrzehnten die Entwicklung hin zu einer attraktiven Wohngemeinde mit Prädikatisierung als Erholungsort vollzogen. Durch den steigenden Bedarf an Wohnbauflächen in den 70er – 90er Jahren ist im Westen der Gemeinde ein ausgedehntes Wohnbaugebiet entstanden. Die Beckengasse ist hierdurch noch stärker in den Ortsmittelpunkt gerückt. Wichtige Verbindungen von den großen Wohngebieten zu den öffentlichen Einrichtungen (Laubenhartschule, Kindergärten, Kirchen, Rathaus, Dorfhaus, Hallenbad, Arzt, Nahversorgung,…..) werden über die Beckengasse erreicht. Hierbei spielt vor allem die fußläufige Verknüpfung zwischen dem Wohngebiet und den zentralen Einrichtungen eine wesentliche Rolle. Es steht mit der Beckengasse eine rein technische Verkehrsanlage mit einem Straßenquerschnitt von mehr als 7 m zur Verfügung. Die Verkehrsbelastung auf der Beckengasse ist enorm. Aktuelle Verkehrsmessungen vom April 2008 (für den Bereich Lauterburger Straße) belegen, dass auf der Ortsdurchfahrt hohe Verkehrsmengen, insbesondere auch durch Schwerlastverkehr gegeben sind. Andererseits befindet sich entlang und in der Querung der Beckengasse der Schulweg. Eine attraktive und den Nutzungsansprüchen angepasste Gestaltung der Beckengasse führt zu einer Verbesserung und Absicherung des gesamten Wohnumfeldes und zu einer Stärkung der Ortsmitte. Die Gestaltungsvorschläge berücksichtigen dabei die nachfolgenden Ziele:
- Die Sicherheit des fußläufigen Verkehrs, insbesondere für Kinder und Jugendliche, aber auch die steigende Anzahl der Senioren soll durch sichere Gehwege (Hochbord, dort wo möglich, Beseitigung von Gehweg-Engstellen,..) erreicht werden.
- Möglichst Verlangsamung des Durchgangsverkehrs durch optische Einengung des Straßenquerschnitts.
- Dorfgerechte/-typische Gestaltung von Oberflächen und stärkere Betonung von vorhandenen Freiflächen/Plätzen entlang der Beckengasse nach Vorgabe und Empfehlung der MELAP-Konzeption (Kirchenvorplatz, Platz vor dem Feuerwehrgerätehaus)
- mehr Grünbereiche entlang der Straße.

Durch die Maßnahmen soll das innerörtliche Wohnfeld durch punktuelle Einzelprojekte verbessert und aufgewertet werden. Die Umsetzung des Gesamtprojekts soll in Zusammenhang mit begleitender Zusatzmaßnahmen (Sanierung der Straßenbeläge, Ver- und Entsorgungsleitungen) erfolgen. Durch entsprechende Synergien können die Herstellungskosten somit erheblich reduziert werden. Das RP Stuttgart – Referat Straßenbau – beabsichtigt im selben Zeitraum eine Erneuerung des Asphaltbelages in der Ortsdurchfahrt im Zuge der Landesstraße 1165.

B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende erinnerte an die öffentliche Bürgerinformation im Januar des Jahres, bei der der Vorentwurf der Öffentlichkeit präsentiert wurde und im Anschluss daran die Entwurfsunterlagen öffentlich im Rathaus ausgelegen haben. Im Rahmen dieser Auslegung sei auch eine Anregung gegeben worden, im Kreuzungsbereich Heubacher Str./Hauptstr./Beckengasse einen Minikreisel einzurichten.
Helmut Kolb vom gleichnamigen Ingenieurbüro stellte sodann dem Gremium den Bauentwurf für das Wohnumfeld der Beckengasse vor. In der weiteren Beratung des Gremiums wurde neben den zusätzlichen Kosten von ca. 50.000 € für die Anlegung eines Minikreisels insbesondere die gravierenden Nachteile für den Fußgänger bei Anlegung eines Minikreisels als kritisch bewertet. Auch die Überfahrbarkeit der Mittelaufpflasterung beim Kreisel und die dadurch entstehende Lärmbelästigung wurde im Gremium als nachteilig empfunden. Darüber hinaus seien auch die privaten Zufahrten, die teilweise in dem Minikreisel mündeten schwierig zu bewerten.
Mehrheitlich hat sich daher der Gemeinderat dafür ausgesprochen, statt eines Minikreisels die vorhandene Querungshilfe zur höheren Sicherheit der Fußgänger stärker zu betonen und auszubauen. In dem Zusammenhang soll auch überprüft werden, ob eine kleine Verkehrsinsel (Tropfen) in der Heubacher Str. durch das Straßenbauamt unterstützt wird. Darüber hinaus hat sich der Gemeinderat mehrheitlich dafür ausgesprochen, im Einmündungsbereich der Gaisgasse den Straßenquerschnitt baulich deutlich einzuengen, um den Charakter der Gaisgasse als örtliche Gemeindestraße stärker zu betonen und um optisch die Flächen der Einengung mit Grünbeeten aufzuwerten. Weiterhin hat sich das Gremium mehrheitlich dafür ausgesprochen, parallel der Fahrbahn zwischen der Hülbe und im Einmündungsbereich in die Heubacher Straße einen Granit-Dreizeiler zur dorfgerechten Gestaltung und der optischen Einengung zu platzieren. In dem Zusammenhang ist es Wunsch des Gremiums, entlang der Beckengasse an den vorhandenen Parkierungsbereichen einzelne Bäume zu setzen. Eine insbesondere für den Fußgänger deutlich verbesserte Situation wird Dank der Bereitschaft und Unterstützung des privaten Grundstückseigentümers in der Einmündung Brunnenfeldstraße erreicht werden können. Positiv bewertete das Gremium auch, dass der Zebrastreifen auf Höhe des Dorfhauses baulich stärkere Betonung finden wird und die Straßenverkehrsbehörde auf Anregung der Gemeinde hier eine Fußgängerampel erwägt. Und schließlich sprach sich das Gremium auch dafür aus, die bestehenden Gehwege nach Bedarf zu sanieren. Schließlich beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, die Frage der Einrichtung von Parkständen und die punktuelle Verbreiterung von Gehwegen nochmals näher zu überprüfen.

Mit zwei Gegenstimmen billigte sodann der Gemeinderat mehrheitlich den Bauentwurf und beauftragte die Verwaltung, die Baumaßnahme öffentlich auszuschreiben.
  1. Bauen im Außenbereich: Regelung der Zulässigkeit über Satzung nach § 34 BauGB
    - Grundsatzbeschluss
A. Sachverhalt
Der Technische Ausschuss des Gemeinderates hat in seiner öffentlichen Sitzung am 03.03.2009 beschlossen, für die Regelung der Zulässigkeiten von Außenbereichsvorhaben dem Gemeinderat zu empfehlen, eine Satzung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches aufzustellen. Anlass für die grundsätzliche Überlegung, die Zulässigkeit sonstiger Vorhaben über eine Satzung zu regeln, bildet die Tatsache, dass der Gemeinde aktuell drei Bauvoranfragen für „sonstige Vorhaben“ für den Außenbereich vorliegen. Darüber hinaus sind für den Außenbereich derzeit zwei mündliche Anfragen für eine Wohnbebauung gestellt.
Dem Grunde nach sind außer den „ungewöhnlichen“ sonstigen Vorhaben nach § 35 BauGB nur privilegierte Vorhaben zulässig. Privilegierte Vorhaben sind grundsätzlich nur die, die einer nachhaltigen Land- oder Forstwirtschaft oder der öffentlichen Versorgung und dem Wohl der Allgemeinheit dienen. Auch Anlagen die wie bspw. der Wind- oder Wasserenergie dienen, sind unter bestimmten Voraussetzungen im Außenbereich zulässig. Neben den privilegierten Vorhaben sind Vorhaben auch zulässig, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigen.
Die Bebauung des Außenbereichs will der Gesetzgeber strikt reglementieren und dem Gebot der Freihaltung der Landschaft von Bebauung - insbesondere auch von Werbeanlagen im Außenbereich – gerecht werden. Darüber hinaus will er den Außenbereich und Entwicklungen im Außenbereich in Form von sog. „Splittersiedlungen“ letztlich auch zum Schutz der Gemeinden verhindern, da diese bei Splittern in eine Erschließungspflicht geraten.
Aufgrund der vorliegenden Bauwünsche und mit Blick auf des grundsätzlichen Schutzes des Außenbereiches hält es die Gemeindeverwaltung für erforderlich, sich den positiven Planungsinstrumenten nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zu bedienen, um die Zulässigkeit der Vorhaben zu erreichen. Demnach kann die Gemeinde durch Satzung bebaute Bereiche im Außenbereich als im Zusammenhang bebaute Ortsteile festlegen, wenn die Flächen im Flächennutzungsplan als Baufläche dargestellt sind. Einzelne Außenbereichsflächen können einbezogen werden, wenn diese Flächen durch die bauliche Nutzung der angrenzenden Bereiche entsprechend geprägt sind. Insbesondere die öffentlichen Belange wie die Fragen der Erschließung mit Straßen und Wegen, einer geordneten Abwasserbeseitigung, der Wasserversorgung auch mit ausreichender Löschwasserbevorratung, der Versorgung mit Strom und Telekommunikationsleitung, der Schülerbeförderung und ggf. weiterer Infrastruktureinrichtungen können in dem Verfahren, zu dem die Fachbehörden als Träger öffentlicher Belange beteiligt werden, ausreichend erkannt, gewürdigt und abgewogen werden.

B. Beratung und Beschlussfassung
Eberhard Gayer von der zuständigen Baurechtsbehörde der VG Rosenstein erläuterte dem Gremium die Ziele und Zwecke einer Abrundungssatzung. Nachdem verschiedene Verständnisfragen über Verfahrensdauer und Inhalt einer Satzung erörtert wurden, beschloss sodann der Gemeinderat mit zwei Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung, mehrheitlich, grundsätzlich die Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich der Gehöfte und Weiler über eine Satzung zu regeln und beauftragte die Verwaltung, zeitnah einen entsprechenden Vorentwurf zu erarbeiten.
  1. Bauvoranfragen:
    a.) Neubau eines Einfamilienhauses Grundstück Flst. 1195, Innerer Kitzing
    b.) Neubau eines Wohnhauses Grundstück Flst. 1239, Äußerer Kitzing
    c.) Neubau einer Reithalle mit Heulager, Grundstück Flst. 1210, Innerer Kitzing
A. Sachverhalt
Um dem Gemeinderat einen Überblick zu geben, stellte die Verwaltung die nachfolgenden Bauvoranfragen, für die eine Bebauung „Sonstiger Vorhaben“ in den Weilern und Außengehöften gestellt sind, dar. Neben diesen drei Bauvoranfragen bestehen zwei mündliche Anfragen, die die Errichtung von Wohngebäuden in den Weilern betreffen.
a.) Neubau eines Einfamilienhauses Grundstück, Flst. 1195, Innerer Kitzing
Der Bauherr plant auf seinem Grundstück Flst. 1195 den Neubau eines Einfamilienhauses. Im Rahmen einer Bauvoranfrage will der Bauherr klären, inwieweit das Wohnhaus in den Grundmaßen 12 m x 10 m am Standort zulässig ist. Nachdem der TA in seiner Sitzung am 3.3.2009 eine Ortsbesichtigung durchgeführt hatte, hat der TA bereits in der selben Sitzung beschlossen, das vorsorglich versagte Einvernehmen wieder herzustellen.
b.) Neubau eines Wohnhauses Grundstück Flst. 1239, Äußerer Kitzing
Der Bauherr plant auf seinem Grundstück Flst. 1239 ein Einfamilienhaus in den Grundmaßen 12 m x 10 m zu errichten. Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist als sonstiges Vorhaben zu beurteilen.
c.) Neubau einer Reithalle mit Heulager, Grundstück Flst. 1210, Innerer Kitzing
Es ist geplant auf dem Grundstück Flst. 1210, Innerer Kitzing eine Bewegungshalle mit einem Heulager und Sattelkammer zu errichten. Der beantragte Gebäudekomplex hat eine Grundfläche von 30 m x 60 m

B. Beratung und Beschlussfassung
Im Gremium wurde das Fortgehen über die Behandlung des Einvernehmens zu den weiteren Bauvoranfragen kontrovers diskutiert. Um weitere Informationen an das Gremium zu geben stellte der Vorsitzende zwischenzeitlich die Nichtöffentlichkeit der Sitzung her. In der öffentlichen Sitzung schließlich wurde das weiteren Fortgehen nochmals vertagt.
  1. Bekanntgaben
Unter dem Punkt Bekanntgaben informierte der Vorsitzende zu dem nachfolgenden Thema:

- Infomappe „Bartholomä“
Der Vorsitzende stellte die neu herausgegebene Infomappe „Erholungsort Bartholomä – Das Dorf am Rande des Himmels“ dem Gremium vor. Die Infomappe wird zukünftig allen Neubürgern, Besuchern und Gästen der Gemeinde ausgehändigt.
  1. Anfragen der Gemeinderäte
Die Anfragen der Gemeinderäte richteten sich zu dem nachfolgenden Punkt:

- Tiefbauarbeiten Beckengasse
Ein Gemeinderat wies auf die kritische Verkehrssituation im Zuge der Tiefbauarbeiten im Einmündungsbereich Beckengasse/Hauptstraße/Heubacher Straße hin und bat um rasche Abhilfe.
Ende der öffentlichen Sitzung um 22.45 Uhr.
Eine nichtöffentliche Sitzung mit 3 Tagesordnungspunkten schloss sich an.
 
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