| Aus dem Gemeinderat |
| Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 25. März 2009 |
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 9 Gemeinderäte
Beginn der Sitzung um 19.00 Uhr
Ende der Sitzung um 22.45 Uhr
Zuhörer: 7
|
| |
- Bürgerfragestunde
Über die Dauer eines Baugesuchsverfahren erkundigte sich ein Zuhörer. Die
Gemeindeverwaltung sei im guten Kontakt mit der zuständigen
Baurechtsbehörde der VG Rosenstein stets bemüht die
Baugenehmigungsverfahren so zügig und bürgerfreundlich wie möglich
durchzuführen, so der Bürgermeister. In dem konkret angesprochenen Fall
seien die Stellungnahmen der Fachbehörden an das Baurechtsamt sehr spät
eingegangen, so dass hier eine erstmalige Behandlung im Technischen
Ausschuss erst nach drei Monaten stattfinden konnte.
Auf den Polizeieinsatz beim Hochwasser Bartholomä angesprochen,
informierte der Vorsitzende darüber, dass aufgrund einer Amokwarnung am
selben Tag die Polizeidienststellen im Einsatz gewesen seien und sich
insofern die Verkehrsregelung beim Hochwasser verzögert habe.
Schließlich erkundigte sich der Bürger nach der Tiefbaumaßnahme im
Kreuzungsbereich Beckengasse/Heubacher Straße und kritisierte, dass für
den aus der Beckengasse ankommenden Verkehr eine Weiterfahrt in Richtung
Heubacher Straße wegen der Baustelleneinrichtung schwierig sei.
Bürgermeister Kuhn informierte, dass ursprünglich für die Fahrtrichtung
Beckengasse eine Ampelregelung geplant gewesen sei. Tatsächlich habe
sich in der konkreten Bauphase gezeigt, dass ein größerer Graben
erforderlich ist und daher eine Ableitung des Verkehrs von der
Beckengasse über die Heubacher Straße nicht möglich sei. Daher sei
kurzfristig eine Umleitung und Vorwegweisung über die Gaisgasse erfolgt,
die von einzelnen LKW´s nicht beachtet wurde.
|
- Wohnumfeldprogramm „Beckengasse/Ortsmitte“
- Billigung des Bauentwurfs - Ausschreibungsbeschluss
A. Sachverhalt
Die Gemeinde Bartholomä ist in die Fördermaßnahme „Entwicklungsprogramm
Ländlicher Raum (ELR)“ des Regierungspräsidium Stuttgart aufgenommen.
Unter den Schwerpunkten „Eindämmung des Landschaftsverbrauchs“ und
„Gestaltung der Ortsmitte“ wurden bereits folgende Maßnahmen umgesetzt:
- Erstellung einer Konzeption zur „Aktivierung innerörtlicher Potenziale
zur Eindämmung des Landschaftsverbrauchs“ gemäß Zuwendungsbescheid vom
12.10.2007 durch das RP Stuttgart
- Vorbereitende Maßnahmen zur wohnbaulichen Nutzung in der Ortsmitte auf
dem Areal der ehemals gewerblichen Brache Ginzkey
Die Gemeinde Bartholomä hat in den vergangenen Jahrzehnten die
Entwicklung hin zu einer attraktiven Wohngemeinde mit Prädikatisierung
als Erholungsort vollzogen. Durch den steigenden Bedarf an
Wohnbauflächen in den 70er – 90er Jahren ist im Westen der Gemeinde ein
ausgedehntes Wohnbaugebiet entstanden. Die Beckengasse ist hierdurch
noch stärker in den Ortsmittelpunkt gerückt. Wichtige Verbindungen von
den großen Wohngebieten zu den öffentlichen Einrichtungen
(Laubenhartschule, Kindergärten, Kirchen, Rathaus, Dorfhaus, Hallenbad,
Arzt, Nahversorgung,…..) werden über die Beckengasse erreicht. Hierbei
spielt vor allem die fußläufige Verknüpfung zwischen dem Wohngebiet und
den zentralen Einrichtungen eine wesentliche Rolle. Es steht mit der
Beckengasse eine rein technische Verkehrsanlage mit einem
Straßenquerschnitt von mehr als 7 m zur Verfügung. Die Verkehrsbelastung
auf der Beckengasse ist enorm. Aktuelle Verkehrsmessungen vom April 2008
(für den Bereich Lauterburger Straße) belegen, dass auf der
Ortsdurchfahrt hohe Verkehrsmengen, insbesondere auch durch
Schwerlastverkehr gegeben sind. Andererseits befindet sich entlang und
in der Querung der Beckengasse der Schulweg. Eine attraktive und den
Nutzungsansprüchen angepasste Gestaltung der Beckengasse führt zu einer
Verbesserung und Absicherung des gesamten Wohnumfeldes und zu einer
Stärkung der Ortsmitte. Die Gestaltungsvorschläge berücksichtigen dabei
die nachfolgenden Ziele:
- Die Sicherheit des fußläufigen Verkehrs, insbesondere für Kinder und
Jugendliche, aber auch die steigende Anzahl der Senioren soll durch
sichere Gehwege (Hochbord, dort wo möglich, Beseitigung von
Gehweg-Engstellen,..) erreicht werden.
- Möglichst Verlangsamung des Durchgangsverkehrs durch optische
Einengung des Straßenquerschnitts.
- Dorfgerechte/-typische Gestaltung von Oberflächen und stärkere
Betonung von vorhandenen Freiflächen/Plätzen entlang der Beckengasse
nach Vorgabe und Empfehlung der MELAP-Konzeption (Kirchenvorplatz, Platz
vor dem Feuerwehrgerätehaus)
- mehr Grünbereiche entlang der Straße.
Durch die Maßnahmen soll das innerörtliche Wohnfeld durch punktuelle
Einzelprojekte verbessert und aufgewertet werden. Die Umsetzung des
Gesamtprojekts soll in Zusammenhang mit begleitender Zusatzmaßnahmen
(Sanierung der Straßenbeläge, Ver- und Entsorgungsleitungen) erfolgen.
Durch entsprechende Synergien können die Herstellungskosten somit
erheblich reduziert werden. Das RP Stuttgart – Referat Straßenbau –
beabsichtigt im selben Zeitraum eine Erneuerung des Asphaltbelages in
der Ortsdurchfahrt im Zuge der Landesstraße 1165.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende erinnerte an die öffentliche Bürgerinformation im Januar
des Jahres, bei der der Vorentwurf der Öffentlichkeit präsentiert wurde
und im Anschluss daran die Entwurfsunterlagen öffentlich im Rathaus
ausgelegen haben. Im Rahmen dieser Auslegung sei auch eine Anregung
gegeben worden, im Kreuzungsbereich Heubacher Str./Hauptstr./Beckengasse
einen Minikreisel einzurichten.
Helmut Kolb vom gleichnamigen Ingenieurbüro stellte sodann dem Gremium
den Bauentwurf für das Wohnumfeld der Beckengasse vor. In der weiteren
Beratung des Gremiums wurde neben den zusätzlichen Kosten von ca. 50.000
€ für die Anlegung eines Minikreisels insbesondere die gravierenden
Nachteile für den Fußgänger bei Anlegung eines Minikreisels als kritisch
bewertet. Auch die Überfahrbarkeit der Mittelaufpflasterung beim Kreisel
und die dadurch entstehende Lärmbelästigung wurde im Gremium als
nachteilig empfunden. Darüber hinaus seien auch die privaten Zufahrten,
die teilweise in dem Minikreisel mündeten schwierig zu bewerten.
Mehrheitlich hat sich daher der Gemeinderat dafür ausgesprochen, statt
eines Minikreisels die vorhandene Querungshilfe zur höheren Sicherheit
der Fußgänger stärker zu betonen und auszubauen. In dem Zusammenhang
soll auch überprüft werden, ob eine kleine Verkehrsinsel (Tropfen) in
der Heubacher Str. durch das Straßenbauamt unterstützt wird. Darüber
hinaus hat sich der Gemeinderat mehrheitlich dafür ausgesprochen, im
Einmündungsbereich der Gaisgasse den Straßenquerschnitt baulich deutlich
einzuengen, um den Charakter der Gaisgasse als örtliche Gemeindestraße
stärker zu betonen und um optisch die Flächen der Einengung mit
Grünbeeten aufzuwerten. Weiterhin hat sich das Gremium mehrheitlich
dafür ausgesprochen, parallel der Fahrbahn zwischen der Hülbe und im
Einmündungsbereich in die Heubacher Straße einen Granit-Dreizeiler zur
dorfgerechten Gestaltung und der optischen Einengung zu platzieren. In
dem Zusammenhang ist es Wunsch des Gremiums, entlang der Beckengasse an
den vorhandenen Parkierungsbereichen einzelne Bäume zu setzen. Eine
insbesondere für den Fußgänger deutlich verbesserte Situation wird Dank
der Bereitschaft und Unterstützung des privaten Grundstückseigentümers
in der Einmündung Brunnenfeldstraße erreicht werden können. Positiv
bewertete das Gremium auch, dass der Zebrastreifen auf Höhe des
Dorfhauses baulich stärkere Betonung finden wird und die
Straßenverkehrsbehörde auf Anregung der Gemeinde hier eine
Fußgängerampel erwägt. Und schließlich sprach sich das Gremium auch
dafür aus, die bestehenden Gehwege nach Bedarf zu sanieren. Schließlich
beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, die Frage der Einrichtung
von Parkständen und die punktuelle Verbreiterung von Gehwegen nochmals
näher zu überprüfen.
Mit zwei Gegenstimmen billigte sodann der Gemeinderat mehrheitlich den
Bauentwurf und beauftragte die Verwaltung, die Baumaßnahme öffentlich
auszuschreiben.
|
- Bauen im Außenbereich: Regelung der Zulässigkeit über Satzung nach § 34 BauGB
- Grundsatzbeschluss
A. Sachverhalt
Der Technische Ausschuss des Gemeinderates hat in seiner öffentlichen
Sitzung am 03.03.2009 beschlossen, für die Regelung der Zulässigkeiten
von Außenbereichsvorhaben dem Gemeinderat zu empfehlen, eine Satzung
nach den Vorschriften des Baugesetzbuches aufzustellen. Anlass für die
grundsätzliche Überlegung, die Zulässigkeit sonstiger Vorhaben über eine
Satzung zu regeln, bildet die Tatsache, dass der Gemeinde aktuell drei
Bauvoranfragen für „sonstige Vorhaben“ für den Außenbereich vorliegen.
Darüber hinaus sind für den Außenbereich derzeit zwei mündliche Anfragen
für eine Wohnbebauung gestellt.
Dem Grunde nach sind außer den
„ungewöhnlichen“ sonstigen Vorhaben nach § 35 BauGB nur privilegierte
Vorhaben zulässig. Privilegierte Vorhaben sind grundsätzlich nur die,
die einer nachhaltigen Land- oder Forstwirtschaft oder der öffentlichen
Versorgung und dem Wohl der Allgemeinheit dienen. Auch Anlagen die wie
bspw. der Wind- oder Wasserenergie dienen, sind unter bestimmten
Voraussetzungen im Außenbereich zulässig. Neben den privilegierten
Vorhaben sind Vorhaben auch zulässig, wenn ihre Ausführung oder
Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigen.
Die Bebauung des
Außenbereichs will der Gesetzgeber strikt reglementieren und dem Gebot
der Freihaltung der Landschaft von Bebauung - insbesondere auch von
Werbeanlagen im Außenbereich – gerecht werden. Darüber hinaus will er
den Außenbereich und Entwicklungen im Außenbereich in Form von sog.
„Splittersiedlungen“ letztlich auch zum Schutz der Gemeinden verhindern,
da diese bei Splittern in eine Erschließungspflicht geraten.
Aufgrund
der vorliegenden Bauwünsche und mit Blick auf des grundsätzlichen
Schutzes des Außenbereiches hält es die Gemeindeverwaltung für
erforderlich, sich den positiven Planungsinstrumenten nach den
Vorschriften des Baugesetzbuches zu bedienen, um die Zulässigkeit der
Vorhaben zu erreichen. Demnach kann die Gemeinde durch Satzung bebaute
Bereiche im Außenbereich als im Zusammenhang bebaute Ortsteile
festlegen, wenn die Flächen im Flächennutzungsplan als Baufläche
dargestellt sind. Einzelne Außenbereichsflächen können einbezogen
werden, wenn diese Flächen durch die bauliche Nutzung der angrenzenden
Bereiche entsprechend geprägt sind. Insbesondere die öffentlichen
Belange wie die Fragen der Erschließung mit Straßen und Wegen, einer
geordneten Abwasserbeseitigung, der Wasserversorgung auch mit
ausreichender Löschwasserbevorratung, der Versorgung mit Strom und
Telekommunikationsleitung, der Schülerbeförderung und ggf. weiterer
Infrastruktureinrichtungen können in dem Verfahren, zu dem die
Fachbehörden als Träger öffentlicher Belange beteiligt werden,
ausreichend erkannt, gewürdigt und abgewogen werden.
B. Beratung und Beschlussfassung
Eberhard Gayer von der zuständigen Baurechtsbehörde der VG Rosenstein
erläuterte dem Gremium die Ziele und Zwecke einer Abrundungssatzung.
Nachdem verschiedene Verständnisfragen über Verfahrensdauer und Inhalt
einer Satzung erörtert wurden, beschloss sodann der Gemeinderat mit zwei
Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung, mehrheitlich, grundsätzlich die
Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich der Gehöfte und Weiler über
eine Satzung zu regeln und beauftragte die Verwaltung, zeitnah einen
entsprechenden Vorentwurf zu erarbeiten.
|
- Bauvoranfragen:
a.) Neubau eines Einfamilienhauses Grundstück Flst. 1195, Innerer Kitzing
b.) Neubau eines Wohnhauses Grundstück Flst. 1239, Äußerer Kitzing
c.) Neubau einer Reithalle mit Heulager, Grundstück Flst. 1210, Innerer Kitzing
A. Sachverhalt
Um dem Gemeinderat einen Überblick zu geben, stellte die
Verwaltung die nachfolgenden Bauvoranfragen, für die eine Bebauung
„Sonstiger Vorhaben“ in den Weilern und Außengehöften gestellt sind,
dar. Neben diesen drei Bauvoranfragen bestehen zwei mündliche Anfragen,
die die Errichtung von Wohngebäuden in den Weilern betreffen.
a.) Neubau eines Einfamilienhauses Grundstück, Flst. 1195, Innerer Kitzing
Der Bauherr plant auf seinem Grundstück Flst. 1195 den Neubau
eines Einfamilienhauses. Im Rahmen einer Bauvoranfrage will der Bauherr
klären, inwieweit das Wohnhaus in den Grundmaßen 12 m x 10 m am Standort
zulässig ist. Nachdem der TA in seiner Sitzung am 3.3.2009 eine
Ortsbesichtigung durchgeführt hatte, hat der TA bereits in der selben
Sitzung beschlossen, das vorsorglich versagte Einvernehmen wieder
herzustellen.
b.) Neubau eines Wohnhauses Grundstück Flst. 1239, Äußerer Kitzing
Der Bauherr plant auf seinem Grundstück Flst. 1239 ein Einfamilienhaus
in den Grundmaßen 12 m x 10 m zu errichten. Das Vorhaben befindet sich
im Außenbereich und ist als sonstiges Vorhaben zu beurteilen.
c.) Neubau einer Reithalle mit Heulager, Grundstück Flst. 1210, Innerer Kitzing
Es ist geplant auf dem Grundstück Flst. 1210, Innerer Kitzing eine Bewegungshalle mit einem Heulager und Sattelkammer zu
errichten. Der beantragte Gebäudekomplex hat eine Grundfläche von 30 m x 60 m
B. Beratung und Beschlussfassung
Im Gremium wurde das Fortgehen über die Behandlung des Einvernehmens zu
den weiteren Bauvoranfragen kontrovers diskutiert. Um weitere
Informationen an das Gremium zu geben stellte der Vorsitzende
zwischenzeitlich die Nichtöffentlichkeit der Sitzung her. In der
öffentlichen Sitzung schließlich wurde das weiteren Fortgehen nochmals vertagt.
|
- Bekanntgaben
Unter dem Punkt Bekanntgaben informierte der Vorsitzende zu dem nachfolgenden Thema:
- Infomappe „Bartholomä“
Der Vorsitzende stellte die neu herausgegebene Infomappe „Erholungsort
Bartholomä – Das Dorf am Rande des Himmels“ dem Gremium vor. Die
Infomappe wird zukünftig allen Neubürgern, Besuchern und Gästen der
Gemeinde ausgehändigt.
|
- Anfragen der Gemeinderäte
Die Anfragen der Gemeinderäte richteten sich zu dem nachfolgenden Punkt:
- Tiefbauarbeiten Beckengasse
Ein Gemeinderat wies auf die kritische Verkehrssituation im Zuge der
Tiefbauarbeiten im Einmündungsbereich Beckengasse/Hauptstraße/Heubacher
Straße hin und bat um rasche Abhilfe.
|
Ende der öffentlichen Sitzung um 22.45 Uhr.
Eine nichtöffentliche Sitzung mit 3 Tagesordnungspunkten schloss sich an.
|
| |
 |
© 2009 Gemeinde Bartholomä - Alle Rechte vorbehalten |
 |
|