| Aus dem Gemeinderat |
| Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 27. April 2009 |
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 10 Gemeinderäte
Beginn der Sitzung um 19.00 Uhr
Ende der Sitzung um 21.00 Uhr
Zuhörer: 11
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- Hochwasserschutzmaßnahmen
- Beauftragung eines Ingenieurbüros
A. Sachverhalt
Nachdem schon vor Jahrzehnten große Abwasserkanäle in der Heubacher Straße
und Hauptstraße eingelegt wurden, schienen die Hochwasserereignisse der
50er und der 60er Jahre der Vergangenheit anzugehören. Am Dienstag, 10.
Februar 2009 und am Freitag, 13. März 2009 waren in Bartholomä jedoch
innerhalb weniger Wochen gleich zwei Hochwasser zu beklagen. Aufgrund
des sehr lange und anhaltend tief gefrorenen Bodens war in beiden
Schadensereignissen festzustellen, dass das aufgrund von starken
Niederschlägen anfallende Oberflächenwasser keinen Eintrag in den Boden
gefunden haben, sondern sich im Bereich der „Kitzinger Ebene“ über den
Möhnhof und nördlich des Bärenbergs ansammelte und oberflächlich im
Bereich der Heubacher Straße an der Ortslage ankam. Bei beiden
Ereignissen sind im Bereich der Heubacher Straße private Keller
vollgelaufen, wurden Garagen, Schuppen oder z. T. gewerbliche Nutzungen
tangiert.
In beiden Fällen war es durch das rasche und beherzte Eingreifen der
Freiwilligen Feuerwehr, des gemeindlichen Bauhofes, weiterer Bürgerinnen
und Bürger und durch die Polizei möglich, Schlimmeres zu verhindern.
In einem Gespräch zwischen den beteiligten Einsatzkräften der Feuerwehr
und des Bauhofes und der Fachbehörde des Landratsamt Ostalbkreises,
Abteilung Gewässer und Abteilung Abwasser und unter Hinzuziehung des
Ingenieurbüros Helmut Kolb wurden bei einer gemeinsamen Besprechung am
20.04.2009 die Ursachen der beiden Hochwasserereignisse analysiert und
erste Empfehlungen für einen wirksamen Hochwasserschutz erörtert.
Maßnahmen könnten demnach sein:
- Schutzmaßnahmen an privaten Grundstücken, z.B. durch Kanalrückstauverschlüsse, Kellerabgänge- und Lichtschachterhöhungen
- Herstellung von Notabläufen in das öffentliche Mischwassernetz
- Überprüfung und Verbesserung des Zulaufs zu den Dolinenschächten nördlich des Friedhofs
- Herstellung eines Abflussdurchlasses im Einmündungsbereich L 1162 / L 1221
- Rückhaltemaßnahmen im Einzugsgebiet Kitzinghof-Möhnhof
- Herstellung eines Rückhaltebeckens im Bereich des alten Steinbruchs.
Die ersten Überlegungen beinhalten auch die Frage, inwieweit durch das
Anlegen von Hochwasserschutzwällen zwischen dem Möhnhof und den
Kitzinghöfen aktive Maßnahmen ergriffen werden.
B. Beratung und Beschlussfassung
Helmut Kolb vom gleichnamigen Ingenieurbüro stellte dem Gemeinderat
einzelne Möglichkeiten für Hochwasserschutzmaßnahmen vor. Nach
ausführlicher Beratung und Diskussion beauftragte schließlich der
Gemeinderat das Ingenieurbüro Kolb zum Pauschalhonorar von 1.200 € ein
entsprechendes Grob-Konzept der Gemeinde vorzulegen.
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- Wohnumfeldprogramm Beckengasse/Ortsmitte
- Vergabe der Arbeiten
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat Bartholomä hat in seiner öffentlichen Sitzung am
25.03.2009 den Bauentwurf für das Wohnumfeldprogramm
„Beckengasse/Ortsmitte“ mehrheitlich gebilligt und zugleich den
Ausschreibungsbeschluss für die Maßnahme gefasst. Die öffentliche
Ausschreibung der Maßnahme erfolgte sodann in der bw-woche vom Freitag,
3. April 2009. Parallel und nachrichtlich wurde die öffentliche
Ausschreibung in der Tagespresse im Gmünder Raum, Raum Aalen und
Heidenheim, wie auch nachrichtlich im Mitteilungsblatt der Gemeinde
Bartholomä veröffentlicht.
Bei der Submission am Mittwoch, 22. April 2009 lagen 5 Angebote vor.
Das Ingenieurbüro hat die Angebote geprüft.
Als preisgünstigste Anbieterfirma ging aus der Submission mit der
geprüften Angebotssumme vom 311.455,37 € (brutto) die Firma Scharpf,
Zöschingen hervor. In dieser Angebotssumme ist auch der Straßenbelag
selber bereits enthalten.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Aussprache und Beratung beauftragte der Gemeinderat bei
einer Gegenstimme mehrheitlich die Maßnahmen Wohnumfeldprogramm
Beckengasse/Ortsmitte an die preisgünstigste Anbieterfirma, die Firma
Scharpf, Zöschingen zum Angebotspreis von 311.455,37 € (brutto) zu
beauftragen.
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- Dorfentwicklungsplanung „Bewegtes Dorf – Mobilität für Jung und Alt“
- Beauftragung eines Hallenstandortkonzeptes
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat Bartholomä hat in seiner öffentlichen Sitzung am Montag,
20. April 2009 die Handlungsempfehlungen aus dem Dorfentwicklungskonzept
„Bewegtes Dorf – Mobilität für Jung und Alt“ zur Kenntnis genommen und
die weitere inhaltliche Beratung und Diskussion auf die anstehenden
Sitzungen des Gemeinderates gelegt.
Bei den Beratungen und Diskussionen in der lokalen Planungsgruppe, die
die Handlungsempfehlungen gegeben hat, ist auf der Ebene der
Infrastruktur vorrangig die Versorgung einer „Mehrzweckhalle“ für 300 –
400 Personen als zweiteilige Halle in den Fokus der Betrachtung gerückt.
Unter anderem hat die Planungsgruppe folgende Handlungsempfehlungen für
die weiteren Überlegungen zu einer Mehrzweckhalle formuliert: - Als
zweiteilige Mehrzweckhalle wird ein Hallen-Baukörper definiert, der zwei
unabhängig voneinander benutzbare Sportübungseinheiten zulässt. - Des
weiteren definiert die lokale Planungsgruppe eine Mehrzweckhalle als
Baukörper mit einer fest angebauten Bühne mit entsprechenden
Nebenräumen, wie Küche, Servicebereich, evtl. Vereinsräumen
(TSV-Hallenlösung und Fragestellung des Standorts). Zunächst muss dabei
noch offen bleiben, wie diese Nebenbereiche genau zu definieren sind. -
Die Größe dieser Mehrzweckhalle sollte Veranstaltungen von 300 – 400
Personen ermöglichen. - Bis zur Klärung aller Fragestellungen zur Halle
des TSV Bartholomä sollte die Gemeinde ein erstes grobes Raumprogramm,
Raumkonzept entwickeln. Dieses dient sowohl der Gemeinde für weitere
Überlegungen, wie auch dem TSV Bartholomä. - Zur Standortfrage empfiehlt
die lokale Planungsgruppe die in der Präsentation zur dritten Sitzung am
31.03.2009 vorgestellten Parameter als weitere Entscheidungsgrundlage
heranzuziehen. - Die lokale Planungsgruppe empfiehlt die Integration
einer Kletterwand in der angedachten Mehrzweckhalle, soweit dies möglich ist.
Um grundsätzlich in der Frage einer Mehrzweckhalle weitere Informationen
und Daten zu erhalten, erscheint die Standortfrage wesentlich. Bevor im
Gemeinderat grundsätzlich zur Hallenkapazität und –finanzierung weitere
Beratungen und Beschlüsse ergehen, soll die Standortfrage vorher
sachgerecht erörtert werden.
Die hierfür möglichen Kriterien für die Standortwahl, wie sie die
Planungsgruppe vorschlägt, beinhalten unter anderem auch die Frage der
„äußeren Erschließungskosten“ und „niedriger Baukosten“ bzw. vor allen
Dingen auch „niedriger Folgekosten“.
Um eine Bewertung möglicher unterschiedlicher Standorte im Hinblick auf
die Kosten zu bekommen, ist es erforderlich, in diesem Punkt mögliche
einzelne Standorte zu untersuchen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, mit einem solchen Untersuchungsauftrag
ein in der Hallenplanung und -Konzeption erfahrenes Architekturbüro,
hier das Büro ACT, Herrn Matthis Tröster, Ellwangen zu beauftragen. Eine
Standortempfehlung schließlich bildet die Grundlage für die weiteren,
grundsätzlichen Beratungen im Gemeinderat.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende wies darauf hin, dass in der Frage der Mehrzweckhalle
noch keine grundsätzliche Entscheidung im Gemeinderat getroffen werden
könne. Dies sei erst dann möglich, wenn die Gespräche zwischen dem
Schwäbischer Turnerbund, dem TSV und der Gemeinde zum Abschluss gebracht
seien. Darüber hinaus sei in der Frage eines möglichen Standortes
weitere Klarheit notwendig. Schließlich sei die schwierige Frage der
Finanzierung einer Investition, wie auch der Folgekosten noch völlig
offen. Um hierzu jedoch weitere Informationen zu bekommen, empfehle er
für eine Standortuntersuchung, insbesondere nach den Kriterien der
Kosten, das Architekturbüro ACT, Matthis Tröster, Ellwangen zu
beauftragen.
Auch aus der Mitte des Gremiums wurde in der anschließenden Beratung
deutlich, dass zunächst weitere Informationen und Daten vorliegen
müssten, um eine grundsätzliche Beschlussfassung in der Hallenfrage im
Gremium zu fassen. Nach ausführlicher Diskussion beschloss der
Gemeinderat bei einer Gegenstimme sodann für eine Standortuntersuchung
das Büro ACT Architekturconcept Tröster, Ellwangen zum Honorarangebot
von 1.500 € zu beauftragen.
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- Antrag der Modellfluggruppe Lauterburg-Bartholomä e. V. auf Erteilung einer Aufstiegserlaubnis für Flugmodelle im Gewann
„Burren“, Flst. Nr. 913
A. Sachverhalt
Die Modellfluggruppe Lauterburg-Bartholomä e. V. hatte bis zur Errichtung
des Windparks „Lauterburg“ auf Gemarkung Essingen-Lauterburg im Gewann „Bödele“
sein Modellfluggelände inne. Seit Bekanntwerden über das
Windvorranggebiet „Lauterburg“ ist die Modellfluggruppe auf der Suche
nach einem anderen geeigneten Modellfluggelände. Hierzu wurden vor allem
auf Gemarkung Essingen verschiedene andere Standorte geprüft, die jedoch
aus unterschiedlichen Erwägungen und Gründen heraus als Flächen für den
Modellflug ausgeschieden sind. Nunmehr liegt der Gemeindeverwaltung eine
Aufforderung zur Stellungnahme an das Regierungspräsidium Stuttgart zu
einem Antrag auf Erteilung einer Aufstiegserlaubnis für Flugmodelle
gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 Luftverordnung für ein Modellfluggelände im
Gewann „Burren“, Flst. Nr. 913 vor. Antragsteller ist die
Modellfluggruppe Lauterburg-Bartholomä, die den Antrag für eine
Erlaubnis zum Aufstieg von Modellen mit und ohne Verbrennungsmotoren und
sonstiger Flugmodelle bis 25 kg Gesamtgewicht nach der
Luftverkehrsordnung förmlich stellt.
Die Gemeinde Bartholomä ist - wie die Träger öffentlicher Belange -
aufgefordert, im Rahmen der Erlaubnisprüfung durch das
Regierungspräsidium Stuttgart eine Stellungnahme bis zum 4.5.2009
abzugeben.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach ausführlicher Beratung nahm der Gemeinderat vom Antrag der
Modellfluggruppe auf Erteilung einer Aufstiegserlaubnis für Flugmodelle
für den Bereich im Gewann „Burren“ Kenntnis und beschloss, vor weiteren
Entscheidungen in einem Probeflugbetrieb die Auswirkungen es Modellflugs
zu testen und stellte fest, dass eine momentane Zustimmung durch die
Gemeinde Bartholomä auf Einrichtung des Modellfluggeländes nicht erteilt
werden kann.
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- Umsetzung des Konjunkturpaketes II
- Information
A. Sachverhalt
Im Rahmen des sog. „Konjunkturpakets II stehen der Gemeinde Bartholomä
Zuschüsse für die Maßnahmen in der „Bildungsinfrastruktur“ und
allgemeinen „Infrastruktur“ zur Verfügung. Bildungsinfrastruktur
(Kindergärten, Schule) Hier stehen aus der pauschalierten Zuwendung
insgesamt 60.000 € zur Verfügung (45.000 € Zuschuss und 15.000 €
Eigenanteil) Denkbar sind Maßnahmen an der Schule (Fenstersanierung,
Dachsanierung), die die erforderlichen energetischen Voraussetzungen
erfüllen. Es sind auch Maßnahmen im Bereich Anlagentechnik des
Lehrschwimmbeckens möglich.
Infrastruktur (Rathaus, Dorfhaus, Straßenbeleuchtung, Friedhof))
Hier stehen aus der pauschalierten Zuwendung insgesamt 28.000 € zur Verfügung
(21.000 € Zuschuss und 7.000 € Eigenanteil)
Mögliche Maßnahmen wären:
• Fenstersanierung Rathaus
• Dorfhaus (Heizungsumbau, benutzergesteuerte Thermostate)
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.03.2009 entsprechende
Maßnahmen vorberaten. Seitens der Verwaltung wurden nun die nachfolgende
Anmeldung fristgerecht beim Regierungspräsidium eingereicht: 1.
Bildungspauschale - Laubenhartschule Bartholomä: Austausch der
bestehenden Lüftungs- und Wärmeverteilungsanlage im Lehrschwimmbecken
und Sanierung von Fenstern (Gesamtkosten rd. 67.000,-- €) 2.
Infrastrukturpauschale - Dorfhaus: benutzerabhängige Heizungssteuerung -
Rathaus: Austausch der Fenster (Gesamtkosten rd. 30.000,-- €)
Die Finanzierung des Eigenanteils der Gemeinde erfolgt durch das in
dieser Höhe zu erwartende positive Rechnungsergebnis aus 2008.
ELR-Förderung
Im Zuge des Konjunkturprogramms II wurde im März 2009 auch
eine weitere Ausschreibung – Sonderausschreibung 2009 – für das
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum durch das Ministerium erlassen.
Hierfür besteht unter Voraussetzungen die Möglichkeit für kommunale
Maßnahmen, dass diese in Ergänzung der Förderrichtlinie statt mit 40 %,
zu 50 % der Nettokosten gefördert werden können. Dies betrifft auch den
im Oktober gestellten Antrag der Gemeinde „Wohnumfeldprogramm
Beckengasse/Ortsmitte“, der bislang noch nicht bewilligt war. Die
Verwaltung hat hierzu einen Erhöhungsantrag nach ELR mit 50 % Zuschuss
gestellt.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Aussprache nahm der Gemeinderat von den beantragten
Anmeldungen im Zuge des Konjunkturpakets II beim Regierungspräsidium
einstimmig Kenntnis.
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- Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 21.04.2009
Der Technischen Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.04.2009 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat zur Kenntnis
gegeben wurden:
1. Bausachen a.) Ausbau des Dachgeschosses auf Grundstück Flst. 246/8, Wiesenweg
Der Bauherr plant auf seinem Grundstück das Dachgeschoss auszubauen und auf dem Dach Dachaufbauten zu errichten.
Der TA hat hierfür grundsätzlich das kommunale Einvernehmen zu der notwendigen Befreiung erteilt, sofern die Dachgauben den von der Gemeinde definierten
Grundzügen entsprechen.
b.) Errichtung eines Holz- und Geräteschuppens auf Grundstück Flst. 248/2, Albuchweg
Der Bauherr plant auf seinem Grundstück im Albuchweg eine Gartenhütte zu errichten.
Der TA hat nach kurzer Beratung der hierfür notwendigen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes seine Zustimmung einstimmig erteilt.
c.) Bauvoranfrage: Bewegungshalle für Pferde mit Heulager und Sattelkammer
Der Bauherr plant auf dem Grundstück, Innerer Kitzing eine Bewegungshalle mit Heulager und Sattelkammer für Pferde zu errichten. Es ergibt sich ein Gebäude
in der Grundfläche von 30 m x 60 m. Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich. Die Fachbehörden haben hinsichtlich der Zulässigkeit des Vorhabens Bedenken
geäußert. Da das Baurechtsamt das Vorhaben planungsrechtlich als unzulässig betrachtet, hat der TA nach intensiver Beratung und Diskussion einstimmig das
kommunale Einvernehmen versagt.
Der Vorsitzende informierte darüber hinausgehend, dass der TA in der Sitzung vom 21.04.2009 auch die Ersatzbeschaffung des Bauhoffahrzeugs „Piaggio“
erörtert habe. In dieser Sitzung wurde die Verwaltung ermächtigt, bis zum Betrag von 10.000 € ein Gebrauchtfahrzeug als Ersatz zu beschaffen. Die
Verwaltung habe nun nach intensiver Prüfung des Marktes ein Fahrzeug Renault Kangoo, Baujahr 2005 zum Preis 8.900 € (brutto) beschafft.
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- Bekanntgaben/Verschiedenes
Unter dem Tagesordnungspunkt informierte der Vorsitzende über den Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“. Die Gemeinde Bartholomä sei mit
deutlichem Abstand als Kreissieger unter den selbstständigen Gemeinden hervorgegangen und stehe nun im Wettbewerb auf Regierungsbezirksebene. Als
Besichtigungstermin des RP sei Dienstag, 23.06.2009 mitgeteilt worden.
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- Anfragen der Gemeinderäte
Unter dem Tagesordnungspunkt wurden die nachfolgenden Anfragen an die Verwaltung gerichtet:
- Autos im Bereich Schulhof
Eine Gemeinderätin wies darauf hin, dass z. T. sogar auf dem Schulhof Autoverkehr stattfinde, obwohl dieser Bereich gesperrt sei.
- Kosten/Benutzungsgebühren bei einer Mehrzweckhalle
Ein Gemeinderat wies darauf hin, dass es sinnvoll sei, mit allen möglichen Nutzern einer Mehrzweckhalle über die voraussichtlichen Investitionskosten und
laufenden Unterhaltungskosten frühzeitig zu informieren. Ebenso wichtig sei es ggf. frühzeitig über notwendigen Benutzungsgebühren mit den Vereinen,
Organisationen und Gruppierungen zu sprechen.
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Ende der öffentlichen Sitzung um 21.00 Uhr.
Eine nichtöffentliche Sitzung mit 4 Tagesordnungspunkten schloss sich an.
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