Aus dem Gemeinderat
Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 27. April 2009
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 10 Gemeinderäte
Beginn der Sitzung um 19.00 Uhr
Ende der Sitzung um 21.00 Uhr
Zuhörer: 11
 
  1. Hochwasserschutzmaßnahmen
    - Beauftragung eines Ingenieurbüros
A. Sachverhalt
Nachdem schon vor Jahrzehnten große Abwasserkanäle in der Heubacher Straße und Hauptstraße eingelegt wurden, schienen die Hochwasserereignisse der 50er und der 60er Jahre der Vergangenheit anzugehören. Am Dienstag, 10. Februar 2009 und am Freitag, 13. März 2009 waren in Bartholomä jedoch innerhalb weniger Wochen gleich zwei Hochwasser zu beklagen. Aufgrund des sehr lange und anhaltend tief gefrorenen Bodens war in beiden Schadensereignissen festzustellen, dass das aufgrund von starken Niederschlägen anfallende Oberflächenwasser keinen Eintrag in den Boden gefunden haben, sondern sich im Bereich der „Kitzinger Ebene“ über den Möhnhof und nördlich des Bärenbergs ansammelte und oberflächlich im Bereich der Heubacher Straße an der Ortslage ankam. Bei beiden Ereignissen sind im Bereich der Heubacher Straße private Keller vollgelaufen, wurden Garagen, Schuppen oder z. T. gewerbliche Nutzungen tangiert.

In beiden Fällen war es durch das rasche und beherzte Eingreifen der Freiwilligen Feuerwehr, des gemeindlichen Bauhofes, weiterer Bürgerinnen und Bürger und durch die Polizei möglich, Schlimmeres zu verhindern.

In einem Gespräch zwischen den beteiligten Einsatzkräften der Feuerwehr und des Bauhofes und der Fachbehörde des Landratsamt Ostalbkreises, Abteilung Gewässer und Abteilung Abwasser und unter Hinzuziehung des Ingenieurbüros Helmut Kolb wurden bei einer gemeinsamen Besprechung am 20.04.2009 die Ursachen der beiden Hochwasserereignisse analysiert und erste Empfehlungen für einen wirksamen Hochwasserschutz erörtert.

Maßnahmen könnten demnach sein:
- Schutzmaßnahmen an privaten Grundstücken, z.B. durch Kanalrückstauverschlüsse, Kellerabgänge- und Lichtschachterhöhungen
- Herstellung von Notabläufen in das öffentliche Mischwassernetz
- Überprüfung und Verbesserung des Zulaufs zu den Dolinenschächten nördlich des Friedhofs
- Herstellung eines Abflussdurchlasses im Einmündungsbereich L 1162 / L 1221
- Rückhaltemaßnahmen im Einzugsgebiet Kitzinghof-Möhnhof
- Herstellung eines Rückhaltebeckens im Bereich des alten Steinbruchs.

Die ersten Überlegungen beinhalten auch die Frage, inwieweit durch das Anlegen von Hochwasserschutzwällen zwischen dem Möhnhof und den Kitzinghöfen aktive Maßnahmen ergriffen werden.

B. Beratung und Beschlussfassung
Helmut Kolb vom gleichnamigen Ingenieurbüro stellte dem Gemeinderat einzelne Möglichkeiten für Hochwasserschutzmaßnahmen vor. Nach ausführlicher Beratung und Diskussion beauftragte schließlich der Gemeinderat das Ingenieurbüro Kolb zum Pauschalhonorar von 1.200 € ein entsprechendes Grob-Konzept der Gemeinde vorzulegen.
  1. Wohnumfeldprogramm Beckengasse/Ortsmitte
    - Vergabe der Arbeiten
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat Bartholomä hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.03.2009 den Bauentwurf für das Wohnumfeldprogramm „Beckengasse/Ortsmitte“ mehrheitlich gebilligt und zugleich den Ausschreibungsbeschluss für die Maßnahme gefasst. Die öffentliche Ausschreibung der Maßnahme erfolgte sodann in der bw-woche vom Freitag, 3. April 2009. Parallel und nachrichtlich wurde die öffentliche Ausschreibung in der Tagespresse im Gmünder Raum, Raum Aalen und Heidenheim, wie auch nachrichtlich im Mitteilungsblatt der Gemeinde Bartholomä veröffentlicht.

Bei der Submission am Mittwoch, 22. April 2009 lagen 5 Angebote vor.

Das Ingenieurbüro hat die Angebote geprüft.

Als preisgünstigste Anbieterfirma ging aus der Submission mit der geprüften Angebotssumme vom 311.455,37 € (brutto) die Firma Scharpf, Zöschingen hervor. In dieser Angebotssumme ist auch der Straßenbelag selber bereits enthalten.

B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Aussprache und Beratung beauftragte der Gemeinderat bei einer Gegenstimme mehrheitlich die Maßnahmen Wohnumfeldprogramm Beckengasse/Ortsmitte an die preisgünstigste Anbieterfirma, die Firma Scharpf, Zöschingen zum Angebotspreis von 311.455,37 € (brutto) zu beauftragen.
  1. Dorfentwicklungsplanung „Bewegtes Dorf – Mobilität für Jung und Alt“
    - Beauftragung eines Hallenstandortkonzeptes
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat Bartholomä hat in seiner öffentlichen Sitzung am Montag, 20. April 2009 die Handlungsempfehlungen aus dem Dorfentwicklungskonzept „Bewegtes Dorf – Mobilität für Jung und Alt“ zur Kenntnis genommen und die weitere inhaltliche Beratung und Diskussion auf die anstehenden Sitzungen des Gemeinderates gelegt.

Bei den Beratungen und Diskussionen in der lokalen Planungsgruppe, die die Handlungsempfehlungen gegeben hat, ist auf der Ebene der Infrastruktur vorrangig die Versorgung einer „Mehrzweckhalle“ für 300 – 400 Personen als zweiteilige Halle in den Fokus der Betrachtung gerückt.

Unter anderem hat die Planungsgruppe folgende Handlungsempfehlungen für die weiteren Überlegungen zu einer Mehrzweckhalle formuliert: - Als zweiteilige Mehrzweckhalle wird ein Hallen-Baukörper definiert, der zwei unabhängig voneinander benutzbare Sportübungseinheiten zulässt. - Des weiteren definiert die lokale Planungsgruppe eine Mehrzweckhalle als Baukörper mit einer fest angebauten Bühne mit entsprechenden Nebenräumen, wie Küche, Servicebereich, evtl. Vereinsräumen (TSV-Hallenlösung und Fragestellung des Standorts). Zunächst muss dabei noch offen bleiben, wie diese Nebenbereiche genau zu definieren sind. - Die Größe dieser Mehrzweckhalle sollte Veranstaltungen von 300 – 400 Personen ermöglichen. - Bis zur Klärung aller Fragestellungen zur Halle des TSV Bartholomä sollte die Gemeinde ein erstes grobes Raumprogramm, Raumkonzept entwickeln. Dieses dient sowohl der Gemeinde für weitere Überlegungen, wie auch dem TSV Bartholomä. - Zur Standortfrage empfiehlt die lokale Planungsgruppe die in der Präsentation zur dritten Sitzung am 31.03.2009 vorgestellten Parameter als weitere Entscheidungsgrundlage heranzuziehen. - Die lokale Planungsgruppe empfiehlt die Integration einer Kletterwand in der angedachten Mehrzweckhalle, soweit dies möglich ist.

Um grundsätzlich in der Frage einer Mehrzweckhalle weitere Informationen und Daten zu erhalten, erscheint die Standortfrage wesentlich. Bevor im Gemeinderat grundsätzlich zur Hallenkapazität und –finanzierung weitere Beratungen und Beschlüsse ergehen, soll die Standortfrage vorher sachgerecht erörtert werden.

Die hierfür möglichen Kriterien für die Standortwahl, wie sie die Planungsgruppe vorschlägt, beinhalten unter anderem auch die Frage der „äußeren Erschließungskosten“ und „niedriger Baukosten“ bzw. vor allen Dingen auch „niedriger Folgekosten“.

Um eine Bewertung möglicher unterschiedlicher Standorte im Hinblick auf die Kosten zu bekommen, ist es erforderlich, in diesem Punkt mögliche einzelne Standorte zu untersuchen.

Die Verwaltung schlägt daher vor, mit einem solchen Untersuchungsauftrag ein in der Hallenplanung und -Konzeption erfahrenes Architekturbüro, hier das Büro ACT, Herrn Matthis Tröster, Ellwangen zu beauftragen. Eine Standortempfehlung schließlich bildet die Grundlage für die weiteren, grundsätzlichen Beratungen im Gemeinderat.

B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende wies darauf hin, dass in der Frage der Mehrzweckhalle noch keine grundsätzliche Entscheidung im Gemeinderat getroffen werden könne. Dies sei erst dann möglich, wenn die Gespräche zwischen dem Schwäbischer Turnerbund, dem TSV und der Gemeinde zum Abschluss gebracht seien. Darüber hinaus sei in der Frage eines möglichen Standortes weitere Klarheit notwendig. Schließlich sei die schwierige Frage der Finanzierung einer Investition, wie auch der Folgekosten noch völlig offen. Um hierzu jedoch weitere Informationen zu bekommen, empfehle er für eine Standortuntersuchung, insbesondere nach den Kriterien der Kosten, das Architekturbüro ACT, Matthis Tröster, Ellwangen zu beauftragen.
Auch aus der Mitte des Gremiums wurde in der anschließenden Beratung deutlich, dass zunächst weitere Informationen und Daten vorliegen müssten, um eine grundsätzliche Beschlussfassung in der Hallenfrage im Gremium zu fassen. Nach ausführlicher Diskussion beschloss der Gemeinderat bei einer Gegenstimme sodann für eine Standortuntersuchung das Büro ACT Architekturconcept Tröster, Ellwangen zum Honorarangebot von 1.500 € zu beauftragen.
  1. Antrag der Modellfluggruppe Lauterburg-Bartholomä e. V. auf Erteilung einer Aufstiegserlaubnis für Flugmodelle im Gewann „Burren“, Flst. Nr. 913
A. Sachverhalt
Die Modellfluggruppe Lauterburg-Bartholomä e. V. hatte bis zur Errichtung des Windparks „Lauterburg“ auf Gemarkung Essingen-Lauterburg im Gewann „Bödele“ sein Modellfluggelände inne. Seit Bekanntwerden über das Windvorranggebiet „Lauterburg“ ist die Modellfluggruppe auf der Suche nach einem anderen geeigneten Modellfluggelände. Hierzu wurden vor allem auf Gemarkung Essingen verschiedene andere Standorte geprüft, die jedoch aus unterschiedlichen Erwägungen und Gründen heraus als Flächen für den Modellflug ausgeschieden sind. Nunmehr liegt der Gemeindeverwaltung eine Aufforderung zur Stellungnahme an das Regierungspräsidium Stuttgart zu einem Antrag auf Erteilung einer Aufstiegserlaubnis für Flugmodelle gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 Luftverordnung für ein Modellfluggelände im Gewann „Burren“, Flst. Nr. 913 vor. Antragsteller ist die Modellfluggruppe Lauterburg-Bartholomä, die den Antrag für eine Erlaubnis zum Aufstieg von Modellen mit und ohne Verbrennungsmotoren und sonstiger Flugmodelle bis 25 kg Gesamtgewicht nach der Luftverkehrsordnung förmlich stellt.

Die Gemeinde Bartholomä ist - wie die Träger öffentlicher Belange - aufgefordert, im Rahmen der Erlaubnisprüfung durch das Regierungspräsidium Stuttgart eine Stellungnahme bis zum 4.5.2009 abzugeben.

B. Beratung und Beschlussfassung
Nach ausführlicher Beratung nahm der Gemeinderat vom Antrag der Modellfluggruppe auf Erteilung einer Aufstiegserlaubnis für Flugmodelle für den Bereich im Gewann „Burren“ Kenntnis und beschloss, vor weiteren Entscheidungen in einem Probeflugbetrieb die Auswirkungen es Modellflugs zu testen und stellte fest, dass eine momentane Zustimmung durch die Gemeinde Bartholomä auf Einrichtung des Modellfluggeländes nicht erteilt werden kann.
  1. Umsetzung des Konjunkturpaketes II
    - Information
A. Sachverhalt
Im Rahmen des sog. „Konjunkturpakets II stehen der Gemeinde Bartholomä Zuschüsse für die Maßnahmen in der „Bildungsinfrastruktur“ und allgemeinen „Infrastruktur“ zur Verfügung. Bildungsinfrastruktur (Kindergärten, Schule) Hier stehen aus der pauschalierten Zuwendung insgesamt 60.000 € zur Verfügung (45.000 € Zuschuss und 15.000 € Eigenanteil) Denkbar sind Maßnahmen an der Schule (Fenstersanierung, Dachsanierung), die die erforderlichen energetischen Voraussetzungen erfüllen. Es sind auch Maßnahmen im Bereich Anlagentechnik des Lehrschwimmbeckens möglich.

Infrastruktur (Rathaus, Dorfhaus, Straßenbeleuchtung, Friedhof))
Hier stehen aus der pauschalierten Zuwendung insgesamt 28.000 € zur Verfügung (21.000 € Zuschuss und 7.000 € Eigenanteil)
Mögliche Maßnahmen wären:
• Fenstersanierung Rathaus
• Dorfhaus (Heizungsumbau, benutzergesteuerte Thermostate)

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.03.2009 entsprechende Maßnahmen vorberaten. Seitens der Verwaltung wurden nun die nachfolgende Anmeldung fristgerecht beim Regierungspräsidium eingereicht: 1. Bildungspauschale - Laubenhartschule Bartholomä: Austausch der bestehenden Lüftungs- und Wärmeverteilungsanlage im Lehrschwimmbecken und Sanierung von Fenstern (Gesamtkosten rd. 67.000,-- €) 2. Infrastrukturpauschale - Dorfhaus: benutzerabhängige Heizungssteuerung - Rathaus: Austausch der Fenster (Gesamtkosten rd. 30.000,-- €)

Die Finanzierung des Eigenanteils der Gemeinde erfolgt durch das in dieser Höhe zu erwartende positive Rechnungsergebnis aus 2008.

ELR-Förderung
Im Zuge des Konjunkturprogramms II wurde im März 2009 auch eine weitere Ausschreibung – Sonderausschreibung 2009 – für das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum durch das Ministerium erlassen. Hierfür besteht unter Voraussetzungen die Möglichkeit für kommunale Maßnahmen, dass diese in Ergänzung der Förderrichtlinie statt mit 40 %, zu 50 % der Nettokosten gefördert werden können. Dies betrifft auch den im Oktober gestellten Antrag der Gemeinde „Wohnumfeldprogramm Beckengasse/Ortsmitte“, der bislang noch nicht bewilligt war. Die Verwaltung hat hierzu einen Erhöhungsantrag nach ELR mit 50 % Zuschuss gestellt.

B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Aussprache nahm der Gemeinderat von den beantragten Anmeldungen im Zuge des Konjunkturpakets II beim Regierungspräsidium einstimmig Kenntnis.
  1. Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 21.04.2009
Der Technischen Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.04.2009 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurden:

1. Bausachen
a.) Ausbau des Dachgeschosses auf Grundstück Flst. 246/8, Wiesenweg

Der Bauherr plant auf seinem Grundstück das Dachgeschoss auszubauen und auf dem Dach Dachaufbauten zu errichten.
Der TA hat hierfür grundsätzlich das kommunale Einvernehmen zu der notwendigen Befreiung erteilt, sofern die Dachgauben den von der Gemeinde definierten Grundzügen entsprechen.
b.) Errichtung eines Holz- und Geräteschuppens auf Grundstück Flst. 248/2, Albuchweg
Der Bauherr plant auf seinem Grundstück im Albuchweg eine Gartenhütte zu errichten.
Der TA hat nach kurzer Beratung der hierfür notwendigen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes seine Zustimmung einstimmig erteilt.
c.) Bauvoranfrage: Bewegungshalle für Pferde mit Heulager und Sattelkammer
Der Bauherr plant auf dem Grundstück, Innerer Kitzing eine Bewegungshalle mit Heulager und Sattelkammer für Pferde zu errichten. Es ergibt sich ein Gebäude in der Grundfläche von 30 m x 60 m. Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich. Die Fachbehörden haben hinsichtlich der Zulässigkeit des Vorhabens Bedenken geäußert. Da das Baurechtsamt das Vorhaben planungsrechtlich als unzulässig betrachtet, hat der TA nach intensiver Beratung und Diskussion einstimmig das kommunale Einvernehmen versagt.

Der Vorsitzende informierte darüber hinausgehend, dass der TA in der Sitzung vom 21.04.2009 auch die Ersatzbeschaffung des Bauhoffahrzeugs „Piaggio“ erörtert habe. In dieser Sitzung wurde die Verwaltung ermächtigt, bis zum Betrag von 10.000 € ein Gebrauchtfahrzeug als Ersatz zu beschaffen. Die Verwaltung habe nun nach intensiver Prüfung des Marktes ein Fahrzeug Renault Kangoo, Baujahr 2005 zum Preis 8.900 € (brutto) beschafft.
  1. Bekanntgaben/Verschiedenes
Unter dem Tagesordnungspunkt informierte der Vorsitzende über den Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“. Die Gemeinde Bartholomä sei mit deutlichem Abstand als Kreissieger unter den selbstständigen Gemeinden hervorgegangen und stehe nun im Wettbewerb auf Regierungsbezirksebene. Als Besichtigungstermin des RP sei Dienstag, 23.06.2009 mitgeteilt worden.
  1. Anfragen der Gemeinderäte
Unter dem Tagesordnungspunkt wurden die nachfolgenden Anfragen an die Verwaltung gerichtet:

- Autos im Bereich Schulhof
Eine Gemeinderätin wies darauf hin, dass z. T. sogar auf dem Schulhof Autoverkehr stattfinde, obwohl dieser Bereich gesperrt sei.

- Kosten/Benutzungsgebühren bei einer Mehrzweckhalle
Ein Gemeinderat wies darauf hin, dass es sinnvoll sei, mit allen möglichen Nutzern einer Mehrzweckhalle über die voraussichtlichen Investitionskosten und laufenden Unterhaltungskosten frühzeitig zu informieren. Ebenso wichtig sei es ggf. frühzeitig über notwendigen Benutzungsgebühren mit den Vereinen, Organisationen und Gruppierungen zu sprechen.
Ende der öffentlichen Sitzung um 21.00 Uhr.
Eine nichtöffentliche Sitzung mit 4 Tagesordnungspunkten schloss sich an.
 
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