| Aus dem Gemeinderat |
| Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 27. Juli 2009 |
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 9 Gemeinderäte
Beginn der Sitzung um 19.00 Uhr
Ende der Sitzung um 21.15 Uhr
Zuhörer: 3
|
| |
- Amalienhof - Aufbringung Endbelag Württembergerweg/Wolf-Hirth-Straße
A. Sachverhalt
Mit Übernahmevertrag hat die Gemeinde Bartholomä 2001 die
Erschließungsanlagen des Amalienhofs von der
Selbstverwaltungsgenossenschaft in das öffentliche Eigentum übernommen.
Seitdem ist die Gemeinde Bartholomä für die Unterhaltung der Straßen,
Wege und Plätze und die Ver- und Entsorgung des Feriendorfs Amalienhof
zuständig. Im südlichen Teil der Wolf-Hirth-Straße und des Württemberger
Weges ist der Feinbelag auf der Straße noch nicht aufgebracht.
Eine Kostenschätzung des Ingenieurbüro Helmut Kolb geht hier für die
Straßeninstandsetzung von insgesamt 47.000 € aus. Bislang wurde die
Straßeninstandsetzung mit Blick auf eine mögliche Verwertung des
Grundstücks Flst. 698 zurück gestellt. Momentan ist eine wirtschaftliche
Verwertung jedoch nicht in Sicht.
An Haushaltsresten sind bzgl. des Feriendorf Amalienhofs 22.000 € für
Straßenunterhaltung und 30.000 € für Kanalisation gebildet.
B. Beratung und Beschlussfassung
Das Ingenieurbüro Helmut Kolb stellte dem Gremium die Ausbaumaßnahme
dar. Bürgermeister Kuhn informierte das Gremium darüber, dass die
Grüncontainer auf die andere Straßenseite versetzt werden müssten, da in
dem Bereich ein größerer Platzbedarf durch den Sonderlandeplatz
Bartholomä-Amalienhof erforderlich sei. Die Umsetzung der Container
könne jedoch in Eigenleistung durch die Aka-flieg Stuttgart bzw. durch
die Grundstückseigentümer des Sonderlandeplatzes erfolgen.
Nach weiterer Diskussion und Beratung beschloss der Gemeinderat
einstimmig, die Straßeninstandsetzungsarbeiten durchzuführen und hierzu
die Firma Scharpf entsprechend dem vorgelegten Kostenangebot zu
beauftragen.
|
- Wohnumfeldprogramm Beckengasse - Einrichtung eines Buswartehäuschens
A. Sachverhalt
Im Zuge der Gestaltung des Wohnumfeldprogrammes der Beckengasse ist auch
die Errichtung eines Wartehäuschens an der Dorfhülbe eingeplant. Das
Ing.Büro Kolb hat in der Vorberatung dem Technischen Ausschuss
verschiedene Varianten für eine Wartehalle vorgestellt; dabei hat der
Ausschuss eine Variante favorisiert. Die Kostenschätzung für diese
Buswartehalle mit entsprechenden Anschlussarbeiten, inklusive der
Möblierung, beläuft sich auf 14.000 Euro.
B. Beratung und Beschlussfassung
Kritisch äußerte sich das Gremium zu den seiner Ansicht nach hohen
Kosten der Buswartehalle. Der Vorsitzende informierte darüber, dass die
Buswartehalle in den Zuschussanträgen nach dem Wohnumfeldprogramm aus
dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum und im Ausgleichstockantrag mit
enthalten sei. Bewilligungen lägen derzeit noch nicht vor. Aus der Mitte
des Gremiums wurde auch angeregt, örtliche Handwerker aufzufordern, ein
Angebot abzugeben. Nach weiterer kurzer Beratung beschloss der
Gemeinderat einstimmig, auf Grundlage des vorgeschlagenen Systems
örtlichen Anbieter abzufragen und die Bewilligungen aus den
Förderprogrammen abzuwarten, bevor eine endgültige Entscheidung
getroffen wird.
|
- Lehrschwimmbecken Laubenhartschule - Erneuerung der Lüftungsanlage/Klimagerät
A. Sachverhalt
Durch das im März in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung von
Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder
(Zukunftsinvestitionsgesetz) fördert der Bund zur Abwehr einer Störung
des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts durch Finanzhilfen besonders
bedeutsame Investition der Länder und Kommunen (Kommunalverbände) gemäß
Art. 104 b Grundgesetz in Höhe von insg. 10 Milliarden Euro. Hiervon
entfällt auf Baden-Württemberg ein Betrag von 1,237 Milliarden Euro.
Desweiteren soll die Finanzhilfe des Bundes zu mindestens 70 % zur
Finanzierung kommunalbezogener Investitionen eingesetzt werden. Davon
sollen wiederum 65 % der Investitionen mit dem Schwerpunkt
Bildungsinfrastruktur und 35 % im Investitionsschwerpunkt Infrastruktur
eingesetzt werden. Aufgestockt um die Landesmittel entfallen damit 499
Millionen Euro auf den Förderbereich Bildungsinfrastruktur und 367
Millionen Euro auf den Förderbereich Infrastruktur.
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.04.2009 von dem
Sachverhalt Kenntnis genommen und zugestimmt, nachfolgende Anmeldungen
für die Zuschüsse fristgerecht beim Regierungspräsidium einzureichen:
1. Bildungspauschale
- Laubenhartschule Bartholomä: Austausch der bestehenden Lüftungs- und
Wärmeverteilungsanlage im Lehrschwimmbecken und Austausch von Fenstern
(Gesamtkosten rund 67.000 €).
2. Infrastrukturpauschale
- Dorfhaus Bartholomä: Benutzerabhängige Heizungssteuerung
- Rathaus: Austausch von Fenstern (Gesamtkosten rund 30.000 €)
Mit Bewilligungsbescheid vom 14.05.2009 hat das Regierungspräsidium
Stuttgart aus der Bildungspauschale für das beantragte Vorhaben in der
Laubenhartschule eine Zuwendung in Höhe von 45.000 € bewilligt und
förderfähige Investitionsausgaben von 67.100 € anerkannt. Der
Eigenanteil der Gemeinde beträgt demnach 22.100 €.
Das beauftragte Büro Haas hat bzgl. der Erneuerung der
Lüftungsanlage/Klimagerät Angebote durch drei Fachfirmen eingeholt.
Dabei zeigt sich, dass das Angebot der Firma Stiber für ein Außengerät
mit 39.659,86 € das preisgünstigste Angebot ist.
Zuzüglich der Lieferung und der Montage der Lüftungsanlage sind
zusätzlich diverse Anschluss- und Ergänzungsarbeiten wie
Mauererarbeiten, Sanitär-, Heizung-, Elektroinstallationsarbeiten,
Gipser-, Flieser- und Malerarbeiten, wie auch der Tausch einer
notwendigen Brandschutztür erforderlich. Hierfür sind laut
Kostenschätzung rund 16.500 €, zzgl. MwSt. zu veranschlagen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Architekt Dieter Haas informierte das Gremium über die technischen
Anforderungen des Klimageräts und über die vorliegenden Kostenangebote.
Ebenso stellte er fest, dass sich die Fachfirmen für die Anbringung
eines Außengerätes an der Stirnseite der Laubenhartschule aussprechen
würden.
Da mit Blick auf die Auswirkungen des Außengerätes und der
Erforderlichkeit, das Klimagerät außen aufzubauen noch diverse Fragen
bestanden, beschloss der Gemeinderat einstimmig, grundsätzlich den
Auftrag an die Firma Stiber zu vergeben, jedoch die Entscheidung ob ein
innen- oder außenliegendes Gerät zur Ausführung kommt, noch
zurückzustellen.
|
- Anpassung der Elternentgelte für die Kindergärten - Zustimmung der Gemeinde
A. Sachverhalt
Die kirchlichen Spitzenverbände haben gemeinsam mit dem Gemeindetag
Baden-Württemberg und dem Städtetag Baden-Württemberg gemeinsame
Empfehlungen zur Höhe der Elternbeiträge in Kindergärten für die Jahre
2009/2010 und 2010/2011 vorgelegt.
Ausgangslage für die Erhebung der Elternbeiträge bleibt, dass landesweit
weiterhin angestrebt wird, rund 20 % der Betriebsausgaben durch
Elternbeiträge zu decken. Allerdings orientieren sich die neuen
Empfehlungen an den Personal- und Energiekostensteigerungen und bewirken
damit keine grundsätzliche Erhöhung des Kostendeckungsgrades. Im
Hinblick auf die aktuelle Wirtschaftssituation soll damit auch Rücksicht
auf die finanzielle Belastbarkeit der Eltern und Familien genommen
werden.
Für die Angebotsformen „verlängerte Öffnungszeit“ (durchgehend 6
Stunden) und die Betreuung von unter 3-jähriger Kinder werden
aktualisierte Empfehlungen gleichfalls ausgesprochen. Eine konkrete
Umfrage unter den Kindergartenträgern im Bereich der VG Rosenstein hat
ergeben, dass für die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern in
altersgemischten Gruppen überwiegend ein 60%iger Zuschlag erhoben wird.
Die Kath. Kirchengemeinde hat mit Beschlussfassung des
Kirchengemeinderates in seinen Sitzungen am 6.05.2009 und 3.07.2009 und
die Ev. Kirchengemeinde in ihrer Sitzung am 14.07.2009 aufgrund der
durch die Spitzenverbände gegebenen Empfehlungen die Elternbeiträge für
die Kindergartenjahre 2009/2010 und 2010/2011 wie folgt beschlossen:
bei Erhebung von 12 Monatsraten:
|
|
|
|
|
| |
2009/2010 |
2010/2011 |
| Regelgruppe (RG) |
mit 1 Kind unter 18 Jahren |
|
84,00 € |
87,00 € |
| |
mit 2 Kindern unter 18 Jahren |
|
64,00 € |
66,00 € |
| |
mit 3 Kindern unter 18 Jahren |
|
43,00 € |
44,00 € |
| |
mit 4 u. mehr Kindern unter 18 Jahren |
|
15,00 € |
15,00 € |
| |
| Gruppe mit verl. Öffnungszeit (VÖ) |
mit 1 Kind unter 18 Jahren |
+20% RG |
100,80 € |
104,40 € |
| |
mit 2 Kindern unter 18 Jahren |
|
76,80 € |
79,20 € |
| |
mit 3 Kindern unter 18 Jahren |
|
51,60 € |
52,80 € |
| |
mit 4 u. mehr Kindern unter 18 Jahren |
|
18,00 € |
18,00 € |
| |
| Betreuung v. u. 3-jährigen (U3) |
mit 1 Kind unter 18 Jahren |
+60% RG |
134,30 € |
139,20 € |
| |
mit 2 Kindern unter 18 Jahren |
|
102,40 € |
105,60 € |
| |
mit 3 Kindern unter 18 Jahren |
|
68,80 € |
70,80 € |
| |
mit 4 u. mehr Kindern unter 18 Jahren |
|
24,00 € |
24,00 € |
B. Beratung und Beschlussfassung
Mit Blick auf den aktuell abgeschlossenen Tarifvertrag für die
Erzieherinnen äußerte sich das Gremium sehr skeptisch, ob das Ziel, 20 %
der Betriebsausgaben der Kindergärten durch Elternbeiträge zu decken,
erreicht werden kann. Da gerade bei der Betreuung unter 3-jähriger
Kinder sehr hohe Kosten durch zusätzliches Personal entstehen, wurde aus
der Mitte des Gemeinderates angeregt, die Elternbeiträge für die
Betreuung der unter Dreijährigen zunächst nur für ein Jahr festzulegen.
Nach weiterer Beratung und Diskussion wurde mehrheitlich mit
8-Ja-Stimmen und 2 Gegenstimmen dieser Antrag beschlossen.
|
- Einrichtung eines Betreuungsangebotes für unter 3-Jährige - Anhebung des Personalschlüssels im Kindergarten „Arche Noah“
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.11.2008
grundsätzlich beschlossen, dem vorgelegten Konzept „Betreuung unter
3-jähriger in den Kindergarten“ zuzustimmen. Zugleich wurde die
Verwaltung beauftragt, die Umsetzung gemeinsam mit den Kirchengemeinden
weiter auszuarbeiten. Die Konzeption, die in einer Arbeitsgruppe aus
Kirchengemeinde und Gemeinde Bartholomä erarbeitet wurde, legt fest, für
die Betreuung unter 3-jähriger in einer ersten Stufe zunächst im Kath.
Kindergarten „Arche Noah“ ein Angebot in einer altersgemischten Gruppe
vorzusehen.
Die baulichen Maßnahmen im Kindergarten „Arche Noah“ ist hierzu
abgeschlossen. Den Kosten von rund 15.000 € (inkl. Material und
Ausstattung) werden Zuschüsse des Bundesförderprogrammes in Höhe von
2.000 €/geschaffener Platz, hier also 10.000 € gegen gerechnet.
Aufgrund der konkreten Überprüfung des Personaleinsatzes stellt sich
heraus, dass eine Erhöhung des Personalschlüssels mit 35 % anzulegen
ist. Dies entspricht einem Arbeitgebermehraufwand von rund 13.000
€/Jahr.
Generell ist festzustellen, dass das Angebot bereits im Kindergartenjahr
2009/2010 startet Ab dem Jahr 2013 besteht für die Eltern ein
Rechtsanspruch auf die Aufnahme von Kindern unter drei Jahren.
B. Beratung und Beschlussfassung
Die Gemeinderäten richteten mehrere Fragen zum Sachverhalt und zu dem
tatsächlichen Bedarf an den Vorsitzenden. Bürgermeister Kuhn
informierte, dass bereits ab September zwei Kinder unter 3 Jahren
aufgenommen würden, weitere vier Kinder würden im Dezember bzw. Januar
aufgenommen werden. Darüber hinaus teilte der Bürgermeister mit, dass er
davon ausgehe, dass im besten Fall 50 % des Arbeitgebermehraufwandes
durch den Finanzausgleich und höhere Elternentgelte finanziert werden
könnten.
Nach weiterer Beratung und Diskussion stimmte sodann der Gemeinderat der
Anhebung des Personalschlüssels im Kindergarten „Arche Noah“ um 35 % zu.
|
- Feststellung der Jahresrechnung 2008
A. Sachverhalt
Die Jahresrechnung ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung dem
Gemeinderat durch die Verwaltung vorzulegen. Sie ist innerhalb von 6
Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und vom Gemeinderat
innerhalb eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres festzustellen.
Die Jahresrechnung soll Rechenschaft geben über die Einnahmen und
Ausgaben des abgelaufenen Haushaltsjahres, über die durchlaufenden
Gelder und Fremdmittel, sowie über den Stand des Geldvermögens und der
Schulden. Die Jahresrechnung ist durch einen Rechenschaftsbericht zu
erläutern.
Jahresrechnung und Rechenschaftsbericht 2008 wurden am 30. Juni 2009
aufgestellt.
B. Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Kuhn stellte fest, dass das Haushaltsvolumen um mehr als
153.000 Euro geringer ausfalle als im Plan veranschlagt. Dies liege
allein im Vermögenshaushalt begründet, der tatsächlich mit 1,375 Mill.
Euro Ausgaben um mehr als 435.000 Euro kleiner ausfalle. Der
Verwaltungshaushalt sei entgegen der Planung 280.000 Euro stärker.
Erfreulich sei, dass im zurückliegenden Jahr 2008 Baumaßnahmen von über
1 Mill. Euro getätigt werden konnten. Stellvertretend nannte der
Bürgermeister hier die Tiefbauarbeiten in der Lauterburger Straße, die
Erschließungsarbeiten für die privaten Wohnbauplätze an der Marktwiese
und die Sanierung und Erschließung des neuen Wohnbaugebietes
„Brunnenfeldstraße“. 139.000 Euro konnte an Tilgungen geleistet werden
und im zurückliegenden Jahr sei es sogar möglich gewesen, die
Ersatzbeschaffung für den Unimog mit rund 100.000 Euro zu tätigen.
Erfreulich habe sich die Einnahmesituation im Verwaltungshaushalt
entwickelt. Hier seien höhere Einnahmen durch den Finanzausgleich und
ein höherer Anteil an der Einkommensteuer zu verzeichnen. Auf der
anderen Seite seien Einsparungen bei Personalkosten und geringere
Umlagen an die Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein kennzeichnend für
einen positiven Haushaltsabschluss. Dies habe zu einer sehr hohen
Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt mit immerhin 754.000 Euro
geführt. Auf die geplante Kreditaufnahme mit 973.500 Euro konnte
komplett verzichtet werden. Der Schuldenstand sei zum 31.12. auf ein
historisches Tief von 53 Euro/Einwohner gefallen. Abschließend könne
2008 von einem guten Jahr gesprochen werden.
Sodann gab Verbandskämmerer Thomas Kiwus dem Gemeinderat ergänzende
Informationen zum Jahresabschluss 2008. Thomas Kiwus bezeichnete dabei
die Jahresrechnung 2008 als „Bestseller“.
Das Gremium bedankte sich für die wirtschaftliche und sparsame
Haushaltsführung bei dem Verbandskämmerer und dem Bürgermeister und
beschloss sodann die vorgelegte Jahresrechnung für das Rechnungsjahr
2008 einstimmig.
Jahresrechnung 2008 als PDF-Datei (11 KB)
|
- Finanzzwischenbericht 2009
A. Sachverhalt
Der Haushaltsplan 2009 der Gemeinde Bartholomä wurde im November 2008
aufgestellt, ohne konkrete Kenntnisse, wie sich die
gesamtwirtschaftliche Lage 2009 entwickeln würde. Die FAG-Zuweisungen
seitens des Landes (Finanzausgleich) vermittelten eine ausreichende
Finanzausstattung für das Jahr 2009. Die Gewerbesteuer entwickelte sich
in den Jahren 2006-2008 wieder zu einer stabilen Größe.
Mit einem vorsichtigen Planansatz bei der Gewerbesteuer (300.000 Euro)
und den prognostizierten FAG-Zuweisungen ergaben sich bei der
Haushaltsplanung 2009 zwei Kennziffern:
1) Zuführungsrate 75.000 Euro
2) Kreditaufnahme 194.500 Euro
Der Kreditaufnahme stehen Ausgaben für geplanten Grunderwerb von 100.000
Euro entgegen (rentierliche Schulden). Der Haushaltsplan wurde von der
Rechtsaufsichtsbehörde daher auch ohne Einschränkungen am 09.02.2009
genehmigt.
Es zeigt sich nun, dass die Planungsvorgaben seitens des Landes
(FAG-Zuweisungen) zu optimistisch waren. Nach den Steuerschätzungen im
1.Halbjahr 2009 wurden das Aufkommen der Einkommensteuer und die
Zuweisungen aus dem Finanzausgleich deutlich nach unten korrigiert. Für
Bartholomä bedeutet dies Mindereinnahmen von rd. 90.000 Euro! Auch das
Gewerbesteueraufkommen sank im Juni erstmals unter den Planansatz. Durch
zusätzliche Ausgaben (Planungskosten, Eigenanteil Konjunkturpaket II)
ergeben sich geringe Verschiebungen im Vermögenshaushalt.
Nach einer überschlägigen, aktuellen Hochrechnung würde derzeit keine
Zuführungsrate mehr erwirtschaftet werden. Der Kreditbedarf würde um rd.
50.000 Euro steigen.
Die Gemeinde hat die Möglichkeit, durch eine sparsame
Mittelbewirtschaftung in der 2.Jahreshälfte dem entgegenzuwirken.
Auch die Abrechnung der Baumaßnahmen versprechen ein kleineres
Einsparpotential.
Das größte Kostenrisiko der zahlreichen Baumaßnahmen lag in der
Sanierung der Gewerbebrache Ginzkey. Diese konnte innerhalb des
Kostenrahmens abgewickelt werden.
Aus Sicht der Verwaltung ist daher der Erlass einer Nachtragssatzung
2009 zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zwingend erforderlich.
Allerdings ist bei allen weiteren Entscheidungen und Beschlüssen die
aktuelle Finanzlage kritisch im Auge zu behalten.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Aussprache nahm der Gemeinderat den Finanzzwischenbericht
für das laufende Jahr einstimmig zur Kenntnis.
|
- Neubesetzung des Gutachterausschusses für die Amtszeit 2009 bis 2013
A. Sachverhalt
Die Bildung des Gutachterausschusses ist eine Pflichtaufgabe der
Gemeinden, die nach der Verbandssatzung auf die VG Rosenstein übertragen
ist. Somit werden der Vorsitzende, dessen Stellvertreter, sowie die
weiteren Gutachter von der Verbandsversammlung auf die Dauer von 4
Jahren bestellt. Für den Gutachterausschuss wird auch ein Bediensteter,
der für die Einheitsbewertung örtlich zuständigen Finanzbehörde, sowie
ein Stellvertreter, als ehrenamtliche Gutachter bestellt. Diese werden
vom Finanzamt vorgeschlagen.
Für die neue Amtsperiode sind nunmehr wieder die Vorschläge für die
Besetzung des Gutachterausschusses zu benennen. Die bisherige Praxis,
wonach die Verkehrswertermittlungen durch den Vorsitzenden bzw. dessen
Stellvertreter sowie zwei Gutachter aus der jeweiligen Gemeinde
vorgenommen wurden (Mindestbesetzung) hat sich bewährt.
Bei der Ermittlung von Bodenrichtwerten (mind. auf Ende jeden geraden
Kalenderjahres) wird der Ausschuss in Vollbesetzung, einschließlich
eines Bediensteten der örtlich zuständigen Finanzbehörde tätig.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nachdem aus der Mitte Vorschläge für die Besetzung des
Gutachterausschusses genannt wurden, empfahl das Gremium der
Verbandsversammlung sodann einstimmig Herrn Rudi Grimmbacher und Herrn
Martin Gröner als ordentliche Vertreter und Herrn Bruno Bieser und Herrn
Dieter Haas als jeweilige Stellvertreter in den Gutachterausschuss zu
bestellen.
|
- Gemeinderatswahl 7. Juni 2009 - Kenntnisnahme über die Prüfung von Hinderungsgründen der neu gewählten Gemeinderäte
A. Sachverhalt
Am 7. Juni 2009 fanden in Baden-Württemberg die Kommunalwahlen statt. In
der Gemeinde Bartholomä wurden bei der Wahl der Gemeinderäte die
nachfolgenden Gemeinderätinnen und Gemeinderäte gewählt:
- Bruno Bieser
- Robert Bäumel
- Rudi Grimmbacher
- Martin Gröner
- Sandra Knoblauch
- Werner Kolb
- Ernst Kopp
- Markus Mezger
- Helga Pfeifer
- Hans-Werner Wild
Die Prüfung der am 7. Juni 2009 durchgeführten Wahl des Gemeinderates
hat nach den Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes ergeben, dass die
Wahl gültig ist. Das LRA Ostalbkreis hat dies mit Prüfungsvermerk vom
23.06.2009 bestätigt.
Gemäß der Gemeindeordnung sind Gewählte, bei denen ein Hinderungsgrund
im Sinne der oben bezeichneten Vorschrift vorliegt, am Eintritt in den
Gemeinderat gehindert. Die Hinderungsgründe haben keinen Ausschluss von
der Wählbarkeit zur Folge. Sie wirken sich erst nach der Wahl aus und
machen den Eintritt unmöglich bzw. schließen die gleichzeitige
Zugehörigkeit zu der Vertretungskörperschaft aus, sofern der
Hinderungsgrund vom Betroffenen nicht ausgeräumt wird.
Alle gewählten Gemeinderätinnen und Gemeinderäte haben schriftlich
erklärt, dass Ihnen kein Hinderungsgrund bekannt ist und somit bei ihnen
im Umkehrschluss ein solcher auch nicht vorliegt. Auch eine Prüfung
durch die Verwaltung (soweit möglich) hat keine Hinderungsgründe
ergeben. Danach liegen der Verwaltung auch keine auf sonstige Weise
bekannt gewordenen Informationen, Mitteilungen u.s.w. hinsichtlich
etwaiger Hinderungsgründe vor. Insoweit können die am 7. Juni 2009
gewählten Gemeinderätinnen und Gemeinderäte in den Gemeinderat
eintreten.
B. Beratung und Beschlussfassung
Ohne weitere Aussprache nahm der Gemeinderat einstimmig davon Kenntnis,
dass bei den am 7. Juni 2009 gewählten Gemeinderätinnen und Gemeinderäte
keine Hinderungsgründe im Sinne der Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg vorliegen bzw. festzustellen sind.
|
- Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 21.07.2009
Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.07.2009 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat zur Kenntnis
gegeben wurden:
1.1 Umbau Wohn- und Geschäftshaus, Flst. Nr. 140, An der Hülbe
Der Bauherr plant, das bestehende Wohn- und Geschäftshaus (Gastronomie)
umzubauen; hierzu wurde ein Bauantrag auf Erteilung einer Baugenehmigung
gestellt. Das Vorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang
bebauter Ortsteile. Ein Bebauungsplan ist nicht vorhanden.
Da sich das Vorhaben einfügt, hat der TA einstimmig das Einvernehmen
erteilt.
1.2 Umbau Wohnhaus, Flst. Nr. 140/1, An der Hülbe
Das bestehende Wohnhaus soll umgebaut werden, dazu wurde ein Bauantrag
eingereicht. Das Vorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang
bebauter Ortsteile; ein Bebauungsplan ist nicht vorhanden.
Da sich das
Vorhaben einfügt, hat der TA nach kurzer Beratung einstimmig das
Einvernehmen erteilt.
1.3 Anbau an Wohnhaus, Einbau Wohnräume in Garage und Neubau Carport, Grundstück Flst. 55, Böhmenkircher Straße
Der Bauherr plant an das bestehende Wohngebäude Anbauten an der Nord- und
Südseite vorzunehmen. Darüber hinaus ist der Einbau von Wohnräumen in
die bestehende Garage und der Neubau eines Carports geplant. Es wurde
ein Bauantrag hierzu eingereicht.
Da noch nicht alle Stellungnahmen beim Baurechtsamt der VG Rosenstein
vorliegen, hat das Baurechtsamt mit Zustimmung des Bürgermeisters Mitte
Juli bereits eine Teilbaufreigabe verfügt. Der TA hat nunmehr das
kommunale Einvernehmen – vorbehaltlich der abschließenden Stellungnahme
durch das LRA Ostalbkreis – Gewerbeaufsicht – erteilt.
|
- Bekanntgaben/Verschiedenes
Der Vorsitzende informierte das Gremium zu den nachfolgenden Punkten:
- Platzgestaltung vor dem Rathaus
Im Zuge der Gestaltungsmaßnahmen der Beckengasse erfolgt auch eine
Platzgestaltung vor dem Rathaus, bei der unter anderem neue
Fahrradständer angebracht werden.
- Wintertourismus im „Sagenhaften Albuch“
Der Vorsitzende informierte über eine Klausurtagung zum Thema
Wintertourísmus im Sport- und Bildungszentrum. Diese Klausur wurde durch
die Fachhochschule Heilbronn begleitet. Die Ergebnisse der Tagung werden
vertiefend mit allen Interessierten zu dem Thema Wintersport/Tourismus
in einer weiteren Sitzung am Dienstag, 28.07. eingehend erörtert.
- Nutzung öffentlicher Dächer für Photovoltaikanlagen
Über eine Anfrage zur Nutzung öffentlicher Dächer für die
Photovoltaiktechnik informierte der Bürgermeister das Gremium und
erklärte, mit dem Antragsteller ein konkretes Angebot für die weitere
Beratung im Gemeinderat vorzubereiten.
- Besuch von Bundestagsabgeordneter Christian Lange, SPD
Der Besuchstermin ist für Mittwoch, 19. August 2009, 15 Uhr vorgesehen.
- Öffentliche Gemeinderatssitzung zum Thema „Steinbruch“
Die öffentliche Sitzung ist terminiert für Samstag, 26.09.2009, 10 Uhr
am Steinbruch.
- Konstituierende Sitzung des neuen Gemeinderates
ist für Montag,21.09.2009 geplant.
- Bundestagswahl am Sonntag, 27.09.2009
Es besteht Einvernehmen, für den Wahldienst auch wieder die Damen und
Herren des Gemeinderates vorzusehen.
|
- Anfragen der Gemeinderäte
Die Anfragen der Gemeinderäte richteten sich zum nachfolgenden Punkt:
- Rest-Erschließungsarbeiten für das Wohnbaugebiet „Hirschrain“
|
Ende der öffentlichen Sitzung um 21.15 Uhr.
Eine nichtöffentliche Sitzung mit 4 Tagesordnungspunkten schloss sich an.
|
| |
 |
© 2009 Gemeinde Bartholomä - Alle Rechte vorbehalten |
 |
|