Aus dem Gemeinderat
Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 21. September 2009
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 10 Gemeinderäte
Beginn der Sitzung um 19.00 Uhr
Ende der Sitzung um 21.30 Uhr
Zuhörer: 9
 
  1. Verabschiedung der ausscheidenden Gemeinderäte
Bürgermeister Kuhn erklärte, dass mit der heutigen Sitzung sechs verdiente Gemeinderäte offiziell aus dem Gremium verabschiedet würden. Diese Gemeinderäte zu ehren bedeute auch, Dank zu sagen für ihre bedeutende und wertvolle Arbeit zugunsten der weiteren positiven Entwicklung der Gemeinde Bartholomä und zum Wohle ihrer Bevölkerung. Sodann erinnerte der Bürgermeister an die hervorragend geleistete Arbeit des Gremiums, an die vielen Bau- und Entwicklungsprojekte in der zurückliegenden Amtsperiode 2004 bis 2009. Besonders bedankte er sich bei den scheidenden Damen und Herren aus dem Gremium: Sonja Duschek, Michaela Gruber, Sabine Hägele, Dieter Haas, Karl Kühnhöfer und Jürgen Pfau für das von ihnen geleistete Engagement als Gemeinderat. Der Bürgermeister überreichte jedem Gemeinderat eine Urkunde der Gemeinde und dankte den Gemeinderäten persönlich mit einem kleinen Präsent.
Ausscheidenden Gemeinderäte
Offiziell verabschiedet wurden in den letzten Sitzung die ausscheidenden Gemeinderäte, denen Bürgermeister Thomas Kuhn für ihren Einsatz und ihr Engagement im Namen der Gemeinde herzlich dankte.
v.l. Dieter Haas, Sabine Hägele, Jürgen Pfau, Michaela Gruber, Karl Kühnhöfer und BGM. Thomas Kuhn.
Auf dem Bild fehlt Soja Duschek.
Foto: Wolfgang Stütz
  1. Einführung und Verpflichtung der neu/wiedergewählten Gemeinderäte
A. Sachverhalt
Mit Wahlprüfungsbescheid vom 23.06.2009 stellte das Landratsamt Ostalbkreis (Kommunalaufsicht) fest, dass die am 7. Juni 2009 durchgeführten Wahl des Gemeinderats der Gemeinde Bartholomä gültig ist. Nachdem zwischenzeitlich auch von allen Gemeinderäten Mitteilungen/Vorschläge zur Besetzung von Ausschüssen, Gremien, usw. eingegangen sind, ist die Durchführung der konstituierenden Sitzung zulässig und möglich.
Die Gemeinderäte werden in der ersten Sitzung (konstituierende Sitzung) vom Bürgermeister auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten verpflichtet. Als Form hierfür ist die Verpflichtung durch Handschlag, nach vorheriger Unterrichtung über die Rechte und Pflichten, üblich. Die Verpflichtung hat keine rechtsbegründende Wirkung, da die Gemeinderäte ihr Amt unmittelbar durch die rechtsgültige Wahl übertragen erhalten, sondern stellt den feierlichen Hinweis auf die besondere Bedeutung des Amts und die damit verbundenen Rechte und Pflichten dar. Beschlüsse, welche der Gemeinderat vor seiner Verpflichtung fasst, sind gültig. Im Falle einer Wiederwahl muss die Verpflichtung, im Gegensatz zum Amtseid, welcher auch für später übertragene Ämter gilt, wiederholt werden. Bei der Verpflichtung geben die Gemeinderäte gegenüber dem Bürgermeister das Gelöbnis ab, ihre Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Hierzu ist folgende Verpflichtungsformel vorgesehen:
„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“
Zu den Rechten und Pflichten der Gemeinderäte zählen unter anderem (nur beispielhaft, nicht abschließend):
- Pflicht zur Annahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit in der Gemeinde/einer Wahl in den Gemeinderat und diese Tätigkeit während der bestimmten Dauer auszuüben
- Recht zur Ablehnung einer ehrenamtlichen Tätigkeit
- die übertragenen Geschäfte sind uneigennützig und verantwortungsbewusst zu führen
- die Verschwiegenheitspflicht
- Verbot, die Kenntnis von geheim zu haltenden Angelegenheiten unbefugt zu verwerten
- Verbot, Ansprüche/Interessen Dritter gegen die Gemeinde zu vertreten
- Beachtung der Befangenheitsvorschriften
- Entschädigungsanspruch
- Entscheidung im Rahmen der Gesetze nach freien, nur durch das öffentliche Wohl bestimmte Überzeugung

B. Beratung und Beschlussfassung
Durch Handschlag verpflichtete der Bürgermeister die Gemeinderäte für die Amtsperiode 2009 bis 2013. Die Gemeinderäte bekräftigten ihre Verpflichtung durch die Unterschrift auf der Niederschrift zum Gemeinderatsprotokoll.
Neuer Gemeinderat
Im Rahmen der konstituierenden Sitzung hieß Bürgermeister Thomas Kuhn die neuen Gemeinderäte im Gremium herzlich willkommen und verpflichtete alle neu- und wiedergewählten Gemeinderäte in ihrem Amt.
v.l. Werner Kolb, Bruno Bieser, Markus Mezger, Sandra Knoblauch, Martin Gröner, Ernst Kopp, Helga Pfeifer, Robert Bäumel, Rudi Grimmbacher, Hans-Werner Wild und Bürgermeister Thomas Kuhn
Foto: Wolfgang Stütz
  1. Sitzordnung im neuen Gemeinderat
Ohne weitere Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig seine Sitzordnung bei den Beratungen.
  1. Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters
Einstimmig wählte das Gremium Gemeinderat Bruno Bieser zum 1. Stellvertreter und Gemeinderat Rudi Grimmbacher zum 2. Stellvertreter des Bürgermeisters.
  1. Wahl der Mitglieder und Stellvertreter im Technischen Ausschuss
Einstimmig beschloss der Gemeinderat den Technischen Ausschuss wie folgt zu bilden:
Ordentliches Mitglied: Persönlicher Stellvertreter:
Grimmbacher Rudolf Bäumel Robert
Kopp Ernst Mezger Markus
Bieser Bruno Wild Hans-Werner
Kolb Werner Knoblauch Sandra
Gröner Martin Pfeifer Helga
  1. Wahl der Mitglieder und Stellvertreter im Ausschuss für Soziale Angelegenheiten
Der Ausschuss für Soziale Angelegenheiten wurde vom Gemeinderat einstimmig wie folgt neu gebildet:
Ordentliches Mitglied: Persönlicher Stellvertreter:
Bäumel Robert Bieser Bruno
Knoblauch Sandra Kolb Werner
Pfeifer Helga Gröner Martin
Mezger Markus Grimmbacher Rudolf
Wild Hans-Werner Kopp Ernst
  1. Wahl der Vertreter der Gemeinde in die Verbandsversammlung der VG Rosenstein
Als ordentliche Mitglieder in der Verbandsversammlung der VG Rosenstein wählte der Gemeinderat einstimmig Gemeinderat Bruno Bieser und Gemeinderätin Sandra Knoblauch; als deren persönliche Stellvertreter wurden Gemeinderat Rudi Grimmbacher und Gemeinderat Robert Bäumel bestellt.
  1. Wahl der Vertreter der Gemeinde in die Verbandsversammlung der Härtsfeld-Albuch-Wasserversorgung
Einstimmig wählte der Gemeinderat als ordentliche Mitglieder Gemeinderat Werner Kolb und Gemeinderat Hans-Werner Wild und als deren Stellvertreter Gemeinderat Ernst Kopp und Gemeinderätin Helga Pfeifer.
  1. Wahl der Vertreter der Gemeinde in die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Lauter-Rems
Als ordentliches Mitglied wurde Gemeinderat Ernst Kopp und als persönlicher Stellvertreter Gemeinderat Hans-Werner Wild in die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes gewählt.
  1. Wahl der Vertreter der Gemeinde in die kommunalen Gremien
  1. a.) Jugendbeauftragte des Gemeinderates (Kommission Kinder und Jugend)
Einstimmig beauftragte das Gremium Gemeinderätin Helga Pfeifer und Gemeinderat Hans-Werner Wild als Jugendbeauftragte und damit als Mitglieder in der Kommission Kinder und Jugend die Gemeinde zu vertreten.
  1. b.) Gebäude- und Liegenschaftsmanagement
Hierzu wurden Gemeinderat Martin Gröner und Gemeinderat Rudi Grimmbacher einstimmig in das kommunale Gremium bestellt.
  1. c.) Lenkungsgruppe der Kultur- und Sportstiftung Bartholomä
In die Lenkungsgruppe der Kultur- und Sportstiftung Bartholomä bestellte der Gemeinderat einstimmig Gemeinderat Bruno Bieser, Gemeinderat Markus Mezger und Gemeinderat Robert Bäumel.
  1. d.) Runder Tisch zur Dorf- und Tourismusentwicklung (LEADER)
Einstimmig wählte das Gremium Gemeinderat Bruno Bieser und Gemeinderat Rudi Grimmbacher als Vertreter der Gemeinde in den Runden Tisch zur Dorf- und Tourismusentwicklung.
  1. e.) Roßtagsteam
Der Gemeinderat wählte Gemeinderat Werner Kolb einstimmig als Vertreter in das Roßtagsteam.
  1. Geschäftsordnung des Gemeinderats
    - insbesondere Festlegung der Sitzungstermine
Einstimmig legte das Gremium fest, zukünftig mittwochs die Gemeinderatssitzungstermine zu legen. Die Ausschüsse tagen montags (Ausschuss für soziale Angelegenheiten) und dienstags (Technischer Ausschuss).
  1. Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein
    - Vorberatung der Verbandsversammlung mit Feststellung der Jahresrechnung 2008 und 2004
A. Sachverhalt
Am Donnerstag, 24.09.2009 findet die Verbandsversammlung der VG Rosenstein in Bartholomä statt. Unter anderem sind bei der Verbandsversammlung als Tagesordnungspunkte vorgesehen:
- Wahl des Verbandsvorsitzenden und seines Stellvertreters
- Feststellung der Jahresrechnung 2008 und 2004
1. Jahresrechnung 2008
Die Grundlage für die Haushaltswirtschaft des Jahres 2008 bildete die am 14. Februar 2008 beschlossene Haushaltssatzung 2008. Das Ergebnis der Jahresrechnung schließt nun im Volumen mit 1.973.947,81 € ab. Hiervon entfallen auf den Verwaltungshaushalt 1.923.576,39 €; auf den Vermögenshaushalt 50.371,42 €. Das Haushaltsvolumen liegt damit um 28.427,81 € über dem Haushaltsplan 2008. Ursächlich sind Mehrausgaben für die Ansammlung einer Rücklage (22.000 €) für die Finanzierung von Ausgaben im Rahmen der Altersteilzeit. Die Verbandsumlage 2008 (bestehend aus einer Betriebskostenumlage, einer Umlage für die Jugendmusikschule und der Vermögensumlage) beläuft sich im Rechnungsergebnis auf 1.175.617,22 € (Vorjahr: 1.064.026 €). Der Haushaltsplan 2008 hat eine Verbandsumlage in Höhe von 1.182.820 € vorgesehen. Insgesamt erhalten die Gemeinden eine Rückzahlung mit 7.582,79 €. Für die Gemeinde Bartholomä beträgt die Verbandsumlage für das Jahr 2008 tatsächlich 111.557 € (Vorjahr 102.249 €). Die Rückzahlung beträgt 2.443,19 €. Beim Vermögenshaushalt sind Ausgaben für Software-Dienstleistungen (Beitreibungs­software Avviso, Lizenz, Installation, Schulung) angefallen. Daneben wurde das Bandlaufwerk für die Datensicherung ausgetauscht werden. Das Jahresrechnungsergebnis 2008 wird einen Überschuss in Höhe von rd. 30.000 € ausweisen. Davon werden 22.000 € der Rücklage zugeführt. Damit sollen Mehraufwendungen für die Altersteilzeit in den kommenden Jahren verwendet werden. Der restliche Betrag von rd. 7.600 € wird an die Gemeinden ausbezahlt.
2. Jahresrechnung 2004
Die Gemeindeprüfungsanstalt hat beanstandet, dass die Verbandsversammlung der VG Rosenstein noch keinen Beschluss über Feststellung des Jahresrechnungsergebnisses 2004 gefasst hat. Die Jahresrechnung 2004 mit Rechenschaftsbericht und Umlageberechnung der VG Rosenstein wurde jedem Gemeinderat zugestellt und in den Verbandsgemeinden im Herbst 2005 vorberaten. Die nächste Verbandsversammlung fand erst am 18.05.2006 statt. Bei der Aufstellung für die damalige Tagesordnung wurde übersehen, die Feststellung der Jahresrechnung 2004 als Beratungspunkt mit aufzunehmen.

B. Beratung und Beschlussfassung
Geschäftsführer Bernd Schweizer stellte dem Gremium insbesondere die Jahresrechnung 2008, wie auch die weiteren Tagesordnungspunkte der anstehenden Verbandsversammlung vor.
Nach weiterer Diskussion und Beratung, in der auch verschiedene Fragen an den Geschäftsführer gerichtet wurde, beauftragte der Gemeinderat die Vertreter der Gemeinde in der Verbandsversammlung gemäß dem vorliegenden Beschlussvorschlag die Zustimmung der Gemeinde Bartholomä zu geben .
  1. Bebauungsplan „Gänsteich-Nord“ und Satzung über örtliche Bauvorschriften im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes
    - Aufstellungsbeschluss
    - Billigung des Vorentwurfs
    - Beschluss zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung und Anhörung der Träger öffentlicher Belange
A. Sachverhalt
Anlass für die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Gänsteich-Nord“ und der Satzung über örtliche Bauvorschriften im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes ist das Bemühen, die bisher im Außenbereich tätige Firma Zipser Alternative Energiesysteme GmbH im Gewerbegebiet neu anzusiedeln.
Die Gemeinde Bartholomä verfügt selbst nur noch über wenige gewerbliche Bauplätze und ist daher gehalten, für die Eigenentwicklung des Ortes dringend die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Schaffung neuen Gewerbebaulands voran zu treiben. Die Aufstellung des Bebauungsplanes entspricht dem raumplanerischen Gebot, Baulücken zu nutzen. Die Nutzbarmachung von innerörtlichen Bereichen und die Nutzung bereits bestehender Infrastruktur liegt im Bestreben der Gemeinde und dient dem schonendem Umgang mit der freien Landschaft.
Durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften sollen die bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Grundlagen für die Bebauung unter dem Aspekt einer städtebaulich geordneten Entwicklung geschaffen werden. Für die Überplanung bietet sich hier das Plangebiet am östlichen Ortsrand von Bartholomä an.
Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst ca. 2,4 ha und befindet sich auf den gemeindeeigenen Grundstücken Flst. 367/1 und 668.
Im Regionalplan 2010 der Region Ostwürttemberg ist die Fläche teilweise als geplante Baufläche ausgewiesen; östlich angrenzend ist ein schutzbedürftiger Bereich für die Erholung sowie für Landwirtschaft und Bodenschutz dargestellt.
Im Flächennutzungsplan der VG Rosenstein ist der westliche Teilbereich des Plangebiets bereits als bestehende gemischte Baufläche dargestellt, während der östliche Teilbereich als geplante Gewerbefläche ausgewiesen ist. Der Bebauungsplan kann somit aus dem Flächennutzungsplan direkt entwickelt werden .

B. Beratung und Beschlussfassung
Herr Zorn vom Büro Fuchs & Partner, Ellwangen und Herr Haag vom gleichnamigen Büro aus Aalen stellten dem Gremium den Vorentwurf des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften vor.
Aus den Wortmeldungen der Gemeinderäte wurde deutlich, dass im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens die Frage der zulässigen Lärmgrenzwerte gutachterlich überprüft und im Bebauungsplan verbindlich festgesetzt werden müsse.
Nach weiterer Beratung beschloss der Gemeinderat sodann förmlich den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften „Gänsteich-Nord“ und billigte zugleich den vorliegenden Vorentwurf. Weiterhin beschloss der Gemeinderat, den Bebauungsplan in die frühzeitige Bürgerbeteiligung und frühzeitige Anhörung der Träger öffentlicher Belange zu geben. Darüber hinaus nahm der Gemeinderat einstimmig Kenntnis, dass im Rahmen einer Eilentscheidung der Bürgermeister den Planungsauftrag an das Büro Fuchs & Partner, Ellwangen vergeben hat.

Bebauungsplan „Gänsteich-Nord“ als PDF-Datei (237 KB)
  1. Antrag der Modellfluggruppe Lauterburg- Bartholomä auf Erteilung einer Aufstiegserlaubnis für Flugmodelle im Gewann Burren, Flst. 913
A. Sachverhalt
Die Modellfluggruppe Lauterburg – Bartholomä e. V. hatte bis zur Errichtung des Windparks „Lauterburg“ auf Gemarkung Essingen-Lauterburg im Gewann „Bödele“ ihr Modellfluggelände inne.
Seit bekannt werden des Windvorranggebiets „Lauterburg“ ist die Modellfluggruppe auf der Suche nach einem anderen geeigneten Modellfluggelände. Hierzu wurden vor allem auf der Gemarkung Essingen verschiedene andere Standorte geprüft, die jedoch aus unterschiedlichen Erwägungen und Gründen heraus als Flächen für den Modellflug ausgeschieden sind.
Der Gemeindeverwaltung ging im April eine Aufforderung zur Stellungnahme an das RP Stuttgart zu einem Antrag der Modellfluggruppe Lauterburg – Bartholomä auf Erteilung einer Aufstiegserlaubnis für Flugmodelle gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 Luftverkehrsordnung für ein Modellfluggelände im Gewann „Burren“, Flst. Nr. 913, zu.
Beantragt wird hierin die Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen mit und ohne Verbrennungsmotoren und sonstiger Flugmodelle bis 25 kg Gesamtgewicht nach der Luftverkehrsordnung. Der Gemeinderat Bartholomä hatte am 27.04.2009 diesen Antrag behandelt und beschlossen, vor einer abschließenden Entscheidung und Stellungnahme einen „Probeflugbetrieb“ vorab durchzuführen.
Die Modellfluggruppe Lauterburg – Bartholomä hat dem nochmaligen Wunsch der Gemeinde entsprochen und auf der Grundlage dieser befristeten Erlaubnis des zuständigen RP Stuttgart den Probeflugbetrieb in der Zeit von Freitag, 24. Juli bis einschließlich Sonntag, 2. August 2009 durchgeführt.
Infolge des Probeflugbetriebs sind einzelne Einwendungen bei der Gemeinde bzw. dem zuständigen Regierungspräsidium eingegangen.

B. Beratung und Beschlussfassung
In der Beratung sprachen sich die Gemeinderäte dafür aus, die Entscheidung der Gemeinde noch zurückzustellen und zunächst im Gespräch mit den Einwendern und der Modellfluggruppe Lauterburg-Bartholomä die vorhandenen Bedenken auszuräumen.
Nach weiterer kurzer Aussprache wurde sodann der Bürgermeister beauftragt, zu einem entsprechenden Termin einzuladen.
  1. Zuteilung eines Bauplatzes im Wohnbaugebiet „Brunnenfeldstraße“ an die Eheleute Katharina und Heiko Krug
A. Sachverhalt
Mit der Sanierung der gewerblichen Brache „Ginzkey“ und der Erschließung des Bereiches für ein Wohnbaugebiet stehen in der Gemeinde seit Ende Mai 2009 attraktive baureife Wohnbauplätze in zentralörtlicher Lage zur Verfügung.
Die Eheleute Katharina und Heiko Krug, Bartholomä interessieren sich für den Bauplatz Nr. 4 mit 609 m². Bekanntlich hat der Gemeinderat Bartholomä den Bauplatzpreis mit 92 €/m² (inkl. Erschließung) festgelegt. Darüber hinaus gewährt die Gemeinde Bartholomä einen Nachlass auf den Kaufpreis für Familien/Alleinerziehende mit Kindern.

B. Beratung und Beschlussfassung
Ohne weitere Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig, den Bauplatz Nr. 4 an die Eheleute Krug zu vergeben.
  1. Lehrschwimmbecken Laubenhartschule
    - Erneuerung der Lüftungsanlage/Klimagerät
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.04.2009 von dem Sachverhalt zum Konjunkturpaket Kenntnis genommen und zugestimmt, nachfolgende Anmeldungen für die Zuschüsse fristgerecht beim Regierungspräsidium einzureichen:
Bildungspauschale
- Laubenhartschule Bartholomä
Austausch der bestehenden Lüftungs- und Wärmeverteilungsanlage (Klimagerät) im Lehrschwimmbecken und Sanierung von Fenstern (Gesamtkosten rund 67.000 €)
Infrastrukturpauschale
- Dorfhaus Bartholomä: Benutzerabhängige Heizungssteuerung
- Rathaus: Austausch der Fenster (Gesamtkosten rund 30.000 €)
Der Gemeinderat Bartholomä hatte sich in seiner öffentlichen Sitzung am 27.07.2009 einstimmig dafür ausgesprochen, grundsätzlich den Auftrag zur Lieferung und Montage des Klimagerätes für das Lehrschwimmbecken an die Firma Stiber zu vergeben, jedoch die Entscheidung, ob ein innen- oder außenliegendes Gerät zur Ausführung kommt noch zurück zu stellen. Dies insbesondere mit Blick auf die Auswirkungen eines Außengerätes und der Erforderlichkeit, das Klimagerät an der Ostseite der Laubenhartschule anzubauen.

B. Beratung und Beschlussfassung
Architekt Dieter Haas stellte dem Gremium die Vorteile eines Außengerätes dar und legte dabei verschiedene bauliche Varianten vor. Der Anbau des Klimagerätes an das Schulgebäude mit einem Mattenzaun sei mit Kosten in Höhe von 55.477,80 € dabei die kostengünstigste Variante. Alternativ könnte hierzu das Klimagerät statt des Zauns mit einem Holz-Lärmschutz errichtet werden (rund 5.500 € Mehrkosten). Als weitere Alternative sei die Einhausung des Klimagerätes mittels eines Gebäudes denkbar  (rund 7.100 € Mehrkosten).
Da im vorliegenden Fall die Lärmwerte eingehalten sind, sprach sich der Gemeinderat in der Beratung für die kostengünstigste Variante aus und beauftragte die Firma Stiber zur Lieferung und Montage des Klimagerätes.
Zzgl. der notwendigen Anschlussarbeiten, die freihändig an örtliche Handwerksbetriebe vergeben werden, verursacht der Anbau des Klimageräts, durch das deutliche Energiekosten eingespart werden, Gesamtkosten von rd. 55.477,80 €.
  1. EU-Förderprogramm LEADER
    - Beteiligung am Programm „Sun-Area“
A. Sachverhalt
Mit geografischen Informationssystemen werden bei diesem Projekt auf der Basis von Laserscannerdaten, vollautomatisch alle erfassten Dachflächen, die für die Gewinnung von Solaranlagen optimal geeignet sind, ermittelt. Daraus wird für jede Teilfläche eines Daches, die solare Eignung, der potenzielle Stromertrag und die CO2-Einsparung, sowie das daraus resultierende mögliche Investitionsvolumen berechnet und kann dann ins Internet für jedermann abrufbar gestellt werden.
Ziel des Projektes ist, vor allem den Altbaubestand zu erheben, da bei Gebäuden ab dem Jahr 2000 der Gesetzgeber bereits umzusetzende Auflagen in energetischer Hinsicht erlassen hat. Beispielhaft sei hier die Energieeinsparverordnung genannt. Eine Sensibilisierung in energetischer Hinsicht ist bei Gebäuden, die nach dem Jahr 2000 gebaut wurden, schon erfolgt.
„Sun-Area“ basiert auf einer Befliegung, die in Baden-Württemberg im Jahr 2002 vorgenommen wurde und berechnet das solare Energiepotenzial jeder im Jahr 2002 erfassten Dachfläche. Neuere, explizit für dieses Projekt geeignete Daten (Laserscannerdaten) gibt es in Baden-Württemberg bis jetzt nicht. Eine Neubefliegung und deren Auswertung hätte eine beträchtliche Kostensteigerung, einen erheblichen zusätzlichen Zeitaufwand bei der Umsetzung des Projektes und auch eine erhebliche Steigerung der Kofinanzierung durch die beteiligten Gemeinden zur Folge.
Mit „Sun-Area“ sollen Impulse für das heimische Handwerk und für die privaten Investoren in energetischer Hinsicht erzielt werden und die regionale Wirtschaft (lokale Planung, Montage, Service und Beratung) gestärkt werden. Das geplante Vorhaben soll als Leitprojekt mit einem Fördersatz von 75 % beantragt werden. Für die Gemeinde Bartholomä entstünde ein Eigenanteil in Höhe von 645 €, zzgl. ggf. der Kosten für die Übernahme der Daten in den eigenen Internetauftritt

B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat mehrheitlich mit 7 Stimmen, dass sich die Gemeinde Bartholomä an dem Projekt „Sun-Area“ nicht beteiligt.
  1. Bekanntgaben
Bürgermeister Kuhn informierte über anstehende Termine wie folgt:

- Mittwoch, 23.09.2009
Besprechung im Rathaus zum Thema „Miteinander – Füreinander“ – ein Projekt der gegenseitige Hilfe im Bedarfsfall
- Donnerstag, 24.09.2009
Verbandsversammlung VG Rosenstein im Dorfhaus Bartholomä
- Freitag, 25.09.2009
Einweihungsfeier Beckengasse mit den Anliegern
- Samstag, 26.09.2009
Öffentliche Gemeinderatssitzung am Steinbruch des Schotterwerk Bartholomä
Ende der öffentlichen Sitzung um 21.30 Uhr.
 
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