| Aus dem Gemeinderat |
| Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 21.
Oktober 2009 |
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 8 Gemeinderäte
Beginn der Sitzung um 18.30 Uhr
Ende der Sitzung um 21.25 Uhr
Zuhörer: 5
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Zu Beginn der öffentlichen Sitzung gedachte der Gemeinderat in einer Schweigeminute des am 14. Oktober im Alter von 38 Jahren plötzlich und
unerwartet verstorbenen Gemeinderats Hans-Werner Wild.
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- Bürgerfragestunde
Auf die Nachfrage eines Zuhörers den Bebauungsplanvorentwurf „Gänsteich-Nord“
betreffend, erklärte Bürgermeister Kuhn, dass es mehrere Gründe gebe,
über ein Bebauungsplanverfahren „Gänsteich-Nord“ ein Gewerbegebiet
auszuweisen. Zunächst sei es wichtig, in einer wirtschaftlich
schwierigen Zeit, Arbeitsplätze in der Gemeinde zu sichern und
auszubauen. Konkret müsse die Gemeinde insbesondere im dortigen
Bereich keinen Grunderwerb tätigen, so sei die Erschließung zeitnah
und wirtschaftlich zu tätigen und das Gebiet werde bereits über den
wirksamen Flächennutzungsplan als gewerbliche Fläche dargestellt. Auf
die weitere Nachfrage teilt der Vorsitzende mit, dass eine Ausweisung
eines Gewerbegebietes im Bereich der Steinheimer Straße z.T. hohe
Vorleistungen für die Erschließung verursachen würde. Er versichert,
dass die Gemeinde die Stellungnahmen der Anwohner zum künftigen
Gewerbegebiet „Gänsteich-Nord“ ernst nehmen werde, was allein schon
die Tatsache belege, dass die Gemeinde gerade über das
Bebauungsplanverfahren die widerstreitenden Interessen regeln wolle
und zudem über ein Lärmgutachten den Schutz der benachbarten
Wohngebiete im Auge habe. Der Gemeinderat werde sich im November mit
dem Bebauungsplan intensiv befassen.
Auf eine weitere Nachfrage
eines Zuhörers erklärt, Bürgermeister Kuhn, dass das beauftragte
Lärmgutachten, das voraussichtlich im November fertig gestellt sei,
auch eingesehen werden könne.
In Bezug auf eine weitere Anfrage
einer Zuhörerin bzgl. der Hauptschule Bartholomä verweist
Bürgermeister Kuhn auf den nächsten Tagesordnungspunkt.
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- Einführung der „neuen“ Werkrealschule in Baden-Württemberg
- Auswirkungen auf die Hauptschule Bartholomä
A. Sachverhalt
Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 30. Juli 2009 das Schulgesetz
geändert und damit die schulgesetzliche Einführung der Werkrealschule
in neuer Form beschlossen. Diese Werkrealschule ist als neuer Schultyp
neben Hauptschule, Realschule und Gymnasium im Schulgesetz vorgesehen
und wird ab dem Schuljahr 2010/2011 auf Antrag des Schulträgers
eingeführt werden können. Sie kann zu jedem folgenden neuen
Schuljahr eingeführt werden. Im Gegensatz zur bisherigen
Hauptschule mit freiwilligem 10. Schuljahr, ist die Werkrealschule
neuen Typs ein auf sechs Schuljahre angelegter Bildungsgang. Er
schließt nach der zehnten Klasse mit der Mittleren Reife ab; kann aber
auch bereits nach der neunten Klasse mit der Hauptschulprüfung beendet
werden. Der mittlere Bildungsabschluss ist dem Realschulabschluss
gleichwertig. Basis für die neue Form der Werkrealschule ist die
Zweizügigkeit. Der Klassenteiler beträgt im nächsten Schuljahr 32
Schüler und wird bis zum Jahr 2016 sukzessive abgesenkt.
Einzügige Hauptschulen sind nach dem vorliegenden Konzept weiterhin möglich;
Schulträger entscheiden selbst, ob sie eine Hauptschule aufheben oder
mit einer benachbarten Hauptschule eine entsprechende Kooperation
eingehen. Einzügige Hauptschulen, die bestehen bleiben, müssen sich im
Interesse ihrer Schüler inhaltlich dem neuen Konzept anpassen.
Die neue Werkrealschule ist kraft Gesetzes eine Wahlschule. Das bedeutet,
die Schüler bzw. Eltern haben wie bei der Realschule und dem Gymnasium
freie Schulwahl. Es gibt grundsätzlich keinen Schulbezirk. Allerdings
hat der Schulträger für eine Übergangszeit ein Optionsrecht; er kann
im Rahmen einer am 31. Juli 2016 auslaufenden Übergangsregelung einen
Schulbezirk festlegen. Schüler, die innerhalb dieses Bezirks wohnen,
sind dann verpflichtet, die Werkrealschule ihres Bezirks zu besuchen.
Schüler, die im Schulbezirk einer weiter bestehenden Hauptschule
wohnen, sind berechtigt, die Werkrealschule zu besuchen, denn die
Grundschulempfehlung wird künftig ggf. eine Empfehlung gleichzeitig
für WRS und HS geben.
Die Werkrealschule kann auch auf mehrere Standorte verteilt werden; sie muss in jedem Fall unter einer
einheitlichen Schulleitung stehen (eine Schulleitung). Das
Kultusministerium weist darauf hin, dass eine Aufteilung der
Werkrealschule auf mehrere Standorte in der Weise denkbar ist, dass
eine unter einer Leitung stehende Werkrealschule beispielsweise die
gesamten Klassen 5 – 7 zweizügig am Standort A und die gesamten
Klassen 8 – 10 zweizügig am Standort B führt (sog. horizontale Teilung).
Weiterhin ist auch denkbar, dass die Klassenstufen 5 – 7
einer unter einer Leitung stehenden Werkrealschule auch einzügig auf
zwei oder mehr Schulstandorte verteilt werden können.
Die Klassenstufen 8 – 10 „sollen“ allerdings mindestens zweizügig geführt werden.
Der Landtag hat auch im Gesetz beschlossen, dass die
einzügigen Hauptschulen Wahlschulen werden. Diese Gesetzesänderung
greift zum 1. August 2010. Ab dem Schuljahr 2010 ist dann auch die
einzügige Hauptschule automatisch Wahlschule mit der Folge der freien
Schulwahl. Allerdings kann der Schulträger auch hier im Rahmen einer
am 31. Juli 2016 auslaufenden Übergangsregelung einen Schulbezirk
festlegen. Dies gilt selbstverständlich unbeschadet der Möglichkeit,
eine Werkrealschule zu besuchen. Für jede Hauptschule, die
Werkrealschule in der neuen Form werden soll, muss der zuständige
Schulträger einen Antrag bis spätestens 15.12.2009 stellen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende den Leiter des
staatlichen Schulamtes, Herrn Hans-Jörg Polzer und den Schulleiter der
Laubenhartschule, Herrn Karl-Heinz Hägele. Herr Polzer ging sodann auf
die Auswirkungen der neuen Form der Werkrealschule ein. Er bezeichnete
die neue Werkrealschule als Pendant zu den seitherigen Hauptschulen
und stellte fest, dass das Land Baden-Württemberg mittel- bzw.
langfristig die Ablösung der Hauptschulen durch die Werkrealschulen
wolle. Damit bliebe es bei dem seitherigen dreigliedrigen Schulsystem
in Baden-Württemberg. Weiterhin stellte Herr Polzer klar, dass bei
lediglich 31 Schülerinnen und Schüler in der Bartholomäer Hauptschule
künftig zu erwarten sei, dass die Klassen 5 – 9 im Gesamten kombiniert
seien, da bei 31 Schülern der Klassenteiler (32 Schüler) nicht
erreicht sei. Auch sei dann zu erwarten, dass die Lehrerzuweisung nur
für diese eine – kombinierte – Klasse erfolge. Darüber hinaus würden
die Eltern zukünftig in Klasse 4 über die neue Form der Werkrealschule
unterrichtet und informiert werden. Bislang finde die Unterrichtung
der Eltern erst in Klasse 7 bzw. Klasse 8 für die Werkrealschule
statt. Es sei daher zu erwarten, dass eine größere Anzahl der Eltern
ihre Kinder zukünftig an die Werkrealschule schicken werden.
Bürgermeister Kuhn stellte dar, dass es für die Gemeinde als Schulträgerin drei Möglichkeiten gebe:
- Die nun vom Gesetzgeber eingeführte neue Form der Werkrealschule werde lediglich zur Kenntnis
genommen und die weitere Entwicklung der Hauptschule Bartholomä werde
abgewartet. In diesem Fall sei jedoch zu erwarten, dass sich die
Schüleranzahl sehr schnell weiter reduziere und die Lehrerzuweisung
durch das Ministerium noch stärker und erheblich eingeschränkt werde.
In jedem Fall bedeute dies bereits ab dem neuen Schuljahr, so die
Aussage durch Herrn Polzer, nur noch eine kombinierte Klasse über alle
Klassenstufen von 5 – 9 hinweg.
Oder:
- Die Gemeinde verabschiede sich generell von der Bartholomäer Hauptschule und verweise die Eltern an
die künftigen Werkrealschulen der Umlandgemeinden, z.B. nach Heubach
wo erwartet werden kann, dass eine Werkrealschule eingerichtet wird.
Oder:
-Die Gemeinde suche die Kooperation mit der künftigen Werkrealschule
in Heubach. So sei denkbar, dass die unteren Klassenstufen in der
Laubenhartschule (Klasse 5/6/7) als einzügige, kombinierte Klasse in
Bartholomä geführt wird, die älteren Jahrgänge (bspw. ab Klasse 8) die
„neue“ Werkrealschule in Heubach besuchen.
In der weiteren Diskussion machte der Gemeinderat deutlich, dass die Gemeinde mit
Blick auf die geringen Schülerzahlen (derzeit gesamt 31 Schüler in den
Klassen 5 – 9 ) wenig Möglichkeiten und Perspektiven hätte. Das
Gremium vertrat sehr einhellig die Ansicht, dass kaum vorstellbar sei,
die Hauptschule Bartholomä sinnvoll fortzuführen, wenn in der näheren
Umgebung eine Werkrealschule entstehe, für die sich Eltern aufgrund
der Wahlfreiheit zunehmend entscheiden werden.
Auch der Rektor der Laubenhartschule, Herr Hägele, teilte in seiner Wortmeldung diese Ansicht.
Nach sehr ausführlicher und intensiver Beratung und
Diskussion beschloss sodann der Gemeinderat einstimmig, einer
Kooperation mit der Stadt Heubach bzgl. der Einführung der
Werkrealschule mit einer Außenstelle Bartholomä für die unteren
Klassenstufen (bspw. 5 – 7) näher zu treten. Weiterhin beschloss der
Gemeinderat einstimmig, zu diesem Kooperationsmodell die
Schulkonferenz und die Lehrerkonferenz anzuhören und beauftragte die
Verwaltung einstimmig, wegen der finanziellen und organisatorischen
Fragen zeitnah mit der Stadt Heubach zu verhandeln.
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- Kindergartenbedarfsplanung
A. Sachverhalt
In der Gemeinde Bartholomä sind zwei Kindergärten vorhanden, die in
kirchlicher Trägerschaft stehen. Die Gemeinde übernimmt als Träger der
örtlichen Jugendhilfe nach den gesetzlichen Vorschriften, wie auch
aufgrund der vertraglichen Regelungen mit den beiden Kirchengemeinden
die überwiegenden Kosten des laufenden Betriebs der Kindergärten. Bei
den Einrichtungen handelt es sich zum Einen um den Kath. Kindergarten
„Arche Noah“, Krauthof. Bei diesem 2-gruppigen Kindergarten besteht
eine Gruppe als Regelgruppe (Vor- und Nachmittagsbetreuung) und eine
Gruppe in der Form der sog. verlängerten Öffnungszeit (7.00 Uhr – 13.00 Uhr).
Beim Kindergarten der ev. Kirchengemeinde „Fantadu“,
Marktwiese, handelt es sich um einen 1gruppigen Regelkindergarten
(vormittägliche – und nachmittägliche Betreuung). Insgesamt bestehen
so in den drei Kindergartengruppen max. 72 Kindergartenplätze für
Kinder zur Verfügung. Seit diesem Kindergartenjahr stehen im
Kindergarten „Arche Noah“ erstmals auch Plätze für die Betreuung unter
dreijähriger Kinder da. Es entfallen auf den Kindergarten „Arche Noah“
47 Plätze (37 Plätze für über Dreijährige, 10 Plätze für unter
Dreijährige) und auf den Kindergarten „Fantadu“ 25 Plätze (für 3 – 6 jährige Kinder).
Im laufenden Kindergartenjahr 2009/10 werden die vorhandenen Kindergartenplätze annähernd voll belegt werden. Während
hierbei der Kindergarten „Arche Noah“ an seine Belegungsgrenze kommt,
stehen im Fantadu während des gesamten Jahres freie Plätze zur
Verfügung. Damit erfüllt die Gemeinde Bartholomä den gesetzlich
verankerten Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz.
Die Gemeindeverwaltung hat im Hinblick auf das Kindergartenjahr 2010/11
eine Bedarfsplanung erarbeitet und kommt zu dem Ergebnis, dass in den
kommenden Kindergartenjahr voraussichtlich die Einrichtungsplätze
nahezu voll belegt sein werden.
Aus Sicht der Gemeindeverwaltung besteht demnach kein dringender Handlungsbedarf im Bedarfsplan. Die
Nachfrage der Plätze für die Betreuung unter Dreijähriger ist zu beobachten um ggf. auf Entwicklungen bedarfsgerecht zu reagieren.
Gemäß dem Ausbaukonzept zur Kleinkindbetreuung der Bundesregierung
wird ab dem Jahr 2013 ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für
alle Kinder vom vollendeten ersten bis zum dritten Lebensjahr gegeben sein.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Aussprache und Beratung nahm der Gemeinderat von der
Kindergartenbedarfsplanung für die Kindergartenjahre 2009/2010 und
2010/2011 einstimmig Kenntnis.
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- Feuerwehrhaus
- Erneuerung des Parkettbelages im Feuerwehrsaal
A. Sachverhalt
Der vorhandene Parkettbelag im Feuerwehrsaal des Feuerwehrgebäudes ist
schadhaft und muss dringend ausgetauscht werden. Eine bloße Sanierung
(abschleifen und neu versiegeln) ist nicht möglich, so dass eine
komplette Erneuerung des rund 80 m² großen Parkettbelages erforderlich
ist. Beim Ausbau des Parketts, ist auch der entsprechende Unterbau
fachmännisch mit zu entsorgen. Nach Besichtigung des Feuerwehrsaales
durch das Gebäude- und Liegenschaftsmanagement und den Technischen
Ausschuss haben sich beide Gremien dafür ausgesprochen, den Unterbau
neu mit einem Gussasphalt zu belegen. Aufgrund der Einholung von
Angeboten durch die Verwaltung ist mit den nachfolgenden Kosten zu rechnen:
| - Ausbau Unterbau und fachgerechte Entsorgung |
6.387,92 € |
| - Lieferung und Einbau Gussasphalt |
3.733,74 € |
| - Parkettbelag |
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| - Lieferung und Einbau Mosaikparkett, Eiche |
4.097,28 € |
| gesamte Kosten für die Erneuerung Parkettbelag: |
14.218,94 € |
| Optional wurden verschiedene weitere Maßnahmen am Feuerwehrsaal diskutiert: |
| - Neuausstattung der Beleuchtungstechnik, unter anderem Beameranschluss und Neuverlegung Elektrik: |
5.521 € |
| - Überspachteln der Decke und der freigelegten Wand, sowie Ausbesserungsarbeiten und Kabelschlitze: |
1.500 € |
| - Sanierung der Holztüren (abschleifen und spachteln) rund |
1.000 € |
| - Streichen des Raumes – in Eigenleistung durch die FFW, Material rund |
500 € |
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat stimmte im Rahmen seiner Beratung grundsätzlich
zu, den schadhaften Parkettbelag zu erneuern. Es wurde darauf
verwiesen, dass diese dringende Maßnahme bereits vor zwei Jahren
zeitlich geschoben wurde. Diesbezüglich regte ein Gemeinderat
auch an, alternativ zum Parkett auch einen anderen – ggf.
günstigeren - Bodenbelag nochmals zu überprüfen.
Vorbehaltlich dieser Überprüfung beschloss das Gremium sodann grundsätzlich
den Parkettbelag zu erneuern und beauftragte hierzu die entsprechenden vorliegenden Angebote.
Weiterhin beschloss der Gemeinderat, die weiteren Ausbaugewerke (Decke, Elektrik, Türen)
mit Blick auf die Kosten zurück zustellen. Vielmehr ermächtigte
der Gemeinde einstimmig die Verwaltung, unter Mithilfe und
Eigenleistung durch die Freiwillige Feuerwehr und dem Deutschen
Roten Kreuz einen zusätzlichen Betrag von max. 2.000 € für
notwendige Materialien zur Verfügung zu stellen.
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- Rathaus Bartholomä
- Erneuerung der Fenster
A. Sachverhalt
Durch das im März in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung von
Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder
(Zukunftsinvestitionsgesetz) fördert der Bund zur Abwehr einer Störung
des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts durch Finanzhilfen besonders
bedeutsame Investition der Länder und Kommunen (Kommunalverbände)
gemäß Art. 104 b Grundgesetz in Höhe von insg. 10 Milliarden Euro.
Hiervon entfällt auf Baden-Württemberg ein Betrag von 1,237 Milliarden Euro.
Des weiteren soll die Finanzhilfe des Bundes zu mindestens 70 %
zur Finanzierung kommunalbezogener Investitionen eingesetzt werden.
Davon sollen wiederum 65 % der Investitionen mit dem Schwerpunkt
Bildungsinfrastruktur und 35 % im Investitionsschwerpunkt Infrastruktur verwand werden.
Aufgestockt um die Landesmittel entfallen damit 499 Millionen Euro auf den Förderbereich
Bildungsinfrastruktur und 367 Millionen Euro auf den Förderbereich Infrastruktur.
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am
27.04.2009 von dem Sachverhalt Kenntnis genommen und zugestimmt,
nachfolgende Anmeldungen für die Zuschüsse fristgerecht beim Regierungspräsidium einzureichen:
1. Bildungspauschale
- Laubenhartschule Bartholomä
Austausch der bestehenden Lüftungs- und Wärmeverteilungsanlage im Lehrschwimmbecken
und Sanierung von Fenstern
(Gesamtkosten rund 67.000 €)
2. Infrastrukturpauschale
- Dorfhaus Bartholomä: Benutzerabhängige Heizungssteuerung
- Rathaus: Austausch der Fenster
(Gesamtkosten rund 30.000 €)
Mit Bewilligungsbescheid
vom 14.05.2009 hat das Regierungspräsidium Stuttgart aus der
Infrastrukturpauschale für das beantragte Vorhaben im Rathaus eine
Zuwendung in Höhe von 17.784,-- € bewilligt.
Für den Fensteraustausch im Rathaus hat die Gemeindeverwaltung sodann zwei Angebote eingeholt.
Dabei ist das Angebot der Firma Fehleisen GmbH mit 18.612,55 € das preisgünstigere.
Das andere Angebot beläuft sich auf 18.849,65 €.
In beiden Angeboten ist der Austausch vondrei kleinen Fenstern im Obergeschoss und ggf. der Tausch
der Dachflächenfenster im Dachgeschoss nicht enthalten.
Die Beauftragung der Fenster im Dachgeschoss ist abhängig der energetischen und technischen
Notwendigkeit und der noch hierzu ausstehenden konkreten Prüfung.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach weiterer kurzer Beratung beauftragte der Gemeinderat einstimmig die Firma Fehleisen mit der Lieferung und
dem Einbau der Fenster zu dem vorgelegten Angebot mit 18.612,55 € (brutto).
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- Kenntnisnahme der Beschlüsse
A.) des Ausschuss für Soziale Angelegenheiten vom 12.10.2009
Der Ausschuss für Soziale Angelegenheiten hat in seiner Sitzung am 12.10.2009 den nachfolgenden Beschluss
gefasst, der zur Kenntnis gegeben wurde:
- Interkommunaler Kostenausgleich für die Betreuung auswärtiger Kinder zwischen den Städten und Gemeinden des Ostalbkreises
Das Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg sieht eine Neuregelung
der Förderung ab 01.01.2009 vor. Wesentlicher Inhalt ist die Regelung
eines Kostenausgleiches zwischen Standortgemeinde und
Wohnsitzgemeinde. Nach der gesetzlichen Regelung besteht ein
rechtlicher Anspruch der Standortgemeinde (Sitz der Einrichtung der
Kindertagesbetreuung) auf Kostenausgleich gegenüber der
Wohnsitzgemeinde (Hauptwohnsitz des Kindes). Voraussetzung für die
Geltendmachung des Anspruches ist, dass die Einrichtung/Gruppe in den
Bedarfsplan aufgenommen ist. Der Ausschuss für Soziale Angelegenheiten
hat von der Neuregelung des Kindertagesbetreuungsgesetzes bzgl. dem
Kostenausgleich einstimmig Kenntnis genommen und beschlossen, einem
Abschluss einer öffentlich rechtlichen Vereinbarung unter den Städten
und Gemeinden im Landkreis Ostalbkreis zuzustimmen, wonach der
Kostenausgleich nach Pauschalbeträgen abgerechnet wird.
B.) des Technischen Ausschusses vom 13.10.2009
Der Technische Ausschuss hat in seiner Sitzung am 13.10.2009 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst,
die zur Kenntnis gegeben wurden:
Bausachen
a.) Neubau eines 2-Familienwohnhauses mit Garage, Flst. Nr. 218/4, Brunnenfeldstr.
Der Bauherr plant auf seinem Grundstück Flst. Nr. 218/4 den Neubau eines 2-Familienhauses mit Garage.
Dabei weicht das Vorhaben in einzelnen Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
„Brunnenfeld – 7. Änderung“ ab.
Da die Abweichungen städtebaulich vertretbar sind und keine Nachbareinwendungen gegeben sind, hat der
Technische Ausschuss das Einvernehmen erteilt.
b.) Bau von Stellplätzen, 3 Schafställen, Einfriedung Reitplatz, Paddocks, Flst. 1188 und 1187, Äußerer Möhnhof
Der Bauherr hat auf seinem Grundstück Flst. 1188 den Bau von Schafställen, Pferdepaddocks und die
Einfriedung eines Reitplatzes vorgenommen und nach Aufforderung durch das Baurechtsamt einen Bauantrag auf
Erteilung einer Baugenehmigung gestellt.
Der Technische Ausschuss hat insbesondere die Errichtung der Schafställe mit Blick auf die Wirkung im
Außenbereich und die geplanten Stellplätze kritisch beurteilt. Daher hat das Gremium mehrheitlich das
Einvernehmen versagt, und den Bauherrn aufgefordert, eine geänderte Gesamtplanung vorzulegen.
c.) Erstellung eines Gerätehauses, Grundstück Flst. 1174/70, Trakehnerstr.
Auf dem Baugrundstück ist die Erstellung eines Gerätehauses mit 20 m³ umbauten Raum geplant. Der
rechtskräftige Bebauungsplan „Feriendorf Amalienhof, 5. Änderung“ sieht lediglich
Gerätehäuser mit 15 m³ umbauten Raum vor, wobei in der Vergangenheit bereits Ausnahmen mit bis zu 20 m³
umbauten Raums zugelassen wurden.
Der Technische Ausschuss hat insofern das kommunale Einvernehmen für die Befreiung erteilt.
d.) Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle – veränderte Planung – Grundstück Flst. 853, Gewann Mähder
Bereits seit August 2008 liegt eine Genehmigung für den Bau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf dem
Grundstück vor; nunmehr ist eine veränderte Ausführung mit Vordach von 4 m Breite und einer leichten Erhöhung
der Außenwandhöhe geplant.
Das Vorhaben ist privilegiert, insofern hat der Technische Ausschuss seine Zustimmung zu der geänderten Planung
einstimmig erteilt.
e.) Folienhalle zur Unterstellung von Maschinenpark, Flst. 1214, Innerer Kitzing
Der Bauherr hat auf seinem Grundstück im Inneren Kitzinghof eine überdachte Stahlkonstruktion errichtet.
Seitens des Baurechtsamtes wurde der Bauherr aufgefordert prüffähige Baugesuchsunterlagen einzureichen. Bei
dem Betrieb handelt es sich um ein im Außenbereich grundsätzlich privilegiertes Vorhaben.
Der Technische Ausschuss hat das kommunale Einvernehmen an die Bedingung geknüpft, dass das Foliendach bis
Mitte 2010 instandgesetzt wird und die in der Halle vorhandenen Lagerungen beseitigt sind.
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- Bekanntgaben/Verschiedenes
Unter dem Tagesordnungspunkt informierte der Vorsitzende zu den nachfolgenden Punkten:
23. Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“
- Verleihung des Sonderpreises an die Gemeinde Bartholomä am 21.11.2009 in der Stadthalle Karlsruhe
Gestaltung des Wohnumfeldes im Bereich Beckengasse
- Der Vorsitzende gab bekannt, dass die Gemeinde Bartholomä die nachfolgenden Zuschüsse erhalten habe:
- Ausgleichstock: 50.000 €
- Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum: 139.000 €
Projekt „Wanderblume“ – Rundwanderwege im Albuch
Der Vorsitzende informierte, dass bei beantragten Gesamtkosten in Höhe von rund 56.000 € für das
Projekt „Wanderblume“ das Land Baden-Württemberg aus dem Tourismusprogramm „Sanfter
Tourismus“ 21.000 € bewilligt habe
Private Belegung Dorfhaus – Kreative Werkstatt
Der Vorsitzende informierte über eine Belegungsanfrage. Der Gemeinderat wird sich mit der Anfrage in
einer nächsten Sitzung eingehender befassen
Personalentscheidungen
Der Vorsitzende informierte darüber, dass bereits ab September in der Kernzeit – bzw.
Nachmittagsbetreuung Frau Karin Kaminski im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung eingestellt wurde.
Weiterhin wurde als Badeaufsicht im Lehrschwimmbecken Bartholomä ab November Herr Dominik Hitzler im
Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung eingestellt
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- Anfragen der Gemeinderäte
Die Anfragen der Gemeinderäte richteten sich zu den nachfolgenden Punkten:
- Parken im Wohngebiet „Hirschrain“
- Ausweisung einer 30iger-Zone im Bereich „Hirschgasse“
- Nutzung öffentlicher Stellplätze an der Hülbe
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Ende der öffentlichen Sitzung um 21.25 Uhr.
Eine nichtöffentliche Sitzung mit 6 Tagesordnungspunkten schloss sich an.
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