Aus dem Gemeinderat
Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 25. November 2009
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 7 Gemeinderäte
Beginn der Sitzung um 18.30 Uhr
Ende der Sitzung um 21.20 Uhr
Zuhörer: 25
 
  1. Bürgerfragestunde
Im Rahmen der Bürgerfragestunde meldete sich ein Zuhörer zu Wort und kritisierte, dass durch die geplante Ausweisung eines Gewerbegebietes an der Otto-Höfliger-Straße die Wohnqualität der angrenzenden Wohngebäude zerstört werde. Er meinte, dass die Gemeinde stattdessen ein Gewerbegebiet an der Steinheimer Straße ausweisen könne. Der Zuhörer verwies weiterhin darauf, dass es sich bei dem Bebauungsplan um eine Fläche für den Naturschutz handle. Es sei nicht nachvollziehbar, warum die Gemeinde dieses Kleinod zugunsten wirtschaftlicher Überlegungen opfere. Insgesamt sprach sich der Zuhörer vehement gegen die Gewerbegebietsplanung der Gemeinde aus.
Ein weiterer Zuhörer erkundigt sich danach, warum den Anwohnern zum geplanten Gewerbegebiet „Gänsteich-Nord“ die Sitzungsunterlagen, insbesondere das durch die Gemeinde beauftragte Lärmgutachten nicht schon vor der Sitzung ausgegeben werde.
Der Vorsitzende erklärte, dass der Gemeinderat sehr sorgsam die Abwägung unter den privaten und den öffentlichen Belangen treffen werde. Die Bürger seien im Rahmen der Vorentwurfsplanung rechtzeitig und frühzeitig über die Planungen informiert worden.
Aufgrund der vorliegenden Stellungnahmen sei nun der Gemeinderat in Kenntnis aller für die weitere Entscheidung maßgeblichen Umstände. Dabei würden insbesondere die Belange der Anwohner gesehen und gewürdigt. Bezüglich der Unterlagen bittet der Vorsitzende um Verständnis, dass durch die Gemeindeverwaltung keine Unterlagen an die Öffentlichkeit gegeben werden können, bevor nicht der Gemeinderat als Auftraggeber diese Unterlagen zur Kenntnis erhalten und gebilligt hat. Der Vorsitzende verwies in dem Zusammenhang auf die Möglichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes alle Unterlagen einsehen zu können.
  1. Bebauungsplan „Gänsteich-Nord“ und Satzung über örtliche Bauvorschriften im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes
    a.) Abwägung und Stellungnahme zum Vorentwurf
    b.) Billigung des Entwurfs
    c.) Beschluss über die öffentliche Auslegung des Entwurfs und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
A. Sachverhalt
Die Gemeinde Bartholomä verfügt selbst nur noch über wenige gewerbliche Bauplätze und ist daher gehalten, für die Eigenentwicklung des Ortes dringend die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Schaffung neuen Gewerbebaulandes zu betreiben. Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gänsteich-Nord“ und der Satzung über örtliche Bauvorschriften im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes ist es, der bisher im Außenbereich tätigen Firma Zipser die bauplanungsrechtlichen Grundlagen für die geordnete Neuansiedlung im Gewerbegebiet zu schaffen. So sollen durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften die bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Grundlagen für die gewerbliche Bauentwicklung unter dem Aspekt einer städtebaulich geordneten Entwicklung geschaffen werden.
Der Gemeinderat hat sich in seiner öffentlichen Sitzung am 21.09.2009 zu einem Bebauungsplanverfahren beraten und in dieser Sitzung den förmlichen Ausstellungsbeschluss gefasst. Gleichzeitig hat der Gemeinderat einstimmig den Vorentwurf zum Bebauungsplan „Gänsteich-Nord“ mit der Satzung über örtliche Bauvorschriften mit Plandatum vom 25.08.2009, gefertigt vom Büro Fuchs & Partner, Ellwangen in Zusammenarbeit mit dem Landschaftsarchitekturbüro Ulrich Haag, Aalen gebilligt. Sodann hat der Gemeinderat einstimmig die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Bürgerbeteiligung und frühzeitige Anhörung Träger öffentlicher Belange zu betreiben.
Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte sodann im Mitteilungsblatt vom 25.09.2009, Ausgabe 39/2009. Im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung fand im Rathaus Bartholomä eine Informationsveranstaltung am Montag, 5.10.2009 statt. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurde über die Ziele und Zwecke der Planung informiert.
Darüber hinaus wurde nach Bekanntgabe im Mitteilungsblatt vom 25.09.2009 der Plansatz in der Zeit von Montag, 5. Oktober 2009 bis Montag, 19. Oktober 2009 im Rahmen einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung im Rathaus ausgelegt. Im Rahmen des Vorverfahrens wurde über die Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein – Verbandsbauamt – die Träger öffentlicher Belange mit Schriftsatz vom 24.09.2009 über die Vorentwurfsplanung zum Bebauungsplan unterrichtet.
Neben der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden liegen dem Gemeinderat auch die Stellungnahmen privater Grundstückseigentümer aus dem benachbarten Gebiet zum Plangebiet vor.

B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Ulrich Haag vom gleichnamigen Landschaftsarchitekturbüro aus Aalen. Herr Haag legte sodann die Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes „Gänsteich-Nord“ und der Satzung über örtliche Bauvorschriften ausführlich dar. Sodann ging er auf die vorliegenden Stellungnahmen im Rahmen des Abwägungsvorschlages an den Gemeinderat ein und stellte das Ergebnis aus dem beauftragten Lärmgutachten dem Gremium vor.
Als Ergebnis könne die Verwaltung dem Gemeinderat vorschlagen, durch die Reduzierung der Gebäudehöhen, der Ausweisung eines Mischgebiets und eines Teils als eingeschränktes Gewerbegebiet und durch die Herausnahme einzelner Gewerbearten, wie Tankstellen und Vergnügungsstätten, den Belangen der Anwohner Rechnung zu tragen.
Nach ausführlicher Beratung und Diskussion nahm sodann der Gemeinderat die Stellungnahmen der Behörden, wie auch die 8 Stellungnahmen der privaten Grundstückseigentümer zur Kenntnis und stimmte dem Abwägungsvorschlag zu. Gleichzeitig billigte der Gemeinderat den vorgelegten Entwurf mit den angesprochenen redaktionellen Änderungen und beschloss einstimmig, den Entwurf des Bebauungsplanes öffentlich auszulegen.

Geltungsbereich Bebauungsplan „Gänsteich-Nord“ als PDF-Datei (258 KB)
  1. Einführung der Werkrealschule neuer Form in Baden-Württemberg
    - Einrichtung einer Außenstelle der Werkrealschule an der Laubenhartschule Bartholomä
A. Sachverhalt
Der Landtag Baden-Württemberg hat am 30. Juli 2009 das Schulgesetz geändert und damit die schulgesetzliche Einführung der Werkrealschule in neuer Form beschlossen. Mit der neuen Form der Werkrealschulen in Baden-Württemberg und der möglichen Auswirkungen auf die Hauptschule Bartholomä hat sich der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.10.2009 ausführlich beraten und drei alternative Möglichkeiten zur weiteren Schulorganisation der Hauptschule Bartholomä diskutiert:
1. Die vom Gesetzgeber eingeführte neue Form der Werkrealschule wird lediglich zur Kenntnis genommen und die weitere Entwicklung der Hauptschule Bartholomä im Hinblick auf die Entwicklung der künftigen Schülerzahlen und die Akzeptanz bei den Eltern wird abgewartet.
2. Die Gemeinde beschließt als Schulträger die Schließung der Hauptschule und verweist die Eltern an künftige Werkrealschulen der Umlandgemeinden, z. B. nach Aalen, Heidenheim oder Schwäbisch Gmünd bzw. an die Hauptschulen der näheren Umgebung (Böhmenkirch, Essingen, Heubach und Steinheim).
3. Die Gemeinde sucht die Kooperation mit einer dann geplanten Werkrealschule in Heubach. Schulorganisatorisch ist denkbar, dass die unteren Klassen der Bartholomäer Laubenhartschule (Klasse 5, 6, 7) als einzügige, kombinierte Klasse in Bartholomä geführt wird und die älteren Jahrgänge (ab Klasse 8) die „neue“ Werkrealschule in Heubach besuchen.
Nach ausführlicher Beratung und Diskussion auch durch die gegebene Information durch den Leiter des Schulamtes, Herrn Hans-Jörg Polzer hatte sich der Gemeinderat im Oktober einstimmig dafür ausgesprochen, einer Kooperation mit der Stadt Heubach bzgl. der Einführung der Werkrealschule Heubach mit einer Außenstelle Bartholomä (für die unteren Klassenstufen 5 – 7 ) näher zu treten.
Im Mitteilungsblatt der Gemeinde Bartholomä vom 30.Oktober wurde sodann sehr ausführlich über die Gemeinderatssitzung und dem schulorganisatorischen Modell der Bürgerschaft berichtet.
Am Mittwoch, 4. November fand an der Laubenhartschule eine Gesamtlehrerkonferenz statt. Dabei hat sich die Konferenz einstimmig für die vom Gemeinderat Bartholomä favorisierte Kooperation mit der Stadt Heubach ausgesprochen.
Am Dienstag, 10. November wurden alle Eltern der Laubenhartschüler (Grund- und Hauptschule) durch einen Elternbrief über die geplante schulorganisatorische Maßnahme durch die Kooperation mit der Stadt Heubach ausführlich informiert. Am selben Tag fand an der Laubenhartschule eine Gesamtelternbeiratssitzung statt, in der ebenfalls über die geplante Kooperation informiert wurde.
Am Montag, 23.November wurde die Schulkonferenz unter Beteiligung der Elternbeiräte, der Vertreter der Lehrerschaft, der Schülersprecher und des Schulträgers durchgeführt. Die Schulkonferenz hat sich nach ausführlicher Beratung und Diskussion einstimmig ebenfalls für die Einrichtung einer Außenstelle Bartholomä bei einer Werkrealschule Heubach ausgesprochen.

B. Beratung und Beschlussfassung
Aus der Mitte des Gremiums wurde darauf hingewiesen, dass es für das Gremium heute keine einfache Entscheidung sei, der Kooperation mit der Stadt Heubach zur Einführung der Werkrealschule mit Außenstelle Bartholomä zuzustimmen, da mit Einrichtung der Außenstelle die förmliche Aufhebung der Hauptschule Bartholomä verbunden sei.
Der Vorsitzende legte dar, dass bei Fortführung der Hauptschule, das Land die Lehrerausstattung mit Blick auf die geringen Schülerzahlen der Hauptschule nur noch für  e i n e  kombinierte Klasse in den Klassenstufen 5 – 9 vorsehe. Eine solche kombinierte Klasse werde den Schülern jedoch nicht gerecht. Die Einrichtung einer Außenstelle sehe er daher als Chance, den Schülerinnen und Schüler der unteren Klassenstufen in Bartholomä eine gute Schulausbildung zu geben.
Nach weiterer Beratung und Diskussion beschloss der Gemeinderat sodann die Kooperation mit der Stadt Heubach bzgl. der Einführung der Werkrealschule mit einer Außenstelle Bartholomä für die unteren Klassenstufen. Mit Erfüllung dieser Kooperation beschloss der Gemeinderat gleichzeitig die förmliche Aufhebung der Hauptschule Bartholomä entsprechend Schulgesetz und beauftragte die Verwaltung, gemeinsam mit der Stadtverwaltung Heubach einen entsprechenden Antrag beim Land Baden-Württemberg auf Einrichtung der Werkrealschule Heubach mit der Außenstelle Bartholomä zu stellen.
  1. Abwasserentsorgung der Außengehöfte Bartholomä
    - Zustimmung der Übernahme der vom Abwasserverband Bartholomä gebauten Druckleitung
A. Sachverhalt
Die Außengehöfte von Bartholomä haben bis Mitte der 90iger Jahre ihr Abwasser über geschlossene Gruben und Hauskläranlagen verschiedener Typen entsorgt.
Da die Gemeinden für die ordnungsgemäße Abwasserentsorgung auf ihrem Gemarkungsgebiet verantwortlich sind, hatte das Landratsamt Ostalbkreis darauf gedrängt, dass die Kommunen eine Entscheidung darüber treffen, verstärkt eine zentrale Abwasserentsorgung im ländlichen Raum und damit insbesondere auch für die Außengehöfte zu finden. Seinerzeit konnte aus Kostengründen ein Kanalanschluss der Außengehöfte durch die Gemeinde öffentlich-rechtlich nicht realisiert werden, da die hierfür entstehenden Kosten schlicht zu hoch gewesen sind und sich dies im kommunalen Haushalt nicht dargestellt hätte.
Alternativ wurde daher geprüft, einen von den Grundstückseigentümern getragenen Abwasserverband zu gründen, der dafür Sorge trägt, dass sämtliche Außengehöfte von Bartholomä mittels einer Druckleitung an die Ortskanalisation angeschlossen werden. Im November 1997 wurde der Abwasserverband „Bartholomä“ gegründet. Dieser Abwasserverband Bartholomä dient dem Bau und der Unterhaltung von Anlagen zur Ableitung der Abwässer der Wohnplätze Möhnhof, Äußerer Möhnhof, Innerer Kitzinghof, Äußerer Kitzinghof, Tannenhof, Rötenbach und Hirschrain mit Anschluss an den öffentlichen Kanal in Bartholomä.
Die Gründung des Abwasserverbandes war insbesondere deshalb möglich, da hierbei auch das Land Baden-Württemberg einen Baukostenzuschuss bewilligt hat.
Darüber hinaus war der Bau und die Unterhaltung der gemeinsamen Druckleitung möglich, da der Gemeinderat Bartholomä im Juli 1997 durch die Verabschiedung verschiedener Grundsatzbeschlüsse ein deutliches positives Signal gegeben hatte, die Bestrebungen des Abwasserverbandes voll und umfänglich zu unterstützen und im Rahmen der Möglichkeiten auch finanziell beizustehen.
Der Abwasserverband Bartholomä beabsichtigt nun, die Druckleitung ins öffentliche Eigentum der Gemeinde Bartholomä zu übertragen und sich anschließend aufzulösen.

B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig, der Übertragung der Druckleitung auf die Gemeinde zuzustimmen und beauftragte die Verwaltung, bzgl. der Übertragung der Druckleitung und der anschließenden Auflösung des Abwasserverbandes Bartholomä den Verband zu unterstützen.
  1. Antrag der Modellfluggruppe Lauterburg-Bartholomä e. V. auf Erteilung einer Aufstiegserlaubnis für Flugmodelle im Gewann Burren, Flst. Nr. 913
A. Sachverhalt
Die Modellfluggruppe Lauterburg-Bartholomä e. V. hat bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Regierungspräsidium Stuttgart einen Antrag auf Erteilung einer Aufstiegserlaubnis für Flugmodelle bis 25 kg nach den Bestimmungen der Luftverkehrsordnung für ein Modellfluggelände im Gewann „Burren“, Flst. Nr. 913, beantragt. Der Antrag erfasst die Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen mit und ohne Verbrennungsmotoren und sonstiger Flugmodelle bis 25 kg Gesamtgewicht.
Das RP Stuttgart teilte in einer mündlichen Besprechung vom 22.10.2009 mit, dass zu dem Antrag die Erlaubnis – unter Benennung von Auflagen, einem Widerrufsvorbehalt und einer Befristung – erteilt werde.
Mit Blick auf das Schutzbedürfnis der Wohnbevölkerung und um der Erholungsfunktion des staatlich anerkannten Erholungsort Bartholomä Rechnung zu tragen, wird vorgeschlagen eine Vereinbarung mit der Modellfluggruppe Lauterburg – Bartholomä e. V. zu schließen, in der insbesondere die Flugzeiten geregelt werden.

B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende bedauerte, dass es momentan zu keinem Abschluss einer Vereinbarung komme, da die Modellfluggruppe Lauterburg-Bartholomä den Erlaubnisbescheid durch das zuständige Regierungspräsidium Stuttgart abwarten werde.
  1. Kommunaler Energiebericht 2008
    - Vorstellung der Ergebnisse über kommunale Einrichtungen
A. Sachverhalt
Mit Blick auf die endlichen Ressourcen und die sich anteilig veränderte Umwelt gewinnt das Thema „Energie“ eine wichtige Bedeutung. Vor diesem Hintergrund ist es auch wichtig, dass sich die Gemeinde einen Überblick über die Energieverbräuche ihrer kommunalen Einrichtungen, einschließlich der Straßenbeleuchtung, verschafft und die Verbrauchszahlen ständig überwacht. Wie in den zurückliegenden Jahren hat die Gemeinde auch über die EnBW/ODR, Ellwangen einen Energiebericht in Auftrag gegeben.
Die EnBW hat für das abgelaufene Jahr 2008 die nachfolgenden öffentlichen Gebäude der Gemeinde Bartholomä überprüft:
- Laubenhartschule mit Lehrschwimmbecken
- Dorfhaus
- Rathaus
- Kindergarten Marktwiese
- Feuerwehrhaus/DRK
- Bauhofgebäude
- Straßenbeleuchtung
Da Daten aus den Vorjahren im Rahmen der Energieberichte zur Verfügung stehen, erlaubt der Energiebericht 2008 einen Vergleich mit den Vorjahren und legt Tendenzen und Entwicklungen der Verbrauchszahlen offen. So können die Entwicklungen erkannt und ggf. gegengesteuert werden. Der Energiebericht 2008 untersucht den Wärmeenergieverbrauch (Verbrauch von Heizöl/Erdgas in den öffentlichen Einrichtungen), den Licht- und Kraftstromverbrauch (Stromverbrauchsdaten), wie auch den Verbrauch von Wasser.
Dabei lässt sich für das Jahr 2008 das Nachfolgende feststellen:
Die Entwicklung des Wärmeenergieverbrauchs zeichnet sich durch einen leicht steigenden Verlauf aus.
Hingegen ist die Entwicklung des Licht- und Kraftstromverbrauchs durch einen sinkenden Verlauf gekennzeichnet.
Der Wasserverbrauch 2008 hingegen war im Vergleich zum Vorjahr erhöht.
Der Energiebericht 2008 stellt abschließend fest, dass die Anstrengungen der Gemeinde in allen Bereichen der Versorgung, wie Wärme, Licht- und Kraftstrom und Wasser Einsparungen zu erzielen, erkennbar sind.

B. Beratung und Beschlussfassung
Herr Uhl von der EnBW/ODR AG stellt dem Gremium den Energiebericht 2008 ausführlich dar. Aus der Mitte der Gremiums werden konkret Anregungen zur Energieeinsparung gegeben.
Nach weiterer Beratung und Diskussion nimmt sodann der Gemeinderat den Energiebericht 2008 zur Kenntnis.
  1. Stromlieferungsvertrag mit der EnBW/ODR
A. Sachverhalt
Mit der EnBW/ODR, Ellwangen besteht aufgrund der aktuellen Vereinbarung vom 20.10.2006/6.12.2006 ein Stromlieferungsvertrag. Demnach liefert die EnBW/ODR AG der Gemeinde für Ihre Anlagenstandorte elektrische Energie. Bereits in den zurückliegenden Jahren hat die Gemeinde über die EnBW/ODR AG (bis Oktober 1999: Überlandwerke Jagstkreis AG) Strom bezogen. Die EnBW/ODR hat mit Datum vom 27.10.2009, eingegangen am 29.10.2009 den bestehenden Kommunalvertrag fristgerecht zum 31.12.2009 einseitig gekündigt. Gleichzeitig wurde ein neues Kommunalvertragsangebot vorgelegt.
Für die Verbrauchsstellen der Gemeinde Bartholomä beläuft sich der Verbrauch (Stand Jahr 2008 auf insg. 479.680 kWh (aufgeteilt auf 380.134 kWh für HT-Arbeit und 99.546 kWh für NT-Arbeit).
Bei Zugrundelegung des neuen Preises und bei gleichbleibender Verbrauchsmenge werden sich die Kosten von bisher 47.753,97 € auf 45.363,72 € leicht reduzieren. Bei diesem Preis handelt es sich um einen Durchschnittspreis in Cent/kWh, inkl. Nutzungsentgelte und Konzessionsabgabe, zzgl. Abgaben aus dem Erneuerbaren Energiengesetz (EEG) und Kraftwärmekopplungsgesetz (KWKG), Stromsteuer und Umsatzsteuer.

B. Beratung und Beschlussfassung
Ohne weitere Aussprache beschloss der Gemeinderat, mit der EnBW/ODR AG den Stromlieferungsvertrag abzuschließen.
  1. Finanzzwischenbericht 2009 und Ausblick 2010
A. Sachverhalt
Verbandskämmerer Thomas Kiwus legte dem Gremium einen aktuellen Finanzzwischenbericht für das Haushaltsjahr 2009 vor. Demnach bewegen sich die Einnahmen aus der Gewerbesteuer planmäßig. Hingegen sind die Zuweisungen des Landes (FAG-Zuweisungen) im Haushaltsplan 2009 zu optimistisch. Aufgrund des aktuellen Aufkommens der Einkommenssteuer und der Zuweisungen aus dem Finanzausgleich müssen die Einnahmen deutlich nach unten korrigiert werden. Für Bartholomä bedeutet dies eine Mindereinnahme von rund 100.000 € noch im laufenden Haushalt. Durch zusätzliche Ausgaben für Planungskosten oder dem Eigenanteil aus dem Konjunkturpaket II des Bundes ergeben sich auch im Vermögenshaushalt geringe Verschiebungen.
Nach dem derzeitigen Finanzzwischenstand müsse davon ausgegangen werden, dass der Verwaltungshaushalt keine Zuführungsrate mehr an den Vermögenshaushalt erwirtschaften könne. Andererseits bestehe die Hoffnung, dass aufgrund der Abrechnungen der Tiefbaumaßnahmen (Beckengasse, Sanierung und Erschließung Brunnenfeldstraße) kleinere Einsparpotenziale gegeben seien. Stand heute gehe er davon aus, so der Kämmerer, dass das Haushaltsjahr 2009 mit einer „schwarzen Null“ abgerechnet werden könne.
Der Ausblick auf das anstehende Haushaltsjahr 2010 verspreche nichts Gutes. Hier müsse damit gerechnet werden, dass die seitherige Haushaltsplanung völlig auf den Kopf gestellt werde, da davon auszugehen sei, dass ein Fehlbetrag von über 300.000 € gegeben sei. Dies rühre von deutlich geringeren Zuweisungen des Landes und z. T. höheren Umlagen, wie bspw. Kreisumlage, her. Die Gemeinde stehe 2010 vor einem der schwierigsten Haushaltsjahre; auch das Jahr 2011 lasse nach dem derzeitigen Kenntnisstand erwarten, dass die finanzielle Lage sogar noch schwieriger werde.

Die Mitglieder des Gemeinderates nahmen diesen Finanzzwischenbericht 2009 mit Ausblick 2010 nach kurzer Beratung und Diskussion zur Kenntnis.
  1. Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 17. November 2009
Der Technische Ausschuss hat in seiner Sitzung am 17.11.2009 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die zur Kenntnis gegeben wurden:

A. Bausachen
a.) Wintergartenanbau auf Grundstück Flst. 190/5, Untere Bärenbergstraße
Auf dem Baugrundstück ist die Errichtung eines Wintergartens an das bestehende Wohngebäude geplant. Das Vorhaben befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Bärenberg“, der Satteldächer mit ca. 48° Dachneigung vorsieht. Da es sich bei dem Wintergarten um ein untergeordnetes Bauteil handelt hat der Technische Ausschuss eine Befreiung bzgl. der Dachneigung einstimmig beschlossen.
b.) Erstellung eines Stellplatzes mit Carport Flst. 475, Hochbergstr.
Der Bauherr plant auf seinem Baugrundstück einen Stellplatz mit Carport zu errichten und hat hierfür nach einer bereits erfolgten Ortsbesichtigung vom Juli 2009 durch den Technischen Ausschuss der Gemeinde nunmehr eine geänderte Planung vorgelegt.
Da das Vorhaben die Festsetzungen des Bebauungsplanes einhält und das Carport an der Grenze zulässig ist, hat der Technische Ausschuss einstimmig das kommunale Einvernehmen zu dem Vorhaben erteilt.

B. Eilentscheidung: Kanalsanierung Straße „An der Heide“
Aufgrund einer Kanalverstopfung im Bereich der Straße An der Heide wurde offenkundig, dass der Kanal in einem Teilbereich dringend saniert werden muss.
Da die Maßnahme unaufschiebbar ist, hat der Bürgermeister aufgrund der kurzfristigen Einholung von zwei Angeboten die Tiefbauarbeiten an die preisgünstigere Firma, die Firma Stegmeier, Hoch- und Tiefbau, Aalen zur Angebotssumme von 9.422,11 € kurzfristig vergeben. Das andere Angebot einer Tiefbaufirma belief sich auf 10.620.87 €.
Der Technische Ausschuss hat einstimmig von der Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Kanalsanierung an der Straße „An der Heide“ Kenntnis genommen.
  1. Bekanntgaben/Verschiedenes
Unter dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben/Verschiedenes informierte der Bürgermeister zu den nachfolgenden Punkten:

- Kinderfesttermin
Die beiden Kindergärten, wie auch die Laubenhartschule Bartholomä haben keine Bedenken, den Kinderfesttermin am 17.07.2010 festzulegen.
  1. Anfragen der Gemeinderäte
Die Anfragen der Gemeinderäte richteten sich zu den nachfolgenden Punkten:

- Hinweisbeschilderung auf Gastronomiebetriebe
- Anbringen der Ortsbegrüßungstafel
Ende der öffentlichen Sitzung um 21.20 Uhr.
Eine nichtöffentliche Sitzung mit 3 Tagesordnungspunkten schloss sich an.
 
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