| Aus dem Gemeinderat |
| Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 25. November 2009 |
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 7 Gemeinderäte
Beginn der Sitzung um 18.30 Uhr
Ende der Sitzung um 21.20 Uhr
Zuhörer: 25
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- Bürgerfragestunde
Im Rahmen der Bürgerfragestunde meldete sich ein Zuhörer zu Wort und
kritisierte, dass durch die geplante Ausweisung eines Gewerbegebietes
an der Otto-Höfliger-Straße die Wohnqualität der angrenzenden
Wohngebäude zerstört werde. Er meinte, dass die Gemeinde stattdessen
ein Gewerbegebiet an der Steinheimer Straße ausweisen könne. Der
Zuhörer verwies weiterhin darauf, dass es sich bei dem Bebauungsplan
um eine Fläche für den Naturschutz handle. Es sei nicht
nachvollziehbar, warum die Gemeinde dieses Kleinod zugunsten
wirtschaftlicher Überlegungen opfere. Insgesamt sprach sich der
Zuhörer vehement gegen die Gewerbegebietsplanung der Gemeinde aus.
Ein weiterer Zuhörer erkundigt sich danach, warum den Anwohnern zum
geplanten Gewerbegebiet „Gänsteich-Nord“ die Sitzungsunterlagen,
insbesondere das durch die Gemeinde beauftragte Lärmgutachten nicht
schon vor der Sitzung ausgegeben werde.
Der Vorsitzende erklärte, dass der Gemeinderat sehr sorgsam die Abwägung unter den privaten und den
öffentlichen Belangen treffen werde. Die Bürger seien im Rahmen der
Vorentwurfsplanung rechtzeitig und frühzeitig über die Planungen
informiert worden.
Aufgrund der vorliegenden Stellungnahmen sei nun der Gemeinderat in Kenntnis aller für die weitere Entscheidung
maßgeblichen Umstände. Dabei würden insbesondere die Belange der
Anwohner gesehen und gewürdigt. Bezüglich der Unterlagen bittet der
Vorsitzende um Verständnis, dass durch die Gemeindeverwaltung keine
Unterlagen an die Öffentlichkeit gegeben werden können, bevor nicht
der Gemeinderat als Auftraggeber diese Unterlagen zur Kenntnis
erhalten und gebilligt hat. Der Vorsitzende verwies in dem
Zusammenhang auf die Möglichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung
des Bebauungsplanentwurfes alle Unterlagen einsehen zu können.
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- Bebauungsplan „Gänsteich-Nord“ und Satzung über örtliche Bauvorschriften im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes
a.) Abwägung und Stellungnahme zum Vorentwurf b.) Billigung des Entwurfs
c.) Beschluss über die öffentliche Auslegung des Entwurfs und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
A. Sachverhalt
Die Gemeinde Bartholomä verfügt selbst nur noch über wenige
gewerbliche Bauplätze und ist daher gehalten, für die Eigenentwicklung
des Ortes dringend die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur
Schaffung neuen Gewerbebaulandes zu betreiben. Anlass für die
Aufstellung des Bebauungsplanes „Gänsteich-Nord“ und der Satzung über
örtliche Bauvorschriften im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes ist
es, der bisher im Außenbereich tätigen Firma Zipser die
bauplanungsrechtlichen Grundlagen für die geordnete Neuansiedlung im
Gewerbegebiet zu schaffen. So sollen durch die Aufstellung eines
Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften die
bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Grundlagen für die
gewerbliche Bauentwicklung unter dem Aspekt einer städtebaulich
geordneten Entwicklung geschaffen werden.
Der Gemeinderat hat sich in seiner öffentlichen Sitzung am 21.09.2009 zu einem
Bebauungsplanverfahren beraten und in dieser Sitzung den förmlichen
Ausstellungsbeschluss gefasst. Gleichzeitig hat der Gemeinderat
einstimmig den Vorentwurf zum Bebauungsplan „Gänsteich-Nord“ mit der
Satzung über örtliche Bauvorschriften mit Plandatum vom 25.08.2009,
gefertigt vom Büro Fuchs & Partner, Ellwangen in Zusammenarbeit mit
dem Landschaftsarchitekturbüro Ulrich Haag, Aalen gebilligt. Sodann
hat der Gemeinderat einstimmig die Verwaltung beauftragt, die
frühzeitige Bürgerbeteiligung und frühzeitige Anhörung Träger
öffentlicher Belange zu betreiben.
Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit erfolgte sodann im Mitteilungsblatt vom 25.09.2009,
Ausgabe 39/2009. Im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung fand im
Rathaus Bartholomä eine Informationsveranstaltung am Montag, 5.10.2009
statt. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurde über die Ziele und Zwecke
der Planung informiert.
Darüber hinaus wurde nach Bekanntgabe im Mitteilungsblatt vom 25.09.2009 der Plansatz in der Zeit von Montag,
5. Oktober 2009 bis Montag, 19. Oktober 2009 im Rahmen einer
frühzeitigen Bürgerbeteiligung im Rathaus ausgelegt. Im Rahmen des
Vorverfahrens wurde über die Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein –
Verbandsbauamt – die Träger öffentlicher Belange mit Schriftsatz vom
24.09.2009 über die Vorentwurfsplanung zum Bebauungsplan unterrichtet.
Neben der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden liegen dem
Gemeinderat auch die Stellungnahmen privater Grundstückseigentümer aus
dem benachbarten Gebiet zum Plangebiet vor.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Ulrich
Haag vom gleichnamigen Landschaftsarchitekturbüro aus Aalen. Herr Haag
legte sodann die Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes „Gänsteich-Nord“
und der Satzung über örtliche Bauvorschriften ausführlich dar. Sodann
ging er auf die vorliegenden Stellungnahmen im Rahmen des
Abwägungsvorschlages an den Gemeinderat ein und stellte das Ergebnis
aus dem beauftragten Lärmgutachten dem Gremium vor.
Als Ergebnis könne die Verwaltung dem Gemeinderat vorschlagen, durch die Reduzierung der
Gebäudehöhen, der Ausweisung eines Mischgebiets und eines Teils als
eingeschränktes Gewerbegebiet und durch die Herausnahme einzelner
Gewerbearten, wie Tankstellen und Vergnügungsstätten, den Belangen der
Anwohner Rechnung zu tragen.
Nach ausführlicher Beratung und Diskussion nahm sodann der Gemeinderat die Stellungnahmen der
Behörden, wie auch die 8 Stellungnahmen der privaten
Grundstückseigentümer zur Kenntnis und stimmte dem Abwägungsvorschlag
zu. Gleichzeitig billigte der Gemeinderat den vorgelegten Entwurf mit
den angesprochenen redaktionellen Änderungen und beschloss einstimmig,
den Entwurf des Bebauungsplanes öffentlich auszulegen.
Geltungsbereich Bebauungsplan „Gänsteich-Nord“ als PDF-Datei (258 KB)
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- Einführung der Werkrealschule neuer Form in Baden-Württemberg
- Einrichtung einer Außenstelle der Werkrealschule an der Laubenhartschule Bartholomä
A. Sachverhalt
Der Landtag Baden-Württemberg hat am 30. Juli 2009 das Schulgesetz
geändert und damit die schulgesetzliche Einführung der Werkrealschule
in neuer Form beschlossen. Mit der neuen Form der Werkrealschulen in
Baden-Württemberg und der möglichen Auswirkungen auf die Hauptschule
Bartholomä hat sich der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am
21.10.2009 ausführlich beraten und drei alternative Möglichkeiten zur
weiteren Schulorganisation der Hauptschule Bartholomä diskutiert:
1. Die vom Gesetzgeber eingeführte neue Form der Werkrealschule wird
lediglich zur Kenntnis genommen und die weitere Entwicklung der
Hauptschule Bartholomä im Hinblick auf die Entwicklung der künftigen
Schülerzahlen und die Akzeptanz bei den Eltern wird abgewartet.
2. Die Gemeinde beschließt als Schulträger die Schließung der Hauptschule und
verweist die Eltern an künftige Werkrealschulen der Umlandgemeinden,
z. B. nach Aalen, Heidenheim oder Schwäbisch Gmünd bzw. an die
Hauptschulen der näheren Umgebung (Böhmenkirch, Essingen, Heubach und Steinheim).
3. Die Gemeinde sucht die Kooperation mit einer dann
geplanten Werkrealschule in Heubach. Schulorganisatorisch ist denkbar,
dass die unteren Klassen der Bartholomäer Laubenhartschule (Klasse 5,
6, 7) als einzügige, kombinierte Klasse in Bartholomä geführt wird und
die älteren Jahrgänge (ab Klasse 8) die „neue“ Werkrealschule in Heubach besuchen.
Nach ausführlicher Beratung und Diskussion auch durch die gegebene Information durch den Leiter des Schulamtes, Herrn
Hans-Jörg Polzer hatte sich der Gemeinderat im Oktober einstimmig
dafür ausgesprochen, einer Kooperation mit der Stadt Heubach bzgl. der
Einführung der Werkrealschule Heubach mit einer Außenstelle Bartholomä
(für die unteren Klassenstufen 5 – 7 ) näher zu treten.
Im Mitteilungsblatt der Gemeinde Bartholomä vom 30.Oktober wurde sodann
sehr ausführlich über die Gemeinderatssitzung und dem
schulorganisatorischen Modell der Bürgerschaft berichtet.
Am Mittwoch, 4. November fand an der Laubenhartschule eine Gesamtlehrerkonferenz
statt. Dabei hat sich die Konferenz einstimmig für die vom Gemeinderat
Bartholomä favorisierte Kooperation mit der Stadt Heubach ausgesprochen.
Am Dienstag, 10. November wurden alle Eltern der
Laubenhartschüler (Grund- und Hauptschule) durch einen Elternbrief
über die geplante schulorganisatorische Maßnahme durch die Kooperation
mit der Stadt Heubach ausführlich informiert. Am selben Tag fand an
der Laubenhartschule eine Gesamtelternbeiratssitzung statt, in der
ebenfalls über die geplante Kooperation informiert wurde.
Am Montag, 23.November wurde die Schulkonferenz unter Beteiligung der
Elternbeiräte, der Vertreter der Lehrerschaft, der Schülersprecher und
des Schulträgers durchgeführt. Die Schulkonferenz hat sich nach
ausführlicher Beratung und Diskussion einstimmig ebenfalls für die
Einrichtung einer Außenstelle Bartholomä bei einer Werkrealschule
Heubach ausgesprochen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Aus der Mitte des Gremiums wurde darauf hingewiesen, dass es für das
Gremium heute keine einfache Entscheidung sei, der Kooperation mit der
Stadt Heubach zur Einführung der Werkrealschule mit Außenstelle
Bartholomä zuzustimmen, da mit Einrichtung der Außenstelle die
förmliche Aufhebung der Hauptschule Bartholomä verbunden sei.
Der Vorsitzende legte dar, dass bei Fortführung der Hauptschule, das Land
die Lehrerausstattung mit Blick auf die geringen Schülerzahlen der
Hauptschule nur noch für e i n e kombinierte Klasse in den
Klassenstufen 5 – 9 vorsehe. Eine solche kombinierte Klasse werde den
Schülern jedoch nicht gerecht. Die Einrichtung einer Außenstelle sehe
er daher als Chance, den Schülerinnen und Schüler der unteren
Klassenstufen in Bartholomä eine gute Schulausbildung zu geben.
Nach weiterer Beratung und Diskussion beschloss der Gemeinderat sodann die
Kooperation mit der Stadt Heubach bzgl. der Einführung der
Werkrealschule mit einer Außenstelle Bartholomä für die unteren
Klassenstufen. Mit Erfüllung dieser Kooperation beschloss der
Gemeinderat gleichzeitig die förmliche Aufhebung der Hauptschule
Bartholomä entsprechend Schulgesetz und beauftragte die Verwaltung,
gemeinsam mit der Stadtverwaltung Heubach einen entsprechenden Antrag
beim Land Baden-Württemberg auf Einrichtung der Werkrealschule Heubach
mit der Außenstelle Bartholomä zu stellen.
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- Abwasserentsorgung der Außengehöfte Bartholomä
- Zustimmung der Übernahme der vom Abwasserverband Bartholomä gebauten Druckleitung
A. Sachverhalt
Die Außengehöfte von Bartholomä haben bis Mitte der 90iger Jahre ihr
Abwasser über geschlossene Gruben und Hauskläranlagen verschiedener Typen entsorgt.
Da die Gemeinden für die ordnungsgemäße Abwasserentsorgung auf ihrem Gemarkungsgebiet verantwortlich sind,
hatte das Landratsamt Ostalbkreis darauf gedrängt, dass die Kommunen
eine Entscheidung darüber treffen, verstärkt eine zentrale
Abwasserentsorgung im ländlichen Raum und damit insbesondere auch für
die Außengehöfte zu finden. Seinerzeit konnte aus Kostengründen ein
Kanalanschluss der Außengehöfte durch die Gemeinde
öffentlich-rechtlich nicht realisiert werden, da die hierfür
entstehenden Kosten schlicht zu hoch gewesen sind und sich dies im
kommunalen Haushalt nicht dargestellt hätte.
Alternativ wurde daher geprüft, einen von den Grundstückseigentümern getragenen
Abwasserverband zu gründen, der dafür Sorge trägt, dass sämtliche
Außengehöfte von Bartholomä mittels einer Druckleitung an die
Ortskanalisation angeschlossen werden. Im November 1997 wurde der
Abwasserverband „Bartholomä“ gegründet. Dieser Abwasserverband
Bartholomä dient dem Bau und der Unterhaltung von Anlagen zur
Ableitung der Abwässer der Wohnplätze Möhnhof, Äußerer Möhnhof,
Innerer Kitzinghof, Äußerer Kitzinghof, Tannenhof, Rötenbach und
Hirschrain mit Anschluss an den öffentlichen Kanal in Bartholomä.
Die Gründung des Abwasserverbandes war insbesondere deshalb möglich, da
hierbei auch das Land Baden-Württemberg einen Baukostenzuschuss bewilligt hat.
Darüber hinaus war der Bau und die Unterhaltung der gemeinsamen Druckleitung möglich, da der Gemeinderat Bartholomä im
Juli 1997 durch die Verabschiedung verschiedener Grundsatzbeschlüsse
ein deutliches positives Signal gegeben hatte, die Bestrebungen des
Abwasserverbandes voll und umfänglich zu unterstützen und im Rahmen
der Möglichkeiten auch finanziell beizustehen.
Der Abwasserverband Bartholomä beabsichtigt nun, die Druckleitung ins öffentliche Eigentum
der Gemeinde Bartholomä zu übertragen und sich anschließend aufzulösen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig, der
Übertragung der Druckleitung auf die Gemeinde zuzustimmen und
beauftragte die Verwaltung, bzgl. der Übertragung der Druckleitung und
der anschließenden Auflösung des Abwasserverbandes Bartholomä den
Verband zu unterstützen.
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- Antrag der Modellfluggruppe Lauterburg-Bartholomä e. V. auf Erteilung einer Aufstiegserlaubnis für Flugmodelle im Gewann Burren, Flst. Nr. 913
A. Sachverhalt
Die Modellfluggruppe Lauterburg-Bartholomä e. V. hat bei der
zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Regierungspräsidium Stuttgart
einen Antrag auf Erteilung einer Aufstiegserlaubnis für Flugmodelle
bis 25 kg nach den Bestimmungen der Luftverkehrsordnung für ein
Modellfluggelände im Gewann „Burren“, Flst. Nr. 913, beantragt. Der
Antrag erfasst die Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen mit und
ohne Verbrennungsmotoren und sonstiger Flugmodelle bis 25 kg Gesamtgewicht.
Das RP Stuttgart teilte in einer mündlichen Besprechung
vom 22.10.2009 mit, dass zu dem Antrag die Erlaubnis – unter Benennung
von Auflagen, einem Widerrufsvorbehalt und einer Befristung – erteilt werde.
Mit Blick auf das Schutzbedürfnis der Wohnbevölkerung und um
der Erholungsfunktion des staatlich anerkannten Erholungsort
Bartholomä Rechnung zu tragen, wird vorgeschlagen eine Vereinbarung
mit der Modellfluggruppe Lauterburg – Bartholomä e. V. zu schließen,
in der insbesondere die Flugzeiten geregelt werden.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende bedauerte, dass es momentan zu keinem Abschluss einer
Vereinbarung komme, da die Modellfluggruppe Lauterburg-Bartholomä
den Erlaubnisbescheid durch das zuständige Regierungspräsidium
Stuttgart abwarten werde.
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- Kommunaler Energiebericht 2008
- Vorstellung der Ergebnisse über kommunale Einrichtungen
A. Sachverhalt
Mit Blick auf die endlichen Ressourcen und die sich anteilig
veränderte Umwelt gewinnt das Thema „Energie“ eine wichtige Bedeutung.
Vor diesem Hintergrund ist es auch wichtig, dass sich die Gemeinde
einen Überblick über die Energieverbräuche ihrer kommunalen
Einrichtungen, einschließlich der Straßenbeleuchtung, verschafft und
die Verbrauchszahlen ständig überwacht. Wie in den zurückliegenden
Jahren hat die Gemeinde auch über die EnBW/ODR, Ellwangen einen
Energiebericht in Auftrag gegeben.
Die EnBW hat für das abgelaufene Jahr 2008 die nachfolgenden öffentlichen Gebäude der Gemeinde
Bartholomä überprüft:
- Laubenhartschule mit Lehrschwimmbecken
- Dorfhaus
- Rathaus
- Kindergarten Marktwiese
- Feuerwehrhaus/DRK
- Bauhofgebäude
- Straßenbeleuchtung
Da Daten aus den Vorjahren im Rahmen der Energieberichte zur Verfügung stehen, erlaubt der
Energiebericht 2008 einen Vergleich mit den Vorjahren und legt
Tendenzen und Entwicklungen der Verbrauchszahlen offen. So können die
Entwicklungen erkannt und ggf. gegengesteuert werden. Der
Energiebericht 2008 untersucht den Wärmeenergieverbrauch (Verbrauch
von Heizöl/Erdgas in den öffentlichen Einrichtungen), den Licht- und
Kraftstromverbrauch (Stromverbrauchsdaten), wie auch den Verbrauch von Wasser.
Dabei lässt sich für das Jahr 2008 das Nachfolgende feststellen:
Die Entwicklung des Wärmeenergieverbrauchs zeichnet sich durch einen leicht steigenden Verlauf aus.
Hingegen ist die Entwicklung des Licht- und Kraftstromverbrauchs durch einen sinkenden Verlauf gekennzeichnet.
Der Wasserverbrauch 2008 hingegen war im Vergleich zum Vorjahr erhöht.
Der Energiebericht 2008 stellt abschließend fest, dass die Anstrengungen der Gemeinde in allen
Bereichen der Versorgung, wie Wärme, Licht- und Kraftstrom und Wasser Einsparungen zu erzielen, erkennbar sind.
B. Beratung und Beschlussfassung
Herr Uhl von der EnBW/ODR AG stellt dem Gremium den Energiebericht
2008 ausführlich dar. Aus der Mitte der Gremiums werden konkret
Anregungen zur Energieeinsparung gegeben.
Nach weiterer Beratung und Diskussion nimmt sodann der Gemeinderat den Energiebericht 2008 zur Kenntnis.
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- Stromlieferungsvertrag mit der EnBW/ODR
A. Sachverhalt
Mit der EnBW/ODR, Ellwangen besteht aufgrund der aktuellen
Vereinbarung vom 20.10.2006/6.12.2006 ein Stromlieferungsvertrag.
Demnach liefert die EnBW/ODR AG der Gemeinde für Ihre Anlagenstandorte
elektrische Energie. Bereits in den zurückliegenden Jahren hat die
Gemeinde über die EnBW/ODR AG (bis Oktober 1999: Überlandwerke
Jagstkreis AG) Strom bezogen. Die EnBW/ODR hat mit Datum vom
27.10.2009, eingegangen am 29.10.2009 den bestehenden Kommunalvertrag
fristgerecht zum 31.12.2009 einseitig gekündigt. Gleichzeitig wurde
ein neues Kommunalvertragsangebot vorgelegt.
Für die Verbrauchsstellen der Gemeinde Bartholomä beläuft sich der Verbrauch (Stand Jahr 2008
auf insg. 479.680 kWh (aufgeteilt auf 380.134 kWh für HT-Arbeit und 99.546 kWh für NT-Arbeit).
Bei Zugrundelegung des neuen Preises und bei gleichbleibender Verbrauchsmenge werden sich die Kosten von bisher
47.753,97 € auf 45.363,72 € leicht reduzieren. Bei diesem Preis
handelt es sich um einen Durchschnittspreis in Cent/kWh, inkl.
Nutzungsentgelte und Konzessionsabgabe, zzgl. Abgaben aus dem
Erneuerbaren Energiengesetz (EEG) und Kraftwärmekopplungsgesetz
(KWKG), Stromsteuer und Umsatzsteuer.
B. Beratung und Beschlussfassung
Ohne weitere Aussprache beschloss der Gemeinderat, mit der EnBW/ODR AG den Stromlieferungsvertrag abzuschließen.
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- Finanzzwischenbericht 2009 und Ausblick 2010
A. Sachverhalt
Verbandskämmerer Thomas Kiwus legte dem Gremium einen aktuellen
Finanzzwischenbericht für das Haushaltsjahr 2009 vor. Demnach bewegen
sich die Einnahmen aus der Gewerbesteuer planmäßig. Hingegen sind die
Zuweisungen des Landes (FAG-Zuweisungen) im Haushaltsplan 2009 zu
optimistisch. Aufgrund des aktuellen Aufkommens der Einkommenssteuer
und der Zuweisungen aus dem Finanzausgleich müssen die Einnahmen
deutlich nach unten korrigiert werden. Für Bartholomä bedeutet dies
eine Mindereinnahme von rund 100.000 € noch im laufenden Haushalt.
Durch zusätzliche Ausgaben für Planungskosten oder dem Eigenanteil aus
dem Konjunkturpaket II des Bundes ergeben sich auch im
Vermögenshaushalt geringe Verschiebungen.
Nach dem derzeitigen Finanzzwischenstand müsse davon ausgegangen werden, dass der
Verwaltungshaushalt keine Zuführungsrate mehr an den Vermögenshaushalt
erwirtschaften könne. Andererseits bestehe die Hoffnung, dass aufgrund
der Abrechnungen der Tiefbaumaßnahmen (Beckengasse, Sanierung und
Erschließung Brunnenfeldstraße) kleinere Einsparpotenziale gegeben
seien. Stand heute gehe er davon aus, so der Kämmerer, dass das
Haushaltsjahr 2009 mit einer „schwarzen Null“ abgerechnet werden könne.
Der Ausblick auf das anstehende Haushaltsjahr 2010 verspreche
nichts Gutes. Hier müsse damit gerechnet werden, dass die seitherige
Haushaltsplanung völlig auf den Kopf gestellt werde, da davon
auszugehen sei, dass ein Fehlbetrag von über 300.000 € gegeben sei.
Dies rühre von deutlich geringeren Zuweisungen des Landes und z. T.
höheren Umlagen, wie bspw. Kreisumlage, her. Die Gemeinde stehe 2010
vor einem der schwierigsten Haushaltsjahre; auch das Jahr 2011 lasse
nach dem derzeitigen Kenntnisstand erwarten, dass die finanzielle Lage
sogar noch schwieriger werde.
Die Mitglieder des Gemeinderates nahmen diesen Finanzzwischenbericht 2009 mit Ausblick 2010 nach kurzer
Beratung und Diskussion zur Kenntnis.
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- Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 17. November 2009
Der Technische Ausschuss hat in seiner Sitzung am 17.11.2009 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst,
die zur Kenntnis gegeben wurden:
A. Bausachen
a.) Wintergartenanbau auf Grundstück Flst. 190/5, Untere Bärenbergstraße
Auf dem Baugrundstück ist die Errichtung eines Wintergartens an das
bestehende Wohngebäude geplant. Das Vorhaben befindet sich innerhalb
des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Bärenberg“,
der Satteldächer mit ca. 48° Dachneigung vorsieht. Da es sich bei dem
Wintergarten um ein untergeordnetes Bauteil handelt hat der Technische
Ausschuss eine Befreiung bzgl. der Dachneigung einstimmig beschlossen.
b.) Erstellung eines Stellplatzes mit Carport Flst. 475, Hochbergstr.
Der Bauherr plant auf seinem Baugrundstück einen Stellplatz mit Carport
zu errichten und hat hierfür nach einer bereits erfolgten
Ortsbesichtigung vom Juli 2009 durch den Technischen Ausschuss der
Gemeinde nunmehr eine geänderte Planung vorgelegt.
Da das Vorhaben die Festsetzungen des Bebauungsplanes einhält und das Carport an der
Grenze zulässig ist, hat der Technische Ausschuss einstimmig das
kommunale Einvernehmen zu dem Vorhaben erteilt.
B. Eilentscheidung: Kanalsanierung Straße „An der Heide“
Aufgrund einer Kanalverstopfung im Bereich der Straße An der Heide
wurde offenkundig, dass der Kanal in einem Teilbereich dringend
saniert werden muss. Da die Maßnahme unaufschiebbar ist, hat der
Bürgermeister aufgrund der kurzfristigen Einholung von zwei Angeboten
die Tiefbauarbeiten an die preisgünstigere Firma, die Firma Stegmeier,
Hoch- und Tiefbau, Aalen zur Angebotssumme von 9.422,11 € kurzfristig
vergeben. Das andere Angebot einer Tiefbaufirma belief sich auf
10.620.87 €. Der Technische Ausschuss hat einstimmig von der
Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Kanalsanierung an der Straße
„An der Heide“ Kenntnis genommen.
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- Bekanntgaben/Verschiedenes
Unter dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben/Verschiedenes informierte der Bürgermeister zu den nachfolgenden Punkten:
- Kinderfesttermin
Die beiden Kindergärten, wie auch die Laubenhartschule Bartholomä haben keine Bedenken, den Kinderfesttermin am 17.07.2010 festzulegen.
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- Anfragen der Gemeinderäte
Die Anfragen der Gemeinderäte richteten sich zu den nachfolgenden Punkten:
- Hinweisbeschilderung auf Gastronomiebetriebe
- Anbringen der Ortsbegrüßungstafel
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Ende der öffentlichen Sitzung um 21.20 Uhr.
Eine nichtöffentliche Sitzung mit 3 Tagesordnungspunkten schloss sich an.
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