Aus dem Gemeinderat
Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 27. Januar 2010
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 9 Gemeinderäte
Beginn der Sitzung um 18.30 Uhr
Ende der Sitzung um 20.15 Uhr
Zuhörer: keine
 
  1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2010 und mittelfristige Finanzplanung
    - Satzungsbeschluss
A. Sachverhalt
Der Haushaltsplan 2010 mit mittelfristiger Finanzplanung wurde in der Gemeinderatsitzung am 16.12.2009 eingebracht und beraten.
Der Gesamthaushalt hat ein Volumen von 4.797.655 €. Davon entfällt auf den Verwaltungshaushalt ein Volumen von 4.012.955 €. Der Vermögenshaushalt umfasst Einnahmen und Ausgaben mit 784.700 €. Um den Verwaltungshaushalt auszugleichen, muss vom Vermögenshaushalt 274.000 € zugeführt werden (negative Zuführungsrate). Die Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen beträgt 388.700 €. Damit ergibt sich eine planmäßige Pro-Kopf-Verschuldung (2.149 Einwohner) auf 31.12.2010 mit 301 € (Vorjahr 132 €). Entsprechend den Haushaltsplanberatungen vom Dezember wurden die Hebesätze unverändert belassen.
Die kommunale Finanzplanung weist über den gesamten Planungszeitraum (2011-2013) eine negative Zuführungsrate auf.

B. Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Kuhn wies darauf hin, dass die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise bei der Gemeinde Bartholomä voll einschlagen. Die Rückgänge auf der Einnahmenseite seien dramatisch und bescherten der Gemeinde eine Unterfinanzierung des laufenden Haushalts von rund 274.000 €. Die Gemeinde erhalte 2010 einen geringeren Anteil an der Einkommensteuer in Höhe von 160.000 € und Wenigereinnahmen aus den Zuweisungen des Finanzausgleichs um rund 100.000 €. Diese Einnahmeausfälle seien für die Gemeinde im laufenden Betrieb nicht zu verkraften. Und auf der Ausgabenseite würden nun auch die deutlich höheren Umlagen an das Land (444.000 €) und vor allen Dingen die Kreisumlage (685.000 €) negativ auffallen.
Im Vermögenshaushalt seien die nachfolgenden Investitionsschwerpunkte eingeplant:
- Die dringende Ersatzbeschaffung des Feuerwehrfahrzeugs LF 8 mit 220.000 €. Diese Investition gelinge nur, wenn aus dem Ausgleichstock und der Fachförderung eine optimale und gute Bezuschussung erfolge.
- Die Abrechnung der Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket wie Fenstertausch an der Schule und Rathaus und der benutzerabhängigen Heizungsregelung im Dorfhaus.
- Die Erschließung des Gewerbegebietes „Gänsteich-Nord“, sowie die Schaffung und Neuordnung von Urnengräber seien jeweils mit 50.000 € eingestellt.
Bei Umsetzung dieser Investitionen und zur Finanzierung des Gesamthaushaltes sei eine Kreditaufnahme von über 380.000 € erforderlich. Die noch erträgliche und geringe Verschuldung der Gemeinde steige damit auf über 300 €/Einwohner, liege Ende 2010 jedoch noch in einem vertretbaren Bereich. Große Sorgen bereite die Tatsache, dass die Gemeinde in allen Jahren der mittelfristigen Finanzplanung bis einschließlich 2013 eine negative Zuführungsrate und damit eine Unterdeckung des Verwaltungshaushaltes habe. Große Investitionen könne die Gemeinde daher in den kommenden Jahren nicht schultern, verstärktes Sparen sei angesagt.
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde dringend angeregt, in einer Klausursitzung des Gemeinderates sich auf ein Konsolidierungspaket zu verständigen; ansonsten laufe die Gemeinde Gefahr, in eine Schuldenfalle zu geraten.
Nach weiterer intensiver Beratung und Diskussion beschloss der Gemeinderat sodann einstimmig den Haushaltsplan 2010 mit der mittelfristigen Finanzplanung und beauftragte die Verwaltung, ein Konsolidierungspaket für die Beratung im Gremium vorzubereiten.
  1. Sanierung der Landesstraße 1221
    - Information
A. Sachverhalt
Der bauliche Zustand der Landesstraße 1221 im Abschnitt zwischen Bartholomä und der Kreisgrenze bedarf einer dringenden Sanierung. Dies deshalb, da in diesem Streckenabschnitt die Fahrbahnbeschaffenheit, insbesondere die Fahrbahnbreite und die Linienführung nicht zusammen passen. Insgesamt muss die L 1221 bei dem vorhandenen und prognostizierten zunehmenden Verkehrsaufkommen, insbesondere des Schwerlastverkehrs, mind. 6,25 m bis 6,50 m breit sein. Vorhanden sind jedoch lediglich ca. 5,5 m bis max. 5,8 m.
Die Gemeinde Bartholomä macht seit mehreren Jahren auf diesen dringenden Ausbau der Landesstraße 1221 gegenüber dem zuständigen Straßenbaulastträger, dem im Land Baden-Württemberg aufmerksam. Das Land hat nun jüngst signalisiert, 2010 in die Ausbauplanung für diesen Streckenabschnitt einsteigen zu wollen.

B. Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat hat mit Nachdruck nochmals darauf hingewiesen, dass ein notwendiger Ausbau oberste und höchste Priorität haben muss. In dieser Hinsicht nahm der Gemeinderat von dem seinerzeit gemachten Vorschlag, parallel zur Landesstraße einen kombinierten Geh- und Rad- mit Wirtschaftsweg anzulegen, Abstand, sofern dies den Planungen für den dringlichen Ausbau der Landesstraße 1221 förderlich ist und einer schnellen Umsetzung dient. Dem Gremium ist wichtig, dass die Planung zügig erfolgt und zeitnah Mittel für den Ausbau eingesetzt werden, um die notwendige Verkehrssicherheit der Landesstraße herzustellen.
  1. Annahme von Spenden und Sponsoring für das Jahr 2009
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.09.2006 von gesetzlichen Änderungen hinsichtlich der Annahme und Behandlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen Kenntnis genommen.
In der selben Sitzung wurde seitens des Gremiums beschlossen, zur Vereinfachung des Verfahrens festzulegen, dass der Gemeinderat über Einzelspenden von bis zu 100 € in periodischen Abständen (1 x jährlich) in zusammengefasster Form pauschal entscheidet.

B. Beratung und Beschlussfassung
Der Bürgermeister dankte allen Spenderinnen und Spendern, die 2009 insgesamt den Betrag von 1.845,40 € an die Gemeinde gespendet haben.
Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat die Annahme dieser Spenden.
  1. Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 19.01.2010
Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.01.2010 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die zur Kenntnis gegeben wurden:

Bausachen

a.) Errichtung eines Balkons, Erstellung Windfang, Überdachung Garage, Hochbergstraße, Flst. 491
Der Bauherr plant den Neubau eines Balkons, des Windfangs und einer Überdachung auf der Garage. Da die rechtlichen Voraussetzungen für eine Befreiung gegeben sind, hat der Technische Ausschuss nach Beratung einstimmig die Zustimmung zu den Abweichungen vom Bebauungsplan bzgl. der Dachform und der Überschreitung der Baugrenze erteilt .

b.) Neubau eines offenen Güllebehälters – Nachtrag – Hirschgasse, Flst. Nr. 657
Die Baugenehmigung für den Neubau eines offenen Güllebehälters wurde bereits 2006 erteilt; die Güllegrube jedoch abweichend der Genehmigung gebaut.
Nach kurzer Aussprache hat der Technische Ausschuss das Einvernehmen für die abweichende Bebauung erteilt.

c.) Errichtung einer Werbeanlage, Möhnhof, Flst. Nr. 1055
Der Bauherr beantragt die Errichtung einer Werbeanlage in der Größe 3,6 x 2,5 m für die Anbringung von ständig wechselnder Werbung. Die Untere Naturschutzbehörde hat sich in ihrer Stellungnahme gegen die Werbeanlage ausgesprochen. Da nach Landesnaturschutzgesetz außerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile Werbeanlagen grundsätzlich unzulässig sind, hat der Technische Ausschuss das Einvernehmen einstimmig versagt.
  1. Bekanntgaben/Verschiedenes
Unter dem Tagesordnungspunkt informierte der Vorsitzende über die nachfolgenden Punkte:

5.1. Breitband-Bedarfsabfrage für Gewerbetreibende
Mit einer Umfrage hat die Gemeindeverwaltung ermittelt, wo Breitbandanschlüsse für einen schnellen Internetzugang fehlen. Hierbei wurden insgesamt 29 Gewerbetreibende, vornehmlich im Gewerbegebiet „Gänsteich“ abgefragt. 12 Gewerbetreibende (41 %) haben sich an dem Umfrageergebnis beteiligt. Von den insgesamt 29 sehen lediglich 5 Gewerbetreibende einen Bedarf für einen schnelleren Internetzugang, überwiegend wird die vorhandene Versorgung als ausreichend angesehen. Im Rahmen einer landkreisweiten Initiative, an der sich die Gemeinde beteiligt, wurde überprüft, welche Kosten für die Verlegung von Leerrohren ins Gewerbegebiet entstehen. Bei Gesamtkosten von rund 125.000 € und einer max. Förderung durch das Land Baden-Württemberg in Höhe von rund 58.000 € würde der Anteil der Gemeinde für die Verlegung von Leerohren auf über 66.000 € kommen. Mit Blick auf die vergleichsweise gute Versorgungssituation an der Breitbandverfügbarkeit durch die Telekom und die Kabel-BW, wurde im Gemeinderat momentan kein echter Bedarf an einem Ausbau der Breitband-Versorgung gesehen.

5.2. Anfrage über die Anmietung einer Dachfläche des Dorfhauses für Photovoltaik
Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, das Angebot näher zu prüfen, insbesondere auch die Frage, ob eine Finanzierung aus dem kommunalen Haushalt möglich ist.

5.3. Buchvorstellung über Franz-Theodor Wolf am Dienstag, 2. Februar 2010

5.4. Geplanter Abzug des Altpapiercontainers durch die Gesellschaft des Ostalbkreises für Abfallbewirtschaftung (GOA) am Bauhof Bartholomä.
  1. Anfragen der Gemeinderäte
Die Anfragen der Gemeinderäte richteten sich zu den nachfolgenden Punkten:

Sammlungen privater Verwertungsbetriebe für Altkleider, Altschuhe u. ä.
Ende der öffentlichen Sitzung um 20.15 Uhr.
Eine nichtöffentliche Sitzung mit 4 Tagesordnungspunkten schloss sich an.
 
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