| Aus dem Gemeinderat |
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Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am
28. Juli 2010
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Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 9
Gemeinderäte
Beginn der Sitzung um 18.30
Uhr
Ende der Sitzung um 19.40
Uhr
Zuhörer: 3
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- Finanzzwischenbericht
A. Sachverhalt
Der Vorsitzende informierte darüber, dass der im Haushaltsplan
prognostizierte Fehlbetrag im Verwaltungshaushalt geringer ausfallen
wird. Die Verwaltung gehe momentan von einem Abmangelbetrag von rd.
100.000 € aus. Dies sei den Mehreinnahmen der Gewerbesteuer zu
verdanken, die sich stabil entwickeln und sich derzeit auf etwas mehr
als 400.000 € belaufen.
Aufgrund des Haushaltserlasses des Landes für das Jahr 2011 verschlechtere sich jedoch die Prognose noch weiter.
Es sei mit deutlichen Fehlbeträgen im laufenden Betrieb des
Verwaltungsbereichs zu rechnen: für 2011 mit 310.000 €, im Jahr 2012
mit 414.000 € und auch in den Jahren 2013 und 2014 sei immer noch kein
positiver Ertrag aus dem Verwaltungshaushalt zu erwarten. Dies liege
nicht am Verschulden der Gemeinde, sondern an den Finanzzuweisungen
durch das Land, die deutlich geringer seien.
Aufgrund dieser schwierigen Haushaltssituation habe der Gemeinderat eine Klausurtagung
speziell zur Beratung der Konsolidierung des Verwaltungshaushalts
durchgeführt. Dabei wurden nahezu alle kommunalen Bereiche diskutiert,
um Einsparungen zu prüfen. Die Gemeinde müsse in den kommenden Jahren
hart sparen, komme jedoch trotz aller Sparbemühungen nicht umhin, auch
die Einnahmen kritisch zu überprüfen.
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- Konjunkturprogramm II – Erneuerung der Fenster Nordseite Laubenhartschule
A. Sachverhalt
Durch das im März 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung von
Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder
(Zukunftsinvestitionsgesetz) fördert der Bund zur Abwehr einer Störung
des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts durch Finanzhilfen besonders
bedeutsame Investition der Länder und Kommunen in Höhe von insgesamt
10 Milliarden Euro. Hiervon entfällt auf Baden-Württemberg ein Betrag
von 1,237 Milliarden Euro.
Des Weiteren soll die Finanzhilfe des Bundes zu mindestens 70 % zur Finanzierung kommunalbezogener
Investitionen eingesetzt werden. Davon sollen wiederum 65 % der
Investitionen mit dem Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur und 35 % im
Investitionsschwerpunkt Infrastruktur Verwendung finden.
Aufgestockt um die Landesmittel entfallen damit 499 Millionen Euro auf den
Förderbereich Bildungsinfrastruktur und 367 Millionen Euro auf den
Förderbereich Infrastruktur.
Das Land Baden-Württemberg hat aus der Bildungspauschale für die Sanierung von Fenstern und dem Austausch des
Klimageräts an der Laubenhartschule insgesamt einen Betrag in Höhe von
45.254,--€ bewilligt.
Für die Fenstersanierung an der Laubenhartschule hat die Gemeindeverwaltung nun ein Angebot der Firma Fensterbau
Fehleisen eingeholt. Die Firma bietet die Lieferung und den Einbau der
Fenster für insgesamt 11.084,--€ an. Weiterhin ist mit Kosten für die
notwendigen Putz- und Streicharbeiten in Höhe von rd. 1.500,--€ zu
rechnen (Angebot der Firma Streicher).
B. Beratung und Beschlussfassung
Nachdem der Vorsitzende kurz über den Zustand der Fenster berichtete,
beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Firma Fensterbau Fehleisen
mit der Lieferung und dem Einbau der Fenster, sowie die Firma
Streicher für die notwendigen Putz- und Streicharbeiten zu beauftragen.
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- Dorfentwicklungsplanung Bartholomä
A. Sachverhalt
Die Gemeinde Bartholomä steht vor gewaltigen Herausforderungen: Die
demografische Entwicklung der Bevölkerung einerseits und die
Entwicklung der öffentlichen Finanzen auf der anderen Seite. Es ist
festzustellen, dass so wie im Land Baden-Württemberg insgesamt und in
anderen Städten und Gemeinden auch in Bartholomä die Einwohnerzahl in
der Gemeinde seit etwa zwei/drei Jahren rückläufig ist. Maßgeblich
hierfür sind die geringen Geburtenzahlen der vergangenen Jahre.
Bezüglich der „Wanderungsbewegungen“ mit Fort- und Zuzügen von und zu
der Gemeinde Bartholomä ist festzustellen, dass die Gemeinde in der
Altersgruppe der 35- bis 50-Jährigen, der 50- bis 65-Jährigen und der
25- bis 35-Jährigen und der 18- bis 20-Jährigen mehr Wegzüge als
Zuzüge gegeben seien.
Diese Entwicklung löst jetzt Fragenstellungen
in nahezu allen Bereichen des kommunalen Handelns aus, die für die
weitere Zukunftsentwicklung richtig beantwortet werden müssen, wie z.B.:
a. Öffentliche Einrichtung zur Kinderbetreuung, insbesondere die Frage der Weiterentwicklung der Betreuungsangebote von Kindergärten und Schule
b. „Verlässliche Grundschule“ mit Ganztagesangebot und Außenstelle der Werkrealschule in Bartholomä
c. Die „Baulandpolitik“. Wie stark soll in die Erschließung neuer Gebiete eingestiegen werden.
d. Weitere Ansiedlung von Gewerbe, Schaffung von Arbeitsplätzen,...
e. Erhalt und „Umbau“ der Infrastruktur, Qualität der Dorfmitte, Nahversorgung, ärztliche Versorgung
f. Angebot für die Senioren
In den vergangenen Jahren wurde kontinuierlich an einem nachhaltigen Abbau
der Schulden gearbeitet. Dadurch war in den letzten Jahren im
Finanzbereich mehr Spielraum gegeben.
Doch nun gestaltet sich der Haushalt der Gemeinde Bartholomä deutlich negativ. Die Gemeinde ist
nahezu vollständig von Zuweisungen des Landes und der
Finanzausgleichsystematik abhängig, welche derzeit in erheblichem Maße
Kürzungen unterzogen werden. Dies hat zur Konsequenz, dass von 2010
bis 2013 im Verwaltungshaushalt erhebliche Fehlbeträge gegeben sind.
Zum Ausgleich muss der Verwaltungshaushalt mit z.T. hohen Krediten
gestützt werden. Es wird daher vorgeschlagen, in ein Verfahren
einzutreten, um unter diesen Rahmenbedingungen eine verträgliche und
nachhaltige Gemeindeentwicklung zu planen. Dieser Prozess soll Kräfte
bündeln, die Bürgerschaft mit einzubeziehen und der weiteren positiven
Dorfentwicklung beitragen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Aus der Mitte des Gremiums wurde auf die dringende Erforderlichkeit
dieser Gemeindeentwicklungsplanung hingewiesen. Schließlich wurde die
Verwaltung nach weiterer kurzer Aussprache beauftragt, Angebote von
Planungsbüros für einen Dorfentwicklungsplan einzuholen.
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- Anpassung der Elternentgelte für die Kindergärten (hier: Betreuung unter 3-jähriger)
A. Sachverhalt
Die kirchlichen Spitzenverbände haben gemeinsam mit dem Gemeindetag
Baden-Württemberg und dem Städtetag Baden-Württemberg im Juni 2009
gemeinsame Empfehlungen zur Höhe der Elternbeiträge in Kindergärten
für die Jahre 2009/2010 und 2010/2011 vorgelegt.
Der Gemeinderat hatte 2009 diese Empfehlungssätze beraten und - mit Ausnahme der
Elternentgelte für die Betreuung unter Dreijähriger für das
Kindergartenjahr 2010/11 - beschlossen. Für die Betreuung von unter
3-jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen muss nach der
Betriebserlaubnis je Kind unter drei Jahren gegenüber der Regelgruppe
ein Kindergartenplatz unbesetzt bleiben. Vor diesem Hintergrund und im
Hinblick auf die Festlegung der Elternbeiträge für Kinderkrippen ist
in diesem Fall ein Zuschlag von 100 % gegenüber dem Beitrag in
Regelgruppen gerechtfertigt.
Der Ausschuss für Soziale Angelegenheiten hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung im Rahmen der Vorberatung am
23.06.2010 empfohlen, statt dem bisherigen 60-% Zuschlag, ab dem neuen
Kindergartenjahr einen 80-% Zuschlag für die Betreuung unter
3-jähriger Kinder in altersgemischten Gruppen zu erheben. Beide
Gremien der Kirchengemeinden haben dieser Empfehlung des Ausschuss für
Soziale Angelegenheiten zugestimmt.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach ausführlicher Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig, die
Elternbeiträge für die Betreuung von unter 3-Jährigen für das
Kindergartenjahr 2010/2011 wie folgt festzulegen (bei Erhebung von 12
Monatsentgelten):
| Mit 1 Kind unter 18 Jahren |
156,60 € |
| Mit 2 Kindern unter 18 Jahren |
118,80 € |
| Mit 3 Kindern unter 18 Jahren |
79,20 € |
| Mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren |
27,00 € |
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- Ganztagesbetreuungsangebot an der Laubenhartschule – insbesondere Mittagessensangebot
A. Sachverhalt
Seit dem Jahr 1995 besteht an der Laubenhartschule ein kommunales
Betreuungsangebot zur „verlässlichen Grundschule“. Dort wird täglich
an den Schultagen von 7 Uhr bis ca. 8.30 Uhr und von Unterrichtsende
an bis 13 Uhr ein kommunales Betreuungsangebot geführt, das seit
Beginn auch eine gute Nachfrage gefunden hat. Seit September 2008
wurde das Angebot erweitert: nun können die Eltern ihre Kinder
ganztägig bis 16 Uhr, einschließlich eines Mittagessenangebot,
betreuen lassen. In Anbetracht der Finanzlage muss nun jedoch kritisch
der bisherige Zuschuss zum Mittagessen hinterfragt werden. Bis dato
wurde auch ein Zuschuss für das Mittagessensangebot in Heubach für
Bartholomäer Schüler gewährt.
B. Beratung und Beschlussfassung
Ein Gemeinderat wies darauf hin, dass die Gemeinde wegen der fehlenden
Finanzen gezwungen sei, den Zuschuss zu streichen. Nach weiterer
kurzer Aussprache beschloss sodann das Gremium bei einer Gegenstimme,
den bislang gewährten Zuschuss für Schüler-Mittagessen ab dem
Schuljahr 2010/2011 nicht mehr zu gewähren.
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- Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 20.07.2010
Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung die
nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurden:
6.1. Neubau eines Autoabstellplatzes mit Überdachung auf Grundstück Flst. 783, Ponyweg
Der Bauherr plant direkt an das bestehende Ferienhaus einen
überdachten Stellplatz anzubringen. Da die rechtlichen Voraussetzungen
für eine Befreiuung nicht vorliegen, hat der Technische Ausschuss das
kommunale Einvernehmen versagt.
6.2. Anbau an eine Gerätehütte auf Grundstück Flst. 494/3, Hochbergstraße
An das bestehende Gerätehaus soll ein Anbau angebaut werden. Der
Technische Ausschuss hat hierfür das kommunale Einvernehmen zur
Befreiung der Dachform erteilt.
6.3. Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung auf Grundstück Flst. 365/21, Otto-Höfliger-Straße
Auf der Teilfläche des Baugrundstücks ist der Neubau eines
Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage geplant. Das
Vorhaben befindet sich innerhalb einer Mischgebietsfläche, wofür kein
Bebauungsplan vorhanden ist. Da sich das Vorhaben in die Umgebung
einfügt, hat der Technisch Ausschuss das kommunale Einvernehmen
einstimmig erteilt.
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- Bekanntgaben/Verschiedenes
Unter dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben/Verschiedenes informierte der Vorsitzende zu den nachfolgenden Punkten:
7.1. Bewilligung aus dem Ausgleichsstock für die Ersatzbeschaffung LF 8
Für die dringende Ersatzbeschaffung eines Löschfahrzeugs (LF 8) wurde
der Gemeinde aus dem Ausgleichsstock eine Bewilligung in Höhe von
40.000 € gewährt. Mit der Bewilligung aus dem Fachförderprogramm nach
Z-Feu liegt der gesamte Zuschuss nun bei 122.500 €.
7.2. Sanierung der Landesstraße L 1162
Der Bürgermeister informierte über die Planung des Landes, auf Höhe
des Jägerhauses die Landesstraße L 1162 ab vorauss. Ende September zu
sanieren. Da der Ausbau bis über die Fahrbahnhälfte reiche, sei nach
Mitteilung des Regierungspräsidiums eine Vollsperrung unumgänglich.
Als Umleitung - auch für den Schulbusverkehr - sei die Strecke
Bartholomä – Lauterburg – Lautern – Heubach eingeplant.
7.3. Ersatzbeschaffung Ford Transit im Bauhof – werbefinanziertes Fahrzeug
Der Vorsitzende teilte mit, dass er aufgrund der kritischen Finanzlage
derzeit Gespräche mit einer Marketing-Agentur führe, um wegen der
anstehenden Ersatzbeschaffung des blauen Ford Transit ein Freitag, 06.
August 2010 9 werbefinanziertes Fahrzeug zu bekommen. Die Gemeinde
müsste in diesem Fall lediglich für die laufenden Unterhaltskosten
bezahlen und spare sich die Investition. Das Gremium stimmte
mehrheitlich dieser Vorgehensweise unter der Maßgabe der kritischen
Prüfung dieser Maßnahme zu.
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- Anfragen der Gemeinderäte
Unter diesem Tagesordnungspunkt richtete sich eine Anfrage zu dem nachfolgenden Thema:
- Bauvorhaben im Außenbereich.
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Ende der öffentlichen Sitzung um 19.40 Uhr.
Eine nichtöffentliche Sitzung mit 3 Tagesordnungspunkten schloss sich an.
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