Aus dem Gemeinderat
Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 28. Juli 2010
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 9 Gemeinderäte
Beginn der Sitzung um 18.30 Uhr
Ende der Sitzung um 19.40 Uhr
Zuhörer: 3
 
  1. Finanzzwischenbericht
A. Sachverhalt
Der Vorsitzende informierte darüber, dass der im Haushaltsplan prognostizierte Fehlbetrag im Verwaltungshaushalt geringer ausfallen wird. Die Verwaltung gehe momentan von einem Abmangelbetrag von rd. 100.000 € aus. Dies sei den Mehreinnahmen der Gewerbesteuer zu verdanken, die sich stabil entwickeln und sich derzeit auf etwas mehr als 400.000 € belaufen.
Aufgrund des Haushaltserlasses des Landes für das Jahr 2011 verschlechtere sich jedoch die Prognose noch weiter. Es sei mit deutlichen Fehlbeträgen im laufenden Betrieb des Verwaltungsbereichs zu rechnen: für 2011 mit 310.000 €, im Jahr 2012 mit 414.000 € und auch in den Jahren 2013 und 2014 sei immer noch kein positiver Ertrag aus dem Verwaltungshaushalt zu erwarten. Dies liege nicht am Verschulden der Gemeinde, sondern an den Finanzzuweisungen durch das Land, die deutlich geringer seien.
Aufgrund dieser schwierigen Haushaltssituation habe der Gemeinderat eine Klausurtagung speziell zur Beratung der Konsolidierung des Verwaltungshaushalts durchgeführt. Dabei wurden nahezu alle kommunalen Bereiche diskutiert, um Einsparungen zu prüfen. Die Gemeinde müsse in den kommenden Jahren hart sparen, komme jedoch trotz aller Sparbemühungen nicht umhin, auch die Einnahmen kritisch zu überprüfen.
  1. Konjunkturprogramm II – Erneuerung der Fenster Nordseite Laubenhartschule
A. Sachverhalt
Durch das im März 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (Zukunftsinvestitionsgesetz) fördert der Bund zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts durch Finanzhilfen besonders bedeutsame Investition der Länder und Kommunen in Höhe von insgesamt 10 Milliarden Euro. Hiervon entfällt auf Baden-Württemberg ein Betrag von 1,237 Milliarden Euro.
Des Weiteren soll die Finanzhilfe des Bundes zu mindestens 70 % zur Finanzierung kommunalbezogener Investitionen eingesetzt werden. Davon sollen wiederum 65 % der Investitionen mit dem Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur und 35 % im Investitionsschwerpunkt Infrastruktur Verwendung finden.
Aufgestockt um die Landesmittel entfallen damit 499 Millionen Euro auf den Förderbereich Bildungsinfrastruktur und 367 Millionen Euro auf den Förderbereich Infrastruktur.
Das Land Baden-Württemberg hat aus der Bildungspauschale für die Sanierung von Fenstern und dem Austausch des Klimageräts an der Laubenhartschule insgesamt einen Betrag in Höhe von 45.254,--€ bewilligt.
Für die Fenstersanierung an der Laubenhartschule hat die Gemeindeverwaltung nun ein Angebot der Firma Fensterbau Fehleisen eingeholt. Die Firma bietet die Lieferung und den Einbau der Fenster für insgesamt 11.084,--€ an. Weiterhin ist mit Kosten für die notwendigen Putz- und Streicharbeiten in Höhe von rd. 1.500,--€ zu rechnen (Angebot der Firma Streicher).

B. Beratung und Beschlussfassung
Nachdem der Vorsitzende kurz über den Zustand der Fenster berichtete, beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Firma Fensterbau Fehleisen mit der Lieferung und dem Einbau der Fenster, sowie die Firma Streicher für die notwendigen Putz- und Streicharbeiten zu beauftragen.
  1. Dorfentwicklungsplanung Bartholomä
A. Sachverhalt
Die Gemeinde Bartholomä steht vor gewaltigen Herausforderungen: Die demografische Entwicklung der Bevölkerung einerseits und die Entwicklung der öffentlichen Finanzen auf der anderen Seite. Es ist festzustellen, dass so wie im Land Baden-Württemberg insgesamt und in anderen Städten und Gemeinden auch in Bartholomä die Einwohnerzahl in der Gemeinde seit etwa zwei/drei Jahren rückläufig ist. Maßgeblich hierfür sind die geringen Geburtenzahlen der vergangenen Jahre. Bezüglich der „Wanderungsbewegungen“ mit Fort- und Zuzügen von und zu der Gemeinde Bartholomä ist festzustellen, dass die Gemeinde in der Altersgruppe der 35- bis 50-Jährigen, der 50- bis 65-Jährigen und der 25- bis 35-Jährigen und der 18- bis 20-Jährigen mehr Wegzüge als Zuzüge gegeben seien.
Diese Entwicklung löst jetzt Fragenstellungen in nahezu allen Bereichen des kommunalen Handelns aus, die für die weitere Zukunftsentwicklung richtig beantwortet werden müssen, wie z.B.:

a. Öffentliche Einrichtung zur Kinderbetreuung, insbesondere die Frage der Weiterentwicklung der Betreuungsangebote von Kindergärten und Schule
b. „Verlässliche Grundschule“ mit Ganztagesangebot und Außenstelle der Werkrealschule in Bartholomä
c. Die „Baulandpolitik“. Wie stark soll in die Erschließung neuer Gebiete eingestiegen werden.
d. Weitere Ansiedlung von Gewerbe, Schaffung von Arbeitsplätzen,...
e. Erhalt und „Umbau“ der Infrastruktur, Qualität der Dorfmitte, Nahversorgung, ärztliche Versorgung
f. Angebot für die Senioren

In den vergangenen Jahren wurde kontinuierlich an einem nachhaltigen Abbau der Schulden gearbeitet. Dadurch war in den letzten Jahren im Finanzbereich mehr Spielraum gegeben.
Doch nun gestaltet sich der Haushalt der Gemeinde Bartholomä deutlich negativ. Die Gemeinde ist nahezu vollständig von Zuweisungen des Landes und der Finanzausgleichsystematik abhängig, welche derzeit in erheblichem Maße Kürzungen unterzogen werden. Dies hat zur Konsequenz, dass von 2010 bis 2013 im Verwaltungshaushalt erhebliche Fehlbeträge gegeben sind. Zum Ausgleich muss der Verwaltungshaushalt mit z.T. hohen Krediten gestützt werden. Es wird daher vorgeschlagen, in ein Verfahren einzutreten, um unter diesen Rahmenbedingungen eine verträgliche und nachhaltige Gemeindeentwicklung zu planen. Dieser Prozess soll Kräfte bündeln, die Bürgerschaft mit einzubeziehen und der weiteren positiven Dorfentwicklung beitragen.

B. Beratung und Beschlussfassung
Aus der Mitte des Gremiums wurde auf die dringende Erforderlichkeit dieser Gemeindeentwicklungsplanung hingewiesen. Schließlich wurde die Verwaltung nach weiterer kurzer Aussprache beauftragt, Angebote von Planungsbüros für einen Dorfentwicklungsplan einzuholen.
  1. Anpassung der Elternentgelte für die Kindergärten (hier: Betreuung unter 3-jähriger)
A. Sachverhalt
Die kirchlichen Spitzenverbände haben gemeinsam mit dem Gemeindetag Baden-Württemberg und dem Städtetag Baden-Württemberg im Juni 2009 gemeinsame Empfehlungen zur Höhe der Elternbeiträge in Kindergärten für die Jahre 2009/2010 und 2010/2011 vorgelegt.
Der Gemeinderat hatte 2009 diese Empfehlungssätze beraten und  - mit Ausnahme der Elternentgelte für die Betreuung unter Dreijähriger für das Kindergartenjahr 2010/11 - beschlossen. Für die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen muss nach der Betriebserlaubnis je Kind unter drei Jahren gegenüber der Regelgruppe ein Kindergartenplatz unbesetzt bleiben. Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf die Festlegung der Elternbeiträge für Kinderkrippen ist in diesem Fall ein Zuschlag von 100 % gegenüber dem Beitrag in Regelgruppen gerechtfertigt.
Der Ausschuss für Soziale Angelegenheiten hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung im Rahmen der Vorberatung am 23.06.2010 empfohlen, statt dem bisherigen 60-% Zuschlag, ab dem neuen Kindergartenjahr einen 80-% Zuschlag für die Betreuung unter 3-jähriger Kinder in altersgemischten Gruppen zu erheben. Beide Gremien der Kirchengemeinden haben dieser Empfehlung des Ausschuss für Soziale Angelegenheiten zugestimmt.

B. Beratung und Beschlussfassung
Nach ausführlicher Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Elternbeiträge für die Betreuung von unter 3-Jährigen für das Kindergartenjahr 2010/2011 wie folgt festzulegen (bei Erhebung von 12 Monatsentgelten):
Mit 1 Kind unter 18 Jahren 156,60 €
Mit 2 Kindern unter 18 Jahren 118,80 €
Mit 3 Kindern unter 18 Jahren 79,20 €
Mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 27,00 €
  1. Ganztagesbetreuungsangebot an der Laubenhartschule – insbesondere Mittagessensangebot
A. Sachverhalt
Seit dem Jahr 1995 besteht an der Laubenhartschule ein kommunales Betreuungsangebot zur „verlässlichen Grundschule“. Dort wird täglich an den Schultagen von 7 Uhr bis ca. 8.30 Uhr und von Unterrichtsende an bis 13 Uhr ein kommunales Betreuungsangebot geführt, das seit Beginn auch eine gute Nachfrage gefunden hat. Seit September 2008 wurde das Angebot erweitert: nun können die Eltern ihre Kinder ganztägig bis 16 Uhr, einschließlich eines Mittagessenangebot, betreuen lassen. In Anbetracht der Finanzlage muss nun jedoch kritisch der bisherige Zuschuss zum Mittagessen hinterfragt werden. Bis dato wurde auch ein Zuschuss für das Mittagessensangebot in Heubach für Bartholomäer Schüler gewährt.

B. Beratung und Beschlussfassung
Ein Gemeinderat wies darauf hin, dass die Gemeinde wegen der fehlenden Finanzen gezwungen sei, den Zuschuss zu streichen. Nach weiterer kurzer Aussprache beschloss sodann das Gremium bei einer Gegenstimme, den bislang gewährten Zuschuss für Schüler-Mittagessen ab dem Schuljahr 2010/2011 nicht mehr zu gewähren.
  1. Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 20.07.2010
Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurden:

6.1. Neubau eines Autoabstellplatzes mit Überdachung auf Grundstück Flst. 783, Ponyweg
Der Bauherr plant direkt an das bestehende Ferienhaus einen überdachten Stellplatz anzubringen. Da die rechtlichen Voraussetzungen für eine Befreiuung nicht vorliegen, hat der Technische Ausschuss das kommunale Einvernehmen versagt.

6.2. Anbau an eine Gerätehütte auf Grundstück Flst. 494/3, Hochbergstraße
An das bestehende Gerätehaus soll ein Anbau angebaut werden. Der Technische Ausschuss hat hierfür das kommunale Einvernehmen zur Befreiung der Dachform erteilt.

6.3. Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung auf Grundstück Flst. 365/21, Otto-Höfliger-Straße
Auf der Teilfläche des Baugrundstücks ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage geplant. Das Vorhaben befindet sich innerhalb einer Mischgebietsfläche, wofür kein Bebauungsplan vorhanden ist. Da sich das Vorhaben in die Umgebung einfügt, hat der Technisch Ausschuss das kommunale Einvernehmen einstimmig erteilt.
  1. Bekanntgaben/Verschiedenes
Unter dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben/Verschiedenes informierte der Vorsitzende zu den nachfolgenden Punkten:
7.1. Bewilligung aus dem Ausgleichsstock für die Ersatzbeschaffung LF 8
Für die dringende Ersatzbeschaffung eines Löschfahrzeugs (LF 8) wurde der Gemeinde aus dem Ausgleichsstock eine Bewilligung in Höhe von 40.000 € gewährt. Mit der Bewilligung aus dem Fachförderprogramm nach Z-Feu liegt der gesamte Zuschuss nun bei 122.500 €.

7.2. Sanierung der Landesstraße L 1162
Der Bürgermeister informierte über die Planung des Landes, auf Höhe des Jägerhauses die Landesstraße L 1162 ab vorauss. Ende September zu sanieren. Da der Ausbau bis über die Fahrbahnhälfte reiche, sei nach Mitteilung des Regierungspräsidiums eine Vollsperrung unumgänglich. Als Umleitung - auch für den Schulbusverkehr - sei die Strecke Bartholomä – Lauterburg – Lautern – Heubach eingeplant.

7.3. Ersatzbeschaffung Ford Transit im Bauhof – werbefinanziertes Fahrzeug
Der Vorsitzende teilte mit, dass er aufgrund der kritischen Finanzlage derzeit Gespräche mit einer Marketing-Agentur führe, um wegen der anstehenden Ersatzbeschaffung des blauen Ford Transit ein Freitag, 06. August 2010 9 werbefinanziertes Fahrzeug zu bekommen. Die Gemeinde müsste in diesem Fall lediglich für die laufenden Unterhaltskosten bezahlen und spare sich die Investition. Das Gremium stimmte mehrheitlich dieser Vorgehensweise unter der Maßgabe der kritischen Prüfung dieser Maßnahme zu.
  1. Anfragen der Gemeinderäte
Unter diesem Tagesordnungspunkt richtete sich eine Anfrage zu dem nachfolgenden Thema:
- Bauvorhaben im Außenbereich.
Ende der öffentlichen Sitzung um 19.40 Uhr.
Eine nichtöffentliche Sitzung mit 3 Tagesordnungspunkten schloss sich an.
 
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