| Aus dem Gemeinderat |
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Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am
29. September 2010
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Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 8
Gemeinderäte
Beginn der Sitzung um 18.30
Uhr
Ende der Sitzung um 21.25
Uhr
Zuhörer: 15
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- Bericht aus den Kommissionen zur Sportentwicklungsplanung
- weiteres Vorgehen
A. Sachverhalt
Die Sportentwicklungsplanung „Bewegtes Dorf – Mobilität für Jung und
Alt“ wurde durch den Württembergischen Landessportbund (WLSB)
moderiert und über eine lokale Expertenrunde erarbeitet. Die
Ergebnisse aus der Entwicklungsplanung – knapp 20
Handlungsempfehlungen - wurden sodann erstmals in der Öffentlichkeit
am 20.04.2009 vorgestellt. Die Empfehlungen aus der Konzeption wurden
anschließend durch ehrenamtlich arbeitende Kommissionen in
verschiedenen Sitzungen weiter konkretisiert.
So hat sich nun insbesondere die Kommission „Kinder“ mit der Frage von Spiel- und
Sportmöglichkeiten durch die Errichtung eines Kinderspielplatzes
intensiv beschäftigt. Die Kommission „Jugend“ hat sich vornehmlich in
ihren Sitzungen um das Thema Klettern und Grillstellen bemüht. Um die
Sportentwicklungsplanung stärker im Bewusstsein der Bevölkerung zu
halten, hat die Kommission „Öffentlichkeitsarbeit“ im Rahmen des
verkaufsoffenen Sonntags im Frühjahr eine Quizaktion durchgeführt und
mittlerweile ein Logo für die Sportentwicklung ausgearbeitet.
B. Beratung und Beschlussfassung
Für die Kommission Jugend berichtete GR Michael Ochs aus den drei Kommissionssitzungen. Die
Kommission Jugend favorisiere dabei die Anlegung weiterer Grillstellen
im Gemeindegebiet, wofür mögliche Standorte bei der JOB, im Gewann
„Reute“ (Gemeinde Essingen), nahe des Steinbruchs, am alten Sportplatz
oder im Bereich der Kitzinger Ebene in Frage kämen. Von der Kommission
wurde jeder Standort bereits mit Ausstattungsmerkmalen für die
Grillstellen überplant. Weiterhin schlage die Kommission Jugend
dringend vor, sich dem Thema Klettern zu widmen und hierfür einen
Kletterturm in der Gemeinde zu planen. Eine erste Kostenschätzung für
den Turm belaufe sich dabei auf rund 48.000 €. Stellvertretend für die
Kommission Kinder gab der Vorsitzende das Ergebnis bekannt. Die
Kommission Kinder empfehle dabei bzgl. der Kinderspiel(sport)plätze
die vorhandenen Standorte beizubehalten und einen neuen Standort –
speziell für Kinder bis ca. 8 Jahren - anzulegen. Die Kommission hat
hierzu bereits konkret die Spielplatzelemente benannt und
vorgeschlagen, diesen Spielplatz entweder auf der Marktwiese oder im
Bereich STB-Halle nahe des Bauhofs bzw. beim Wohngebiet
Brunnenfeldstraße anzulegen.
In der sich anschließenden Beratung dankte das Gremium für die wertvolle Arbeit der Kommissionen. Einig
war sich der Gemeinderat darin, dass die Anlegung einer Grillstelle
unverzüglich angegangen werden kann. Hier könne schrittweise
vorgegangen werden. Als mögliche Standorte hat der Gemeinderat einen
Standort bei der Jugendorganisation Bartholomä (JOB) oder im Bereich
Hesselschwang favorisiert. Die Gemeindeverwaltung wurde beauftragt,
mit der JOB bzw. dem Schwäbischen Albverein Gespräche zu führen.
In Bezug auf die Empfehlung des Kletterturms wurde aus der Mitte des
Gemeinderates darauf hingewiesen, dass eine Kletterwand im Rötenbach
beim Ev. Jugendheim bestehe. Ansonsten war sich der Gemeinderat in der
weiteren Beratung darüber einig, dass ein Kletterturm momentan
finanziell nicht darstellbar sei. Die Verwaltung wurde einstimmig
beauftragt, sich mit den sporttreibenden Vereinen, insbesondere dem
TSV Bartholomä und dem Schwäbischen Turnerbund wegen der Realisierung
von Klettereinrichtungen zu besprechen.
Der Vorschlag der Kommission „Kinder“ zur Einrichtung eines Kinderspielplatzes wurde im Gemeinderat
allgemein begrüßt. Hierzu wurde die Verwaltung beauftragt, gemeinsam
mit der Kommission die Frage der konkreten Ausstattung, des Standortes
und der Umsetzung eines Kinderspielplatzes näher zu überprüfen.
Einstimmig beschloss der Gemeinderat hierzu, einen Haushaltsansatz für
2011 einzuplanen.
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- Feststellung der Jahresrechnung 2009
A. Sachverhalt
Die Jahresrechnung ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung dem
Gemeinderat durch die Verwaltung vorzulegen. Sie ist innerhalb von 6
Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und vom Gemeinderat
innerhalb eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres festzustellen.
Die Jahresrechnung soll Rechenschaft geben über die Einnahmen und
Ausgaben des abgelaufenen Haushaltsjahres, über die durchlaufenden
Gelder und Fremdmittel, sowie über den Stand des Geldvermögens und der
Schulden. Die Jahresrechnung ist durch einen Rechenschaftsbericht zu
erläutern .
B. Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Kuhn stellte fest, dass das tatsächliche
Haushaltsvolumen und rund 200.000 € geringer sei, als der Plan 2009
ausgewiesen habe. Dies liege im wesentlichen an dem geringeren
Vermögenshaushalt, der mit 552.000 € abschließe (geplant: 714.000 €).
Die Gemeinde konnten alle für 2009 geplanten Investitionen durchführen:
- Die Kanal- und Wasserleitungsbaumaßnahme im Bereich der Beckengasse mit dem dorfgerechten Umbau zur Verbesserung des Wohnumfeldes
- die Resterschließungsarbeiten im Bereich der Marktwiese
- die Erschließung im Baugebiet Brunnenfeldstraße, wo 7 Wohnbauplätze entstanden sind
- die Anlegung eines Fußweges auf der Marktwiese und
- die Aufbringung des Feinbelages im südlichen Teil des Feriendorf Amalienhof
Darüber hinaus war es durch das Konjunkturpaket
II des Bundes möglich, für das Lehrschwimmbecken das betagte
Klimagerät zu erneuern. Insgesamt seien so 415.000 € für Baumaßnahmen
angefallen. Daneben wurden Beschaffungen im Bauhof, wie ein neuer
Schneepflug, ein Kleintransporter und Anhänger getätigt.
Erfreulich sei, dass die Gemeinde 2009 keine neuen Schulden aufgenommen habe,
obwohl dies der Plan ursprünglich mit knapp 200.000 € zum
Haushaltsausgleich noch vorsah. Erfreulich sei auch, dass der
Schuldenstand der Gemeinde auf Ende 2009 mit knapp 88.000 €
vergleichsweise gering sei.
Im Verwaltungshaushalt sei durch eine sehr sparsame Mittelbewirtschaftung eine Verbesserung um rund 43.000 €
eingetreten. So konnte der Verwaltungshaushalt einen Überschuss in
Höhe von 118.000 € erwirtschaften und diesen Betrag als Zuführung an
den Vermögenshaushalt (geplant waren lediglich 75.000 €) für
Investitionen zur Verfügung stellen. Der Vorsitzende dankte dem
Gemeinderat und der gesamten Verwaltung für eine disziplinierte und
sparsame Haushaltsführung.
Sodann gab Verbandskämmerer Thomas Kiwus dem Gemeinderat ergänzende Informationen zum Jahresabschluss 2009.
Nach kurzer Aussprache bedankte sich der Gemeinderat für die sorgsame
Bewirtschaftung beim Verbandskämmerer und dem Bürgermeister und
beschloss sodann einstimmig die vorgelegte Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2009.
Jahresrechnung 2009 als PDF-Datei (55 KB)
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- Bauen im Außenbereich
- Informationen über Außenbereichssatzung/Entwicklungssatzung
A. Sachverhalt
Der „ungesteuerten“ Zersiedlung der freien Landschaft steht zumindest
in Deutschland mit dem Baugesetzbuch ein starkes baurechtliches Instrument entgegen.
Dem Grunde nach sind im Außenbereich nur privilegierte Vorhaben zulässig. Dabei handelt es sich um Vorhaben,
die grundsätzlich nur einer nachhaltigen Land- oder Forstwirtschaft
oder der öffentlichen Versorgung und dem Wohl der Allgemeinheit
dienen. Auch Anlagen, die wie bspw. der Wind- oder Wasserenergie
dienen, sind unter bestimmten Voraussetzungen im Außenbereich
zulässig. Neben den privilegierten Vorhaben können im Einzelfall
Vorhaben zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung
öffentlicher Belange nicht beeinträchtigen.
Die Vorstellung des Bundesgesetzgebers zielt grundsätzlich darauf ab, die Bebauung des
Außenbereichs strikt zu reglementieren und dem Gebot der Freihaltung
der Landschaft von Bebauung gerecht zu werden.
Die baurechtliche „Praxis“ der Unteren Baurechtsbehörden in Baden-Württemberg hat auch
für sonstige Vorhaben im Außenbereich, also Vorhaben, die keiner
Privilegierung genießen - wenn auch unter engen Voraussetzungen – eine
Zulässigkeit erkannt, sofern diese konkreten Vorhaben in der
jeweiligen Einzelfallbetrachtung keine öffentlich-rechtlichen Belange
beeinträchtigt haben und die Erschließung gesichert ist.
In der nun jüngsten Vergangenheit verfolgt die höhere Baurechtsbehörde im
Regierungspräsidium Stuttgart nun eine sehr rigide Bauverhinderung im
Außenbereich, nach der sie eine sehr enge Gesetzesauslegung mit dem
Ziel der höchstmöglichsten Schonung des Außenbereichs betreibt.
Der Gemeinderat Bartholomä hat bereits im vergangenen Jahr darüber
beraten, die Regelung der Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der
Außengehöfte daher über eine Satzung regeln zu wollen und hierzu eine
grundsätzliche positive Entscheidung getroffen. In der
Gemeinderatsitzung holte sich nun das Gremium ergänzend Informationen
ein .
B. Beratung und Beschlussfassung
In seinem Sachvortrag ging der Leiter des Verbandsbauamtes, Eberhard
Gayer, auf die verschiedenen Satzungsmöglichkeiten im Außenbereich
ein. So legte er die rechtlichen Grundsätze einer sog.
Umwandlungssatzung, einer Ergänzungssatzung und einer sog.
Erleichterungssatzung nach den gesetzlichen Bestimmungen ausführlich dar.
In der sich anschließenden Diskussion wurde mehrheitlich die
Ansicht vertreten, eine kommunale Satzung zur Regelung der
Zulässigkeit der Vorhaben im Außenbereich anzugehen.
Bei einer Stimmenthaltung beauftragte sodann der Gemeinderat die Verwaltung,
einen Abgrenzungsentwurf zu entwerfen und vor einem förmlichen
Aufstellungsbeschluss zunächst die jeweiligen Grundstückseigentümer zu
dem Abgrenzungsentwurf zu hören.
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- Einführung der gesplitteten Abwassergebühr
A. Sachverhalt
Die vereinfachte Bemessung der Abwassermenge nach dem jeweiligen
Frischwasserbezug ist nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs
Baden-Württemberg (VGH) für alle Städte und Gemeinden in
Baden-Württemberg nicht mehr zulässig. Es ist daher in allen Kommunen
des Landes zwingend eine sog. gesplittete Abwassergebühr einzuführen.
Diese gesplittete Abwassergebühr teilt sich künftig in einen
Gebührensatz für die Schmutzwasserbeseitigung und eine Gebühr für die
Niederschlagswasserbeseitigung.
Während das Schmutz- oder Brauchwasser nach wie vor nach der Wasseruhr abgerechnet wird, wird das
Niederschlagswasser entsprechend der versiegelten Fläche eines
Grundstückes abgerechnet. Es soll damit – im Sinne des Urteils des
VGH’s – eine gerechtere Kostenabrechnung der Wasserbeseitigung
erreicht werden. Da die Grundlagenermittlung – insbesondere die
Betrachtung jedes einzelnen Grundstückes und der Frage, wie stark
Flächen des Grundstückes versiegelt sind – nicht zusätzlich zum
laufenden Verwaltungsbetriebes möglich ist, haben sich die Gemeinden
der Verwaltungsgemeinschaft auf ein gemeinsames Handeln und der
Beautragung eines Fachbüros verständigt. Ein Angebot der KIRU für die
Gemeinde Bartholomä beläuft sich dabei auf rd. 28.000,-- €. Dieses
Büro wird zunächst eine Bestandserhebung der versiegelten Flächen
vornehmen. Die Bestandserhebung erfolgt durch Befliegung, um eine sehr
genaue Datenermittlung zu erhalten. Anschließend erfolgt die
Auswertung der Daten und die Übermittlung der Ergebnisse in einem
Exposé an die einzelnen Grundstückseigentümer. Auf der Basis der
ermittelten und ggf. korrigierten Datenbestandes werden die neuen
Gebührensätze kalkuliert und die neue Abwassersatzung erlassen. Ziel
ist es dabei, bis Frühjahr 2011 die Einführung der gesplitteten
Abwassergebühr in Bartholomä abzuschließen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende kritisierte, dass die Gerichtsentscheidung des VGH
einen immensen Verwaltungsaufwand im ganzen Land verursache. Auch die
damit verbundenen Kosten für die Umstellung der Gebührenabrechnung
seien enorm. Die Gemeinde habe jedoch kein Wahlrecht. Sie müsse die
gesplittete Abwassergebühr einführen. Für die Gemeinde Bartholomä
bedeute dies, dass kein höheres Gebührenaufkommen verbunden sei. Es
solle die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr so
bürgerfreundlich wie möglich erfolgen. Daher erhalte jeder
Grundstückseigentümer seine eigenen Daten zur Kontrolle und Ergänzung zur Verfügung gestellt.
Verbandskämmerer Thomas Kiwus legte dem Gemeinderat sodann den konkreten Ablauf für die Einführung der
gesplitteten Abwassergebühr dar.
Nach weiterer Beratung und Diskussion beauftragte schließlich der Gemeinderat einstimmig die Verwaltung bzw.
Verwaltungsgemeinschaft eine Neuregelung der Abwassersatzung bis
Frühjahr 2011 zu erarbeiten und ermächtigte die Verwaltung, einen
Vertrag mit der KIRU Ulm/Reutlingen zu Ermittlung der gesplitteten
Abwassergebühr einschließlich der dafür erforderlichen Arbeit mit
Überfliegen, Berechnen der Grundflächen u.s.w. abzuschließen.
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- Mitteilungsblatt – Redaktionsstatut
A. Sachverhalt
Die Amtsblätter hatten ursprünglich nur die Funktion, als
Bekanntmachungsorgan für die öffentlichen Verlautbarungen der Gemeinde
zu dienen. Sie haben in sämtlichen Gemeinden die Bekanntmachung durch
„Ausschellen“ durch den Amtsboten abgelöst. Auch die gesetzlichen
Regelungen sehen grundsätzlich das „Einrücken in ein gemeindeeigenes
Amtsblatt“ als die Form der öffentlichen Bekanntmachung vor.
Gleichzeitig ist das Amtsblatt ein hervorragendes
Kommunikationsinstrument zwischen der Gemeinde und ihren Einwohnern.
So erfüllt das Amtsblatt auch die Unterrichtungspflicht nach der
Gemeindeordnung, wonach diese über wichtige öffentliche Angelegenheiten zu informieren sind.
In Bartholomä werden die Einwohner vornehmlich über das Amtsblatt über die Arbeit des
Gemeinderates, der Ausschüsse und der Gemeindeverwaltung unterrichtet.
Es dient gleichzeitig der bürgerschaftlichen Selbstverwaltung weil es
zur Förderung des Allgemeininteressens an der Verwaltung und der
Arbeit des Gemeinderates beiträgt.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende teilte mit, dass es sinnvoll sei ein Redaktionsstatut
für das Amtsblatt im Gemeinderat zu beschließen, um die Funktion des
Blattes klarzulegen und Regelungen des Amtsblattsinhalts zu treffen.
Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig das
vorgelegte Redaktionsstatut.
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- Kenntnisnahme der Beschlüsse der Ausschüsse
a.) Technischer Ausschuss vom 21.09.2010 b.) Ausschuss für Soziale Angelegenheiten vom 22.09.2010
6a. Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am
Dienstag, 21.09.2010 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem
Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurden:
6a.1. Bausachen
6a.1.1. Nutzungsänderung, Einbau eines Lagers und Geschäftsraum (Lädchen), Flst. Nr. 265/5, Heubacher Straße
Der Bauherr hat in seinem Gebäude ein Lager mit Geschäftsraum
(Ladengeschäft) eingerichtet. Für diese Nutzungsänderung ist ein Bauantrag erforderlich.
Der Technische Ausschuss hat einstimmig das kommunale Einvernehmen zu der Nutzungsänderung erteilt.
6a.1.2. Erstellung einer Überdachung im Eingangsbereich Flst. 473, Hochbergstraße
An das bestehende Wohngebäude wurde eine Überdachung angebaut. Hierzu ist ein Bauantrag erforderlich.
Der Technische Ausschuss hat das kommunale Einvernehmen dazu einstimmig erteilt.
6a.1.3. Sanierung des Wohnhauses, Errichtung einer Dachgaubennutzung der bestehenden Waschküche als Essplatz und Einbau einer
Schleppergarage in den bestehenden Stall, Flst. 1108, Rötenbach
Das im Außenbereich befindliche Wohngebäude soll saniert und umgebaut
werden. Der Bauherr hat dazu ein Baugesuch eingereicht. Da es sich um
ein sog. teilprivilegiertes Vorhaben handelt, hat der Technische
Ausschuss einstimmig das Einvernehmen erteilt.
6a.1.4. Scheunenumnutzung für Hobbypferdehaltung, Flst. 1212, Innerer Kitzing
Ursprünglich hatte der Bauherr einen Scheunenanbau geplant, der jedoch
durch die Baurechtsbehörde abgelehnt wurde. Die Umplanung sieht nun
eine Scheunenumnutzung für die Hobbypferdehaltung vor. Einstimmig hat
der Technische Ausschuss das kommunale Einvernehmen unter Benennung
von Auflagen erteilt.
6a.2. Erschließung Stichweg Flst. 365/25, Otto-Höfliger-Straße - Vergabe
Einstimmig hat der Technische Ausschuss die Firma Scharpf mit den
Erschließungsarbeiten für den Stichweg an der Otto-Höfliger-Straße als
preisgünstigste Anbieterin beauftragt. Das Angebot lautet auf
23.457,10 €. Gleichzeitig hat der Technische Ausschuss an das
Ingenieurbüro Kolb die Ingenieurleistungen vergeben.
6a.3. Straßenunterhaltung
Jeweils einstimmig beschloss der Technische Ausschuss punktuelle
Straßenunterhaltungsmaßnahmen zu geschätzten Kosten von rund 14.000 €.
Darüber hinaus hat der Technische Ausschuss verschiedenen kleineren
Kanalsanierungsarbeiten und Schachtsanierungsmaßnahmen im
Gemeindegebiet mit rund 15.000 € zugestimmt.
6b. Der Ausschuss für Soziale Angelegenheiten hat in seiner
öffentlichen Sitzung am Mittwoch, 22.09.2010 die nachfolgenden
Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurden:
6b.1. Kindergartenangelegenheiten - Bedarfsplanung bis 2013
Die Gemeindeverwaltung hat dem Ausschuss für Soziale Angelegenheiten
die Kindergartenbedarfsplanung bis ins Kindergartenjahr 2012/2013
vorgelegt. So werden nach den Zahlen im laufenden Kindergartenjahr
2010/2011 die vorhandenen Kindergartenplätze bis zu Ende des
Kindergartenjahres voll belegt sein. Damit erfüllt die Gemeinde den
gesetzlich verankerten Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz im
Gemeindegebiet. Da bzgl. der nachfolgenden Kindergartenjahre 2011/2012
und 2012/13 die Aufnahme der unter 3-jährigen Kinder nicht
vorhersehbar ist, wird die Planung für diese Kindergartenjahre
erschwert. Es lässt sich aufgrund der ermittelten Zahlen jedoch
feststellen, dass für diese beiden künftigen Kindergartenjahre die in
der Gemeinde vorhandenen Betreuungsplätze in jedem Fall ausreichend
sein werden. Die Prognose geht eher davon aus, dass einzelne Plätze
nicht besetzt werden und damit frei bleiben. Mit zunehmend
freibleibenden Plätzen besteht andererseits wieder die Möglichkeit,
die freie Kapazität z. B. durch die weitere Einrichtung von Plätzen
unter 3-jährigen bzw. oder die weitere Steigerung der Qualität des
Betreuungsangebots für die Kinder sinnvoll zu füllen.
Der Ausschuss für Soziale Angelegenheiten nahm nach ausführlicher Beratung von dem
Kindergartenbedarfsplan bis ins Jahr 2013 Kenntnis und stimmte
grundsätzlich zu, die prognostizierten Zahlen mit den tatsächlichen
Anmeldezahlen abzugleichen und bzgl. der Betreuung unter 3-jähriger
die Bedarfsentwicklung im Auge zu behalten, um ggf. auf Entwicklungen
bedarfsgerecht zu reagieren.
6b.2. Kooperation Grundschule – Kindergarten in Form des Bildungshauses 3 – 10
Mit Beginn des Schuljahres 2007/2008 startete in Baden-Württemberg das
Modellprojekt „Bildungshaus“ für 3 – 10-jährige“, das Kindern die
Chance bietet, über einen Zeitraum von 7 Jahren gemeinsam zu lernen
und zu spielen. Ab dem Schuljahr 2010/2011 (voraussichtlich Feb. 2011)
wird es eine Ausdehnung um weitere 70 Standorte für Bildungshäuser geben.
Die Bildungshäuser sind von den nachfolgenden Leitgedanken getragen:
- Das Kind steht im Mittelpunkt der frühkindlichen Bildung und der Bildung in der Grundschule
- Jedes Kind wird individuell begleitet und gefördert
- Durch das Bildungshaus soll eine kontinuierliche und möglichst bruchlose Bildungsbiographie ermöglicht werden
- Kinder lernen u. a. in altersgemischten Gruppen miteinander und voneinander
- Eine intensive Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit dem Elternhaus bietet Kindern Halt und Unterstützung.
Sie wirkt sich positiv auf die Bildungsprozesse des Kindes aus
- Erzieherinnen und Lehrkräfte bilden ein Team. Sie arbeiten eng zusammen und lernen voneinander. Davon profitieren
sie selbst, am meisten sollen dabei aber die Kinder profitieren.
Der Ausschuss für Soziale Angelegenheiten hat sich gemeinsam mit den
Vertretern der Laubenhartschule und den Vertretern der beiden
Kirchengemeinden und des pädagogischen Personals beider Kindergärten
zum Thema Bildungshaus ausführlich beraten.
Grundsätzlich sehen die Beteiligten das Projekt Bildungshaus sehr positiv, wollen jedoch vor
einer abschließenden Empfehlung weitere Informationen über bereits
umgesetzte Projekte einholen.
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- Bekanntgaben/Verschiedenes
Unter dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben/Verschiedenes informierte der Vorsitzende zu den nachfolgenden Punkten:
7.1. Benefizkonzert in der STB-Halle zu Gunsten der Kultur- und Sportstiftung
Erfreut zeigte sich der Vorsitzende darüber dass im Rahmen des
Benefizkonzertes im März ein Betrag von 2.256,18 € durch die Vereine
erwirtschaftet wurde, den alle Teilnehmer der Kultur- und
Sportstiftung Bartholomä zur Verfügung stellen. In dem Zusammenhang
dankte der Bürgermeister ausdrücklich allen beteiligten Vereinen und
Helfern des Benefizkonzertes.
7.2. Straßenverkehrsschau
Der Vorsitzende informierte darüber, dass in der letzten
Straßenverkehrsschau durch die Gemeinde angeregt wurde, im Bereich
Heubacher Straße/Hauptstraße eine Fußgängerquerung/Fußgängerüberweg
anzulegen. Die durch die Straßenverkehrsschau nun durchgeführte
Verkehrszählung ergab, dass die für die Anlegung eines
Fußgängerüberweges erforderlichen Zahlen nicht gegeben sind und
insofern das Landratsamt die Anlegung einer Fußgängerquerung
(Zebrastreifen) ablehnt.
7.3. Ersatzbeschaffung Feuerwehrfahrzeug LF 8
Der Bürgermeister gab bekannt, dass der Bewilligungsbescheid des
Ausgleichstock für die Ersatzbeschaffung des Feuerwehrfahrzeug LF 8
nun schriftlich vorliege. Die Gemeinde erhalte für die notwendige
Ersatzbeschaffung einen Betrag von 40.000 € und zusätzlich aus der
Fachförderung des Landes 82.500,-- €. Derzeit stelle die Freiwillige
Feuerwehr den geplanten Bedarf für die Ausstattung und Beladung des
Ersatzfahrzeuges zusammen.
7.4. Historische Ausstellung im Dorfhaus
Der Vorsitzende informierte, dass von Freitag, 29.10. bis Sonntag,
07.11.2010 im Dorfhaus eine historische Ausstellung zur Bartholomäer
Ortsgeschichte stattfinde. Die offizielle Eröffnung sei für Freitag,
29.10.2010, geplant. Dazu sei die gesamte Bürgerschaft herzlich
eingeladen.
7.5. Stuttgart 21
Der Vorsitzende gab den Mitgliedern des Gemeinderates eine umfassende
Informationsschrift des Städte- und Gemeindetags Baden-Württemberg zu
Stuttgart 21 zur Kenntnis.
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- Anfragen der Gemeinderäte
Die Anfragen der Gemeinderäte richteten sich zu den nachfolgenden Punkten:
- Feuerwerk am Freitag, 17.09.2010
Auf die Nachfrage kritisierte der Vorsitzende dieses Feuerwerk, das
verständlicherweise zu erheblichem Ärger in der Bürgerschaft aufgrund
der Durchführung am späten Abend und vor allem wegen der immensen Lautstärke geführt habe.
Er informierte, dass Pyrotechniker grundsätzlich Feuerwerke genehmigungsfrei durchführen können. Dies sei
im Sprengstoffgesetz und der Verordnung geregelt. Rechtlich sei es
schwierig, dass die Gemeinde Feuerwerke von Personen mit
sprengstoffrechtlichen Befähigungsscheinen verhindern kann. Die
Pyrotechniker stünden jedoch auch unter der Aufsicht der
Kreisbehörden. Derzeit prüfe die Verwaltung nach allen Richtungen;
auch werde er im gemeinsamen Gespräch mit den Gastronomiebetrieben
nach Lösungen suchen.
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Ende der öffentlichen Sitzung um 21.25 Uhr.
Eine nichtöffentliche Sitzung mit 4 Tagesordnungspunkten schloss sich an.
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vorbehalten |
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