Aus dem Gemeinderat
Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 29. September 2010
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 8 Gemeinderäte
Beginn der Sitzung um 18.30 Uhr
Ende der Sitzung um 21.25 Uhr
Zuhörer: 15
 
  1. Bericht aus den Kommissionen zur Sportentwicklungsplanung
    - weiteres Vorgehen
A. Sachverhalt
Die Sportentwicklungsplanung „Bewegtes Dorf – Mobilität für Jung und Alt“ wurde durch den Württembergischen Landessportbund (WLSB) moderiert und über eine lokale Expertenrunde erarbeitet. Die Ergebnisse aus der Entwicklungsplanung – knapp 20 Handlungsempfehlungen - wurden sodann erstmals in der Öffentlichkeit am 20.04.2009 vorgestellt. Die Empfehlungen aus der Konzeption wurden anschließend durch ehrenamtlich arbeitende Kommissionen in verschiedenen Sitzungen weiter konkretisiert.
So hat sich nun insbesondere die Kommission „Kinder“ mit der Frage von Spiel- und Sportmöglichkeiten durch die Errichtung eines Kinderspielplatzes intensiv beschäftigt. Die Kommission „Jugend“ hat sich vornehmlich in ihren Sitzungen um das Thema Klettern und Grillstellen bemüht. Um die Sportentwicklungsplanung stärker im Bewusstsein der Bevölkerung zu halten, hat die Kommission „Öffentlichkeitsarbeit“ im Rahmen des verkaufsoffenen Sonntags im Frühjahr eine Quizaktion durchgeführt und mittlerweile ein Logo für die Sportentwicklung ausgearbeitet.

B. Beratung und Beschlussfassung
Für die Kommission Jugend berichtete GR Michael Ochs aus den drei Kommissionssitzungen. Die Kommission Jugend favorisiere dabei die Anlegung weiterer Grillstellen im Gemeindegebiet, wofür mögliche Standorte bei der JOB, im Gewann „Reute“ (Gemeinde Essingen), nahe des Steinbruchs, am alten Sportplatz oder im Bereich der Kitzinger Ebene in Frage kämen. Von der Kommission wurde jeder Standort bereits mit Ausstattungsmerkmalen für die Grillstellen überplant. Weiterhin schlage die Kommission Jugend dringend vor, sich dem Thema Klettern zu widmen und hierfür einen Kletterturm in der Gemeinde zu planen. Eine erste Kostenschätzung für den Turm belaufe sich dabei auf rund 48.000 €. Stellvertretend für die Kommission Kinder gab der Vorsitzende das Ergebnis bekannt. Die Kommission Kinder empfehle dabei bzgl. der Kinderspiel(sport)plätze die vorhandenen Standorte beizubehalten und einen neuen Standort – speziell für Kinder bis ca. 8 Jahren - anzulegen. Die Kommission hat hierzu bereits konkret die Spielplatzelemente benannt und vorgeschlagen, diesen Spielplatz entweder auf der Marktwiese oder im Bereich STB-Halle nahe des Bauhofs bzw. beim Wohngebiet Brunnenfeldstraße anzulegen.

In der sich anschließenden Beratung dankte das Gremium für die wertvolle Arbeit der Kommissionen. Einig war sich der Gemeinderat darin, dass die Anlegung einer Grillstelle unverzüglich angegangen werden kann. Hier könne schrittweise vorgegangen werden. Als mögliche Standorte hat der Gemeinderat einen Standort bei der Jugendorganisation Bartholomä (JOB) oder im Bereich Hesselschwang favorisiert. Die Gemeindeverwaltung wurde beauftragt, mit der JOB bzw. dem Schwäbischen Albverein Gespräche zu führen.

In Bezug auf die Empfehlung des Kletterturms wurde aus der Mitte des Gemeinderates darauf hingewiesen, dass eine Kletterwand im Rötenbach beim Ev. Jugendheim bestehe. Ansonsten war sich der Gemeinderat in der weiteren Beratung darüber einig, dass ein Kletterturm momentan finanziell nicht darstellbar sei. Die Verwaltung wurde einstimmig beauftragt, sich mit den sporttreibenden Vereinen, insbesondere dem TSV Bartholomä und dem Schwäbischen Turnerbund wegen der Realisierung von Klettereinrichtungen zu besprechen.

Der Vorschlag der Kommission „Kinder“ zur Einrichtung eines Kinderspielplatzes wurde im Gemeinderat allgemein begrüßt. Hierzu wurde die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit der Kommission die Frage der konkreten Ausstattung, des Standortes und der Umsetzung eines Kinderspielplatzes näher zu überprüfen. Einstimmig beschloss der Gemeinderat hierzu, einen Haushaltsansatz für 2011 einzuplanen.
  1. Feststellung der Jahresrechnung 2009
A. Sachverhalt
Die Jahresrechnung ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung dem Gemeinderat durch die Verwaltung vorzulegen. Sie ist innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und vom Gemeinderat innerhalb eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres festzustellen.
Die Jahresrechnung soll Rechenschaft geben über die Einnahmen und Ausgaben des abgelaufenen Haushaltsjahres, über die durchlaufenden Gelder und Fremdmittel, sowie über den Stand des Geldvermögens und der Schulden. Die Jahresrechnung ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern .

B. Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Kuhn stellte fest, dass das tatsächliche Haushaltsvolumen und rund 200.000 € geringer sei, als der Plan 2009 ausgewiesen habe. Dies liege im wesentlichen an dem geringeren Vermögenshaushalt, der mit 552.000 € abschließe (geplant: 714.000 €).
Die Gemeinde konnten alle für 2009 geplanten Investitionen durchführen:
- Die Kanal- und Wasserleitungsbaumaßnahme im Bereich der Beckengasse mit dem dorfgerechten Umbau zur Verbesserung des Wohnumfeldes
- die Resterschließungsarbeiten im Bereich der Marktwiese
- die Erschließung im Baugebiet Brunnenfeldstraße, wo 7 Wohnbauplätze entstanden sind
- die Anlegung eines Fußweges auf der Marktwiese und
- die Aufbringung des Feinbelages im südlichen Teil des Feriendorf Amalienhof
Darüber hinaus war es durch das Konjunkturpaket II des Bundes möglich, für das Lehrschwimmbecken das betagte Klimagerät zu erneuern. Insgesamt seien so 415.000 € für Baumaßnahmen angefallen. Daneben wurden Beschaffungen im Bauhof, wie ein neuer Schneepflug, ein Kleintransporter und Anhänger getätigt.
Erfreulich sei, dass die Gemeinde 2009 keine neuen Schulden aufgenommen habe, obwohl dies der Plan ursprünglich mit knapp 200.000 € zum Haushaltsausgleich noch vorsah. Erfreulich sei auch, dass der Schuldenstand der Gemeinde auf Ende 2009 mit knapp 88.000 € vergleichsweise gering sei.
Im Verwaltungshaushalt sei durch eine sehr sparsame Mittelbewirtschaftung eine Verbesserung um rund 43.000 € eingetreten. So konnte der Verwaltungshaushalt einen Überschuss in Höhe von 118.000 € erwirtschaften und diesen Betrag als Zuführung an den Vermögenshaushalt (geplant waren lediglich 75.000 €) für Investitionen zur Verfügung stellen. Der Vorsitzende dankte dem Gemeinderat und der gesamten Verwaltung für eine disziplinierte und sparsame Haushaltsführung.
Sodann gab Verbandskämmerer Thomas Kiwus dem Gemeinderat ergänzende Informationen zum Jahresabschluss 2009.
Nach kurzer Aussprache bedankte sich der Gemeinderat für die sorgsame Bewirtschaftung beim Verbandskämmerer und dem Bürgermeister und beschloss sodann einstimmig die vorgelegte Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2009.

Jahresrechnung 2009 als PDF-Datei (55 KB)
  1. Bauen im Außenbereich
    - Informationen über Außenbereichssatzung/Entwicklungssatzung
A. Sachverhalt
Der „ungesteuerten“ Zersiedlung der freien Landschaft steht zumindest in Deutschland mit dem Baugesetzbuch ein starkes baurechtliches Instrument entgegen.
Dem Grunde nach sind im Außenbereich nur privilegierte Vorhaben zulässig. Dabei handelt es sich um Vorhaben, die grundsätzlich nur einer nachhaltigen Land- oder Forstwirtschaft oder der öffentlichen Versorgung und dem Wohl der Allgemeinheit dienen. Auch Anlagen, die wie bspw. der Wind- oder Wasserenergie dienen, sind unter bestimmten Voraussetzungen im Außenbereich zulässig. Neben den privilegierten Vorhaben können im Einzelfall Vorhaben zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentlicher Belange nicht beeinträchtigen.
Die Vorstellung des Bundesgesetzgebers zielt grundsätzlich darauf ab, die Bebauung des Außenbereichs strikt zu reglementieren und dem Gebot der Freihaltung der Landschaft von Bebauung gerecht zu werden.
Die baurechtliche „Praxis“ der Unteren Baurechtsbehörden in Baden-Württemberg hat auch für sonstige Vorhaben im Außenbereich, also Vorhaben, die keiner Privilegierung genießen - wenn auch unter engen Voraussetzungen – eine Zulässigkeit erkannt, sofern diese konkreten Vorhaben in der jeweiligen Einzelfallbetrachtung keine öffentlich-rechtlichen Belange beeinträchtigt haben und die Erschließung gesichert ist.
In der nun jüngsten Vergangenheit verfolgt die höhere Baurechtsbehörde im Regierungspräsidium Stuttgart nun eine sehr rigide Bauverhinderung im Außenbereich, nach der sie eine sehr enge Gesetzesauslegung mit dem Ziel der höchstmöglichsten Schonung des Außenbereichs betreibt.
Der Gemeinderat Bartholomä hat bereits im vergangenen Jahr darüber beraten, die Regelung der Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der Außengehöfte daher über eine Satzung regeln zu wollen und hierzu eine grundsätzliche positive Entscheidung getroffen. In der Gemeinderatsitzung holte sich nun das Gremium ergänzend Informationen ein .

B. Beratung und Beschlussfassung
In seinem Sachvortrag ging der Leiter des Verbandsbauamtes, Eberhard Gayer, auf die verschiedenen Satzungsmöglichkeiten im Außenbereich ein. So legte er die rechtlichen Grundsätze einer sog. Umwandlungssatzung, einer Ergänzungssatzung und einer sog. Erleichterungssatzung nach den gesetzlichen Bestimmungen ausführlich dar.
In der sich anschließenden Diskussion wurde mehrheitlich die Ansicht vertreten, eine kommunale Satzung zur Regelung der Zulässigkeit der Vorhaben im Außenbereich anzugehen.
Bei einer Stimmenthaltung beauftragte sodann der Gemeinderat die Verwaltung, einen Abgrenzungsentwurf zu entwerfen und vor einem förmlichen Aufstellungsbeschluss zunächst die jeweiligen Grundstückseigentümer zu dem Abgrenzungsentwurf zu hören.
  1. Einführung der gesplitteten Abwassergebühr
A. Sachverhalt
Die vereinfachte Bemessung der Abwassermenge nach dem jeweiligen Frischwasserbezug ist nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) für alle Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg nicht mehr zulässig. Es ist daher in allen Kommunen des Landes zwingend eine sog. gesplittete Abwassergebühr einzuführen.
Diese gesplittete Abwassergebühr teilt sich künftig in einen Gebührensatz für die Schmutzwasserbeseitigung und eine Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung.
Während das Schmutz- oder Brauchwasser nach wie vor nach der Wasseruhr abgerechnet wird, wird das Niederschlagswasser entsprechend der versiegelten Fläche eines Grundstückes abgerechnet. Es soll damit – im Sinne des Urteils des VGH’s – eine gerechtere Kostenabrechnung der Wasserbeseitigung erreicht werden. Da die Grundlagenermittlung – insbesondere die Betrachtung jedes einzelnen Grundstückes und der Frage, wie stark Flächen des Grundstückes versiegelt sind – nicht zusätzlich zum laufenden Verwaltungsbetriebes möglich ist, haben sich die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft auf ein gemeinsames Handeln und der Beautragung eines Fachbüros verständigt. Ein Angebot der KIRU für die Gemeinde Bartholomä beläuft sich dabei auf rd. 28.000,-- €. Dieses Büro wird zunächst eine Bestandserhebung der versiegelten Flächen vornehmen. Die Bestandserhebung erfolgt durch Befliegung, um eine sehr genaue Datenermittlung zu erhalten. Anschließend erfolgt die Auswertung der Daten und die Übermittlung der Ergebnisse in einem Exposé an die einzelnen Grundstückseigentümer. Auf der Basis der ermittelten und ggf. korrigierten Datenbestandes werden die neuen Gebührensätze kalkuliert und die neue Abwassersatzung erlassen. Ziel ist es dabei, bis Frühjahr 2011 die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in Bartholomä abzuschließen.

B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende kritisierte, dass die Gerichtsentscheidung des VGH einen immensen Verwaltungsaufwand im ganzen Land verursache. Auch die damit verbundenen Kosten für die Umstellung der Gebührenabrechnung seien enorm. Die Gemeinde habe jedoch kein Wahlrecht. Sie müsse die gesplittete Abwassergebühr einführen. Für die Gemeinde Bartholomä bedeute dies, dass kein höheres Gebührenaufkommen verbunden sei. Es solle die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr so bürgerfreundlich wie möglich erfolgen. Daher erhalte jeder Grundstückseigentümer seine eigenen Daten zur Kontrolle und Ergänzung zur Verfügung gestellt.
Verbandskämmerer Thomas Kiwus legte dem Gemeinderat sodann den konkreten Ablauf für die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr dar.
Nach weiterer Beratung und Diskussion beauftragte schließlich der Gemeinderat einstimmig die Verwaltung bzw. Verwaltungsgemeinschaft eine Neuregelung der Abwassersatzung bis Frühjahr 2011 zu erarbeiten und ermächtigte die Verwaltung, einen Vertrag mit der KIRU Ulm/Reutlingen zu Ermittlung der gesplitteten Abwassergebühr einschließlich der dafür erforderlichen Arbeit mit Überfliegen, Berechnen der Grundflächen u.s.w. abzuschließen.
  1. Mitteilungsblatt – Redaktionsstatut
A. Sachverhalt
Die Amtsblätter hatten ursprünglich nur die Funktion, als Bekanntmachungsorgan für die öffentlichen Verlautbarungen der Gemeinde zu dienen. Sie haben in sämtlichen Gemeinden die Bekanntmachung durch „Ausschellen“ durch den Amtsboten abgelöst. Auch die gesetzlichen Regelungen sehen grundsätzlich das „Einrücken in ein gemeindeeigenes Amtsblatt“ als die Form der öffentlichen Bekanntmachung vor.
Gleichzeitig ist das Amtsblatt ein hervorragendes Kommunikationsinstrument zwischen der Gemeinde und ihren Einwohnern. So erfüllt das Amtsblatt auch die Unterrichtungspflicht nach der Gemeindeordnung, wonach diese über wichtige öffentliche Angelegenheiten zu informieren sind.
In Bartholomä werden die Einwohner vornehmlich über das Amtsblatt über die Arbeit des Gemeinderates, der Ausschüsse und der Gemeindeverwaltung unterrichtet. Es dient gleichzeitig der bürgerschaftlichen Selbstverwaltung weil es zur Förderung des Allgemeininteressens an der Verwaltung und der Arbeit des Gemeinderates beiträgt.

B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende teilte mit, dass es sinnvoll sei ein Redaktionsstatut für das Amtsblatt im Gemeinderat zu beschließen, um die Funktion des Blattes klarzulegen und Regelungen des Amtsblattsinhalts zu treffen.
Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig das vorgelegte Redaktionsstatut.
  1. Kenntnisnahme der Beschlüsse der Ausschüsse
    a.) Technischer Ausschuss vom 21.09.2010
    b.) Ausschuss für Soziale Angelegenheiten vom 22.09.2010
6a. Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am Dienstag, 21.09.2010 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurden:

6a.1. Bausachen
6a.1.1. Nutzungsänderung, Einbau eines Lagers und Geschäftsraum (Lädchen), Flst. Nr. 265/5, Heubacher Straße
Der Bauherr hat in seinem Gebäude ein Lager mit Geschäftsraum (Ladengeschäft) eingerichtet. Für diese Nutzungsänderung ist ein Bauantrag erforderlich. Der Technische Ausschuss hat einstimmig das kommunale Einvernehmen zu der Nutzungsänderung erteilt.

6a.1.2. Erstellung einer Überdachung im Eingangsbereich Flst. 473, Hochbergstraße
An das bestehende Wohngebäude wurde eine Überdachung angebaut. Hierzu ist ein Bauantrag erforderlich. Der Technische Ausschuss hat das kommunale Einvernehmen dazu einstimmig erteilt.

6a.1.3. Sanierung des Wohnhauses, Errichtung einer Dachgaubennutzung der bestehenden Waschküche als Essplatz und Einbau einer Schleppergarage in den bestehenden Stall, Flst. 1108, Rötenbach
Das im Außenbereich befindliche Wohngebäude soll saniert und umgebaut werden. Der Bauherr hat dazu ein Baugesuch eingereicht. Da es sich um ein sog. teilprivilegiertes Vorhaben handelt, hat der Technische Ausschuss einstimmig das Einvernehmen erteilt.

6a.1.4. Scheunenumnutzung für Hobbypferdehaltung, Flst. 1212, Innerer Kitzing
Ursprünglich hatte der Bauherr einen Scheunenanbau geplant, der jedoch durch die Baurechtsbehörde abgelehnt wurde. Die Umplanung sieht nun eine Scheunenumnutzung für die Hobbypferdehaltung vor. Einstimmig hat der Technische Ausschuss das kommunale Einvernehmen unter Benennung von Auflagen erteilt.

6a.2. Erschließung Stichweg Flst. 365/25, Otto-Höfliger-Straße - Vergabe
Einstimmig hat der Technische Ausschuss die Firma Scharpf mit den Erschließungsarbeiten für den Stichweg an der Otto-Höfliger-Straße als preisgünstigste Anbieterin beauftragt. Das Angebot lautet auf 23.457,10 €. Gleichzeitig hat der Technische Ausschuss an das Ingenieurbüro Kolb die Ingenieurleistungen vergeben.

6a.3. Straßenunterhaltung
Jeweils einstimmig beschloss der Technische Ausschuss punktuelle Straßenunterhaltungsmaßnahmen zu geschätzten Kosten von rund 14.000 €. Darüber hinaus hat der Technische Ausschuss verschiedenen kleineren Kanalsanierungsarbeiten und Schachtsanierungsmaßnahmen im Gemeindegebiet mit rund 15.000 € zugestimmt.

6b. Der Ausschuss für Soziale Angelegenheiten hat in seiner öffentlichen Sitzung am Mittwoch, 22.09.2010 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurden:

6b.1. Kindergartenangelegenheiten - Bedarfsplanung bis 2013
Die Gemeindeverwaltung hat dem Ausschuss für Soziale Angelegenheiten die Kindergartenbedarfsplanung bis ins Kindergartenjahr 2012/2013 vorgelegt. So werden nach den Zahlen im laufenden Kindergartenjahr 2010/2011 die vorhandenen Kindergartenplätze bis zu Ende des Kindergartenjahres voll belegt sein. Damit erfüllt die Gemeinde den gesetzlich verankerten Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz im Gemeindegebiet. Da bzgl. der nachfolgenden Kindergartenjahre 2011/2012 und 2012/13 die Aufnahme der unter 3-jährigen Kinder nicht vorhersehbar ist, wird die Planung für diese Kindergartenjahre erschwert. Es lässt sich aufgrund der ermittelten Zahlen jedoch feststellen, dass für diese beiden künftigen Kindergartenjahre die in der Gemeinde vorhandenen Betreuungsplätze in jedem Fall ausreichend sein werden. Die Prognose geht eher davon aus, dass einzelne Plätze nicht besetzt werden und damit frei bleiben. Mit zunehmend freibleibenden Plätzen besteht andererseits wieder die Möglichkeit, die freie Kapazität z. B. durch die weitere Einrichtung von Plätzen unter 3-jährigen bzw. oder die weitere Steigerung der Qualität des Betreuungsangebots für die Kinder sinnvoll zu füllen.
Der Ausschuss für Soziale Angelegenheiten nahm nach ausführlicher Beratung von dem Kindergartenbedarfsplan bis ins Jahr 2013 Kenntnis und stimmte grundsätzlich zu, die prognostizierten Zahlen mit den tatsächlichen Anmeldezahlen abzugleichen und bzgl. der Betreuung unter 3-jähriger die Bedarfsentwicklung im Auge zu behalten, um ggf. auf Entwicklungen bedarfsgerecht zu reagieren.

6b.2. Kooperation Grundschule – Kindergarten in Form des Bildungshauses 3 – 10
Mit Beginn des Schuljahres 2007/2008 startete in Baden-Württemberg das Modellprojekt „Bildungshaus“ für 3 – 10-jährige“, das Kindern die Chance bietet, über einen Zeitraum von 7 Jahren gemeinsam zu lernen und zu spielen. Ab dem Schuljahr 2010/2011 (voraussichtlich Feb. 2011) wird es eine Ausdehnung um weitere 70 Standorte für Bildungshäuser geben.
Die Bildungshäuser sind von den nachfolgenden Leitgedanken getragen:
- Das Kind steht im Mittelpunkt der frühkindlichen Bildung und der Bildung in der Grundschule
- Jedes Kind wird individuell begleitet und gefördert
- Durch das Bildungshaus soll eine kontinuierliche und möglichst bruchlose Bildungsbiographie ermöglicht werden
- Kinder lernen u. a. in altersgemischten Gruppen miteinander und voneinander
- Eine intensive Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit dem Elternhaus bietet Kindern Halt und Unterstützung. Sie wirkt sich positiv auf die Bildungsprozesse des Kindes aus
- Erzieherinnen und Lehrkräfte bilden ein Team. Sie arbeiten eng zusammen und lernen voneinander. Davon profitieren sie selbst, am meisten sollen dabei aber die Kinder profitieren.
Der Ausschuss für Soziale Angelegenheiten hat sich gemeinsam mit den Vertretern der Laubenhartschule und den Vertretern der beiden Kirchengemeinden und des pädagogischen Personals beider Kindergärten zum Thema Bildungshaus ausführlich beraten.
Grundsätzlich sehen die Beteiligten das Projekt Bildungshaus sehr positiv, wollen jedoch vor einer abschließenden Empfehlung weitere Informationen über bereits umgesetzte Projekte einholen.
  1. Bekanntgaben/Verschiedenes
Unter dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben/Verschiedenes informierte der Vorsitzende zu den nachfolgenden Punkten:
7.1. Benefizkonzert in der STB-Halle zu Gunsten der Kultur- und Sportstiftung
Erfreut zeigte sich der Vorsitzende darüber dass im Rahmen des Benefizkonzertes im März ein Betrag von 2.256,18 € durch die Vereine erwirtschaftet wurde, den alle Teilnehmer der Kultur- und Sportstiftung Bartholomä zur Verfügung stellen. In dem Zusammenhang dankte der Bürgermeister ausdrücklich allen beteiligten Vereinen und Helfern des Benefizkonzertes.

7.2. Straßenverkehrsschau
Der Vorsitzende informierte darüber, dass in der letzten Straßenverkehrsschau durch die Gemeinde angeregt wurde, im Bereich Heubacher Straße/Hauptstraße eine Fußgängerquerung/Fußgängerüberweg anzulegen. Die durch die Straßenverkehrsschau nun durchgeführte Verkehrszählung ergab, dass die für die Anlegung eines Fußgängerüberweges erforderlichen Zahlen nicht gegeben sind und insofern das Landratsamt die Anlegung einer Fußgängerquerung (Zebrastreifen) ablehnt.

7.3. Ersatzbeschaffung Feuerwehrfahrzeug LF 8
Der Bürgermeister gab bekannt, dass der Bewilligungsbescheid des Ausgleichstock für die Ersatzbeschaffung des Feuerwehrfahrzeug LF 8 nun schriftlich vorliege. Die Gemeinde erhalte für die notwendige Ersatzbeschaffung einen Betrag von 40.000 € und zusätzlich aus der Fachförderung des Landes 82.500,-- €. Derzeit stelle die Freiwillige Feuerwehr den geplanten Bedarf für die Ausstattung und Beladung des Ersatzfahrzeuges zusammen.

7.4. Historische Ausstellung im Dorfhaus
Der Vorsitzende informierte, dass von Freitag, 29.10. bis Sonntag, 07.11.2010 im Dorfhaus eine historische Ausstellung zur Bartholomäer Ortsgeschichte stattfinde. Die offizielle Eröffnung sei für Freitag, 29.10.2010, geplant. Dazu sei die gesamte Bürgerschaft herzlich eingeladen.

7.5. Stuttgart 21
Der Vorsitzende gab den Mitgliedern des Gemeinderates eine umfassende Informationsschrift des Städte- und Gemeindetags Baden-Württemberg zu Stuttgart 21 zur Kenntnis.
  1. Anfragen der Gemeinderäte
Die Anfragen der Gemeinderäte richteten sich zu den nachfolgenden Punkten:
- Feuerwerk am Freitag, 17.09.2010
Auf die Nachfrage kritisierte der Vorsitzende dieses Feuerwerk, das verständlicherweise zu erheblichem Ärger in der Bürgerschaft aufgrund der Durchführung am späten Abend und vor allem wegen der immensen Lautstärke geführt habe.
Er informierte, dass Pyrotechniker grundsätzlich Feuerwerke genehmigungsfrei durchführen können. Dies sei im Sprengstoffgesetz und der Verordnung geregelt. Rechtlich sei es schwierig, dass die Gemeinde Feuerwerke von Personen mit sprengstoffrechtlichen Befähigungsscheinen verhindern kann. Die Pyrotechniker stünden jedoch auch unter der Aufsicht der Kreisbehörden. Derzeit prüfe die Verwaltung nach allen Richtungen; auch werde er im gemeinsamen Gespräch mit den Gastronomiebetrieben nach Lösungen suchen.
Ende der öffentlichen Sitzung um 21.25 Uhr.
Eine nichtöffentliche Sitzung mit 4 Tagesordnungspunkten schloss sich an.
 
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