| Aus dem Gemeinderat |
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Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am
27. Oktober 2010
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Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 10
Gemeinderäte
Beginn der Sitzung um 18.30
Uhr
Ende der Sitzung um 20.25
Uhr
Zuhörer: 7
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- Ehrung von Kommandant Michael Knöpfle
Zu Beginn der Sitzung beglückwünschte Bürgermeister Thomas Kuhn den Feuerwehrkommandant, Herrn Knöpfle, für die 25-jährige verantwortliche
Tätigkeit als Kommandant und dankte ihm namens des Gemeinderats für seinen persönlichen Einsatz, sein Engagement und seinen Dienst für die
Bürgerschaft.
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- Einführung der gesplitteten Abwassergebühr
- Festlegung einzelner Satzungsregelung
A. Sachverhalt
Aufgrund des rechtskräftigen Urteils durch den Verwaltungsgerichtshof
Mannheim vom 4.3.2010 wird eine Aufteilung der Gebühren in eine
Schmutzwassergebühr (sowie bisher) und eine Oberflächenwassergebühr
(neu) verlangt. Mit dieser Vorgabe hat sich der Gemeinderat in seiner
öffentlichen Sitzung am 29. September ausführlich beschäftigt und
einstimmig beschlossen, eine Neuregelung der Abwassersatzung bis
Frühjahr 2011 zu erarbeiten und hierzu die Verwaltung ermächtigt,
einen Vertrag mit der KIRU Ulm/Reutlingen zur Ermittlung der
gesplitteten Abwassergebühr einschließlich der dafür erforderlichen
Arbeiten mit Überfliegen, Berechnen der Grundflächen u.s.w. abzuschließen.
Um nun die Oberflächenwassergebühr zu berechnen und
einzuführen, müssen die befestigten Flächen, von denen unmittelbar
oder mittelbar Oberflächenwasser in die öffentliche Kanalisation
fließt, erfasst und anschließend die Abwassersatzung geändert werden.
Da nicht jede Oberfläche gleich ist, ist eine Festlegung der
Abflussfaktoren der Grundstücksflächen, eine Flächendifferenzierung
und die Betrachtung von Zisternen und Versiegelungsanlagen vorzunehmen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Aus der Mitte des Gremiums wurde die Entscheidung des
Verwaltungsgerichtshof Mannheim zur gesplitteten Abwassergebühr
kritisiert. Der hohe Verwaltungsaufwand für sämtliche Städte und
Gemeinden in Baden-Württemberg und die damit zusammenhängenden Kosten,
die letztlich von jedem Gebührenzahler zu tragen sind, seien im
Hinblick auf das Ergebnis einer gerechteren Gebührenaufteilung völlig
unverhältnismäßig.
Der Gemeinde bringt dies selber kein höheres
Gebührenaufkommen, so der Vorsitzende. Der Gemeinderat habe jedoch
keine Wahlmöglichkeit und müsse die gesplittete Abwassergebühr einführen.
Nach weiterer Beratung beschloss sodann der Gemeinderat die
Faktoren zur Differenzierung der Flächen. So werden vollständig
versiegelte Flächen mit dem Faktor 0,9, stark versiegelte Flächen mit
0,6 und wenig versiegelte Flächen mit 0,3 angesetzt.
Versickerungssysteme wie Sickermulden u.a. werden mit 0,3 angesetzt,
wie auch Zisternen grundsätzlich Berücksichtigung finden werden.
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- Neufassung der Erschließungsbeitragssatzung
A. Sachverhalt
Das vom Landtag 2009 beschlossene Gesetz zur Reform des
Gemeindehaushaltsrechts schlägt auch auf das Kommunalabgabengesetz
(KAG) durch. Seit dem 9.5.2009 enthält damit das KAG für Anbaustraßen
und Wohnwege keine Mindest-Gemeindeanteilsregelung mehr, sondern legt
den gemeindlichen Eigenanteil verpflichtend auf 5 v.H. fest.
Die Erschließungsbeitragssatzung 2006 weist noch einen Gemeindeanteil von
10% aus. Die Städte und Gemeinden müssen ihre
Erschließungsbeitragssatzung nun der neuen Rechtslage anpassen, d.h.
einen Satzungsbeschluss fassen, mit dem der nun gesetzlich festgelegte
Gemeindeanteil von 5 v.H. für Anbaustraßen und Wohnwege in die
Erschließungsbeitragssatzung übernommen wird.
Infolge der abschließenden Gesetzesregelung haben die Gemeinden kein Ermessen
mehr, einen höheren Gemeindeanteil für Anbaustraßen und Wohnwege
festzulegen. Daneben werden über die Satzungsneuregelung die
beitragsfähigen Erschließungskosten konkretisiert.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig die
Neufassung der Erschließungsbeitragssatzung.
Erschließungsbeitragssatzung 2010 als PDF-Datei (148 KB)
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- Teilnahme am Programm des Umweltministeriums "Fläche gewinnen durch Innenentwicklung"
A. Sachverhalt
Die Gemeinde Bartholomä verfolgt das Ziel, den Ortskern Bartholomä
lebendig zu erhalten. Das Wohnen in der Ortsmitte, das Leben im
Ortskern, die private Infrastruktur (wie beispielsweise Einzelhandel,
ärztliche Versorgung, .....), wie auch die öffentliche Infrastruktur
aufrecht und attraktiv zu halten sind dabei wichtige Ziele.
Rückläufige Einwohnerzahlen – wie in vielen ländlich strukturierten
Städten und Gemeinden und die Verschiebung im demographische
Altersaufbau der Bevölkerung – erschweren dabei die Realisierung
dieser Ziele.
Eine nachhaltige Innenentwicklung benötigt daher eine
Abschätzung der weiteren Entwicklung in diesem Bereich.
Die Gemeinde hat konsequent bereits mit Unterstützung aus dem Entwicklungsprogramms
Ländlicher Raum eine Konzeption zur Aktivierung innerörtlicher
Potentiale zur Eindämmung des Landschaftsverbrauchs (MELAP) im Jahr
2006/2007 auf den Weg gebracht.
Von dieser Untersuchung hat die Gemeinde wesentliche Handlungsempfehlungen erhalten und konnte auf
dieser Datenbasis auch beispielsweise konkrete Bauprojekte wie die
Aktivierung der gewerblichen Brache Ginzkey im Bereich
Brunnenfeldstraße 2008/2009 oder die Gestaltung des Wohnumfeldes im
Bereich der Ortsmitte (2009) realisieren.
Die Ermittlung und Bewertung des innerörtlichen Potentials in der Untersuchung nach MELAP 2006
stellt jedoch eine „Momentaufnahme“ dar und basiert insbesondere auf
der Bevölkerungsentwicklung zwischen 1990 und 2005 (2.197 Einwohner)
mit einer damals noch festgestellten Zunahme der Bevölkerung von 16,7
% bzw. 1,1 %/Jahr.
Seit dem Jahr 2006 ist die Bevölkerungsentwicklung
in der Gemeinde Bartholomä rückläufig und beträgt aktuell 2.139
Einwohner.
In Kooperation mit dem Regionalverband Ostwürttemberg und
einer weiteren Gemeinde im Landkreis, die die gleiche Zielsetzung wie
die Gemeinde Bartholomä verfolgt, soll daher die Untersuchung nach
MELAP aus dem Jahr 2006 nicht nur aktualisiert, sondern auch im Sinne
einer Abschätzung bis 2025 fortgeschrieben werden.
Dieser Untersuchung soll dem Gemeinderat wesentliche Daten und Entwicklungsperspektiven
geben. Schließlich müssen nach Ansicht der Verwaltung bei immer
geringer werdenden kommunalen Finanzen diese verstärkt konzentriert
und zielgerichtet eingesetzt werden. Daher sollen die demographischen
Veränderungen ermittelt bzw. für die Zukunft abgeschätzt werden um die
Auswirkungen der Demographie auf das kommunale Handeln zu begreifen,
verständlich zu machen und Empfehlungen zu geben. Über das Programm
des Umweltministeriums Baden-Württemberg „Fläche gewinnen durch
Innenentwicklung“ steht ein 50 %iger Zuschuss zu Untersuchungskosten
in Aussicht. Ein entsprechender Zuschussantrag wurde bereits
vorsorglich Frist wahrend zum 01.10.2010 beim Umweltministerium
eingereicht .
B. Beratung und Beschlussfassung
Prof. Günther Schöfl vom Büro Forschungsgruppe Stadt + Umwelt
erläuterte die Inhalte des Untersuchungsprogramms und ging auf die
Vorteile eine solchen Konzeption ein. Durch die Beteiligung über
Regionalverband und einer weiteren Gemeinde im Ostalbkreis seien für
die Gemeinde Bartholomä erhebliche Kostensynergien verbunden. So werde
der Anteil der Gemeinde gerade noch 3.000,-- € betragen.
Nach weiterer Beratung beschloss der Gemeinderat sodann bei einer Gegenstimme und
einer Stimmenthaltungen nach Vorliegen der Bewilligung an dem Programm
des Umweltministeriums teilzunehmen und den Auftrag an die
Forschungsgruppe Stadt + Umwelt zu erteilen. Das Büro gibt in dem
Zusammenhang die Zusage, bei Ausbleiben der Bewilligung, den
Zuschussbetrag selber zu tragen.
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- Ersatzbeschaffung des Löschfahrzeug LF 8
A. Sachverhalt
Gemäß dem Feuerwehrgesetz (FwG) hat jede Gemeinde auf ihre Kosten
eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige
Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten.
Dabei hat die Gemeinde insbesondere die für einen geordneten und erfolgreichen
Einsatz der Feuerwehr erforderlichen Feuerwehrausrüstungen und
–einrichtungen, sowie die Einrichtungen und Geräte zur Kommunikation
zu beschaffen und zu unterhalten. Nach der Satzung über die
Freiwillige Feuerwehr Bartholomä (Feuerwehrsatzung) ist die
Freiwillige Feuerwehr eine gemeinnützige, der Nächstenhilfe dienende
Einrichtung der Gemeinde Bartholomä ohne eigene Rechtspersönlichkeit.
Dabei hat die Feuerwehr bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen
Notständen, die durch Naturereignisse, Einstürze, Unglücksfälle und
dergleichen verursacht sind, Hilfe zu leisten und den Einzelnen und
das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen. Weiterhin
hat die Feuerwehr zur Rettung von Menschen und Tieren aus
lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe zu leisten.
Im Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Bartholomä 2008 sind die
Löschfahrzeuge LF16/12 (Anschaffung 2001) und LF8 (Anschaffung 1981)
enthalten. Zur Erfüllung der Kriterien aus den „Hinweisen zur
Leistungsfähigkeit einer Gemeindefeuerwehr“ sind diese beiden
Fahrzeuge als Mindestausstattung aufgeführt.
Mit diesen Löschfahrzeugen kann der notwendige Grundschutz in der Gemeinde
sichergestellt werden. Einsatztaktisch sind die beiden Fahrzeuge
sowohl für Brandeinsätze, wie auch für die technische Hilfeleistung
notwendig.
Im Bedarfsplan 2008 ist festgestellt, dass das betagte
Löschfahrzeug LF8 zwischen 2009 - 2011 ersetzt werden sollte, um den
Grundschutz der Gemeinde, welche nicht auf die Unterstützung von
Nachbarwehren innerhalb der geforderten Zeiten zurückgreifen kann, zu
gewährleisten. Dieser Ersatz des Löschfahrzeugs muss adäquat erfolgen
und muss auf jeden Fall eine Gruppe aufnehmen können, um das benötigte
Personal mit den beiden vorhandenen Fahrzeugen schnell zur
Einsatzstelle transportieren zu können. Das adäquate Fahrzeug in der
Ersatzbeschaffung ist das HLF10/6.
Erfreulich ist, dass die Gemeinde nach dem Zuwendungsbescheid der Verwaltungsvorschrift Zuwendungen
Feuerwehrwesen (Z-Feu) einen Zuwendungsbetrag in Höhe von 82.500 € erhält.
Mit Bescheid des Landes Baden-Württemberg aus Mitteln des
Ausgleichstocks erhält die Gemeinde darüber hinaus einen Betrag in
Höhe von 40.000 € für die Ersatzbeschaffung bewilligt. In Summe stehen
somit Einnahmen von 122.500 € zu Buche.
B. Beratung und Beschlussfassung
Kommandant Michael Knöpfle legte dem Gremium die rechtlichen
Voraussetzungen für die notwendige Ersatzbeschaffung des LF8 dar.
Dabei ging er insbesondere auf die Alarm- und Ausrückeordnung ein, die
vorschreibe, dass innerhalb von 10 Minuten eine erste Löschgruppe am
Einsatzort und innerhalb der ersten 15 Minuten die zweite Löschgruppe
eingetroffen sein müsse. Die Gemeinde benötige daher ein zweites
wasserführendes Fahrzeug. Es sei auch nicht möglich, die Maßgaben, der
Alarm- und Ausrückeordnung durch die Nachbarwehren zu gewährleisten,
da diese aufgrund der weiten Anfahrt die Einsatzzeiten nicht einhalten könnten.
In der sich anschließenden Beratung stellte das Gremium fest,
dass die Ersatzbeschaffung notwendig ist, weil die Gemeinde als
Trägerin der Feuerwehr hier eine Pflichtaufgabe gesetzlich zugewiesen bekommen habe.
Nach weiterer Beratung beschloss der Gemeinderat, das
HLF10/6 nach den gesetzlichen Vorschriften auszuschreiben und
beauftragte die Verwaltung, alle weiteren Schritte dazu einzuleiten.
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- Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses und des Ausschuss für Soziale Angelegenheiten
Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.10.2010, der Ausschuss für soziale
Angelegenheiten in seiner Sitzung am 20.10.2010, die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat zur
Kenntnis gegeben wurden:
6.1. Technischer Ausschuss
a.) Neubau eines Gartengerätehauses auf Grundstück Flst. 249/3, Albuchweg
Zu dem gestellten Bauantrag wurde das Einvernehmen – vorbehaltlich
des Ergebnisses aus der Nachbarbeteiligung – erteilt.
b.) Neubau eines Einfamilienhauses auf Grundstück Flst. 23, Lauterburger Straße
Wegen der Lage des Gebäudes hat der Technische Ausschuss das Einvernehmen versagt, jedoch eine
positive Entscheidung in Aussicht gestellt, sofern das Wohngebäude in seiner Lage gedreht wird.
c.) Teilabbruch des Gebäudes mit teilweise Um- und Anbau, Grundstück Flst. 23, Lauterburger Straße
Zu dem gestellten (Abbruch-)Baugesuch hat der Technische Ausschuss einstimmig das Einvernehmen erteilt.
6.2. Ausschuss für Soziale Angelegenheiten
Kooperation Grundschule – Kindergärten in Form des Bildungshauses 3 - 10
Das Land Baden-Württemberg plant, die Bildungshäuser weiter zu
entwickeln. Bereits schon im laufenden Kindergartenjahr – bzw.
Schuljahr sollen weitere 70 Bildungshäuser eingerichtet werden.
Das Land hatte bereits 2007 das Modellprojekt Bildungshaus 3 – 10 ins
Leben gerufen. Daran haben 33 Bildungshäuser im Land teilgenommen.
Im Rahmen dieses Projektes sollen neue Wege im Bereich der frühkindlichen
Bildung gegangen und die Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und
Grundschulen eng miteinander verzahnt werden, sodass eine durchgängige
Bildungseinrichtung entstehen kann. Bei dem Projekt Bildungshaus geht
es um nichts anderes als lediglich die Kooperation zwischen den
Kindergärten und der Grundschule zu verfestigen.
Der Ausschuss für Soziale Angelegenheiten hatte sich in der öffentlichen Sitzung am
22.09.2010 sehr ausführlich mit dem Bildungshaus beraten. In dieser
Sitzung wurde gemeinsam mit den Kindergärten, den kirchlichen Träger
der Kindertagesstätten und der Grundschule die Möglichkeit des
Bildungshauses erörtert.
Grundsätzlich wurde in der dortigen Sitzung
das Projekt Bildungshaus sehr positiv bewertet. Es wurden verschiedene
Fragen bzgl. der Freiwilligkeit, der Finanzierung des pädagogischen
Konzepts und der Umsetzung besprochen. Vor einer abschließenden
Entscheidung sollten daher verschiedene Informationen über bereits
umgesetzte Projekte eingeholt werden.
So wurde am Donnerstag, 7. Oktober 2010 das „Bildungshaus“ Weinstadt-Endersbach“ und am Mittwoch,
13. Oktober 2010 das Bildungshaus „Göppingen-Holzheim“ unter
Beteiligung der Kindergärten und der Laubenhartschule besichtigt.
Bei einer Stimmenthaltung hat der Ausschuss für Soziale Angelegenheit
mehrheitlich beschlossen, im Einvernehmen mit den Kirchengemeinden und
der Laubenhartschule einen Antrag auf Einrichtung eines Bildungshauses
in Bartholomä zu stellen und hierzu positiv entschieden, im Falle der
Umsetzung des Bildungshauses auf der Basis der bestehenden Verträge
mit den Kirchengemeinden zusätzliche Anrechnungsstunden für das
pädagogische Personal der Kindergärten zur Verfügung zu stellen.
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- Bekanntgaben/Verschiedenes
Der Vorsitzende informierte zu den nachfolgenden Punkten:
Durchführung einer Straßenverkehrsschau am 06.10.2010
Bürgermeister Kuhn erläuterte, dass unter anderem die Straßenverkehrsschau die 70 km/h-Beschränkung auf der L 1162 aus Steinheim
kommend auf Antrag der Gemeinde weiter nach außen verlege. Diese verkehrsrechtliche Anordnung komme auch der Anregung der Bewohner aus
dem Amalienhof entgegen, die eine Geschwindigkeitsreduzierung an der Zufahrt Amalienhof moniert hatten.
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Ende der öffentlichen Sitzung um 20.25 Uhr.
Eine nichtöffentliche Sitzung mit 2 Tagesordnungspunkten schloss sich an.
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