Aus dem Gemeinderat
Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 27. Oktober 2010
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 10 Gemeinderäte
Beginn der Sitzung um 18.30 Uhr
Ende der Sitzung um 20.25 Uhr
Zuhörer: 7
 
  1. Ehrung von Kommandant Michael Knöpfle
Zu Beginn der Sitzung beglückwünschte Bürgermeister Thomas Kuhn den Feuerwehrkommandant, Herrn Knöpfle, für die 25-jährige verantwortliche Tätigkeit als Kommandant und dankte ihm namens des Gemeinderats für seinen persönlichen Einsatz, sein Engagement und seinen Dienst für die Bürgerschaft.
  1. Einführung der gesplitteten Abwassergebühr
    - Festlegung einzelner Satzungsregelung
A. Sachverhalt
Aufgrund des rechtskräftigen Urteils durch den Verwaltungsgerichtshof Mannheim vom 4.3.2010 wird eine Aufteilung der Gebühren in eine Schmutzwassergebühr (sowie bisher) und eine Oberflächenwassergebühr (neu) verlangt. Mit dieser Vorgabe hat sich der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 29. September ausführlich beschäftigt und einstimmig beschlossen, eine Neuregelung der Abwassersatzung bis Frühjahr 2011 zu erarbeiten und hierzu die Verwaltung ermächtigt, einen Vertrag mit der KIRU Ulm/Reutlingen zur Ermittlung der gesplitteten Abwassergebühr einschließlich der dafür erforderlichen Arbeiten mit Überfliegen, Berechnen der Grundflächen u.s.w. abzuschließen.
Um nun die Oberflächenwassergebühr zu berechnen und einzuführen, müssen die befestigten Flächen, von denen unmittelbar oder mittelbar Oberflächenwasser in die öffentliche Kanalisation fließt, erfasst und anschließend die Abwassersatzung geändert werden. Da nicht jede Oberfläche gleich ist, ist eine Festlegung der Abflussfaktoren der Grundstücksflächen, eine Flächendifferenzierung und die Betrachtung von Zisternen und Versiegelungsanlagen vorzunehmen.

B. Beratung und Beschlussfassung
Aus der Mitte des Gremiums wurde die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshof Mannheim zur gesplitteten Abwassergebühr kritisiert. Der hohe Verwaltungsaufwand für sämtliche Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg und die damit zusammenhängenden Kosten, die letztlich von jedem Gebührenzahler zu tragen sind, seien im Hinblick auf das Ergebnis einer gerechteren Gebührenaufteilung völlig unverhältnismäßig.
Der Gemeinde bringt dies selber kein höheres Gebührenaufkommen, so der Vorsitzende. Der Gemeinderat habe jedoch keine Wahlmöglichkeit und müsse die gesplittete Abwassergebühr einführen.
Nach weiterer Beratung beschloss sodann der Gemeinderat die Faktoren zur Differenzierung der Flächen. So werden vollständig versiegelte Flächen mit dem Faktor 0,9, stark versiegelte Flächen mit 0,6 und wenig versiegelte Flächen mit 0,3 angesetzt. Versickerungssysteme wie Sickermulden u.a. werden mit 0,3 angesetzt, wie auch Zisternen grundsätzlich Berücksichtigung finden werden.
  1. Neufassung der Erschließungsbeitragssatzung
A. Sachverhalt
Das vom Landtag 2009 beschlossene Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts schlägt auch auf das Kommunalabgabengesetz (KAG) durch. Seit dem 9.5.2009 enthält damit das KAG für Anbaustraßen und Wohnwege keine Mindest-Gemeindeanteilsregelung mehr, sondern legt den gemeindlichen Eigenanteil verpflichtend auf 5 v.H. fest.
Die Erschließungsbeitragssatzung 2006 weist noch einen Gemeindeanteil von 10% aus. Die Städte und Gemeinden müssen ihre Erschließungsbeitragssatzung nun der neuen Rechtslage anpassen, d.h. einen Satzungsbeschluss fassen, mit dem der nun gesetzlich festgelegte Gemeindeanteil von 5 v.H. für Anbaustraßen und Wohnwege in die Erschließungsbeitragssatzung übernommen wird.
Infolge der abschließenden Gesetzesregelung haben die Gemeinden kein Ermessen mehr, einen höheren Gemeindeanteil für Anbaustraßen und Wohnwege festzulegen. Daneben werden über die Satzungsneuregelung die beitragsfähigen Erschließungskosten konkretisiert.

B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig die Neufassung der Erschließungsbeitragssatzung.

Erschließungsbeitragssatzung 2010 als PDF-Datei (148 KB)
  1. Teilnahme am Programm des Umweltministeriums "Fläche gewinnen durch Innenentwicklung"
A. Sachverhalt
Die Gemeinde Bartholomä verfolgt das Ziel, den Ortskern Bartholomä lebendig zu erhalten. Das Wohnen in der Ortsmitte, das Leben im Ortskern, die private Infrastruktur (wie beispielsweise Einzelhandel, ärztliche Versorgung, .....), wie auch die öffentliche Infrastruktur aufrecht und attraktiv zu halten sind dabei wichtige Ziele.
Rückläufige Einwohnerzahlen – wie in vielen ländlich strukturierten Städten und Gemeinden und die Verschiebung im demographische Altersaufbau der Bevölkerung – erschweren dabei die Realisierung dieser Ziele.
Eine nachhaltige Innenentwicklung benötigt daher eine Abschätzung der weiteren Entwicklung in diesem Bereich.
Die Gemeinde hat konsequent bereits mit Unterstützung aus dem Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum eine Konzeption zur Aktivierung innerörtlicher Potentiale zur Eindämmung des Landschaftsverbrauchs (MELAP) im Jahr 2006/2007 auf den Weg gebracht.
Von dieser Untersuchung hat die Gemeinde wesentliche Handlungsempfehlungen erhalten und konnte auf dieser Datenbasis auch beispielsweise konkrete Bauprojekte wie die Aktivierung der gewerblichen Brache Ginzkey im Bereich Brunnenfeldstraße 2008/2009 oder die Gestaltung des Wohnumfeldes im Bereich der Ortsmitte (2009) realisieren.
Die Ermittlung und Bewertung des innerörtlichen Potentials in der Untersuchung nach MELAP 2006 stellt jedoch eine „Momentaufnahme“ dar und basiert insbesondere auf der Bevölkerungsentwicklung zwischen 1990 und 2005 (2.197 Einwohner) mit einer damals noch festgestellten Zunahme der Bevölkerung von 16,7 % bzw. 1,1 %/Jahr.
Seit dem Jahr 2006 ist die Bevölkerungsentwicklung in der Gemeinde Bartholomä rückläufig und beträgt aktuell 2.139 Einwohner.
In Kooperation mit dem Regionalverband Ostwürttemberg und einer weiteren Gemeinde im Landkreis, die die gleiche Zielsetzung wie die Gemeinde Bartholomä verfolgt, soll daher die Untersuchung nach MELAP aus dem Jahr 2006 nicht nur aktualisiert, sondern auch im Sinne einer Abschätzung bis 2025 fortgeschrieben werden.
Dieser Untersuchung soll dem Gemeinderat wesentliche Daten und Entwicklungsperspektiven geben. Schließlich müssen nach Ansicht der Verwaltung bei immer geringer werdenden kommunalen Finanzen diese verstärkt konzentriert und zielgerichtet eingesetzt werden. Daher sollen die demographischen Veränderungen ermittelt bzw. für die Zukunft abgeschätzt werden um die Auswirkungen der Demographie auf das kommunale Handeln zu begreifen, verständlich zu machen und Empfehlungen zu geben. Über das Programm des Umweltministeriums Baden-Württemberg „Fläche gewinnen durch Innenentwicklung“ steht ein 50 %iger Zuschuss zu Untersuchungskosten in Aussicht. Ein entsprechender Zuschussantrag wurde bereits vorsorglich Frist wahrend zum 01.10.2010 beim Umweltministerium eingereicht .

B. Beratung und Beschlussfassung
Prof. Günther Schöfl vom Büro Forschungsgruppe Stadt + Umwelt erläuterte die Inhalte des Untersuchungsprogramms und ging auf die Vorteile eine solchen Konzeption ein. Durch die Beteiligung über Regionalverband und einer weiteren Gemeinde im Ostalbkreis seien für die Gemeinde Bartholomä erhebliche Kostensynergien verbunden. So werde der Anteil der Gemeinde gerade noch 3.000,-- € betragen.
Nach weiterer Beratung beschloss der Gemeinderat sodann bei einer Gegenstimme und einer Stimmenthaltungen nach Vorliegen der Bewilligung an dem Programm des Umweltministeriums teilzunehmen und den Auftrag an die Forschungsgruppe Stadt + Umwelt zu erteilen. Das Büro gibt in dem Zusammenhang die Zusage, bei Ausbleiben der Bewilligung, den Zuschussbetrag selber zu tragen.
  1. Ersatzbeschaffung des Löschfahrzeug LF 8
A. Sachverhalt
Gemäß dem Feuerwehrgesetz (FwG) hat jede Gemeinde auf ihre Kosten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten.
Dabei hat die Gemeinde insbesondere die für einen geordneten und erfolgreichen Einsatz der Feuerwehr erforderlichen Feuerwehrausrüstungen und –einrichtungen, sowie die Einrichtungen und Geräte zur Kommunikation zu beschaffen und zu unterhalten. Nach der Satzung über die Freiwillige Feuerwehr Bartholomä (Feuerwehrsatzung) ist die Freiwillige Feuerwehr eine gemeinnützige, der Nächstenhilfe dienende Einrichtung der Gemeinde Bartholomä ohne eigene Rechtspersönlichkeit.
Dabei hat die Feuerwehr bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Einstürze, Unglücksfälle und dergleichen verursacht sind, Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen. Weiterhin hat die Feuerwehr zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe zu leisten.
Im Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Bartholomä 2008 sind die Löschfahrzeuge LF16/12 (Anschaffung 2001) und LF8 (Anschaffung 1981) enthalten. Zur Erfüllung der Kriterien aus den „Hinweisen zur Leistungsfähigkeit einer Gemeindefeuerwehr“ sind diese beiden Fahrzeuge als Mindestausstattung aufgeführt.
Mit diesen Löschfahrzeugen kann der notwendige Grundschutz in der Gemeinde sichergestellt werden. Einsatztaktisch sind die beiden Fahrzeuge sowohl für Brandeinsätze, wie auch für die technische Hilfeleistung notwendig.
Im Bedarfsplan 2008 ist festgestellt, dass das betagte Löschfahrzeug LF8 zwischen 2009 - 2011 ersetzt werden sollte, um den Grundschutz der Gemeinde, welche nicht auf die Unterstützung von Nachbarwehren innerhalb der geforderten Zeiten zurückgreifen kann, zu gewährleisten. Dieser Ersatz des Löschfahrzeugs muss adäquat erfolgen und muss auf jeden Fall eine Gruppe aufnehmen können, um das benötigte Personal mit den beiden vorhandenen Fahrzeugen schnell zur Einsatzstelle transportieren zu können. Das adäquate Fahrzeug in der Ersatzbeschaffung ist das HLF10/6.
Erfreulich ist, dass die Gemeinde nach dem Zuwendungsbescheid der Verwaltungsvorschrift Zuwendungen Feuerwehrwesen (Z-Feu) einen Zuwendungsbetrag in Höhe von 82.500 € erhält.
Mit Bescheid des Landes Baden-Württemberg aus Mitteln des Ausgleichstocks erhält die Gemeinde darüber hinaus einen Betrag in Höhe von 40.000 € für die Ersatzbeschaffung bewilligt. In Summe stehen somit Einnahmen von 122.500 € zu Buche.

B. Beratung und Beschlussfassung
Kommandant Michael Knöpfle legte dem Gremium die rechtlichen Voraussetzungen für die notwendige Ersatzbeschaffung des LF8 dar. Dabei ging er insbesondere auf die Alarm- und Ausrückeordnung ein, die vorschreibe, dass innerhalb von 10 Minuten eine erste Löschgruppe am Einsatzort und innerhalb der ersten 15 Minuten die zweite Löschgruppe eingetroffen sein müsse. Die Gemeinde benötige daher ein zweites wasserführendes Fahrzeug. Es sei auch nicht möglich, die Maßgaben, der Alarm- und Ausrückeordnung durch die Nachbarwehren zu gewährleisten, da diese aufgrund der weiten Anfahrt die Einsatzzeiten nicht einhalten könnten.
In der sich anschließenden Beratung stellte das Gremium fest, dass die Ersatzbeschaffung notwendig ist, weil die Gemeinde als Trägerin der Feuerwehr hier eine Pflichtaufgabe gesetzlich zugewiesen bekommen habe.
Nach weiterer Beratung beschloss der Gemeinderat, das HLF10/6 nach den gesetzlichen Vorschriften auszuschreiben und beauftragte die Verwaltung, alle weiteren Schritte dazu einzuleiten.
  1. Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses und des Ausschuss für Soziale Angelegenheiten
Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.10.2010, der Ausschuss für soziale Angelegenheiten in seiner Sitzung am 20.10.2010, die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurden:

6.1. Technischer Ausschuss
a.) Neubau eines Gartengerätehauses auf Grundstück Flst. 249/3, Albuchweg
Zu dem gestellten Bauantrag wurde das Einvernehmen – vorbehaltlich des Ergebnisses aus der Nachbarbeteiligung – erteilt.

b.) Neubau eines Einfamilienhauses auf Grundstück Flst. 23, Lauterburger Straße
Wegen der Lage des Gebäudes hat der Technische Ausschuss das Einvernehmen versagt, jedoch eine positive Entscheidung in Aussicht gestellt, sofern das Wohngebäude in seiner Lage gedreht wird.

c.) Teilabbruch des Gebäudes mit teilweise Um- und Anbau, Grundstück Flst. 23, Lauterburger Straße
Zu dem gestellten (Abbruch-)Baugesuch hat der Technische Ausschuss einstimmig das Einvernehmen erteilt.

6.2. Ausschuss für Soziale Angelegenheiten
Kooperation Grundschule – Kindergärten in Form des Bildungshauses 3 - 10
Das Land Baden-Württemberg plant, die Bildungshäuser weiter zu entwickeln. Bereits schon im laufenden Kindergartenjahr – bzw. Schuljahr sollen weitere 70 Bildungshäuser eingerichtet werden.
Das Land hatte bereits 2007 das Modellprojekt Bildungshaus 3 – 10 ins Leben gerufen. Daran haben 33 Bildungshäuser im Land teilgenommen.
Im Rahmen dieses Projektes sollen neue Wege im Bereich der frühkindlichen Bildung gegangen und die Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Grundschulen eng miteinander verzahnt werden, sodass eine durchgängige Bildungseinrichtung entstehen kann. Bei dem Projekt Bildungshaus geht es um nichts anderes als lediglich die Kooperation zwischen den Kindergärten und der Grundschule zu verfestigen.
Der Ausschuss für Soziale Angelegenheiten hatte sich in der öffentlichen Sitzung am 22.09.2010 sehr ausführlich mit dem Bildungshaus beraten. In dieser Sitzung wurde gemeinsam mit den Kindergärten, den kirchlichen Träger der Kindertagesstätten und der Grundschule die Möglichkeit des Bildungshauses erörtert.
Grundsätzlich wurde in der dortigen Sitzung das Projekt Bildungshaus sehr positiv bewertet. Es wurden verschiedene Fragen bzgl. der Freiwilligkeit, der Finanzierung des pädagogischen Konzepts und der Umsetzung besprochen. Vor einer abschließenden Entscheidung sollten daher verschiedene Informationen über bereits umgesetzte Projekte eingeholt werden.
So wurde am Donnerstag, 7. Oktober 2010 das „Bildungshaus“ Weinstadt-Endersbach“ und am Mittwoch, 13. Oktober 2010 das Bildungshaus „Göppingen-Holzheim“ unter Beteiligung der Kindergärten und der Laubenhartschule besichtigt.
Bei einer Stimmenthaltung hat der Ausschuss für Soziale Angelegenheit mehrheitlich beschlossen, im Einvernehmen mit den Kirchengemeinden und der Laubenhartschule einen Antrag auf Einrichtung eines Bildungshauses in Bartholomä zu stellen und hierzu positiv entschieden, im Falle der Umsetzung des Bildungshauses auf der Basis der bestehenden Verträge mit den Kirchengemeinden zusätzliche Anrechnungsstunden für das pädagogische Personal der Kindergärten zur Verfügung zu stellen.
  1. Bekanntgaben/Verschiedenes
Der Vorsitzende informierte zu den nachfolgenden Punkten:
Durchführung einer Straßenverkehrsschau am 06.10.2010
Bürgermeister Kuhn erläuterte, dass unter anderem die Straßenverkehrsschau die 70 km/h-Beschränkung auf der L 1162 aus Steinheim kommend auf Antrag der Gemeinde weiter nach außen verlege. Diese verkehrsrechtliche Anordnung komme auch der Anregung der Bewohner aus dem Amalienhof entgegen, die eine Geschwindigkeitsreduzierung an der Zufahrt Amalienhof moniert hatten.
Ende der öffentlichen Sitzung um 20.25 Uhr.
Eine nichtöffentliche Sitzung mit 2 Tagesordnungspunkten schloss sich an.
 
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