Aus dem Gemeinderat
Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 1. Dezember 2010
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 8 Gemeinderäte
Beginn der Sitzung um 18.30 Uhr
Ende der Sitzung um 21.10 Uhr
Zuhörer: 3
 
  1. Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Lauter-Rems
    - Vorberatung, insbesondere Jahresrechnung 2010 und Haushalt 2011
A. Sachverhalt
Neben der Gemeinde Bartholomä sind die Gemeinden Essingen, Böbingen a. d. Rems, Mögglingen, sowie die Stadt Heubach Mitglieder des Abwasserzweckverbandes Lauter-Rems, der einen Zweckverband im Sinne des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) bildet. Der Zweckverband hat die Aufgabe, die im Verbandsgebiet anfallenden, häuslichen und gewerblichen, wie auch industriellen Abwässer von den Mitgliedsgemeinden zu übernehmen und vor ihrer Einleitung in den Vorfluter zu reinigen.
Das Hauptorgan des Verbandes ist die Verbandsversammlung.
Die nächste Verbandsversammlung ist am Dienstag, 11. Januar 2011. Auf der Tagesordnung der Verbandsversammlung steht unter anderem die Feststellung der Jahresrechnung 2009 und der Beschluss über den Haushaltsplan mit Satzung 2011.

1. Jahresrechnung 2009
Das Haushaltsvolumen im Haushaltsjahr 2009 hat sich entgegen des Haushaltsplanes, der ein Volumen von 1.139.030 € vorgesehen hat um 37.075,91 € erhöht und schließt mit 1.176.105,91 € ab. Das höhere Haushaltsvolumen ergibt sich ausschließlich durch die außerplanmäßige Investitionen für die Photovoltaikanlage.
Erstmals seit über 15 Jahren hat der Verband eigene Schulden. Es handelt sich dabei jedoch um rentierliche Schulden, da der künftige Schuldendienst ausschließlich über entsprechende Erlöse finanziert werden kann. Der deckungsmäßige Schuldenstand beträgt auf 31.12.2009 80.211,17 €. Im Jahr 2009 konnte eine Rücklage mit 100.000 € angesammelt werden. Die Verbandskasse war während des gesamten Jahres liquide.
Die Gesamtumlage 2009 (Anteil der Gemeinde an den Kosten 2009) beträgt für Bartholomä insgesamt 62.707,42 € (2008: 73.787,29 €).

2. Haushaltsplan 2011
Das Haushaltsvolumen für den Haushaltsplan 2011 wird mit 1.239.150 € (2010: 1.139.03 €) veranschlagt. Davon entfällt auf den Verwaltungshaushalt ein Betrag in Höhe von 1.047.550 € (2010: 986.980); im Vermögenshaushalt von 191.600 € (2008: 235.500 ).
Die Verbandsumlage 2011 errechnet sich nach der neuen Verbandssatzung. Die Gesamtumlage 2011 beträgt für die Gemeinde 61.576,05 € und ist damit geringer als die Gesamtumlage 2010 (64.976,39 €).

B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Beratung beauftragte der Gemeinderat einstimmig die Vertreter in der Verbandsversammlung entsprechend den Beschlussvorschlägen so zuzustimmen.
  1. Finanzzwischenbericht
BM Kuhn legte dar, dass im zurückliegenden Haushaltsjahr der Gemeinderat in regelmäßigen Abständen über die aktuelle Finanzlage des kommunalen Haushalts informiert wurde. Dies sei der sehr schwierigen kommunalen Finanzlage geschuldet. Die Gemeinde sei in das Haushaltsjahr 2010 planmäßig mit einem Fehlbetrag in Höhe von 274.000 € gestartet. Aufgrund des aktuellen Haushaltserlasses durch das Land Baden-Württemberg, der etwas positivere Zahlen liefere, und aufgrund des aktuellen vergleichsweise guten Gewerbesteueraufkommens könne von einem verbesserten Haushaltsverlauf ausgegangen werden. Grund zur finanziellen Entwarnung bestehe jedoch noch nicht.
Sodann erläuterte Verbandskämmerer Kiwus dem Gemeinderat die aktuellen Zahlen des kommunalen Haushalts. Er verweist darauf, dass rund 2/3 aller Städte und Gemeinden einen defizitären Verwaltungshaushalt hätten. Erfreulicher weise sei das Gewerbesteueraufkommen 2010 momentan deutlich über dem Planansatz von 250.000 € und liege etwa knapp bei 400.000 €. Von diesen Mehreinnahmen verblieben bei der Gemeinde nur ca. 25 %. Der Restbetrag werde über die Umlagen 2012 des Finanzausgleichgesetzes (FAG) wieder abgeschöpft.
Als Fazit stellte Verbandskämmerer Kiwus fest, dass durch momentane Einnahmeverbesserung zum Jahresende, es möglich sein könne, den ursprünglichen Fehlbetrag im Verwaltungshaushalt von 274.000 abzudecken. Dies sei jedoch nur unter weiteren großen Sparanstrengungen möglich.
Das Gremium nahm sodann vom Finanzzwischenbericht Kenntnis.
  1. Erlass einer Hebesatzsatzung
A. Sachverhalt
Die Hebesätze der Grundsteuer und Gewerbesteuer sind nach dem Grundsteuergesetz bzw. Gewerbesteuergesetz durch Beschluss festzusetzen. Dies ist entweder in der Haushaltssatzung oder in einer eigenständigen Hebesatzsatzung möglich.
Nachdem der Gemeinderat schon in der Klausursitzung (02./03.07.2010) über die Notwendigkeit der Erhöhung der Hebesätze informiert wurde und der Haushaltsplanentwurf 2011 dies weiterhin unterstreicht, schlägt die Verwaltung den Beschluss einer Hebesatz-Satzung vor.
Die vorgeschlagenen Hebesatzänderungen lauten:
   Grundsteuer A von bisher 390 % auf 400 %
   Grundsteuer B von bisher 380 % auf 400 %
   Gewerbesteuer bleibt unverändert bei 370 %

B. Beratung und Beschlussfassung
Aus der Mitte des Gremiums wurde deutlich darauf hingewiesen, dass die Gemeinde gezwungen sei, sparsam und wirtschaftlich zu arbeiten, jedoch auch seine eigene Einnahmen auszuschöpfen. Mit Blick auf notwendige Zuschussanträge beim Land und aufgrund des defizitären Verwaltungshaushalts sei eine moderate Erhöhung der Hebesätze geboten.
Nach weiterer Beratung und Diskussion beschloss sodann der Gemeinderat einstimmig den Erlass einer Hebesatzsatzung mit dem o.g. Hebesätzen.

Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) als PDF-Datei (33 KB)
  1. Neufassung der Hundesteuersatzung
A. Sachverhalt
Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Bartholomä wurde zuletzt am 12.12.2000 geändert. Inzwischen wurde das Kommunalabgabengesetz neu gefasst.
Die Hundesteuer ist – neben der Gewerbesteuer – kraft besonderer landesgesetzlicher Regelung als Pflichtsteuer von allen Gemeinden zu erheben. Die Erhebungspflicht besteht nicht aus fiskalischen Gründen:
Mit der Hundesteuer werden vor allem Lenkungszwecke verfolgt, weil die Steuer aus ordnungspolitischen Gründen zur Eindämmung der Hundehaltung, insbesondere die mit Hunden verbundenen möglichen Belästigungen und Gefahren für die Allgemeinheit, beitragen soll. Die Ausgestaltung der Steuer im Einzelnen hat der Landesgesetzgeber den Gemeinden überlassen.
Um die Züchtung und das Halten besonders gefährlicher Hunde (so genannte Kampfhunde) zu unterbinden, können die Gemeinden für Kampfhunde – auch wenn sie den so genannten Wesenstest bestanden haben – deutlich höhere Steuersätze festsetzen als für sonstige Hunderassen.

B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende wies darauf hin, dass die Hundesteuersätze seit 2001 unverändert seien. Eine moderate Erhöhung des Hundesteuersatzes sei seiner Ansicht nach angemessen, zumal andere Gemeinden im Landkreis zum Teil auch schon höhere Hundesteuersätze hätten.
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde dieser Einschätzung zugestimmt. Nach weiterer Beratung und Diskussion beschloss sodann der Gemeinderat einstimmig die Neufassung der Hundesteuersatzung.

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer als PDF-Datei (103 KB)
  1. Neufassung der Zweitwohnungssteuer
A. Sachverhalt
Die Zweitwohnungssteuersatzung wurde 2001 erstmals beschlossen und ist seit dem nicht mehr geändert worden. Besteuert wird das Innehaben einer Zweitwohnung in Bartholomä. Als Steuergrundlage wird der jährliche Mietaufwand zugrunde gelegt und ein Pauschalbetrag als Jahressteuer erhoben.
Das jährliche Steueraufkommen aus der Zweitwohnungssteuer beträgt rd. 20.000 Euro bei etwa 110 Fällen. Derzeit beträgt der die jährliche Steuer
   200 Euro  bei einem Mietaufwand bis zu 1.800 Euro
   400 Euro   bei einem Mietaufwand von 1.801 Euro bis 3.600 Euro
   600 Euro   bei einem Mietaufwand mehr als 3.600 Euro
Der monatliche Mietaufwand ist in fast allen Fällen geschätzt auf Basis des Einheitswertes. Dieser liegt damit am untersten Bereich. Aus einzelnen Mietverträgen ist der Verwaltung ein höheres Mietniveau bekannt. Die Verwaltung sieht daher eine Anpassung um 10% als vertretbar an. Die vorgeschlagenen Steuersätze lauten:
   220 Euro   bei einem Mietaufwand bis zu 1.800 Euro
   440 Euro   bei einem Mietaufwand von 1.801 Euro bis 3.600 Euro
   660 Euro   bei einem Mietaufwand mehr als 3.600 Euro

B. Beratung und Beschlussfassung
Im Gremium wurden verschiedene Verständnisfragen an die Verwaltung gestellt. Nach weiterer Beratung und Diskussion beschloss der Gemeinderat sodann einstimmig die Zweitwohnungssteuersatzung mit den erhöhten Sätzen neu zu fassen.

Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung) als PDF-Datei (39 KB)
  1. Wasserversorgung
    - Überprüfung/Kalkulation der Verbrauchsgebühren 2011
A. Sachverhalt
Die Verbrauchsgebühr (Wasserzins) ist eine Benutzungsgebühr. Kostenunterdeckungen können innerhalb von 5 Jahren ausgeglichen werden.
Im Gegensatz zur Abwasserbeseitigung zählt die Wasserversorgung zu den wirtschaftlichen Unternehmen und soll nach der Gemeindeordnung einen Ertrag für den Haushalt abwerfen. Über die Höhe des Gebührensatzes, hat der Gemeinderat als zuständiges Rechtsorgan innerhalb der gesetzlichen Schranken nach pflichtgemäßem Ermessen zu beschließen. Die Wasserversorgungsgebühr soll unverändert bleiben mit derzeit 2,30 € /cbm zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Beratung stimmte das Gremium einstimmig zu, den Wasserzins unverändert auf 2,30 €/m³, zzgl. der gesetzlichen MwSt. zu belassen.
  1. Änderung der Benutzungsordnung mit Gebührenordnung für das Dorfhaus
A. Sachverhalt
Seit 1.9.1990 gelten für die Benutzung des Dorfhauses eine Benutzungsordnung und als Anlage zu dieser Ordnung eine Gebührenordnung, wie auch eine Hausordnung. Die Bereitstellung des Dorfhauses erfolgt als öffentliche Einrichtung in der Gemeinde. Das Dorfhaus dient dabei vor allem der Jugendarbeit, sowie dem kulturellen und gesellschaftlichen Leben in der Gemeinde. Es erfüllt vor allen Dingen die Funktion als Übungs- und Proberaum. Zahlreiche Vereine und Organisationen nutzen dauerhaft und wiederkehrend die Räumlichkeiten im Haus.
Grundsätzlich haben die Benutzer bzw. Veranstalter für die Überlassung der Räume auch Benutzungsgebühren zu entrichten. So tragen die Vereine und Organisationen für die dauerhafte, wiederkehrende Nutzung mit einer Jahrespauschale einen Teil der laufenden Kosten. Die laufenden Betriebskosten liegen immerhin bei rund 28.000 €/Jahr (ohne kalkulatorische Kosten).
Die Gemeindeverwaltung hat die Kostenpauschalen anhand der zeitlichen und räumlichen Nutzung der einzelnen Vereine und Organisationen überprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass diese nicht erhöht werden sollen, um das kulturelle und gesellschaftliche Engagement der Vereine und Gruppierungen weiterhin zu unterstützen und zu fördern.
Hingegen soll bei den „einmaligen“ Veranstaltungen durch die Änderung und Erweiterung der Benutzungs- und Gebührenordnung in erster Linie Klarheit geschaffen werden. Der Vorschlag sieht vor, dass den Kulturschaffenden und gesellschaftlich engagierten Vereinen, Kirchengemeinden und Organisationen aus Bartholomä das Dorfhaus für die einmaligen Veranstaltungen grundsätzlich kostenfrei - mit Ausnahme der Benutzung der Küche - zur Verfügung gestellt wird.
Andere Nutzer (Firmen, Privatpersonen…) hingegen haben für die einmalige Benutzung des Dorfhauses den seitens der Verwaltung kalkulierten Kostensatz als Gebühr zu tragen.

B. Beratung und Beschlussfassung
Nach einer kurzen Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Benutzungsordnung mit Gebührenordnung für das Dorfhaus neu zu fassen.

Benutzungsordnung für das Dorfhaus Bartholomä als PDF-Datei (44 KB)
Gebührenordnung für das Dorfhaus Bartholomä als PDF-Datei (48 KB)
  1. Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung
A. Sachverhalt
Die Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Bartholomä stammt aus dem Jahr 1993, mit einer Änderung aus 1998.
Die Verwaltungsgebührensatzung mit Gebührenverzeichnis lautet noch auf DM-Beträge; die konkrete Anwendung erfolgt in der Umrechnung auf centgenaue Euro-Beträge.
Seit der Landtag im Dezember 2004 das Landesgebührengesetz und im März 2005 das Kommunalabgabengesetz grundlegend geändert hat, besteht eine gesetzliche Verpflichtung für die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften, die Verwaltungsgebühren auf Grundlage der konkreten örtlichen Verhältnisse zu kalkulieren und kostendeckend festzusetzen.
Anlässe genug also, die Verwaltungsgebührensatzung aus 1993 und das dazugehörige Verwaltungsgebührenverzeichnis auf aktuellen Stand zu bringen.
Die Gebührensätze sind auf der Grundlage des für die Verwaltungshandlungen stehenden Verwaltungsaufwandes und der sich aus allen persönlichen und sächlichen Kosten, wie Gehälter, Lohnnebenkosten, Bereitstellung und Unterhaltung der Dienstgebäude, sächliche Betriebsmittel u. s. w. zusammensetzt, betrachtet.
Das Gebührenverzeichnis berücksichtigt, dass die Gebührenhöhe oft nach dem für die öffentliche Leistung benötigten Zeitaufwand bemessen wird (Zeitgebühr). So sind dort allgemeine Gebührentatbestände stärker zusammengefasst und in Form dieser Zeitgebühr ausgestaltet. Die Verwendung einer 15-minütigen Zeiteinheit wird dabei als sachgerecht angesehen.

B. Beratung und Beschlussfassung
Aus der Mitte des Gremium wurde angeregt, bei dem Gebührenansatz für das Aufstellen von Spielgeräten auch den Gegenwert einer Erlaubnis in der Gebührenhöhe zu bewerten. Unter dieser Maßgabe stimmte der Gemeinderat sodann nach weiterer Beratung und Diskussion der Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung mit dem entsprechenden Gebührenverzeichnis einstimmig zu.

Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) als PDF-Datei (23 KB)
Gebührenverzeichnis nach § 4 Abs. 1 zur Verwaltungsgebührensatzung als PDF-Datei (108 KB)
  1. Vorberatung Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2011
A. Sachverhalt
Der Vorsitzende legte in seiner Haushaltsrede dar, dass der Haushaltsplanentwurf 2011 ein Gesamtvolumen von 4.342.266,--€ habe und es sich damit um das geringste Volumen seit Jahren handle. Das Volumen 2011 sei im Verwaltungshaushalt um rund 125.000,--€, im Vermögenshaushalt um rund 330.000,-- € geringer als 2010.
Die Gemeinde müsse einerseits gesetzliche Aufgaben im Bereich der Kinderbetreuung, des Schulwesens, der Daseinsvorsorge, des Personenstandswesens, des Sozialwesens, der Rentenversicherung, Ordnungsaufgaben der Sicherheit und Ordnung, usw. erledigen und bekomme hier immer weitere Aufgaben von oben zugedacht. Andererseits werde die Gemeinde für die Aufgabenerfüllung nicht ausreichend mit Finanzmitteln von Bund und Land ausgestattet!
Die Gemeinde müsse daher auf allen Ebenen und in allen Bereichen sparen. Die strukturelle Herausforderung bleibe auch 2011 bestehen: Die Einnahmen könnten nicht die kommunalen Ausgaben abdecken.
Nach Meinung von Bürgermeister Kuhn gelte es weiter zu versuchen, die Ausgaben zu senken, aber auch die Einnahmen zu erhöhen.
Die Ausgaben wurden in den vergangenen Jahren konsequent gesenkt:
- Bei den Personalkosten mit den Einsparungen im Bauhof, der Personalreduzierung in der Bücherei. 2011 würden die Personalkosten nochmals um rund 12.000,-- € geringer angesetzt.
- Der Zinsaufwand für Kredite sei 2011 geringer. Dies sei dem konsequenten Sparkurs der vergangenen Jahren von Gemeinderat und -verwaltung zu verdanken.
- Die Unterhaltungs- und Betriebsausgaben seien nochmals um rd. 12.000,-- € geringer veranschlagt. Durch sparsame Bewirtschaftung gelte es hier Kosten weiter zu reduzieren.
Die Einnahmen müssten jedoch durch Erhöhungen, wie der Grundsteuer A und B, der Hundesteuer und der Zweitwohnungssteuer gesteigert werden.
Trotz aller Bemühungen habe die Gemeinde immer noch ein Einnahmeproblem. „Wir können derzeit nicht noch mehr von unserer Bürgerschaft erheben“, so der Vorsitzende. Die Gemeinde hänge voll am Tropf des Landes. Im Land herrsche eine gute Beschäftigungslage mit derzeit geringer Arbeitslosigkeit. Die Steuereinnahmen im Land sprudeln. Doch dies komme derzeit nicht bei den Gemeinden an. Die Einnahmen aus dem Landestopf sind für die Gemeinde deutlich zu gering.
Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer war schon 2010 um 160.000,--€ geringer als 2009, 2011 sind es zwar wieder mehr, aber eben immer noch deutlich, nämlich rund 100.000,--€ unter dem Niveau vor der Finanz- und Wirtschaftskrise 2009.
Bei den Schlüsselzuweisungen des Landes fehlen 2011 nochmals weitere 46.000,-- €, also auch nochmals mehr als 100.000,-- € zum Jahr 2009.
Der laufende Betrieb der Gemeinde sei damit chronisch unterfinanziert und muss 2011 mit einem Kredit von 115.000,--€ gestützt werden. Der Spielraum für Investitionen sei damit praktisch weg. Jeder Euro, der 2011 in Bartholomä neu investiert werde, sei ein kreditfinanzierter Euro der zusätzlich Zinsen verursache und in späteren Jahren zurück gezahlt werden müsse, so der Vorsitzende weiter.
Dennoch seien Investitionen in den Substanzerhalt dringend notwendig, um die gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen.
2011 könne aber lediglich die Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße Kitzing und die Umsetzung der Dorfentwicklungsplanung – hier Kinderspielplatz – dargestellt werden. Auch die Sanierung der Straße könne nur gelingen, sofern die Gemeinde mit Mitteln des Ausgleichsstock bezuschusst werde.
Für einen weiteren, neuen Ansatz habe die Gemeinde momentan keinen Spielraum.
Der Kreditbedarf sei mit 255.500,-- € geplant.
Die Pro-Kopf-Verschuldung werde planmäßig auf knapp 354,-- € ansteigen; liege aber im landesweiten Vergleich noch im günstigen Bereich.
Verbandskämmerer Thomas Kiwus ging sodann auf die Haushaltsplanansätze innerhalb des Verwaltungshaushaltes ein. Der Gemeinderat gab zu einzelnen Haushaltsplanstellen Anregungen zur weiteren Einsparung.
Die im Vermögenshaushalt vorgesehene Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße Möhnhof – Kitzing wurde im Gremium sodann aus mehreren Gründen heraus begrüßt.

Nach weiterer ausführlicher Beratung und Diskussion beauftragt sodann der Gemeinderat einstimmig die Verwaltung, mit den besprochenen Änderungen den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2011 zur Beschlussfassung für die Januarsitzung vorzubereiten.
  1. Sanierung der TSV-Halle
A. Sachverhalt
Bei einer Brandverhütungsschau durch das zuständige Baurechtsamt der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein wurde festgestellt, dass die TSV-Halle brandschutztechnische Defizite aufweist. Insgesamt wurden durch das Baurechtsamt 38 Mängel bezeichnet.
Aufgrund einer damaligen Kostenberechnung kam das Architekturbüro Rieg 2007 zu dem Ergebnis, dass für die Umsetzung der brandschutztechnischen Maßnahmen, zzgl. dem notwendigen Tausch des Heizungskessels mindestens 80.000 € Kosten entstehen.
Im März diesen Jahres hatte der Gemeinderat einstimmig beschlossen, für die notwendige brandschutztechnische Sanierung der TSV-Halle einen verlorenen Zuschuss durch die Gemeinde zu gewähren.
Grundlage dieser Beschlussfassung war, nur das absolut Notwendigste, sprich die brandschutztechnische Sanierung der Halle, durchzuführen.
Eine nun aktuelle Kostenermittlung kommt zu höheren Kosten. Dies deshalb, weil sich vor allem ergeben hatte, dass energetische Sanierungsmaßnahmen zwingend sind.
Bei den Gesamtkosten entsteht bei der Finanzierung unter der Einrechnung von unbaren Eigenleistungen durch ehrenamtliche Helfer und einem Zuschuss über den Württembergischen Landessportbund (WLSB) mit rund 30 % der anerkannten Investitionskosten ein Zuschussbedarf von rd. 126.000 €.
Unter der Voraussetzung, dass die Gemeinde zur Sanierungsmaßnahme eine Bewilligung aus Mitteln des Ausgleichstocks erhält, gilt der Zuschuss als gesichert finanziert. Da der Eigentümer mit dem Betrieb der Halle kommunale Aufgaben erfüllt, und durch die Subsidiarität die Gemeinde insofern stark entlastet, soll dem Verein zum laufenden Betrieb und zur Bestreitung der Betriebskosten weiterhin ein Zuschuss wie bislang gezahlt werden.
Darüber hinaus leistet die Gemeinde einen jährlichen Betrag von 1.420 €/Jahr in einen Sanierungsfond, über den der Eigentümer künftige Sanierungen und Erhaltungsmaßnahmen in der Halle durchführt.

B. Beratung und Beschlussfassung
Das Gremium zeigte sich von der Sanierung der TSV-Halle insgesamt überzeugt und bewertete die Sanierung der Halle als dringend notwendig. Die Gemeinde brauche eine Versammlungsstätte. Ein Gemeinderat regte an, die Frage des Einbaus eines Blockheizkraftwerkes (BHKW) zu prüfen.
Nach weiterer Beratung beschloss sodann der Gemeinderat einstimmig, für die Finanzierung der Sanierung der Halle einen einmaligen Zuschuss in Aussicht zu stellen und die Verwaltung zu beauftragen, hierzu vorab einen Antrag auf Ausgleichstockmitteln zu stellen. Darüber hinaus beschloss der Gemeinderat, zur Finanzierung der laufenden Kosten den bisherigen Zuschuss beizubehalten und zusätzlich einen Zuschuss in einen Sanierungsfond ab Fertigstellung der Sanierungsmaßnahmen zu geben.
  1. Annahme von Spenden und Sponsoring
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat hat 2006 die gesetzlichen Änderungen hinsichtlich der Annahme und Behandlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen zur Kenntnis genommen und beschlossen, zur Vereinfachung des Verfahrens festzulegen, dass der Gemeinderat über Einzelspenden von bis zu 100 € in periodischen Abständen (1 x jährlich) in zusammengefasster Form pauschal entscheidet. Darüber hinaus gehende Spendenbeträge sind vom Gemeinderat gemäß den gesetzlichen Vorschriften in einem Einzelbeschluss förmlich anzunehmen.
Insgesamt wurden in jüngster Zeit Spenden von 1.025,-- € geleistet.

B. Beratung und Beschlussfassung
Der Bürgermeister dankte allen Spenderinnen und Spendern für die Unterstützung des Kinderfestes, der Sport- und Kulturstiftung und der Freiwilligen Feuerwehr.
Ohne weitere Aussprache beschloss der Gemeinderat sodann förmlich die Annahme der Spenden.
  1. Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses
Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.11.2010 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurden:

12.1 Bausachen
a.) Wohnraumerweiterung und –modernisierung auf Grundstück Flst. 130/4 und 130/3, Beckengasse
Der Bauherr plant das bestehende Wohn- und Geschäftshaus umzubauen, den Wohnraum zu erweitern und zu modernisieren. Der Technische Ausschuss hat dazu einstimmig das kommunale Einvernehmen erteilt.

b.) Anbau einer Garage und eines Windfanges auf Grundstück Flst. 92/11, Im Schopf
An das bestehende Gebäude ist der Anbau einer Garage und eines Windfanges geplant. Zu dem gestellten Bauantrag hat der Technische Ausschuss einstimmig das kommunale Einvernehmen erteilt.

12.2. Landesstraße L 1221 – Verbreiterung der Fahrbahn zwischen Kreisgrenze und Bartholomä
Das Land Baden-Württemberg plant derzeit den straßengerechten Ausbau der Landesstraße 1221 zwischen Bartholomä und der Kreisgrenze. Das zuständige Regierungspräsidium Stuttgart fragt in dem Zusammenhang die Gemeinde an, ob der bestehende alte Viehdurchlass in Höhe Rötenbach aus Sicht der Gemeinde weiterhin benötigt wird oder im Zuge des Ausbaus der Landesstraße 1221 beseitigt werden kann. Für den Erhalt und die Verbreiterung dieses Bauwerkes müsste das Land zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 50.000 € einrechnen.
Der Technische Ausschuss hat einstimmig beschlossen, beim Land Baden-Württemberg dringend anzuregen, zur Anbindung von Rötenbach eine Linksabbiegespur in der Ausbauplanung mit vorzusehen. Vorbehaltlich der endgültigen Klärung mit der Landwirtschaft und vorbehaltlich weiterer – ggf. auch naturschutzrechtlicher Belange – kann nach Ansicht des Technischen Ausschusses aus kommunaler Sicht auf den Viehdurchlass verzichtet werden.
  1. Bekanntgaben/Verschiedenes
Zu diesem Tagesordnungspunkt informierte der Vorsitzende über nachfolgende Punkte:
- Erschließungsbeitragssatzung
Das Landratsamt hat die Rechtmäßigkeit der Satzung überprüft. Sie wird von Seiten der Kommunalaufsicht nicht beanstandet.

- Förderprogramm „Flächengewinn durch Innentwicklung“
Der Vorsitzende informierte darüber, dass der Bewilligungsbescheid des Umweltministeriums aus dem Förderprogramm „Flächengewinn durch Innentwicklung“ der Gemeinde zugegangen sei.

- Terminplanung der Gemeinderatssitzungen
Der Bürgermeister informierte über die Terminplanung 2011 der Gemeinderats- und Ausschusssitzungen

- Seniorenadventsfeier am 12.12.2010
Ende der öffentlichen Sitzung um 21.10 Uhr.
Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.
 
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