| Aus dem Gemeinderat |
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Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am
1. Dezember 2010
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Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 8
Gemeinderäte
Beginn der Sitzung um 18.30
Uhr
Ende der Sitzung um 21.10
Uhr
Zuhörer: 3
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- Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Lauter-Rems
- Vorberatung, insbesondere Jahresrechnung 2010 und Haushalt 2011
A. Sachverhalt
Neben der Gemeinde Bartholomä sind die Gemeinden Essingen, Böbingen a.
d. Rems, Mögglingen, sowie die Stadt Heubach Mitglieder des
Abwasserzweckverbandes Lauter-Rems, der einen Zweckverband im Sinne
des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) bildet. Der
Zweckverband hat die Aufgabe, die im Verbandsgebiet anfallenden,
häuslichen und gewerblichen, wie auch industriellen Abwässer von den
Mitgliedsgemeinden zu übernehmen und vor ihrer Einleitung in den
Vorfluter zu reinigen.
Das Hauptorgan des Verbandes ist die Verbandsversammlung.
Die nächste Verbandsversammlung ist am Dienstag,
11. Januar 2011. Auf der Tagesordnung der Verbandsversammlung steht
unter anderem die Feststellung der Jahresrechnung 2009 und der
Beschluss über den Haushaltsplan mit Satzung 2011.
1. Jahresrechnung 2009
Das Haushaltsvolumen im Haushaltsjahr 2009 hat sich entgegen des
Haushaltsplanes, der ein Volumen von 1.139.030 € vorgesehen hat um
37.075,91 € erhöht und schließt mit 1.176.105,91 € ab. Das höhere
Haushaltsvolumen ergibt sich ausschließlich durch die außerplanmäßige
Investitionen für die Photovoltaikanlage.
Erstmals seit über 15 Jahren hat der Verband eigene Schulden. Es handelt sich dabei jedoch um
rentierliche Schulden, da der künftige Schuldendienst ausschließlich
über entsprechende Erlöse finanziert werden kann. Der deckungsmäßige
Schuldenstand beträgt auf 31.12.2009 80.211,17 €. Im Jahr 2009 konnte
eine Rücklage mit 100.000 € angesammelt werden. Die Verbandskasse war
während des gesamten Jahres liquide.
Die Gesamtumlage 2009 (Anteil der Gemeinde an den Kosten 2009) beträgt für Bartholomä insgesamt
62.707,42 € (2008: 73.787,29 €).
2. Haushaltsplan 2011
Das Haushaltsvolumen für den Haushaltsplan 2011 wird mit 1.239.150 €
(2010: 1.139.03 €) veranschlagt. Davon entfällt auf den
Verwaltungshaushalt ein Betrag in Höhe von 1.047.550 € (2010:
986.980); im Vermögenshaushalt von 191.600 € (2008: 235.500 ).
Die Verbandsumlage 2011 errechnet sich nach der neuen Verbandssatzung. Die
Gesamtumlage 2011 beträgt für die Gemeinde 61.576,05 € und ist damit
geringer als die Gesamtumlage 2010 (64.976,39 €).
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Beratung beauftragte der Gemeinderat einstimmig die
Vertreter in der Verbandsversammlung entsprechend den
Beschlussvorschlägen so zuzustimmen.
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- Finanzzwischenbericht
BM Kuhn legte dar, dass im zurückliegenden Haushaltsjahr der
Gemeinderat in regelmäßigen Abständen über die aktuelle Finanzlage des
kommunalen Haushalts informiert wurde. Dies sei der sehr schwierigen
kommunalen Finanzlage geschuldet. Die Gemeinde sei in das
Haushaltsjahr 2010 planmäßig mit einem Fehlbetrag in Höhe von 274.000
€ gestartet. Aufgrund des aktuellen Haushaltserlasses durch das Land
Baden-Württemberg, der etwas positivere Zahlen liefere, und aufgrund
des aktuellen vergleichsweise guten Gewerbesteueraufkommens könne von
einem verbesserten Haushaltsverlauf ausgegangen werden. Grund zur
finanziellen Entwarnung bestehe jedoch noch nicht.
Sodann erläuterte Verbandskämmerer Kiwus dem Gemeinderat die aktuellen Zahlen des
kommunalen Haushalts. Er verweist darauf, dass rund 2/3 aller Städte
und Gemeinden einen defizitären Verwaltungshaushalt hätten.
Erfreulicher weise sei das Gewerbesteueraufkommen 2010 momentan
deutlich über dem Planansatz von 250.000 € und liege etwa knapp bei
400.000 €. Von diesen Mehreinnahmen verblieben bei der Gemeinde nur
ca. 25 %. Der Restbetrag werde über die Umlagen 2012 des
Finanzausgleichgesetzes (FAG) wieder abgeschöpft.
Als Fazit stellte Verbandskämmerer Kiwus fest, dass durch momentane Einnahmeverbesserung
zum Jahresende, es möglich sein könne, den ursprünglichen Fehlbetrag
im Verwaltungshaushalt von 274.000 abzudecken. Dies sei jedoch nur
unter weiteren großen Sparanstrengungen möglich.
Das Gremium nahm sodann vom Finanzzwischenbericht Kenntnis.
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- Erlass einer Hebesatzsatzung
A. Sachverhalt
Die Hebesätze der Grundsteuer und Gewerbesteuer sind nach dem
Grundsteuergesetz bzw. Gewerbesteuergesetz durch Beschluss
festzusetzen. Dies ist entweder in der Haushaltssatzung oder in einer
eigenständigen Hebesatzsatzung möglich.
Nachdem der Gemeinderat schon in der Klausursitzung (02./03.07.2010) über die Notwendigkeit der
Erhöhung der Hebesätze informiert wurde und der Haushaltsplanentwurf
2011 dies weiterhin unterstreicht, schlägt die Verwaltung den
Beschluss einer Hebesatz-Satzung vor.
Die vorgeschlagenen Hebesatzänderungen lauten:
Grundsteuer A von bisher 390 % auf 400 %
Grundsteuer B von bisher 380 % auf 400 %
Gewerbesteuer bleibt unverändert bei 370 %
B. Beratung und Beschlussfassung
Aus der Mitte des Gremiums wurde deutlich darauf hingewiesen, dass die
Gemeinde gezwungen sei, sparsam und wirtschaftlich zu arbeiten, jedoch
auch seine eigene Einnahmen auszuschöpfen. Mit Blick auf notwendige
Zuschussanträge beim Land und aufgrund des defizitären
Verwaltungshaushalts sei eine moderate Erhöhung der Hebesätze geboten.
Nach weiterer Beratung und Diskussion beschloss sodann der Gemeinderat
einstimmig den Erlass einer Hebesatzsatzung mit dem o.g. Hebesätzen.
Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) als PDF-Datei (33 KB)
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- Neufassung der Hundesteuersatzung
A. Sachverhalt
Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Bartholomä wurde zuletzt am
12.12.2000 geändert. Inzwischen wurde das Kommunalabgabengesetz neu gefasst.
Die Hundesteuer ist – neben der Gewerbesteuer – kraft
besonderer landesgesetzlicher Regelung als Pflichtsteuer von allen
Gemeinden zu erheben. Die Erhebungspflicht besteht nicht aus fiskalischen Gründen:
Mit der Hundesteuer werden vor allem
Lenkungszwecke verfolgt, weil die Steuer aus ordnungspolitischen
Gründen zur Eindämmung der Hundehaltung, insbesondere die mit Hunden
verbundenen möglichen Belästigungen und Gefahren für die
Allgemeinheit, beitragen soll. Die Ausgestaltung der Steuer im
Einzelnen hat der Landesgesetzgeber den Gemeinden überlassen.
Um die Züchtung und das Halten besonders gefährlicher Hunde (so genannte
Kampfhunde) zu unterbinden, können die Gemeinden für Kampfhunde – auch
wenn sie den so genannten Wesenstest bestanden haben – deutlich höhere
Steuersätze festsetzen als für sonstige Hunderassen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende wies darauf hin, dass die Hundesteuersätze seit 2001
unverändert seien. Eine moderate Erhöhung des Hundesteuersatzes sei
seiner Ansicht nach angemessen, zumal andere Gemeinden im Landkreis
zum Teil auch schon höhere Hundesteuersätze hätten.
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde dieser Einschätzung zugestimmt. Nach weiterer
Beratung und Diskussion beschloss sodann der Gemeinderat einstimmig
die Neufassung der Hundesteuersatzung.
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer als PDF-Datei (103 KB)
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- Neufassung der Zweitwohnungssteuer
A. Sachverhalt
Die Zweitwohnungssteuersatzung wurde 2001 erstmals beschlossen und ist
seit dem nicht mehr geändert worden. Besteuert wird das Innehaben
einer Zweitwohnung in Bartholomä. Als Steuergrundlage wird der
jährliche Mietaufwand zugrunde gelegt und ein Pauschalbetrag als
Jahressteuer erhoben.
Das jährliche Steueraufkommen aus der
Zweitwohnungssteuer beträgt rd. 20.000 Euro bei etwa 110 Fällen.
Derzeit beträgt der die jährliche Steuer
200 Euro bei einem Mietaufwand bis zu 1.800 Euro
400 Euro bei einem Mietaufwand von 1.801 Euro bis 3.600 Euro
600 Euro bei einem Mietaufwand mehr als 3.600 Euro
Der monatliche Mietaufwand ist in fast allen Fällen geschätzt auf Basis des Einheitswertes. Dieser liegt damit am
untersten Bereich. Aus einzelnen Mietverträgen ist der Verwaltung ein
höheres Mietniveau bekannt. Die Verwaltung sieht daher eine Anpassung
um 10% als vertretbar an. Die vorgeschlagenen Steuersätze lauten:
220 Euro bei einem Mietaufwand bis zu 1.800 Euro
440 Euro bei einem Mietaufwand von 1.801 Euro bis 3.600 Euro
660 Euro bei einem Mietaufwand mehr als 3.600 Euro
B. Beratung und Beschlussfassung
Im Gremium wurden verschiedene Verständnisfragen an die Verwaltung
gestellt. Nach weiterer Beratung und Diskussion beschloss der
Gemeinderat sodann einstimmig die Zweitwohnungssteuersatzung mit den
erhöhten Sätzen neu zu fassen.
Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung) als PDF-Datei (39 KB)
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- Wasserversorgung
- Überprüfung/Kalkulation der Verbrauchsgebühren 2011
A. Sachverhalt
Die Verbrauchsgebühr (Wasserzins) ist eine Benutzungsgebühr.
Kostenunterdeckungen können innerhalb von 5 Jahren ausgeglichen werden.
Im Gegensatz zur Abwasserbeseitigung zählt die
Wasserversorgung zu den wirtschaftlichen Unternehmen und soll nach der
Gemeindeordnung einen Ertrag für den Haushalt abwerfen. Über die Höhe
des Gebührensatzes, hat der Gemeinderat als zuständiges Rechtsorgan
innerhalb der gesetzlichen Schranken nach pflichtgemäßem Ermessen zu
beschließen. Die Wasserversorgungsgebühr soll unverändert bleiben mit
derzeit 2,30 € /cbm zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Beratung stimmte das Gremium einstimmig zu, den Wasserzins
unverändert auf 2,30 €/m³, zzgl. der gesetzlichen MwSt. zu belassen.
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- Änderung der Benutzungsordnung mit Gebührenordnung für das Dorfhaus
A. Sachverhalt
Seit 1.9.1990 gelten für die Benutzung des Dorfhauses eine
Benutzungsordnung und als Anlage zu dieser Ordnung eine
Gebührenordnung, wie auch eine Hausordnung. Die Bereitstellung des
Dorfhauses erfolgt als öffentliche Einrichtung in der Gemeinde. Das
Dorfhaus dient dabei vor allem der Jugendarbeit, sowie dem kulturellen
und gesellschaftlichen Leben in der Gemeinde. Es erfüllt vor allen
Dingen die Funktion als Übungs- und Proberaum. Zahlreiche Vereine und
Organisationen nutzen dauerhaft und wiederkehrend die Räumlichkeiten im Haus.
Grundsätzlich haben die Benutzer bzw. Veranstalter für die
Überlassung der Räume auch Benutzungsgebühren zu entrichten. So tragen
die Vereine und Organisationen für die dauerhafte, wiederkehrende
Nutzung mit einer Jahrespauschale einen Teil der laufenden Kosten. Die
laufenden Betriebskosten liegen immerhin bei rund 28.000 €/Jahr (ohne kalkulatorische Kosten).
Die Gemeindeverwaltung hat die Kostenpauschalen anhand der zeitlichen und räumlichen Nutzung der
einzelnen Vereine und Organisationen überprüft und kommt zu dem
Ergebnis, dass diese nicht erhöht werden sollen, um das kulturelle und
gesellschaftliche Engagement der Vereine und Gruppierungen weiterhin
zu unterstützen und zu fördern.
Hingegen soll bei den „einmaligen“
Veranstaltungen durch die Änderung und Erweiterung der Benutzungs- und
Gebührenordnung in erster Linie Klarheit geschaffen werden. Der
Vorschlag sieht vor, dass den Kulturschaffenden und gesellschaftlich
engagierten Vereinen, Kirchengemeinden und Organisationen aus
Bartholomä das Dorfhaus für die einmaligen Veranstaltungen
grundsätzlich kostenfrei - mit Ausnahme der Benutzung der Küche - zur
Verfügung gestellt wird.
Andere Nutzer (Firmen, Privatpersonen…)
hingegen haben für die einmalige Benutzung des Dorfhauses den seitens
der Verwaltung kalkulierten Kostensatz als Gebühr zu tragen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach einer kurzen Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt beschloss der
Gemeinderat einstimmig, die Benutzungsordnung mit Gebührenordnung für
das Dorfhaus neu zu fassen.
Benutzungsordnung für das Dorfhaus Bartholomä als PDF-Datei (44 KB)
Gebührenordnung für das Dorfhaus Bartholomä als PDF-Datei (48 KB)
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- Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung
A. Sachverhalt
Die Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Bartholomä stammt aus dem
Jahr 1993, mit einer Änderung aus 1998.
Die Verwaltungsgebührensatzung
mit Gebührenverzeichnis lautet noch auf DM-Beträge; die konkrete
Anwendung erfolgt in der Umrechnung auf centgenaue Euro-Beträge.
Seit der Landtag im Dezember 2004 das Landesgebührengesetz und im März 2005
das Kommunalabgabengesetz grundlegend geändert hat, besteht eine
gesetzliche Verpflichtung für die Gemeinden und
Verwaltungsgemeinschaften, die Verwaltungsgebühren auf Grundlage der
konkreten örtlichen Verhältnisse zu kalkulieren und kostendeckend
festzusetzen.
Anlässe genug also, die Verwaltungsgebührensatzung aus
1993 und das dazugehörige Verwaltungsgebührenverzeichnis auf aktuellen
Stand zu bringen.
Die Gebührensätze sind auf der Grundlage des für die
Verwaltungshandlungen stehenden Verwaltungsaufwandes und der sich aus
allen persönlichen und sächlichen Kosten, wie Gehälter,
Lohnnebenkosten, Bereitstellung und Unterhaltung der Dienstgebäude,
sächliche Betriebsmittel u. s. w. zusammensetzt, betrachtet.
Das Gebührenverzeichnis berücksichtigt, dass die Gebührenhöhe oft nach dem
für die öffentliche Leistung benötigten Zeitaufwand bemessen wird
(Zeitgebühr). So sind dort allgemeine Gebührentatbestände stärker
zusammengefasst und in Form dieser Zeitgebühr ausgestaltet. Die
Verwendung einer 15-minütigen Zeiteinheit wird dabei als sachgerecht
angesehen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Aus der Mitte des Gremium wurde angeregt, bei dem Gebührenansatz für
das Aufstellen von Spielgeräten auch den Gegenwert einer Erlaubnis in
der Gebührenhöhe zu bewerten. Unter dieser Maßgabe stimmte der
Gemeinderat sodann nach weiterer Beratung und Diskussion der
Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung mit dem entsprechenden
Gebührenverzeichnis einstimmig zu.
Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) als PDF-Datei (23 KB)
Gebührenverzeichnis nach § 4 Abs. 1 zur Verwaltungsgebührensatzung als PDF-Datei (108 KB)
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- Vorberatung Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2011
A. Sachverhalt
Der Vorsitzende legte in seiner Haushaltsrede dar, dass der
Haushaltsplanentwurf 2011 ein Gesamtvolumen von 4.342.266,--€ habe und
es sich damit um das geringste Volumen seit Jahren handle. Das Volumen
2011 sei im Verwaltungshaushalt um rund 125.000,--€, im
Vermögenshaushalt um rund 330.000,-- € geringer als 2010.
Die Gemeinde müsse einerseits gesetzliche Aufgaben im Bereich der Kinderbetreuung,
des Schulwesens, der Daseinsvorsorge, des Personenstandswesens, des
Sozialwesens, der Rentenversicherung, Ordnungsaufgaben der Sicherheit
und Ordnung, usw. erledigen und bekomme hier immer weitere Aufgaben
von oben zugedacht. Andererseits werde die Gemeinde für die
Aufgabenerfüllung nicht ausreichend mit Finanzmitteln von Bund und
Land ausgestattet!
Die Gemeinde müsse daher auf allen Ebenen und in
allen Bereichen sparen. Die strukturelle Herausforderung bleibe auch
2011 bestehen: Die Einnahmen könnten nicht die kommunalen Ausgaben abdecken.
Nach Meinung von Bürgermeister Kuhn gelte es weiter zu
versuchen, die Ausgaben zu senken, aber auch die Einnahmen zu erhöhen.
Die Ausgaben wurden in den vergangenen Jahren konsequent gesenkt:
- Bei den Personalkosten mit den Einsparungen im Bauhof, der Personalreduzierung in der Bücherei. 2011 würden die Personalkosten
nochmals um rund 12.000,-- € geringer angesetzt.
- Der Zinsaufwand für Kredite sei 2011 geringer. Dies sei dem konsequenten Sparkurs der vergangenen Jahren von Gemeinderat und
-verwaltung zu verdanken.
- Die Unterhaltungs- und Betriebsausgaben seien nochmals um rd. 12.000,-- € geringer veranschlagt. Durch sparsame
Bewirtschaftung gelte es hier Kosten weiter zu reduzieren.
Die Einnahmen müssten jedoch durch Erhöhungen, wie der Grundsteuer A und
B, der Hundesteuer und der Zweitwohnungssteuer gesteigert werden.
Trotz aller Bemühungen habe die Gemeinde immer noch ein
Einnahmeproblem. „Wir können derzeit nicht noch mehr von unserer
Bürgerschaft erheben“, so der Vorsitzende. Die Gemeinde hänge voll am
Tropf des Landes. Im Land herrsche eine gute Beschäftigungslage mit
derzeit geringer Arbeitslosigkeit. Die Steuereinnahmen im Land
sprudeln. Doch dies komme derzeit nicht bei den Gemeinden an. Die
Einnahmen aus dem Landestopf sind für die Gemeinde deutlich zu gering.
Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer war schon 2010 um
160.000,--€ geringer als 2009, 2011 sind es zwar wieder mehr, aber
eben immer noch deutlich, nämlich rund 100.000,--€ unter dem Niveau
vor der Finanz- und Wirtschaftskrise 2009.
Bei den Schlüsselzuweisungen des Landes fehlen 2011 nochmals weitere 46.000,--
€, also auch nochmals mehr als 100.000,-- € zum Jahr 2009.
Der laufende Betrieb der Gemeinde sei damit chronisch unterfinanziert und
muss 2011 mit einem Kredit von 115.000,--€ gestützt werden. Der
Spielraum für Investitionen sei damit praktisch weg. Jeder Euro, der
2011 in Bartholomä neu investiert werde, sei ein kreditfinanzierter
Euro der zusätzlich Zinsen verursache und in späteren Jahren zurück
gezahlt werden müsse, so der Vorsitzende weiter.
Dennoch seien Investitionen in den Substanzerhalt dringend notwendig, um die
gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen.
2011 könne aber lediglich die Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße Kitzing und die Umsetzung der
Dorfentwicklungsplanung – hier Kinderspielplatz – dargestellt werden.
Auch die Sanierung der Straße könne nur gelingen, sofern die Gemeinde
mit Mitteln des Ausgleichsstock bezuschusst werde.
Für einen weiteren, neuen Ansatz habe die Gemeinde momentan keinen Spielraum.
Der Kreditbedarf sei mit 255.500,-- € geplant.
Die Pro-Kopf-Verschuldung werde planmäßig auf knapp 354,-- € ansteigen; liege aber im
landesweiten Vergleich noch im günstigen Bereich.
Verbandskämmerer Thomas Kiwus ging sodann auf die Haushaltsplanansätze innerhalb des
Verwaltungshaushaltes ein. Der Gemeinderat gab zu einzelnen
Haushaltsplanstellen Anregungen zur weiteren Einsparung.
Die im Vermögenshaushalt vorgesehene Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße
Möhnhof – Kitzing wurde im Gremium sodann aus mehreren Gründen heraus
begrüßt.
Nach weiterer ausführlicher Beratung und Diskussion
beauftragt sodann der Gemeinderat einstimmig die Verwaltung, mit den
besprochenen Änderungen den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung
2011 zur Beschlussfassung für die Januarsitzung vorzubereiten.
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- Sanierung der TSV-Halle
A. Sachverhalt
Bei einer Brandverhütungsschau durch das zuständige Baurechtsamt der
Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein wurde festgestellt, dass die
TSV-Halle brandschutztechnische Defizite aufweist. Insgesamt wurden
durch das Baurechtsamt 38 Mängel bezeichnet.
Aufgrund einer damaligen Kostenberechnung kam das Architekturbüro Rieg 2007 zu dem Ergebnis,
dass für die Umsetzung der brandschutztechnischen Maßnahmen, zzgl. dem
notwendigen Tausch des Heizungskessels mindestens 80.000 € Kosten
entstehen.
Im März diesen Jahres hatte der Gemeinderat einstimmig
beschlossen, für die notwendige brandschutztechnische Sanierung der
TSV-Halle einen verlorenen Zuschuss durch die Gemeinde zu gewähren.
Grundlage dieser Beschlussfassung war, nur das absolut Notwendigste,
sprich die brandschutztechnische Sanierung der Halle, durchzuführen.
Eine nun aktuelle Kostenermittlung kommt zu höheren Kosten. Dies
deshalb, weil sich vor allem ergeben hatte, dass energetische
Sanierungsmaßnahmen zwingend sind.
Bei den Gesamtkosten entsteht bei der Finanzierung unter der Einrechnung von unbaren Eigenleistungen
durch ehrenamtliche Helfer und einem Zuschuss über den
Württembergischen Landessportbund (WLSB) mit rund 30 % der anerkannten
Investitionskosten ein Zuschussbedarf von rd. 126.000 €.
Unter der Voraussetzung, dass die Gemeinde zur Sanierungsmaßnahme eine
Bewilligung aus Mitteln des Ausgleichstocks erhält, gilt der Zuschuss
als gesichert finanziert. Da der Eigentümer mit dem Betrieb der Halle
kommunale Aufgaben erfüllt, und durch die Subsidiarität die Gemeinde
insofern stark entlastet, soll dem Verein zum laufenden Betrieb und
zur Bestreitung der Betriebskosten weiterhin ein Zuschuss wie bislang
gezahlt werden.
Darüber hinaus leistet die Gemeinde einen jährlichen
Betrag von 1.420 €/Jahr in einen Sanierungsfond, über den der
Eigentümer künftige Sanierungen und Erhaltungsmaßnahmen in der Halle
durchführt.
B. Beratung und Beschlussfassung
Das Gremium zeigte sich von der Sanierung der TSV-Halle insgesamt
überzeugt und bewertete die Sanierung der Halle als dringend
notwendig. Die Gemeinde brauche eine Versammlungsstätte. Ein
Gemeinderat regte an, die Frage des Einbaus eines Blockheizkraftwerkes
(BHKW) zu prüfen.
Nach weiterer Beratung beschloss sodann der
Gemeinderat einstimmig, für die Finanzierung der Sanierung der Halle
einen einmaligen Zuschuss in Aussicht zu stellen und die Verwaltung zu
beauftragen, hierzu vorab einen Antrag auf Ausgleichstockmitteln zu
stellen. Darüber hinaus beschloss der Gemeinderat, zur Finanzierung
der laufenden Kosten den bisherigen Zuschuss beizubehalten und
zusätzlich einen Zuschuss in einen Sanierungsfond ab Fertigstellung
der Sanierungsmaßnahmen zu geben.
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- Annahme von Spenden und Sponsoring
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat hat 2006 die gesetzlichen Änderungen hinsichtlich der
Annahme und Behandlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen
Zuwendungen zur Kenntnis genommen und beschlossen, zur Vereinfachung
des Verfahrens festzulegen, dass der Gemeinderat über Einzelspenden
von bis zu 100 € in periodischen Abständen (1 x jährlich) in
zusammengefasster Form pauschal entscheidet. Darüber hinaus gehende
Spendenbeträge sind vom Gemeinderat gemäß den gesetzlichen
Vorschriften in einem Einzelbeschluss förmlich anzunehmen.
Insgesamt wurden in jüngster Zeit Spenden von 1.025,-- € geleistet.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Bürgermeister dankte allen Spenderinnen und Spendern für die
Unterstützung des Kinderfestes, der Sport- und Kulturstiftung und der
Freiwilligen Feuerwehr.
Ohne weitere Aussprache beschloss der Gemeinderat sodann förmlich die Annahme der Spenden.
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- Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses
Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am
23.11.2010 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurden:
12.1 Bausachen
a.) Wohnraumerweiterung und –modernisierung auf Grundstück Flst. 130/4 und 130/3, Beckengasse
Der Bauherr plant das bestehende Wohn- und Geschäftshaus umzubauen,
den Wohnraum zu erweitern und zu modernisieren. Der Technische
Ausschuss hat dazu einstimmig das kommunale Einvernehmen erteilt.
b.) Anbau einer Garage und eines Windfanges auf Grundstück Flst. 92/11, Im Schopf
An das bestehende Gebäude ist der Anbau einer Garage und eines
Windfanges geplant. Zu dem gestellten Bauantrag hat der Technische
Ausschuss einstimmig das kommunale Einvernehmen erteilt.
12.2. Landesstraße L 1221 – Verbreiterung der Fahrbahn zwischen Kreisgrenze und Bartholomä
Das Land Baden-Württemberg plant derzeit den straßengerechten Ausbau
der Landesstraße 1221 zwischen Bartholomä und der Kreisgrenze. Das
zuständige Regierungspräsidium Stuttgart fragt in dem Zusammenhang die
Gemeinde an, ob der bestehende alte Viehdurchlass in Höhe Rötenbach
aus Sicht der Gemeinde weiterhin benötigt wird oder im Zuge des
Ausbaus der Landesstraße 1221 beseitigt werden kann. Für den Erhalt
und die Verbreiterung dieses Bauwerkes müsste das Land zusätzliche
Kosten in Höhe von ca. 50.000 € einrechnen.
Der Technische Ausschuss hat einstimmig beschlossen, beim Land Baden-Württemberg dringend
anzuregen, zur Anbindung von Rötenbach eine Linksabbiegespur in der
Ausbauplanung mit vorzusehen. Vorbehaltlich der endgültigen Klärung
mit der Landwirtschaft und vorbehaltlich weiterer – ggf. auch
naturschutzrechtlicher Belange – kann nach Ansicht des Technischen
Ausschusses aus kommunaler Sicht auf den Viehdurchlass verzichtet
werden.
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- Bekanntgaben/Verschiedenes
Zu diesem Tagesordnungspunkt informierte der Vorsitzende über nachfolgende Punkte:
- Erschließungsbeitragssatzung
Das Landratsamt hat die Rechtmäßigkeit der Satzung überprüft. Sie wird von Seiten der
Kommunalaufsicht nicht beanstandet.
- Förderprogramm „Flächengewinn durch Innentwicklung“
Der Vorsitzende informierte darüber, dass der Bewilligungsbescheid des Umweltministeriums aus dem Förderprogramm
„Flächengewinn durch Innentwicklung“ der Gemeinde zugegangen sei.
- Terminplanung der Gemeinderatssitzungen
Der Bürgermeister informierte über die Terminplanung 2011 der Gemeinderats- und Ausschusssitzungen
- Seniorenadventsfeier am 12.12.2010
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Ende der öffentlichen Sitzung um 21.10 Uhr.
Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.
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© 2010 Gemeinde Bartholomä - Alle Rechte
vorbehalten |
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