| Google Street View |
18.05.2010 |
In Erweiterung seines Online-Dienstes „Google Maps“ lässt das in Kalifornien beheimatete, jedoch global agierende
Unternehmen „Google Inc.“ den Straßenraum vom Städten und auch anderen Orten in aller Welt mithilfe spezieller
3D-Kameras systematisch aus der Perspektive eines virtuellen Fußgängers fotografieren und stellt das gewonnene dreidimensionale
und hochauflösende Bildmaterial in das Internet. Damit kann der Nutzer des Dienstes die erfassten Städte nicht mehr nur, wie
schon bislang, aus der Vogelperspektive betrachten, sondern bequem vom heimischen PC aus kostenlose digitale Stadtrundgänge
unternehmen. Dies sorgt bei nicht wenigen Menschen für Unbehagen. Denn nicht jedermann ist damit einverstanden, dass gestochen
scharfe Bilder seiner Wohnumgebung, seines Hauses, seines Gartens etc., mühelos mit Satellitenfotos, Adressdatenbanken und
anderen personenbezogenen Daten verknüpft werden können.
Das Bundesverbraucherschutzministerium empfiehlt betroffenen Bürgern, die eine Veröffentlichung ihrer Grundstücke und Häuser
ablehnen, vorsorglich von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen, damit die Fotos nicht im Internet publiziert werden
können.
Ein Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Aufnahmen kann unter folgenden Adressen erhoben werden:
Per E-Mail: streetview-deutschland@google.com
Per Briefpost: Google Germany GmbH, Betr. Street-View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg
Einen Musterbrief können Sie sich hier als WORD-Datei
herunterladen.
Ein Musterwiderspruch liegt auch im Rathaus aus.
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