Aus dem Gemeinderat
Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 26. Januar 2011
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 8 Gemeinderäte
Beginn der Sitzung um 18.30 Uhr
Ende der Sitzung um 20.15 Uhr
Zuhörer: 20
 
  1. Bürgerfragestunde
Eine Zuhörerin erklärte, dass sie seinerzeit für ihr Grundstück im Außenbereich Bauplatzpreise bezahlt habe. Sie regte an, für die geplante Außenbereichssatzung eine Anpassung des künftigen Geltungsbereiches entsprechend der damals von ihr erworbenen Fläche vorzunehmen.

Bürgermeister Kuhn verwies darauf, dass im Rahmen einer noch anstehenden öffentlichen Auslegung des Entwurfs für die Außenbereichsatzung die Möglichkeit bestehe, Anregungen und Hinweise zur Satzung zu geben.
  1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2011 und mittelfristige Finanzplanung
    - Satzungsbeschluss
A. Sachverhalt
Der Haushalt wurde bereits im Dezember im Gemeinderat vorberaten. Der Gesamthaushalt 2011 hat ein Volumen von 4.418.327 €. Davon entfällt auf den Verwaltungshaushalt ein Volumen von 3.897.327 €. Der Vermögenshaushalt umfasst Einnahmen und Ausgaben mit 521.000 €. Um den Verwaltungshaushalt auszugleichen, muss vom Vermögenshaushalt ein Betrag mit 89.000 € zugeführt werden (negative Zuführungsrate).
Die Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen beträgt 229.500 €. Damit ergibt sich eine planmäßige Pro-Kopf-Verschuldung (2.146 Einwohner) auf 31.12.2011 mit 344 € (Vorjahr 301 €). Entsprechend den Haushaltsplanberatungen vom Dezember wurden die Hebesätze für die Grundsteuer A und B erhöht auf 400%.
Der Haushaltsplan 2011 berücksichtigt auch zwei Maßnahmen für einen Ausgleichstockzuschuss (Sanierung der Fahrbahndecke Kitzingstraße und Investitionszuschuss zur brandschutztechnischen und energetischen Sanierung der TSV-Halle).

B. Beratung und Beschlussfassung
Der Bürgermeister verwies darauf, dass der Haushaltsplan 2011 ein deutlich geringeres Gesamtvolumen als in den Vorjahren habe. Im investiven Bereich könne derzeit aufgrund der knappen Finanzen wenig umgesetzt werden. Er meinte, dass Städte und Gemeinden ständig weitere Aufgaben erfüllen müssten, dafür jedoch nicht ausreichend mit Finanzmitteln von Bund und Land ausgestattet würden. Momentan gebe es für die Gemeinde nur zwei Wege: zu versuchen, Ausgaben weiter zu senken, andererseits Einnahmen zu erhöhen.
Durch weitere Personalkosteneinsparungen von rund 12.000 €, durch geringere Zinsaufwendungen für Kredite und durch eine sparsame Unterhaltungs- und Betriebsführung könnten 2011 nochmals Kosten eingespart werden, ein weitergehendes Sparpotential aus dem laufenden Betrieb heraus, sei allerdings nicht mehr möglich.
Mit der moderaten Erhöhung der Grundsteuern A und B könne von der Einwohnerschaft aber auch nicht mehr abverlangt werden. Die schlechte Finanzlage der Gemeinde liege an den geringeren Schlüsselzuweisungen und dem geringeren Anteil an der Einkommenssteuer. Bürgermeister Kuhn meinte abschließend, dass die Gemeinde derzeit nur kleine und sparsame Schritte gehen könne, die sich nur an dem Notwendigen orientierten. Alles Wünschenswerte müsse deutlich zurück gestellt werden.
Kämmerer Thomas Kiwus verwies auf den voraussichtlichen Jahresabschluss 2010, der voraussichtlich nicht – so wie geplant – mit ganz so negativen Zahlen abschließe. Aufgrund einer deutlich über Planansatz vorhandenen Gewerbesteuereinnahme komme der Haushalt 2010 voraussichtlich ohne Kreditaufnahme aus.

Nachdem der Haushaltplan schon im Dezember vorberaten war, beschloss der Gemeinderat nach weiterer kurzer Aussprache und Diskussion einstimmig die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2011 und die mittelfristige Finanzplanung.
  1. Ersatzbeschaffung des Löschfahrzeug LF8
    - Vergabe
A. Sachverhalt
Der Feuerwehr kommt eine wichtige, unabdingbare Aufgabe zu, die der Gemeinde als Pflichtaufgabe vom Gesetzgeber zugewiesen ist.
Im Feuerwehrbedarfsplan 2008 ist festgestellt, dass das betagte Löschfahrzeug LF8 aus 1981 zwischen 2009 - 2011 ersetzt werden muss, um den Grundschutz der Gemeinde, welche nicht auf die Unterstützung von Nachbarwehren innerhalb der geforderten Zeiten zurückgreifen kann, zu gewährleisten. Dieser Ersatz des Löschfahrzeugs muss adäquat erfolgen und muss auf jeden Fall eine Gruppe (9 Personen) aufnehmen können, um das benötigte Personal mit den beiden vorhandenen Fahrzeugen schnell zur Einsatzstelle bringen zu können.
Das adäquate Fahrzeug in der Ersatzbeschaffung ist das HLF10/6.
Erfreulich ist, dass die Gemeinde für die Ersatzbeschaffung aus dem Topf Feuerwehrwesen und aus Mitteln des Ausgleichstocks einen Betrag in Höhe von insgesamt 122.500 € bewilligt erhält.
Die Freiwillige Feuerwehr hat daher im Herbst 2010 intern zwei beratende Ausschüsse gegründet, um den Bedarf im Anforderungsprofil der Ersatzbeschaffung für das HLF10/6 festzulegen.
In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats im Oktober hat das Gremium nach eingehender Beratung und Diskussion einstimmig den erforderlichen Ausschreibungsbeschluss für die Ersatzbeschaffung gefasst. Die Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgte im Amtsblatts der Europäischen Gemeinschaften am 20.11.2010.
Bis zum Ende der Ausschreibungsfrist (30.12.2010) lagen bei der Gemeinde insgesamt sechs Angebote vor. Bei der Submission am 03.01.2011 konnten die Angeboten fristgerecht geöffnet und fünf der sechs Angebote gewertet werden; ein Angebot wurde „leer“ abgegeben.
Nach Prüfung und Wertung der Angebote ergibt sich, dass die Firma MAN mit einer Angebotssumme von 69.989,85 € das günstigste Angebot für das Fahrgestell eingereicht hat. In Bezug auf den Aufbau und die Beladung hat jeweils die Fa. Ziegler, Giengen/Brenz das günstigste Angebot eingereicht. Hier liegt die zu beauftragende Vergabesumme bei 179.602,75 €.

B. Beratung und Beschlussfassung
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde darauf hingewiesen, dass die Ersatzbeschaffung dringlich, wie auch notwendig sei. Gemeindeverwaltung und Feuerwehr hätten eine Alternativbeschaffung dargelegt, die jedoch wegen der damit verbundenen Nachteile nicht infrage komme. Ein Gemeinderat regte an, bei Nachbargemeinden nachzufragen, da die Feuerwehr Bartholomä auch die Teilorte der Nachbarn mitversorgt.
Nach weiterer Beratung und Diskussion beschloss sodann der Gemeinderat einstimmig, für das vorhandene Löschfahrzeug LF8 ein Hilfelöschfahrzeug 10/6 zu beschaffen und hierzu die Firma MAN mit der Lieferung eines Fahrgestell und für den Aufbau und die Beladung die Firma Ziegler zu beauftragen.
  1. Außenbereichssatzung
    - Billigung des Entwurfs
    - Auslegungsbeschluss über Behördenbeteiligung
A. Sachverhalt
Die Gemeinde kann nach den Vorschriften des Baugesetzbuches für bebaute Bereiche im Außenbereich eine Satzung bestimmen, wonach Wohnzwecken dienenden Vorhaben nicht entgegen gehalten werden kann, dass sie einer Darstellung im Flächennutzungsplan über Flächen für die Landwirtschaft oder Wald widersprechen oder die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen.
Der Gemeinderat Bartholomä sieht sich seit rund 2 – 3 Jahren verstärkt Bauwünschen der Grundstückseigentümer von Außenbereichsbebauung gegenüber.
Im überwiegenden Fall sind die Vorhaben nachvollziehbar und verständlich. So hat der Gemeinderat in aller Regel das kommunale Einvernehmen zu den konkreten Bauvoranfragen/Bauanträgen erteilt. Im baugenehmigungsrechtlichen Verfahren beim zuständigen Baurechtsamt der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein in Heubach, konnte in nahezu keinem der Fällen eine baurechtliche Genehmigung erteilt werden, da in der Auslegung des Baugesetzbuches rechtliche Hindernisse erkannt wurden.
In mehreren Beratungen des Gemeinderates, in Gesprächen mit dem zuständigen Baurechtsamt in Heubach und der höheren Baurechtsbehörde im Regierungspräsidium Stuttgart, nicht zuletzt auch auf Anregung der höheren Baurechtsbehörde soll über eine sog. Außenbereichsatzung erreicht werden können, dass innerhalb des künftigen Geltungsbereiches dieser Satzung Bauvorhaben erleichtert zugelassen werden können.
Damit gibt sich die Gemeinde selber eine Art „roten Faden“. Eine solche verbindliche Festlegung war im Zusammenhang mit der Beratung der Einzelbauvorhaben im Gremium verstärkt angeregt worden.
Zur Vorbereitung des Satzungsverfahrens hat die Gemeindeverwaltung alle Grundstückseigentümer der Wohnplätze im Inneren und Äußeren Kitzing, Äußeren Möhnhof, Möhnhof und Rötenbach bereits zu einem Informationsgespräch eingeladen. Dort wurden schon erste Hinweise und Anregungen zum Entwurf gegeben.

B. Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Kuhn ging auf die Ziele und Zwecke einer geplanten Außenbereichssatzung ein. Er erinnerte an die Vorgespräche mit den Grundstückseigentümern und trug erste Anregungen und Hinweise aus der Bürgerschaft vor.
Nach weiterer Beratung und Diskussion stimmte der Gemeinderat bei einer Gegenstimme der vorgeschlagenen Abwägung zu, billigte den Entwurf zur Außenbereichssatzung und beauftragte die Verwaltung, den Entwurf öffentlich auszulegen und dazu die Behörden am Verfahren zu beteiligen.
  1. Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein
    - Vorberatung der Verbandsversammlung, insbesondere Jahresrechnung 2009 und Haushaltsplan 2011
A. Sachverhalt
Voraussichtlich im März findet die Verbandsversammlung der VG Rosenstein statt. Unter anderem ist auf der Tagesordnung der Verbandsversammlung die Beratung und Verabschiedung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2011 und die Billigung der Jahresrechnung 2009 vorgesehen.
5.1. Jahresrechnung 2009
Die Jahresrechnung 2009 schließt mit einem Volumen von 2.058.034,53 € ab und liegt damit höher als das Planvolumen mit 2.047.220,-- €.
Die Erhöhung liegt im höheren Vermögenshaushalt begründet, der ursprünglich nur Einnahmen und Ausgaben von 12.500,-- € vorgesehen hat, jedoch tatsächlich mit 31.398,20 € abschließt.
Die Verbandsumlage 2009 fällt mit 1.216.440,68 € gegenüber dem Plan mit 1.278.300,--€ um 61.859,32 € geringer aus.
Die Verbandsumlage für Bartholomä beträgt 2009 tatsächlich 113.170,-- € und liegt damit erfreulicherweise unter der für unsere Gemeinde geplanten Umlage (119.267,-- €).
5.2. Haushaltsplan 2011
Der Haushaltsplan 2011 hat ein Gesamtvolumen von 2.168.260 € (2010: 2.099.330 €). Er liegt damit um 68.930,-- € über dem Plan 2010 (2009: 2.047.220 €).
Auf den Verwaltungshaushalt entfällt ein Volumen von 2.148.760,-- € (2010: 2.082.830 €); auf den Vermögenshaushalt 19.500,-- € (2010: 16.500 €).
Die Erhöhung des Volumens ist nahezu ausschließlich auf den höheren Personalkostenaufwand zurück zu führen. Die Aufwendungen für das Personal steigen um 3,5 % von 1.691.420 €  auf 1.751.690,-- € (Steigerung 2009/2010: 2,5 %).
Der Vermögenshaushalt 2011 berücksichtigt die notwendigen Anschaffungen und Ersatzbeschaffungen im Bereich der IT-Anlagen. Vorgesehen sind unter anderem der weitere Austausch der sieben Jahre alten PC’s.
Für die Gemeinde Bartholomä ist 2011 eine Verbandsumlage in Höhe von 124.929,-- € (2010:121.457 €) erforderlich. Dies ist eine Steigerung zum Planansatz 2010 mit 2,9 % oder in Höhe von 3.472,-- € (Steigerung 2009/2010: 3.135,-- €).
Im Haushaltsplan der Gemeinde ist die höhere Kostenumlage 2011 eingeplant.

B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende wies auch auf geplante Änderungen zur Gutachterausschussgebührensatzung und zu den Musikschulgebühren hin. Um die Kosten für die Musikschule im tragbaren Rahmen zu halten, sei ab Herbst eine Erhöhung der Schulgebühren von etwa 2 % – 3% erforderlich.
In der weiteren Beratung sprach sich der Gemeinderat dafür aus, grundsätzlich der Änderung der Gutachterausschussgebührensatzung und der moderaten Erhöhung der Musikschulgebühren zuzustimmen und ermächtigte einstimmig die Vertreter der Gemeinde in der Verbandsversammlung den entsprechenden Beschlussvorlagen so zu zustimmen.
  1. Annahme von Spenden und Sponsoring 2010
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.09.2006 von gesetzlichen Änderungen hinsichtlich der Annahme und Behandlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen Kenntnis genommen.
Demnach ist zu allen Spenden die förmliche Annahme durch den Gemeinderat zu beschließen. Dem Gemeinderat lag nun eine komplette Übersicht aller Spenden aus 2010 mit den Spendenbeträgen und dem Spendenzweck, wie Kinderfest und Kinderferienprogramm, Kultur- und Sportstiftung, Bücherei, Hallenbad und Feuerwehr vor.

B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende zeigte sich erfreut, dass im Haushaltsjahr 2010 ein Gesamtspendenbetrag von knapp 8.000 € bei der Gemeinde eingegangen sei und bedankte sich bei allen Spenderinnen und Spendern sehr herzlich. Die Spenden würden entsprechend dem Willen der Spender zweckgebunden eingesetzt.
Nach kurzer Beratung nahm sodann der Gemeinderat förmlich die Spenden an.
  1. Ausscheiden von Gemeinderat Michael Ochs aus dem Gemeinderat
A. Sachverhalt
Gemeinderat Michael Ochs rückte mit seiner Verpflichtung im Dezember 2009 in das Gremium nach. Herr Ochs hat nunmehr mitgeteilt, dass er ab März 2011 beruflich ins Ausland geht und damit verbunden auch seinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde Bartholomä aufgibt.
Da er mit dem Wegzug aus Bartholomä die Wählbarkeit hier verliert, scheidet er aus dem Gremium aus. Grundsätzlich rückt beim Ausscheiden eines Gemeinderates die als nächste Ersatzperson festgestellte Person nach.
Für den Wahlvorschlag der unabhängigen Bürgerliste ist jedoch keine Ersatzperson mehr vorhanden. In diesem Fall bleibt daher mit dem Ausscheiden von Herrn Ochs der betreffende Sitz unbesetzt.

B. Beratung und Beschlussfassung
Den Dank der Gemeinde für sein Engagement und seinen Einsatz im Gemeinderat sprach der Bürgermeister an Gemeinderat Michael Ochs aus. Neben seiner Gemeinderatstätigkeit sei Michael Ochs auch Mitglied im Ausschuss für Soziale Angelegenheiten und als Jugendbeauftragter des Gemeinderates und damit vor allem in der Kommission Jugend sehr aktiv gewesen. Darüber hinaus habe er das Amt des Vertreters der Gemeinde im Zweckverband Härtsfeld-Albuch-Wasserversorgung und die Stellvertretung im Abwasserzweckverband innegehabt.
Der Vorsitzende dankte Gemeinderat Ochs für seine vertrauensvolle und konstruktive Mitarbeit im Gemeinderat und überreichte ihm namens der Bürgerschaft ein Abschiedsgeschenk.
  1. Bekanntgaben/Verschiedenes
Der Bürgermeister gab über die nachfolgende Punkte Auskunft:
8.1. Rechtmäßigkeit von Satzungen
Der Vorsitzende informierte dass das Kommunalamt die am 1.12.2010 vom Gremium beschlossenen Satzungen (Hundesteuersatzung, Hebesatzsatzung, Zweitwohnungssteuersatzung und Benutzungs- und Gebührenordnung im Dorfhaus) auf Rechtmäßigkeit überprüft habe und diese nicht beanstande.

8.2. Beschluss des Verwaltungsgericht Stuttgart
Der Vorsitzende gab bekannt, dass ein von Anwohnern gestellter Eilantrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen eine Baugenehmigung eines Gewerbebaus im Gewerbegebiet Gänsteich-Nord vom Verwaltungsgericht Stuttgart verworfen wurde.

8.3. Landtagswahl am 27. März 2011 – Bildung der Wahlvorstände
Das Gremium zeigte sich damit einverstanden, dass die Mitgliedern des Gemeinderates zu Wahlvorständen für die Landtagswahl bestellt werden.

8.4. Information zum Schneemanncup am Samstag, 29.01.
Eine nichtöffentliche Sitzung mit 4 Tagesordnungspunkten schloss sich an.
 
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