| Aus dem Gemeinderat |
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Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am
26. Januar 2011
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Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 8 Gemeinderäte
Beginn der Sitzung um 18.30 Uhr
Ende der Sitzung um 20.15 Uhr
Zuhörer: 20
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- Bürgerfragestunde
Eine Zuhörerin erklärte, dass sie seinerzeit für ihr Grundstück im
Außenbereich Bauplatzpreise bezahlt habe. Sie regte an, für die
geplante Außenbereichssatzung eine Anpassung des künftigen
Geltungsbereiches entsprechend der damals von ihr erworbenen Fläche
vorzunehmen.
Bürgermeister Kuhn verwies darauf, dass im Rahmen einer noch
anstehenden öffentlichen Auslegung des Entwurfs für die
Außenbereichsatzung die Möglichkeit bestehe, Anregungen und Hinweise
zur Satzung zu geben.
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- Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2011 und mittelfristige Finanzplanung
- Satzungsbeschluss
A. Sachverhalt
Der Haushalt wurde bereits im Dezember im Gemeinderat vorberaten. Der
Gesamthaushalt 2011 hat ein Volumen von 4.418.327 €. Davon entfällt
auf den Verwaltungshaushalt ein Volumen von 3.897.327 €. Der
Vermögenshaushalt umfasst Einnahmen und Ausgaben mit 521.000 €. Um den
Verwaltungshaushalt auszugleichen, muss vom Vermögenshaushalt ein
Betrag mit 89.000 € zugeführt werden (negative Zuführungsrate).
Die Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
beträgt 229.500 €. Damit ergibt sich eine planmäßige
Pro-Kopf-Verschuldung (2.146 Einwohner) auf 31.12.2011 mit 344 €
(Vorjahr 301 €). Entsprechend den Haushaltsplanberatungen vom Dezember
wurden die Hebesätze für die Grundsteuer A und B erhöht auf 400%.
Der Haushaltsplan 2011 berücksichtigt auch zwei Maßnahmen für einen
Ausgleichstockzuschuss (Sanierung der Fahrbahndecke Kitzingstraße und
Investitionszuschuss zur brandschutztechnischen und energetischen
Sanierung der TSV-Halle).
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Bürgermeister verwies darauf, dass der Haushaltsplan 2011 ein
deutlich geringeres Gesamtvolumen als in den Vorjahren habe. Im
investiven Bereich könne derzeit aufgrund der knappen Finanzen wenig
umgesetzt werden. Er meinte, dass Städte und Gemeinden ständig weitere
Aufgaben erfüllen müssten, dafür jedoch nicht ausreichend mit
Finanzmitteln von Bund und Land ausgestattet würden. Momentan gebe es
für die Gemeinde nur zwei Wege: zu versuchen, Ausgaben weiter zu
senken, andererseits Einnahmen zu erhöhen.
Durch weitere Personalkosteneinsparungen von rund 12.000 €, durch geringere
Zinsaufwendungen für Kredite und durch eine sparsame Unterhaltungs-
und Betriebsführung könnten 2011 nochmals Kosten eingespart werden,
ein weitergehendes Sparpotential aus dem laufenden Betrieb heraus, sei
allerdings nicht mehr möglich.
Mit der moderaten Erhöhung der Grundsteuern A und B könne von der Einwohnerschaft aber auch nicht
mehr abverlangt werden. Die schlechte Finanzlage der Gemeinde liege an
den geringeren Schlüsselzuweisungen und dem geringeren Anteil an der
Einkommenssteuer. Bürgermeister Kuhn meinte abschließend, dass die
Gemeinde derzeit nur kleine und sparsame Schritte gehen könne, die
sich nur an dem Notwendigen orientierten. Alles Wünschenswerte müsse
deutlich zurück gestellt werden.
Kämmerer Thomas Kiwus verwies auf den voraussichtlichen Jahresabschluss 2010, der voraussichtlich nicht – so
wie geplant – mit ganz so negativen Zahlen abschließe. Aufgrund einer
deutlich über Planansatz vorhandenen Gewerbesteuereinnahme komme der
Haushalt 2010 voraussichtlich ohne Kreditaufnahme aus.
Nachdem der Haushaltplan schon im Dezember vorberaten war, beschloss der
Gemeinderat nach weiterer kurzer Aussprache und Diskussion einstimmig
die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2011 und die mittelfristige
Finanzplanung.
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- Ersatzbeschaffung des Löschfahrzeug LF8
- Vergabe
A. Sachverhalt
Der Feuerwehr kommt eine wichtige, unabdingbare Aufgabe zu, die der
Gemeinde als Pflichtaufgabe vom Gesetzgeber zugewiesen ist.
Im Feuerwehrbedarfsplan 2008 ist festgestellt, dass das betagte
Löschfahrzeug LF8 aus 1981 zwischen 2009 - 2011 ersetzt werden muss,
um den Grundschutz der Gemeinde, welche nicht auf die Unterstützung
von Nachbarwehren innerhalb der geforderten Zeiten zurückgreifen kann,
zu gewährleisten. Dieser Ersatz des Löschfahrzeugs muss adäquat
erfolgen und muss auf jeden Fall eine Gruppe (9 Personen) aufnehmen
können, um das benötigte Personal mit den beiden vorhandenen
Fahrzeugen schnell zur Einsatzstelle bringen zu können.
Das adäquate Fahrzeug in der Ersatzbeschaffung ist das HLF10/6.
Erfreulich ist, dass die Gemeinde für die Ersatzbeschaffung aus dem Topf
Feuerwehrwesen und aus Mitteln des Ausgleichstocks einen Betrag in
Höhe von insgesamt 122.500 € bewilligt erhält.
Die Freiwillige Feuerwehr hat daher im Herbst 2010 intern zwei beratende Ausschüsse
gegründet, um den Bedarf im Anforderungsprofil der Ersatzbeschaffung
für das HLF10/6 festzulegen.
In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats im Oktober hat das Gremium nach eingehender Beratung und
Diskussion einstimmig den erforderlichen Ausschreibungsbeschluss für
die Ersatzbeschaffung gefasst. Die Veröffentlichung der Ausschreibung
erfolgte im Amtsblatts der Europäischen Gemeinschaften am 20.11.2010.
Bis zum Ende der Ausschreibungsfrist (30.12.2010) lagen bei der
Gemeinde insgesamt sechs Angebote vor. Bei der Submission am
03.01.2011 konnten die Angeboten fristgerecht geöffnet und fünf der
sechs Angebote gewertet werden; ein Angebot wurde „leer“ abgegeben.
Nach Prüfung und Wertung der Angebote ergibt sich, dass die Firma MAN
mit einer Angebotssumme von 69.989,85 € das günstigste Angebot für das
Fahrgestell eingereicht hat. In Bezug auf den Aufbau und die Beladung
hat jeweils die Fa. Ziegler, Giengen/Brenz das günstigste Angebot
eingereicht. Hier liegt die zu beauftragende Vergabesumme bei
179.602,75 €.
B. Beratung und Beschlussfassung
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde darauf hingewiesen, dass die
Ersatzbeschaffung dringlich, wie auch notwendig sei.
Gemeindeverwaltung und Feuerwehr hätten eine Alternativbeschaffung
dargelegt, die jedoch wegen der damit verbundenen Nachteile nicht
infrage komme. Ein Gemeinderat regte an, bei Nachbargemeinden
nachzufragen, da die Feuerwehr Bartholomä auch die Teilorte der
Nachbarn mitversorgt.
Nach weiterer Beratung und Diskussion beschloss sodann der Gemeinderat einstimmig, für das vorhandene Löschfahrzeug
LF8 ein Hilfelöschfahrzeug 10/6 zu beschaffen und hierzu die Firma MAN
mit der Lieferung eines Fahrgestell und für den Aufbau und die
Beladung die Firma Ziegler zu beauftragen.
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- Außenbereichssatzung
- Billigung des Entwurfs - Auslegungsbeschluss über Behördenbeteiligung
A. Sachverhalt
Die Gemeinde kann nach den Vorschriften des Baugesetzbuches für
bebaute Bereiche im Außenbereich eine Satzung bestimmen, wonach
Wohnzwecken dienenden Vorhaben nicht entgegen gehalten werden kann,
dass sie einer Darstellung im Flächennutzungsplan über Flächen für die
Landwirtschaft oder Wald widersprechen oder die Entstehung oder
Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen.
Der Gemeinderat Bartholomä sieht sich seit rund 2 – 3 Jahren verstärkt Bauwünschen der
Grundstückseigentümer von Außenbereichsbebauung gegenüber.
Im überwiegenden Fall sind die Vorhaben nachvollziehbar und verständlich.
So hat der Gemeinderat in aller Regel das kommunale Einvernehmen zu
den konkreten Bauvoranfragen/Bauanträgen erteilt. Im
baugenehmigungsrechtlichen Verfahren beim zuständigen Baurechtsamt der
Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein in Heubach, konnte in nahezu keinem
der Fällen eine baurechtliche Genehmigung erteilt werden, da in der
Auslegung des Baugesetzbuches rechtliche Hindernisse erkannt wurden.
In mehreren Beratungen des Gemeinderates, in Gesprächen mit dem
zuständigen Baurechtsamt in Heubach und der höheren Baurechtsbehörde
im Regierungspräsidium Stuttgart, nicht zuletzt auch auf Anregung der
höheren Baurechtsbehörde soll über eine sog. Außenbereichsatzung
erreicht werden können, dass innerhalb des künftigen Geltungsbereiches
dieser Satzung Bauvorhaben erleichtert zugelassen werden können.
Damit gibt sich die Gemeinde selber eine Art „roten Faden“. Eine solche
verbindliche Festlegung war im Zusammenhang mit der Beratung der
Einzelbauvorhaben im Gremium verstärkt angeregt worden.
Zur Vorbereitung des Satzungsverfahrens hat die Gemeindeverwaltung alle
Grundstückseigentümer der Wohnplätze im Inneren und Äußeren Kitzing,
Äußeren Möhnhof, Möhnhof und Rötenbach bereits zu einem
Informationsgespräch eingeladen. Dort wurden schon erste Hinweise und
Anregungen zum Entwurf gegeben.
B. Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Kuhn ging auf die Ziele und Zwecke einer geplanten
Außenbereichssatzung ein. Er erinnerte an die Vorgespräche mit den
Grundstückseigentümern und trug erste Anregungen und Hinweise aus der Bürgerschaft vor.
Nach weiterer Beratung und Diskussion stimmte der Gemeinderat bei einer Gegenstimme der vorgeschlagenen Abwägung zu,
billigte den Entwurf zur Außenbereichssatzung und beauftragte die
Verwaltung, den Entwurf öffentlich auszulegen und dazu die Behörden am
Verfahren zu beteiligen.
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- Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein
- Vorberatung der Verbandsversammlung, insbesondere Jahresrechnung 2009 und Haushaltsplan 2011
A. Sachverhalt
Voraussichtlich im März findet die Verbandsversammlung der VG
Rosenstein statt. Unter anderem ist auf der Tagesordnung der
Verbandsversammlung die Beratung und Verabschiedung der
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2011 und die Billigung der
Jahresrechnung 2009 vorgesehen.
5.1. Jahresrechnung 2009
Die Jahresrechnung 2009 schließt mit einem Volumen von 2.058.034,53 € ab
und liegt damit höher als das Planvolumen mit 2.047.220,-- €.
Die Erhöhung liegt im höheren Vermögenshaushalt begründet, der
ursprünglich nur Einnahmen und Ausgaben von 12.500,-- € vorgesehen
hat, jedoch tatsächlich mit 31.398,20 € abschließt.
Die Verbandsumlage 2009 fällt mit 1.216.440,68 € gegenüber dem Plan mit
1.278.300,--€ um 61.859,32 € geringer aus.
Die Verbandsumlage für Bartholomä beträgt 2009 tatsächlich 113.170,-- € und liegt damit
erfreulicherweise unter der für unsere Gemeinde geplanten Umlage
(119.267,-- €).
5.2. Haushaltsplan 2011
Der Haushaltsplan 2011 hat ein Gesamtvolumen von 2.168.260 € (2010: 2.099.330 €). Er liegt damit um
68.930,-- € über dem Plan 2010 (2009: 2.047.220 €).
Auf den Verwaltungshaushalt entfällt ein Volumen von 2.148.760,-- € (2010:
2.082.830 €); auf den Vermögenshaushalt 19.500,-- € (2010: 16.500 €).
Die Erhöhung des Volumens ist nahezu ausschließlich auf den höheren
Personalkostenaufwand zurück zu führen. Die Aufwendungen für das
Personal steigen um 3,5 % von 1.691.420 € auf 1.751.690,-- €
(Steigerung 2009/2010: 2,5 %).
Der Vermögenshaushalt 2011 berücksichtigt die notwendigen Anschaffungen und Ersatzbeschaffungen
im Bereich der IT-Anlagen. Vorgesehen sind unter anderem der weitere
Austausch der sieben Jahre alten PC’s.
Für die Gemeinde Bartholomä ist 2011 eine Verbandsumlage in Höhe von 124.929,-- € (2010:121.457 €)
erforderlich. Dies ist eine Steigerung zum Planansatz 2010 mit 2,9 %
oder in Höhe von 3.472,-- € (Steigerung 2009/2010: 3.135,-- €).
Im Haushaltsplan der Gemeinde ist die höhere Kostenumlage 2011 eingeplant.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende wies auch auf geplante Änderungen zur
Gutachterausschussgebührensatzung und zu den Musikschulgebühren hin.
Um die Kosten für die Musikschule im tragbaren Rahmen zu halten, sei
ab Herbst eine Erhöhung der Schulgebühren von etwa 2 % – 3% erforderlich.
In der weiteren Beratung sprach sich der Gemeinderat
dafür aus, grundsätzlich der Änderung der
Gutachterausschussgebührensatzung und der moderaten Erhöhung der
Musikschulgebühren zuzustimmen und ermächtigte einstimmig die
Vertreter der Gemeinde in der Verbandsversammlung den entsprechenden
Beschlussvorlagen so zu zustimmen.
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- Annahme von Spenden und Sponsoring 2010
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.09.2006 von
gesetzlichen Änderungen hinsichtlich der Annahme und Behandlung von
Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen Kenntnis genommen.
Demnach ist zu allen Spenden die förmliche Annahme durch den
Gemeinderat zu beschließen. Dem Gemeinderat lag nun eine komplette
Übersicht aller Spenden aus 2010 mit den Spendenbeträgen und dem
Spendenzweck, wie Kinderfest und Kinderferienprogramm, Kultur- und
Sportstiftung, Bücherei, Hallenbad und Feuerwehr vor.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende zeigte sich erfreut, dass im Haushaltsjahr 2010 ein
Gesamtspendenbetrag von knapp 8.000 € bei der Gemeinde eingegangen sei
und bedankte sich bei allen Spenderinnen und Spendern sehr herzlich.
Die Spenden würden entsprechend dem Willen der Spender zweckgebunden eingesetzt.
Nach kurzer Beratung nahm sodann der Gemeinderat förmlich
die Spenden an.
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- Ausscheiden von Gemeinderat Michael Ochs aus dem Gemeinderat
A. Sachverhalt
Gemeinderat Michael Ochs rückte mit seiner Verpflichtung im Dezember
2009 in das Gremium nach. Herr Ochs hat nunmehr mitgeteilt, dass er ab
März 2011 beruflich ins Ausland geht und damit verbunden auch seinen
Hauptwohnsitz in der Gemeinde Bartholomä aufgibt.
Da er mit dem Wegzug aus Bartholomä die Wählbarkeit hier verliert, scheidet er aus
dem Gremium aus. Grundsätzlich rückt beim Ausscheiden eines
Gemeinderates die als nächste Ersatzperson festgestellte Person nach.
Für den Wahlvorschlag der unabhängigen Bürgerliste ist jedoch keine
Ersatzperson mehr vorhanden. In diesem Fall bleibt daher mit dem
Ausscheiden von Herrn Ochs der betreffende Sitz unbesetzt.
B. Beratung und Beschlussfassung
Den Dank der Gemeinde für sein Engagement und seinen Einsatz im
Gemeinderat sprach der Bürgermeister an Gemeinderat Michael Ochs aus.
Neben seiner Gemeinderatstätigkeit sei Michael Ochs auch Mitglied im
Ausschuss für Soziale Angelegenheiten und als Jugendbeauftragter des
Gemeinderates und damit vor allem in der Kommission Jugend sehr aktiv
gewesen. Darüber hinaus habe er das Amt des Vertreters der Gemeinde im
Zweckverband Härtsfeld-Albuch-Wasserversorgung und die Stellvertretung
im Abwasserzweckverband innegehabt.
Der Vorsitzende dankte Gemeinderat Ochs für seine vertrauensvolle und konstruktive Mitarbeit im
Gemeinderat und überreichte ihm namens der Bürgerschaft ein Abschiedsgeschenk.
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- Bekanntgaben/Verschiedenes
Der Bürgermeister gab über die nachfolgende Punkte Auskunft:
8.1. Rechtmäßigkeit von Satzungen
Der Vorsitzende informierte dass das Kommunalamt die am 1.12.2010 vom Gremium beschlossenen Satzungen
(Hundesteuersatzung, Hebesatzsatzung, Zweitwohnungssteuersatzung und
Benutzungs- und Gebührenordnung im Dorfhaus) auf Rechtmäßigkeit
überprüft habe und diese nicht beanstande.
8.2. Beschluss des Verwaltungsgericht Stuttgart
Der Vorsitzende gab bekannt, dass ein von
Anwohnern gestellter Eilantrag auf Wiederherstellung der
aufschiebenden Wirkung gegen eine Baugenehmigung eines Gewerbebaus im
Gewerbegebiet Gänsteich-Nord vom Verwaltungsgericht Stuttgart verworfen wurde.
8.3. Landtagswahl am 27. März 2011 – Bildung der Wahlvorstände
Das Gremium zeigte sich damit einverstanden, dass die
Mitgliedern des Gemeinderates zu Wahlvorständen für die Landtagswahl bestellt werden.
8.4. Information zum Schneemanncup am Samstag, 29.01.
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Eine nichtöffentliche Sitzung mit 4 Tagesordnungspunkten schloss sich an.
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