| Aus dem Gemeinderat |
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Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am
6. April 2011
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Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 6 Gemeinderäte
Beginn der Sitzung um 18.30 Uhr
Ende der Sitzung um 20.20 Uhr
Zuhörer: 18
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- Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung)
– Einführung der gesplitteten Abwassergebühr
A. Sachverhalt
Der weit überwiegende Teil der Städte und Gemeinden in
Baden-Württemberg sieht in seinen Abwassersatzungen vor, dass als
Gebührenmaßstab der sog. (einheitliche) Frischwassermaßstab angewendet
wird. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat in einem Urteil vom März
2010 entschieden, dass diese Regelung gegen den Gleichheitsgrundsatz
des Grundgesetzes verstößt. Aus dem Urteil leitet sich die
Verpflichtung ab, die Abwassergebühren nach einem für die Schmutz- und
Niederschlagswasserbeseitigung gesplitteten Gebührenmaßstab zu
erheben. Aus diesem Grund ist die Abwassersatzung der Gemeinde
Bartholomä, die auf dem Verteilungsmaßstab der Frischwassermenge
beruht, hinsichtlich der Gebührenfestsetzung mit der Entscheidung des VGH nichtig.
Zur Ermittlung und Feststellung der versiegelten Flächen
aller bebauten Grundstücke innerhalb Bartholomä’s hat daher der
Gemeinderat im Herbst 2010 die KIRU Ulm/Reutlingen beauftragt, die für
die Änderung der Abwassersatzung erforderlichen Grundlagen und
Arbeiten, wie Überfliegen mit Berechnen, Bürgerinformationsgesprächen,
Grundstücksbegehung, Gebührenkalkulation zu erledigen.
Nach Vorliegen dieser Daten und einer ersten Anhörungsrunde aller Eigentümer der
bebauten Grundstücke kann nunmehr eine Kalkulation der Gebührensätze
erfolgen. Die versiegelte Fläche beträgt nach der Datenerhebung durch
das beauftragte Büro knapp mehr als 200.000 m².
B. Beratung und Beschlussfassung
Verbandskämmerer Thomas Kiwus stellte dem Gremium sehr ausführlich
die Änderung der Abwassersatzung vor und ging sodann auf die Kalkulation der Abwassergebühr ein.
Bürgermeister Kuhn stellte klar, dass die Gemeinde gezwungen sei, die gesplittete Abwassergebühr
einzuführen, die im Hinblick auf die Zielvorgabe durch das Gericht,
eine gerechtere Gebühr zu erheben, einen unverhältnismäßig hohen
Verwaltungsaufwand erzeuge. Die Gemeinde werde mit der notwendigen
Einführung der gesplitteten Gebühr jedoch in keinem Fall eine Erhöhung
des gesamten Gebührenaufkommens verbinden.
Nach ausführlicher Beratung und Diskussion beschloss der Gemeinderat die vorgelegte Kalkulation
und die Gebührensätze wie folgt:
| Für 2010: |
Schmutzwassergebühr je cbm Schmutzwasser mit |
2,20 € |
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Niederschlagswasser je m² versiegelter Fläche |
0,28 € |
| Im Jahr 2011 muss ein aus 2009 entstandener Verlustvortrag wieder abgedeckt werden. |
| Für 2011: |
Schmutzwassergebühr je cbm Schmutzwasser mit |
2,26 € |
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Niederschlagswassergebühr je m² versiegelter Fläche |
0,31 € |
Weiterhin beschloss der Gemeinderat einstimmig, die vorgelegte Änderungen rückwirkend zum 01.01.2010 als Satzung.
Änderungssatzung vom 6. April 2011 gültig ab 01.01.2010 als PDF-Datei (189 KB)
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- Änderung der Wasserversorgungssatzung
– Anpassung der Fälligkeit
A. Sachverhalt
Die Wasserversorgungsgebühren und die Abwassergebühren werden auf
einem Bescheid bei der Jahresabrechnung dem Gebührenschuldner bekannt
gegeben. Beide Gebühren sollten die gleiche Fälligkeit zur Zahlung
aufweisen. Durch eine Anpassung der Wasserversorgungssatzung wurde in
früheren Jahren versehentlich die Fälligkeit für die
Wasserverbrauchsgebühr auf einen Monat ausgeweitet, während die
Abwassergebühr weiterhin innerhalb von zwei Wochen fällig blieb.
Die Fälligkeit der Benutzungsgebühren (Jahresabrechnung) wird wieder an
die Fälligkeit der Abwassergebühren angepasst.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig die
Änderung zur Satzung der Wasserversorgungssatzung.
Änderungssatzung vom 6. April 2011 als PDF-Datei (8 KB)
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- Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr
A. Sachverhalt
Nach dem Feuerwehrgesetz hat jede Gemeinde auf ihre Kosten eine
leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, aufzurüsten und zu
unterhalten. Da die gesetzlichen Aufgaben in Bartholomä von
Ehrenamtlichen innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr erfüllt werden,
besteht ein Anspruch auf eine ehrenamtliche Entschädigung für
Einsätze, Übungen und Fortbildungen. Darüber hinaus ist bei
Feuerwehrleuten, die über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst
leisten (insbesondere Kommandanten, Gerätewart) eine Aufwandsentschädigung zu zahlen.
Im Rahmen der Kalkulation der Feuerwehrkostenerstattungssätze wurde vorgeschlagen, hierzu einen
einheitlichen Entschädigungssatz innerhalb der Feuerwehren der
Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein festzulegen.
Die Verbandskämmerei hat hierzu einen Vorschlag einheitlicher Entschädigungssätze
ausgearbeitet.
B. Beratung und Beschlussfassung
In der Beratung wurden verschiedene Verständnisfragen zu den
Entschädigungssätzen gestellt. Es sei nicht der Wunsch der
Freiwilligen Feuerwehr, für die Brandwache einen Entschädigungssatz
von 9 €/Stunde zu veranschlagen, so ein Gemeinderat.
Verbandskämmerer Thomas Kiwus und Robert Golinski wiesen darauf hin, dass der
Entschädigungsbetrag mit 9 € aus der Kalkulation entstehe und für die
Brandwache gerechtfertigt sei. Bürgermeister Kuhn verwies darauf, dass
die Brandwache nur bei großen Veranstaltungen erforderlich sei.
Nach weiterer Beratung und Diskussion beschloss sodann der Gemeinderat die
Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen
der Gemeindefeuerwehr bei einer Stimmenthaltung.
Satzung über die Entschädigung der FFW als PDF-Datei (58 KB)
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- Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Bartholomä
A. Sachverhalt
Die Kalkulation für die Kostenersätze der Leistungen der Freiwilligen
Feuerwehr finden ihren Anlass in der Gesetzesänderung vom November
2009 zum Feuerwehrgesetz. Kalkuliert werden sämtliche Kosten des
Personals, der Fahrzeuge und der Gebäude. Bei den Personalkosten ist
zu berücksichtigen, dass hier nicht die reinen
Aufwandsentschädigungen, sondern auch die Kosten für Fortbildungen,
Dienstkleidung, Geräte, Verwaltungskosten und ähnliches mit
eingerechnet sind. Es sind damit sämtliche Ausgaben, die für die
Einsatzfähigkeit der Feuerwehrmänner anfallen den Personalkosten zugeordnet.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig die Änderung der Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr.
Kostenersatz für Leistungen der FFW als PDF-Datei (17 KB)
Anlage 1 Kostenverzeichnis als PDF-Datei (10 KB)
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- Einrichtung einer Buswartehalle an der Dorfhülbe
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat hat zuletzt in seiner öffentlichen Sitzung im März
beschlossen, vor einer endgültigen Vergabe zur Lieferung und Montage
eines Buswartehäuschens zunächst eine Lösung bzgl. des weiteren
Wetterschutzes gegen Westen hin planlich darzulegen und die damit verbundenen Mehrkosten zu prüfen.
Auf entsprechende Nachfrage schlägt die Firma Ziegler vor, die Nordseite und Teile der Westseite mit einer
Windschutzwand aus 8 mm starkem Sicherheitsverbundglas auszuführen.
Die Mehrkosten für diese Lösung betragen 689,31 € zzgl. eines
Mehraufwandes für das Setzen der Fundamente und die Montage.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Diskussion beschloss der Gemeinderat einstimmig,
das Buswartehäuschen zu beauftragen und hierzu der Firma Ziegler den
Auftrag zu den angebotenen Kosten von 6.806, 58 € (zzgl. MwSt.) und
der Firma Bernert, Bartholomä den Auftrag zur Montage der
Buswartehalle zu erteilen.
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- Vorberatung der Verbandsversammlung des Zweckverband Härtsfeld-Albuch-Wasserversorgung
insbesondere Jahresabschluss 2010, Wirtschaftsplan 2011
A. Sachverhalt
Die Gemeinde Bartholomä ist Mitglied im Zweckverband
Härtsfeld-Albuch-Wasserversorgung. Am Freitag, 6.Mai 2011 findet in
Bartholomä die ordentliche Verbandsversammlung des Zweckverbandes
statt. Hier ist unter anderem die Billigung des Jahresabschluss 2010
und die Feststellung des Wirtschaftsplans 2011 vorgesehen.
Der Jahresabschluss für das Jahr 2010 schließt mit einer Bilanzsumme von
11.785.168,82 € ab. Die Verbandsumlage, netto, beträgt 1.531983,60 €.
Damit ergibt sich ein Wasserpreis (Einkaufspreis) der Gemeinden von 1,0745101 € (2009: 1,0838173 €).
Der Wasserverbrauch für die Gemeinde Bartholomä ist 2010 im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen. 2010
wurden 115.298 m³ eingekauft. (2009: 113 565 m³, 2008: 117 050 m³).
Die von den Verbandsgemeinden zu erhebende vorläufige Umlage wird laut
Wirtschaftsplan 2011 auf 1,087641 € (2010: 1,083203 €), zzgl. der
gesetzlichen Mehrwertsteuer, festgesetzt.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Beratung beauftragte der Gemeinderat einstimmig die
Vertreter der Gemeinde in der Verbandsversammlung den entsprechenden
Beschlussanträgen so zuzustimmen.
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- Annahme von Spenden und Sponsoring
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.09.2006 von
gesetzlichen Änderungen hinsichtlich der Annahme und Behandlung von
Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen Kenntnis genommen.
Zu zwei Einzelspenden zugunsten der Bartholomäer Kultur- und
Sportstiftung mit insgesamt 250,--€ und einer Spende zugunsten der
Heimatpflege mit 100,--€ ist jeweils die förmliche Annahme durch den
Gemeinderat zu beschließen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Kuhn dankte den einzelnen Spendern sehr herzlich.
Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig, diese Spenden förmlich anzunehmen.
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- Bekanntgabe der Beschlüsse des Technischen Ausschuss vom 29.03.2011
Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.03.2011 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurden:
Bausachen
8.1. Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle zur Lagerung von Ernteerzeugnissen, Maschinen und Geräte Flst. 1243, Äußerer Kitzing
Der Bauherr plant die Errichtung einer landwirtschaftlichen
Mehrzweckhalle von 20 m x 50 m Grundmaße und hat dazu eine Bauvoranfrage eingereicht.
Da die gesetzlichen Voraussetzungen einer Priviligierung vorliegen hat der Technischen Ausschuss einstimmig das
kommunale Einvernehmen erteilt.
8.2. Um- und Anbauten am Gebäude Flst. 1197, Innerer Kitzing
Der Bauherr hat für vorhandene An- bzw. Umbauten einen Bauantrag zur Genehmigung eingereicht. Es wird beantragt der Einbau von Fenstertüren, der Anbau eines Laubengangs mit Glasdach
an das bestehende Wirtschaftsgebäude, sowie der Anbau einer überdachten Terrasse an das Wohnhaus und der Anbau eines Hundezwingers.
Da bei diesen sonstigen Vorhaben im Außenbereich öffentliche Belange beeinträchtigt sind, hat der Technische Ausschuss einstimmig das kommunale Einvernehmen versagt.
8.3. Wohnausanbau, Zufahrt und Stellplatz auf Grundstück Flst. 799/10, Haflinger Straße
Der Grundstückseigentümer beantragt an das bestehende Gebäude im Norden einen Anbau zu realisieren und einen Stellplatz auf dem Grundstück anzulegen.
Der Technische Ausschuss hat hierzu die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Amalienhof“ einstimmig erteilt.
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- Verschiedenes/Bekanntgaben
Unter dem Tagesordnungspunkt informierte der Vorsitzende zu den nachfolgenden Punkten:
9.1. Feuerwehrkartell – Sachstand
Bürgermeister Kuhn berichtete, dass mit Blick auf die Kartellbildung im Feuerwehrwesen und der Frage der Beauftragung der Firma Ziegler, Giengen, durch die Verwaltung geprüft wurde,
ob eine Vergabe rechtlich möglich ist. Die Überprüfung komme zu dem Ergebnis, dass der Gemeinde zu empfehlen ist, die Firma Ziegler in die Wertung einzubeziehen und entsprechend der
Beschlussfassung des Gemeinderates vom Januar zu beauftragen ist.
9.2. Änderung der Hauptsatzung
Das Landratsamt hat die Änderung der Hauptsatzung überprüft und die Änderungssatzung nicht beanstandet.
Gebührenordnung für die TSV-Mehrzweckhalle
Der Vorsitzende informierte darüber, dass nach Vorschlag der Gemeinde der Turn- und Sportverein Bartholomä die Gebührenordnung für seine Halle wie folgt festgelegt hat:
| - Kulturelle Veranstaltungen, Grundmiete: |
200 € |
| - Andere Veranstaltungen (mit Bewirtschaftung), Grundmiete: |
250 € |
| - Küchenbenutzung: |
100 € |
| Nebenkosten nach Verbrauch |
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9.4. Sommeranfangsfest in Casola Valsenio
Der Vorsitzende informierte über das Sommeranfangsfest vom 16. – 19.Juni 2011 und die Möglichkeit an der Busfahrt teilzunehmen.
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Ende der öffentlichen Sitzung um 20.20 Uhr.
Eine nichtöffentliche Sitzung mit 4 Tagesordnungspunkten schloss sich an.
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