Aus dem Gemeinderat
Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 6. April 2011
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 6 Gemeinderäte
Beginn der Sitzung um 18.30 Uhr
Ende der Sitzung um 20.20 Uhr
Zuhörer: 18
 
  1. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung)
    – Einführung der gesplitteten Abwassergebühr
A. Sachverhalt
Der weit überwiegende Teil der Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg sieht in seinen Abwassersatzungen vor, dass als Gebührenmaßstab der sog. (einheitliche) Frischwassermaßstab angewendet wird. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat in einem Urteil vom März 2010 entschieden, dass diese Regelung gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstößt. Aus dem Urteil leitet sich die Verpflichtung ab, die Abwassergebühren nach einem für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung gesplitteten Gebührenmaßstab zu erheben. Aus diesem Grund ist die Abwassersatzung der Gemeinde Bartholomä, die auf dem Verteilungsmaßstab der Frischwassermenge beruht, hinsichtlich der Gebührenfestsetzung mit der Entscheidung des VGH nichtig.
Zur Ermittlung und Feststellung der versiegelten Flächen aller bebauten Grundstücke innerhalb Bartholomä’s hat daher der Gemeinderat im Herbst 2010 die KIRU Ulm/Reutlingen beauftragt, die für die Änderung der Abwassersatzung erforderlichen Grundlagen und Arbeiten, wie Überfliegen mit Berechnen, Bürgerinformationsgesprächen, Grundstücksbegehung, Gebührenkalkulation zu erledigen.
Nach Vorliegen dieser Daten und einer ersten Anhörungsrunde aller Eigentümer der bebauten Grundstücke kann nunmehr eine Kalkulation der Gebührensätze erfolgen. Die versiegelte Fläche beträgt nach der Datenerhebung durch das beauftragte Büro knapp mehr als 200.000 m².

B. Beratung und Beschlussfassung
Verbandskämmerer Thomas Kiwus stellte dem Gremium sehr ausführlich die Änderung der Abwassersatzung vor und ging sodann auf die Kalkulation der Abwassergebühr ein.
Bürgermeister Kuhn stellte klar, dass die Gemeinde gezwungen sei, die gesplittete Abwassergebühr einzuführen, die im Hinblick auf die Zielvorgabe durch das Gericht, eine gerechtere Gebühr zu erheben, einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand erzeuge. Die Gemeinde werde mit der notwendigen Einführung der gesplitteten Gebühr jedoch in keinem Fall eine Erhöhung des gesamten Gebührenaufkommens verbinden.
Nach ausführlicher Beratung und Diskussion beschloss der Gemeinderat die vorgelegte Kalkulation und die Gebührensätze wie folgt:
Für 2010: Schmutzwassergebühr je cbm Schmutzwasser mit 2,20 €
  Niederschlagswasser je m² versiegelter Fläche 0,28 €
Im Jahr 2011 muss ein aus 2009 entstandener Verlustvortrag wieder abgedeckt werden.
Für 2011: Schmutzwassergebühr je cbm Schmutzwasser mit 2,26 €
  Niederschlagswassergebühr je m² versiegelter Fläche 0,31 €
Weiterhin beschloss der Gemeinderat einstimmig, die vorgelegte Änderungen rückwirkend zum 01.01.2010 als Satzung.

Änderungssatzung vom 6. April 2011 gültig ab 01.01.2010 als PDF-Datei (189 KB)
  1. Änderung der Wasserversorgungssatzung
    – Anpassung der Fälligkeit
A. Sachverhalt
Die Wasserversorgungsgebühren und die Abwassergebühren werden auf einem Bescheid bei der Jahresabrechnung dem Gebührenschuldner bekannt gegeben. Beide Gebühren sollten die gleiche Fälligkeit zur Zahlung aufweisen. Durch eine Anpassung der Wasser­versorgungssatzung wurde in früheren Jahren versehentlich die Fälligkeit für die Wasserverbrauchsgebühr auf einen Monat ausgeweitet, während die Abwassergebühr weiterhin innerhalb von zwei Wochen fällig blieb.
Die Fälligkeit der Benutzungsgebühren (Jahresabrechnung) wird wieder an die Fälligkeit der Abwassergebühren angepasst.

B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig die Änderung zur Satzung der Wasserversorgungssatzung.

Änderungssatzung vom 6. April 2011 als PDF-Datei (8 KB)
  1. Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr
A. Sachverhalt
Nach dem Feuerwehrgesetz hat jede Gemeinde auf ihre Kosten eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, aufzurüsten und zu unterhalten. Da die gesetzlichen Aufgaben in Bartholomä von Ehrenamtlichen innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr erfüllt werden, besteht ein Anspruch auf eine ehrenamtliche Entschädigung für Einsätze, Übungen und Fortbildungen. Darüber hinaus ist bei Feuerwehrleuten, die über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten (insbesondere Kommandanten, Gerätewart) eine Aufwandsentschädigung zu zahlen.
Im Rahmen der Kalkulation der Feuerwehrkostenerstattungssätze wurde vorgeschlagen, hierzu einen einheitlichen Entschädigungssatz innerhalb der Feuerwehren der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein festzulegen.
Die Verbandskämmerei hat hierzu einen Vorschlag einheitlicher Entschädigungssätze ausgearbeitet.

B. Beratung und Beschlussfassung
In der Beratung wurden verschiedene Verständnisfragen zu den Entschädigungssätzen gestellt. Es sei nicht der Wunsch der Freiwilligen Feuerwehr, für die Brandwache einen Entschädigungssatz von 9 €/Stunde zu veranschlagen, so ein Gemeinderat.
Verbandskämmerer Thomas Kiwus und Robert Golinski wiesen darauf hin, dass der Entschädigungsbetrag mit 9 € aus der Kalkulation entstehe und für die Brandwache gerechtfertigt sei. Bürgermeister Kuhn verwies darauf, dass die Brandwache nur bei großen Veranstaltungen erforderlich sei.
Nach weiterer Beratung und Diskussion beschloss sodann der Gemeinderat die Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr bei einer Stimmenthaltung.

Satzung über die Entschädigung der FFW als PDF-Datei (58 KB)
  1. Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Bartholomä
A. Sachverhalt
Die Kalkulation für die Kostenersätze der Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr finden ihren Anlass in der Gesetzesänderung vom November 2009 zum Feuerwehrgesetz. Kalkuliert werden sämtliche Kosten des Personals, der Fahrzeuge und der Gebäude. Bei den   Personalkosten ist zu berücksichtigen, dass hier nicht die reinen Aufwandsentschädigungen, sondern auch die Kosten für Fortbildungen, Dienstkleidung, Geräte, Verwaltungskosten und ähnliches mit eingerechnet sind. Es sind damit sämtliche Ausgaben, die für die Einsatzfähigkeit der Feuerwehrmänner anfallen den Personalkosten zugeordnet.

B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig die Änderung der Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr.

Kostenersatz für Leistungen der FFW als PDF-Datei (17 KB)
Anlage 1 Kostenverzeichnis als PDF-Datei (10 KB)
  1. Einrichtung einer Buswartehalle an der Dorfhülbe
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat hat zuletzt in seiner öffentlichen Sitzung im März beschlossen, vor einer endgültigen Vergabe zur Lieferung und Montage eines Buswartehäuschens zunächst eine Lösung bzgl. des weiteren Wetterschutzes gegen Westen hin planlich darzulegen und die damit verbundenen Mehrkosten zu prüfen.
Auf entsprechende Nachfrage schlägt die Firma Ziegler vor, die Nordseite und Teile der Westseite mit einer Windschutzwand aus 8 mm starkem Sicherheitsverbundglas auszuführen. Die Mehrkosten für diese Lösung betragen 689,31 € zzgl. eines Mehraufwandes für das Setzen der Fundamente und die Montage.

B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Diskussion beschloss der Gemeinderat einstimmig, das Buswartehäuschen zu beauftragen und hierzu der Firma Ziegler den Auftrag zu den angebotenen Kosten von 6.806, 58 € (zzgl. MwSt.) und der Firma Bernert, Bartholomä den Auftrag zur Montage der Buswartehalle zu erteilen.
  1. Vorberatung der Verbandsversammlung des Zweckverband Härtsfeld-Albuch-Wasserversorgung
    insbesondere Jahresabschluss 2010, Wirtschaftsplan 2011
A. Sachverhalt
Die Gemeinde Bartholomä ist Mitglied im Zweckverband Härtsfeld-Albuch-Wasserversorgung. Am Freitag, 6.Mai 2011 findet in Bartholomä die ordentliche Verbandsversammlung des Zweckverbandes statt. Hier ist unter anderem die Billigung des Jahresabschluss 2010 und die Feststellung des Wirtschaftsplans 2011 vorgesehen.
Der Jahresabschluss für das Jahr 2010 schließt mit einer Bilanzsumme von 11.785.168,82 € ab. Die Verbandsumlage, netto, beträgt 1.531983,60 €. Damit ergibt sich ein Wasserpreis (Einkaufspreis) der Gemeinden von 1,0745101 € (2009: 1,0838173 €).
Der Wasserverbrauch für die Gemeinde Bartholomä ist 2010 im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen. 2010 wurden 115.298 m³ eingekauft. (2009: 113 565 m³, 2008: 117 050 m³). Die von den Verbandsgemeinden zu erhebende vorläufige Umlage wird laut Wirtschaftsplan 2011 auf 1,087641 € (2010: 1,083203 €), zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, festgesetzt.

B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Beratung beauftragte der Gemeinderat einstimmig die Vertreter der Gemeinde in der Verbandsversammlung den entsprechenden Beschlussanträgen so zuzustimmen.
  1. Annahme von Spenden und Sponsoring
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.09.2006 von gesetzlichen Änderungen hinsichtlich der Annahme und Behandlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen Kenntnis genommen.
Zu zwei Einzelspenden zugunsten der Bartholomäer Kultur- und Sportstiftung mit insgesamt 250,--€ und einer Spende zugunsten der Heimatpflege mit 100,--€ ist jeweils die förmliche Annahme durch den Gemeinderat zu beschließen.

B. Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Kuhn dankte den einzelnen Spendern sehr herzlich.
Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig, diese Spenden förmlich anzunehmen.
  1. Bekanntgabe der Beschlüsse des Technischen Ausschuss vom 29.03.2011
Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.03.2011 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurden:
Bausachen
8.1. Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle zur Lagerung von Ernteerzeugnissen, Maschinen und Geräte Flst. 1243, Äußerer Kitzing
Der Bauherr plant die Errichtung einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle von 20 m x 50 m Grundmaße und hat dazu eine Bauvoranfrage eingereicht.
Da die gesetzlichen Voraussetzungen einer Priviligierung vorliegen hat der Technischen Ausschuss einstimmig das kommunale Einvernehmen erteilt.

8.2. Um- und Anbauten am Gebäude Flst. 1197, Innerer Kitzing
Der Bauherr hat für vorhandene An- bzw. Umbauten einen Bauantrag zur Genehmigung eingereicht. Es wird beantragt der Einbau von Fenstertüren, der Anbau eines Laubengangs mit Glasdach an das bestehende Wirtschaftsgebäude, sowie der Anbau einer überdachten Terrasse an das Wohnhaus und der Anbau eines Hundezwingers.
Da bei diesen sonstigen Vorhaben im Außenbereich öffentliche Belange beeinträchtigt sind, hat der Technische Ausschuss einstimmig das kommunale Einvernehmen versagt.

8.3. Wohnausanbau, Zufahrt und Stellplatz auf Grundstück Flst. 799/10, Haflinger Straße
Der Grundstückseigentümer beantragt an das bestehende Gebäude im Norden einen Anbau zu realisieren und einen Stellplatz auf dem Grundstück anzulegen.
Der Technische Ausschuss hat hierzu die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Amalienhof“ einstimmig erteilt.
  1. Verschiedenes/Bekanntgaben
Unter dem Tagesordnungspunkt informierte der Vorsitzende zu den nachfolgenden Punkten:
9.1. Feuerwehrkartell – Sachstand
Bürgermeister Kuhn berichtete, dass mit Blick auf die Kartellbildung im Feuerwehrwesen und der Frage der Beauftragung der Firma Ziegler, Giengen, durch die Verwaltung geprüft wurde, ob eine Vergabe rechtlich möglich ist. Die Überprüfung komme zu dem Ergebnis, dass der Gemeinde zu empfehlen ist, die Firma Ziegler in die Wertung einzubeziehen und entsprechend der Beschlussfassung des Gemeinderates vom Januar zu beauftragen ist.

9.2. Änderung der Hauptsatzung
Das Landratsamt hat die Änderung der Hauptsatzung überprüft und die Änderungssatzung nicht beanstandet.

Gebührenordnung für die TSV-Mehrzweckhalle
Der Vorsitzende informierte darüber, dass nach Vorschlag der Gemeinde der Turn- und Sportverein Bartholomä die Gebührenordnung für seine Halle wie folgt festgelegt hat:
- Kulturelle Veranstaltungen, Grundmiete: 200 €
- Andere Veranstaltungen (mit Bewirtschaftung), Grundmiete: 250 €
- Küchenbenutzung: 100 €
Nebenkosten nach Verbrauch  

9.4. Sommeranfangsfest in Casola Valsenio
Der Vorsitzende informierte über das Sommeranfangsfest vom 16. – 19.Juni 2011 und die Möglichkeit an der Busfahrt teilzunehmen.
Ende der öffentlichen Sitzung um 20.20 Uhr.
Eine nichtöffentliche Sitzung mit 4 Tagesordnungspunkten schloss sich an.
 
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