| Aus dem Gemeinderat |
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Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am
25. Mai 2011
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Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 7 Gemeinderäte
Beginn der Sitzung um 18.30 Uhr
Ende der Sitzung um 20.15 Uhr
Zuhörer: 6
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- Ausbau der Landesstraße 1221
- Vorstellung des Entwurfs
A. Sachverhalt
Der bauliche Zustand der Landesstraße 1221 im Abschnitt zwischen Bartholomä und der Kreisgrenze bedarf einer dringenden Sanierung bzw. eines Ausbaus. Dies deshalb, da in diesem
Streckenabschnitt die Fahrbahnbeschaffenheit insbesondere die Fahrbahnbreite und die Linienführung nicht zusammen passen. Insgesamt müsste die Landesstraße 1221 bei dem vorhandenen
und prognostizierten Verkehrsaufkommen, insbesondere des Schwerlastverkehrs min. 6,25 m bis 6,5 m breit sein. Vorhanden sind jedoch lediglich z.T. unter 5,5 m bis max. 5,8 m.
Die Gemeinde Bartholomä macht seit mehreren Jahren auf diesen dringenden Ausbau der Landesstraße 1221 gegenüber dem zuständigen Straßenbaulastträger, dem Land Baden-Württemberg
aufmerksam. Das Land erteilte im Mai 2010 die Planungsfreigabe. Hierzu wurde seitens des Regierungspräsidiums das Büro Junginger+Partner GmbH, Heidenheim mit der Vorplanung
beauftragt.
B. Beratung und Beschlussfassung
Michael Brauchle vom Regierungspräsidium Stuttgart, Außenstelle
Ellwangen stellte gemeinsam mit Wolfgang Flieger vom beauftragten
Planungsbüro Junginger + Partner GmbH die Vorplanung für den Ausbau
der Landesstraße 1221 dem Gremium vor. Im Zuge dieser Ausbauplanung
ist unter anderem auch eine Linksabbiegespur zur Anbindung des
Bartholomäer Teilorts Rötenbach und im dortigen Bereich eine
Querungshilfe für Fußgänger vorgesehen. Die Planung umfasst eine
Streckenlänge von rund 2,2 km; die voraussichtlichen Baukosten
belaufen sich auf etwa 2,3 Millionen Euro. Herr Brauchle wies darauf
hin, dass für das weitere Verfahren die Träger öffentlicher Belange –
und damit auch die Gemeinde Bartholomä – offiziell zur
Vorentwurfsplanung beteiligt würden. Er halte es für realistisch,
verbindliches Baurecht für den Ausbau der Landesstraße noch im Jahr
2011 zu schaffen.
Der Gemeinderat gab im Rahmen der Diskussion und
Beratung einzelne Anregungen zur Ausbauplanung und begrüßte
ausdrücklich und grundsätzlich die Planungsvorentwürfe zur
Landesstraße 1221. Einstimmig beschloss der Gemeinderat sodann mit
Blick auf die Verkehrssicherheit, das Land Baden-Württemberg
nachdrücklich aufzufordern, im Landeshaushalt Finanzmittel zum Ausbau
der Landesstraße für diesen Streckenabschnitt zur Verfügung zu stellen.
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- Außenbereichsatzung „Äußerer Kitzing – Äußerer Möhnhof – Innerer Kitzing – Möhnhof – Rötenbach“
- Abwägung der Anregungen und Bedenken zum Entwurf
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat Bartholomä hat in seiner öffentlichen Sitzung am
26.01.2011 einen Abgrenzungsentwurf für eine Außenbereichssatzung
„Äußerer Kitzing – Äußerer Möhnhof – Innerer Kitzing – Möhnhof –
Rötenbach“ gebilligt und beschlossen, den Entwurf der
Außenbereichsatzung öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher
Belange am Entwurf zu beteiligen.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs erfolgte vom 14.02. bis 14.03.2011. Im Rahmen dieser
öffentlichen Auslegung wurden verschiedene Hinweise und Anregungen
gegeben. Mit Datum vom 11.04.2011 ging zu der Außenbereichsatzung auch
eine Petition eines Bewohners im Inneren Kitzing über das
Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg der Gemeinde zu, mit der
Bitte, auf dem Dienstweg über das Landratsamt Ostalbkreis dem
Regierungspräsidium Stuttgart zur Weiterleitung an das
Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg zu berichten.
Parallel zu der öffentlichen Auslegung wurden die Behörden an dem Verfahren beteiligt
Nach Ende der Auslegungsfrist hat nun die Gemeindeverwaltung alle
vorliegenden Unterlagen bewertet und einen Abwägungsvorschlag
formuliert.
B. Beratung und Beschlussfassung
Intensiv befasste sich der Gemeinderat mit dem Abwägungsvorschlag zur
Entwurfsplanung der Außenbereichssatzung. Nach dem auf Grund der
vorgetragenen Einwendungen und nach Prüfung durch die
Gemeindeverwaltung festzustellen war, dass für die Bereiche Äußerer
Kitzing und Äußerer Möhnhof der Erlass einer Außenbereichssatzung
nicht möglich ist, stimmte der Gemeinderat einstimmig zu, für den
Inneren Kitzing, den Möhnhof und für den Rötenbach je separate
Außenbereichssatzungen ins Verfahren zu bringen. Dazu billigte der
Gemeinderat den vorgelegten Abgrenzungsentwurf und beauftragte die
Verwaltung, das weitere Verfahren durchzuführen.
Außenbereichssatzung „Innerer Kitzing“
als PDF-Datei (127 KB)
Außenbereichssatzung „Möhnhof“
als PDF-Datei (122 KB)
Außenbereichssatzung „Rötenbach“
als PDF-Datei (122 KB)
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- Finanzzwischenbericht
A. Sachverhalt
Bei der Aufstellung der Haushaltsplanung 2010 wurde ursprünglich von
einem Defizit in Höhe von 274.000 Euro ausgegangen. Zum Stichtag
31.12.2010 stellt sich die Finanzausstattung der Gemeinde auf Grund
der wirtschaftlich positiven Entwicklung besser dar. Der
Verwaltungshaushalt 2010 wird ohne Defizit abschließen; es wird
vielmehr mit einer Zuführungsrate zwischen 200.000 Euro bis 300.000
Euro gerechnet. Dazu beigetragen haben verschiedene
Sonderentwicklungen Ende 2010: Aus der Einkommenssteuer und dem
Finanzausgleich des Landes Baden-Württemberg ergaben sich erhöhte
Zuweisungen von rund 140.000 Euro. Das Gewerbesteueraufkommen lag zum
Ende 2010 um rund 145.000 Euro über dem Planansatz. Dies ist jedoch
ein „einmaliger“ Vorgang, gibt es im Gewerbesteueraufkommen nun ab
Februar 2011 doch einen Einbruch. Auf der Vermögensseite sind
weiterhin 2010 Verbesserungen zu verzeichnen: Beim Verkauf von
Gemeindegrundstücken wurden Mehreinnahmen von 150.000 Euro erzielt.
Weiterhin sind die Kostenerstattungen des Landes bei der Sanierung der
Beckengasse um rund 130.000 Euro höher als ursprünglich geplant. So
kann voraussichtlich für das Jahr 2010 ein Betrag der Rücklage
zugeführt werden. Von diesem Betrag müssen aber vorweg verkaufte
Grundstücksflächen abgezogen werden (diese stehen ja zukünftig als
Finanzierungsmittel nicht mehr zur Verfügung), sowie notwendige
Beträge für die Finanzausgleichsumlage 2012, die mindestens 100.000
Euro zusätzlich betragen wird (vor allem Gewerbesteuerumlage). Da der
Rechnungsabschluss für das Jahr 2010 noch nicht fertig gestellt ist,
können verschiedene Zahlen nur als Prognose verstanden werden. Auf
jeden Fall kann für 2010 auf die geplante Kreditaufnahme weitgehend
verzichtet werden – nur 81.000 Euro wurden als KfW-Darlehen für die
Erstellung von Photovoltaikanlagen auf dem Dorfhaus und Feuerwehrhaus aufgenommen.
Damit wird wieder etwas Spielraum für die mittelfristige
Finanzplanung 2011 bis 2013 gewonnen. Der befürchtete „Totalabsturz“
der kommunalen Finanzen konnte 2010 abgewendet werden. Dies ist auch
der großen Haushaltsdisziplin und den fortgesetzten Sparbemühungen von
Gemeinderat und –verwaltung zu verdanken.
B. Beratung und Beschlussfassung
Das Gremium zeigte sich über die von Verbandskämmerer Thomas Kiwus
skizzierte positive Entwicklung erfreut und brachte anhand der
Diskussion u.a. auch zum Ausdruck, dass die Sparbemühungen von
Gemeinderat und -verwaltung zugunsten des Erhalts der finanziellen
Spielräume durchgreifen würden. Nach weiterer Aussprache nahm der
Gemeinderat einstimmig vom Finanzzwischenbericht Kenntnis.
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- Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 17.05.2011 und des Ausschusses für Soziale Angelegenheiten vom 18.05.2011
4.1 Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.05.2011 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurden:
4.1.1 Bausachen
a.) Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage Flst. 198/1, Straße Zum Turnerheim
Der Bauherr plant die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und der Errichtung eines Holzschuppens.
Für die Zulässigkeit ist die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplan „Turnerheimstraße“ erforderlich. Der Technische Ausschuss hat einstimmig den Befreiungen zugestimmt
– jedoch die Errichtung eines Holzschuppens außerhalb der Baugrenze abgelehnt.
b.) Befreiung für eine Holzhütte, Flst. 463/9, Trondelhofweg
Der Bauherr stellt den Antrag, für eine bereits aufgestellte Holzhütte die erforderliche Befreiung vom Bebauungsplan „Westliches Brunnenfeld“ zu erteilen. Da in vergleichbaren Fällen
die Zustimmung der Gemeinde für die Aufstellung von Holzhütten außerhalb der Baugrenze bereits abgelehnt wurde, hat der Technische Ausschuss einstimmig sein Einvernehmen versagt.
c.) Befreiung für einen Carport, Flst. 799/10, Haflinger Straße
Für die Errichtung eines Carports an der Haflinger Straße ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Amalienhof“ erforderlich. Hierzu hat der Technische Ausschuss
einer Befreiung in stets widerruflicher Weise und gekoppelt an die Nutzung durch einen vom Ausgleichsamt Ulm bestätigten Ausweis geknüpft. Darüber hinaus wurde zugestimmt, die
Widerruflichkeit nur durch eine öffentlich-rechtliche Baulastübernahmerklärung zu erteilen.
d.) Wiederaufbau des Maschinenschuppens nach Brand, Grundstück Flst. 57, Lauterburger Straße
Einstimmig hat der Technische Ausschuss sein Einvernehmen für den identischen Wiederaufbau des Maschinenschuppens, der nach dem Brand von Anfang Mai zerstört wurde, zugestimmt.
4.1.2. Gemeindeverbindungsstraße Möhnhof – Äußerer Kitzing
Der Technische Ausschuss hat in der öffentlichen Sitzung die Sanierungsvarianten aus 2008 zur Kenntnis genommen und sich inhaltlich nochmals dafür ausgesprochen, mit Blick auf die
zunehmenden Schäden an der Gemeindeverbindungsstraße die Sanierung nach Vorliegen der Bewilligung durch die Ausgleichstockstelle möglichst zeitnah zu realisieren. Zur Vorbereitung der
Sanierung wurden einzelne Anregungen in der Sitzung gegeben.
4.2 Der Ausschuss für Soziale Angelegenheiten hat in seiner öffentlichen Sitzung am Mittwoch, 18. Mai 2011 den nachfolgenden Beschluss gefasst, der dem Gemeinderat zur Kenntnis
gegeben wurde:
Anpassung der Elternentgelte in den Kindergärten
Die Vertreter/innen der Diözesen bzw. der Landeskirchen, sowie der
Gemeindetag/Städtetag Baden-Württemberg sind überein gekommen, die
gemeinsamen Empfehlung zur Höhe der Elternbeiträge für Kindergärten in
den Kindergartenjahren 2011/2012 und 2012/2013 anzupassen. Der
Ausschuss für Soziale Angelegenheiten hat grundsätzlich der Anpassung
der Elternentgelte für die Form der Regelkindergärten zugestimmt.
Darüber hinaus hat sich der Ausschuss einstimmig dafür ausgesprochen,
die Elternentgelte für die Betreuung unter 3-jähriger bei dem seither
praktizierten 80 %-igen Zuschlag eines Regelkindergartenplatzes zu
belassen (befristet für das Kindergartenjahr 2011/2012).
Die Kirchengemeinden werden in ihren Gremien alsbald die Regelung zur
Anpassung der Elternentgelte beraten.
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- Bekanntgaben/Verschiedenes
Unter dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben/Verschiedenes informierte Bürgermeister Kuhn zu den nachfolgenden Punkten:
5.1 Rücknahme der Normenkontrollklage zum Bebauungsplan „Gänsteich-Nord“
Der Vorsitzende berichtete, dass der Verwaltungsgerichtshof
Baden-Württemberg in Mannheim die Beschwerde von Anwohnern gegen eine
Baugenehmigung eines Gewerbebetriebs im Baugebiet „Gänsteich-Nord“
verworfen habe. Ursprünglich habe bereits auch das Verwaltungsgericht
Stuttgart in erster Instanz die Klage der Anwohner abgewiesen. Es sei
erfreulich, dass offensichtlich aufgrund dieser erneuten Abweisung die
Anwohner die im Mai 2010 erhobene Normenkontrollklage gegen den
Bebauungsplan „Gänsteich-Nord“ beim Verwaltungsgericht Mannheim
zurückgenommen haben.
5.2 Aufnahme von Kinder in die Kindergärten
Bürgermeister Kuhn informierte darüber, dass trotz ausreichender
Platzzahlen in den Kindergärten, nun festzustellen sei, dass auf Grund
der konkreten Meldungen vom Frühjahr, die Meldezahlen für beide
Kindergärten sehr unterschiedlich seien: Während eine Überbelegung mit
mehreren überbelegten Plätzen im Katholischen Kindergarten „Arche
Noah“ gegeben sei, würden im Kindergarten „Fantadu“ voraussichtlich
eine erhebliche Anzahl Plätze nicht besetzt sein. Es müsse möglichst
eine gleichmäßige Belegung auf beide Einrichtungen erfolgen. Nachdem
die Entscheidungen über die Aufnahme der Kinder/bzw. Nichtaufnahme der
Kinder im Katholischen Kindergarten nicht kritiklos sei, schlägt der
Vorsitzende vor, allen interessierten und betroffenen Eltern ein
Informationsgespräch anzubieten, um gemeinsam mit den Kirchengemeinden
über die Sachlage zu informieren und Lösungswege gemeinsam mit den
Eltern zu erörtern.
5.3 Prüfung der Rechtmäßigkeit von Satzungen
Der Vorsitzende stellte fest, dass die vom Gemeinderat am 6. April 2011 beschlossenen Satzungen bzw. Änderungen von Satzungen, nämlich der Abwassersatzung, der Wasserversorgungssatzung,
der Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr und der Feuerwehrentschädigungssatzung vom Landratsamt Ostalbkreis auf Rechtmäßigkeit geprüft wurden und nicht
beanstandet werden.
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- Anfragen der Gemeinderäte
Die Anfrage eines Gemeinderats richtete sich zu dem nachfolgendem Punkt:
- Feuerwerk am Donnerstag, 02.06.2011
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Ende der öffentlichen Sitzung um 20.15 Uhr.
Eine nichtöffentliche Sitzung mit 2 Tagesordnungspunkten schloss sich an.
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