Aus dem Gemeinderat
Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 25. Mai 2011
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 7 Gemeinderäte
Beginn der Sitzung um 18.30 Uhr
Ende der Sitzung um 20.15 Uhr
Zuhörer: 6
 
  1. Ausbau der Landesstraße 1221
    - Vorstellung des Entwurfs
A. Sachverhalt
Der bauliche Zustand der Landesstraße 1221 im Abschnitt zwischen Bartholomä und der Kreisgrenze bedarf einer dringenden Sanierung bzw. eines Ausbaus. Dies deshalb, da in diesem Streckenabschnitt die Fahrbahnbeschaffenheit insbesondere die Fahrbahnbreite und die Linienführung nicht zusammen passen. Insgesamt müsste die Landesstraße 1221 bei dem vorhandenen und prognostizierten Verkehrsaufkommen, insbesondere des Schwerlastverkehrs min. 6,25 m bis 6,5 m breit sein. Vorhanden sind jedoch lediglich z.T. unter 5,5 m bis max. 5,8 m.
Die Gemeinde Bartholomä macht seit mehreren Jahren auf diesen dringenden Ausbau der Landesstraße 1221 gegenüber dem zuständigen Straßenbaulastträger, dem Land Baden-Württemberg aufmerksam. Das Land erteilte im Mai 2010 die Planungsfreigabe. Hierzu wurde seitens des Regierungspräsidiums das Büro Junginger+Partner GmbH, Heidenheim mit der Vorplanung beauftragt.

B. Beratung und Beschlussfassung
Michael Brauchle vom Regierungspräsidium Stuttgart, Außenstelle Ellwangen stellte gemeinsam mit Wolfgang Flieger vom beauftragten Planungsbüro Junginger + Partner GmbH die Vorplanung für den Ausbau der Landesstraße 1221 dem Gremium vor. Im Zuge dieser Ausbauplanung ist unter anderem auch eine Linksabbiegespur zur Anbindung des Bartholomäer Teilorts Rötenbach und im dortigen Bereich eine Querungshilfe für Fußgänger vorgesehen. Die Planung umfasst eine Streckenlänge von rund 2,2 km; die voraussichtlichen Baukosten belaufen sich auf etwa 2,3 Millionen Euro. Herr Brauchle wies darauf hin, dass für das weitere Verfahren die Träger öffentlicher Belange – und damit auch die Gemeinde Bartholomä – offiziell zur Vorentwurfsplanung beteiligt würden. Er halte es für realistisch, verbindliches Baurecht für den Ausbau der Landesstraße noch im Jahr 2011 zu schaffen.
Der Gemeinderat gab im Rahmen der Diskussion und Beratung einzelne Anregungen zur Ausbauplanung und begrüßte ausdrücklich und grundsätzlich die Planungsvorentwürfe zur Landesstraße 1221. Einstimmig beschloss der Gemeinderat sodann mit Blick auf die Verkehrssicherheit, das Land Baden-Württemberg nachdrücklich aufzufordern, im Landeshaushalt Finanzmittel zum Ausbau der Landesstraße für diesen Streckenabschnitt zur Verfügung zu stellen.
  1. Außenbereichsatzung „Äußerer Kitzing – Äußerer Möhnhof – Innerer Kitzing – Möhnhof – Rötenbach“
    - Abwägung der Anregungen und Bedenken zum Entwurf
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat Bartholomä hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.01.2011 einen Abgrenzungsentwurf für eine Außenbereichssatzung „Äußerer Kitzing – Äußerer Möhnhof – Innerer Kitzing – Möhnhof – Rötenbach“ gebilligt und beschlossen, den Entwurf der Außenbereichsatzung öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange am Entwurf zu beteiligen.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs erfolgte vom 14.02. bis 14.03.2011. Im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung wurden verschiedene Hinweise und Anregungen gegeben. Mit Datum vom 11.04.2011 ging zu der Außenbereichsatzung auch eine Petition eines Bewohners im Inneren Kitzing über das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg der Gemeinde zu, mit der Bitte, auf dem Dienstweg über das Landratsamt Ostalbkreis dem Regierungspräsidium Stuttgart zur Weiterleitung an das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg zu berichten.
Parallel zu der öffentlichen Auslegung wurden die Behörden an dem Verfahren beteiligt Nach Ende der Auslegungsfrist hat nun die Gemeindeverwaltung alle vorliegenden Unterlagen bewertet und einen Abwägungsvorschlag formuliert.

B. Beratung und Beschlussfassung
Intensiv befasste sich der Gemeinderat mit dem Abwägungsvorschlag zur Entwurfsplanung der Außenbereichssatzung. Nach dem auf Grund der vorgetragenen Einwendungen und nach Prüfung durch die Gemeindeverwaltung festzustellen war, dass für die Bereiche Äußerer Kitzing und Äußerer Möhnhof der Erlass einer Außenbereichssatzung nicht möglich ist, stimmte der Gemeinderat einstimmig zu, für den Inneren Kitzing, den Möhnhof und für den Rötenbach je separate Außenbereichssatzungen ins Verfahren zu bringen. Dazu billigte der Gemeinderat den vorgelegten Abgrenzungsentwurf und beauftragte die Verwaltung, das weitere Verfahren durchzuführen.

Außenbereichssatzung „Innerer Kitzing“ als PDF-Datei (127 KB)
Außenbereichssatzung „Möhnhof“ als PDF-Datei (122 KB)
Außenbereichssatzung „Rötenbach“ als PDF-Datei (122 KB)
  1. Finanzzwischenbericht
A. Sachverhalt
Bei der Aufstellung der Haushaltsplanung 2010 wurde ursprünglich von einem Defizit in Höhe von 274.000 Euro ausgegangen. Zum Stichtag 31.12.2010 stellt sich die Finanzausstattung der Gemeinde auf Grund der wirtschaftlich positiven Entwicklung besser dar. Der Verwaltungshaushalt 2010 wird ohne Defizit abschließen; es wird vielmehr mit einer Zuführungsrate zwischen 200.000 Euro bis 300.000 Euro gerechnet. Dazu beigetragen haben verschiedene Sonderentwicklungen Ende 2010: Aus der Einkommenssteuer und dem Finanzausgleich des Landes Baden-Württemberg ergaben sich erhöhte Zuweisungen von rund 140.000 Euro. Das Gewerbesteueraufkommen lag zum Ende 2010 um rund 145.000 Euro über dem Planansatz. Dies ist jedoch ein „einmaliger“ Vorgang, gibt es im Gewerbesteueraufkommen nun ab Februar 2011 doch einen Einbruch. Auf der Vermögensseite sind weiterhin 2010 Verbesserungen zu verzeichnen: Beim Verkauf von Gemeindegrundstücken wurden Mehreinnahmen von 150.000 Euro erzielt. Weiterhin sind die Kostenerstattungen des Landes bei der Sanierung der Beckengasse um rund 130.000 Euro höher als ursprünglich geplant. So kann voraussichtlich für das Jahr 2010 ein Betrag der Rücklage zugeführt werden. Von diesem Betrag müssen aber vorweg verkaufte Grundstücksflächen abgezogen werden (diese stehen ja zukünftig als Finanzierungsmittel nicht mehr zur Verfügung), sowie notwendige Beträge für die Finanzausgleichsumlage 2012, die mindestens 100.000 Euro zusätzlich betragen wird (vor allem Gewerbesteuerumlage). Da der Rechnungsabschluss für das Jahr 2010 noch nicht fertig gestellt ist, können verschiedene Zahlen nur als Prognose verstanden werden. Auf jeden Fall kann für 2010 auf die geplante Kreditaufnahme weitgehend verzichtet werden – nur 81.000 Euro wurden als KfW-Darlehen für die Erstellung von Photovoltaikanlagen auf dem Dorfhaus und Feuerwehrhaus aufgenommen.
Damit wird wieder etwas Spielraum für die mittelfristige Finanzplanung 2011 bis 2013 gewonnen. Der befürchtete „Totalabsturz“ der kommunalen Finanzen konnte 2010 abgewendet werden. Dies ist auch der großen Haushaltsdisziplin und den fortgesetzten Sparbemühungen von Gemeinderat und –verwaltung zu verdanken.

B. Beratung und Beschlussfassung
Das Gremium zeigte sich über die von Verbandskämmerer Thomas Kiwus skizzierte positive Entwicklung erfreut und brachte anhand der Diskussion u.a. auch zum Ausdruck, dass die Sparbemühungen von Gemeinderat und -verwaltung zugunsten des Erhalts der finanziellen Spielräume durchgreifen würden. Nach weiterer Aussprache nahm der Gemeinderat einstimmig vom Finanzzwischenbericht Kenntnis.
  1. Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 17.05.2011 und des Ausschusses für Soziale Angelegenheiten vom 18.05.2011
4.1 Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.05.2011 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurden:
4.1.1 Bausachen
a.) Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage Flst. 198/1, Straße Zum Turnerheim
Der Bauherr plant die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und der Errichtung eines Holzschuppens.
Für die Zulässigkeit ist die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplan „Turnerheimstraße“ erforderlich. Der Technische Ausschuss hat einstimmig den Befreiungen zugestimmt – jedoch die Errichtung eines Holzschuppens außerhalb der Baugrenze abgelehnt.

b.) Befreiung für eine Holzhütte, Flst. 463/9, Trondelhofweg
Der Bauherr stellt den Antrag, für eine bereits aufgestellte Holzhütte die erforderliche Befreiung vom Bebauungsplan „Westliches Brunnenfeld“ zu erteilen. Da in vergleichbaren Fällen die Zustimmung der Gemeinde für die Aufstellung von Holzhütten außerhalb der Baugrenze bereits abgelehnt wurde, hat der Technische Ausschuss einstimmig sein Einvernehmen versagt.

c.) Befreiung für einen Carport, Flst. 799/10, Haflinger Straße
Für die Errichtung eines Carports an der Haflinger Straße ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Amalienhof“ erforderlich. Hierzu hat der Technische Ausschuss einer Befreiung in stets widerruflicher Weise und gekoppelt an die Nutzung durch einen vom Ausgleichsamt Ulm bestätigten Ausweis geknüpft. Darüber hinaus wurde zugestimmt, die Widerruflichkeit nur durch eine öffentlich-rechtliche Baulastübernahmerklärung zu erteilen.

d.) Wiederaufbau des Maschinenschuppens nach Brand, Grundstück Flst. 57, Lauterburger Straße
Einstimmig hat der Technische Ausschuss sein Einvernehmen für den identischen Wiederaufbau des Maschinenschuppens, der nach dem Brand von Anfang Mai zerstört wurde, zugestimmt.

4.1.2. Gemeindeverbindungsstraße Möhnhof – Äußerer Kitzing
Der Technische Ausschuss hat in der öffentlichen Sitzung die Sanierungsvarianten aus 2008 zur Kenntnis genommen und sich inhaltlich nochmals dafür ausgesprochen, mit Blick auf die zunehmenden Schäden an der Gemeindeverbindungsstraße die Sanierung nach Vorliegen der Bewilligung durch die Ausgleichstockstelle möglichst zeitnah zu realisieren. Zur Vorbereitung der Sanierung wurden einzelne Anregungen in der Sitzung gegeben.

4.2 Der Ausschuss für Soziale Angelegenheiten hat in seiner öffentlichen Sitzung am Mittwoch, 18. Mai 2011 den nachfolgenden Beschluss gefasst, der dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurde:
Anpassung der Elternentgelte in den Kindergärten
Die Vertreter/innen der Diözesen bzw. der Landeskirchen, sowie der Gemeindetag/Städtetag Baden-Württemberg sind überein gekommen, die gemeinsamen Empfehlung zur Höhe der Elternbeiträge für Kindergärten in den Kindergartenjahren 2011/2012 und 2012/2013 anzupassen. Der Ausschuss für Soziale Angelegenheiten hat grundsätzlich der Anpassung der Elternentgelte für die Form der Regelkindergärten zugestimmt. Darüber hinaus hat sich der Ausschuss einstimmig dafür ausgesprochen, die Elternentgelte für die Betreuung unter 3-jähriger bei dem seither praktizierten 80 %-igen Zuschlag eines Regelkindergartenplatzes zu belassen (befristet für das Kindergartenjahr 2011/2012).
Die Kirchengemeinden werden in ihren Gremien alsbald die Regelung zur Anpassung der Elternentgelte beraten.
  1. Bekanntgaben/Verschiedenes
Unter dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben/Verschiedenes informierte Bürgermeister Kuhn zu den nachfolgenden Punkten:
5.1 Rücknahme der Normenkontrollklage zum Bebauungsplan „Gänsteich-Nord“
Der Vorsitzende berichtete, dass der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim die Beschwerde von Anwohnern gegen eine Baugenehmigung eines Gewerbebetriebs im Baugebiet „Gänsteich-Nord“ verworfen habe. Ursprünglich habe bereits auch das Verwaltungsgericht Stuttgart in erster Instanz die Klage der Anwohner abgewiesen. Es sei erfreulich, dass offensichtlich aufgrund dieser erneuten Abweisung die Anwohner die im Mai 2010 erhobene Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan „Gänsteich-Nord“ beim Verwaltungsgericht Mannheim zurückgenommen haben.

5.2 Aufnahme von Kinder in die Kindergärten
Bürgermeister Kuhn informierte darüber, dass trotz ausreichender Platzzahlen in den Kindergärten, nun festzustellen sei, dass auf Grund der konkreten Meldungen vom Frühjahr, die Meldezahlen für beide Kindergärten sehr unterschiedlich seien: Während eine Überbelegung mit mehreren überbelegten Plätzen im Katholischen Kindergarten „Arche Noah“ gegeben sei, würden im Kindergarten „Fantadu“ voraussichtlich eine erhebliche Anzahl Plätze nicht besetzt sein. Es müsse möglichst eine gleichmäßige Belegung auf beide Einrichtungen erfolgen. Nachdem die Entscheidungen über die Aufnahme der Kinder/bzw. Nichtaufnahme der Kinder im Katholischen Kindergarten nicht kritiklos sei, schlägt der Vorsitzende vor, allen interessierten und betroffenen Eltern ein Informationsgespräch anzubieten, um gemeinsam mit den Kirchengemeinden über die Sachlage zu informieren und Lösungswege gemeinsam mit den Eltern zu erörtern.

5.3 Prüfung der Rechtmäßigkeit von Satzungen
Der Vorsitzende stellte fest, dass die vom Gemeinderat am 6. April 2011 beschlossenen Satzungen bzw. Änderungen von Satzungen, nämlich der Abwassersatzung, der Wasserversorgungssatzung, der Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr und der Feuerwehrentschädigungssatzung vom Landratsamt Ostalbkreis auf Rechtmäßigkeit geprüft wurden und nicht beanstandet werden.
  1. Anfragen der Gemeinderäte
Die Anfrage eines Gemeinderats richtete sich zu dem nachfolgendem Punkt:
- Feuerwerk am Donnerstag, 02.06.2011
Ende der öffentlichen Sitzung um 20.15 Uhr.
Eine nichtöffentliche Sitzung mit 2 Tagesordnungspunkten schloss sich an.
 
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