Aus dem Gemeinderat
Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 2. August 2011
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 9 Gemeinderäte
Beginn der Sitzung um 19.00 Uhr
Ende der Sitzung um 20.10 Uhr
Zuhörer: 6
 
  1. Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße Möhnhof – Äußerer Kitzing
    - Ausschreibungsbeschluss
A. Sachverhalt
Die Anbindung der Bartholomäer Teilorte „Äußerer Kitzing“, „Innerer Kitzing“ und „Äußerer Möhnhof“ erfolgt über die aus dem Ortsbereich Möhnhof abzweigende Gemeindeverbindungsstraße. Diese Straße dient außerdem zur Erschließung von zwei Wanderparkplätzen und der angrenzenden Feld- und Waldflurstücke. Die Gesamtstrecke der ca. 4 m breiten Fahrbahn beträgt ca. 3,2 km. Der Fahrbahnaufbau besteht aus einer Oberflächenbehandlung, welche vor ca. 30 Jahren mit einer Tragdeckschicht überzogen wurde. An der Fahrbahnoberfläche zeigen sich infolge der langen Nutzungsdauer immer mehr altersbedingte Schadensbilder.
Der Gemeinderat Bartholomä hat sich daher bereits im Jahr 2008 dafür ausgesprochen, die Sanierung durch eine punktuelle Erneuerung der schadhaften Asphalttragschicht und einem Einbau einer kompletten Asphaltdeckschicht auf der Gesamtbreite vorzunehmen. Da die Sanierung der Straße aufgrund der Schadensausmaße nicht mehr länger hinaus geschoben werden kann und ein längeres Zuwarten einer Belagssanierung den Gesamtverbund der bestehenden Belags gefährden und somit eine sehr teure Kompletterneuerung verursachen würde, hat die Gemeinde für dieses Jahr einen Antrag zur Förderung der Maßnahme aus Mitteln des Ausgleichstock gestellt. Vom Land Baden-Württemberg erhält die Gemeinde einen Zuschuss in Höhe von 130.000 € bei voraussichtlichen Gesamtkosten von 255.000 € bewilligt.
Es ist vorgesehen, nach öffentlicher Ausschreibung die Sanierung im Oktober durchzuführen.

B. Beratung und Beschlussfassung
Helmut Kolb vom gleichnamigen Ingenieurbüro aus Steinheim stellte dem Gremium die vorgesehene Sanierungsmaßnahme ausführlich vor. Aus der Mitte des Gremiums wurden verschiedene Anregungen u.a. zur Anbindung der landwirtschaftlichen Feldwege, zur Entwässerung und zum zeitweisen Umleitungsverkehr gegeben. Sehr positiv wurde im Gremium der Zuschuss aus Mitteln des Ausgleichstocks für die Sanierungsmaßnahme gelobt. Nach kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat sodann die öffentliche Ausschreibung der Sanierungsarbeiten.
  1. Außenbereichsatzung „Möhnhof“
    - Satzungsbeschluss
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat Bartholomä billigte zuletzt in der öffentlichen Sitzung vom Mai nach entsprechender Abwägung den Entwurf der Außenbereichsatzung Möhnhof. Nachdem im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Außenbereichsatzungsentwurfs keine Anregungen, Hinweise und Bedenken eingegangen sind kann der Satzungsbeschluss erfolgen.

B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende wies darauf hin, dass für die Außenbereichsatzung „Innerer Kitzing“ noch keine weitere Beschlussfassung erfolgen solle, da aufgrund der eingelegten Petition die Gemeinde das sogenannte „Stillhalteabkommen“ zwischen der Landesregierung und dem Landtag von Baden-Württemberg beachte. Es gebe für die Gemeinde zwar keine Rechtspflicht für die Einhaltung des Stillhalteabkommens, da die Satzungen auf kommunaler Ebene eine Selbstverwaltungsangelegenheit der Gemeinde darstelle, jedoch solle die Gemeinde den Satzungsbeschluss bis zur Entscheidung des Landtags von Baden-Württemberg über die Petition zurückstellen.
Nach weiterer kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat, die Außenbereichsatzung „Möhnhof“ als Satzung.
  1. Außenbereichsatzung „Rötenbach“
    - Satzungsbeschluss
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat billigte bereits in der Maisitzung den Entwurf der Außenbereichsatzung „Rötenbach“ und beauftragte die Verwaltung das weitere Satzungsverfahren durchzuführen. Im Zuge der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs wurden keine weiteren Hinweise, Bedenken und Anregungen aus der Öffentlichkeit formuliert.

B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Diskussion beschloss der Gemeinderat einstimmig die Außenbereichsatzung „Rötenbach“ als Satzung.
  1. Vereinbarung mit der Modellfluggruppe Lauterburg-Bartholomä e.V. über den Betrieb des Modellflugplatzes Flurstück Nr. 913, Burren
A. Sachverhalt
Die Modellfluggruppe Lauterburg-Bartholomä e. v. hat beim zuständigen Regierungspräsidium Stuttgart einen Antrag gemäß der Luftverkehrsordnung auf Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen bis 25 kg für das Grundstück Flst. 913, Burren, gestellt. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Erlaubnisbescheid vom 12.02.2010 die Aufstiegserlaubnis unter Benennung von Auflagen befristet und unter Widerrufsvorbehalt erteilt.
Das Modellfluggelände auf Grundstück Flst. 913 liegt rund 750 m von der Wohnbebauung der Ortslage Bartholomä’s entfernt. Ziel einer Vereinbarung ist es, einerseits den Modellflugbetrieb auf Grundstück Flst. 913 Rechnung zu tragen, gleichzeitig dem Ruhe- und Schutzbedürfnis der Wohnbevölkerung und der Ruhe-, Erholungsfunktion des staatlich anerkannten Erholungsortes Bartholomä zu berücksichtigen.

B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Aussprache und Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig die ihm vorliegende Vereinbarung.
  1. Europäisches Förderprogramm „LEADER“
    - Information über Sonderprogramm 2011
    - Weiteres Vorgehen
A. Sachverhalt
Die Gemeinde Bartholomä ist seit 2008 Teil der LEADER-Brenzregion. Die LEADER-Brenzregion liegt mit ihrem Fördervolumen an der Spitze in Baden-Württemberg. Im Rahmen eines Sonderprogramm LEADER bis 31.12.2011 kann die Brenzregion aus diesem Grunde mit zusätzlich 2 Millionen Euro für eine zweite Tranche rechnen.
Dieses Sonderprogramm LEADER soll aufgestellt werden, um kommunale, investive Projekte mit 75 % der Nettokosten zu bezuschussen. Hierfür stammen 55 % der Zuschussmittel aus der EU; 20 % aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg. Vom Ministerium Ländlicher Raum wird noch zeitnah ein Erlass bzgl. des Sonderprogramman die LEADER-Aktionsgruppen ergehen.
Es sollen demnach Projekte in den Bereich Kultur, Radwege, Barrierefreiheit, Baulückenkataster und Innenentwicklung und Gesundheitsprävention gefördert werden. Der runde Tisch des LEADER-Arbeitskreises hat sich in einer Sitzung am 26.07.2011 getroffen, um Ideen für die ausgegebenen Projektbereiche zu formulieren.

B. Beratung und Beschlussfassung
Das Gremium stimmte der Ansicht der Verwaltung zu, mit Blick auf eine rasche Antragsstellung sich auf wenige, in sich geschlossene Maßnahmen zu konzentrieren. So sprach sich der Gemeinderatung nach Beratung und Diskussion dafür aus, im Sinne einer barrierefreien Gemeinde einen Zuschussantrag zu formulieren und eine dazu ausgearbeitete Konzeption dem Gemeinderat zur nächsten Sitzung wieder vorzustellen. Darüber hinaus wurde der Arbeitskreis des runden Tisches „LEADER“ gebeten, weitere Ideen konkreter auszuarbeiten.
  1. Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 26.07.2011
Der Technische Ausschuss hat im Rahmen einer Ortsbegehung am Kinderspielplatz Albuchweg den nachfolgenden Beschluss gefasst, der dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurde:
Renovierung/Modernisierung des Kinderspielplatzes Albuchweg
Im Bereich des Albuchweges ist ein Kinderspielplatz eingerichtet. Mehrere Familien mit kleinen Kindern im Bereich Albuchweg sind mit dem Wunsch an die Gemeindeverwaltung herangetreten, den bestehenden Kinderspielplatz zu ertüchtigen und teilweise zu erneuern. Angeregt wird dabei dringend, insbesondere den Sandbereich mit der Rutsche neu zu gestalten. Die Eltern sind zu einer aktiven Mitarbeit und zu Eigenleistungen gerne bereit.
Die Firma Heinzmann, Schwäbisch Gmünd-Degenfeld, hat dazu eine Plan- und Gestaltungsidee vorgestellt. Bei der Umsetzung einer kleiner „Spielelandschaft“ ist – einschl. der Kosten für notwendige Rasengittermatten als Fallschutz mit Kosten von ca. 8.500 € zu rechnen. Zzgl. dieser Kosten, fallen Kosten für den Tiefbau (Rabatte, Beton, Pflasterbeläge,….), zzgl. der Arbeitsunterstützung durch den Bauhof an. Der Technische Ausschuss hat dem Plankonzept zugestimmt, und den Auftrag an die Firma Heinzmann zur Lieferung der Spielgeräte und Rasengittermatten erteilt.
  1. Verschiedenes/Bekanntgaben
Unter diesem Tagesordnungspunkt gab der Vorsitzende die nachfolgenden Informationen bekannt:
7.1. Sanierung der TSV-Halle - Zuschussgewährung aus Mitteln des Ausgleichstocks
Der Vorsitzende informierte, dass die Gemeinde für die Sanierung der TSV-Halle aus dem Ausgleichstock 25.000 Euro erhalte. Nachdem der TSV für diese Maßnahme seinerseits aus Mitteln des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) einen Zuschuss erhalten werde, und in die Sanierung Eigenleistungen einbringe, sei die Gesamtfinanzierung mit rund 186.000 Euro gesichert. Der TSV werde zeitnah mit der Sanierungsmaßnahme beginnen.

7.2. Mitgliederversammlung des Abwasserverbandes Bartholomä
Über den Termin der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Bartholomä am Dienstag, 09.08.2011 im Dorfhaus informierte der Bürgermeister.

7.3. Energieeinspeisung aus regenerativen Energiequellen in Bartholomä
Mehr als 1.200.000 kWh werden aus erneuerbaren Energiequellen in Bartholomä in das Stromnetz eingespeist, so der Vorsitzende. Die EnBW ODR habe eine entsprechende Mitteilung der Gemeinde dazu übergeben, wonach aus der Kraftwärmekopplung rund 22.000 kWh und aus Solarenergie rund 1.180.000 kWh stammen würden. Der gesamte Stromverbrauch in der Gemeinde liege bei mehr als 7 Mio kWh.

7.4. Enthüllung einer Gedenktafel Franz-Theodor-Wolf in Dresden
Über diesen Termin am Samstag, 03.09.2011 informierte der Vorsitzende und lud die Mitglieder des Gemeinderats zu dieser Veranstaltung ein.
  1. Anfragen der Gemeinderäte
Die Anfragen der Gemeinderäte richteten sich zu den nachfolgenden Punkten:
8.1. Löschwasserbevorratung im Äußeren Kitzing
8.2. Feuerwehrkartell – Sachstand
Ende der öffentlichen Sitzung um 20.10 Uhr.
Eine nichtöffentliche Sitzung mit 4 Tagesordnungspunkten schloss sich an.
 
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