| Aus dem Gemeinderat |
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Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am
23. November 2011
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Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 8 Gemeinderäte
Beginn der Sitzung um 18.30 Uhr
Ende der Sitzung um 20.35 Uhr
Zuhörer: 4
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- Bürgerfragestunde
Ein Zuhörer wandte sich mit der Frage an das Gremium, ob am Falkenberg ein Bürgerwindrad entstehen könne.
Der Vorsitzende erklärte, dass die neue Landesregierung die Absicht habe, 10% des
Energiebedarfs aus Windkraft zu decken. Daher bereite der
Regionalverband eine Fortschreibung seines Plans für die Windkraft
vor. Im ersten Vorentwurf seien Suchräume auch im Bereich Falkenberg
vorhanden. Weiterhin müsse die Verwaltungsgemeinschaft den
Flächennutzungsplan fortschreiben und Vorrangflächen für Windenergien
ausweisen. Sofern im Flächennutzungsplan keine Windvorranggebiete
ausgewiesen werden, müsse damit gerechnet werden, dass an jedem
beliebigen und geeigneten Standort Windräder entstehen.
Ob am Falkenberg ein Bürgerwindrad errichtet werde, hänge von mehreren
Faktoren, u.a. aber auch von den weiteren Entscheidungen des
Gemeinderates und der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein ab (vgl.
Bericht zu Nr. 5, unten).
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- Finanzzwischenbericht
Über die positive Entwicklung des Haushaltes 2011 konnte Bürgermeister
Thomas Kuhn und Verbandskämmerer Thomas Kiwus informieren. So sei die
Gewerbesteuer momentan um knapp 200.000 € über dem Planansatz. Durch
die positiven Haushaltsdaten des Landes sind auch die Zuweisungen nach
dem Finanzausgleichsgesetz und der Anteil an der Einkommenssteuer
höher. Da die Gemeinde zudem bei den laufenden Ausgaben sehr sorgsam
gehandelt habe, sei auch hier eine Verbesserung um rund 150.000 € eingetreten.
Die noch im Plan enthaltene Unterdeckung in Höhe von
knapp 90.000 €, konnte so in eine positive Zuführung mit rund 100.000
€ umgewandelt werden. Auf die notwendig geplante Kreditaufnahme zur
Abdeckung des laufenden Betriebs und für die dringenden Investitionen
mit 230.000 € könne aller Wahrscheinlichkeit nach verzichtet werden.
Aufgrund des positiven Rechnungsabschlusses aus dem Jahr 2010 steht
damit für das Haushaltsjahr 2012 ein Betrag von rund 350.000 € zur
Finanzierung dringender Investitionen zur Verfügung.
Der Gemeinderat nahm den Finanzzwischenbericht zustimmend zur Kenntnis.
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- Änderung der Satzung über öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung)
- Gebührensenkung - Redaktionelle Änderung
A. Sachverhalt
Durch das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes haben die Gemeinden in
Baden-Württemberg die sog. „gesplittete Abwassergebühr“ einführen
müssen. Auch die Gemeinde Bartholomä hat durch die Änderung der
Abwassersatzung im April diese gesplittete Gebühr eingeführt. Die
Verbandskämmerei hat die Kosten der Abwasserbeseitigung für 2012
kalkuliert und kommt zu dem Ergebnis, dass die Kosten insgesamt
sinken. Wesentlich dafür sind niedrigere Abschreibungsbeträge und der
Wegfall der Projektkosten für die gesplittete Abwassergebühr. Auch die
Nachkalkulation des Jahres 2010 hat eine Ergebnisverbesserung
erbracht. So fiel die Umlage des Abwasserzweckverbandes um rund 14.000
€ niedriger aus als geplant. Damit kann die Abwassergebühr ab 2012 im
Bereich der Schmutzwasserbeseitigung 0,17 €/m³ gesenkt werden. Die
Niederschlagswassergebühr hingegen muss leicht um 0,03 €/m² erhöht
werden.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Aussprache stimmte der Gemeinderat der vorgelegten
Kalkulation zu und beschloss die vorgelegte Satzungsänderung, die
grundsätzlich eine leichte Senkung der Gebühren ab 2012 vorsieht.
Änderungssatzung vom 23. November 2011 gültig ab 01.01.2012 als PDF-Datei (75 KB)
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- Änderung der Wasserversorgungssatzung
- Redaktionelle Änderung
A. Sachverhalt
Im Gegensatz zur Abwasserbeseitigung zählt die Wasserversorgung zu
den wirtschaftlichen Unternehmen und soll nach den Vorschriften der
Gemeindeordnung einen Ertrag für den Haushalt abwerfen.
Eine Kalkulation der Wasserversorgungsgebühr für 2012 hat ergeben, dass
diese unverändert bleiben kann. Da die Wasserversorgung einen
Überschuss erwirtschaften wird, zeigt sich keine Notwendigkeit, die Gebühr anzupassen.
Wie bei der Abwassersatzung soll der Abrechnungszeitraum für einen unterjährigen Eigentümerwechsel von
einem ¼ Jahr auf 1 Monat umgestellt werden und hierzu die Satzung
redaktionell geändert werden.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig, der
vorgelegten Kalkulation zu zustimmen und den Wasserzins unverändert
auf 2,30 €/m³ zu belassen. Sodann beschloss der Gemeinderat die
Änderung der Wasserversorgungssatzung.
Änderungssatzung vom 23. November 2011 gültig ab 01.01.2012 als PDF-Datei (32 KB)
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- Vorberatung der Verbandsversammlung der VG Rosenstein
a.) Jahresrechnung 2010 b.) Flächennutzungsplan, 8. Änderung, Ausweisung von Sondergebieten für die Windkraft
A. Sachverhalt
Am 5. Dezember 2011 findet die Verbandsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein mit den nachfolgenden Themen statt.
a.) Jahresrechnung 2010
Die Jahresrechnung 2010 der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein schließt mit einem Volumen von
2.254.287,68 € ab und liegt damit um rund 155.000 € höher als das
Planvolumen mit 2.099.330 €.
Die Verbandsumlage 2010 fällt mit 1.303.759,94 € lediglich um 3.270 € niedriger aus, als geplant (Umlage
Vorjahr: 1.216.440,68 €).
Die Verbandsumlage 2010 für die Gemeinde Bartholomä beträgt tatsächlich 121.248 € (2009: 113.170 €).
Die Umlage für die Gemeinde Bartholomä liegt damit nur geringfügig unter dem
Planentwurf 2010. Erfreulich ist, dass dem Vermögenshaushalt eine
Zuführung von 60.589,94 €, die der Allgemeinen Rücklage zugebucht
wird, gegeben werden kann.
b.) Flächennutzungsplan, 8. Änderung; Ausweisung von Sondergebieten für die Windkraft
Die Landesregierung beabsichtigt den Anteil der Windenergie an der Stromerzeugung in
Baden-Württemberg bis zum Jahr 2020 von derzeit ca. 0,8 % auf eine
Größenordnung von etwa 10 % zu steigern. Es wird daher gerechnet, dass
im Land zusätzlich etwa 1200 neue Anlagen entstehen!
Nach dem Baugesetzbuch sind Anlagen zur Nutzung der Windenergie im Außenbereich
grundsätzlich privilegiert zulässig.
Wenn durch Darstellungen im Flächennutzungsplan, oder als Ziele der Raumordnung im Regionalplan,
eine Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist, stehen einer
Windkraftanlage, die außerhalb dieser dafür vorgesehenen Stellen
geplant wird, in der Regel, öffentliche Belange entgegen, mit der
Konsequenz, dass sie unzulässig sind.
Nach dem Eckpunktepapier der Landesregierung zur windkraftfreundlichen Novellierung des
Landesplanungsgesetzes soll die Regionalplanung künftig nur noch
Vorranggebiete für Windkraftanlagen ausweisen, die jedoch keine
Ausschlusswirkung mehr für die außerhalb liegenden Flächen haben
sollen. Die bestehenden Wind- Regionalpläne sollen gesetzlich zum 01.
September 2012 aufgehoben werden.
Wenn also bis zu diesem Zeitpunkt auf der Ebene des Flächennutzungsplans keine Flächen für
Windkraftanlagen dargestellt werden, sind diese grundsätzlich in allen
Außenbereichslagen privilegiert zulässig.
B. Beratung und Beschlussfassung
In der Beratung stimmte das Gremium überein, durch die Fortschreibung
des Flächennutzungsplanes Windvorranggebiete innerhalb des
Flächennutzungsplangebietes darzustellen. Zur vertiefenden
inhaltlichen Diskussion wurde die Verwaltung beauftragt,
Plangrundlagen zusammenzustellen, so dass im Rahmen einer gesonderten
Sitzung eine intensive Beratung erfolgen kann.
Nach weiterer Beratung und Diskussion beauftragte sodann der Gemeinderat einstimmig die
Vertreter in der Verbandsversammlung die Jahresrechnung 2010
festzustellen und einem Aufstellungsbeschluss mit dem Ziel, Flächen
für Windkraftanlagen auszuweisen, zuzustimmen.
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- Zuschuss zur Sanierung des Skiliftes am Skigelände Wirtsberg
A. Sachverhalt
Beim Aufbau des Skiliftes im Oktober ist dem Skiclub
Heubach-Bartholomä aufgefallen, dass die Elektronik des Skiliftes
komplett ausgefallen ist. Für die so notwendige Generalsanierung hat
der Skiclub Heubach-Bartholomä beim Württembergischen Landessportbund
(WLSB) einen Zuschussantrag gestellt. Die zuschussfähigen Kosten
belaufen sich auf 4.430 €, so dass nach Abzug des WLSB-Zuschusses ein
Betrag von rund 3.100 € verbleibt.
Der Skiclub Heubach-Bartholomä e.V. ist an die Gemeinde mit dem Antrag auf Bezuschussung herangetreten.
B. Beratung und Beschlussfassung
Auf die Nachfrage aus der Mitte des Gremiums erläuterte der
Vorsitzende, dass eine Antragstellung nach dem LEADER-Förderprogramm
in zeitlicher Hinsicht, wie auch bzgl. der Zuschusshöhe nicht sinnvoll sei.
Nach weiterer kurzer Aussprache beschloss sodann der Gemeinderat,
einen Zuschussbetrag von 1.000 € für die Generalsanierung des
Skiliftes am Skihang Wirtsberg zu geben.
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- Annahme von Spenden und Sponsoring
A. Sachverhalt
Zur Vereinfachung des gesetzlichen Verfahrens hat der Gemeinderat
2006 festgelegt, dass der Gemeinderat über Einzelspenden von bis zu
100 € einmal jährlich in zusammengefasster Form pauschal entscheidet.
Darüber hinaus gehende Spendenbeträge sind vom Gemeinderat gemäß den
gesetzlichen Vorschriften in einem Einzelbeschluss förmlich anzunehmen.
Zu drei Einzelspenden im Gesamtbetrag von 2.505,56 € ist
jeweils die förmliche Annahme durch den Gemeinderat zu beschließen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende dankte den Spendern sehr herzlich. Ohne weitere
Aussprache beschloss sodann der Gemeinderat die Annahme der geleisteten Spenden.
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- Kenntnisnahme der Beschlüsse des
a.) Technischen Ausschusses vom 18.10.2011 b.) Ausschusses für Soziale Angelegenheiten vom 19.10.2011
Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.10.2011; der Ausschuss für Soziale Angelegenheiten in seiner öffentlichen Sitzung am 19.10.2011 die
nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurden:
8.a. Technischer Ausschuss
8.a.1. Baugesuch Erstellung eines Geräteschuppens Flst. 571, Böhmenkircher Straße
Nachdem der Technische Ausschuss im Februar das kommunale Einvernehmen versagte, hat der
Bauherr geänderte Pläne eingereicht. Der Technische Ausschuss hat nun
zu dieser geänderten Planung einstimmig seine Zustimmung für den
Geräteschuppen erteilt.
8.a.2. Carport mit PV-Anlage und Stromtankstelle
Der Technische Ausschuss hat sich mit verschiedenen
Ideen innovativer Konzepte im Bereich der regenerativen Energien
beschäftigt. Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, ein Konzept zur
Realisierung eines Elektrofahrzeuges, einer Stromtankstelle und eines
Car-Ports mit PV-Anlage näher zu überprüfen.
Nach intensiver Beratung und Diskussion beschloss das Gremium einstimmig, die Verwaltung zu
beauftragen, einen Vorschlag eines Carports mit PV-Anlage und
Stromtankstelle im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit zu prüfen.
8.a.3. Ersatzbeschaffungen für den Bauhof -Anhänger -Anbau Salz- und Splittstreuer
Für notwendige Ersatzbeschaffungen hat die Gemeindeverwaltung Angebote eingeholt. Nach kurzer Beratung und
Diskussion beschloss der Technische Ausschuss einstimmig, für die
Lieferung der Ersatzbeschaffung des Drei-Seiten-Kippers die Firma
Unkauf zum Angebotspreis von 7.192 € (einschl. MwSt.), zzgl. der
Sonderausstattung und für die Ersatzbeschaffung des Anbau Salzstreuers
das Angebot der Firma Hans-Jörg Hägele mit der Angebotssumme von
6.693,45 € (einschl. MwSt.) zu beauftragen.
8.b. Ausschuss für Soziale Angelegenheiten
8.b.1. Raumnutzungskonzept Laubenhartschule
Der Ausschuss für Soziale Angelegenheiten hat vom Vorschlag eines
Raumnutzungskonzeptes der Laubenhartschule durch Rektor Karl-Heinz
Hägele Kenntnis genommen. Einstimmig beschloss der Ausschuss, freie
Räumlichkeiten an der Laubenhartschule möglichst „am Stück“ für eine
spätere Nachnutzung frei zu bekommen. Weiterhin beschloss der
Gemeinderat, vorübergehend und befristet die Ganztagesbetreuung vom
seitherigen „Besprechungszimmer“ in die Räumlichkeit der
„verlässlichen Grundschule“ herüber zu nehmen. Die Ganztagesbetreuung
startet ab Januar 2012 in den neuen Räumlichkeiten zunächst für
befristete Zeit. Weiterhin stimmte der Ausschuss zu, für die
Ganztagesbetreuung einzelne Geräte (u.a. Mikrowelle, Spüle,) anzuschaffen.
8.b.2. Ergebnis der Bedarfsumfrage zur Kinderbetreuung in Bartholomä
Der Ausschuss für Soziale Angelegenheiten hat intensiv
das Ergebnis der Bedarfsumfrage zur Kinderbetreuung in Bartholomä
beraten. Dabei hat der Ausschuss die Verwaltung beauftragt, die
Erforderlichkeit einer Ausweitung einer Betreuungszeit in Form der
verlängerten Öffnungszeit konkret anhand der Fragebögen und in
Zusammenarbeit mit den Erzieherinnen der Kindergärten nochmals zu überprüfen.
Darüber hinaus wurde die Verwaltung beauftragt, eine
Konzeption für eine Ferienbetreuung unter der Maßgabe, dass 3 –
10jährige Kinder, zwei Wochen in den Sommerferien gegen
Gebührenerhebung betreut werden, auszuarbeiten. Weiterhin wurde die
Verwaltung gebeten, gemeinsam mit den Kindergartenleitungen eine
Regelung auszuarbeiten, für welche einzelnen Notfälle eine
gegenseitige Aufnahme der Kinder während der Sommerferien erfolgen
kann. Die Kindergärten beabsichtigen, die Schließungszeit während der
Sommerferien möglichst „im Wechsel“ vorzunehmen.
Darüber hinaus sprach sich der Ausschuss dafür aus, gemeinsam mit der Fachberatung die Frage
näher zu untersuchen, ob ab 2013 – neben den bestehenden
altersgemischten Gruppen – zusätzlich auch noch die Einrichtung einer
Kinderkrippe in der Gemeinde erforderlich wird.
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- Verschiedenes/Bekanntgaben
Der Vorsitzende informierte zu den nachfolgenden Punkten:
9.1. Sperrung der B 466 Weißensteiner Steige
Das zuständige
Regierungspräsidium führt derzeit die Ausschreibung für die Sanierung
der B 466 an der Weißensteiner Steige durch. Die Weißensteiner Steige
werde voraussichtlich in der Zeit vom 30.01.2012 bis 03.08.2012 für
den Verkehr voll gesperrt. Eine weiträumige Umleitung werde ausgeschildert.
9.2. Kartell- und Insolvenzverfahren der Firma Albert Ziegler GmbH & Co.KG
Die Firma Ziegler habe neben anderen Feuerwehrfahrzeugherstellern seit 2001 gegen kartellrechtliche
Rechtsvorschriften verstoßen. Dies falle auch in die Zeit der
Beschaffung des HLF 16/12 durch die Gemeinde 2001. Darüber hinaus ist
seit 1.11.2011 das Insolvenzverfahren gegen die Firma Albert Ziegler
GmbH & Co.KG eröffnet. Noch vor dem Bekanntwerden der Insolvenz habe
die Gemeinde das Feuerwehrfahrzeug HLF 10/6 bei der Firma beauftragt.
Um die juristischen Fragen der Kartellbildung und des
Insolvenzverfahrens rechtlich zu klären, stimmte das Gremium zu, sich
anwaltschaftlich zu beraten.
9.3. Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches (Spielstraße) im Albuchweg
Der Vorsitzende informierte, dass vor einer Entscheidung über die
Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches beim Albuchweg eine
Umfrage unter den Anwohnern durchgeführt wurde. Nicht alle Bewohner
hätten sich dazu positiv geäußert. Das Gremium stimmte zu, zunächst
die Ausweisung einer Spielstraße zurück zu stellen.
9.4. 2. Sagenhafter Schneemanncup und „Schneemann-Alarm“
Bürgermeister Kuhn berichtete über die geplante Durchführung des 2. Sagenhaften
Schneemanncup am Samstag, 14.01.2011 auf der Marktwiese durch
ostalb.net. Darüber hinaus sei in diesem Jahr ein „Schneemann-Alarm“
geplant. Von Dezember bis Ende Januar sind alle Bürger, Firmen und
Vereine aus Bartholomä aufgerufen, in ihren Vorgärten, Gärten,
Betriebshöfen, ….Schneemänner, -frauen oder –figuren zu bauen. Alle so
errichteten Schneemänner können an einem Wettbewerb teilnehmen.
9.5. Volksabstimmung am Sonntag, 27.11.2011
Der Vorsitzende berichtete über die Abstimmungsorganisation.
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- Anfragen der Gemeinderäte
Die Anfragen der Gemeinderäte richteten sich zu nachfolgendem Punkt:
- Gemeindeverbindungsstraße Möhnhof–Äußererer Kitzing – Ende der Bauzeit
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Ende der öffentlichen Sitzung um 20.35 Uhr.
Eine nichtöffentliche Sitzung mit vier Tagesordnungspunkten schloss sich an.
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