Aus dem Gemeinderat
Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 23. November 2011
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 8 Gemeinderäte
Beginn der Sitzung um 18.30 Uhr
Ende der Sitzung um 20.35 Uhr
Zuhörer: 4
 
  1. Bürgerfragestunde
Ein Zuhörer wandte sich mit der Frage an das Gremium, ob am Falkenberg ein Bürgerwindrad entstehen könne.
Der Vorsitzende erklärte, dass die neue Landesregierung die Absicht habe, 10% des Energiebedarfs aus Windkraft zu decken. Daher bereite der Regionalverband eine Fortschreibung seines Plans für die Windkraft vor. Im ersten Vorentwurf seien Suchräume auch im Bereich Falkenberg vorhanden. Weiterhin müsse die Verwaltungsgemeinschaft den Flächennutzungsplan fortschreiben und Vorrangflächen für Windenergien ausweisen. Sofern im Flächennutzungsplan keine Windvorranggebiete ausgewiesen werden, müsse damit gerechnet werden, dass an jedem beliebigen und geeigneten Standort Windräder entstehen.
Ob am Falkenberg ein Bürgerwindrad errichtet werde, hänge von mehreren Faktoren, u.a. aber auch von den weiteren Entscheidungen des Gemeinderates und der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein ab (vgl. Bericht zu Nr. 5, unten).
  1. Finanzzwischenbericht
Über die positive Entwicklung des Haushaltes 2011 konnte Bürgermeister Thomas Kuhn und Verbandskämmerer Thomas Kiwus informieren. So sei die Gewerbesteuer momentan um knapp 200.000 € über dem Planansatz. Durch die positiven Haushaltsdaten des Landes sind auch die Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz und der Anteil an der Einkommenssteuer höher. Da die Gemeinde zudem bei den laufenden Ausgaben sehr sorgsam gehandelt habe, sei auch hier eine Verbesserung um rund 150.000 € eingetreten.
Die noch im Plan enthaltene Unterdeckung in Höhe von knapp 90.000 €, konnte so in eine positive Zuführung mit rund 100.000 € umgewandelt werden. Auf die notwendig geplante Kreditaufnahme zur Abdeckung des laufenden Betriebs und für die dringenden Investitionen mit 230.000 € könne aller Wahrscheinlichkeit nach verzichtet werden. Aufgrund des positiven Rechnungsabschlusses aus dem Jahr 2010 steht damit für das Haushaltsjahr 2012 ein Betrag von rund 350.000 € zur Finanzierung dringender Investitionen zur Verfügung.
Der Gemeinderat nahm den Finanzzwischenbericht zustimmend zur Kenntnis.
  1. Änderung der Satzung über öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung)
    - Gebührensenkung
    - Redaktionelle Änderung
A. Sachverhalt
Durch das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes haben die Gemeinden in Baden-Württemberg die sog. „gesplittete Abwassergebühr“ einführen müssen. Auch die Gemeinde Bartholomä hat durch die Änderung der Abwassersatzung im April diese gesplittete Gebühr eingeführt. Die Verbandskämmerei hat die Kosten der Abwasserbeseitigung für 2012 kalkuliert und kommt zu dem Ergebnis, dass die Kosten insgesamt sinken. Wesentlich dafür sind niedrigere Abschreibungsbeträge und der Wegfall der Projektkosten für die gesplittete Abwassergebühr. Auch die Nachkalkulation des Jahres 2010 hat eine Ergebnisverbesserung erbracht. So fiel die Umlage des Abwasserzweckverbandes um rund 14.000 € niedriger aus als geplant. Damit kann die Abwassergebühr ab 2012 im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung 0,17 €/m³ gesenkt werden. Die Niederschlagswassergebühr hingegen muss leicht um 0,03 €/m² erhöht werden.

B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Aussprache stimmte der Gemeinderat der vorgelegten Kalkulation zu und beschloss die vorgelegte Satzungsänderung, die grundsätzlich eine leichte Senkung der Gebühren ab 2012 vorsieht.

Änderungssatzung vom 23. November 2011 gültig ab 01.01.2012 als PDF-Datei (75 KB)
  1. Änderung der Wasserversorgungssatzung
    - Redaktionelle Änderung
A. Sachverhalt
Im Gegensatz zur Abwasserbeseitigung zählt die Wasserversorgung zu den wirtschaftlichen Unternehmen und soll nach den Vorschriften der Gemeindeordnung einen Ertrag für den Haushalt abwerfen.
Eine Kalkulation der Wasserversorgungsgebühr für 2012 hat ergeben, dass diese unverändert bleiben kann. Da die Wasserversorgung einen Überschuss erwirtschaften wird, zeigt sich keine Notwendigkeit, die Gebühr anzupassen.
Wie bei der Abwassersatzung soll der Abrechnungszeitraum für einen unterjährigen Eigentümerwechsel von einem ¼ Jahr auf 1 Monat umgestellt werden und hierzu die Satzung redaktionell geändert werden.

B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig, der vorgelegten Kalkulation zu zustimmen und den Wasserzins unverändert auf 2,30 €/m³ zu belassen. Sodann beschloss der Gemeinderat die Änderung der Wasserversorgungssatzung.

Änderungssatzung vom 23. November 2011 gültig ab 01.01.2012 als PDF-Datei (32 KB)
  1. Vorberatung der Verbandsversammlung der VG Rosenstein
    a.) Jahresrechnung 2010
    b.) Flächennutzungsplan, 8. Änderung, Ausweisung von Sondergebieten für die Windkraft
A. Sachverhalt
Am 5. Dezember 2011 findet die Verbandsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein mit den nachfolgenden Themen statt.
a.) Jahresrechnung 2010
Die Jahresrechnung 2010 der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein schließt mit einem Volumen von 2.254.287,68 € ab und liegt damit um rund 155.000 € höher als das Planvolumen mit 2.099.330 €.
Die Verbandsumlage 2010 fällt mit 1.303.759,94 € lediglich um 3.270 € niedriger aus, als geplant (Umlage Vorjahr: 1.216.440,68 €).
Die Verbandsumlage 2010 für die Gemeinde Bartholomä beträgt tatsächlich 121.248 € (2009: 113.170 €).
Die Umlage für die Gemeinde Bartholomä liegt damit nur geringfügig unter dem Planentwurf 2010. Erfreulich ist, dass dem Vermögenshaushalt eine Zuführung von 60.589,94 €, die der Allgemeinen Rücklage zugebucht wird, gegeben werden kann.
b.) Flächennutzungsplan, 8. Änderung; Ausweisung von Sondergebieten für die Windkraft
Die Landesregierung beabsichtigt den Anteil der Windenergie an der Stromerzeugung in Baden-Württemberg bis zum Jahr 2020 von derzeit ca. 0,8 % auf eine Größenordnung von etwa 10 % zu steigern. Es wird daher gerechnet, dass im Land zusätzlich etwa 1200 neue Anlagen entstehen!
Nach dem Baugesetzbuch sind Anlagen zur Nutzung der Windenergie im Außenbereich grundsätzlich privilegiert zulässig.
Wenn durch Darstellungen im Flächennutzungsplan, oder als Ziele der Raumordnung im Regionalplan, eine Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist, stehen einer Windkraftanlage, die außerhalb dieser dafür vorgesehenen Stellen geplant wird, in der Regel, öffentliche Belange entgegen, mit der Konsequenz, dass sie unzulässig sind.
Nach dem Eckpunktepapier der Landesregierung zur windkraftfreundlichen Novellierung des Landesplanungsgesetzes soll die Regionalplanung künftig nur noch Vorranggebiete für Windkraftanlagen ausweisen, die jedoch keine Ausschlusswirkung mehr für die außerhalb liegenden Flächen haben sollen. Die bestehenden Wind- Regionalpläne sollen gesetzlich zum 01. September 2012 aufgehoben werden.
Wenn also bis zu diesem Zeitpunkt auf der Ebene des Flächennutzungsplans keine Flächen für Windkraftanlagen dargestellt werden, sind diese grundsätzlich in allen Außenbereichslagen privilegiert zulässig.

B. Beratung und Beschlussfassung
In der Beratung stimmte das Gremium überein, durch die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Windvorranggebiete innerhalb des Flächennutzungsplangebietes darzustellen. Zur vertiefenden inhaltlichen Diskussion wurde die Verwaltung beauftragt, Plangrundlagen zusammenzustellen, so dass im Rahmen einer gesonderten Sitzung eine intensive Beratung erfolgen kann.
Nach weiterer Beratung und Diskussion beauftragte sodann der Gemeinderat einstimmig die Vertreter in der Verbandsversammlung die Jahresrechnung 2010 festzustellen und einem Aufstellungsbeschluss mit dem Ziel, Flächen für Windkraftanlagen auszuweisen, zuzustimmen.
  1. Zuschuss zur Sanierung des Skiliftes am Skigelände Wirtsberg
A. Sachverhalt
Beim Aufbau des Skiliftes im Oktober ist dem Skiclub Heubach-Bartholomä aufgefallen, dass die Elektronik des Skiliftes komplett ausgefallen ist. Für die so notwendige Generalsanierung hat der Skiclub Heubach-Bartholomä beim Württembergischen Landessportbund (WLSB) einen Zuschussantrag gestellt. Die zuschussfähigen Kosten belaufen sich auf 4.430 €, so dass nach Abzug des WLSB-Zuschusses ein Betrag von rund 3.100 € verbleibt.
Der Skiclub Heubach-Bartholomä e.V. ist an die Gemeinde mit dem Antrag auf Bezuschussung herangetreten.

B. Beratung und Beschlussfassung
Auf die Nachfrage aus der Mitte des Gremiums erläuterte der Vorsitzende, dass eine Antragstellung nach dem LEADER-Förderprogramm in zeitlicher Hinsicht, wie auch bzgl. der Zuschusshöhe nicht sinnvoll sei.
Nach weiterer kurzer Aussprache beschloss sodann der Gemeinderat, einen Zuschussbetrag von 1.000 € für die Generalsanierung des Skiliftes am Skihang Wirtsberg zu geben.
  1. Annahme von Spenden und Sponsoring
A. Sachverhalt
Zur Vereinfachung des gesetzlichen Verfahrens hat der Gemeinderat 2006 festgelegt, dass der Gemeinderat über Einzelspenden von bis zu 100 € einmal jährlich in zusammengefasster Form pauschal entscheidet. Darüber hinaus gehende Spendenbeträge sind vom Gemeinderat gemäß den gesetzlichen Vorschriften in einem Einzelbeschluss förmlich anzunehmen.
Zu drei Einzelspenden im Gesamtbetrag von 2.505,56 € ist jeweils die förmliche Annahme durch den Gemeinderat zu beschließen.

B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende dankte den Spendern sehr herzlich. Ohne weitere Aussprache beschloss sodann der Gemeinderat die Annahme der geleisteten Spenden.
  1. Kenntnisnahme der Beschlüsse des
    a.) Technischen Ausschusses vom 18.10.2011
    b.) Ausschusses für Soziale Angelegenheiten vom 19.10.2011
Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.10.2011; der Ausschuss für Soziale Angelegenheiten in seiner öffentlichen Sitzung am 19.10.2011 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurden:
8.a. Technischer Ausschuss
8.a.1. Baugesuch Erstellung eines Geräteschuppens Flst. 571, Böhmenkircher Straße
Nachdem der Technische Ausschuss im Februar das kommunale Einvernehmen versagte, hat der Bauherr geänderte Pläne eingereicht. Der Technische Ausschuss hat nun zu dieser geänderten Planung einstimmig seine Zustimmung für den Geräteschuppen erteilt.
8.a.2. Carport mit PV-Anlage und Stromtankstelle
Der Technische Ausschuss hat sich mit verschiedenen Ideen innovativer Konzepte im Bereich der regenerativen Energien beschäftigt. Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, ein Konzept zur Realisierung eines Elektrofahrzeuges, einer Stromtankstelle und eines Car-Ports mit PV-Anlage näher zu überprüfen.
Nach intensiver Beratung und Diskussion beschloss das Gremium einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen, einen Vorschlag eines Carports mit PV-Anlage und Stromtankstelle im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit zu prüfen.
8.a.3. Ersatzbeschaffungen für den Bauhof -Anhänger -Anbau Salz- und Splittstreuer
Für notwendige Ersatzbeschaffungen hat die Gemeindeverwaltung Angebote eingeholt. Nach kurzer Beratung und Diskussion beschloss der Technische Ausschuss einstimmig, für die Lieferung der Ersatzbeschaffung des Drei-Seiten-Kippers die Firma Unkauf zum Angebotspreis von 7.192 € (einschl. MwSt.), zzgl. der Sonderausstattung und für die Ersatzbeschaffung des Anbau Salzstreuers das Angebot der Firma Hans-Jörg Hägele mit der Angebotssumme von 6.693,45 € (einschl. MwSt.) zu beauftragen.

8.b. Ausschuss für Soziale Angelegenheiten
8.b.1. Raumnutzungskonzept Laubenhartschule
Der Ausschuss für Soziale Angelegenheiten hat vom Vorschlag eines Raumnutzungskonzeptes der Laubenhartschule durch Rektor Karl-Heinz Hägele Kenntnis genommen. Einstimmig beschloss der Ausschuss, freie Räumlichkeiten an der Laubenhartschule möglichst „am Stück“ für eine spätere Nachnutzung frei zu bekommen. Weiterhin beschloss der Gemeinderat, vorübergehend und befristet die Ganztagesbetreuung vom seitherigen „Besprechungszimmer“ in die Räumlichkeit der „verlässlichen Grundschule“ herüber zu nehmen. Die Ganztagesbetreuung startet ab Januar 2012 in den neuen Räumlichkeiten zunächst für befristete Zeit. Weiterhin stimmte der Ausschuss zu, für die Ganztagesbetreuung einzelne Geräte (u.a. Mikrowelle, Spüle,) anzuschaffen.
8.b.2. Ergebnis der Bedarfsumfrage zur Kinderbetreuung in Bartholomä
Der Ausschuss für Soziale Angelegenheiten hat intensiv das Ergebnis der Bedarfsumfrage zur Kinderbetreuung in Bartholomä beraten. Dabei hat der Ausschuss die Verwaltung beauftragt, die Erforderlichkeit einer Ausweitung einer Betreuungszeit in Form der verlängerten Öffnungszeit konkret anhand der Fragebögen und in Zusammenarbeit mit den Erzieherinnen der Kindergärten nochmals zu überprüfen.
Darüber hinaus wurde die Verwaltung beauftragt, eine Konzeption für eine Ferienbetreuung unter der Maßgabe, dass 3 – 10jährige Kinder, zwei Wochen in den Sommerferien gegen Gebührenerhebung betreut werden, auszuarbeiten. Weiterhin wurde die Verwaltung gebeten, gemeinsam mit den Kindergartenleitungen eine Regelung auszuarbeiten, für welche einzelnen Notfälle eine gegenseitige Aufnahme der Kinder während der Sommerferien erfolgen kann. Die Kindergärten beabsichtigen, die Schließungszeit während der Sommerferien möglichst „im Wechsel“ vorzunehmen.
Darüber hinaus sprach sich der Ausschuss dafür aus, gemeinsam mit der Fachberatung die Frage näher zu untersuchen, ob ab 2013 – neben den bestehenden altersgemischten Gruppen – zusätzlich auch noch die Einrichtung einer Kinderkrippe in der Gemeinde erforderlich wird.
  1. Verschiedenes/Bekanntgaben
Der Vorsitzende informierte zu den nachfolgenden Punkten:
9.1. Sperrung der B 466 Weißensteiner Steige
Das zuständige Regierungspräsidium führt derzeit die Ausschreibung für die Sanierung der B 466 an der Weißensteiner Steige durch. Die Weißensteiner Steige werde voraussichtlich in der Zeit vom 30.01.2012 bis 03.08.2012 für den Verkehr voll gesperrt. Eine weiträumige Umleitung werde ausgeschildert.
9.2. Kartell- und Insolvenzverfahren der Firma Albert Ziegler GmbH & Co.KG
Die Firma Ziegler habe neben anderen Feuerwehrfahrzeugherstellern seit 2001 gegen kartellrechtliche Rechtsvorschriften verstoßen. Dies falle auch in die Zeit der Beschaffung des HLF 16/12 durch die Gemeinde 2001. Darüber hinaus ist seit 1.11.2011 das Insolvenzverfahren gegen die Firma Albert Ziegler GmbH & Co.KG eröffnet. Noch vor dem Bekanntwerden der Insolvenz habe die Gemeinde das Feuerwehrfahrzeug HLF 10/6 bei der Firma beauftragt. Um die juristischen Fragen der Kartellbildung und des Insolvenzverfahrens rechtlich zu klären, stimmte das Gremium zu, sich anwaltschaftlich zu beraten.
9.3. Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches (Spielstraße) im Albuchweg
Der Vorsitzende informierte, dass vor einer Entscheidung über die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches beim Albuchweg eine Umfrage unter den Anwohnern durchgeführt wurde. Nicht alle Bewohner hätten sich dazu positiv geäußert. Das Gremium stimmte zu, zunächst die Ausweisung einer Spielstraße zurück zu stellen.
9.4. 2. Sagenhafter Schneemanncup und „Schneemann-Alarm“
Bürgermeister Kuhn berichtete über die geplante Durchführung des 2. Sagenhaften Schneemanncup am Samstag, 14.01.2011 auf der Marktwiese durch ostalb.net. Darüber hinaus sei in diesem Jahr ein „Schneemann-Alarm“ geplant. Von Dezember bis Ende Januar sind alle Bürger, Firmen und Vereine aus Bartholomä aufgerufen, in ihren Vorgärten, Gärten, Betriebshöfen, ….Schneemänner, -frauen oder –figuren zu bauen. Alle so errichteten Schneemänner können an einem Wettbewerb teilnehmen.
9.5. Volksabstimmung am Sonntag, 27.11.2011
Der Vorsitzende berichtete über die Abstimmungsorganisation.
  1. Anfragen der Gemeinderäte
Die Anfragen der Gemeinderäte richteten sich zu nachfolgendem Punkt:
- Gemeindeverbindungsstraße Möhnhof–Äußererer Kitzing – Ende der Bauzeit
Ende der öffentlichen Sitzung um 20.35 Uhr.
Eine nichtöffentliche Sitzung mit vier Tagesordnungspunkten schloss sich an.
 
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