- Flächennutzungsplan, 8. Änderung, zur Ausweisung von Gebieten für die Windkraft
- Stellungnahme der Gemeinde
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat Bartholomä hat sich zuletzt bereits in drei
öffentlichen Gemeinderatssitzungen mit dem Thema Windkraft intensiv
beschäftigt. Noch in der Sitzung des Gemeinderates am 23. November
2011 wurden die Vertreter in der Verbandsversammlung der
Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein beauftragt, einer Aufstellung zur
Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Sondergebieten für die Windkraft zuzustimmen.
In der öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein am Montag,
5. Dezember 2011 wurde ein solcher entsprechender
Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes
gefasst.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende erinnerte daran, dass sich der Gemeinderat schon
inhaltlich mit der beabsichtigten Änderung des Landesplanungsgesetzes
auseinandergesetzt habe. Bekanntlich sollen die bestehenden
Wind-Regionalpläne zum 1. September 2012 per Gesetz aufgehoben werden.
Wenn also bis zu diesem Zeitpunkt der Flächennutzungsplan keine
Flächen für die Windkraftanlagen dargestellte, so seien
Windkraftanlagen grundsätzlich in allen Außenbereichslagen
privilegiert zulässig. Dies gelte es möglichst zu verhindern, da sonst
in Gebieten, die der Gemeinde nicht genehm seien, Windräder gebaut
würden. Der Gemeinde Bartholomä bzw. der Stadt Heubach und den
Gemeinden innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein komme daher eine steuernde Wirkung zu.
Sodann stellte der Leiter des Verbandsbauamtes der VG Rosenstein, Eberhard Gayer die möglichen
Suchräume für die Nutzung der Windenergie anhand des vom
Regionalverband herausgegebenen Planes dar. Demnach seien auf den
Gemarkungen der Gemeinde Bartholomä bzw. benachbart davon gleich mehrere Suchräume vorhanden.
Der Vorsitzende erklärte, dass es sinnvoll ist, eine mit den Nachbargemeinden abgestimmte, möglichst
gebündelte Lösung zu finden und die Ausweisung von Windvorranggebieten
zu steuern. Er habe mit den Verwaltungsspitzen der Nachbarkommunen
bereits schon Kontakt. So werde derzeit mit der Stadt Schwäbisch Gmünd
und der Stadt Lauterstein überlegt, inwieweit sog. ein Planungsverband eingerichtet werden müsse.
Seitens des Gremiums wurden zunächst eine Reihe an Verständnisfragen an die Verwaltung gerichtet.
Nach sehr ausführlicher Beratung und Diskussion befürwortete das Gremium eine in
Absprache mit den Nachbargemeinden gebündelte und gesteuerte Lösung
zur Ausweisung von Windvorranggebieten. In dem Zusammenhang erhob der
Gemeinderat auch bzgl. einer möglichen Prüfung eines Vorranggebietes
im Bereich „Falkenberg“ keine grundsätzlichen Bedenken. Weiterhin soll
in einer Stellungnahme gegenüber dem Regionalverband formuliert
werden, dass mit Blick auf den staatlich anerkannten Erholungsort
Bartholomä der Suchraum am „Bärenberg“ auf Gemarkung
Essingen-Lauterburg als bedenklich gesehen wird.
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