Aus dem Gemeinderat
Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 25. Januar 2012
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 5 Gemeinderäte
Beginn der Sitzung um 18.30 Uhr
Ende der Sitzung um 19.45 Uhr
Zuhörer: 5
 
  1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2012 und mittelfristige Finanzplanung
    - Satzungsbeschluss
A. Sachverhalt
Der Haushaltsplan 2012 mit mittelfristiger Finanzplanung wurde in der Gemeinderatsitzung am 07.12.2011 eingebracht und beraten.
Der Gesamthaushalt hat ein Volumen von 4.996.296 €. Davon entfällt auf den Verwaltungs­haushalt ein Volumen von 4.021.296 €. Der Vermögenshaushalt umfasst Einnahmen und Ausgaben mit 975.000 €. Der Verwaltungshaushalt weist eine Zuführungsrate von 35.000 € auf.
Es ist eine Rücklagenentnahme mit 350.000 € geplant. Die Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen beträgt 315.000 €.
Damit ergibt sich eine planmäßige Pro-Kopf-Verschuldung (2.136 Einwohner) auf 31.12.2012 mit 204 € (Vorjahr 344 €). Entsprechend den Haushaltsplanberatungen vom Dezember bleiben die Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer unverändert.
Die folgenden Investitionsschwerpunkte bestimmen den Vermögenshaushalt 2012/2013:
- Die Sanierung Gaisgasse (Abschnitt Nord und Süd ) mit Gesamtkosten von rd. 1.048.000 Euro. Für diese Maßnahme soll zunächst ein Zuschuss aus dem Ausgleichstock beantragt werden. Ein ELR-Förderantrag wurde bereits 2011 eingereicht.
- Baugebietserschließung mit Kosten inkl. Grunderwerb von rd. 581.000 Euro.
- Umsetzung von LEADER-Investitionsmaßnahmen (Radweg Möhnhof, Barrierefreiheit von Wegen, Aufwertung Kulturbereichs Amalienhof).

B. Beratung und Beschlussfassung
Der Bürgermeister stellte im Einzelnen nochmals die Investitionsmaßnahmen für das Jahr 2012 vor und erklärte, dass es erstmals in seiner Amtszeit möglich sei, Investitionen mit einer Rücklagenentnahme zu finanzieren und damit anteilig auf eine Kreditaufnahme zu verzichten. Gebühren, Beiträge und Steuern würden 2012 nicht erhöht. Sodann ging er auf die im Rahmen der Vorberatung gestellten Fragen, insbesondere zu den inneren Verrechnungen von Bauhofleistungen ein. Nach kurzer Aussprache beschloss sodann der Gemeinderat einstimmig die Haushaltssatzung 2012 mit entsprechendem Haushaltsplan wie auch die mittelfristige Finanzplanung (vgl. auch hierzu Schaubilder).

Haushaltsplan 2012 Grafiken als PDF-Datei (27 KB)
  1. Windvorranggebiete für die Windenergie in Bartholomä
    - Stellungnahme an den Regionalverband Ostwürttemberg
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat Bartholomä beschäftigt sich seit Juli 2011 intensiv mit dem Thema Windenergie im Zuge der sog. „Energiewende“.
Zuletzt wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung im Dezember auf der Grundlage des vom Regionalverband Ostwürttemberg aufgestellten Konzepts „Suchräume zur Eingrenzung von Vorranggebieten für die Windkraftnutzung“ beschlossen, dass nur eine in Absprache mit den Nachbargemeinden gebündelte und gesteuerte Ausweisung eines Vorranggebietes befürwortet wird.
Der Regionalverband Ostwürttemberg hat sog. Suchräume erarbeitet, die vor dem Hintergrund der bestmöglichen Windhöffigkeit und geringst möglichen Konfliktsituationen eine substantielle Nutzung der Windenergie ermöglichen.
So sind auf den Gemarkungen der Gemeinde Bartholomä insgesamt vier Suchräume, im „Falkenberg“, dem „Rechberger Buch“, im „Schopf“ und im „Linsemer“ vorhanden. Direkt angrenzend an der Gemarkung Bartholomä sind weitere Räume dargelegt:
- auf den Gemarkungen der Gemeinde Essingen weist das Plankonzept des Regionalverbandes einen Bereich am vorhandenen Windvorranggebiet Unteres Wehrenfeld“, ein Gebiet auf dem „Bärenberg“, und am „Utzenberg“ aus.
- Letzterer Suchraum erstreckt sich auch auf Gemarkung der Stadt Heubach. Ein Suchraum liegt weiterhin im Bereich Schorren auf Gemarkung Heubach.
- Dieses Gebiet erstreckt sich angrenzend auf der Gemarkung Schwäbisch Gmünd auf den Bereich „Rechberger Buch“.
Der Regionalverband möchte diese Suchräume eng mit den Städten und Gemeinden, den berührten Behörden und der Bevölkerung abstimmen, um zu Vorschlägen für konkret abgegrenzte Vorranggebiete zu kommen. Grundsätzlich beabsichtigt die Gemeinde Bartholomä, eine positive Vorrangfläche ausweisen. Dies nicht zuletzt deshalb, um nicht durch die ab voraussichtlich 1.9.2012 geltende neue Rechtslage Gefahr zu laufen, bei keiner positiven Ausweisung einer Windvorrangfläche auch keine Ausschlusswirkung für die andere Flächen zu erwirken.
Schließlich würde sich dann die Zulässigkeit von Windkraftanlagen rein nach gesetzlichen Vorgaben (Baugesetzbuch, Bundesimmissionsschutzgesetz, ..) richten, ohne dass die Gemeinde noch steuernd eingreifen kann.
Die Verwaltung hat daher dem Gemeinderat einen Entwurf einer Stellungnahme an den Regionalverband mit verschiedenen Anregungen, die im wesentlichen notwendige Abstände zur Wohnlage und zum staatlich anerkannten Erholungsort beinhalten, vorgelegt.

B. Beratung und Beschlussfassung
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde besonders Wert darauf gelegt, die Erholungsfunktion des staatlich anerkannten Erholungsort Bartholomä im Rahmen der Stellungnahme zu betonen. Nach weiterer Beratung und Aussprache beschloss sodann der Gemeinderat einheitlich die vorgeschlagene Stellungnahme an den Regionalverband Ostwürttemberg.
  1. Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 17.01.2012
Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.01.2012 den nachfolgenden Beschluss gefasst, der dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurde:

Bausachen
Erstellung eines Holz- und Geräteschuppens auf Grundstück Flst. 218/4, Brunnenfeldstraße
Der Technische Ausschuss hat einstimmig das kommunale Einvernehmen für den Holz- und Geräteschuppen erklärt, unter der Voraussetzung, dass der Standort für den Schuppen verschoben wird und der Bauherr eine Baulastübernahmeerklärung abgibt, wonach er auf die Bebauungsplan ursprünglich vorgesehene Festsetzungsfläche für Holzschuppen stattdessen dauerhaft verzichtet.
  1. Bekanntgaben/Verschiedenes
Unter dem Tagesordnungspunkt informierte der Vorsitzende über die nachfolgenden Punkte:

4.1. Bestätigung von Rechtmäßigkeit der Satzungen
BM Kuhn teilte mit, dass das Landratsamt die Änderungen der Wasserversorgungssatzung und Abwassersatzung auf Rechtmäßigkeit geprüft habe. Diese wurden nicht beanstandet.

4.2. LEADER-Projektanträge
Sehr erfreut zeigte sich der Bürgermeister, dass drei LEADER-Projektanträge durch die Brenzregion positiv befürwortet wurden:
- der Radweg im Bereich Bartholomä-Möhnhof
- die Museumserweiterung zur Schaffung eines Kulturhofes auf dem Amalienhof
- die barrierefreien Wege für kinder- und seniorengerechte Verbindungen

4.3. Angebot Freizeitbus Aalen-Bartholomä
Mit der OVA konnte erreicht werden, dass ab April an Sonn- und Feiertagen ein „Freizeitbus“ viermal zwischen Bartholomä und Aalen verkehre. Ziel sei es, Erholungssuchende, wie insbesondere Wanderern, eine Verbindung von Stuttgart/Aalen auf den Albuch zu ermöglichen, so der Bürgermeister.

4.4. Widerruf der Feststellung einer Gemeindeverbindungsstraße Rötenbach-Landesstraße L1221
Der Vorsitzende teilte mit, dass das Landratsamt Ostalbkreis mit rechtsmittelfähigem Bescheid den Widerruf der Gemeindeverbindungsstraße verfügt habe. Dagegen habe die Gemeindeverwaltung Widerspruch eingelegt.

4.5. Ersatzbeschaffung eines Feuerlöschfahrzeugs HLF10/6
- Stand Insolvenzverfahren der Firma Ziegler

Der Vorsitzende informierte über den aktuellen Sachstand, wonach bei der Gläubigerversammlung die Anmeldung zur Insolvenztabelle dem Grunde nach anerkannt wurde.

4.6. Anfrage der Partnergemeinde Casola Valsenio: Anlegung eines Kräutergartens
Bürgermeister Nicola Iseppi aus Casola Valsenio habe angeregt, in Bartholomä einen Kräutergarten/ Garten mit „vergessenen Früchten“ anzulegen. In Casola Valsenio bestehe ein Kräutergarten mit landesweiter Bedeutung.

4.7. Landesjubiläum 60 Jahre Baden-Württemberg - Zuschussbewilligung zu Kinder/Familien und interkulturellem Dialog
2012 feiere das Land sein 60-jähriges Bestehen. Ein Jubiläumsantrag war erfolgreich und für die Durchführung von Workshops im Rahmen des Kinderfestes/Dorffestes werde durch das Land dazu ein Zuschuss bewilligt.

4.8. Gemeindeeigene Fahrzeuge - Motorschaden am Gerätefahrzeug Iseki
Der Iseki war im Winterdienst kurzfristig ausgefallen und musste nun kurzfristig instandgesetzt werden, so der Vorsitzende. Die Reparaturkosten werden auf rund 5.000 bis 6.000 Euro geschätzt.
Ende der öffentlichen Sitzung um 19.45 Uhr.
Eine nichtöffentliche Sitzung mit 5 Tagesordnungspunktenschloss sich an.
 
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