| Aus dem Gemeinderat |
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Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am
25. Januar 2012
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Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 5 Gemeinderäte
Beginn der Sitzung um 18.30 Uhr
Ende der Sitzung um 19.45 Uhr
Zuhörer: 5
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- Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2012 und mittelfristige Finanzplanung
- Satzungsbeschluss
A. Sachverhalt
Der Haushaltsplan 2012 mit mittelfristiger Finanzplanung wurde in der
Gemeinderatsitzung am 07.12.2011 eingebracht und beraten.
Der Gesamthaushalt hat ein Volumen von 4.996.296 €. Davon entfällt auf den
Verwaltungshaushalt ein Volumen von 4.021.296 €. Der Vermögenshaushalt umfasst Einnahmen und Ausgaben mit 975.000 €. Der
Verwaltungshaushalt weist eine Zuführungsrate von 35.000 € auf.
Es ist eine Rücklagenentnahme mit 350.000 € geplant. Die Kreditaufnahme für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen beträgt 315.000 €.
Damit ergibt sich eine planmäßige Pro-Kopf-Verschuldung (2.136
Einwohner) auf 31.12.2012 mit 204 € (Vorjahr 344 €). Entsprechend den
Haushaltsplanberatungen vom Dezember bleiben die Hebesätze für die
Grundsteuer und Gewerbesteuer unverändert.
Die folgenden Investitionsschwerpunkte bestimmen den Vermögenshaushalt 2012/2013:
- Die Sanierung Gaisgasse (Abschnitt Nord und Süd ) mit Gesamtkosten von
rd. 1.048.000 Euro. Für diese Maßnahme soll zunächst ein Zuschuss aus
dem Ausgleichstock beantragt werden. Ein ELR-Förderantrag wurde
bereits 2011 eingereicht.
- Baugebietserschließung mit Kosten inkl. Grunderwerb von rd. 581.000 Euro.
- Umsetzung von LEADER-Investitionsmaßnahmen (Radweg Möhnhof, Barrierefreiheit von
Wegen, Aufwertung Kulturbereichs Amalienhof).
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Bürgermeister stellte im Einzelnen nochmals die
Investitionsmaßnahmen für das Jahr 2012 vor und erklärte, dass es
erstmals in seiner Amtszeit möglich sei, Investitionen mit einer
Rücklagenentnahme zu finanzieren und damit anteilig auf eine
Kreditaufnahme zu verzichten. Gebühren, Beiträge und Steuern würden
2012 nicht erhöht. Sodann ging er auf die im Rahmen der Vorberatung
gestellten Fragen, insbesondere zu den inneren Verrechnungen von
Bauhofleistungen ein. Nach kurzer Aussprache beschloss sodann der
Gemeinderat einstimmig die Haushaltssatzung 2012 mit entsprechendem
Haushaltsplan wie auch die mittelfristige Finanzplanung (vgl. auch
hierzu Schaubilder).
Haushaltsplan 2012 Grafiken als PDF-Datei (27 KB)
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- Windvorranggebiete für die Windenergie in Bartholomä
- Stellungnahme an den Regionalverband Ostwürttemberg
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat Bartholomä beschäftigt sich seit Juli 2011 intensiv
mit dem Thema Windenergie im Zuge der sog. „Energiewende“.
Zuletzt wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung im Dezember auf der
Grundlage des vom Regionalverband Ostwürttemberg aufgestellten
Konzepts „Suchräume zur Eingrenzung von Vorranggebieten für die
Windkraftnutzung“ beschlossen, dass nur eine in Absprache mit den
Nachbargemeinden gebündelte und gesteuerte Ausweisung eines
Vorranggebietes befürwortet wird.
Der Regionalverband Ostwürttemberg hat sog. Suchräume erarbeitet, die vor dem Hintergrund der
bestmöglichen Windhöffigkeit und geringst möglichen
Konfliktsituationen eine substantielle Nutzung der Windenergie ermöglichen.
So sind auf den Gemarkungen der Gemeinde Bartholomä
insgesamt vier Suchräume, im „Falkenberg“, dem „Rechberger Buch“, im
„Schopf“ und im „Linsemer“ vorhanden. Direkt angrenzend an der
Gemarkung Bartholomä sind weitere Räume dargelegt:
- auf den Gemarkungen der Gemeinde Essingen weist das Plankonzept des
Regionalverbandes einen Bereich am vorhandenen Windvorranggebiet
Unteres Wehrenfeld“, ein Gebiet auf dem „Bärenberg“, und am
„Utzenberg“ aus.
- Letzterer Suchraum erstreckt sich auch auf
Gemarkung der Stadt Heubach. Ein Suchraum liegt weiterhin im Bereich
Schorren auf Gemarkung Heubach.
- Dieses Gebiet erstreckt sich
angrenzend auf der Gemarkung Schwäbisch Gmünd auf den Bereich
„Rechberger Buch“.
Der Regionalverband möchte diese Suchräume eng mit
den Städten und Gemeinden, den berührten Behörden und der Bevölkerung
abstimmen, um zu Vorschlägen für konkret abgegrenzte Vorranggebiete zu
kommen. Grundsätzlich beabsichtigt die Gemeinde Bartholomä, eine
positive Vorrangfläche ausweisen. Dies nicht zuletzt deshalb, um nicht
durch die ab voraussichtlich 1.9.2012 geltende neue Rechtslage Gefahr
zu laufen, bei keiner positiven Ausweisung einer Windvorrangfläche
auch keine Ausschlusswirkung für die andere Flächen zu erwirken.
Schließlich würde sich dann die Zulässigkeit von Windkraftanlagen rein
nach gesetzlichen Vorgaben (Baugesetzbuch,
Bundesimmissionsschutzgesetz, ..) richten, ohne dass die Gemeinde noch
steuernd eingreifen kann.
Die Verwaltung hat daher dem Gemeinderat
einen Entwurf einer Stellungnahme an den Regionalverband mit
verschiedenen Anregungen, die im wesentlichen notwendige Abstände zur
Wohnlage und zum staatlich anerkannten Erholungsort beinhalten,
vorgelegt.
B. Beratung und Beschlussfassung
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde besonders Wert darauf gelegt,
die Erholungsfunktion des staatlich anerkannten Erholungsort
Bartholomä im Rahmen der Stellungnahme zu betonen. Nach weiterer
Beratung und Aussprache beschloss sodann der Gemeinderat einheitlich
die vorgeschlagene Stellungnahme an den Regionalverband Ostwürttemberg.
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- Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 17.01.2012
Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.01.2012 den nachfolgenden Beschluss gefasst, der dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurde:
Bausachen
Erstellung eines Holz- und Geräteschuppens auf Grundstück Flst. 218/4, Brunnenfeldstraße
Der Technische Ausschuss hat einstimmig das kommunale Einvernehmen für den
Holz- und Geräteschuppen erklärt, unter der Voraussetzung, dass der
Standort für den Schuppen verschoben wird und der Bauherr eine
Baulastübernahmeerklärung abgibt, wonach er auf die Bebauungsplan
ursprünglich vorgesehene Festsetzungsfläche für Holzschuppen
stattdessen dauerhaft verzichtet.
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- Bekanntgaben/Verschiedenes
Unter dem Tagesordnungspunkt informierte der Vorsitzende über die nachfolgenden Punkte:
4.1. Bestätigung von Rechtmäßigkeit der Satzungen
BM Kuhn teilte mit, dass das Landratsamt die Änderungen der
Wasserversorgungssatzung und Abwassersatzung auf Rechtmäßigkeit
geprüft habe. Diese wurden nicht beanstandet.
4.2. LEADER-Projektanträge
Sehr erfreut zeigte sich der Bürgermeister, dass
drei LEADER-Projektanträge durch die Brenzregion positiv befürwortet wurden:
- der Radweg im Bereich Bartholomä-Möhnhof
- die Museumserweiterung zur Schaffung eines Kulturhofes auf dem Amalienhof
- die barrierefreien Wege für kinder- und seniorengerechte Verbindungen
4.3. Angebot Freizeitbus Aalen-Bartholomä
Mit der OVA konnte erreicht werden, dass ab April an Sonn- und Feiertagen ein
„Freizeitbus“ viermal zwischen Bartholomä und Aalen verkehre. Ziel sei
es, Erholungssuchende, wie insbesondere Wanderern, eine Verbindung von
Stuttgart/Aalen auf den Albuch zu ermöglichen, so der Bürgermeister.
4.4. Widerruf der Feststellung einer Gemeindeverbindungsstraße Rötenbach-Landesstraße L1221
Der Vorsitzende teilte mit, dass das Landratsamt Ostalbkreis mit rechtsmittelfähigem Bescheid den Widerruf
der Gemeindeverbindungsstraße verfügt habe. Dagegen habe die
Gemeindeverwaltung Widerspruch eingelegt.
4.5. Ersatzbeschaffung eines Feuerlöschfahrzeugs HLF10/6 - Stand Insolvenzverfahren der Firma Ziegler
Der Vorsitzende informierte über den aktuellen Sachstand,
wonach bei der Gläubigerversammlung die Anmeldung zur Insolvenztabelle
dem Grunde nach anerkannt wurde.
4.6. Anfrage der Partnergemeinde Casola Valsenio: Anlegung eines Kräutergartens
Bürgermeister Nicola Iseppi aus Casola Valsenio habe angeregt, in Bartholomä einen
Kräutergarten/ Garten mit „vergessenen Früchten“ anzulegen. In Casola
Valsenio bestehe ein Kräutergarten mit landesweiter Bedeutung.
4.7. Landesjubiläum 60 Jahre Baden-Württemberg - Zuschussbewilligung zu Kinder/Familien und interkulturellem Dialog
2012 feiere das Land sein 60-jähriges Bestehen. Ein Jubiläumsantrag war erfolgreich und für
die Durchführung von Workshops im Rahmen des Kinderfestes/Dorffestes
werde durch das Land dazu ein Zuschuss bewilligt.
4.8. Gemeindeeigene Fahrzeuge - Motorschaden am Gerätefahrzeug Iseki
Der Iseki war im Winterdienst kurzfristig ausgefallen und musste nun
kurzfristig instandgesetzt werden, so der Vorsitzende. Die
Reparaturkosten werden auf rund 5.000 bis 6.000 Euro geschätzt.
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Ende der öffentlichen Sitzung um 19.45 Uhr.
Eine nichtöffentliche Sitzung mit 5 Tagesordnungspunktenschloss sich an.
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