| Aus dem Gemeinderat |
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Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am
7. März 2012
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Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 8 Gemeinderäte
Beginn der Sitzung um 18.30 Uhr
Ende der Sitzung um 19.45 Uhr
Zuhörer: 1
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- Bewirtschaftungsplan des Forstwirtschaftsjahres 2012 für den Gemeindewald Bartholomä
A. Sachverhalt
Vom für den Gemeindewald zuständigen Forstrevierleiter, Herrn Henning
Fath, wurde der Bewirtschaftungsplan 2012 für den Gemeindewald Bartholomä aufgestellt.
Der Bewirtschaftungsplan sieht ein positives
Betriebsergebnis in Höhe von 15.150,-- € vor. Hierin sind Einnahmen
durch Einschlag und den Verkauf von Holz in Höhe von 26.750,-- €
vorgesehen. Damit bewegen sich die Einnahmen deutlich über dem der Vorjahre.
Auf der Aufgabenseite sind im Bewirtschaftungsplan Kosten
von insgesamt 11.600,-- (VJ: 8.900,-- €) eingeplant. In den Kosten ist
der Forstverwaltungsbeitrag in Höhe von 3.700,--€ enthalten.
B. Beratung und Beschlussfassung
Herr Fath legte dem Gremium dar, dass im Haushaltsjahr 2012 ein
vergleichsweise hoher Einschlag mit insg. 660 Festmeter Holz geplant
sei. In den vergangenen zurückliegenden Jahren wurde der geplante
Holzeinschlag nicht erreicht, so dass in diesem Jahr der Einschlag
nachgeholt werde. Auf die Nachfrage aus Mitte des Gemeinderates,
erklärte er, dass der Gesundheitszustand des Waldes zufriedenstellend
sei, auch sei in der zurückliegenden Zeit wenig Käferholz angefallen.
Nach weiterer kurzer Beratung und Diskussion beschloss der Gemeinderat
einstimmig den Bewirtschaftungsplan 2012.
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- Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein
- Vorberatung der Verbandsversammlung, insb. Flächennutzungsplan, 8. Änderung (Vorrangflächen für Windkraft) und
Haushaltsplan mit Haushaltssatzung 2012
A. Sachverhalt
Am 29. März findet die Verbandsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft
Rosenstein statt. Im Rahmen dieser Verbandsversammlung soll auch das
40-jährige Jubiläum der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein gefeiert werden.
Unter anderem ist auf der Tagesordnung der Verbandsversammlung
die Beratung und Verabschiedung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan
2012 und die Beratung zum Flächennutzungsplan, 8. Änderung
(Vorrangflächen für Windkraft) vorgesehen.
2.1. Haushaltsplan 2012
Der Haushaltsplan 2012 hat ein Gesamtvolumen von 2.338.660,--€. Er liegt
damit um 170.400,-- € über dem Plan 2011. Ganz wesentlich ist diese
Überschreitung auf den Vermögenshaushalt zurückzuführen, der um rd.
100.000,-- € über seinem Planansatz aus 2011 liegt.
Auf den Verwaltungshaushalt entfällt ein Volumen von 2.219.460,--€; auf den
Vermögenshaushalt 119.200,-- €.
Die Erhöhung des Volumens im Verwaltungshaushalt ist ausschließlich auf den höheren
Personalkostenaufwand zurück zu führen.
Der Vermögenshaushalt 2012 berücksichtigt die Anschaffung und Ersatzbeschaffungen im Bereich der
IT-Anlagen. Vorgesehen sind unter anderem die optische
Belegarchivierung, Serverneuaufbau, neue PC und Netzwerkkomponenten
und u.a., die Einrichtung einer zweiten Datensicherungsstation.
Für die Gemeinde Bartholomä ist eine Verbandsumlage in Höhe von
127.708,--€ erforderlich. Dies ist eine Steigerung zum Planansatz 2011
von 2,2 % oder in Höhe von 2.779,-- €.
2.2 Flächennutzungsplan, 8. Änderung (Vorrangflächen für Windkraft)
Der Gemeinderat Bartholomä hat bereits in seiner öffentlichen Sitzung am 25.01.2012 eine
Stellungnahme an den Regionalverband im Rahmen der informellen
Beteiligung zur Teilfortschreibung der erneuerbaren Energien des
Regionalplanes Ostwürttemberg 2010 beschlossen.
Dabei hat der Gemeinderat festgestellt, dass die Gemeinde Bartholomä der Nutzung der
erneuerbaren Energien grundsätzlich positiv und konstruktiv gegenüber steht.
Aufgrund der besonderen topographischen Lage der Gemeinde
einerseits und weiterhin der Prädikatisierung der Gemeinde als
staatlich anerkannter Erholungsort andererseits, hat der Gemeinderat
bereits Ende des vergangenen Jahres beschlossen, eine in Abstimmung
mit den Nachbarstädten und -gemeinden möglichst gebündelte und
gesteuerte Ausweisung eines Windvorranggebietes zu erreichen. Es soll
vermieden werden, dass rund um Bartholomä eine „Verspargelung“ der
Landschaft erfolgt und bzgl. der Sichtbeziehungen in Landschaft und
Natur „nur noch“ Windräder das vorherrschende Bild prägen.
Insofern befürwortet der Gemeinderat Bartholomä auch grundsätzlich die Prüfung
zur Ausweisung eines Windvorranggebietes im „Falkenberg“ näher zu
treten, alle anderen möglichen Suchräume jedoch abzulehnen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Beratung und Diskussion beauftragte der Gemeinderat die
Vertreter in der Verbandsversammlung der Haushaltssatzung so
zuzustimmen und der 8.Änderung des Flächennutzungsplanes entsprechend
der bisher beschlossenen Stellungnahme der Gemeinde Bartholomä zu vertreten.
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- Zweckverband Härtsfeld-Albuch-Wasserversorgung
- Vorberatung der Verbandsversammlung a.) Jahresabschluss 2011 b.) Wirtschaftsplan 2012
A. Sachverhalt
Die Gemeinde Bartholomä ist Mitglied im Zweckverband
Härtsfeld-Albuch-Wasserversorgung. Am Freitag, 20.April 2012 findet
die ordentliche Verbandsversammlung des Zweckverbandes statt.
3.1. Jahresabschluss 2011
Der Jahresabschluss für das Jahr 2011 schließt
mit einer Bilanzsumme von 11.570.855,49 € ab.
Davon entfällt auf der
Aktivseite auf das Anlagevermögen ein Betrag von 11.195.780,--€, auf
das Umlagevermögen ein Betrag in Höhe von 375.075,49 €
Auf der Passivseite kann zum 31.12.2011 das Eigenkapital mit 6.286.589,04 €
festgestellt werden.
An Verbindlichkeiten schließt das Rechnungsjahr mit einem Betrag in Höhe von 4.376.774,45 € ab.
Die Verbandsumlage, Gesamtumlage, netto, beträgt 1.529.036,88 € und liegt damit etwas
unter den Beträgen der jeweiligen Vorjahre.
Damit ergibt sich ein Wasserpreis (Einkaufspreis) der Gemeinden von 1,0636685. Im
Wirtschaftsplan 2011 war noch von einem Umlagepreis von 1,087641
gerechnet worden. Der Wasserverbrauch für die Gemeinde Bartholomä ist
2011 im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen. 2011 wurden 116.131 m³
eingekauft.
Die Verbrauchsumlage für Bartholomä beträgt damit im Jahr
2011: 132.171,63 € einschl.MwSt.).
3.2. Wirtschaftsplan 2012
Der Jahreswirtschaftsplan 2012 sieht im Erfolgsplan einen Aufwand und
Ertrag jeweils in Höhe von 1.738.000,--€ vor. Der Vermögensplan
gliedert sich in Ausgaben und Deckungsmittel von je 1.250.000,--€.
Die von den Verbandsgemeinden zu erhebende vorläufige Umlage wird laut
Wirtschaftsplan auf 1,098176 €/m³, zzgl. der gesetzlichen
Mehrwertsteuer, festgesetzt.
Im Wirtschaftsplan ist eine Kreditaufnahme zur Bestreitung der Ausgaben des Vermögensplans mit
750.000,--€ festgesetzt.
Im Vermögensplan 2012 ist eine Schuldentilgung mit 445.000,-- € veranschlagt.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Beratung und Diskussion stimmte der Gemeinderat dem
Jahresabschluss 2011 zu und beauftragte die Vertreter der Gemeinde in
der Verbandsversammlung dem Jahresabschluss und dem Wirtschaftsplan so zuzustimmen.
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- Dorffest mit Kinderfest 2012
- Vorbereitende Beschlüsse
A. Sachverhalt
Das Dorffest wird seit 2006 in veränderter Form wieder in Bartholomä gefeiert. Es findet im zweijährigen Rhythmus statt, daher auch 2012.
Anlass für das Dorffest bildet der offizielle Besuch der Delegation
aus der italienischen Partnergemeinde Casola Valsenio. So stellt das
Dorffest neben dem Ziel, die Dorfgemeinschaft, das gemeinsame Feiern
und Festen in der Gemeinde erlebbar zu machen, auch den festlichen
Rahmen für das Willkommen an unsere Partnergemeinde dar. In diesem
Jahr wird zugleich das 10jährige Bestehen der Gemeindepartnerschaft
gefeiert. Das Kinderfest genießt in Bartholomä eine langjährige
Tradition. Es ist die Veranstaltung, bei der die Kinder und
Jugendlichen an diesem Tag im Mittelpunkt stehen. In früherer Zeit
wurde das Kinderfest durch die örtliche Schule vorbereitet und
durchgeführt. In den vergangenen Jahren hat das Kinderfest zunehmend
weitere Bedeutung durch die Einbindung aller Kinder aus den
Kindergärten, der „Mutter/Vater-Kind-Gruppen“ und Jugendlichen
erfahren. Das Kinderfest wird im Rahmen des Dorffest gefeiert.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig, das Dorffest mit
Kinderfesttag vom 13. – 15. Juli 2012 durchzuführen und die
Bewirtschaftung für das Dorffest dem Partnerschaftsverein, dem
Musikverein und dem Schwäbischen Albverein zu übertragen. Für die
Umzugsstrecke wird die Aufstellung im Bereich „Am Wirtsberg“ erfolgen;
Umzugsstrecke: – Hauptstraße – Beckengasse – Amtsgasse – Marktwiese.
Jedes Kind aus den örtlichen Kindergärten und Laubenhartschule erhält
einen Gutschein für ein Getränk und eine rote Wurst; Kindergärten und
Schule erhalten für die teilnehmenden Gruppen/Klassen einen Zuschuss
für Bastelmaterial von 7 €/Kind auf Nachweis.
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- Kenntnisnahme der Beschlüsse
- des Technischen Ausschusses vom 28.02.2012 - des Ausschuss für Soziale Angelegenheiten vom 29.02.2012
5.1. Technischer Ausschuss am 28.02.2012
5.1.1. Anlegung eines Kräutergartens auf der öffentliche Grünfläche beim Gebäude Hauptstr. 31
In der italienischen Partnergemeinde Casola Valsenio besteht seit
mehreren Jahren ein großer Kräutergarten, der in Italien landesweite
Bedeutung geniest. Die Partnergemeinde Casola Valsenio ist mit dem
Wunsch und der Anfrage auf die Gemeinde Bartholomä zugekommen, in der
Gemeinde Bartholomä einen kleinen Kräutergarten anzulegen. Dieser
könnte in einem Grünbereich an der Hauptstraße angelegt werden.
Casola Valsenio sieht darin ein Geschenk an die Gemeinde Bartholomä zum
10-jährigen Jubiläum der Gemeindepartnerschaft.
Der Technische Ausschuss hat grundsätzlich der Anlegung eines Kräutergartens im
Bereich der Hauptstraße zugestimmt und dazu beschlossen, die
vorhandenen Birken auf der Grünfläche zu entfernen. Wegen einer
dauerhaften Pflege des Platzes soll mit dem Partnerschaftsverein/Verein der Gartenfreunde noch abschließend
gesprochen werden.
5.1.2. Baugesuche
- Abbruch der vorhandenen Garage und Schuppen und Neubau einer Garage und Carport auf Grundstück Flst. 158, 160 und 160/1, Hirschgasse
Der Bauherr plant den Neubau einer Garage und eines Carports zur gewerblichen Nutzung. Die
Baugrundstücke liegen innerhalb der Festsetzungen des Bebauungsplanes
„Hirschrain“ der allerdings dort ein allgemeines Wohngebiet festsetzt.
Da auch Nachbareinwendungen vorliegen, musste festgestellt werden,
dass die rechtlichen Voraussetzung für eine Befreiung nicht gegeben
sind. De Technische Ausschuss hat daher das kommunale Einvernehmen versagt.
- Erstellung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Einzelgarage auf Grundstück Flst. 208/3, Helmut-Ginzkey-Weg
Das Vorhaben wurde im Kenntnisgabeverfahren beantragt. Die
Erdgeschossfußbodenhöhe soll entgegen der Festsetzung des
Bebauungsplanes gering unterschritten werden. Der Technische Ausschuss
hat hierfür die erforderliche Befreiung erteilt, da diese geringfügige
Befreiung städtebaulich vertretbar ist.
- Errichtung eines Paddocks mit Begrenzungsgeländer auf Grundstück Flst. 1108, Rötenbach
Für die Pferdehaltung soll ein Paddock mit Begrenzungsgeländer errichtet
werden. Der Bereich liegt innerhalb des Geltungsbereiches der
Außenbereichssatzung „Rötenbach“. Da die rechtlichen Voraussetzungen
vorliegen, hat der Technische Ausschuss einstimmig das Einvernehmen zu
dem Vorhaben erteilt.
5.2. Sitzung des Ausschuss für Soziale Angelegenheiten am 29.02.2012
Der Ausschuss für Soziale Angelegenheiten hat sich in seiner öffentlichen Sitzung am 29.02.2012
mit den nachfolgenden Angelegenheiten befasst und folgende Beschlüsse getroffen:
5.2.1. Kommunales Betreuungsangebot: Ferienbetreuung 2012
Die Gemeinde Bartholomä weitet das Kinderbetreuungsangebot aus
und bietet neben den vorhandenen Angeboten in den Kindergärten und dem
Ganztagesbetreuungsangebot an der Laubenhartschule nun zusätzlich eine
Ferienbetreuung an. Für die Sommerferien 2012 besteht so in
Kooperation mit dem Verein P.A.T.E. e. V. eine Betreuung für Kinder im
Alter von 3 – 10 Jahren. Die Ferienbetreuung findet vom 13.08. –
24.08.2012, täglich, montags – freitags von 7.30 Uhr – 13.30 Uhr
statt. Das Angebot ist wochenweise buchbar. Die Betreuung soll im
Kindergartengebäude Marktwiese durchgeführt werden. Die Kosten der
Ferienbetreuung betragen pro Kind und Stunde max. 3,90 €. Es besteht
für die Eltern die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenübernahme bzw.
Bezuschussung beim Landratsamt zu stellen. Der Elternbeitrag ist dann
einkommensabhängig, d.h. sozial gestaffelt.
Nachdem die Ausschreibung für die Ferienbetreuung erfolgt ist, und zwischenzeitlich zwei
Anmeldungen eingegangen sind, hat sich der Ausschuss für Soziale
Angelegenheiten nochmals mit dem Konzept zur Ferienbetreuung intensiv
beraten. Dabei wurde das zwischen dem Verein P.A.T.E. e. V. und der
Gemeindeverwaltung ausgearbeitete Betreuungskonzept ausdrücklich
gelobt. Auch die Entgeltstaffelung wurde bekräftigt und betont, dass
dies finanziell nicht so gut gestellten Familien entgegen kommt.
Beschlossen wurde im Ausschuss für Soziale Angelegenheiten, über das
Betreuungsangebot nochmals intensiv zu informieren und diese Ferienbetreuung zu bewerben.
5.2.2. Ausbau Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahre – Grundsätzliche Überlegungen
Entsprechend der durchgeführten Bedarfsumfrage im Sommer 2011 ist davon auszugehen,
dass voraussichtlich ab April 2013 ein zusätzlicher Bedarf an
Betreuungsplätzen – insbesondere für die Betreuung unter 3-jähriger -
besteht. Der Ausschuss für Soziale Angelegenheiten hat sich intensiv
mit den grundsätzlichen Fragen zum Ausbau der Betreuungsangebote für
Kinder unter 3 Jahren beraten. Dabei herrschte im Ausschuss
Einvernehmen darüber, dass – der Bedarf vorausgesetzt – eine
Krippengruppe, also eine Gruppe zur ausschließlichen Betreuung unter
Dreijähriger - eingerichtet werden soll. Bezüglich der Raumfrage hat
der Ausschuss die freistehenden Kindergartengruppe im Kindergarten
Marktwiese ins Auge gefasst. Darüber hinaus sprach sich der Ausschuss
grundsätzlich dafür aus, die Trägerschaft in die Hände der
Kirchengemeinden zu legen, sofern hierzu seitens der Kirchengemeinde
Bereitschaft besteht.
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- Annahme von Spenden und Sponsoring 2011
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat hat 2006 von den gesetzlichen Änderungen hinsichtlich
der Annahme und Behandlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen
Zuwendungen Kenntnis genommen. Dazu wurde zur Vereinfachung des
Verfahrens beschlossen, dass der Gemeinderat über Einzelspenden von
bis zu 100 € in periodischen Abständen (1 x jährlich) in
zusammengefasster Form pauschal entscheidet. Darüber hinaus gehende
Spendenbeträge sind vom Gemeinderat gemäß den gesetzlichen
Vorschriften in einem Einzelbeschluss förmlich anzunehmen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Kuhn dankte allen Spenderinnen und Spender für einen
Spendenbetrag von insg. 6.170,56 € im Jahr 2011.
Nach kurzer weiterer Aussprache beschloss der Gemeinderat die Annahme der Spenden.
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- Bekanntgaben/Verschiedenes
Unter dem Tagesordnungspunkt gab der Vorsitzende die nachfolgende Punkte bekannt:
7.1. Nachtfahrverbot für LKW´s auf der B 297
Ab 1.4. werden mehrere über den Schurwald führende Straßenverbindungen zwischen der B
29 und der B 10, also zwischen dem Rems- und dem Filstal für den
LKW-Verkehr über 12 t komplett gesperrt werden; hinzu komme eine
LKW-Sperrung der B 297 zwischen Lorch und Göppingen zwischen 22 Uhr
und 6 Uhr. Es sei daher zu befürchten, dass zusätzlicher LKW-Verkehr
auf die Verbindung Essingen – Bartholomä – Böhmenkirch – B 466
verlagert werde. Dies sei nicht hinnehmbar, so der Bürgermeister.
Der Gemeinderat bewertete das jüngst angeordnete Nachtfahrverbot des
Regierungspräsidiums als unverständlich und regte an, im Verbund mit
den anderen Städten und Gemeinden dagegen vorzugehen.
7.2. Genehmigung der Haushaltssatzung 2012
Der Vorsitzende informierte darüber, dass das Landratsamt Ostalbkreis die Haushaltssatzung 2012
der Gemeinde Bartholomä genehmigt habe. Die Gemeinde jedoch darauf
hinweise, anzustreben, die Kreditaufnahme 2013 durch Erhöhung von
Einnahmen bzw. Kürzung oder Streckung der Ausgaben auf das
unerlässliche Maß zu reduzieren.
7.3. Sonderprogramm LEADER – Verlängerung bis 31.5.2012
7.4 Besuch von Bundestagesabgeordneter Norbert Barthle in Bartholomä
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- Anfragen der Gemeinderäte
- Beantwortung von Bürger-E-Mails durch die Verwaltung
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Ende der öffentlichen Sitzung um 19.45 Uhr.
Eine nichtöffentliche Sitzung mit 2 Tagesordnungspunktenschloss sich an.
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