Aus dem Gemeinderat
Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 4. Juli 2012
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 5-6 Gemeinderäte
Beginn der Sitzung um 18.30 Uhr
Ende der Sitzung um 21.25 Uhr
Zuhörer: 4
 
  1. Windenergie; Ausweisung eines Windvorranggebietes „Falkenberg“
    hier: Vorstellung der Planungskonzepte unterschiedlicher Windkraftprojektierer
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat Bartholomä hat sich mit den Auswirkungen der sog. Energiewende insbesondere im Hinblick auf die Nutzung der Windenergie sei Juli 2011 in mehreren öffentlichen Sitzungen beraten. Zuletzt wurde im Dorfhaus Bartholomä auch am 4. April eine öffentliche Bürgerinformation durchgeführt. Bereits in einer Beratung des Gemeinderates im Dezember  zur Ausweisung von Konzentrationsflächen im Flächennutzungsplan für die Windkraft, hat das Gremium einstimmig beschlossen, in einer Ausweisung eines Windvorranggebietes im Bereich „Falkenberg“ grundsätzlich keine Bedenken zu sehen. Mit der aktuellen Änderung des Landungsplanungsgesetzes durch den Landtag werden auf Ende 2012 die in den Regionalplänen festgesetzten rechtskräftigen Vorrang- und Ausschlussgebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen gesetzlich aufgehoben. Die Regionalplanung ist angehalten, aktuell neue Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen in Vorranggebieten auszuweisen. Dabei kann die Regionalplanung für Gebiete außerhalb der Vorrangflächen keine negative Ausschlusswirkung für Windkraftanlagen erzielen. Diese Ausschlusswirkung bleibt  nur der kommunalen Bauleitplanung in den Flächennutzungsplänen vorbehalten. Erfolgt nämlich hier eine positive Ausweisung von Standorten für Windkraftanlagen, stehen einem entsprechenden Vorhaben an einer anderen Stelle in der Regel öffentliche Belange entgegen. Damit haben positive Standortzuweisungen an einer oder mehreren Stellen im Gemeindegebiet zur Folge, dass der übrige Planungsraum für Windkraftanlagen freigehalten werden kann. Erfolgt hingegen keine kommunale Planung für eine Konzentrationsfläche greift die gesetzliche Privilegierung entsprechend dem Baugesetzbuch, wonach Windkraftanlagen an jeder Stelle im Außenbereich gesetzlich zulässig sind – sofern ihnen Belange nicht ausdrücklich entgegenstehen.
Um in der kommunalen Bauleitplanung weiter voran zu kommen, ist es sinnvoll, im Gemeinderat sich über die möglichen Auswirkungen eines geplanten Windgebietes Falkenberg ein näheres Bild zu machen.

B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende erinnerte nochmals daran, dass rund um die Gemeinde gleich mehrere potentielle Suchräume für Windparks vorhanden seien, so im Unteren Wehrenfeld, auf dem Bärenberg, dem Utzenberg, dem Schorren, dem Rechberger Buch, dem Schöpfle, im Linsemer und dem Falkenberg. Es gelte daher, die Ausweisung der Windvorrangflächen nach Kräften zu steuern, um zu verhindern, dass der staatlich anerkannte Erholungsort von Windrädern „umstellt“ werde. Sodann präsentierten sich dem Gremium insgesamt vier interessierte Investoren/Windkraftprojektierer mit ihren Entwurfsplanungen/Konzeptionen für den Bereich „Falkenberg“.
Das Gremium erkundigte sich nach Abständen der Windkraftstandorte zu bebauten Wohnlagen der Außengehöfte, damit verbundene Auswirkungen, wie Schattenwurf, Lärm, Tages- und Nachtbefeuerung, Anlagenanzahl, Anlagentyp, usw. und der Beteiligungsformen der Bürgerschaft.
Die Verwaltung wurde sodann beauftragt, die von den vier Investoren gegebenen Informationen in einer Übersicht dem Gemeinderat für die weitere Beratung und Entscheidung zusammenstellen.
  1. Sport- und Bildungszentrum Bartholomä
    - Vorstellung des neuen Pächters für das „Turnerheim“
A. Sachverhalt
Der Schwäbische Turnerbund (STB) hat in den Jahren 1969 ein Seminar- und Tagungshotel errichtet. In den nachfolgenden Jahren wurde das sog. „Turnerheim“ erweitert und insbesondere um Sportstätten ergänzt.
So erfolgte im Jahr 1989/1990 durch den STB der Bau einer großen, 2-teiligen Sporthalle mit abgeteiltem Geräteturnraum und Schulungsraum in Bartholomä und zuletzt 2001 ein Anbau eines Gymnastiksaales.
Der Schwäbische Turnerbund hat sein „Turnerheim“ gemeinsam mit den Liegenschaften von BARMER-GEK (Tagungs- und Seminarhotel Barmer/GEK: „Aktivum“) unter eine gemeinsamen Pächterschaft gestellt und an die Familie Mädger verpachtet.
Diese gemeinsame Verpachtung beider Liegenschaften läuft nun frühzeitig Ende 2012 aus. Ab 01.01.2013 wird daher der Internationale Bund (IB) als neuer Pächter das Turnerheim übernehmen. Der IB ist ein bundesweiter Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit. Unter der Pächterschaft des IB soll das Turnerheim zukünftig für folgende Nutzungen zur Verfügung stehen:
- Seminare und andere Veranstaltungen des Schwäbischen Turnerbundes, seiner Turngaue, Mitgliedsvereine und –abteilungen sowie von Verbänden und Vereinen, die Mitglieder im WLSB und LSV sind
- Seminare und andere Veranstaltungen von nicht dem Sport zugehörigen Kooperationspartnern des Schwäbischen Turnerbundes
- Bildungsmaßnahmen des Internationalen Bundes, Verbund Württemberg, sowie seiner Partner
- Für gemeinsam von IB und STB aufgrund ihrer spezifischen Kompetenzen entwickelte Programme
- Seminare und Veranstaltungen von Dritten
- Betrieb einer Gaststätte

B. Beratung und Beschlussfassung
Dem Gremium stellte sich Klaus-Jürgen Huschka vom Internationalen Bund vor. Ziel des Internationalen Bundes als neue Pächter sei es, die Belegung im Haus zu erhöhen. Huschka zeigte sich zuversichtlich, dass der Schwäbische Turnerbund als Eigentümer auch wieder mehr Aus- und Fortbildungslehrgänge im Turnerheim anbieten werden. Auch sollen eigene Bildungsmaßnahmen mit FSJlern oder Schullandheimaufenthalten mit Schülern der beruflichen Schulen, auch Gymnasien, durchgeführt werden. Ziel sei dabei auch, das Restaurant als öffentliche Gaststätte zu erhalten. Auch solle die Belegung der Sporthalle durch die Gemeinde und ihre Vereine beachtet werden.
Nach weiterer Beratung und Diskussion nahm der Gemeinderat die gegebenen Informationen zur Kenntnis.
  1. Bestellung von Frau Katja Strienz zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Bartholomä
A. Sachverhalt
Frau Katja Strienz ist seit dem 01.06.2012 bei der Gemeinde Bartholomä im Bereich Haupt- und Ordnungsamt mit Schwerpunkt im Sachgebiet Standesamt beschäftigt.
Sie wurde als Nachfolgerin von Frau Gößele eingestellt. Frau Gößele geht ab 01.12.2012 in Altersteilzeit.
Frau Strienz ist ausgebildete Verwaltungswirtin und erfüllt die Voraussetzungen für eine Bestellung zum Standesbeamten, zumal sie in der Gemeinde Jettingen zudem seit 2010 ununterbrochen die Aufgaben des Standesbeamten bereits erfüllt hat.

B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig, Frau Strienz zur Standesbeamtin zu bestellen.
  1. Jahresrechnung 2011
    hier: Bildung von Haushaltsannahme- und -ausgaberesten
A. Sachverhalt
Vor Aufstellung der Jahresrechnung muss entschieden werden, welche der im abgelaufenen Rechnungsjahr nicht verbrauchten Haushaltsmittel und der noch nicht eingegangenen Einnahmen in das folgende Haushaltsjahr übertragen werden.
Diese Entscheidung trifft regelmäßig der Gemeinderat. Mit Ausnahme der Bildung von Haushaltseinnahmeresten, die teilweise ein Geschäft der laufenden Verwaltung sind. Die Verwaltung hat alle Haushaltsstellen überprüft und schlägt dem Gemeinderat die Bildung von Einnahmeresten in der Größenordnung von knapp 175.000 € und Bildung von Haushaltsausgaberesten von 348.000 € vor. Erfreulich ist, dass trotz der Bildung von Ausgaberesten auf eine Kreditaufnahme 2011 – die ursprünglich mit 229.500 € vorgesehen war – verzichtet werden kann. Die Jahresrechnung 2011 wird auch mit einer unerwartet hohen Rücklagenzuführung von rund 400.000 € abschließen.

B. Beratung und Beschlussfassung
Das Gremium richtete verschiedene Verständnisfragen an die Verwaltung. Nach weiterer kurzer Beratung und Diskussion beschloss der Gemeinderat einstimmig die vorgeschlagenen Haushaltsreste zu bilden.
  1. Bekanntgabe der Beschlüsse des
    Technischen Ausschusses vom 26.06.2012 und des
    Ausschusses für Soziale Angelegenheiten vom 27.06.2012
5.1. Technischer Ausschuss am 26.06.2012
5.1.1. Baugesuche
Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf Grundstück Flst. 678, Hirschgasse
Der Bauherr plant, eine landwirtschaftliche Mehrzweckhalle in den Grundmaßen 20 x 30 m mit Satteldach im Außenbereich zu errichten. Da die Halle dem landwirtschaftlichen Betrieb dient und damit eine Privilegierung vorliegt, hat der Technische Ausschuss einstimmig das kommunale Einvernehmen erteilt

Erstellung einer Gerätehütte auf Grundstück Flst. 713/2, Hannoveranerweg
Der Technische Ausschuss hat einstimmig das kommunale Einvernehmen für die erforderliche Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt, sofern die Geschirrhütte entsprechend der Fluchtrichtung des Hauptgebäudes errichtet wird.

Erstellung einer Gerätehütte Grundstück Flst. 716/2, Lippizanerweg
Der Technische Ausschuss hat einstimmig der Errichtung einer Gerätehütte und der hierfür notwendigen Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugestimmt.

5.1.2. Außensanierung des Dorfhauses – Vorberatung
Das Dorfhaus Bartholomä wurde 1989/1990 neu errichtet und im Juli 1990 seiner Bestimmung übergeben. Es ist nach dieser Nutzungszeit festzustellen, dass insbesondere die Außenfassade saniert bzw. neu gestrichen werden sollte. In dem Zusammenhang sind weitere Unterhaltungsmaßnahmen an den Zugängen und an der Treppenanlage erforderlich. Bei einer Ortsbegehung des Gebäudemanagement im März wurde das Dorfhaus begutachtet und die Verwaltung beauftragt, entsprechende Kostenvoranschläge einzuholen. Für die kompletten Renovierungsarbeiten belaufen sich die voraussichtlichen Kosten auf knapp 37.000 €. Dabei handelt es sich um eine außerplanmäßige Ausgabe, da im Haushaltsplan 2012 kein Ansatz gebildet ist. Der Technische Ausschuss empfahl grundsätzlich dem Gemeinderat, die Renovierungsarbeiten noch im laufenden Haushaltsjahr 2012 durchzuführen.

5.2. Ausschuss für Soziale Angelegenheiten am 27.06.2012
5.2.1. Elternentgelte für die Betreuung unter 3-jähriger im Kindergartenjahr 2012/2013
Nach ausführlicher Beratung und Diskussion empfahl der Ausschuss für Soziale Angelegenheiten den kirchlichen Gremien, für die Betreuung der unter 3-jährigen Kinder in der altersgemischten Gruppe im Kindergartenjahr 2012/2013 – befristet bis Februar 2013 – einen 80 % Zuschlag auf den Elternbeitrag eines Regelkindergartenplatzes zu erheben. Damit ergibt sich das nachfolgende Elternentgelt (bei 12-maliger Beitragserhebung):
   2011/12   2012/13
Mit 1 Kind unter 18 Jahren  156,60 €   163,80 €
Mit 2 Kindern unter 18 Jahren  118,80 €   126,00 €
Mit 3 Kindern unter 18 Jahren  79,20 €   82,80 €
Mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren  27,00 €   27,00 €

5.2.2. Durchführung einer Jugendkonferenz
Einstimmig hat der Ausschuss für Soziale Angelegenheiten beschlossen, den Verwaltungsvorschlag aufzugreifen und eine Jugendkonferenz im Herbst durchzuführen.
  1. Annahme von Spenden und Sponsoring
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat hat 2006 beschlossen, zur Vereinfachung des gesetzlichen Verfahrens dass das Gremium nur über Einzelspenden von über 100 € im Einzelfall entscheidet; Einzelspenden von bis zu 100 € jedoch einmal jährlich in zusammengefasster Form pauschal beschließt.
Für das Kinderfest 2012 sind insgesamt 1.000 € an Spendenbeträgen eingegangen; für die 50-jährige Mitgliedschaft bei der Raiffeisenbank Rosenstein erhält die Gemeinde zudem einen Spendenbetrag in Höhe von 250 €, der nach dem Beschluss des Gemeinderates ebenfalls für die Kinder und Jugendlichen beim Kinderfest verwendet werden soll.

B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Beratung und dem Dank an alle Spenderinnen und Spender beschloss der Gemeinderat einstimmig die Annahmen der Spenden.
  1. Bekanntgaben/Verschiedenes
Unter diesem Tagesordnungspunkt informierte der Vorsitzende über die nachfolgenden Punkte:

7.1. Gemeinsame Breitband-Netzplanung des Ostalbkreises
Nach kurzer Beratung stimmte der Gemeinderat dem Verwaltungsvorschlag, einer gemeinsamen Breitband-Netzplanung, einstimmig zu.

7.2. Kinderferienbetreuung durch den Verein P.A.T.E. e. V.
Bürgermeister Kuhn informierte darüber, dass die Kinderferienbetreuung in den Sommerferien stattfinden wird.

7.3. Gemeindeverbindungsstraße Möhnhof – Äußerer Kitzing; Mängelbeseitigung
Die Aufschotterung der Bankette ist nicht ordnungsgemäß erfolgt, weshalb die ausführende Firma Bortolazzi in der KW 31 die Bankette nacharbeitet.

7.4. Sachstand zur Petition gegen eine Außenbereichsatzung „Äußerer Kitzing – Äußerer Möhnhof – Innerer Kitzing – Möhnhof – Rötenbach“
Der Vorsitzende informierte darüber, dass die eingelegte Petition beim zuständigen Ausschuss noch anhängig sei und noch nicht entschieden ist.

7.5. 40-jähriges Jubiläum der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein – Radtour

7.6. Bartholomäer Dorffest vom 13. – 15. Juli 2012
  1. Anfragen der Gemeinderäte
Die Anfragen der Gemeinderäte richteten sich zu den nachfolgenden Punkten:

8.1. Überprüfung der Dachrinnen/Fallrohre am Schulgebäude

8.2. Einhaltung der Zone 30-Beschränkung Straße „Im Schopf“

8.3. Sachstand zur Dorfentwicklungsplanung

8.4. Zuschussentscheidung zum Ausgleichstockantrag „Sanierung der Gaisgasse“

8.5. Aufnahme von Kinder unter 3 Jahren – Einrichtung einer Krippengruppe

8.6. Durchführung einer Jugendkonferenz

8.7. Weggang von Pfarrer Büttner, Evangelische Kirchengemeinde und Trägerschaft des Kindergartens

8.8. Vorschlag für die Ehrungsrichtlinie der Gemeinde
Ende der öffentlichen Sitzung um 21.25 Uhr.
Eine nichtöffentliche Sitzung mit zwei Tagesordnungspunkten schloss sich an.
 
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