| Aus dem Gemeinderat |
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Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am
26. September 2012
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Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 6 Gemeinderäte
Beginn der Sitzung um 18.30 Uhr
Ende der Sitzung um 21.10 Uhr
Zuhörer: 8
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- Bürgerfragestunde
Eine Zuhörerin regte an, den starken Bewuchs der öffentlichen Bäume im Wohngebiet „Westliches Brunnenfeld“ deutlich zurück zuschneiden.
Bürgermeister Kuhn meinte, dass Bäume zum Erlebnischarakter eines Dorfes zählen. Im Wohngebiet „Westliches Brunnenfeld“ seien z. T. zwischenzeitlich große und hohe Bäume
vorhanden, die vermehrt starken Unterhaltungsaufwand, auch wegen des Laubfalls, verursachten.
Ein weiterer Zuhörer erkundigte sich danach, ob und wann er auf seinem Grundstück einen Baum fällen dürfe.
Der Bürgermeister erklärte, es komme auf den konkreten Fall an. Gemäß den naturschutzrechtlichen Vorschriften sei es jedenfalls grundsätzlich in der Zeit vom 01.03.–30.09.
verboten, Bäume zu fällen.
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- Gmünder Volkshochschule (VHS – Sachstandsbericht)
A. Sachverhalt
Die Gemeinde Bartholomä ist Mitglied der Gmünder Volkshochschule
(VHS), die neben vier weiteren Volkshochschulen die Aufgaben der
Erwachsenenbildung im Ostalbkreis wahrnimmt.
Die Volkshochschule leistet in ihrer öffentlichen Aufgabenerfüllung als lokale und
regional verankerte Weiterbildungseinrichtung einen wichtige Beitrag
der Daseinsvorsorge. Die Angebote der VHS werden in Bartholomä von der
Bürgerschaft gut angenommen. Sie sind aktuell und bedarfsorientiert
und finden großen Anklang.
In jeder Gemeinde gibt es örtliche Geschäftsstellenleitungen, die die hauptamtliche Geschäftsführung
unterstützen. Seit Februar 2003 leitete Karin Fahrian mit
Unterstützung von Frau Kerstin Behringer die örtliche Geschäftsstelle.
Sie beendet nun ihre ehrenamtliche Tätigkeit; in das VHS-Team steigt
als Nachfolgerin Frau Heidi Bez ein.
B. Beratung und Beschlussfassung
Die Geschäftsführerin der Gmünder VHS, Frau Hofmann berichtete
gemeinsam mit Herrn Jaquet über die aktuelle Ausrichtung der Gmünder
VHS und die gute Akzeptanz der Angebote in der örtlichen Bürgerschaft.
Sodann sprachen Sie im Namen der Gmünder Volkshochschule Frau Fahrian
den Dank für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit aus. Diesem Dank schloss
sich der Bürgermeister namens des Gemeinderates und der
Gemeindeverwaltung an. Gemeinsam hießen Sie Heidi Bez im VHS-Team
sodann willkommen.
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- Feststellung der Jahresrechnung 2011
A. Sachverhalt
Die Jahresrechnung ist nach den gesetzlichen Vorschriften dem
Gemeinderat durch die Verwaltung vorzulegen. Sie ist vom Gemeinderat
innerhalb eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres festzustellen.
Die Jahresrechnung soll Rechenschaft geben über die Einnahmen und
Ausgaben des abgelaufenen Haushaltsjahres, über die durchlaufenden
Gelder und Fremdmittel, sowie über den Stand des Geldvermögens und der
Schulden.
Das Rechnungsergebnis 2011 verbessert sich erheblich
gegenüber der Planung. Der Rücklage kann außerplanmäßig ein Betrag von
rd. 466.000 € zugeführt werden.
Dieses überraschende Ergebnis beruht auf dem Zusammentreffen mehrerer positiver Effekte:
Zu nennen wäre ein Gewerbesteueraufkommen, das rd. 139.000 € über dem Planansatz lag; die
gestiegenen Steuereinnahmen beim Land, die der Gemeinde zum Jahresende
zu rd. 155.000 € Mehreinnahmen verhalfen, die sparsame und
wirtschaftliche Haushaltsführung der Verwaltung, sowie rd. 160.000 €
Mehrerlöse aus Grundstücksverkäufen und Beiträgen, die erst in
Folgejahren geplant waren.
Auf die geplante Kreditaufnahme (229.500 €) konnte daher komplett verzichtet werden. Der Schuldenstand beläuft
sich auf 31.12.2011 auf rd. 142.000 €, was einer Pro-Kopf-Verschuldung
von 66 Euro entspricht.
B. Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Kuhn stellte fest, dass die Gemeinde alle für 2011
geplanten Investitionen durchführen konnte:
- Die Ersatzbeschaffung des Feuerwehrfahrzeuges HLF 10/6 mit der europaweiten Ausschreibung. Die
Vergabe im Januar 2011 und die anschließende Auftragsabwicklung sei
wegen der Kartellbildung und des anschließend eröffneten
Insolvenzverfahrens der Firma Albert Ziegler GmbH zunächst erheblich
ins Stocken geraten. Nach intensiven Bemühungen der Verwaltung konnte
im Frühjahr eine Vereinbarung getroffen werden, wonach die Firma
Ziegler auf der Grundlage des im Januar 2011 beauftragten Angebots das
Fahrzeug noch 2012 ausliefert.
- Die Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße Möhnhof – Äußerer Kitzing wurde 2011
durchgeführt und konnte sehr kostengünstig abgerechnet. Der
Eigenanteil der Gemeinde – unter Abzug des Zuschusses aus
Ausgleichstockmitteln des Landes – beträgt nun gerade noch 107.000 €.
- Mit tatkräftiger und bemerkenswerter Initiative des TSV Bartholomä
wurde 2011 auch die Sanierung der Mehrzweckhalle angegangen. Die
Bürgerschaft sei froh, nun wieder eine Veranstaltungsmöglichkeit dank
der Unterstützung des TSV’s zu haben.
Erfreulich sei, dass der Verwaltungshaushalt, der ursprünglich im Plan mit rund 90.000 €
Abmangel ausgebracht werden musste, nun einen Überschuss von über
450.000 € erwirtschaften konnte. Ursächlich hierfür sei die
konjunkturelle Erholung im Land. Aber auch die sparsame und
wirtschaftliche Führung durch Gemeinderat und Gemeindeverwaltung trage
einen wesentlichen Anteil an dem positiven Abschluss. Da für die
Finanzierung der vielfältigen Aufgaben, Unterhaltungsmaßnahmen und
Investitionen keine Kredite notwendig waren, bewege sich die
Verschuldung der Gemeinde Ende 2011 auf einem historischen Tiefstand,
so der Bürgermeister.
Er dankte sodann dem Gemeinderat und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung für eine
disziplinierte und sparsame Haushaltsführung 2011. Sein Dank galt auch
allen Bürgerinnen und Bürger, die regelmäßig, Steuern, Abgaben und
Gebühren zahlen. Das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger in der
Gemeinde sei groß, dass Bartholomä wertvolle Aufgaben zusätzlich zu
allen Pflichtaufgaben im freiwilligen Bereich, wie bspw. der Betrieb
des Dorfhauses, des Hallenbades, des Museums, die Initiativen im
Tourismus, der Unterstützung der Kirchengemeinden, Vereine und
Organisationen, des Kulturwesens, der öffentlichen Bücherei, der
Kinderbetreuung mit dem Angebot für unter Dreijähriger in den
Kindergärten und der Ganztagesbetreuung mit Mittagessen an der
Laubenhartschule, bis hin zur Unterstützung der Seniorinnen und Senioren.
Während Verbandskämmerer Thomas Kiwus sodann auf einzelne
Kennzahlen der Jahresrechnung 2011 hinwies, sprach der
stellvertretende Bürgermeister Bruno Bieser seinen Dank an
Bürgermeister und Kämmerer für die Haushaltsführung aus. Gleichzeitig
verwies er darauf, dass in der Gemeinde noch viele Aufgaben in den
nächsten Jahren anstehen würden, sodass mit dem Jahresabschluss dazu
ein guter Baustein gelegt sei.
Jahresrechnung 2011 als PDF-Datei (82 KB)
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- Stellungnahme der Gemeinde zur Teilfortschreibung des Regionalplanes für die Nutzung erneuerbaren Energien in Ostwürttemberg
- hier: Windpark Bartholomä am Falkenberg
A. Sachverhalt
Der Regionalverband hat einen Planentwurf für die Teilfortschreibung
des Regionalplanes für die Nutzung erneuerbaren Energien beschlossen
und den Gemeinden zur Anhörung übersandt. Nach dem Entwurf des
Regionalplanes sind in Ostwürttemberg insgesamt 20 Standorte für
Windvorranggebiete vorgesehen. Die Flächengrößen der einzelnen
Windvorranggebiete reichen dabei von 29 ha bis zu 717 ha. Angrenzend
an die Gemeinde Bartholomä wird das Windvorranggebiet „Lauterburg“ mit
einer Fläche von ca. 55 ha zur Ausweisung im Regionalplan
vorgeschlagen. Dieses Gebiet war bereits im bislang rechtskräftigen
Regionalplan enthalten und soll wieder neu festgesetzt werden. Darüber
hinaus sieht der Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplanes die
Ausweisung des Gebietes „Falkenberg“ mit einer Flächengröße von 56 ha
vor. Im Regionalplan soll das Windvorranggebiet Falkenberg mit etwa
800 m Abstand an den Äußeren Kitzing heranreichen.
Seit Juli 2011 hat der Gemeinderat in mehreren öffentlichen Sitzungen und Beratungen
sich mit dem Thema der Energiewende und der verstärkten Nutzung der
Windkraft befasst. So hat der Gemeinderat bereits im Januar 2011 ein
informelles Beteiligungsverfahren zur Teilfortschreibung des
Regionalplanes beraten. Damals waren gleich mehrere potenzielle
Suchräume für Windparke rund um Bartholomä seitens des
Regionalverbandes vorgeschlagen: „Falkenberg“, „Linsemer“, „Schopf“,
„Rechberger Buch“, „Schorren“, „Utzenberg“, „Unteres Wehrenfeld“. Der
Gemeinderat hatte seinerzeit einstimmig beschlossen, grundsätzlich der
Überprüfung zur Ausweisung eines Gebietes im „Falkenberg“ näher zu
treten, jedoch alle anderen Gebiete zurück zu stellen und nicht näher
zu überprüfen.
Die Prüfung für den Bereich „Falkenberg“ ist auch
deshalb sehr stark motiviert, da eine Ausweisung südlich des
Falkenbergs auf Lautersteiner Gemarkung „Zwerenberg“ als sehr
wahrscheinlich gilt. Dort hat der Regionalverband der Region Stuttgart
ebenfalls einen Entwurf zur Teilfortschreibung seines Regionalplanes
beschlossen und hier das Gebiet „Windpark Lauterstein“ mit einer
Gesamtfläche von rund 440 ha zur Festsetzung vorgeschlagen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende schlug vor, entgegen dem Entwurf des Regionalplanes
zur Ausweisung des Windvorranggebietes „Falkenberg“ einen größeren
Mindestabstand von 1000 m zum nächsten Wohngebäude auf dem Äußeren
Kitzing einzuhalten. Es solle dem Regionalverband empfohlen werden,
das Vorranggebiet Falkenberg nach Norden hin zu reduzieren, denn
aufgrund der besonderen Topografie und der vorherrschenden
Windrichtung sei ein größerer Abstand geboten.
In der weiteren Beratung regten Gemeinderäte einen noch größeren Abstand zu den
Weilern an. Angeregt wurde in der Diskussion ein 1.500m-Abstand, der
sich allerdings nicht begründen ließe und daher dieser Antrag in der
Diskussion wieder zurück genommen wurde. Der Vorsitzende meinte, dass
sich der Regionalverband sachlich begründeten Argumenten nicht
verschließen werde. Mit zwei Ja-Stimmen und 5 Gegenstimmen fand der
Verwaltungsvorschlag sodann keine Mehrheit, während der Antrag, in der
Stellungnahme den Regionalverband zu bitten, einen Mindestabstand von
1100 m bei Reduzierung der Fläche auf 30 ha zu berücksichtigen,
angenommen wurde. Diese Empfehlung der Gemeinde ist nun vom
Regionalverband im weiteren Verfahren zu prüfen.
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- Vorberatung Verbandsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein
a.) Jahresrechnung 2011
b.) Flächennutzungsplan, 8. Änderung; Ausweisung einer Konzentrationszone für die Windkraft
A. Sachverhalt
Am 25.10.2012 findet die Verbandsversammlung der
Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein statt. Hierbei ist u.a. die
Billigung der Jahresrechnung 2011 und die Änderung des
Flächennutzungsplanes für die Ausweisung einer Konzentrationszone für
die Windkraft vorgesehen.
a.) Jahresrechnung 2011
Die Jahresrechnung 2011 der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein schließt mit einem Volumen
von 2.277.990,57 € (Vorjahr: 2.254.287,68 €) ab und liegt damit um
rund 110.000 € höher als das Planvolumen mit 2.168.260,--€.
Die Verbandsumlage 2011 fällt mit 1.342.902,94 € (Vorjahr: 1.303.759,94 €)
lediglich um 2.207,--€ (VJ: 3.270 €) niedriger aus, als geplant.
Die Verbandsumlage 2011 für die Gemeinde Bartholomä beträgt tatsächlich
123.208,--€ (VJ: 121.248 €; 2009: 113.170 €). Die Verbandsumlage für
die Gemeinde Bartholomä liegt damit nur marginal unter dem Planentwurf
2011, der von 124.929,--€ ausgegangen ist.
b.) 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein
- hier: Ausweisung einer Konzentrationszone für Windenergieanlagen
Gemäß dem neuen Landesplanungsgesetz ist die
Regionalplanung künftig nur noch für die Vorranggebiete für
Windkraftanlagen zuständig. Diesen Vorranggebieten im Regionalplan
kommt jedoch – so wie bislang der Fall – keine Ausschlusswirkung mehr
für die außerhalb liegenden Flächen zu.
Sofern daher der Flächennutzungsplan keine Flächen für Windkraftanlagen mit
Konzentrationswirkung darstellt, sind grundsätzlich in allen
Außenbereichslagen Windkraftanlagen privilegiert zulässig.
Es ist daher nicht nur Wunsch der Gemeinde Bartholomä, sondern auch aller
Kommunen innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein, eine
Steuerung der Konzentrationszonen auf der Ebene des
Flächennutzungsplanes vorzunehmen und hierzu den Flächennutzungsplan
zu ändern.
Mit Beschluss der Verbandsversammlung vom Dezember 2011
wurde dazu ein entsprechender Aufstellungsbeschluss zur 8. Änderung
des Flächennutzungsplanes gefasst. In der nun anstehenden Sitzung der
Verbandsversammlung am 25.10.2012 sollen die weiteren Beschlüsse
gefasst werden. Insbesondere geht es um eine Standortentscheidung.
Während der Standort „Falkenberg“ grundsätzlich unstrittig ist, gibt
es innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft unterschiedliche Auffassungen
über die Darstellung eines Raums „Utzenberg“ (Gemarkung Heubach). In
der Verbandsversammlung im März 2012 wurde diesbezüglich noch keine
Entscheidung getroffen werden; es wurde lediglich die Verwaltung
beauftragt, weitere Sachinformationen zu beschaffen:
- Die Naturschutzverbände stellen fest, dass vor allem der Utzenberg mitten
im Vogelzugverdichtungsraum Essingen-Lauterburg-Degenfeld-Donzdorf
liegt. Dieser Zugverdichtungsraum erreiche Dimensionen ähnlich dem
Randecker Maar. Auch am Falkenberg wäre von starken Vogelzugverdichtungen auszugehen.
- Auch die untere Naturschutzbehörde weist auf das Vorkommen verschiedener Windkraft
empfindlicher Vogel- und Fledermausarten hin. Bezüglich des im
Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Kaltes Feld bis Rosenstein“ liegenden
Suchraums „Utzenberg“ vertritt die untere Naturschutzbehörde die
Auffassung, dass Windenergieanlagen in diesem Bereich dem Schutzzweck
des Gebiets zuwider laufen. Auch eine Befreiung käme für diesen
großflächigen Eingriff nicht in Betracht.
Es gibt am Utzenberg eine ganze Reihe von landschaft- und naturschutzrechtlichen Belangen, die derzeit nicht überwunden und ausgeräumt werden können.
B. Beratung und Beschlussfassung
Auf die Nachfrage aus der Mitte des Gremiums erklärte der
Bürgermeister, dass mit der Ausweisung eines Gebietes am Utzenberg
eine weitere Belastung auf unseren staatlich anerkannten Erholungsort
zukommen würde. Da in diesem Fall auch die Gemeinde Essingen, wie auch
ein weiterer Grundstückseigentümer im Gebiet Utzenberg Windräder
errichten wollten, sei daher mit einem großen weiteren
Windvorranggebiet zu rechnen. Die Gefahr der „Einspargelung“ durch
mehrere Windvorranggebiete sei real.
Mit einer Gegenstimme beauftragte sodann der Gemeinderat die Vertreter in der
Verbandsversammlung, die Jahresrechnung 2011 zu billigen, und der
weiteren Überprüfung zur Darstellung einer Konzentrationszone für
Windkraft am Falkenberg grundsätzlich zuzustimmen, während eine
weitere Überprüfung des Utzenberg für Windkraft abgelehnt wird.
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- Projektanträge nach dem europäischen Förderprogramm „LEADER“
a.) Gymwelt Bartholomä b.) Entwicklungsstrategie Bartholomä
c.) Barrierefreie Wege und Verbindungen – Fortsetzungsantrag
6.1. Gymwelt Bartholomä
A. Sachverhalt
Bekanntlich unterstützt die Europäische Union über das
LEADER-Förderprogramm in einer zeitlich begrenzten Sonderförderung
bestimmte Themenbereiche zu einem Fördersatz von 75 % der investiven
Netto-Gesamtkosten.
Im Rahmen des LEADER-Projektes wird auch das Thema
„Gesundheitsprävention“ grundsätzlich gefördert.
Unter dem Projektnamen „Gymwelt Bartholomä“ sollen nun einzelne Bausteine im
Sinne dieser Gesundheitsprävention bei der LEADER-Stelle beantragt
werden. Zum Einen handelt es sich um einen „Fitness-Parcour“, zum
weiteren als Baustein um einen neuartigen X-Co-Trail, der zwei Stecken
beinhaltet: eine größere Route ((9,95 km) mit Start und Ziel am Sport-
und Bildungszentrum und eine kleinere Strecke mit Start und Ziel an
der TSV-Halle/Sportgelände im Schopf.
Der Bartholomäer
LEADER-Arbeitskreis hat in seiner Vorbesprechung am 20.08.2012 beide
Projekt-Bausteine positiv befürwortet und die Verwaltung/STB gebeten,
die Zuschussanträge inhaltlich auszuarbeiten.
Für die Realisierung dieser beiden Bausteine wird mit Gesamtkosten von 70.000 € gerechnet;
die Gemeinde erwartet einen Zuschuss in Höhe von 44.117,65 €, so dass
unter Abzug der Beteiligung Dritter ein Anteil der Gemeinde in Höhe
von 12.382,35 € zur Eigenfinanzierung verbleibt.
B. Beratung und Beschlussfassung
Zu dem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Kuhn den Vertreter
des Schwäbischen Turnerbundes (STB) Herrn Hans-Jürgen Künneth, der die
beiden Projekte darlegte.
Nach weiterer kurzer Beratung und Diskussion
beauftragte der Gemeinderat einstimmig die Verwaltung, den
Zuschussantrag für den „Fitnessparcour“ und den „X-Co-Trail“ zu
stellen.
6.2. Entwicklungsstrategie Bartholomä
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat Bartholomä beabsichtigt, eine Entwicklungsstrategie
Bartholomä in Auftrag geben zu wollen.
Hierzu besteht grundsätzlich über das europäische Förderprogramm „LEADER“ die Möglichkeit, einen
Zuschussantrag auf Bewilligung dieser Entwicklungsstrategie zu
stellen. Bei Gesamtkosten des Projektes von rund 45.000 € und einem
Finanzierungsanteil der Europäischen Union bei diesem kommunalen
Projekt mit 55 % rechnet die Gemeindeverwaltung mit 20.798,32 € an
Zuschüssen. Die Gemeinde Bartholomä übernimmt als Projektträgerin
damit einen Eigenanteil von 24.201,68 €.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat den Zuschussantrag für die Entwicklungsstrategie Bartholomä einzureichen.
6.3. Barrierefreie Wege und Verbindungen – Fortsetzungsantrag
A. Sachverhalt
Für das LEADER-Projekt „Barrierefreie Wege für Kinder und Senioren,
Schaffung barrierefreier Wege und Bordsteinabsenkungen“ hat die
Gemeinde Bartholomä einen Zuwendungsbescheid durch „LEADER“ erhalten.
Aufgrund der intensiven Gespräche mit den Anwohnern und einer
einberufenen Sitzung Bartholomäer Bürgerinnen und Bürger in
Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung Schwäbisch Gmünd und der
dortigen Bürger-„Aktion Netzwerk Schwäbisch Gmünd“ (barrierefreie
Stadt) hat es Änderungen innerhalb des Projektes gegeben:
6.3.1. Querungshilfe Landesstraße
So soll im westlichen Bereich des
Wohngebietes beim Baronenbergweg die fußläufige Verbindung im Sinne
der Barrierefreiheit verbessert werden. Derzeit führt eine fußläufige
Verbindung über einen geschotterten Weg von den Wohnlagen zur
Landesstraße 1162 und weiter zum Friedhof der Gemeinde. Dort soll mit
der Anlegung einer Querungshilfe am westlichen Ortsrand und mit einer
Asphaltierung des westlich zum Wohngebiet vorhandenen Weges eine
größere Sicherheit in der fußläufigen Verbindung erreicht werden.
Dieser Weg wird insbesondere von älteren Bürgerinnen und Bürger
genutzt, weil er eine kurze fußläufige Verbindung zwischen dem
westlichen Wohngebiet Bartholomä und dem nahe an der Ortslage
Bartholomäs gelegenen Friedhof darstellt.
Für die Anlegung der Querungshilfe und dem zusätzlichen Asphaltbelag ist mit Kosten von
46.308,86 € zu rechnen. Dafür wird ein Zuschussbetrag in Höhe von
29.186,25 € erwartet; der Eigenanteil der Gemeinde beläuft sich bei
diesem Projekt demnach auf 17.122, 60 €.
6.3.2. Kasseler Sonderbord an der Bushaltestelle „Hauptstraße, Adler“
Darüber hinaus wurde in der Besprechung der Bartholomäer Bürgerinnen und Bürger mit
dem Bürgeraktion Netzwerk angeregt, an der Bushaltestelle Hauptstraße
ein „Kasseler Sonderbord“ einzubauen. Mit diesem Sonderbord besteht
ein barrierefreier Zugang von und zu den Bussen der Buslinie der OVA.
Würde nun jedoch der Kasseler Sonderbord am vorhandenen Gehweg
eingebaut, so ist eine Beeinträchtigung der fußläufigen Verbindung auf
dem Gehweg, und weiterhin eine „Stolperstelle“ im Zugang zur
öffentlichen Gaststätte „Schwarzer Adler“ gegeben.
Daher soll das Kasseler Sonderbord eingebaut werden, unter Rückbau der bestehenden Busbucht. Die Vorteile dieser Lösung sind:
- Einbau eines Kasseler Sonderbords für den barrierefreien Zugang zu den Bussen
- Keine Beeinträchtigung der fußläufigen Gehwegverbindung
- Keine Beeinträchtigung der Zugangssituation zur öffentlichen Gaststätte
- Städtebauliche Aufwertung des Areals in der Ortsmitte, insbesondere
durch weniger Asphaltflächen
- der Außenbereich der Gaststätte kann durch Vergrößerung des Biergartens, Grüngestaltung u.a. deutlich aufgewertet werden.
Die Nachteile dieser Lösung (Wegfall der Busbucht, haltender Bus auf der Hauptstraße) ist nach Ansicht der Verwaltung tragbar.
Die Gesamtkosten für den Umbau der Busbucht an der
Hauptstraße betragen gemäß der Kostenschätzung des Büros Kolb
24.347,40 €; die Verwaltung rechnet mit einem Zuschuss in Höhe von
15.345 €. Der Eigenanteil der Gemeinde beträgt dabei 9.002,40 €.
B. Beratung und Beschlussfassung
In Bezug auf die Anlegung einer Querungshilfe wurde angeregt, diese in
Höhe der Bushaltestelle am Ortseingang anzulegen.
Der Vorsitzende stimmte dem zu, legte jedoch dar, dass hierzu sowohl die
Straßenverkehrsbehörde, wie auch die Polizei Bedenken haben und einer
dortigen Anlegung widersprechen.
Bezüglich der Anlegung des Kasseler Sonderbords wurde es kritisch gesehen, dass für die Fahrgastandienung
der Bus auf der Straße halte.
Der Vorsitzende wies darauf hin, dass dies nach Ansicht der Straßenverkehrsbehörde, wie auch der Polizei
kein Problem darstelle.
Nach weiterer Beratung und Diskussion beschloss der Gemeinderat sodann mehrheitlich mit einer Gegenstimme,
die Querungshilfe am westlichen Ortsrand zu beantragen, während bei 3
Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen die Antragstellung beim Förderprogramm
LEADER für den „Einbau eines Kasseler Sonderbords mit Umbau der
Busbucht an der Hauptstraße“ mehrheitlich abgelehnt wurde.
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- Förderprogramm „LEADER“
hier: Radwegeverbindung Möhnhof und barrierefreie Wege und Verbindungen
- Abschluss eines Ingenieurvertrages - Auftragsvergabe
A. Sachverhalt
Über das europäische Förderprogramm „LEADER“ erhält die Gemeinde
Bartholomä die Herstellung barrierefreier Wegeverbindungen
bezuschusst. Für die Planung, Ausführung mit Vergabe und Bauleitung
ist die Beauftragung eines Ingenieurbüros erforderlich. Hierzu liegt
vom Ingenieurbüro Kolb ein Angebot vor.
Für die Projektanträge Radweg Möhnhof und barrierefreie Wege und Verbindungen
hatte der Gemeinderat im Mai die öffentliche Ausschreibung
beschlossen.
Es ist festzustellen, dass aufgrund der Ausschreibung die
Firma Stegmeier, Aalen mit einem Angebotspreis von 111.820,48 Euro als
preisgünstigste Angebotsfirma hervorgeht.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig, das
Ingenieurbüro Kolb mit den Ingenieurleistungen für die barrierefreie
Wegeverbindungen zu beauftragen und vergab den Auftrag für die
Herstellung der barrierefreie Wegeverbindungen und den Radwegebau
Möhnhof an die Firma Stegmeier.
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- Kenntnisgabe der Beschlüsse des Technischen Auschusses vom 18.09.2012
Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.09.2012 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurden:
8.1. Konkrete Festlegungen zur Außensanierung des Dorfhauses
Im Rahmen der Ortsbesichtigung hat der Technische Ausschuss konkrete
Festlegungen für die Außensanierung des Dorfhauses getroffen, so die
Farbauswahl des Außenanstrichs durch die Firma Malereibetrieb Schürle,
Bartholomä. Darüber hinaus wurde die Verwaltung beauftragt, mit Blick
auf den für Zigarettenbrand empfindlichen Außenbelag zu prüfen, ob
ein Fliesenbelag für den Außentreppenbereich/Veranda technisch machbar ist.
8.2. Baugesuche
8.2.1. Neubau eines Bienenhäuschens auf Grundstück Flurstück 1018/3, Möhnhof
Für die Errichtung eines Bienenhäuschens in den Grundmaßen 4 m x 2,40 m wurde ein Bauantrag
eingereicht. Der Technische Ausschuss hat hier nach kurzer Beratung
einstimmig das kommunale Einvernehmen dazu erteilt.
8.2.2. Erstellung eines Hundezwingers auf Grundstück Flurstück 23, Lauterburger Straße
Für den erstellten Hundezwinger wurde ein
Bauantrag eingereicht. Nach entsprechender Beratung und Diskussion hat
der Gemeinderat einstimmig dazu das kommunale Einvernehmen erteilt.
8.2.3. Förderprogramm LEADER; Radwegeverbindung Möhnhof und barrierefreie Wege und Verbindungen
Für das LEADER-Projekt „Radwegeverbindung Möhnhof“ hat der Technische Ausschuss einstimmig
beschlossen, das Ingenieurbüro Kolb für die ingenieurtechnische Betreuung zu beauftragen.
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- Bekanntgaben/Verschiedenes
- Sanierung L 1221
Bürgermeister Kuhn informierte über die beginnende Teilsanierung der Landesstraße 1221 durch das Land
Baden-Württemberg zwischen Böhmenkirch und Böhmenkirch-Heidhöfe. Er
bemängelte, dass das Land aufgrund der bekannten Kröten- und
Fröschewanderung im Rötenbach immer noch keinen Straßensanierungsplan
aufgestellt habe. Die Gemeinde halte an ihrer Forderung einer
dringenden und überfälligen Sanierung der Landesstraße fest.
- Einrichtung einer Krippengruppe im Kindergarten „Marktwiese“
Dazu berichtete der Vorsitzende, dass der Zuschussantrag für den Umbau zur
Kinderkrippe sei beim Land eingereicht wurde. Die Baukosten belaufen
sich auf knapp 60.000,--€ Eine Elterninformation habe zudem am 25.09.
stattgefunden. Sofern nun eine ausreichende Anzahl unter 3-jähriger
Kinder verbindlich für die Kinderkrippe angemeldet werde, werde die
Einrichtung zum 01.03.2013 auch starten, so der Bürgermeister.
- Lehrerdeputate an der Laubenhartschule
Für den Pflichtbereich seien die Lehrerstunden/-stellen an der Laubenhartschule ausreichend,
während für den Ergänzungsbereich Schulleiter Karl-Heinz Hägele
mitgeteilt habe, dass in diesem Jahr keine Zuweisung erfolgt sei.
Weiterhin plane die Laubenhartschule für die aktive Pausengestaltung
den westlichen Bereich der Marktwiese für Ballspiele, insbesondere
Fußball, zu nutzen.
- Sachstand Petition gegen Außenbereichsatzung
Im Ausschuss des Landtages sei bezüglich der eingelegten Petition noch keine Entscheidung in Sicht, so der Bürgermeister.
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- Anfragen der Gemeinderäte
Die Anfragen der Gemeinderäte richteten sich zu den nachfolgenden Punkten:
Zeitplan für die Entwicklungsstrategie Bartholomä
Übersicht der Abmangelbeteiligung der Gemeinde an den Kindergärten
Finanzierung der Ganztagesbetreuung, insbesondere Mittagessenangebot
Abgestellte Fahrzeuge auf privatem Grundstück Heubacher Straße/Im Schopf
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Ende der öffentlichen Sitzung um 21.10 Uhr.
Eine nichtöffentliche Sitzung mit 4 Tagesordnungspunkten schloss sich an.
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