Aus dem Gemeinderat
Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 26. September 2012
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 6 Gemeinderäte
Beginn der Sitzung um 18.30 Uhr
Ende der Sitzung um 21.10 Uhr
Zuhörer: 8
 
  1. Bürgerfragestunde
Eine Zuhörerin regte an, den starken Bewuchs der öffentlichen Bäume im Wohngebiet „Westliches Brunnenfeld“ deutlich zurück zuschneiden.
Bürgermeister Kuhn meinte, dass Bäume zum Erlebnischarakter eines Dorfes zählen. Im Wohngebiet „Westliches Brunnenfeld“ seien z. T. zwischenzeitlich große und hohe Bäume vorhanden, die vermehrt starken Unterhaltungsaufwand, auch wegen des Laubfalls, verursachten.
Ein weiterer Zuhörer erkundigte sich danach, ob und wann er auf seinem Grundstück einen Baum fällen dürfe.
Der Bürgermeister erklärte, es komme auf den konkreten Fall an. Gemäß den naturschutzrechtlichen Vorschriften sei es jedenfalls grundsätzlich in der Zeit vom 01.03.–30.09. verboten, Bäume zu fällen.
  1. Gmünder Volkshochschule (VHS – Sachstandsbericht)
A. Sachverhalt
Die Gemeinde Bartholomä ist Mitglied der Gmünder Volkshochschule (VHS), die neben vier weiteren Volkshochschulen die Aufgaben der Erwachsenenbildung im Ostalbkreis wahrnimmt.
Die Volkshochschule leistet in ihrer öffentlichen Aufgabenerfüllung als lokale und regional verankerte Weiterbildungseinrichtung einen wichtige Beitrag der Daseinsvorsorge. Die Angebote der VHS werden in Bartholomä von der Bürgerschaft gut angenommen. Sie sind aktuell und bedarfsorientiert und finden großen Anklang.
In jeder Gemeinde gibt es örtliche Geschäftsstellenleitungen, die die hauptamtliche Geschäftsführung unterstützen. Seit Februar 2003 leitete Karin Fahrian mit Unterstützung von Frau Kerstin Behringer die örtliche Geschäftsstelle. Sie beendet nun ihre ehrenamtliche Tätigkeit; in das VHS-Team steigt als Nachfolgerin Frau Heidi Bez ein.

B. Beratung und Beschlussfassung
Die Geschäftsführerin der Gmünder VHS, Frau Hofmann berichtete gemeinsam mit Herrn Jaquet über die aktuelle Ausrichtung der Gmünder VHS und die gute Akzeptanz der Angebote in der örtlichen Bürgerschaft.
Sodann sprachen Sie im Namen der Gmünder Volkshochschule Frau Fahrian den Dank für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit aus. Diesem Dank schloss sich der Bürgermeister namens des Gemeinderates und der Gemeindeverwaltung an. Gemeinsam hießen Sie Heidi Bez im VHS-Team sodann willkommen.
  1. Feststellung der Jahresrechnung 2011
A. Sachverhalt
Die Jahresrechnung ist nach den gesetzlichen Vorschriften dem Gemeinderat durch die Verwaltung vorzulegen. Sie ist vom Gemeinderat innerhalb eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres festzustellen.
Die Jahresrechnung soll Rechenschaft geben über die Einnahmen und Ausgaben des abgelaufenen Haushaltsjahres, über die durchlaufenden Gelder und Fremdmittel, sowie über den Stand des Geldvermögens und der Schulden.
Das Rechnungsergebnis 2011 verbessert sich erheblich gegenüber der Planung. Der Rücklage kann außerplanmäßig ein Betrag von rd. 466.000 € zugeführt werden.
Dieses überraschende Ergebnis beruht auf dem Zusammentreffen mehrerer positiver Effekte:
Zu nennen wäre ein Gewerbesteueraufkommen, das rd. 139.000 € über dem Planansatz lag; die gestiegenen Steuereinnahmen beim Land, die der Gemeinde zum Jahresende zu rd. 155.000 € Mehreinnahmen verhalfen, die sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung der Verwaltung, sowie rd. 160.000 € Mehrerlöse aus Grundstücksverkäufen und Beiträgen, die erst in Folgejahren geplant waren.
Auf die geplante Kreditaufnahme (229.500 €) konnte daher komplett verzichtet werden. Der Schuldenstand beläuft sich auf 31.12.2011 auf rd. 142.000 €, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von 66 Euro entspricht.

B. Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Kuhn stellte fest, dass die Gemeinde alle für 2011 geplanten Investitionen durchführen konnte: - Die Ersatzbeschaffung des Feuerwehrfahrzeuges HLF 10/6 mit der europaweiten Ausschreibung. Die Vergabe im Januar 2011 und die anschließende Auftragsabwicklung sei wegen der Kartellbildung und des anschließend eröffneten Insolvenzverfahrens der Firma Albert Ziegler GmbH zunächst erheblich ins Stocken geraten. Nach intensiven Bemühungen der Verwaltung konnte im Frühjahr eine Vereinbarung getroffen werden, wonach die Firma Ziegler auf der Grundlage des im Januar 2011 beauftragten Angebots das Fahrzeug noch 2012 ausliefert.
- Die Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße Möhnhof – Äußerer Kitzing wurde 2011 durchgeführt und konnte sehr kostengünstig abgerechnet. Der Eigenanteil der Gemeinde – unter Abzug des Zuschusses aus Ausgleichstockmitteln des Landes – beträgt nun gerade noch 107.000 €. - Mit tatkräftiger und bemerkenswerter Initiative des TSV Bartholomä
wurde 2011 auch die Sanierung der Mehrzweckhalle angegangen. Die Bürgerschaft sei froh, nun wieder eine Veranstaltungsmöglichkeit dank der Unterstützung des TSV’s zu haben.

Erfreulich sei, dass der Verwaltungshaushalt, der ursprünglich im Plan mit rund 90.000 € Abmangel ausgebracht werden musste, nun einen Überschuss von über 450.000 € erwirtschaften konnte. Ursächlich hierfür sei die konjunkturelle Erholung im Land. Aber auch die sparsame und wirtschaftliche Führung durch Gemeinderat und Gemeindeverwaltung trage einen wesentlichen Anteil an dem positiven Abschluss. Da für die Finanzierung der vielfältigen Aufgaben, Unterhaltungsmaßnahmen und Investitionen keine Kredite notwendig waren, bewege sich die Verschuldung der Gemeinde Ende 2011 auf einem historischen Tiefstand, so der Bürgermeister.
Er dankte sodann dem Gemeinderat und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung für eine disziplinierte und sparsame Haushaltsführung 2011. Sein Dank galt auch allen Bürgerinnen und Bürger, die regelmäßig, Steuern, Abgaben und Gebühren zahlen. Das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde sei groß, dass Bartholomä wertvolle Aufgaben zusätzlich zu allen Pflichtaufgaben im freiwilligen Bereich, wie bspw. der Betrieb des Dorfhauses, des Hallenbades, des Museums, die Initiativen im Tourismus, der Unterstützung der Kirchengemeinden, Vereine und Organisationen, des Kulturwesens, der öffentlichen Bücherei, der Kinderbetreuung mit dem Angebot für unter Dreijähriger in den Kindergärten und der Ganztagesbetreuung mit Mittagessen an der Laubenhartschule, bis hin zur Unterstützung der Seniorinnen und Senioren.
Während Verbandskämmerer Thomas Kiwus sodann auf einzelne Kennzahlen der Jahresrechnung 2011 hinwies, sprach der stellvertretende Bürgermeister Bruno Bieser seinen Dank an Bürgermeister und Kämmerer für die Haushaltsführung aus. Gleichzeitig verwies er darauf, dass in der Gemeinde noch viele Aufgaben in den nächsten Jahren anstehen würden, sodass mit dem Jahresabschluss dazu ein guter Baustein gelegt sei.

Jahresrechnung 2011 als PDF-Datei (82 KB)
  1. Stellungnahme der Gemeinde zur Teilfortschreibung des Regionalplanes für die Nutzung erneuerbaren Energien in Ostwürttemberg
    - hier: Windpark Bartholomä am Falkenberg
A. Sachverhalt
Der Regionalverband hat einen Planentwurf für die Teilfortschreibung des Regionalplanes für die Nutzung erneuerbaren Energien beschlossen und den Gemeinden zur Anhörung übersandt. Nach dem Entwurf des Regionalplanes sind in Ostwürttemberg insgesamt 20 Standorte für Windvorranggebiete vorgesehen. Die Flächengrößen der einzelnen Windvorranggebiete reichen dabei von 29 ha bis zu 717 ha. Angrenzend an die Gemeinde Bartholomä wird das Windvorranggebiet „Lauterburg“ mit einer Fläche von ca. 55 ha zur Ausweisung im Regionalplan vorgeschlagen. Dieses Gebiet war bereits im bislang rechtskräftigen Regionalplan enthalten und soll wieder neu festgesetzt werden. Darüber hinaus sieht der Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplanes die Ausweisung des Gebietes „Falkenberg“ mit einer Flächengröße von 56 ha vor. Im Regionalplan soll das Windvorranggebiet Falkenberg mit etwa 800 m Abstand an den Äußeren Kitzing heranreichen.
Seit Juli 2011 hat der Gemeinderat in mehreren öffentlichen Sitzungen und Beratungen sich mit dem Thema der Energiewende und der verstärkten Nutzung der Windkraft befasst. So hat der Gemeinderat bereits im Januar 2011 ein informelles Beteiligungsverfahren zur Teilfortschreibung des Regionalplanes beraten. Damals waren gleich mehrere potenzielle Suchräume für Windparke rund um Bartholomä seitens des Regionalverbandes vorgeschlagen: „Falkenberg“, „Linsemer“, „Schopf“, „Rechberger Buch“, „Schorren“, „Utzenberg“, „Unteres Wehrenfeld“. Der Gemeinderat hatte seinerzeit einstimmig beschlossen, grundsätzlich der Überprüfung zur Ausweisung eines Gebietes im „Falkenberg“ näher zu treten, jedoch alle anderen Gebiete zurück zu stellen und nicht näher zu überprüfen.
Die Prüfung für den Bereich „Falkenberg“ ist auch deshalb sehr stark motiviert, da eine Ausweisung südlich des Falkenbergs auf Lautersteiner Gemarkung „Zwerenberg“ als sehr wahrscheinlich gilt. Dort hat der Regionalverband der Region Stuttgart ebenfalls einen Entwurf zur Teilfortschreibung seines Regionalplanes beschlossen und hier das Gebiet „Windpark Lauterstein“ mit einer Gesamtfläche von rund 440 ha zur Festsetzung vorgeschlagen.

B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende schlug vor, entgegen dem Entwurf des Regionalplanes zur Ausweisung des Windvorranggebietes „Falkenberg“ einen größeren Mindestabstand von 1000 m zum nächsten Wohngebäude auf dem Äußeren Kitzing einzuhalten. Es solle dem Regionalverband empfohlen werden, das Vorranggebiet Falkenberg nach Norden hin zu reduzieren, denn aufgrund der besonderen Topografie und der vorherrschenden Windrichtung sei ein größerer Abstand geboten.
In der weiteren Beratung regten Gemeinderäte einen noch größeren Abstand zu den Weilern an. Angeregt wurde in der Diskussion ein 1.500m-Abstand, der sich allerdings nicht begründen ließe und daher dieser Antrag in der Diskussion wieder zurück genommen wurde. Der Vorsitzende meinte, dass sich der Regionalverband sachlich begründeten Argumenten nicht verschließen werde. Mit zwei Ja-Stimmen und 5 Gegenstimmen fand der Verwaltungsvorschlag sodann keine Mehrheit, während der Antrag, in der Stellungnahme den Regionalverband zu bitten, einen Mindestabstand von 1100 m bei Reduzierung der Fläche auf 30 ha zu berücksichtigen, angenommen wurde. Diese Empfehlung der Gemeinde ist nun vom Regionalverband im weiteren Verfahren zu prüfen.
  1. Vorberatung Verbandsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein
    a.) Jahresrechnung 2011
    b.) Flächennutzungsplan, 8. Änderung; Ausweisung einer Konzentrationszone für die Windkraft
A. Sachverhalt
Am 25.10.2012 findet die Verbandsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein statt. Hierbei ist u.a. die Billigung der Jahresrechnung 2011 und die Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ausweisung einer Konzentrationszone für die Windkraft vorgesehen.

a.) Jahresrechnung 2011
Die Jahresrechnung 2011 der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein schließt mit einem Volumen von 2.277.990,57 € (Vorjahr: 2.254.287,68 €) ab und liegt damit um rund 110.000 € höher als das Planvolumen mit 2.168.260,--€.
Die Verbandsumlage 2011 fällt mit 1.342.902,94 € (Vorjahr: 1.303.759,94 €) lediglich um 2.207,--€ (VJ: 3.270 €) niedriger aus, als geplant.
Die Verbandsumlage 2011 für die Gemeinde Bartholomä beträgt tatsächlich 123.208,--€ (VJ: 121.248 €; 2009: 113.170 €). Die Verbandsumlage für die Gemeinde Bartholomä liegt damit nur marginal unter dem Planentwurf 2011, der von 124.929,--€ ausgegangen ist.

b.) 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein
- hier: Ausweisung einer Konzentrationszone für Windenergieanlagen

Gemäß dem neuen Landesplanungsgesetz ist die Regionalplanung künftig nur noch für die Vorranggebiete für Windkraftanlagen zuständig. Diesen Vorranggebieten im Regionalplan kommt jedoch – so wie bislang der Fall – keine Ausschlusswirkung mehr für die außerhalb liegenden Flächen zu.
Sofern daher der Flächennutzungsplan keine Flächen für Windkraftanlagen mit Konzentrationswirkung darstellt, sind grundsätzlich in allen Außenbereichslagen Windkraftanlagen privilegiert zulässig.
Es ist daher nicht nur Wunsch der Gemeinde Bartholomä, sondern auch aller Kommunen innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein, eine Steuerung der Konzentrationszonen auf der Ebene des Flächennutzungsplanes vorzunehmen und hierzu den Flächennutzungsplan zu ändern.
Mit Beschluss der Verbandsversammlung vom Dezember 2011 wurde dazu ein entsprechender Aufstellungsbeschluss zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. In der nun anstehenden Sitzung der Verbandsversammlung am 25.10.2012 sollen die weiteren Beschlüsse gefasst werden. Insbesondere geht es um eine Standortentscheidung. Während der Standort „Falkenberg“ grundsätzlich unstrittig ist, gibt es innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft unterschiedliche Auffassungen über die Darstellung eines Raums „Utzenberg“ (Gemarkung Heubach). In der Verbandsversammlung im März 2012 wurde diesbezüglich noch keine Entscheidung getroffen werden; es wurde lediglich die Verwaltung beauftragt, weitere Sachinformationen zu beschaffen:
- Die Naturschutzverbände stellen fest, dass vor allem der Utzenberg mitten im Vogelzugverdichtungsraum Essingen-Lauterburg-Degenfeld-Donzdorf liegt. Dieser Zugverdichtungsraum erreiche Dimensionen ähnlich dem Randecker Maar. Auch am Falkenberg wäre von starken Vogelzugverdichtungen auszugehen.
- Auch die untere Naturschutzbehörde weist auf das Vorkommen verschiedener Windkraft empfindlicher Vogel- und Fledermausarten hin. Bezüglich des im Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Kaltes Feld bis Rosenstein“ liegenden Suchraums „Utzenberg“ vertritt die untere Naturschutzbehörde die Auffassung, dass Windenergieanlagen in diesem Bereich dem Schutzzweck des Gebiets zuwider laufen. Auch eine Befreiung käme für diesen großflächigen Eingriff nicht in Betracht.

Es gibt am Utzenberg eine ganze Reihe von landschaft- und naturschutzrechtlichen Belangen, die derzeit nicht überwunden und ausgeräumt werden können.

B. Beratung und Beschlussfassung
Auf die Nachfrage aus der Mitte des Gremiums erklärte der Bürgermeister, dass mit der Ausweisung eines Gebietes am Utzenberg eine weitere Belastung auf unseren staatlich anerkannten Erholungsort zukommen würde. Da in diesem Fall auch die Gemeinde Essingen, wie auch ein weiterer Grundstückseigentümer im Gebiet Utzenberg Windräder errichten wollten, sei daher mit einem großen weiteren Windvorranggebiet zu rechnen. Die Gefahr der „Einspargelung“ durch mehrere Windvorranggebiete sei real.
Mit einer Gegenstimme beauftragte sodann der Gemeinderat die Vertreter in der Verbandsversammlung, die Jahresrechnung 2011 zu billigen, und der weiteren Überprüfung zur Darstellung einer Konzentrationszone für Windkraft am Falkenberg grundsätzlich zuzustimmen, während eine weitere Überprüfung des Utzenberg für Windkraft abgelehnt wird.
  1. Projektanträge nach dem europäischen Förderprogramm „LEADER“
    a.) Gymwelt Bartholomä
    b.) Entwicklungsstrategie Bartholomä
    c.) Barrierefreie Wege und Verbindungen – Fortsetzungsantrag
6.1. Gymwelt Bartholomä
A. Sachverhalt
Bekanntlich unterstützt die Europäische Union über das LEADER-Förderprogramm in einer zeitlich begrenzten Sonderförderung bestimmte Themenbereiche zu einem Fördersatz von 75 % der investiven Netto-Gesamtkosten.
Im Rahmen des LEADER-Projektes wird auch das Thema „Gesundheitsprävention“ grundsätzlich gefördert.
Unter dem Projektnamen „Gymwelt Bartholomä“ sollen nun einzelne Bausteine im Sinne dieser Gesundheitsprävention bei der LEADER-Stelle beantragt werden. Zum Einen handelt es sich um einen „Fitness-Parcour“, zum weiteren als Baustein um einen neuartigen X-Co-Trail, der zwei Stecken beinhaltet: eine größere Route ((9,95 km) mit Start und Ziel am Sport- und Bildungszentrum und eine kleinere Strecke mit Start und Ziel an der TSV-Halle/Sportgelände im Schopf.
Der Bartholomäer LEADER-Arbeitskreis hat in seiner Vorbesprechung am 20.08.2012 beide Projekt-Bausteine positiv befürwortet und die Verwaltung/STB gebeten, die Zuschussanträge inhaltlich auszuarbeiten.
Für die Realisierung dieser beiden Bausteine wird mit Gesamtkosten von 70.000 € gerechnet; die Gemeinde erwartet einen Zuschuss in Höhe von 44.117,65 €, so dass unter Abzug der Beteiligung Dritter ein Anteil der Gemeinde in Höhe von 12.382,35 € zur Eigenfinanzierung verbleibt.
B. Beratung und Beschlussfassung
Zu dem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Kuhn den Vertreter des Schwäbischen Turnerbundes (STB) Herrn Hans-Jürgen Künneth, der die beiden Projekte darlegte.
Nach weiterer kurzer Beratung und Diskussion beauftragte der Gemeinderat einstimmig die Verwaltung, den Zuschussantrag für den „Fitnessparcour“ und den „X-Co-Trail“ zu stellen.

6.2. Entwicklungsstrategie Bartholomä
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat Bartholomä beabsichtigt, eine Entwicklungsstrategie Bartholomä in Auftrag geben zu wollen.
Hierzu besteht grundsätzlich über das europäische Förderprogramm „LEADER“ die Möglichkeit, einen Zuschussantrag auf Bewilligung dieser Entwicklungsstrategie zu stellen. Bei Gesamtkosten des Projektes von rund 45.000 € und einem Finanzierungsanteil der Europäischen Union bei diesem kommunalen Projekt mit 55 % rechnet die Gemeindeverwaltung mit 20.798,32 € an Zuschüssen. Die Gemeinde Bartholomä übernimmt als Projektträgerin damit einen Eigenanteil von 24.201,68 €.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat den Zuschussantrag für die Entwicklungsstrategie Bartholomä einzureichen.

6.3. Barrierefreie Wege und Verbindungen – Fortsetzungsantrag
A. Sachverhalt
Für das LEADER-Projekt „Barrierefreie Wege für Kinder und Senioren, Schaffung barrierefreier Wege und Bordsteinabsenkungen“ hat die Gemeinde Bartholomä einen Zuwendungsbescheid durch „LEADER“ erhalten.
Aufgrund der intensiven Gespräche mit den Anwohnern und einer einberufenen Sitzung Bartholomäer Bürgerinnen und Bürger in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung Schwäbisch Gmünd und der dortigen Bürger-„Aktion Netzwerk Schwäbisch Gmünd“ (barrierefreie Stadt) hat es Änderungen innerhalb des Projektes gegeben:

6.3.1. Querungshilfe Landesstraße
So soll im westlichen Bereich des Wohngebietes beim Baronenbergweg die fußläufige Verbindung im Sinne der Barrierefreiheit verbessert werden. Derzeit führt eine fußläufige Verbindung über einen geschotterten Weg von den Wohnlagen zur Landesstraße 1162 und weiter zum Friedhof der Gemeinde. Dort soll mit der Anlegung einer Querungshilfe am westlichen Ortsrand und mit einer Asphaltierung des westlich zum Wohngebiet vorhandenen Weges eine größere Sicherheit in der fußläufigen Verbindung erreicht werden. Dieser Weg wird insbesondere von älteren Bürgerinnen und Bürger genutzt, weil er eine kurze fußläufige Verbindung zwischen dem westlichen Wohngebiet Bartholomä und dem nahe an der Ortslage Bartholomäs gelegenen Friedhof darstellt.
Für die Anlegung der Querungshilfe und dem zusätzlichen Asphaltbelag ist mit Kosten von 46.308,86 € zu rechnen. Dafür wird ein Zuschussbetrag in Höhe von 29.186,25 € erwartet; der Eigenanteil der Gemeinde beläuft sich bei diesem Projekt demnach auf 17.122, 60 €.

6.3.2. Kasseler Sonderbord an der Bushaltestelle „Hauptstraße, Adler“
Darüber hinaus wurde in der Besprechung der Bartholomäer Bürgerinnen und Bürger mit dem Bürgeraktion Netzwerk angeregt, an der Bushaltestelle Hauptstraße ein „Kasseler Sonderbord“ einzubauen. Mit diesem Sonderbord besteht ein barrierefreier Zugang von und zu den Bussen der Buslinie der OVA. Würde nun jedoch der Kasseler Sonderbord am vorhandenen Gehweg eingebaut, so ist eine Beeinträchtigung der fußläufigen Verbindung auf dem Gehweg, und weiterhin eine „Stolperstelle“ im Zugang zur öffentlichen Gaststätte „Schwarzer Adler“ gegeben.
Daher soll das Kasseler Sonderbord eingebaut werden, unter Rückbau der bestehenden Busbucht. Die Vorteile dieser Lösung sind:
- Einbau eines Kasseler Sonderbords für den barrierefreien Zugang zu den Bussen
- Keine Beeinträchtigung der fußläufigen Gehwegverbindung
- Keine Beeinträchtigung der Zugangssituation zur öffentlichen Gaststätte
- Städtebauliche Aufwertung des Areals in der Ortsmitte, insbesondere durch weniger Asphaltflächen
- der Außenbereich der Gaststätte kann durch Vergrößerung des Biergartens, Grüngestaltung u.a. deutlich aufgewertet werden.
Die Nachteile dieser Lösung (Wegfall der Busbucht, haltender Bus auf der Hauptstraße) ist nach Ansicht der Verwaltung tragbar.
Die Gesamtkosten für den Umbau der Busbucht an der Hauptstraße betragen gemäß der Kostenschätzung des Büros Kolb 24.347,40 €; die Verwaltung rechnet mit einem Zuschuss in Höhe von 15.345 €. Der Eigenanteil der Gemeinde beträgt dabei 9.002,40 €.

B. Beratung und Beschlussfassung
In Bezug auf die Anlegung einer Querungshilfe wurde angeregt, diese in Höhe der Bushaltestelle am Ortseingang anzulegen.
Der Vorsitzende stimmte dem zu, legte jedoch dar, dass hierzu sowohl die Straßenverkehrsbehörde, wie auch die Polizei Bedenken haben und einer dortigen Anlegung widersprechen.
Bezüglich der Anlegung des Kasseler Sonderbords wurde es kritisch gesehen, dass für die Fahrgastandienung der Bus auf der Straße halte.
Der Vorsitzende wies darauf hin, dass dies nach Ansicht der Straßenverkehrsbehörde, wie auch der Polizei kein Problem darstelle.
Nach weiterer Beratung und Diskussion beschloss der Gemeinderat sodann mehrheitlich mit einer Gegenstimme, die Querungshilfe am westlichen Ortsrand zu beantragen, während bei 3 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen die Antragstellung beim Förderprogramm LEADER für den „Einbau eines Kasseler Sonderbords mit Umbau der Busbucht an der Hauptstraße“ mehrheitlich abgelehnt wurde.
  1. Förderprogramm „LEADER“
    hier: Radwegeverbindung Möhnhof und barrierefreie Wege und Verbindungen
    - Abschluss eines Ingenieurvertrages
    - Auftragsvergabe
A. Sachverhalt
Über das europäische Förderprogramm „LEADER“ erhält die Gemeinde Bartholomä die Herstellung barrierefreier Wegeverbindungen bezuschusst. Für die Planung, Ausführung mit Vergabe und Bauleitung ist die Beauftragung eines Ingenieurbüros erforderlich. Hierzu liegt vom Ingenieurbüro Kolb ein Angebot vor.
Für die Projektanträge Radweg Möhnhof und barrierefreie Wege und Verbindungen hatte der Gemeinderat im Mai die öffentliche Ausschreibung beschlossen.
Es ist festzustellen, dass aufgrund der Ausschreibung die Firma Stegmeier, Aalen mit einem Angebotspreis von 111.820,48 Euro als preisgünstigste Angebotsfirma hervorgeht.

B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig, das Ingenieurbüro Kolb mit den Ingenieurleistungen für die barrierefreie Wegeverbindungen zu beauftragen und vergab den Auftrag für die Herstellung der barrierefreie Wegeverbindungen und den Radwegebau Möhnhof an die Firma Stegmeier.
  1. Kenntnisgabe der Beschlüsse des Technischen Auschusses vom 18.09.2012
Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.09.2012 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurden:

8.1. Konkrete Festlegungen zur Außensanierung des Dorfhauses
Im Rahmen der Ortsbesichtigung hat der Technische Ausschuss konkrete Festlegungen für die Außensanierung des Dorfhauses getroffen, so die Farbauswahl des Außenanstrichs durch die Firma Malereibetrieb Schürle, Bartholomä. Darüber hinaus wurde die Verwaltung beauftragt, mit Blick auf den für Zigarettenbrand empfindlichen Außenbelag zu prüfen, ob ein Fliesenbelag für den Außentreppenbereich/Veranda technisch machbar ist.

8.2. Baugesuche
8.2.1. Neubau eines Bienenhäuschens auf Grundstück Flurstück 1018/3, Möhnhof
Für die Errichtung eines Bienenhäuschens in den Grundmaßen 4 m x 2,40 m wurde ein Bauantrag eingereicht. Der Technische Ausschuss hat hier nach kurzer Beratung einstimmig das kommunale Einvernehmen dazu erteilt.

8.2.2. Erstellung eines Hundezwingers auf Grundstück Flurstück 23, Lauterburger Straße
Für den erstellten Hundezwinger wurde ein Bauantrag eingereicht. Nach entsprechender Beratung und Diskussion hat der Gemeinderat einstimmig dazu das kommunale Einvernehmen erteilt.

8.2.3. Förderprogramm LEADER; Radwegeverbindung Möhnhof und barrierefreie Wege und Verbindungen
Für das LEADER-Projekt „Radwegeverbindung Möhnhof“ hat der Technische Ausschuss einstimmig beschlossen, das Ingenieurbüro Kolb für die ingenieurtechnische Betreuung zu beauftragen.
  1. Bekanntgaben/Verschiedenes
- Sanierung L 1221
Bürgermeister Kuhn informierte über die beginnende Teilsanierung der Landesstraße 1221 durch das Land Baden-Württemberg zwischen Böhmenkirch und Böhmenkirch-Heidhöfe. Er bemängelte, dass das Land aufgrund der bekannten Kröten- und Fröschewanderung im Rötenbach immer noch keinen Straßensanierungsplan aufgestellt habe. Die Gemeinde halte an ihrer Forderung einer dringenden und überfälligen Sanierung der Landesstraße fest.

- Einrichtung einer Krippengruppe im Kindergarten „Marktwiese“
Dazu berichtete der Vorsitzende, dass der Zuschussantrag für den Umbau zur Kinderkrippe sei beim Land eingereicht wurde. Die Baukosten belaufen sich auf knapp 60.000,--€ Eine Elterninformation habe zudem am 25.09. stattgefunden. Sofern nun eine ausreichende Anzahl unter 3-jähriger Kinder verbindlich für die Kinderkrippe angemeldet werde, werde die Einrichtung zum 01.03.2013 auch starten, so der Bürgermeister.

- Lehrerdeputate an der Laubenhartschule
Für den Pflichtbereich seien die Lehrerstunden/-stellen an der Laubenhartschule ausreichend, während für den Ergänzungsbereich Schulleiter Karl-Heinz Hägele mitgeteilt habe, dass in diesem Jahr keine Zuweisung erfolgt sei. Weiterhin plane die Laubenhartschule für die aktive Pausengestaltung den westlichen Bereich der Marktwiese für Ballspiele, insbesondere Fußball, zu nutzen.

- Sachstand Petition gegen Außenbereichsatzung
Im Ausschuss des Landtages sei bezüglich der eingelegten Petition noch keine Entscheidung in Sicht, so der Bürgermeister.
  1. Anfragen der Gemeinderäte
Die Anfragen der Gemeinderäte richteten sich zu den nachfolgenden Punkten:

Zeitplan für die Entwicklungsstrategie Bartholomä

Übersicht der Abmangelbeteiligung der Gemeinde an den Kindergärten

Finanzierung der Ganztagesbetreuung, insbesondere Mittagessenangebot

Abgestellte Fahrzeuge auf privatem Grundstück Heubacher Straße/Im Schopf
Ende der öffentlichen Sitzung um 21.10 Uhr.
Eine nichtöffentliche Sitzung mit 4 Tagesordnungspunkten schloss sich an.
 
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