Aus dem Gemeinderat
Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 7. November 2012
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 9 Gemeinderäte
Beginn der Sitzung um 18.30 Uhr
Ende der Sitzung um 20.30 Uhr
Zuhörer: 3
 
  1. Einrichtung einer Kinderkrippe im Kindergarten „Marktwiese“
    - Beauftragung der Umbaumaßnahmen
    - Abschluss eines Trägervertrages mit der Ev. Kirchengemeinde
A. Sachverhalt
Für die Einrichtung einer Krippengruppe kann der leer stehende Teil des Kindergartengebäudes „Marktwiese“ umgebaut werden und die Betreuung der unter 3-jährigen Kinder dort stattfinden. Um den Bedarf für eine geplante Einrichtung der Krippengruppe konkret zu klären, fand im September ein Informationsgespräch mit allen interessierten Eltern statt. Die Eltern haben die geplante Krippengruppe sehr begrüßt. Ausgesprochen haben sie sich für eine Betreuungszeit ihrer Kinder von ca. 7 Uhr – ca. 13 Uhr.
In der geplanten Krippe können insgesamt 10 Kinder Aufnahme finden. Aufgrund der konkreten Anmeldungen geht die Gemeindeverwaltung davon aus, dass die Einrichtung mit ihrem Beginn auch gleich mit 10 Kindern starten wird. Im noch laufenden Kindergartenjahr 2012/2013 können somit in Bartholomä sowohl alle Kinder ab vollendetem 3. Lebensjahr aufgenommen werden, als auch, dass die jetzt artikulierten und nachgefragte Aufnahme für unter 3-jährige Kinder – verteilt auf die geplante Kinderkrippe und die altersgemischten Gruppen in den bestehenden Einrichtungen – erfüllt werden kann.
Für die notwendige Umbaumaßnahme im Gebäude „Marktwiese“ wurde von der Gemeindeverwaltung ein Zuschussantrag nach dem Investitionsprogramm des Bundes gestellt. Für den Umbau und die Ausstattung wird mit Kosten von rund 56.000 €, bei einem zu erwartenden  Zuschuss von knapp 40.000,--€ gerechnet.
Konkrete Angebote für die Umbaumaßnahme für die notwendigen Tischlerarbeiten, die Gestaltung des Außenbereiches (Zaunanlage), Sanitär- und Elektroarbeiten wurden von der Verwaltung eingeholt.
Es ist begrüßenswert, dass die Ev. Kirchengemeinde sich bereiterklärt, die Trägerschaft der Kinderkrippe zu übernehmen. Wegen des Betriebes und insbesondere wegen der Förderung des Kindergartens ist daher ein „Trägervertrag“ mit der Kirchengemeinde erforderlich, der das Rechtsverhältnis der Trägerschaft regelt. Wesentlicher Inhalt des Vertrages ist, dass die Gemeinde den verbleibenden Abmangel der Einrichtung  zu 100 % übernimmt. Zugleich erhält die Kirchengemeinde für die verwaltungsgemäße Führung und Leitung des Kindergartens zusätzlich eine Verwaltungskostenpauschale von 3 % der Personal- und Sachausgaben. In der Gesamtbetrachtung ist es jedoch für die Gemeinde günstiger, als wenn sie die neue Krippengruppe in eigener Zuständigkeit übernimmt. Es ergeben sich in der Führung und Leitung der neuen Gruppe durch die Kirche eine ganze Reihe von Synergien, wenn die geplante Krippengruppe – so wie die bereits bestehende Regelgruppe – in der Trägerschaft der Kirchengemeinde liegt.

B. Beratung und Beschlussfassung
Aufgrund der großen Nachfrage bei den Eltern nach Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren müsse dringend überprüft werden, ob neben den bereits bestehenden Angeboten in den altersgemischten Gruppen der Kindergärten und der jetzt geplanten Einrichtung der Kinderkrippe noch darüber hinaus ein weiterer und zusätzlicher Bedarf an Plätzen für die Kleinkinder vorhanden ist, so der Vorsitzende. Die Gemeinde wolle dem gesetzlichen Rechtsanspruch gerecht werden, auch wenn dies mit einem enormen Aufwand verbunden sei. Für die vorhandenen Krabbelgruppen (Mutter-Kind-Gruppen) werde momentan nach einer guten räumlichen Lösung gesucht.
Die Gemeinderäte stellten sodann verschiedene Verständnisfragen zur Kostenstruktur und den Zuschüssen. Die Einrichtung der Kinderkrippe mit 10 Plätzen wird nach Schätzung der Verwaltung im laufenden Betrieb ca. 110.000 €/Jahr Kosten verursachen.
Nach weiterer Beratung und Diskussion beauftragte sodann der Gemeinderat die Umbaumaßnahmen für die Einrichtung der neuen Kinderkrippe und ermächtigte die Verwaltung, in Absprache mit der pädagogischen Leitung das Spielmaterial zu besorgen. Schließlich stimmte der Gemeinderat auch dem Abschluss eines Trägervertrages mit der Ev. Kirchengemeinde Bartholomä einstimmig zu.
  1. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplanes der Region Stuttgart zur Nutzung der Windenergie
A. Sachverhalt
Der Verband der Region Stuttgart führt ebenso wie die Region Ostwürttemberg eine Teilfortschreibung zum Regionalplan zur Festlegung regionaler Vorranggebiete für die Windenergienutzung durch.
Bekanntlich ist im Entwurf der Teilfortschreibung zum Regionalplan in Ostwürttemberg eine Fläche im Unteren Wehrenfeld (Gemarkung Essingen-Lauterburg) und beim Falkenberg (Gemarkung Bartholomä) enthalten.
Angrenzend an die Gemarkung der Gemeinde Bartholomä ist hingegen im Entwurf des Regionalverbandes Stuttgart zudem eine Fläche GP 04 (Lauterstein) enthalten. Diese dort geplante Vorrangfläche umfasst derzeit 440 ha !
Im Rahmen des formellen Beteiligungsverfahrens nach Landesplanungsgesetz wurde die Gemeinde Bartholomä um eine Stellungnahme zum aktuellen Planungsstand der Teilfortschreibung für die Region Stuttgart gebeten.
Die Gemeindeverwaltung sieht die Ausweisung eines 440 ha großen Gebiets der Region Stuttgart im Bereich Lauterstein/Zwerenberg sehr kritisch.
Auf dieser großen Fläche können sehr viele Windkraftanlagen errichtet werden. Es ist momentan ein Windpark mit etwa bis zu 26 (!) Anlagen im Gespräch. Es ist zu besorgen, dass aufgrund dieser sehr großzügigen Ausweisung eines Windvorranggebietes nicht nur eine Überlastung der sensiblen Landschaft und eine Störung des für die Alb typischen Landschaftsbildes  gegeben ist, sondern auch eine starke Beeinträchtigung der Bevölkerung und der Anlieger verbunden sein wird.
Eine so deutliche Massierung von Anlagen im Bereich der Fläche GP04-Lauterstein ist zu vermeiden. Es wird gegenüber der Region Stuttgart angeregt, die Ausweisung einer Fläche auf die nur wirklich windhöffigen Gebiete festzulegen und damit insgesamt eine Reduzierung der sehr großen Fläche zu erreichen.

B. Beratung und Beschlussfassung
Mit Nachdruck sprach sich der Gemeinderat gegen die Planungen des Regionalverbandes der Region Stuttgart zu einer so großen Windvorrangfläche mit 440 ha Größe aus.
Nach Diskussion und Beratung beschloss der Gemeinderat sodann eine Stellungnahme analog der seitens der Verwaltung vorgeschlagenen Kriterien mit dem Ziel der deutlichen Reduzierung des geplanten Windvorranggebiets Lauterstein.
  1. Sanierung der Gaisgasse
    - Vorstellung der Planung
A. Sachverhalt
Die Gaisgasse stellt eine wichtige Gemeindestraße dar. Der derzeitige Ausbaustandard wurde in den 1970er Jahren nach den Anforderungen des Fahrverkehrs hergestellt. Es steht so eine technische Verkehrsanlage mit einer ca. 6,5 m breiten Fahrbahn und beidseitigem 1,5 m breitem Gehweg zur Verfügung.
Bedingt durch die Zunahme des Schwerlastverkehrs und aufgrund der langen Nutzungsdauer sind an der Straßenoberfläche erhebliche Schäden vorhanden. Der Fahrbahnbelag musste in den vergangenen Jahren mehrfach durch punktuelle Belagserneuerungen repariert werden. Eine Kompletterneuerung des Fahrbahnbelages ist daher dringend geboten.
Der Gemeinderat beschäftigt sich schon seit mehreren Jahren mit einer notwendigen Sanierung dieser Straße. Wegen der damit verbundenen sehr hohen Kosten, und mit Blick auf die Finanzierung musste jedoch die Maßnahme immer wieder zeitlich „geschoben“ werden.
Im Vorfeld der Planungen des beauftragten Ing.büro Helmut Kolb wurden auch bestehende Ver- und Entsorgungsleitungen im Straßenkörper überprüft. So ist neben der Sanierung des Straßenkörpers auch der bestehende Mischwasserkanal punktuell zu sanieren (teilweise punktuelle Aufgrabungen/teilweise Innensanierungen). Weiterhin muss die bestehende Trinkwasserleitung aufgrund ihres Alters und baulichen Zustandes (Gussleitung) mit Stemmmuffen, ca. 50 – 60 Jahre alt, erneuert werden.
Im Rahmen der Gesamtmaßnahme ist geplant, eine Vorverlegung von Rohrleitungen für Glasfaser vorzubereiten.
Mit der Sanierung der Gaisgasse verfolgt die Gemeinde über die notwendige Maßnahme hinaus zusätzlich die nachfolgenden Ziele:
- Aufwertung des Wohnumfeldes in der Ortsmitte
- Stärkung/Erhalt der Wohn-, Lebens- und Erholungsqualität im Dorf, damit Steigerung der Attraktivität der Gemeinde Bartholomä als Wohnstandort im Ländlichen Raum
- Dorftypische Gestaltung und bauliche Aufwertung der Gaisgasse
- Ökologische Betonung in der Ortsmitte
- Verbesserung der Verkehrssicherheit, Reduzierung von Emissionen durch „optische Einengung“ des Fahrbereiches.
Im Zuge der Sanierung der Gaisgasse ist geplant, im Sinne der von der Gemeinde bereits ab den Jahren 2006 durchgeführten Maßnahmen (MELAP-Konzeption 2006, vorbereitende Maßnahmen zur wohnbaulichen Nutzung in der Ortsmitte/Areal gewerbliche Brache Ginzkey 2008/ Wohnumfeldverbesserung Bereich Beckengasse 2009, Teilnahme am Förderprogramm des Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“, 2010/2011) damit auch in der Gaisgasse eine dorftypische Gestaltung vorzunehmen. Dieses wird vom Land finanziell unterstützt.
Ein wesentlicher Schwerpunkt der dörflichen Neugestaltung liegt im Anschlussbereich zur Hauptstraße. Die beiden früheren Wohngebäude Hauptstraße 31 und Hauptstraße 33 sind in einem baulich sehr schlechten, teils maroden Zustand und für Wohnzwecke nicht mehr nutzbar. Da sich beide bebaute Grundstücke im Eigentum der Gemeinde befinden, steht die Fläche für eine Neuordnung zur Verfügung.
Für diesen Anschlussbereich Gaisgasse/Hauptstraße liegen drei Varianten zur weiteren Beratung und Diskussion vor.
Die Kostenberechnung für die Gesamtmaßnahme „Sanierung Gaisgasse“ beläuft sich auf knapp 1,05 Mio. €. Davon beträgt der Anteil für den Straßenbau/Oberfläche allein 543.000 €.
Die Gemeinde hat zu diesen Kosten des Straßenbaus/Oberflächengestaltung Zuschussanträge nach dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) gestellt. Hierfür erhält die Gemeinde einen Zuschussbetrag in Höhe von 182.160 € (ELR); aus dem gestellten Zuschussantrag nach dem Ausgleichstock wurde der Gemeinde zusätzlich ein Zuschuss von 140.000 € bewilligt.

B. Beratung und Beschlussfassung
In der Sitzung gaben die Gemeinderäte einzelne Anregungen zur Planung, wobei noch keine Vorfestlegung auf die einzelnen Varianten des Anschlussbereiches Gaisgasse/Hauptstraße erfolgte.
Es wurde angeregt, eine Bürgerinformation durchzuführen, um die Anwohner und die Bürgerschaft in den Planungsprozess einzubinden und Anregungen und Hinweise zu bekommen.
So sprach sich der Gemeinderat dafür aus, zunächst eine Bürgerinformation anzuberaumen.
  1. Erneuerung der Toranlage des Feuerwehrgerätehauses, Beckengasse
A. Sachverhalt
Gemäß dem Feuerwehrgesetz hat jede Gemeinde auf ihre Kosten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Hierzu zählt auch ein Feuerwehrgerätehaus, wie die Gemeinde es in der Beckengasse unterhält.
Die bestehende Toranlage des Feuerwehrgerätehauses ist nunmehr nicht mehr zuverlässig funktionsfähig, technisch veraltet und marode. Eine weitere Reparatur (Schweißarbeiten) lohnt nicht mehr.
Es wird daher von der Verwaltung vorgeschlagen, die Toranlage zu erneuern. Hierzu hat die Freiwillige Feuerwehr in Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung zwei Angebote für die Erneuerung eingeholt.
Für die Erneuerung der Toranlagen (Lieferung und Montage) hat die günstigere Firma, die Firma Arnold GmbH, 73441 Bopfingen, einen Preis von 14.428,75 € (inkl. MwST.) angeboten. Das andere Angebot liegt bei einer Angebotssumme von 14.638,19 € (inkl. Mwst.).
Die Demontage und Entsorgung der alten Tore, wie auch die Herstellung der Unterkonstruktion und des Stromanschlusses sind nicht enthalten. Es muss mit Kosten von rd. 4.000,--€ zusätzlich gerechnet werden. Es wird davon ausgegangen, dass teilweise Eigenleistungen durch die Feuerwehr möglich sind, so dass sich diese genannten zusätzlichen Kosten reduzieren.

B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Beratung beauftragte der Gemeinderat einstimmig die Firma Arnold GmbH mit dem Einbau der neuen Toranlage zum Angebotspreis, zzgl. der Herstellung der Unterkonstruktion.
  1. Erschließungsanlage „Hirschrain“
    - Abschnittsbildung
A. Sachverhalt
Die Erschließungsanlage „Hirschrain“ liegt im Geltungsbereich der Bebauungspläne „Hirschrain“ und „Hirschrain, 1.Änderung“.
Da es sich nicht um eine historische oder vorhandene Straße handelt, müssen nach der erstmaligen endgültigen Herstellung entsprechend der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Bartholomä und den gesetzlichen Bestimmungen Erschließungsbeiträge erhoben werden. Hierüber hat die Gemeinde kein Ermessen. Einige Grundstückseigentümer haben bereits Ablösevereinbarungen über den Erschließungsbeitrag abgeschlossen. Bei den anderen Eigentümern wurden keine Vorauszahlungen erhoben.
Im Anschluss an die Erschließungsanlage Hirschrain plant die Gemeinde das neue Baugebiet Hirschrain-Nord zu verwirklichen.
Damit die Kosten für den Teil des Hirschrains, der im Geltungsbereich der Bebauungspläne Hirschrain sowie Hirschrain 1. Änderung und Erweiterung je extra abgerechnet werden können, ist ein Beschluss über die Abschnittsbildung erforderlich.

B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Aussprache stimmte der Gemeinderat einstimmig der vorgeschlagenen Abschnittsbildung zu.
  1. Kenntnisgabe der Beschlüsse des Technischen Ausschusses und des Ausschusses für Soziale Angelegenheiten
Der Technische Ausschuss hat in seiner Sitzung am 30.10.2012, der Ausschuss für Soziale Angelegenheiten in öffentlicher Sitzung am 31.10.2012, die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die zur Kenntnis gegeben wurden:

6.1.Technischer Ausschuss
6.1.1.Baugesuche
a.) Bauvoranfrage: Neubau eines 2-geschossigen Einfamilienhauses mit Walmdach und einer Doppelgarage, Grundstück Flst. 98, Hauptstraße
Zu der Bauvoranfrage hat der Technische Ausschuss einstimmig das kommunale Einvernehmen erteilt und festgestellt, dass die Erschließung des Vorhabens gesichert ist.
b.) Einbau eines Fensters im Erdgeschoss, Grundstück Flst. 151/2, Gaisgasse
Hierzu hat der Technische Ausschuss dem Vorhaben zugestimmt.
c.) Anbau eines Wintergartens an das bestehende Gebäude auf Grundstück Flst. 536, Kolmannsweg
Der Bauherr beantragt eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wegen des geplanten Anbaus eines Wintergartens. Da die Befreiung untergeordnet ist und das Vorhaben städtebaulich vertretbar ist, hat der Technische Ausschuss einstimmig das kommunale Einvernehmen erteilt.
6.1.2. Ersatzbeschaffung Notstromaggregat Freiwillige Feuerwehr
Für die Ersatzbeschaffung des notwendigen Notstromaggregats der Freiwilligen Feuerwehr hat der Technische Ausschuss einstimmig das preisgünstigste Angebot - die Firma Albert Ziegler GmbH & Co.KG zum Angebotspreis von 5.896,10 € (inkl. MwSt.) - beauftragt.

6.2. Ausschuss für Soziale Angelegenheiten
Der Ausschuss für Soziale Angelegenheiten hat sich in öffentlicher Sitzung am 31.10.2012 mit den nachfolgenden Tagesordnungspunkten befasst:
6.2.1. Ganztagesbetreuung an der Laubenhartschule
Da mehrere Kindern (inzwischen mehr als 20 in der Ganztagesbetreuung angemeldet sind, und darüber hinaus viele Kinder die 10-er Karte in Anspruch nehmen, hat der Ausschuss für Soziale Angelegenheiten zugestimmt, dass sofern in der Betreuung mehr als 12 Kinder gleichzeitig anwesend sind, eine zweite Betreuungskraft für die Betreuung eingesetzt wird; das gleiche gilt bei der Ausgabe des Mittagessens bei Anlieferung. Weiterhin hat der Ausschuss zugestimmt, dass als Ausweichmöglichkeit der frühere Raum der Kernzeitbetreuung genommen werden kann. Weiterhin hat der Ausschuss beschlossen, für die weitere Verbesserung eines flexiblen  Angebots der nachmittäglichen Betreuung eine „Betreuungskarte“ einzuführen und hierfür ein Entgelt von 40 € (bei einer 10-maligen Betreuung) zu erheben.
6.2.2. Einrichtung einer Kinderkrippe im Kindergarten „Marktwiese“
Der Ausschuss für Soziale Angelegenheiten hat den Tagesordnungspunkt „Einrichtung einer Kinderkrippe“ vorberaten und einzelne Anregungen für die Umsetzung gegeben.
6.2.3. Durchführung der Seniorenadventsfeier
Die Seniorenadventsfeier wurde erstmals Mitte der 1960er durchgeführt und seitdem jährlich in der Gemeinde gefeiert. Der Ausschuss für Soziale Angelegenheiten hat bezgl. der Durchführung und des Programms Anregungen gegeben, so soll wegen der steigenden Anzahl der Besucher u.a. die Seniorenadventsfeier grundsätzlich in der TSV-Halle durchgeführt werden.
  1. Bekanntgaben/Verschiedenes
a.) Auslieferungstermin für das Feuerwehrfahrzeug HLF10/6
Der Bürgermeister gab bekannt, dass nach dem momentanen Sachstand, die Ersatzbeschaffung (HLF 10/6) für das Feuerlöschfahrzeug LF8 voraussichtlich noch im Dezember ausgeliefert werden könne.
b.) Besprechung mit den Vereinen zur Bewirtschaftung am Roßtag
Besprechungstermin am Dienstag, 13.11.2012.
c.) Petition gegen die Außenbereichsatzung
Der Vorsitzende gab bekannt, dass der Landtag voraussichtlich am 15. November eine Entscheidung zu der privaten Petition treffe.
d.) Volkstrauertag am Sonntag, 18.11.2012
e.) Sitzungsplan des Gemeinderates und seiner Ausschüsse – Terminplanung und Klausursitzung 2013
Ende der öffentlichen Sitzung um 20.30 Uhr.
Eine nichtöffentliche Sitzung mit vier Tagesordnungspunkten schloss sich an.
 
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