| Aus dem Gemeinderat |
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Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am
7. November 2012
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Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 9 Gemeinderäte
Beginn der Sitzung um 18.30 Uhr
Ende der Sitzung um 20.30 Uhr
Zuhörer: 3
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- Einrichtung einer Kinderkrippe im Kindergarten „Marktwiese“
- Beauftragung der Umbaumaßnahmen - Abschluss eines Trägervertrages mit der Ev. Kirchengemeinde
A. Sachverhalt
Für die Einrichtung einer Krippengruppe kann der leer stehende Teil
des Kindergartengebäudes „Marktwiese“ umgebaut werden und die
Betreuung der unter 3-jährigen Kinder dort stattfinden. Um den Bedarf
für eine geplante Einrichtung der Krippengruppe konkret zu klären,
fand im September ein Informationsgespräch mit allen interessierten
Eltern statt. Die Eltern haben die geplante Krippengruppe sehr
begrüßt. Ausgesprochen haben sie sich für eine Betreuungszeit ihrer
Kinder von ca. 7 Uhr – ca. 13 Uhr.
In der geplanten Krippe können insgesamt 10 Kinder Aufnahme finden. Aufgrund der konkreten
Anmeldungen geht die Gemeindeverwaltung davon aus, dass die
Einrichtung mit ihrem Beginn auch gleich mit 10 Kindern starten wird.
Im noch laufenden Kindergartenjahr 2012/2013 können somit in
Bartholomä sowohl alle Kinder ab vollendetem 3. Lebensjahr aufgenommen
werden, als auch, dass die jetzt artikulierten und nachgefragte
Aufnahme für unter 3-jährige Kinder – verteilt auf die geplante
Kinderkrippe und die altersgemischten Gruppen in den bestehenden
Einrichtungen – erfüllt werden kann.
Für die notwendige Umbaumaßnahme im Gebäude „Marktwiese“ wurde von der Gemeindeverwaltung ein
Zuschussantrag nach dem Investitionsprogramm des Bundes gestellt. Für
den Umbau und die Ausstattung wird mit Kosten von rund 56.000 €, bei
einem zu erwartenden Zuschuss von knapp 40.000,--€ gerechnet.
Konkrete Angebote für die Umbaumaßnahme für die notwendigen
Tischlerarbeiten, die Gestaltung des Außenbereiches (Zaunanlage),
Sanitär- und Elektroarbeiten wurden von der Verwaltung eingeholt.
Es ist begrüßenswert, dass die Ev. Kirchengemeinde sich bereiterklärt,
die Trägerschaft der Kinderkrippe zu übernehmen. Wegen des Betriebes
und insbesondere wegen der Förderung des Kindergartens ist daher ein
„Trägervertrag“ mit der Kirchengemeinde erforderlich, der das
Rechtsverhältnis der Trägerschaft regelt. Wesentlicher Inhalt des
Vertrages ist, dass die Gemeinde den verbleibenden Abmangel der
Einrichtung zu 100 % übernimmt. Zugleich erhält die Kirchengemeinde
für die verwaltungsgemäße Führung und Leitung des Kindergartens
zusätzlich eine Verwaltungskostenpauschale von 3 % der Personal- und
Sachausgaben. In der Gesamtbetrachtung ist es jedoch für die Gemeinde
günstiger, als wenn sie die neue Krippengruppe in eigener
Zuständigkeit übernimmt. Es ergeben sich in der Führung und Leitung
der neuen Gruppe durch die Kirche eine ganze Reihe von Synergien, wenn
die geplante Krippengruppe – so wie die bereits bestehende Regelgruppe
– in der Trägerschaft der Kirchengemeinde liegt.
B. Beratung und Beschlussfassung
Aufgrund der großen Nachfrage bei den Eltern nach Betreuungsplätzen
für Kinder unter 3 Jahren müsse dringend überprüft werden, ob neben
den bereits bestehenden Angeboten in den altersgemischten Gruppen der
Kindergärten und der jetzt geplanten Einrichtung der Kinderkrippe noch
darüber hinaus ein weiterer und zusätzlicher Bedarf an Plätzen für die
Kleinkinder vorhanden ist, so der Vorsitzende. Die Gemeinde wolle dem
gesetzlichen Rechtsanspruch gerecht werden, auch wenn dies mit einem
enormen Aufwand verbunden sei. Für die vorhandenen Krabbelgruppen
(Mutter-Kind-Gruppen) werde momentan nach einer guten räumlichen
Lösung gesucht.
Die Gemeinderäte stellten sodann verschiedene
Verständnisfragen zur Kostenstruktur und den Zuschüssen. Die
Einrichtung der Kinderkrippe mit 10 Plätzen wird nach Schätzung der
Verwaltung im laufenden Betrieb ca. 110.000 €/Jahr Kosten verursachen.
Nach weiterer Beratung und Diskussion beauftragte sodann der
Gemeinderat die Umbaumaßnahmen für die Einrichtung der neuen
Kinderkrippe und ermächtigte die Verwaltung, in Absprache mit der
pädagogischen Leitung das Spielmaterial zu besorgen. Schließlich
stimmte der Gemeinderat auch dem Abschluss eines Trägervertrages mit
der Ev. Kirchengemeinde Bartholomä einstimmig zu.
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- Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplanes der Region Stuttgart zur Nutzung der Windenergie
A. Sachverhalt
Der Verband der Region Stuttgart führt ebenso wie die Region
Ostwürttemberg eine Teilfortschreibung zum Regionalplan zur Festlegung
regionaler Vorranggebiete für die Windenergienutzung durch.
Bekanntlich ist im Entwurf der Teilfortschreibung zum Regionalplan in
Ostwürttemberg eine Fläche im Unteren Wehrenfeld (Gemarkung
Essingen-Lauterburg) und beim Falkenberg (Gemarkung Bartholomä) enthalten.
Angrenzend an die Gemarkung der Gemeinde Bartholomä ist
hingegen im Entwurf des Regionalverbandes Stuttgart zudem eine Fläche
GP 04 (Lauterstein) enthalten. Diese dort geplante Vorrangfläche
umfasst derzeit 440 ha !
Im Rahmen des formellen Beteiligungsverfahrens nach Landesplanungsgesetz wurde die Gemeinde
Bartholomä um eine Stellungnahme zum aktuellen Planungsstand der
Teilfortschreibung für die Region Stuttgart gebeten.
Die Gemeindeverwaltung sieht die Ausweisung eines 440 ha großen Gebiets
der Region Stuttgart im Bereich Lauterstein/Zwerenberg sehr kritisch.
Auf dieser großen Fläche können sehr viele Windkraftanlagen errichtet
werden. Es ist momentan ein Windpark mit etwa bis zu 26 (!) Anlagen im
Gespräch. Es ist zu besorgen, dass aufgrund dieser sehr großzügigen
Ausweisung eines Windvorranggebietes nicht nur eine Überlastung der
sensiblen Landschaft und eine Störung des für die Alb typischen
Landschaftsbildes gegeben ist, sondern auch eine starke
Beeinträchtigung der Bevölkerung und der Anlieger verbunden sein wird.
Eine so deutliche Massierung von Anlagen im Bereich der Fläche
GP04-Lauterstein ist zu vermeiden. Es wird gegenüber der Region
Stuttgart angeregt, die Ausweisung einer Fläche auf die nur wirklich
windhöffigen Gebiete festzulegen und damit insgesamt eine Reduzierung
der sehr großen Fläche zu erreichen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Mit Nachdruck sprach sich der Gemeinderat gegen die Planungen des
Regionalverbandes der Region Stuttgart zu einer so großen Windvorrangfläche mit 440 ha Größe aus.
Nach Diskussion und Beratung beschloss der Gemeinderat sodann eine Stellungnahme analog der seitens
der Verwaltung vorgeschlagenen Kriterien mit dem Ziel der deutlichen
Reduzierung des geplanten Windvorranggebiets Lauterstein.
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- Sanierung der Gaisgasse
- Vorstellung der Planung
A. Sachverhalt
Die Gaisgasse stellt eine wichtige Gemeindestraße dar. Der derzeitige
Ausbaustandard wurde in den 1970er Jahren nach den Anforderungen des
Fahrverkehrs hergestellt. Es steht so eine technische Verkehrsanlage
mit einer ca. 6,5 m breiten Fahrbahn und beidseitigem 1,5 m breitem
Gehweg zur Verfügung.
Bedingt durch die Zunahme des Schwerlastverkehrs und aufgrund der langen Nutzungsdauer sind an der
Straßenoberfläche erhebliche Schäden vorhanden. Der Fahrbahnbelag
musste in den vergangenen Jahren mehrfach durch punktuelle
Belagserneuerungen repariert werden. Eine Kompletterneuerung des
Fahrbahnbelages ist daher dringend geboten.
Der Gemeinderat beschäftigt sich schon seit mehreren Jahren mit einer notwendigen
Sanierung dieser Straße. Wegen der damit verbundenen sehr hohen
Kosten, und mit Blick auf die Finanzierung musste jedoch die Maßnahme
immer wieder zeitlich „geschoben“ werden.
Im Vorfeld der Planungen des beauftragten Ing.büro Helmut Kolb wurden auch bestehende Ver- und
Entsorgungsleitungen im Straßenkörper überprüft. So ist neben der
Sanierung des Straßenkörpers auch der bestehende Mischwasserkanal
punktuell zu sanieren (teilweise punktuelle Aufgrabungen/teilweise
Innensanierungen). Weiterhin muss die bestehende Trinkwasserleitung
aufgrund ihres Alters und baulichen Zustandes (Gussleitung) mit
Stemmmuffen, ca. 50 – 60 Jahre alt, erneuert werden.
Im Rahmen der Gesamtmaßnahme ist geplant, eine Vorverlegung von Rohrleitungen für
Glasfaser vorzubereiten.
Mit der Sanierung der Gaisgasse verfolgt die Gemeinde über die notwendige Maßnahme
hinaus zusätzlich die nachfolgenden Ziele:
- Aufwertung des Wohnumfeldes in der Ortsmitte
- Stärkung/Erhalt der Wohn-, Lebens- und Erholungsqualität im Dorf, damit Steigerung
der Attraktivität der Gemeinde Bartholomä als Wohnstandort im Ländlichen Raum
- Dorftypische Gestaltung und bauliche Aufwertung der Gaisgasse
- Ökologische Betonung in der Ortsmitte
- Verbesserung der Verkehrssicherheit, Reduzierung von Emissionen durch „optische Einengung“ des Fahrbereiches.
Im Zuge der Sanierung der Gaisgasse ist geplant, im Sinne der von der Gemeinde bereits ab den
Jahren 2006 durchgeführten Maßnahmen (MELAP-Konzeption 2006,
vorbereitende Maßnahmen zur wohnbaulichen Nutzung in der
Ortsmitte/Areal gewerbliche Brache Ginzkey 2008/
Wohnumfeldverbesserung Bereich Beckengasse 2009, Teilnahme am
Förderprogramm des Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
„Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“, 2010/2011) damit auch in
der Gaisgasse eine dorftypische Gestaltung vorzunehmen. Dieses wird
vom Land finanziell unterstützt.
Ein wesentlicher Schwerpunkt der dörflichen Neugestaltung liegt im Anschlussbereich zur Hauptstraße.
Die beiden früheren Wohngebäude Hauptstraße 31 und Hauptstraße 33 sind
in einem baulich sehr schlechten, teils maroden Zustand und für
Wohnzwecke nicht mehr nutzbar. Da sich beide bebaute Grundstücke im
Eigentum der Gemeinde befinden, steht die Fläche für eine Neuordnung
zur Verfügung.
Für diesen Anschlussbereich Gaisgasse/Hauptstraße
liegen drei Varianten zur weiteren Beratung und Diskussion vor.
Die Kostenberechnung für die Gesamtmaßnahme „Sanierung Gaisgasse“ beläuft
sich auf knapp 1,05 Mio. €. Davon beträgt der Anteil für den
Straßenbau/Oberfläche allein 543.000 €.
Die Gemeinde hat zu diesen Kosten des Straßenbaus/Oberflächengestaltung Zuschussanträge nach dem
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) gestellt. Hierfür erhält
die Gemeinde einen Zuschussbetrag in Höhe von 182.160 € (ELR); aus dem
gestellten Zuschussantrag nach dem Ausgleichstock wurde der Gemeinde
zusätzlich ein Zuschuss von 140.000 € bewilligt.
B. Beratung und Beschlussfassung
In der Sitzung gaben die Gemeinderäte einzelne Anregungen zur
Planung, wobei noch keine Vorfestlegung auf die einzelnen Varianten
des Anschlussbereiches Gaisgasse/Hauptstraße erfolgte.
Es wurde angeregt, eine Bürgerinformation durchzuführen, um die Anwohner und
die Bürgerschaft in den Planungsprozess einzubinden und Anregungen und
Hinweise zu bekommen.
So sprach sich der Gemeinderat dafür aus, zunächst eine Bürgerinformation anzuberaumen.
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- Erneuerung der Toranlage des Feuerwehrgerätehauses, Beckengasse
A. Sachverhalt
Gemäß dem Feuerwehrgesetz hat jede Gemeinde auf ihre Kosten eine den
örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr
aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Hierzu zählt auch ein
Feuerwehrgerätehaus, wie die Gemeinde es in der Beckengasse unterhält.
Die bestehende Toranlage des Feuerwehrgerätehauses ist nunmehr nicht
mehr zuverlässig funktionsfähig, technisch veraltet und marode. Eine
weitere Reparatur (Schweißarbeiten) lohnt nicht mehr.
Es wird daher von der Verwaltung vorgeschlagen, die Toranlage zu erneuern. Hierzu
hat die Freiwillige Feuerwehr in Zusammenarbeit mit der
Gemeindeverwaltung zwei Angebote für die Erneuerung eingeholt.
Für die Erneuerung der Toranlagen (Lieferung und Montage) hat die günstigere
Firma, die Firma Arnold GmbH, 73441 Bopfingen, einen Preis von
14.428,75 € (inkl. MwST.) angeboten. Das andere Angebot liegt bei
einer Angebotssumme von 14.638,19 € (inkl. Mwst.).
Die Demontage und Entsorgung der alten Tore, wie auch die Herstellung der
Unterkonstruktion und des Stromanschlusses sind nicht enthalten. Es
muss mit Kosten von rd. 4.000,--€ zusätzlich gerechnet werden. Es wird
davon ausgegangen, dass teilweise Eigenleistungen durch die Feuerwehr
möglich sind, so dass sich diese genannten zusätzlichen Kosten
reduzieren.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Beratung beauftragte der Gemeinderat einstimmig die Firma
Arnold GmbH mit dem Einbau der neuen Toranlage zum Angebotspreis,
zzgl. der Herstellung der Unterkonstruktion.
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- Erschließungsanlage „Hirschrain“
- Abschnittsbildung
A. Sachverhalt
Die Erschließungsanlage „Hirschrain“ liegt im Geltungsbereich der
Bebauungspläne „Hirschrain“ und „Hirschrain, 1.Änderung“.
Da es sich nicht um eine historische oder vorhandene Straße handelt, müssen nach
der erstmaligen endgültigen Herstellung entsprechend der
Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Bartholomä und den
gesetzlichen Bestimmungen Erschließungsbeiträge erhoben werden.
Hierüber hat die Gemeinde kein Ermessen. Einige Grundstückseigentümer
haben bereits Ablösevereinbarungen über den Erschließungsbeitrag
abgeschlossen. Bei den anderen Eigentümern wurden keine
Vorauszahlungen erhoben.
Im Anschluss an die Erschließungsanlage Hirschrain plant die Gemeinde das neue
Baugebiet Hirschrain-Nord zu verwirklichen.
Damit die Kosten für den Teil des Hirschrains, der im
Geltungsbereich der Bebauungspläne Hirschrain sowie Hirschrain 1.
Änderung und Erweiterung je extra abgerechnet werden können, ist ein
Beschluss über die Abschnittsbildung erforderlich.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Aussprache stimmte der Gemeinderat einstimmig der
vorgeschlagenen Abschnittsbildung zu.
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- Kenntnisgabe der Beschlüsse des Technischen Ausschusses und des Ausschusses für Soziale Angelegenheiten
Der Technische Ausschuss hat in seiner Sitzung am 30.10.2012, der Ausschuss für Soziale Angelegenheiten in öffentlicher Sitzung am 31.10.2012,
die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die zur Kenntnis gegeben wurden:
6.1.Technischer Ausschuss
6.1.1.Baugesuche
a.) Bauvoranfrage: Neubau eines 2-geschossigen Einfamilienhauses mit Walmdach und einer Doppelgarage, Grundstück Flst. 98, Hauptstraße
Zu der Bauvoranfrage hat der Technische Ausschuss einstimmig das kommunale Einvernehmen
erteilt und festgestellt, dass die Erschließung des Vorhabens gesichert ist.
b.) Einbau eines Fensters im Erdgeschoss, Grundstück Flst. 151/2, Gaisgasse
Hierzu hat der Technische Ausschuss dem Vorhaben zugestimmt.
c.) Anbau eines Wintergartens an das bestehende Gebäude auf Grundstück Flst. 536, Kolmannsweg
Der Bauherr beantragt eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
wegen des geplanten Anbaus eines Wintergartens. Da die Befreiung
untergeordnet ist und das Vorhaben städtebaulich vertretbar ist, hat
der Technische Ausschuss einstimmig das kommunale Einvernehmen erteilt.
6.1.2. Ersatzbeschaffung Notstromaggregat Freiwillige Feuerwehr
Für die Ersatzbeschaffung des notwendigen Notstromaggregats
der Freiwilligen Feuerwehr hat der Technische Ausschuss einstimmig das
preisgünstigste Angebot - die Firma Albert Ziegler GmbH & Co.KG zum
Angebotspreis von 5.896,10 € (inkl. MwSt.) - beauftragt.
6.2. Ausschuss für Soziale Angelegenheiten
Der Ausschuss für Soziale Angelegenheiten hat sich in öffentlicher Sitzung am 31.10.2012
mit den nachfolgenden Tagesordnungspunkten befasst:
6.2.1. Ganztagesbetreuung an der Laubenhartschule
Da mehrere Kindern (inzwischen mehr als 20 in der Ganztagesbetreuung angemeldet sind, und
darüber hinaus viele Kinder die 10-er Karte in Anspruch nehmen, hat
der Ausschuss für Soziale Angelegenheiten zugestimmt, dass sofern in
der Betreuung mehr als 12 Kinder gleichzeitig anwesend sind, eine
zweite Betreuungskraft für die Betreuung eingesetzt wird; das gleiche
gilt bei der Ausgabe des Mittagessens bei Anlieferung. Weiterhin hat
der Ausschuss zugestimmt, dass als Ausweichmöglichkeit der frühere
Raum der Kernzeitbetreuung genommen werden kann. Weiterhin hat der
Ausschuss beschlossen, für die weitere Verbesserung eines flexiblen
Angebots der nachmittäglichen Betreuung eine „Betreuungskarte“
einzuführen und hierfür ein Entgelt von 40 € (bei einer 10-maligen
Betreuung) zu erheben.
6.2.2. Einrichtung einer Kinderkrippe im Kindergarten „Marktwiese“
Der Ausschuss für Soziale Angelegenheiten
hat den Tagesordnungspunkt „Einrichtung einer Kinderkrippe“ vorberaten
und einzelne Anregungen für die Umsetzung gegeben.
6.2.3. Durchführung der Seniorenadventsfeier
Die Seniorenadventsfeier wurde
erstmals Mitte der 1960er durchgeführt und seitdem jährlich in der
Gemeinde gefeiert. Der Ausschuss für Soziale Angelegenheiten hat
bezgl. der Durchführung und des Programms Anregungen gegeben, so soll
wegen der steigenden Anzahl der Besucher u.a. die Seniorenadventsfeier
grundsätzlich in der TSV-Halle durchgeführt werden.
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- Bekanntgaben/Verschiedenes
a.) Auslieferungstermin für das Feuerwehrfahrzeug HLF10/6
Der Bürgermeister gab bekannt, dass nach dem momentanen Sachstand, die Ersatzbeschaffung (HLF 10/6) für das
Feuerlöschfahrzeug LF8 voraussichtlich noch im Dezember ausgeliefert werden könne.
b.) Besprechung mit den Vereinen zur Bewirtschaftung am Roßtag
Besprechungstermin am Dienstag, 13.11.2012.
c.) Petition gegen die Außenbereichsatzung
Der Vorsitzende gab bekannt, dass der Landtag voraussichtlich am 15. November eine Entscheidung zu der privaten Petition treffe.
d.) Volkstrauertag am Sonntag, 18.11.2012
e.) Sitzungsplan des Gemeinderates und seiner Ausschüsse – Terminplanung und Klausursitzung 2013
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Ende der öffentlichen Sitzung um 20.30 Uhr.
Eine nichtöffentliche Sitzung mit vier Tagesordnungspunkten schloss sich an.
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