Aus dem Gemeinderat
Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 12. Dezember 2012
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 7 Gemeinderäte
Beginn der Sitzung um 18.30 Uhr
Ende der Sitzung um 22.10 Uhr
Zuhörer: 5
 
  1. Bürgerfragestunde
Mit Blick auf die aktuelle Wetterlage lobte ein Zuhörer den kommunalen Winterdienst und äußerte sich kritisch über einzelne Anwohner, die ihren Schnee auf die bzw. an die Straße bringen.
Bürgermeister Kuhn meinte, dass die vergangenen Tage ungewöhnlich hohe Schneemassen gebracht hätten. Die Mitarbeiter des kommunalen Winterdiensts im Bauhof verrichten eine engagierte und gute Arbeit. Es gelte, die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze frei zu halten. Es solle Verständnis geweckt werden, den Schnee von den privaten Hofflächen und Gehwegen nicht in Richtung Straße, vielmehr auf privaten Flächen zu lagern. In dem Zusammenhang lobte der Bürgermeister auch das Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger, die ihrer Räum- und Streupflicht nachkommen und Schnee auf ihrem Grundstück lagern.
  1. Bebauungsplan und Satzung über örtliche Bauvorschriften „Hirschrain-Nord“
    a. Aufstellungsbeschluss
    b. Billigung des Vorentwurfs
    c. Beschluss über die frühzeitige Bürgerbeteiligung
A. Sachverhalt
Da das Angebot an Wohnbaufläche in der Gemeinde Bartholomä nahezu erschöpft ist, wird die Ausweisung weiterer Wohnbaugrundstücke zur Deckung des Bedarfs erforderlich. Die Gemeinde Bartholomä hat 2005/2006 im Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein eine Wohnbaufläche „Hirschrain-Nord“ wirksam genehmigt erhalten.
Diese wirksame Wohnbaufläche des Flächennutzungsplanes mit 9,11 ha soll nun mit einem südlichen Teilbereich in ein Bebauungsplanverfahren einbezogen werden. Im Süden dieser dargestellten Wohnbaufläche liegen z. T. auch angrenzend Hintergärten der vorhandenen Mischbebauung an der Gaisgasse. Diese Gärten bzw. Wiesen sollen z.T. ebenfalls in die Abgrenzung für ein Bebauungsplanverfahren miteinbezogen werden.
Die Gemeinde Bartholomä hat 2006 einen „städtebaulichen Wettbewerb“ für den Bereich ausgeschrieben. Mittels dieses städtebaulichen Entwurfsverfahrens sollte die Entwurfsidee, die Verkehrserschließung, die Frage der Entwässerung, die Stellung der Gebäude, Aspekte der Grünflächen und Eingrünung des Dorfes, wie auch soziale Aspekte (Familienfreundlichkeit, u. a.) betrachtet werden.
Schon damals (2006) wurde eine Straßenanbindung und Erschließung über die Gaisgasse als erforderlich erachtet.
Die Abgrenzung des Bebauungsplanvorentwurfs umfasst eine Fläche von ca. 1,9 ha. Die verkehrliche Erschließung des Gebietes ist sowohl über die Straße „Hirschrain“, wie auch über die Gaisgasse vorgesehen.
Gemäß den gesetzlichen Regelungen wird mit dem Vorentwurf die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet werden. Während der Auslegung der Vorentwürfe, wie auch im Zuge einer Informationsveranstaltung besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung.

B. Beratung und Beschlussfassung
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende Herrn Helmut Kolb vom Ingenieurbüro Kolb und Frau Janina Emendörfer vom Büro Zeeb + Partner, Ulm. Beide Planungsbüros stellten sodann die Vorentwürfe des Bebauungsplans, wie auch den Umweltbericht ausführlich dem Gremium dar.
Nach dem der Gemeinderat verschiedene Verständnisfragen gestellt hatte, beschloss sodann das Gremium einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplanes, billigte den vorgelegten Vorentwurf des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften, wie auch den Umweltbericht und beschloss sodann weiterhin einstimmig, zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eine Informationsveranstaltung am 07. Januar anzubieten und zudem den Vorentwurf im Rathaus zur Einsicht auszulegen.

Bebauungsplan Vorentwurf Hirschrain Nord als PDF-Datei (542 KB)
  1. Wasserversorgung
    hier: Überprüfung/Kalkulation der Verbrauchsgebühr 2013
A. Sachverhalt
Die Verbrauchsgebühr (Wasserzins) ist eine Benutzungsgebühr im Sinne des Kommunalabgabengesetzes (KAG). Kostenunterdeckungen können innerhalb von 5 Jahren ausgeglichen werden.
Im Gegensatz zur Abwasserbeseitigung zählt die Wasserversorgung zu den wirtschaftlichen Unternehmen und soll nach der Gemeindeordnung einen Ertrag für den Haushalt abwerfen. Über die Höhe des Gebührensatzes, hat der Gemeinderat als zuständiges Rechtsorgan innerhalb der gesetzlichen Schranken nach pflichtgemäßem Ermessen zu beschließen.
Die Wasserversorgungsgebühr soll nach Vorschlag der Verwaltung unverändert bleiben.

B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig, den Wasserzins unverändert bei 2,3 €/cbm, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, zu belassen. Weiterhin beschloss der Gemeinderat eine redaktionelle Änderung der Wasserversorgungssatzung.

Änderung der Wasserversorgungssatzung ab 2013 als PDF-Datei (12 KB)
  1. Änderung der Abwassersatzung
    - Gebührensenkung
A. Sachverhalt
Die Abwassergebühr ist eine Benutzungsgebühr im Sinne des Kommunalabgabengesetzes (KAG). Die Gebühren dürfen höchstens so bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten der Einrichtung gedeckt werden. Zu diesen Kosten gehören auch die angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und eine angemessene Abschreibung.
Kostenüberdeckungen sind innerhalb von 5 Jahren auszugleichen, Kostenunterdeckungen können innerhalb von 5 Jahren ausgeglichen werden.
Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.03.2010, 2 S 2938/08) hat für die (vor allem kleineren) Gemeinden in Baden-Württemberg weitreichende Konsequenzen. Durch Änderung der Abwassersatzung am 06.04.2011- aufgrund der aktuellen Rechtsprechung -  hat die Gemeinde die gesplittete Abwassergebühr rückwirkend auf 01.01.2010 eingeführt.
Die Verwaltung hat vorgeschlagen, die Abwassergebühr insgesamt spürbar zu senken.

B. Beratung und Beschlussfassung
Der Bürgermeister meinte, dass es erfreulich sei, unter Anrechnung der guten Ergebnisse des Vorjahres die Abwassergebühr mit der heutigen Beschlussfassung senken zu können.
Nach weiterer kurzer Aussprache beschloss sodann der Gemeinderat einstimmig, die Abwassergebühr zu senken und gleichzeitig auch die redaktionelle Änderung am Satzungstext für die Abwassersatzung vorzunehmen.

Änderung der Abwassersatzung ab 2013 als PDF-Datei (12 KB)
  1. Friedhof Bartholomä
    - Billigung Vorentwurf Neuordnungskonzept
    - Antragsstellung Ausgleichstock
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat Bartholomä hat in der öffentlichen Sitzung am 01.08.2012 verschiedene Varianten für ein Neuordnungskonzept beraten und diskutiert. Im Rahmen eines Gesamtkonzeptes zum Friedhof Bartholomä ist insbesondere der dringende Bedarf an Urnenwänden/-stelen vordringlich und Anlass, über eine Neukonzeption auch die anderen Bereiche (Abbruch alte Aussegnungshalle, Neuanlage von Garage, Grüncontainer, Erdlager, ..) im Friedhof anzugehen.
Angeregt wurde im August vom Gremium auch, die Versetzung des in der alten Halle vorhandenen Tonreliefs in die neue Aussegnungshalle nochmals intensiv zu überprüfen.
Dies wurde seitens der Verwaltung unter zwei Varianten angegangen:
- Versetzung des Frisa-Reliefs im Gesamten in die neue Halle bzw.
- Abnahme und Einbau des Reliefs in Teilstücken.
Nach Prüfung der technischen Machbarkeit geht die Gemeindeverwaltung davon aus, dass eine Versetzung des Reliefs in die neue Aussegnungshalle grundsätzlich technisch  möglich ist und die Versetzung in etwa kostenneutral bleiben kann zu dem ursprünglichen Vorschlag, das Relief an der Innenwand der alten Aussegnungshalle zu erhalten, die Halle um  das erhaltenswerte Tonkunstwerk rückzubauen und das Kunstwerk dort „einzuglasen“.
Auf der Grundlage des von Architekt Dieter Haas vorgestellten Konzeptes, das den Komplettabbruch der alten Aussegnungshalle, der Errichtung von Stelen in dem Grünbereich und Herstellung der Containerstellplätze mit dem Schuppen und einer einfachen Zufahrt im Westen beinhaltet, wird davon ausgegangen, dass Gesamtkosten von knapp 250.000,--€ entstehen werden. Durch das Versetzen des Reliefs und dem Freimachen des kompletten Platzes am Standort der alten Aussegnungshalle könnte gfs. auch die Anzahl von Stelen (16) insgesamt verdoppelt werden.
Auf der Grundlage der Planvariante wird vorgeschlagen, den Zuschussantrag an die Ausgleichstockstelle zu beantragen.

B. Beratung und Beschlussfassung
Aus der Mitte des Gremiums wurden kritisch die hohen Kosten für die Umsetzung des Tonreliefs in die neue Aussegnungshalle hinterfragt. Grundsätzlich legte der Gemeinderat Wert darauf, dass es nach der Realisierung der Neukonzeption zu keinen wesentlichen Erhöhungen bei den Friedhofsgebühren kommen darf. Der Vorsitzende verwies darauf, dass er auf eine hohe Unterstützung durch den Ausgleichstock hoffe, um insofern Kosten, wie auch die Gebühren gering zu halten. In dem Zusammenhang werde auch geprüft, ob Stiftungsgelder generiert werden können.
Nach weiterer Beratung und Diskussion beschloss der Gemeinderat sodann, auf Grundlage der vorgelegten Vorentwurfsplanung den Zuschussantrag für die Neukonzeption des Friedhofs beim Land Baden-Württemberg – Ausgleichsstock – zu stellen.
  1. Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2013 und mittelfristige Finanzplanung
    - Beratung des Vorentwurfs
A. Sachverhalt
Der Haushaltsplanentwurf 2013 hat ein Gesamtvolumen von rund 6,0 Millionen Euro und liegt damit um ca. 1 Millionen Euro über dem Volumen des Vorjahrs. Im Vermögenshaushalt ist mit einem Ansatz von 1,74 Millionen Euro ein ordentliches Investitionsvolumen gegeben, das um rund 765.000 Euro höher ist, als noch der Planansatz 2012.
Aufgrund der positiven Planungsvorgaben des Haushaltserlasses des Landes für das Jahr 2013 wird sich die Finanzausstattung der Gemeinde besser darstellen, als noch im Vorjahr geplant. Ging man 2012 noch von einem Defizit im Verwaltungshaushalt mit rund 71.000 Euro aus – kann nun mit einer positiven Zuführungsrate von über 100.000 Euro geplant werden.
Der Haushaltsplanentwurf 2013 ist von den nachfolgenden Punkten gekennzeichnet:
- Die Gebühren im Bereich Wasser bleiben vorerst unverändert
- Die Abwassergebühr wird 2013 gesenkt
- Die Hebesätze bei der Grundsteuer bleiben unverändert
- Auch die Steuersätze bei der Hundesteuer und bei der Zweitwohnungssteuer bleiben unverändert
- Die Personalkosten der Verwaltung steigen um ca. 33.000 Euro (plus 4,9%). Darin berücksichtigt ist die tarifliche Erhöhung, die Sozialversicherung und das Leistungsentgelt, sowie Leistungen im Rahmen einer Altersteilzeit.
- Im Bereich Kindergarten sind gestiegene Umlagen (Zuschüsse an die Kirchengemeinden) enthalten. Sie summieren sich – gemeinsam mit der Umlage für die VG Rosenstein – auf 664.300 Euro (Steigerung um 62.800 Euro). Hierin sind die voraussichtlichen Kosten für den Betrieb der neuen Kinderkrippe enthalten.

Der Vermögenshaushalt ist durch große Investitionsvorhaben geprägt:
- Friedhof (Neuordnung) mit 200.000 Euro – bei einem zu erwartenden Zuschuss von 130.000 Euro
- Erschließung des Baugebiets „Hirschrain-Nord“ mit rund 1,14 Mio. Euro (bei Gesamterschließungskosten von rund 1,4 Mio. Euro)

Als Kreditaufnahme ist ein Betrag von 622.300 Euro geplant – eine Rücklagenentnahme ist mit 310.000 Euro berücksichtigt.

B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende verwies darauf, dass im Haushaltsjahr 2013 keine Erhöhung von Steuern, Gebühren und Abgaben geplant seien; im Gegenteil, die Abwassergebühr werde gesenkt. Und dennoch gelinge es im kommenden Jahr zahlreiche Investitions- und Unterhaltungsmaßnahmen durchzuführen:
- Die Sanierung der Gaisgasse, die mit Kanalsanierung, Wasserleitungsneubau und Straßensanierung (mehr als 1 Mio. Euro Gesamtkosten).
- Die LEADER-Projekte wie Radwegeverbindung Möhnhof, Barrierefreie Wege und Verbindungen in der Gemeinde, die Gemeindeentwicklungsplanung, der Kulturhof Amalienhof, Gesundheitsförderung/Sportentwicklung. Innerhalb der LEADER-Projekte werden über 420.000 Euro investiert. Die Gemeinde rechne mit einem Zuschuss in Höhe von über 270.000 Euro aus der Europäischen LEADER-Förderung.
- Notwendig und erforderlich sei eine Erschließung eines Baugebiets „Hirschrain-Nord“, wo allein im Haushaltsplan 2013 Erschließungskosten rund 867.000 Euro zuzüglich Grunderwerb mit 256.000 Euro berücksichtigt seien.
Verbandskämmerer Thomas Kiwus ging sodann auf die einzelnen Planzahlen des Verwaltungshaushaltes ein. In der weiteren Beratung gab der Gemeinderat weitere Anregungen zu den Planansätzen. Da zu erwarten ist, dass ein Ergebnis aus der Gemeindeentwicklungsplanung eine adäquate Nachnutzung für das Schulgebäude (früher Hauptschule) sein wird, stimmte der Gemeinderat dem Vorschlag aus der Mitte des Gremiums zu, hierfür einen Ansatz von 500.000 Euro in der mittelfristigen Finanzplanung zu platzieren.
Nach weiterer Beratung und Diskussion nahm sodann der Gemeinderat von dem Haushaltsplanentwurf 2013 Kenntnis und beauftragte einstimmig die Verwaltung, den Haushaltsplan mit Haushaltssatzung 2013 für die Beratung und den Satzungsbeschluss im Januar vorzubereiten.
  1. Freiwillige Feuerwehr Bartholomä
    - Regelung Zuschuss Führerscheine
A. Sachverhalt
Die Gemeinde Bartholomä ist verpflichtet, nach den gesetzlichen Vorschriften eine Feuerwehr als Pflichtaufgabe vorzuhalten. Dabei hat die Gemeinde insbesondere „die Feuerwehrangehörigen“ einheitlich zu bekleiden, persönlich auszurüsten, sowie aus- und fortzubilden.
Um die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr Bartholomä – auch insbesondere in der Tagesbereitschaft - zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass zeitnah weitere Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr den Führerschein der Klasse CE erwerben. In dem Zusammenhang soll die bestehende Zuschussregelung aus dem Jahr 2008 angepasst werden.

B. Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Kuhn begrüßte den Vertreter der Freiwilligen Feuerwehr, Thorsten Sperrle, der einzelne Erläuterungen zu der Führerscheinthematik gab. Nach weiterer intensiver Beratung und Diskussion beschloss der Gemeinderat, bei Vorliegen der Erforderlichkeit grundsätzlich einen Zuschuss in Höhe von 80 %, maximal jedoch 2.000 Euro als Barzuschuss zu einem erworbenen Führerschein der Klasse CE zu gewähren. Dieser Zuschuss ist an den aktiven Feuerwehrdienst von mindestens 8 Jahren und an einen entsprechend häufigen Besuch von Feuerwehrübungen gekoppelt.
  1. Antrag des Musikverein Bartholomä e.V.
    - Bezuschussung Uniformen
A. Sachverhalt
Der Musikverein Bartholomä e.V. wendet sich mit einem Antragsschreiben für die Anschaffung neuer Uniformen an die Gemeinde Bartholomä. Anlass für die Neuanschaffung der Uniformen bildet das 60-jährige Vereinsjubiläum 2013. Die Kosten für die Neuanschaffung von den mehr als 30 Jahren alten Uniformen belaufen sich auf netto 9.780 € (inkl. MwSt.: 11.638,20 €).

B. Beratung und Beschlussfassung
Nach intensiver Beratung und Diskussion beschloss der Gemeinderat einstimmig, dem Musikverein Bartholomä e.V. aufgrund der besonderen Lage und der Einmaligkeit grundsätzlich einen Zuschuss in Aussicht zu stellen. Bezüglich der Höhe und der Art der Finanzierung wurde die Verwaltung beauftragt, einen Beschlussvorschlag unter Einbindung der Kultur- und Sportstiftung Bartholomä zur weiteren Entscheidung vorzulegen.
  1. Verschiedenes/Bekanntgaben
Unter diesem Tagesordnungspunkt gab der Bürgermeister die nachfolgenden Punkte bekannt:

Außenstelle der Werkrealschule an der Laubenhartschule Bartholomä
Bürgermeister Kuhn informierte darüber, dass die Laubenhartschule für die Klassenstufen 5, 6 eine Außenstelle der Werkrealschule der Schillerschule ist. Dazu ist eine Vereinbarung zwischen der Gemeinde Bartholomä und der Stadt Heubach vorhanden. Heubach plant, die Werkrealschule zur Gemeinschaftsschule umzuwidmen. Mit dem Statuswechsel werde die Werkrealschule an der Schillerschule und damit auch unsere Laubenhartschule tangiert. Das weitere Vorgehen soll nun gemeinsam mit Heubach besprochen werden.

Sanierung der Landesstraße 1221
Der Vorsitzende informierte über ein Gespräch mit MdL Klaus Maier zur Sanierung der Landesstraße 1221. Für die Gemeinde Bartholomä ist die Sanierung dringend geboten und überfällig. Diese Einschätzung teilte MdL Klaus Maier, da die Straße schon bei der Aktion „HolterdiePolter“ damals als eine der schlechtesten Landesstraßen in Baden-Württemberg überhaupt aufgefallen sei.

LEADER-Projektanträge
Der Vorsitzende freute sich, dass die LEADER-Projektanträge
- Gemeindeentwicklungskonzept
- Gym-Welt Bartholomä
- Barrierefreie Wege für Kinder und Seniorengerechte Verbindungen in Bartholomä
in der LAG-Brenzregion positiv befürwortet wurden.

Petition gegen die Außenbereichsatzung
Der Vorsitzende gab bekannt, dass der Landtag von Baden-Württemberg im November endlich über die Petition gegen die Außenbereichsatzung entschieden habe. Nun sei das Ergebnis der Petition inhaltlich wenig ergiebig, es lasse sich jedoch feststellen, dass der Petitionsausschuss und der Landtag der eingelegten Petition nicht abhelfen könne.

Seniorenadventsfeier am 16.12.2012
Ende der öffentlichen Sitzung um 22.10 Uhr.
Eine nichtöffentliche Sitzung mit zwei Tagesordnungspunkten schloss sich an.
 
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