| Aus dem Gemeinderat |
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Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am
12. Dezember 2012
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Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 7 Gemeinderäte
Beginn der Sitzung um 18.30 Uhr
Ende der Sitzung um 22.10 Uhr
Zuhörer: 5
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- Bürgerfragestunde
Mit Blick auf die aktuelle Wetterlage lobte ein Zuhörer den
kommunalen Winterdienst und äußerte sich kritisch über einzelne
Anwohner, die ihren Schnee auf die bzw. an die Straße bringen.
Bürgermeister Kuhn meinte, dass die vergangenen Tage ungewöhnlich hohe
Schneemassen gebracht hätten. Die Mitarbeiter des kommunalen
Winterdiensts im Bauhof verrichten eine engagierte und gute Arbeit. Es
gelte, die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze frei zu halten. Es
solle Verständnis geweckt werden, den Schnee von den privaten
Hofflächen und Gehwegen nicht in Richtung Straße, vielmehr auf
privaten Flächen zu lagern. In dem Zusammenhang lobte der
Bürgermeister auch das Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger, die
ihrer Räum- und Streupflicht nachkommen und Schnee auf ihrem
Grundstück lagern.
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- Bebauungsplan und Satzung über örtliche Bauvorschriften „Hirschrain-Nord“
a. Aufstellungsbeschluss b. Billigung des Vorentwurfs c. Beschluss über die frühzeitige Bürgerbeteiligung
A. Sachverhalt
Da das Angebot an Wohnbaufläche in der Gemeinde Bartholomä nahezu
erschöpft ist, wird die Ausweisung weiterer Wohnbaugrundstücke zur
Deckung des Bedarfs erforderlich. Die Gemeinde Bartholomä hat
2005/2006 im Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft
Rosenstein eine Wohnbaufläche „Hirschrain-Nord“ wirksam genehmigt
erhalten.
Diese wirksame Wohnbaufläche des Flächennutzungsplanes mit
9,11 ha soll nun mit einem südlichen Teilbereich in ein
Bebauungsplanverfahren einbezogen werden. Im Süden dieser
dargestellten Wohnbaufläche liegen z. T. auch angrenzend Hintergärten
der vorhandenen Mischbebauung an der Gaisgasse. Diese Gärten bzw.
Wiesen sollen z.T. ebenfalls in die Abgrenzung für ein
Bebauungsplanverfahren miteinbezogen werden.
Die Gemeinde Bartholomä hat 2006 einen „städtebaulichen Wettbewerb“ für den Bereich
ausgeschrieben. Mittels dieses städtebaulichen Entwurfsverfahrens
sollte die Entwurfsidee, die Verkehrserschließung, die Frage der
Entwässerung, die Stellung der Gebäude, Aspekte der Grünflächen und
Eingrünung des Dorfes, wie auch soziale Aspekte
(Familienfreundlichkeit, u. a.) betrachtet werden.
Schon damals (2006) wurde eine Straßenanbindung und Erschließung über die Gaisgasse als
erforderlich erachtet.
Die Abgrenzung des Bebauungsplanvorentwurfs umfasst eine Fläche von ca. 1,9 ha. Die verkehrliche Erschließung des
Gebietes ist sowohl über die Straße „Hirschrain“, wie auch über die
Gaisgasse vorgesehen.
Gemäß den gesetzlichen Regelungen wird mit dem
Vorentwurf die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung unterrichtet werden. Während der Auslegung der
Vorentwürfe, wie auch im Zuge einer Informationsveranstaltung besteht
Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung.
B. Beratung und Beschlussfassung
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende Herrn Helmut
Kolb vom Ingenieurbüro Kolb und Frau Janina Emendörfer vom Büro Zeeb +
Partner, Ulm. Beide Planungsbüros stellten sodann die Vorentwürfe des
Bebauungsplans, wie auch den Umweltbericht ausführlich dem Gremium dar.
Nach dem der Gemeinderat verschiedene Verständnisfragen gestellt
hatte, beschloss sodann das Gremium einstimmig die Aufstellung des
Bebauungsplanes, billigte den vorgelegten Vorentwurf des
Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften, wie
auch den Umweltbericht und beschloss sodann weiterhin einstimmig, zur
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eine
Informationsveranstaltung am 07. Januar anzubieten und zudem den
Vorentwurf im Rathaus zur Einsicht auszulegen.
Bebauungsplan Vorentwurf Hirschrain Nord als PDF-Datei (542 KB)
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- Wasserversorgung
hier: Überprüfung/Kalkulation der Verbrauchsgebühr 2013
A. Sachverhalt
Die Verbrauchsgebühr (Wasserzins) ist eine Benutzungsgebühr im Sinne
des Kommunalabgabengesetzes (KAG). Kostenunterdeckungen können
innerhalb von 5 Jahren ausgeglichen werden.
Im Gegensatz zur Abwasserbeseitigung zählt die Wasserversorgung zu den wirtschaftlichen
Unternehmen und soll nach der Gemeindeordnung einen Ertrag für den
Haushalt abwerfen. Über die Höhe des Gebührensatzes, hat der
Gemeinderat als zuständiges Rechtsorgan innerhalb der gesetzlichen
Schranken nach pflichtgemäßem Ermessen zu beschließen.
Die Wasserversorgungsgebühr soll nach Vorschlag der Verwaltung unverändert
bleiben.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig, den
Wasserzins unverändert bei 2,3 €/cbm, zuzüglich gesetzlicher
Mehrwertsteuer, zu belassen. Weiterhin beschloss der Gemeinderat eine
redaktionelle Änderung der Wasserversorgungssatzung.
Änderung der Wasserversorgungssatzung ab 2013 als PDF-Datei (12 KB)
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- Änderung der Abwassersatzung
- Gebührensenkung
A. Sachverhalt
Die Abwassergebühr ist eine Benutzungsgebühr im Sinne des
Kommunalabgabengesetzes (KAG). Die Gebühren dürfen höchstens so
bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen
ansatzfähigen Kosten der Einrichtung gedeckt werden. Zu diesen Kosten
gehören auch die angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und eine
angemessene Abschreibung.
Kostenüberdeckungen sind innerhalb von 5 Jahren auszugleichen, Kostenunterdeckungen können innerhalb von 5
Jahren ausgeglichen werden.
Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.03.2010, 2 S 2938/08) hat für
die (vor allem kleineren) Gemeinden in Baden-Württemberg weitreichende
Konsequenzen. Durch Änderung der Abwassersatzung am 06.04.2011-
aufgrund der aktuellen Rechtsprechung - hat die Gemeinde die
gesplittete Abwassergebühr rückwirkend auf 01.01.2010 eingeführt.
Die Verwaltung hat vorgeschlagen, die Abwassergebühr insgesamt spürbar zu senken.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Bürgermeister meinte, dass es erfreulich sei, unter Anrechnung
der guten Ergebnisse des Vorjahres die Abwassergebühr mit der heutigen
Beschlussfassung senken zu können.
Nach weiterer kurzer Aussprache beschloss sodann der Gemeinderat einstimmig, die Abwassergebühr zu
senken und gleichzeitig auch die redaktionelle Änderung am
Satzungstext für die Abwassersatzung vorzunehmen.
Änderung der Abwassersatzung ab 2013 als PDF-Datei (12 KB)
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- Friedhof Bartholomä
- Billigung Vorentwurf Neuordnungskonzept - Antragsstellung Ausgleichstock
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat Bartholomä hat in der öffentlichen Sitzung am
01.08.2012 verschiedene Varianten für ein Neuordnungskonzept beraten
und diskutiert. Im Rahmen eines Gesamtkonzeptes zum Friedhof
Bartholomä ist insbesondere der dringende Bedarf an
Urnenwänden/-stelen vordringlich und Anlass, über eine Neukonzeption
auch die anderen Bereiche (Abbruch alte Aussegnungshalle, Neuanlage
von Garage, Grüncontainer, Erdlager, ..) im Friedhof anzugehen.
Angeregt wurde im August vom Gremium auch, die Versetzung des in der
alten Halle vorhandenen Tonreliefs in die neue Aussegnungshalle
nochmals intensiv zu überprüfen.
Dies wurde seitens der Verwaltung unter zwei Varianten angegangen:
- Versetzung des Frisa-Reliefs im Gesamten in die neue Halle bzw.
- Abnahme und Einbau des Reliefs in Teilstücken.
Nach Prüfung der technischen Machbarkeit geht die
Gemeindeverwaltung davon aus, dass eine Versetzung des Reliefs in die
neue Aussegnungshalle grundsätzlich technisch möglich ist und die
Versetzung in etwa kostenneutral bleiben kann zu dem ursprünglichen
Vorschlag, das Relief an der Innenwand der alten Aussegnungshalle zu
erhalten, die Halle um das erhaltenswerte Tonkunstwerk rückzubauen
und das Kunstwerk dort „einzuglasen“.
Auf der Grundlage des von Architekt Dieter Haas vorgestellten Konzeptes, das den Komplettabbruch
der alten Aussegnungshalle, der Errichtung von Stelen in dem
Grünbereich und Herstellung der Containerstellplätze mit dem Schuppen
und einer einfachen Zufahrt im Westen beinhaltet, wird davon
ausgegangen, dass Gesamtkosten von knapp 250.000,--€ entstehen werden.
Durch das Versetzen des Reliefs und dem Freimachen des kompletten
Platzes am Standort der alten Aussegnungshalle könnte gfs. auch die
Anzahl von Stelen (16) insgesamt verdoppelt werden.
Auf der Grundlage der Planvariante wird vorgeschlagen, den Zuschussantrag an die
Ausgleichstockstelle zu beantragen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Aus der Mitte des Gremiums wurden kritisch die hohen Kosten für die
Umsetzung des Tonreliefs in die neue Aussegnungshalle hinterfragt.
Grundsätzlich legte der Gemeinderat Wert darauf, dass es nach der
Realisierung der Neukonzeption zu keinen wesentlichen Erhöhungen bei
den Friedhofsgebühren kommen darf. Der Vorsitzende verwies darauf,
dass er auf eine hohe Unterstützung durch den Ausgleichstock hoffe, um
insofern Kosten, wie auch die Gebühren gering zu halten. In dem
Zusammenhang werde auch geprüft, ob Stiftungsgelder generiert werden
können.
Nach weiterer Beratung und Diskussion beschloss der
Gemeinderat sodann, auf Grundlage der vorgelegten Vorentwurfsplanung
den Zuschussantrag für die Neukonzeption des Friedhofs beim Land
Baden-Württemberg – Ausgleichsstock – zu stellen.
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- Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2013 und mittelfristige Finanzplanung
- Beratung des Vorentwurfs
A. Sachverhalt
Der Haushaltsplanentwurf 2013 hat ein Gesamtvolumen von rund 6,0
Millionen Euro und liegt damit um ca. 1 Millionen Euro über dem
Volumen des Vorjahrs. Im Vermögenshaushalt ist mit einem Ansatz von
1,74 Millionen Euro ein ordentliches Investitionsvolumen gegeben, das
um rund 765.000 Euro höher ist, als noch der Planansatz 2012.
Aufgrund der positiven Planungsvorgaben des Haushaltserlasses des Landes für
das Jahr 2013 wird sich die Finanzausstattung der Gemeinde besser
darstellen, als noch im Vorjahr geplant. Ging man 2012 noch von einem
Defizit im Verwaltungshaushalt mit rund 71.000 Euro aus – kann nun mit
einer positiven Zuführungsrate von über 100.000 Euro geplant werden.
Der Haushaltsplanentwurf 2013 ist von den nachfolgenden Punkten gekennzeichnet:
- Die Gebühren im Bereich Wasser bleiben vorerst unverändert
- Die Abwassergebühr wird 2013 gesenkt
- Die Hebesätze bei der Grundsteuer bleiben unverändert
- Auch die Steuersätze bei der Hundesteuer und bei der Zweitwohnungssteuer bleiben unverändert
- Die Personalkosten der Verwaltung steigen um ca. 33.000 Euro (plus 4,9%). Darin berücksichtigt ist die
tarifliche Erhöhung, die Sozialversicherung und das Leistungsentgelt,
sowie Leistungen im Rahmen einer Altersteilzeit.
- Im Bereich Kindergarten sind gestiegene Umlagen (Zuschüsse an die
Kirchengemeinden) enthalten. Sie summieren sich – gemeinsam mit der
Umlage für die VG Rosenstein – auf 664.300 Euro (Steigerung um 62.800
Euro). Hierin sind die voraussichtlichen Kosten für den Betrieb der
neuen Kinderkrippe enthalten.
Der Vermögenshaushalt ist durch große Investitionsvorhaben geprägt:
- Friedhof (Neuordnung) mit 200.000 Euro – bei einem zu erwartenden Zuschuss von 130.000 Euro
- Erschließung des Baugebiets „Hirschrain-Nord“ mit rund 1,14 Mio. Euro (bei
Gesamterschließungskosten von rund 1,4 Mio. Euro)
Als Kreditaufnahme ist ein Betrag von 622.300 Euro geplant
– eine Rücklagenentnahme ist mit 310.000 Euro berücksichtigt.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende verwies darauf, dass im Haushaltsjahr 2013 keine
Erhöhung von Steuern, Gebühren und Abgaben geplant seien; im
Gegenteil, die Abwassergebühr werde gesenkt. Und dennoch gelinge es im
kommenden Jahr zahlreiche Investitions- und Unterhaltungsmaßnahmen durchzuführen:
- Die Sanierung der Gaisgasse, die mit Kanalsanierung, Wasserleitungsneubau und Straßensanierung (mehr als 1
Mio. Euro Gesamtkosten).
- Die LEADER-Projekte wie Radwegeverbindung Möhnhof, Barrierefreie Wege und Verbindungen in der
Gemeinde, die Gemeindeentwicklungsplanung, der Kulturhof Amalienhof,
Gesundheitsförderung/Sportentwicklung. Innerhalb der LEADER-Projekte
werden über 420.000 Euro investiert. Die Gemeinde rechne mit einem
Zuschuss in Höhe von über 270.000 Euro aus der Europäischen
LEADER-Förderung.
- Notwendig und erforderlich sei eine
Erschließung eines Baugebiets „Hirschrain-Nord“, wo allein im
Haushaltsplan 2013 Erschließungskosten rund 867.000 Euro zuzüglich
Grunderwerb mit 256.000 Euro berücksichtigt seien.
Verbandskämmerer Thomas Kiwus ging sodann auf die einzelnen Planzahlen des
Verwaltungshaushaltes ein. In der weiteren Beratung gab der
Gemeinderat weitere Anregungen zu den Planansätzen. Da zu erwarten
ist, dass ein Ergebnis aus der Gemeindeentwicklungsplanung eine
adäquate Nachnutzung für das Schulgebäude (früher Hauptschule) sein
wird, stimmte der Gemeinderat dem Vorschlag aus der Mitte des Gremiums
zu, hierfür einen Ansatz von 500.000 Euro in der mittelfristigen
Finanzplanung zu platzieren.
Nach weiterer Beratung und Diskussion nahm sodann der Gemeinderat von dem Haushaltsplanentwurf 2013 Kenntnis
und beauftragte einstimmig die Verwaltung, den Haushaltsplan mit
Haushaltssatzung 2013 für die Beratung und den Satzungsbeschluss im Januar vorzubereiten.
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- Freiwillige Feuerwehr Bartholomä
- Regelung Zuschuss Führerscheine
A. Sachverhalt
Die Gemeinde Bartholomä ist verpflichtet, nach den gesetzlichen
Vorschriften eine Feuerwehr als Pflichtaufgabe vorzuhalten. Dabei hat
die Gemeinde insbesondere „die Feuerwehrangehörigen“ einheitlich zu
bekleiden, persönlich auszurüsten, sowie aus- und fortzubilden.
Um die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr Bartholomä – auch
insbesondere in der Tagesbereitschaft - zu gewährleisten, ist es
erforderlich, dass zeitnah weitere Angehörige der Freiwilligen
Feuerwehr den Führerschein der Klasse CE erwerben. In dem Zusammenhang
soll die bestehende Zuschussregelung aus dem Jahr 2008 angepasst
werden.
B. Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Kuhn begrüßte den Vertreter der Freiwilligen Feuerwehr,
Thorsten Sperrle, der einzelne Erläuterungen zu der
Führerscheinthematik gab. Nach weiterer intensiver Beratung und
Diskussion beschloss der Gemeinderat, bei Vorliegen der
Erforderlichkeit grundsätzlich einen Zuschuss in Höhe von 80 %,
maximal jedoch 2.000 Euro als Barzuschuss zu einem erworbenen
Führerschein der Klasse CE zu gewähren. Dieser Zuschuss ist an den
aktiven Feuerwehrdienst von mindestens 8 Jahren und an einen
entsprechend häufigen Besuch von Feuerwehrübungen gekoppelt.
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- Antrag des Musikverein Bartholomä e.V.
- Bezuschussung Uniformen
A. Sachverhalt
Der Musikverein Bartholomä e.V. wendet sich mit einem
Antragsschreiben für die Anschaffung neuer Uniformen an die Gemeinde
Bartholomä. Anlass für die Neuanschaffung der Uniformen bildet das
60-jährige Vereinsjubiläum 2013. Die Kosten für die Neuanschaffung von
den mehr als 30 Jahren alten Uniformen belaufen sich auf netto 9.780 €
(inkl. MwSt.: 11.638,20 €).
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach intensiver Beratung und Diskussion beschloss der
Gemeinderat einstimmig, dem Musikverein Bartholomä e.V. aufgrund der
besonderen Lage und der Einmaligkeit grundsätzlich einen Zuschuss in
Aussicht zu stellen. Bezüglich der Höhe und der Art der Finanzierung
wurde die Verwaltung beauftragt, einen Beschlussvorschlag unter
Einbindung der Kultur- und Sportstiftung Bartholomä zur weiteren
Entscheidung vorzulegen.
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- Verschiedenes/Bekanntgaben
Unter diesem Tagesordnungspunkt gab der Bürgermeister die nachfolgenden Punkte bekannt:
Außenstelle der Werkrealschule an der Laubenhartschule Bartholomä
Bürgermeister Kuhn informierte darüber, dass die Laubenhartschule für die Klassenstufen 5, 6 eine
Außenstelle der Werkrealschule der Schillerschule ist. Dazu ist eine
Vereinbarung zwischen der Gemeinde Bartholomä und der Stadt Heubach
vorhanden. Heubach plant, die Werkrealschule zur Gemeinschaftsschule
umzuwidmen. Mit dem Statuswechsel werde die Werkrealschule an der
Schillerschule und damit auch unsere Laubenhartschule tangiert. Das
weitere Vorgehen soll nun gemeinsam mit Heubach besprochen werden.
Sanierung der Landesstraße 1221
Der Vorsitzende informierte über ein Gespräch mit MdL Klaus Maier zur Sanierung der Landesstraße
1221. Für die Gemeinde Bartholomä ist die Sanierung dringend geboten
und überfällig. Diese Einschätzung teilte MdL Klaus Maier, da die
Straße schon bei der Aktion „HolterdiePolter“ damals als eine der
schlechtesten Landesstraßen in Baden-Württemberg überhaupt aufgefallen sei.
LEADER-Projektanträge
Der Vorsitzende freute sich, dass die LEADER-Projektanträge
- Gemeindeentwicklungskonzept
- Gym-Welt Bartholomä
- Barrierefreie Wege für Kinder und Seniorengerechte Verbindungen in Bartholomä
in der LAG-Brenzregion positiv befürwortet wurden.
Petition gegen die Außenbereichsatzung
Der Vorsitzende gab bekannt, dass der Landtag von
Baden-Württemberg im November endlich über die Petition gegen die
Außenbereichsatzung entschieden habe. Nun sei das Ergebnis der
Petition inhaltlich wenig ergiebig, es lasse sich jedoch feststellen,
dass der Petitionsausschuss und der Landtag der eingelegten Petition
nicht abhelfen könne.
Seniorenadventsfeier am 16.12.2012
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Ende der öffentlichen Sitzung um 22.10 Uhr.
Eine nichtöffentliche Sitzung mit zwei Tagesordnungspunkten schloss sich an.
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