Durch das Gesetz zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften 2011 (Wehrrechtsänderungsgesetz 2011) wurde die allgemeine Wehrpflicht zum 01. Juli 2011 ausgesetzt und
stattdessen der freiwillige Wehrdienst für Männer und Frauen fortentwickelt. Auf der Grundlage von § 58 des Wehrpflichtgesetzes übermitteln die Meldebehörden künftig
dem Bundesamt für Wehrverwaltung jährlich zum 31. März bestimmte Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden. Die
Betroffenen können der Datenübermittlung nach § 18 Abs. 7 des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) widersprechen.
Die Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2014 volljährig werden (Geburtsjahrgang 1996) sind dem Bundesamt für Wehrverwaltung im März 2013
zu übermitteln, sofern die Betroffenen der Datenübermittlung nicht widersprochen haben (Art. 1 WehrRÄndG 2011, § 62 Abs. 2 WPflG). Die Betroffenen werden durch die
heutige öffentliche Bekanntmachung über ihr Widerspruchsrecht informiert. Wer die Übermittlung seiner Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung nicht möchte, die
deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und im Jahr 1996 geboren ist, wird gebeten, sich an das Einwohnermeldeamt im Rathaus, Beckengasse 14 zu wenden.
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