| Aus dem Gemeinderat |
| Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am Montag, 25. September 2006 |
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 8 Gemeinderäte
Zuhörer: 1
Beginn der Sitzung um 19.30 Uhr
Ende der Sitzung um 21.00 Uhr
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- Bebauungsplan Brunnenfeld - 7. Änderung und Satzung über örtliche Bauvorschriften - Satzungsbeschluss
A. Sachverhalt
Von einem Grundstückseigentümer wurde beantragt, das im Geltungsbereich
des Bebauungsplans "Brunnenfeld - 5. Änderung und 1. Erweiterung"
befindliche Grundstück Flst. 218/5 mit einem Wohngebäude zu bebauen. Dem
Wunsch des Bauherrn, eine zeitgemäße und vor allem energetische Bauweise
zu wählen, konnte aufgrund der bestehenden textlichen Festsetzungen des
Bebauungsplanes nicht entsprochen werden. Unter Beachtung
städtebaulicher Belange und den Grundzügen des Bebauungsplanes war
jedoch eine Änderung der Festsetzungen und der örtlichen Bauvorschriften
zu befürworten. Daher hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung
am 20.06. des Jahres beschlossen, für eine Änderung des Bebauungsplanes
den förmlichen Aufstellungsbeschluss zu fassen und den Änderungsentwurf
mit "Brunnenfeld - 7. Änderung" zu bezeichnen. Weiterhin hat der
Gemeinderat in der Junisitzung den vorgelegten Bebauungsplanentwurf
gebilligt und beschlossen, den Entwurf öffentlich auszulegen und die
Träger öffentlicher Belange am weiteren Verfahren zu beteiligen. Weder
aus der erfolgten öffentlichen Auslegung, noch aus der Trägerbeteiligung
wurden Anregungen und Bedenken zum Bebauungsplanentwurf vorgetragen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Kuhn verwies darauf, dass nachdem keine weiteren
Anregungen und Bedenken zum Planentwurf vorliegen, in der heutigen
Sitzung der Satzungsbeschluss gefasst werden kann. Nach kurzer
Aussprache und Diskussion beschloss sodann der Gemeinderat den
Bebauungsplan "Brunnenfeld - 7. Änderung" und die örtlichen
Bauvorschriften im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans als Satzungen.
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- Veränderungssperre für das Bebauungsplangebiet "Brunnenfeldstraße" -
Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat beschloss in öffentlicher Sitzung am 12.10.2004 für
mehrere Grundstücke im Bereich der Brunnenfeldstraße einen Bebauungsplan
aufzustellen. Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche
Bauvorschriften tragen die Bezeichnung "Brunnenfeldstraße". Zur
Sicherung der Planung für das zukünftige Plangebiet hat der Gemeinderat
ebenfalls in der öffentlichen Sitzung am 12.10.2004 eine
Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans
"Brunnenfeldstraße" beschlossen.
Der Erlass dieser Veränderungssperre war deshalb erforderlich, um die
bauplanungsrechtliche Entwicklung der gewerbliche Brache der ehemaligen
Firma Ginzkey auf Grundstück Flst. 208/1 und ggf. der angrenzenden
Grundstücke zu sichern. Die Weiterverfolgung der Ziele, das Gebiet
städtebaulich neu zu ordnen und ggf. zu Wohnflächen umzuwandeln ist eine
für die Gemeinde und ihre Entwicklung wichtige Aufgabe.
Für diese städtebauliche Entwicklung ist jedoch noch weitere Zeit von
Nöten. Da die Veränderungssperre nach zwei Jahren außer Kraft treten
wird, ist eine Verlängerung der Satzung angezeigt.
B. Beratung und Beschlussfassung
In der Beratung wurde seitens der Gemeinderäte bekräftigt, dass zur
Sicherung der künftigen Planung die Veränderungssperre nach wie vor
erforderlich sei. Auf die Nachfrage eines Gemeinderates erklärte der
Vorsitzende dass die Verwaltung mit den betroffenen
Grundstückseigentümern im Gespräch stehe und die Eigentümer auch
Verständnis für diese Veränderungssperre geäußert hätten. Nach weiterer
Aussprache und Diskussion beschloss sodann der Gemeinderat einstimmig
die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für das
Bebauungsplangebiet Brunnenfeldstraße.
Veränderungssperre Brunnenfeld
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- Kanalverlegung Albuchweg/Wiesenweg - Vergabe
A. Sachverhalt
Der vorhandene Kanal zwischen dem Albuchweg und dem Wiesenweg ist in der
sog. Schadensklasse 0 zu bewerten. Entsprechend dieser Zuordnung ist
eine Kanalsanierung in diesem Abschnitt angezeigt. Da zudem benachbart
an diesem Kanal eine private Baumaßnahme erfolgt, ist eine umgehende
Kanalinstandsetzung sinnvoll. Aufgrund einer vom Ingenieurbüro Helmut
Kolb beauftragten Kostenschätzung konnte festgestellt werden, dass eine
Verlegung des Kanals in einer alternativen Trasse kostengünstiger ist,
als eine Sanierung und Teilerneuerung des bestehenden Kanals. Daher
wurde mit dem Grundstückseigentümer von Grundstück Flst. 249/2
grundstücksrechtlich ein Tauschvertrag geschlossen und entsprechend dem
Beschluss des Gemeinderates vom 20.06.2006 diese Kanalverlegungsmaßnahme
öffentlich ausgeschrieben. Aufgrund der öffentlichen Ausschreibung lagen
am Submissionstermin am 01.09.2006 insgesamt 10 Angebote vor. Nach
Öffnung der Angebote und Prüfung kann festgestellt werden, dass die
Firma Haag-Bau GmbH, Neuler mit einer Angebotssumme von 33.200, 36 €
(brutto) das preisgünstigste Angebot eingereicht hat.
B. Beratung und Beschlussfassung
Zur Behandlung dieses Tagesordnungspunktes begrüßte Bürgermeister Kuhn
Herrn Helmut Kolb vom gleichnamigen Ingenieurbüro. Dieser erläuterte
sodann das Ausschreibungsergebnis und die technische Umsetzung der
Kanalverlegungsmaßnahme. In der weiteren Beratung wurde im Gremium
angeregt, die Kanalverlegungsmaßnahme in enger Abstimmung mit den
Grundstückseigentümern umzusetzen. Nach weiterer Diskussion beschloss
sodann der Gemeinderat einstimmig, auf der Grundlage des
Ausschreibungsergebnisses die Firma Haag-Bau GmbH, Neuler für die
Baumaßnahme der Kanalverlegung Albuchweg/Wiesenweg mit der Angebotssumme
von 33.200,36 € (brutto) zu beauftragen. Weiterhin beschloss der
Gemeinderat einstimmig für die bautechnische Betreuung der Maßnahme das
Ingenieurbüro Kolb förmlich zu beauftragen. Das Ing.büro hatte hierzu
ein Honorarangebot mit 3.136,87 € (brutto) vorgelegt.
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- Annahme und Behandlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
a) Festlegung des weiteren/künftigen Vorgehens/Verfahrens
b) Beschluss über die Annahme bzw. Vermittlung einzelner Spenden, Schenkungen und ähnlicher Zuwendungen
A. Sachverhalt
Zuwendungen von Privaten sind und werden zunehmend ein wichtiges und
darüber hinaus übliches Finanzierungsmittel zur Erfüllung kommunaler
Aufgaben, insbesondere im sozialen, kulturellen und sportlichen Bereich.
Gleichzeitig soll jedoch möglichen Verhaltensweisen entgegengewirkt
werden, bei denen der Eindruck entstehen kann, dass die Einwerbung,
Entgegennahme oder Annahme von Zuwendungen Privater in einem unlauteren
Zusammenhang mit der sonstigen Dienstausübung stehen und amtliches
Handeln nicht allein von objektiven und aufgabenbezogenen
Gesichtspunkten geleitet, sondern von der Zuwendung beeinflusst wird.
Dem trägt auch der 1997 neu gefasste § 331 des Strafgesetzbuches (StGB)
Rechnung. Damit wird die Annahme von Geld oder geldwerten Vorteilen
sowohl für sich selbst als auch für Dritte durch Amtsträger
(Beschäftigte und Organe) unter Strafe gestellt. Das sich daraus für die
Gemeinde bzw. deren Vertreter als Spendempfänger ergebende Risiko, sich
strafbar zu machen, hat den Gesetzgeber des Landes Baden-Württemberg
dazu bewogen, eine Bestimmung in die Gemeindeordnung einzufügen, nach
der die Annahme von Spenden zur Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben als
für zulässig normiert wurde. Hierdurch soll die Strafbarkeit eines
solchen Handelns beseitigt werden. Die Neuregelung beinhaltet
insbesondere die Benennung klarer Verantwortlichkeiten: Während die
Einwerbung und Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung ausschließlich
dem Bürgermeister obliegt, entscheidet über die Annahme der Zuwendung
der Gemeinderat. Über die Annahme der Zuwendung soll grundsätzlich in
öffentlicher Sitzung verhandelt und beschlossen werden.
Des Weiteren muss jährlich ein Bericht über die Zuwendungen, die Geber
und die Zuwendungszwecke erstellt werden und der Rechtsaufsichtsbehörde
übersendet werden.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende verwies in seinem Sachvortrag darauf, dass die neue
Regelung in der Gemeindeordnung einerseits sinnvoll sei, jedoch auf der
anderen Seite ggf. einen nicht notwendigen bürokratischen Aufwand
verursache.
In der weiteren Diskussion nahm der Gemeinderat den Sachverhalt zur
Kenntnis und beschloss sodann einstimmig, dass der Gemeinderat über
Einzelspenden von bis zu 100 € in periodischen Abständen (1 x jährlich)
in zusammengefasster Form pauschal entscheidet; ansonsten die Annahme
und entsprechende Verwendung der dem Gemeinderat anhand einer Auflistung
bekannt gegebenen Spenden an die Gemeinde Bartholomä bzw. die Kultur-
und Sportstiftung Bartholomä annimmt. Einstimmig wurde die Verwaltung
beauftragt, eine entsprechende Dienstanweisung auszuarbeiten und zu
erlassen.
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- Essensangebot für die Schüler des Rosensteingymnasiums
A. Sachverhalt
Im vergangenen Schuljahr wurde auf Wunsch der Kinder und Eltern im
Gymnasium in Heubach für auswärtige Schüler ein Mittagessen
bereitgestellt. Wie das Essen an der Ganztagesschule (Schillerschule) in
Heubach wird es auch beim Gymnasium von Drei König Lebensmittel GmbH &
Co. KG/Schwäbisch Gmünd, bezogen.
Zunächst war daran gedacht, dass das Essen in Aluschalen angeliefert
wird und durch ehrenamtliche Helfer verteilt wird. Zum Einen sind
zwischenzeitlich die Eltern nicht mehr bereit, in vollem Umfang die
Aufgabe zu übernehmen. Zum Anderen wurde auf Wunsch der Schüler und
Eltern von den Aluschalen auf eine portionsweise Ausgabe des Essens
umgestellt. Dies ist natürlich weit aufwändiger und arbeitsintensiver.
Der Schulleiter hatte infolgedessen die Stadt Heubach gebeten,
entsprechendes Personal einzustellen.
Über dieses Thema wurde in der Sitzung des Gemeinderates Heubach am 1.
August 2006 beraten. Hierbei wurde die Meinung vertreten, dass das Essen
am Rosensteingymnasium für die Schüler nicht teuerer sein sollte, wie
das Essen an der Schillerschule ( 2,80 € pro Essen). Bei der Berechnung
der Kosten für das Essen im Gymnasium ergibt sich jedoch ein
kostendeckender Preis von 3,20 € pro Essen. Die Stadt Heubach ist
bereit, für die Schüler aus Heubach und Lautern die Differenz von 0,40 €
pro Essen zu übernehmen. Jedoch machte der Gemeinderat Heubach deutlich,
dass diese Bereitschaft nicht für auswärtige Schüler besteht. Hier
sollten die jeweiligen Gemeinden selber initiativ werden. Sofern die
Gemeinde Bartholomä keine Zustimmung zum Vorschlag des Heubacher
Gemeinderates abgibt, würde den Kindern aus Heubach und Lautern ein
Betrag von 2,80 € und den Kindern aus Bartholomä ein Betrag von 3,20 €
berechnet.
B. Beratung und Beschlussfassung
In der Beratung des Gremiums wurde deutlich, dass es der Gemeinde nicht
leicht fällt, eine weitere freiwillige Aufgabe, zumal ohne Rechtsgrund,
zu übernehmen. Andererseits wurde in der Beratung auch klar, dass es
sinnvoll sei, dass für alle Schüler des Rosensteingymnasiums eine
einheitliche Preisgestaltung im Essensangebot gilt. Weiterhin wurde im
Gremium mit Blick auf den kommunalen Haushalt darauf hingewiesen, dass
wegen der mit der Gewährung eines Zuschusses verbundenen Kosten nur eine
befristete Gewährung des Zuschussbetrages möglich sei. Sollten in
Zukunft weitere Anträge zu einer Kostenbeteiligung gestellt werden,
müsse über eine Zuschussgewährung generell nachgedacht werden.
Nach weiterer Diskussion und Beratung beschloss der Gemeinderat sodann
einstimmig, die Essensausgabe mit der genannten Preisdifferenz von 0,40
€/Essen zu bezuschussen, unter der Maßgabe dass der Zuschuss befristet
auf längstens ein Schuljahr gewährt wird.
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- Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 19.09.2006
Der Technische Ausschuss hat in seinen öffentlichen Sitzung am 19.09.2006
die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat zur Kenntnis
gegeben wurden:
1. Bausachen
1.1. Erstellung eines Studios auf bestehendem Erdgeschoss mit Balkon, Flst. Nr. 82/1, Im Schopf
An das bestehende Wohngebäude ist geplant, im Bereich des Obergeschosses
ein Studio und einen Balkon anzubauen. Der TA hat dem Vorhaben
zugestimmt unter der Maßgabe, dass das Baurechtsamt in der
Genehmigungsurkunde einen Hinweis bezüglich der Einhaltung der
nachbarlichen Belange bezüglich der gemeinsamen Mauer mit aufnimmt.
1.2. Neubau eines offenen Güllebehälters auf Flst. 657, Hirschgasse
Der Bauherr plant auf seinem Grundstück an der Hirschgasse den Neubau
eines offenen Güllebehälters. Das Vorhaben befindet sich im
Außenbereich; nach der Stellungnahme des Landratsamtes - Abteilung
Landwirtschaft - handelt es sich um ein privilegiertes Vorhaben. Mit
Blick auf die bestehenden Wohngebiete und das geplante Neubaugebiet
wurden im TA verschiedene Fragen bezüglich der Geruchsimmission
gestellt. Da vereinzelt diesbezüglich sowohl mit dem
Grundstückseigentümer, wie auch mit dem Landwirtschaftsamt Fragen zu
klären sind, hat der TA das kommunale Einvernehmen zunächst noch
zurückgestellt.
1.3 Antrag auf Einzäunung des Anwesens Flst. 716, Lippizanerweg
Der Bauherr plant auf seinem Grundstück am Lippizanerweg das Anwesen mit
einem grünen Maschendrahtzaun mit 1 m Höhe einzuzäunen. Nach den
Festsetzungen des Bebauungsplanes "Amalienhof, 5. Änderung" sind tote
Einfriedungen jedoch nicht zulässig. Aus diesen grundsätzlichen
Erwägungen und da im vorliegenden Fall auch Nachbareinwendungen
vorlagen, hat der TA das kommunale Einvernehmen für diese Befreiung
nicht erteilt.
1.4 Erstellung einer Geschirrhütte auf Flst. 716/4, Lippizanerweg
Der Bauherr beantragt auf seinem Grundstück am Lippizanerweg eine
Geschirrhütte mit einem umbauten Raum von 14 m³ zu genehmigen. Das
Vorhaben befindet sich innerhalb des Bebauungsplanes "Amalienhof, 5.
Änderung". Dieser regelt die Zulässigkeit von Geschirrhütten bis max. 15
m³ als Ausnahme. Der TA hat der Ausnahme zugestimmt.
1.5. Aufstellung von Werbeschildern auf den Flst. 604, 356/12 und 579/1 durch die Gasversorgung Essingen-Oberkochen
Die Gasversorgung Essingen-Oberkochen GmbH (GEO) hat mit Zustimmung der
Gemeinde bereits im vergangenen Jahr an drei Standorten Werbeanlagen zum
Thema Erdgas aufgestellt. Der TA hatte damals die Aufstellung der
Anlagen bis Ende 2006 befristet erteilt. Die GEO hat nunmehr beantragt,
die Genehmigung für ein weiteres Jahr zu erteilen. Da aus Sicht des TA
keine zwingende Notwendigkeit zu einer nochmaligen Verlängerung gesehen
wurde und im Übrigen die Untere Naturschutzbehörde grundsätzlich die
Aufstellung der Werbeanlagen abgelehnt hat, hat der TA beschlossen, an
der Befristung bis Ende 2006 festzuhalten.
2. Ersatzbeschaffung Radketten für das kommunale Loipenspurgerät
Die Gemeinde hatte im Oktober 1992 von der Firma Kässbohrer in Neu-Ulm
ein Loipenspurgerät zum Preis von 126.426 DM (64.640,59 €) gekauft. Der
Kauf wurde möglich durch einen Zuwendungsbescheid des Landes in Höhe von
50.000 DM und unter Beteiligung der Stadt Heubach mit einem
Zuschussbetrag von 20.000 DM. Das Loipenspurgerät wird überwiegend zur
Präparierung der Loipen (Parallelloipen und Skating-Strecken) auf der
Gemarkung Bartholomä und der Gemarkung Heubach (sog. Stockloipe)
eingesetzt. Das Spuren der Loipen erfolgt im Ehrenamt durch freiwillige
Helfer, sodass für die Gemeinde lediglich die Kosten für die
Unterhaltung des Loipenspurgerätes anfallen. Entsprechend einem
Nutzungsvertrag zwischen der Gemeinde und dem Skiclub Heubach-Bartholomä
steht das Loipenspurgerät auch dem Verein für seine Zwecke zur
Verfügung.
Gerade durch die starke Inanspruchnahme in den vergangenen zwei Wintern
steht nun eine Ersatzbeschaffung der Radketten an, da die vorhandenen
Ketten verschlissen sind. Ein Angebot der Firma Kässbohrer in Laupheim
mit 7.540 € (brutto, ab Werk) ist dabei preisgünstiger als ein anderer
Anbieter. Nach ausführlicher Diskussion hat der TA beschlossen, die
Firma Kässbohrer Laupheim für die Lieferung der Radketten zum Preis von
7.540 €, vorbehaltlich der Bezuschussung durch die Stadt Heubach, zu
beauftragen.
3. Beauftragung von Instandsetzungsarbeiten am Dorfhaus
a.) Parkett b.) Fassade c.) Fenster
Im Rahmen einer Ortsbesichtigung des Arbeitskreises „Gebäudemanagement“
wurde festgestellt, dass verschiedene Instandsetzungsarbeiten am
Dorfhaus dringlich und unaufschiebbar sind, um nicht weitere
Folgeschäden entstehen zu lassen. Im Wesentlichen handelt es sich dabei
um die Sanierung von Parkettbelägen, die Sanierung der Westfassade
(Holzschindeln) und das Streichen der Fenster.
Nach ausführlicher Beratung hat der TA einstimmig beschlossen, für die
Sanierung der Parkettbeläge die Firma Hans Zeller, Essingen – Lauterburg
zum angebotenen Preis von 2.829,11 € (brutto) zu beauftragen. Für die
Sanierungsarbeiten der Westfassade wurde die Firma Gröner, Bartholomä
und für das Nachstreichen der Fenster insbesondere auf der Wetterseite,
die Firma Horst Schürle, Bartholomä beauftragt.
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- Bekanntgaben/Verschiedenes
Eilantrag beim Verwaltungsgericht Stuttgart bzgl. der Windenergieanlagen auf Gemarkung Essingen-Lauterburg
Aus Anlass einer durch das Verwaltungsgericht veröffentlichten
Pressemitteilung "Nur noch vier Windräder?" informierte Bürgermeister
Kuhn eingehend zum Sachstand in Sachen Windkraftanlagen:
Der Regionalplan lege seit dem Jahr 2002 eine Vorrangfläche für die
Errichtung von acht Windkraftanlagen mit 100 m Nabenhöhe auf einer
Fläche von rund 55 ha im Gewann Unteres Wehrenfeld auf Gemarkung
Lauterburg fest. Die Firma Uhl Windkraft GmbH & Co. KG habe seit Juni
2004 eine bestandskräftige immissionsschutzrechtliche Genehmigung für
die Errichtung von acht Anlagen des Typs VESTAS V80 mit einer Nabenhöhe
von 100 m und einem Rotordurchmesser von 80 m. Die Firma habe von dieser
Genehmigung jedoch keinen Gebrauch gemacht, vielmehr im März des Jahres
eine Änderungsgenehmigung beim zuständigen Landratsamt Ostalbkreis -
Immissionsschutz - beantragt. Der Änderungsantrag sehe die Errichtung
von sieben Windkraftanlagen mit 100 m Nabenhöhe und 92,5 m
Rotordurchmesser (Anlagentyp REpower MM92) vor. Im Rahmen des
Genehmigungsverfahrens wurde durch das Landratsamt auch die Gemeinde
Bartholomä als Nachbargemeinde gehört. Die Gemeinde habe zum
Änderungsantrag Einwendungen vorgetragen und dies mit den aufgrund der
dichten Lage zum Ort verbundenen negativen Auswirkungen bzgl. Lärm- und
Schattenwirkung auf die Wohngebiete und der möglichen Einschränkung der
Entwicklungsflächen der Gemeinde begründet. Im übrigen sei von der
Gemeinde ein eigenständiges, immissionsschutzrechtliches Verfahren mit
Öffentlichkeitsbeteiligung gefordert worden. Zeitgleich hätten auch die
Akademische Fliegergruppe Stuttgart e. V. und die Fliegergruppen Heubach
und Fellbach als Betreiber des Sonderlandeplatz Amalienhof Einwendungen
vorgetragen. Das Landratsamt Ostalbkreis habe dennoch am 10. August 2006
die Änderungsgenehmigung für die Errichtung von sechs Windkraftanlagen
des Typs REpower MM92 erteilt. Eine Windkraftanlage (Standort Nr. 6) sei
in der Genehmigung allerdings ausgenommen, da nunmehr vom
Regierungspräsidium Stuttgart mit Blick auf den Flugplatzbetrieb des
Sonderlandeplatzes noch Klärungsbedarf gesehen wurde. Da die
Änderungsgenehmigung vom August mit Sofortvollzug versehen sei, konnte
die Firma Uhl mit Zustellung der Genehmigung auch sofort mit dem Bau der
sechs Anlagen beginnen. Am 24.08.2006 wurden sodann bereits erste
Anlagenteilen für die Windkraftanlagen geliefert, so dass die drei
Flugsportvereine mit Unterstützung der Gemeinde unverzüglich noch am
selben Tag einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Stuttgart gestellt
hätten. Zeitgleich wurde auch förmlich der Widerspruch gegen die
erteilte Änderungsgenehmigung erklärt. Mit der Kammerentscheidung vom
vergangenen Donnerstag, 21.09.2006 habe das Verwaltungsgericht Stuttgart
dem Eilantrag insofern statt gegeben, dass für zwei
Windkraftanlagenstandorte die aufschiebende Wirkung des Widerspruches
wieder hergestellt sei (sog. Baustopp). Es sei nun einerseits
bedauerlich, dass für die weiteren vier Standorte der Baustopp nicht
verfügt wurde.
Andererseits sei sehr erfreulich, dass mit dem Baustopp insofern das
Gericht die berechtigten Interessen der drei Flugsportvereine höher
bewertet habe, als das wirtschaftliche Interesse des Windparkbetreibers
an der Vollziehung der Änderungsgenehmigung. Dadurch sei die Zeit und
die Möglichkeit gegeben, gemeinsam mit den Beteiligten über die drei
ortsnahen Standorte neu zu sprechen.
Belagserneuerung der Straße "Im Schopf"
Bürgermeister Kuhn informierte, dass die Erschließungsarbeiten Im Schopf
durch die Firma Klöpfer abgeschlossen seien. Die Firma habe in die
Straße die notwendigen Versorgungsleitungen für den neuen Steinbruch
eingelegt. Im Zuge der Erschließungsarbeiten habe die Betreiberfirma den
kompletten Belag beginnend ab Höhe TSV-Halle bis zum Tennisheim
erneuert. Der Vorsitzende erklärt, dass diese von der Firma getragene
Maßnahme nicht selbstverständlich sei. Er sei erfreut, nunmehr eine
ordentlich hergerichtete Wohnstraße bzw. Zufahrt zum Sportgelände zu
haben.
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- Anfragen der Gemeinderäte
Die Anfragen bzw. Informationen der Gemeinderäte richteten sich zu den
nachfolgenden Themen:
- Sachstand zum Bike-Park
- Krankenwagen bleibt in Bartholomä
- Parkende Fahrzeuge auf Gehwegen und im Kurvenbereich
- Zurückschneiden von Hecken an öffentlichen Wegen und Straßen
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Ende der öffentlichen Sitzung um 21.00 Uhr.
Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.
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