Aus dem Gemeinderat
Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am Montag, 25. September 2006
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 8 Gemeinderäte
Zuhörer: 1
Beginn der Sitzung um 19.30 Uhr
Ende der Sitzung um 21.00 Uhr
 
  1. Bebauungsplan Brunnenfeld - 7. Änderung und Satzung über örtliche Bauvorschriften - Satzungsbeschluss
A. Sachverhalt
Von einem Grundstückseigentümer wurde beantragt, das im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Brunnenfeld - 5. Änderung und 1. Erweiterung" befindliche Grundstück Flst. 218/5 mit einem Wohngebäude zu bebauen. Dem Wunsch des Bauherrn, eine zeitgemäße und vor allem energetische Bauweise zu wählen, konnte aufgrund der bestehenden textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht entsprochen werden. Unter Beachtung städtebaulicher Belange und den Grundzügen des Bebauungsplanes war jedoch eine Änderung der Festsetzungen und der örtlichen Bauvorschriften zu befürworten. Daher hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.06. des Jahres beschlossen, für eine Änderung des Bebauungsplanes den förmlichen Aufstellungsbeschluss zu fassen und den Änderungsentwurf mit "Brunnenfeld - 7. Änderung" zu bezeichnen. Weiterhin hat der Gemeinderat in der Junisitzung den vorgelegten Bebauungsplanentwurf gebilligt und beschlossen, den Entwurf öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange am weiteren Verfahren zu beteiligen. Weder aus der erfolgten öffentlichen Auslegung, noch aus der Trägerbeteiligung wurden Anregungen und Bedenken zum Bebauungsplanentwurf vorgetragen.

B. Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Kuhn verwies darauf, dass nachdem keine weiteren Anregungen und Bedenken zum Planentwurf vorliegen, in der heutigen Sitzung der Satzungsbeschluss gefasst werden kann. Nach kurzer Aussprache und Diskussion beschloss sodann der Gemeinderat den Bebauungsplan "Brunnenfeld - 7. Änderung" und die örtlichen Bauvorschriften im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans als Satzungen.

Bebauungsplan Brunnenfeld - 7. Änderung als PDF-Datei (86 KB)
  1. Veränderungssperre für das Bebauungsplangebiet "Brunnenfeldstraße" - Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat beschloss in öffentlicher Sitzung am 12.10.2004 für mehrere Grundstücke im Bereich der Brunnenfeldstraße einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften tragen die Bezeichnung "Brunnenfeldstraße". Zur Sicherung der Planung für das zukünftige Plangebiet hat der Gemeinderat ebenfalls in der öffentlichen Sitzung am 12.10.2004 eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans "Brunnenfeldstraße" beschlossen.
Der Erlass dieser Veränderungssperre war deshalb erforderlich, um die bauplanungsrechtliche Entwicklung der gewerbliche Brache der ehemaligen Firma Ginzkey auf Grundstück Flst. 208/1 und ggf. der angrenzenden Grundstücke zu sichern. Die Weiterverfolgung der Ziele, das Gebiet städtebaulich neu zu ordnen und ggf. zu Wohnflächen umzuwandeln ist eine für die Gemeinde und ihre Entwicklung wichtige Aufgabe.
Für diese städtebauliche Entwicklung ist jedoch noch weitere Zeit von Nöten. Da die Veränderungssperre nach zwei Jahren außer Kraft treten wird, ist eine Verlängerung der Satzung angezeigt.

B. Beratung und Beschlussfassung
In der Beratung wurde seitens der Gemeinderäte bekräftigt, dass zur Sicherung der künftigen Planung die Veränderungssperre nach wie vor erforderlich sei. Auf die Nachfrage eines Gemeinderates erklärte der Vorsitzende dass die Verwaltung mit den betroffenen Grundstückseigentümern im Gespräch stehe und die Eigentümer auch Verständnis für diese Veränderungssperre geäußert hätten. Nach weiterer Aussprache und Diskussion beschloss sodann der Gemeinderat einstimmig die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für das Bebauungsplangebiet Brunnenfeldstraße.

Veränderungssperre Brunnenfeld
  1. Kanalverlegung Albuchweg/Wiesenweg - Vergabe
A. Sachverhalt
Der vorhandene Kanal zwischen dem Albuchweg und dem Wiesenweg ist in der sog. Schadensklasse 0 zu bewerten. Entsprechend dieser Zuordnung ist eine Kanalsanierung in diesem Abschnitt angezeigt. Da zudem benachbart an diesem Kanal eine private Baumaßnahme erfolgt, ist eine umgehende Kanalinstandsetzung sinnvoll. Aufgrund einer vom Ingenieurbüro Helmut Kolb beauftragten Kostenschätzung konnte festgestellt werden, dass eine Verlegung des Kanals in einer alternativen Trasse kostengünstiger ist, als eine Sanierung und Teilerneuerung des bestehenden Kanals. Daher wurde mit dem Grundstückseigentümer von Grundstück Flst. 249/2 grundstücksrechtlich ein Tauschvertrag geschlossen und entsprechend dem Beschluss des Gemeinderates vom 20.06.2006 diese Kanalverlegungsmaßnahme öffentlich ausgeschrieben. Aufgrund der öffentlichen Ausschreibung lagen am Submissionstermin am 01.09.2006 insgesamt 10 Angebote vor. Nach Öffnung der Angebote und Prüfung kann festgestellt werden, dass die Firma Haag-Bau GmbH, Neuler mit einer Angebotssumme von 33.200, 36 € (brutto) das preisgünstigste Angebot eingereicht hat.

B. Beratung und Beschlussfassung
Zur Behandlung dieses Tagesordnungspunktes begrüßte Bürgermeister Kuhn Herrn Helmut Kolb vom gleichnamigen Ingenieurbüro. Dieser erläuterte sodann das Ausschreibungsergebnis und die technische Umsetzung der Kanalverlegungsmaßnahme. In der weiteren Beratung wurde im Gremium angeregt, die Kanalverlegungsmaßnahme in enger Abstimmung mit den Grundstückseigentümern umzusetzen. Nach weiterer Diskussion beschloss sodann der Gemeinderat einstimmig, auf der Grundlage des Ausschreibungsergebnisses die Firma Haag-Bau GmbH, Neuler für die Baumaßnahme der Kanalverlegung Albuchweg/Wiesenweg mit der Angebotssumme von 33.200,36 € (brutto) zu beauftragen. Weiterhin beschloss der Gemeinderat einstimmig für die bautechnische Betreuung der Maßnahme das Ingenieurbüro Kolb förmlich zu beauftragen. Das Ing.büro hatte hierzu ein Honorarangebot mit 3.136,87 € (brutto) vorgelegt.
  1. Annahme und Behandlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
    a) Festlegung des weiteren/künftigen Vorgehens/Verfahrens
    b) Beschluss über die Annahme bzw. Vermittlung einzelner Spenden, Schenkungen und ähnlicher Zuwendungen
A. Sachverhalt
Zuwendungen von Privaten sind und werden zunehmend ein wichtiges und darüber hinaus übliches Finanzierungsmittel zur Erfüllung kommunaler Aufgaben, insbesondere im sozialen, kulturellen und sportlichen Bereich.
Gleichzeitig soll jedoch möglichen Verhaltensweisen entgegengewirkt werden, bei denen der Eindruck entstehen kann, dass die Einwerbung, Entgegennahme oder Annahme von Zuwendungen Privater in einem unlauteren Zusammenhang mit der sonstigen Dienstausübung stehen und amtliches Handeln nicht allein von objektiven und aufgabenbezogenen Gesichtspunkten geleitet, sondern von der Zuwendung beeinflusst wird. Dem trägt auch der 1997 neu gefasste § 331 des Strafgesetzbuches (StGB) Rechnung. Damit wird die Annahme von Geld oder geldwerten Vorteilen sowohl für sich selbst als auch für Dritte durch Amtsträger (Beschäftigte und Organe) unter Strafe gestellt. Das sich daraus für die Gemeinde bzw. deren Vertreter als Spendempfänger ergebende Risiko, sich strafbar zu machen, hat den Gesetzgeber des Landes Baden-Württemberg dazu bewogen, eine Bestimmung in die Gemeindeordnung einzufügen, nach der die Annahme von Spenden zur Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben als für zulässig normiert wurde. Hierdurch soll die Strafbarkeit eines solchen Handelns beseitigt werden. Die Neuregelung beinhaltet insbesondere die Benennung klarer Verantwortlichkeiten: Während die Einwerbung und Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung ausschließlich dem Bürgermeister obliegt, entscheidet über die Annahme der Zuwendung der Gemeinderat. Über die Annahme der Zuwendung soll grundsätzlich in öffentlicher Sitzung verhandelt und beschlossen werden.
Des Weiteren muss jährlich ein Bericht über die Zuwendungen, die Geber und die Zuwendungszwecke erstellt werden und der Rechtsaufsichtsbehörde übersendet werden.

B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende verwies in seinem Sachvortrag darauf, dass die neue Regelung in der Gemeindeordnung einerseits sinnvoll sei, jedoch auf der anderen Seite ggf. einen nicht notwendigen bürokratischen Aufwand verursache.
In der weiteren Diskussion nahm der Gemeinderat den Sachverhalt zur Kenntnis und beschloss sodann einstimmig, dass der Gemeinderat über Einzelspenden von bis zu 100 € in periodischen Abständen (1 x jährlich) in zusammengefasster Form pauschal entscheidet; ansonsten die Annahme und entsprechende Verwendung der dem Gemeinderat anhand einer Auflistung bekannt gegebenen Spenden an die Gemeinde Bartholomä bzw. die Kultur- und Sportstiftung Bartholomä annimmt. Einstimmig wurde die Verwaltung beauftragt, eine entsprechende Dienstanweisung auszuarbeiten und zu erlassen.
  1. Essensangebot für die Schüler des Rosensteingymnasiums
A. Sachverhalt
Im vergangenen Schuljahr wurde auf Wunsch der Kinder und Eltern im Gymnasium in Heubach für auswärtige Schüler ein Mittagessen bereitgestellt. Wie das Essen an der Ganztagesschule (Schillerschule) in Heubach wird es auch beim Gymnasium von Drei König Lebensmittel GmbH & Co. KG/Schwäbisch Gmünd, bezogen.
Zunächst war daran gedacht, dass das Essen in Aluschalen angeliefert wird und durch ehrenamtliche Helfer verteilt wird. Zum Einen sind zwischenzeitlich die Eltern nicht mehr bereit, in vollem Umfang die Aufgabe zu übernehmen. Zum Anderen wurde auf Wunsch der Schüler und Eltern von den Aluschalen auf eine portionsweise Ausgabe des Essens umgestellt. Dies ist natürlich weit aufwändiger und arbeitsintensiver. Der Schulleiter hatte infolgedessen die Stadt Heubach gebeten, entsprechendes Personal einzustellen.
Über dieses Thema wurde in der Sitzung des Gemeinderates Heubach am 1. August 2006 beraten. Hierbei wurde die Meinung vertreten, dass das Essen am Rosensteingymnasium für die Schüler nicht teuerer sein sollte, wie das Essen an der Schillerschule ( 2,80 € pro Essen). Bei der Berechnung der Kosten für das Essen im Gymnasium ergibt sich jedoch ein kostendeckender Preis von 3,20 € pro Essen. Die Stadt Heubach ist bereit, für die Schüler aus Heubach und Lautern die Differenz von 0,40 € pro Essen zu übernehmen. Jedoch machte der Gemeinderat Heubach deutlich, dass diese Bereitschaft nicht für auswärtige Schüler besteht. Hier sollten die jeweiligen Gemeinden selber initiativ werden. Sofern die Gemeinde Bartholomä keine Zustimmung zum Vorschlag des Heubacher Gemeinderates abgibt, würde den Kindern aus Heubach und Lautern ein Betrag von 2,80 € und den Kindern aus Bartholomä ein Betrag von 3,20 € berechnet.

B. Beratung und Beschlussfassung
In der Beratung des Gremiums wurde deutlich, dass es der Gemeinde nicht leicht fällt, eine weitere freiwillige Aufgabe, zumal ohne Rechtsgrund, zu übernehmen. Andererseits wurde in der Beratung auch klar, dass es sinnvoll sei, dass für alle Schüler des Rosensteingymnasiums eine einheitliche Preisgestaltung im Essensangebot gilt. Weiterhin wurde im Gremium mit Blick auf den kommunalen Haushalt darauf hingewiesen, dass wegen der mit der Gewährung eines Zuschusses verbundenen Kosten nur eine befristete Gewährung des Zuschussbetrages möglich sei. Sollten in Zukunft weitere Anträge zu einer Kostenbeteiligung gestellt werden, müsse über eine Zuschussgewährung generell nachgedacht werden.
Nach weiterer Diskussion und Beratung beschloss der Gemeinderat sodann einstimmig, die Essensausgabe mit der genannten Preisdifferenz von 0,40 €/Essen zu bezuschussen, unter der Maßgabe dass der Zuschuss befristet auf längstens ein Schuljahr gewährt wird.
  1. Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 19.09.2006
Der Technische Ausschuss hat in seinen öffentlichen Sitzung am 19.09.2006 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurden:

1. Bausachen
1.1. Erstellung eines Studios auf bestehendem Erdgeschoss mit Balkon, Flst. Nr. 82/1, Im Schopf
An das bestehende Wohngebäude ist geplant, im Bereich des Obergeschosses ein Studio und einen Balkon anzubauen. Der TA hat dem Vorhaben zugestimmt unter der Maßgabe, dass das Baurechtsamt in der Genehmigungsurkunde einen Hinweis bezüglich der Einhaltung der nachbarlichen Belange bezüglich der gemeinsamen Mauer mit aufnimmt.

1.2. Neubau eines offenen Güllebehälters auf Flst. 657, Hirschgasse
Der Bauherr plant auf seinem Grundstück an der Hirschgasse den Neubau eines offenen Güllebehälters. Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich; nach der Stellungnahme des Landratsamtes - Abteilung Landwirtschaft - handelt es sich um ein privilegiertes Vorhaben. Mit Blick auf die bestehenden Wohngebiete und das geplante Neubaugebiet wurden im TA verschiedene Fragen bezüglich der Geruchsimmission gestellt. Da vereinzelt diesbezüglich sowohl mit dem Grundstückseigentümer, wie auch mit dem Landwirtschaftsamt Fragen zu klären sind, hat der TA das kommunale Einvernehmen zunächst noch zurückgestellt.

1.3 Antrag auf Einzäunung des Anwesens Flst. 716, Lippizanerweg
Der Bauherr plant auf seinem Grundstück am Lippizanerweg das Anwesen mit einem grünen Maschendrahtzaun mit 1 m Höhe einzuzäunen. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Amalienhof, 5. Änderung" sind tote Einfriedungen jedoch nicht zulässig. Aus diesen grundsätzlichen Erwägungen und da im vorliegenden Fall auch Nachbareinwendungen vorlagen, hat der TA das kommunale Einvernehmen für diese Befreiung nicht erteilt.

1.4 Erstellung einer Geschirrhütte auf Flst. 716/4, Lippizanerweg
Der Bauherr beantragt auf seinem Grundstück am Lippizanerweg eine Geschirrhütte mit einem umbauten Raum von 14 m³ zu genehmigen. Das Vorhaben befindet sich innerhalb des Bebauungsplanes "Amalienhof, 5. Änderung". Dieser regelt die Zulässigkeit von Geschirrhütten bis max. 15 m³ als Ausnahme. Der TA hat der Ausnahme zugestimmt.

1.5. Aufstellung von Werbeschildern auf den Flst. 604, 356/12 und 579/1 durch die Gasversorgung Essingen-Oberkochen
Die Gasversorgung Essingen-Oberkochen GmbH (GEO) hat mit Zustimmung der Gemeinde bereits im vergangenen Jahr an drei Standorten Werbeanlagen zum Thema Erdgas aufgestellt. Der TA hatte damals die Aufstellung der Anlagen bis Ende 2006 befristet erteilt. Die GEO hat nunmehr beantragt, die Genehmigung für ein weiteres Jahr zu erteilen. Da aus Sicht des TA keine zwingende Notwendigkeit zu einer nochmaligen Verlängerung gesehen wurde und im Übrigen die Untere Naturschutzbehörde grundsätzlich die Aufstellung der Werbeanlagen abgelehnt hat, hat der TA beschlossen, an der Befristung bis Ende 2006 festzuhalten.

2. Ersatzbeschaffung Radketten für das kommunale Loipenspurgerät
Die Gemeinde hatte im Oktober 1992 von der Firma Kässbohrer in Neu-Ulm ein Loipenspurgerät zum Preis von 126.426 DM (64.640,59 €) gekauft. Der Kauf wurde möglich durch einen Zuwendungsbescheid des Landes in Höhe von 50.000 DM und unter Beteiligung der Stadt Heubach mit einem Zuschussbetrag von 20.000 DM. Das Loipenspurgerät wird überwiegend zur Präparierung der Loipen (Parallelloipen und Skating-Strecken) auf der Gemarkung Bartholomä und der Gemarkung Heubach (sog. Stockloipe) eingesetzt. Das Spuren der Loipen erfolgt im Ehrenamt durch freiwillige Helfer, sodass für die Gemeinde lediglich die Kosten für die Unterhaltung des Loipenspurgerätes anfallen. Entsprechend einem Nutzungsvertrag zwischen der Gemeinde und dem Skiclub Heubach-Bartholomä steht das Loipenspurgerät auch dem Verein für seine Zwecke zur Verfügung.
Gerade durch die starke Inanspruchnahme in den vergangenen zwei Wintern steht nun eine Ersatzbeschaffung der Radketten an, da die vorhandenen Ketten verschlissen sind. Ein Angebot der Firma Kässbohrer in Laupheim mit 7.540 € (brutto, ab Werk) ist dabei preisgünstiger als ein anderer Anbieter. Nach ausführlicher Diskussion hat der TA beschlossen, die Firma Kässbohrer Laupheim für die Lieferung der Radketten zum Preis von 7.540 €, vorbehaltlich der Bezuschussung durch die Stadt Heubach, zu beauftragen.

3. Beauftragung von Instandsetzungsarbeiten am Dorfhaus
    a.) Parkett
    b.) Fassade
    c.) Fenster

Im Rahmen einer Ortsbesichtigung des Arbeitskreises „Gebäudemanagement“ wurde festgestellt, dass verschiedene Instandsetzungsarbeiten am Dorfhaus dringlich und unaufschiebbar sind, um nicht weitere Folgeschäden entstehen zu lassen. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um die Sanierung von Parkettbelägen, die Sanierung der Westfassade (Holzschindeln) und das Streichen der Fenster.
Nach ausführlicher Beratung hat der TA einstimmig beschlossen, für die Sanierung der Parkettbeläge die Firma Hans Zeller, Essingen – Lauterburg zum angebotenen Preis von 2.829,11 € (brutto) zu beauftragen. Für die Sanierungsarbeiten der Westfassade wurde die Firma Gröner, Bartholomä und für das Nachstreichen der Fenster insbesondere auf der Wetterseite, die Firma Horst Schürle, Bartholomä beauftragt.
  1. Bekanntgaben/Verschiedenes
Eilantrag beim Verwaltungsgericht Stuttgart bzgl. der Windenergieanlagen auf Gemarkung Essingen-Lauterburg
Aus Anlass einer durch das Verwaltungsgericht veröffentlichten Pressemitteilung "Nur noch vier Windräder?" informierte Bürgermeister Kuhn eingehend zum Sachstand in Sachen Windkraftanlagen:
Der Regionalplan lege seit dem Jahr 2002 eine Vorrangfläche für die Errichtung von acht Windkraftanlagen mit 100 m Nabenhöhe auf einer Fläche von rund 55 ha im Gewann Unteres Wehrenfeld auf Gemarkung Lauterburg fest. Die Firma Uhl Windkraft GmbH & Co. KG habe seit Juni 2004 eine bestandskräftige immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung von acht Anlagen des Typs VESTAS V80 mit einer Nabenhöhe von 100 m und einem Rotordurchmesser von 80 m. Die Firma habe von dieser Genehmigung jedoch keinen Gebrauch gemacht, vielmehr im März des Jahres eine Änderungsgenehmigung beim zuständigen Landratsamt Ostalbkreis - Immissionsschutz - beantragt. Der Änderungsantrag sehe die Errichtung von sieben Windkraftanlagen mit 100 m Nabenhöhe und 92,5 m Rotordurchmesser (Anlagentyp REpower MM92) vor. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurde durch das Landratsamt auch die Gemeinde Bartholomä als Nachbargemeinde gehört. Die Gemeinde habe zum Änderungsantrag Einwendungen vorgetragen und dies mit den aufgrund der dichten Lage zum Ort verbundenen negativen Auswirkungen bzgl. Lärm- und Schattenwirkung auf die Wohngebiete und der möglichen Einschränkung der Entwicklungsflächen der Gemeinde begründet. Im übrigen sei von der Gemeinde ein eigenständiges, immissionsschutzrechtliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung gefordert worden. Zeitgleich hätten auch die Akademische Fliegergruppe Stuttgart e. V. und die Fliegergruppen Heubach und Fellbach als Betreiber des Sonderlandeplatz Amalienhof Einwendungen vorgetragen. Das Landratsamt Ostalbkreis habe dennoch am 10. August 2006 die Änderungsgenehmigung für die Errichtung von sechs Windkraftanlagen des Typs REpower MM92 erteilt. Eine Windkraftanlage (Standort Nr. 6) sei in der Genehmigung allerdings ausgenommen, da nunmehr vom Regierungspräsidium Stuttgart mit Blick auf den Flugplatzbetrieb des Sonderlandeplatzes noch Klärungsbedarf gesehen wurde. Da die Änderungsgenehmigung vom August mit Sofortvollzug versehen sei, konnte die Firma Uhl mit Zustellung der Genehmigung auch sofort mit dem Bau der sechs Anlagen beginnen. Am 24.08.2006 wurden sodann bereits erste Anlagenteilen für die Windkraftanlagen geliefert, so dass die drei Flugsportvereine mit Unterstützung der Gemeinde unverzüglich noch am selben Tag einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Stuttgart gestellt hätten. Zeitgleich wurde auch förmlich der Widerspruch gegen die erteilte Änderungsgenehmigung erklärt. Mit der Kammerentscheidung vom vergangenen Donnerstag, 21.09.2006 habe das Verwaltungsgericht Stuttgart dem Eilantrag insofern statt gegeben, dass für zwei Windkraftanlagenstandorte die aufschiebende Wirkung des Widerspruches wieder hergestellt sei (sog. Baustopp). Es sei nun einerseits bedauerlich, dass für die weiteren vier Standorte der Baustopp nicht verfügt wurde.
Andererseits sei sehr erfreulich, dass mit dem Baustopp insofern das Gericht die berechtigten Interessen der drei Flugsportvereine höher bewertet habe, als das wirtschaftliche Interesse des Windparkbetreibers an der Vollziehung der Änderungsgenehmigung. Dadurch sei die Zeit und die Möglichkeit gegeben, gemeinsam mit den Beteiligten über die drei ortsnahen Standorte neu zu sprechen.

Belagserneuerung der Straße "Im Schopf"
Bürgermeister Kuhn informierte, dass die Erschließungsarbeiten Im Schopf durch die Firma Klöpfer abgeschlossen seien. Die Firma habe in die Straße die notwendigen Versorgungsleitungen für den neuen Steinbruch eingelegt. Im Zuge der Erschließungsarbeiten habe die Betreiberfirma den kompletten Belag beginnend ab Höhe TSV-Halle bis zum Tennisheim erneuert. Der Vorsitzende erklärt, dass diese von der Firma getragene Maßnahme nicht selbstverständlich sei. Er sei erfreut, nunmehr eine ordentlich hergerichtete Wohnstraße bzw. Zufahrt zum Sportgelände zu haben.
  1. Anfragen der Gemeinderäte
Die Anfragen bzw. Informationen der Gemeinderäte richteten sich zu den nachfolgenden Themen:
- Sachstand zum Bike-Park
- Krankenwagen bleibt in Bartholomä
- Parkende Fahrzeuge auf Gehwegen und im Kurvenbereich
- Zurückschneiden von Hecken an öffentlichen Wegen und Straßen
Ende der öffentlichen Sitzung um 21.00 Uhr.
Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.
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