Aus dem Gemeinderat
Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am Montag, 24. September 2007
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 8 Gemeinderäte
Beginn der Sitzung um 19.00 Uhr
Ende der Sitzung um 20.50 Uhr
Zuhörer: 2
 
  1. Abschluss eines Konzessionsvertrages zur Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Leitungen für die Stromversorgung
A. Sachverhalt
Der bestehende Strom-Konzessionsvertrages mit den Überlandwerk Jagstkreis - jetzt EnbW ODR AG - endet am 31.12.2008.
Nach den gesetzlichen Vorschriften müssen auslaufende Konzessionsverträge mindestens zwei Jahre vor Vertragsende im Bundesanzeiger bekannt gemacht werden. Daher hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.03.2006 von dem auslaufenden Konzessionsvertrag mit der EnBW/ODR AG Kenntnis genommen und in der dortigen Sitzung die Verwaltung beauftragt, zu gegebener Zeit die Bekanntmachung im Bundesanzeiger vorzunehmen.
Die Veröffentlichung wurde im Bundesanzeiger sodann mit Ausfertigung vom 26.05.2006 vorgenommen. Auf die Ausschreibung gingen keine Bewerbungen anderer Netzbetreiber ein. Die EnBW/ODR AG hatte bereits vor der Gemeinderatssitzung vom 27.03.2006 einen Entwurf eines Konzessionsvertrag vorgelegt.

B. Beratung und Beschlussfassung
Lorenz Eitzenhöfer von der EnBW/ODR AG stellte dem Gremium den Entwurf des Konzessionsvertrages vor. Bürgermeister Kuhn wies darauf hin, dass der Entwurf sich inhaltlich an dem Mustervertrag, wie er zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den Stromversorgungsunternehmen vereinbart wurde, ausrichte.
In den weiteren Beratung wurden seitens des Gremiums verschiedene inhaltliche Fragen zum Vertragsentwurf gestellt. Auch äußerten sich einzelne Gemeinderäte kritisch zu den jüngsten Leitungsverlegungsarbeiten der EnBW/ODR AG im Bereich des Schaltwerk Bartholomä. Herr Eitzenhöfer sicherte hierzu eine Klärung und Behebung der im Zuge der Tiefbauarbeiten entstandenen Mängel zu.
Nach weiterer Beratung und Diskussion beschloss der Gemeinderat sodann bei einer Gegenstimme dem Abschluss eines Konzessionsvertrags mit der EnBW/ODR zum Bau und Betrieb von Leitungen für die Stromversorgung zu zustimmen.
  1. Flächennutzungsplan der VG Rosenstein, 6. Änderung aus Anlass zur Darstellung eines Golfplatzes auf Gemarkung Mögglingen
A. Sachverhalt
Das Plangebiet für den Golfplatz befindet sich zwischen den Ortschaften Mögglingen und Essingen nördlich der Bundesstraße B 29. Innerhalb des Geltungsbereichs verläuft die Gemarkungsgrenze Mögglingen/Essingen. Im Jahr 2005 wurde ein Standort-Vorprüfungsverfahren für die Realisierung der Golfanlage „Limes Golf Welland“ durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Flurprüfung wurden in einem Bebauungsplan-Vorentwurf soweit möglich eingearbeitet und werden in einer weiteren Ausarbeitung umgesetzt. Die Golfanlage umfasst eine Fläche von ca. 126,7 ha. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes auf der Gemarkung Mögglingen beträgt ca. 97 ha, die restliche Fläche von ca. 29,7 ha liegt auf der Gemarkung Essingen. Die Flächen des Plangebietes werden überwiegend als Acker- und Grünlandflächen genutzt. Die künftige Golfplatzanlage wird aus einer 18-Loch-Anlage, einer Driving-Range, einem Pitching und einem Putting-Grün sowie den dazugehörigen infrastrukturellen Einrichtungen bestehen.
Die Golfanlage wird über einen vorhandenen Feldweg auf der Gemarkung Essingen und die Zufahrt zur Mülldeponie „Ellert“ an der Bundesstraße B 29 und an das überörtliche Verkehrsnetz angeschlossen. Im Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein ist das Plangebiet (innerhalb der Gemarkung Mögglingen) als Landwirtschaftsfläche dargestellt. Von der Gemeinde Mögglingen wurde bereits ein Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan beschlossen. Nunmehr steht neben der Aufstellung des Bebauungsplanes die Durchführung des FNP-Verfahrens an.

B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig, zum Bebauungsplanvorentwurf keine Bedenken vorzutragen und beauftragte die gemeindlichen Vertreter in der Verbandsversammlung der VG Rosenstein der Flächennutzungsplanänderung zur Darstellung des Golfplatzes so zuzustimmen.
  1. Veränderungssperre für das Bebauungsplangebiet "Brunnenfeldstraße"
    - Nochmalige Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat beschloss in öffentlicher Sitzung im Oktober 2004 für mehrere Grundstücke im Bereich der Brunnenfeldstraße einen Bebauungsplan aufzustellen. Zur Sicherung der Bauleitplanung hat das Gremium gleichfalls 2004 eine Veränderungssperre für das Bebauungsplangebiet „Brunnenfeldstraße“ beschlossen. In den zurückliegenden Zeit wurden mit dem Grundstückseigentümer Gespräche zum Erwerb des Grundstücks geführt. Diese Verhandlungen stehen derzeit noch an. Parallel wurde auch ein Bebauungsplanverfahren auf den Weg gebracht, um über einen Bebauungsplan das Gebiet städtebaulich und bodenrechtlich neu zu ordnen.
Um die Grundstücksverhandlungen fortzuführen, damit der Bebauungsplan zur Rechtskraft gebracht werden kann, ist eine nochmalige Verlängerung der Veränderungssperre von Nöten.

B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Diskussion und Beratung nahm der Gemeinderat den Sachverhalt zur nochmaligen Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für das Bebauungsplan „Brunnenfeldstraße“ zur Kenntnis und beschloss die Satzung über die nochmalige Verlängerung (vgl. hierzu auch öffentliche Bekanntmachung).
  1. Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Alarmierung und den Ersteinsatz der Freiwilligen Feuerwehren bei Brandeinsätzen mit der Gemeinde Böhmenkirch
A. Sachverhalt
Die Ortslagen zwischen Bartholomä und Böhmenkirch liegen in einer Entfernung von ca. 9 km von einander entfernt. Die gemeinsame Gemarkungsgrenze liegt im Bereich des Kolmannswaldes bzw. im Gewann „Rauhe Wiese“. Da die Gemarkungsgrenze vorort nicht erkennbar ist, hat es in der Vergangenheit bzgl. der Zuständigkeit und der Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehren Unklarheiten gegeben. Im Interesse einer möglichst schnellen Hilfe für die betroffenen Bürger ist daher eine Regelung über die Alarmierung und den Ersteinsatz der Freiwilligen Feuerwehren in diesem Gebiet notwendig.
Von Seiten der Gemeinde Bartholomä wurde daher ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zu dieser Regelung erarbeitet, der sowohl durch die beiden Feuerwehren wie auch bereits durch die Gemeinde Böhmenkirch gebilligt wurde.

B. Beratung und Beschlussfassung
Das Gremium begrüßte ausdrücklich den Abschluss eines Vertrages zwischen beiden Gemeinden und stimmte nach kurzer Beratung dem öffentlich-rechtlichen Vertrag einstimmig zu.
  1. Rosstag 2007 – Rückblick
Es sei erfreulich, dass die Gemeinde mit dem 12. Rosstag auf eine rundum gelungene Veranstaltung zurück blicken könne. Nicht nur das Wetter habe sich von seiner schönsten Seite gezeigt, auch sei die Veranstaltung insgesamt unfallfrei geblieben. Der Rosstag habe nach wie vor eine positive Ausstrahlung in die Region, das zeige auch wiederum das große Zuschauerinteresse mit rund 15 000 Besuchern. Bürgermeister Kuhn ging sodann auf die Werbung, das Programm und den positiven Anklang des Rosstags unter den Fuhrleuten ein. Abschließend richtete er seinen Dank an alle Einsatzkräfte der Feuerwehren, dem DRK, den Einsatzkräften der Polizei und den Ärzten. Auch dankte er allen ehrenamtlichen Mitarbeitern des Rosstagsteams, hier vor allem Herrn Georg Baur, die ihre freie Zeit und viel Engagement für das Gelingen der diesjährigen Veranstaltung investiert haben. Dank sagte er auch an alle Vereine und Gruppen, die Hofgemeinschaften und Einzelpersonen, wie auch an die Gewerbetreibenden, die in mühevoller Kleinarbeit insgesamt rund 40 Wagen liebevoll gestaltet haben. Den Amalienhofrentnern, den Anliegern der Marktwiese, wie auch den Bauern, die Wiesen als Parkflächen zur Verfügung stellen galt gleichfalls sein Dankeschön.

Auch der Gemeinderat bewertete in der anschließenden Diskussion den Rosstag als gelungene Brauchtumsveranstaltung und dankte der Gemeindeverwaltung und dem Bauhof für die Vorbereitung und Unterstützung des 12. Rosstages.
  1. Sanierung des kommunalen Kunstrasensportplatzes - Abrechnung der Maßnahme
A. Sachverhalt
Durch Beschluss des Gemeinderates in der öffentlichen Sitzung am 27.09.2005 wurde die Firma Polytan mit der Sanierung des Kunstrasensportplatzes gemäß ihres Angebots mit der Angebotsumme von 226.336,59 € (brutto) beauftragt. Mit den Sanierungsarbeiten wurde im April 2006 begonnen.
Im Zuge der Baumaßnahme wurden diverse Mängel festgestellt (verbogene Umrandung, verrostete Stützen, Mängel im Zugangsbereich auf der Tribüneseite). Aufgrund der günstigen Kostensituation beschloss der Technische Ausschuss am 16.05.2006 diese Mängel ebenfalls zu beseitigen und die Tore zu erneuern.
Im Rahmen einer kleinen Feierlichkeit wurde sodann der sanierte Kunstrasensportplatz am 09.09.2006 wieder zur Nutzung freigegeben.
Die Maßnahme wurde der Zuschussbehörde zur Abrechnung vorgelegt. Die gesamten Baukosten beliefen sich auf 215.889,01 €. Als förderfähige Kosten anerkannt wurden 211.827 €.
Nachdem die Baukosten gegenüber dem Zuschussantrag niedriger ausgefallen sind, wurde auch der Zuschuss des Landes anteilig gekürzt. Der Zuschuss aus dem Ausgleichsstock beträgt nun 140.000 €, statt ursprünglich bewilligten 160.000,-- €.
Die Zusage des Turn- und Sportvereins Bartholomä, sich durch ehrenamtliche Arbeit an der Sanierung des Kunstrasentorplatzes zu beteiligen, wurde eingelöst.
Nach Abschluss der Baumaßnahmen verbleiben im Rechnungsjahr 2007 noch Mittel von rund 4000 €, die anderweitig verwendet werden können.

B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Aussprache nahm der Gemeinderat einstimmig von der Abrechnung der Maßnahme „Sanierung des kommunalen Kunstrasensportplatzes“ Kenntnis.
  1. Kenntnisnahme der Beschlüsse
    1.) ASA vom 17.09.2007
    2.) TA vom 18.09.2007
7.1 Ausschuss für Soziale Angelegenheiten am 17.09.2007
Der Ausschuss für Soziale Angelegenheiten (ASA) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.09.2007 den nachfolgenden Beschluss gefasst, der dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurde:

Ehrungsrichtlinie der Gemeinde - Beauftragung der Bürgermedaillen
In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 23.10.2006 hat der Gemeinderat eine kommunale Ehrungsrichtlinie beschlossen; in einer weiteren Sitzung am 02.04.2007 wurden verschiedene Entwürfe für die Gestaltung der Bürgermedaille zur Kenntnis genommen und mehrheitlich aus den unterschiedlichen Entwürfen eine Gestaltung der Bürgermedaille festgelegt.
Auf Grundlage der festgelegten Medaille, die von Frau Kerstin Vogt entworfen wurde, hat der Gemeinderat die Firma Staufen Edelmetall und Zinn, Essingen mit der Herstellung von Medaillen beauftragt. Gleichzeitig ging der Auftrag an die Firma REU, Metallwarenfabrik GmbH & Co., Heubach zur Lieferung von Ehrennadeln.

7.2 Technischer Ausschuss vom 18.09.2007
Der TA hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.09.2007 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurden:

Bausachen

a.) Neubau einer Garage mit Carport auf Grundstück Flst. 255/1, Oberer Berg
Der Bauherr plant auf seinem Grundstück den Neubau einer Garage mit Carport neben dem bestehenden Wohnhaus zu errichten. Das Vorhaben befindet sich innerhalb des Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „In den Löchlen“ und überschreitet die dort festgelegte Baugrenze. Da die Angrenzer ausdrücklich dem Bauvorhaben zugestimmt haben, hat der TA einstimmig das kommunale Einvernehmen zur erforderlichen Befreiung erteilt.

b.) Nutzungsänderung und Umbau durch Einbau von Lagerräumen und einem Pferdestall in das landwirtschaftliche Gebäude, Flst. Nr. 1187, Äußerer Möhnhof
Der Bauherr plant auf seinem Grundstück im Äußeren Möhnhof den Einbau von Lagerräumen und eines Pferdestalles in das ehemalige landwirtschaftliche Gebäude. Da dem Vorhaben keine öffentlich rechtlichen Belange entgegen stehen hat der TA einstimmig das kommunale Einvernehmen erteilt.
  1. Verschiedenes/Bekanntgaben
Unter diesem Tagesordnungspunkt informierte der Vorsitzende über die nachfolgenden Punkte:

- Feuerwehrsatzung
Das Landratsamt Ostalbkreis hat die seitens des Gemeinderates Bartholomä im Juli 2007 beschlossene Satzung für die Freiwillige Feuerwehr auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft und nicht beanstandet.

- Abend der Kultur- und Sportstiftung Bartholomä
Bürgermeister Kuhn informierte über den Abend der Kultur- und Sportstiftung Bartholomä am Samstag, 3. November 2007. Die Veranstaltung stelle eine Art Bürgerball dar mit guter und kurzweiliger Unterhaltung mit angenehmer Atmosphäre. Der Abend diene dazu, die Stiftung und ihre Zielsetzung stärker ins öffentliche Bewusstsein zu rücken und mit einer Benefizveranstaltung zur stärkeren Akquirierung von Spenden und Zuwendungen für die gemeinnützige Stiftung zu werben. Zu dem Abend sei die gesamte Bevölkerung herzlich eingeladen.
  1. Anfragen der Gemeinderäte
Die Anfragen der Gemeinderäte richteten sich zu den nachfolgenden Punkten:
- Durchführung des KJG-Stadelfasching in Bartholomä
- Fehlende Straßenmarkierung auf der Landesstraße L 1162 zwischen Bartholomä und Heubach
- Kernzeitbetreuung in den Räumlichkeiten der Grund- und Hauptschule
- Markungswanderung des Schwäbischen Albvereins am 30.09.2007
Ende der öffentlichen Sitzung um 20.50 Uhr.
Eine nichtöffentliche Sitzung mit 4 Tagesordnungspunkten schloss sich an.
 
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