| Aus dem Gemeinderat |
| Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am
Montag, 24. September 2007 |
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 8 Gemeinderäte
Beginn der Sitzung um 19.00 Uhr
Ende der Sitzung um 20.50 Uhr
Zuhörer: 2
|
- Abschluss eines Konzessionsvertrages zur Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Leitungen für die Stromversorgung
A. Sachverhalt
Der bestehende Strom-Konzessionsvertrages mit den Überlandwerk
Jagstkreis - jetzt EnbW ODR AG - endet am 31.12.2008.
Nach den gesetzlichen Vorschriften müssen auslaufende
Konzessionsverträge mindestens zwei Jahre vor Vertragsende im
Bundesanzeiger bekannt gemacht werden. Daher hat der Gemeinderat in
seiner öffentlichen Sitzung am 27.03.2006 von dem auslaufenden
Konzessionsvertrag mit der EnBW/ODR AG Kenntnis genommen und in der
dortigen Sitzung die Verwaltung beauftragt, zu gegebener Zeit die
Bekanntmachung im Bundesanzeiger vorzunehmen.
Die Veröffentlichung wurde im Bundesanzeiger sodann mit Ausfertigung vom
26.05.2006 vorgenommen. Auf die Ausschreibung gingen keine Bewerbungen
anderer Netzbetreiber ein. Die EnBW/ODR AG hatte bereits vor der
Gemeinderatssitzung vom 27.03.2006 einen Entwurf eines
Konzessionsvertrag vorgelegt.
B. Beratung und Beschlussfassung
Lorenz Eitzenhöfer von der EnBW/ODR AG stellte dem Gremium den Entwurf
des Konzessionsvertrages vor. Bürgermeister Kuhn wies darauf hin, dass
der Entwurf sich inhaltlich an dem Mustervertrag, wie er zwischen den
kommunalen Spitzenverbänden und den Stromversorgungsunternehmen
vereinbart wurde, ausrichte.
In den weiteren Beratung wurden seitens des Gremiums verschiedene
inhaltliche Fragen zum Vertragsentwurf gestellt. Auch äußerten sich
einzelne Gemeinderäte kritisch zu den jüngsten
Leitungsverlegungsarbeiten der EnBW/ODR AG im Bereich des Schaltwerk
Bartholomä. Herr Eitzenhöfer sicherte hierzu eine Klärung und Behebung
der im Zuge der Tiefbauarbeiten entstandenen Mängel zu.
Nach weiterer Beratung und Diskussion beschloss der Gemeinderat sodann
bei einer Gegenstimme dem Abschluss eines Konzessionsvertrags mit der
EnBW/ODR zum Bau und Betrieb von Leitungen für die Stromversorgung zu
zustimmen.
|
- Flächennutzungsplan der VG Rosenstein, 6. Änderung aus Anlass zur Darstellung eines Golfplatzes auf Gemarkung Mögglingen
A. Sachverhalt
Das Plangebiet für den Golfplatz befindet sich zwischen den
Ortschaften Mögglingen und Essingen nördlich der Bundesstraße B 29.
Innerhalb des Geltungsbereichs verläuft die Gemarkungsgrenze Mögglingen/Essingen.
Im Jahr 2005 wurde ein Standort-Vorprüfungsverfahren für die
Realisierung der Golfanlage „Limes Golf Welland“ durchgeführt. Die
Ergebnisse dieser Flurprüfung wurden in einem Bebauungsplan-Vorentwurf
soweit möglich eingearbeitet und werden in einer weiteren Ausarbeitung
umgesetzt. Die Golfanlage umfasst eine Fläche von ca. 126,7 ha. Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes auf der Gemarkung Mögglingen beträgt
ca. 97 ha, die restliche Fläche von ca. 29,7 ha liegt auf der Gemarkung
Essingen. Die Flächen des Plangebietes werden überwiegend als Acker- und
Grünlandflächen genutzt. Die künftige Golfplatzanlage wird aus einer
18-Loch-Anlage, einer Driving-Range, einem Pitching und einem
Putting-Grün sowie den dazugehörigen infrastrukturellen Einrichtungen
bestehen.
Die Golfanlage wird über einen vorhandenen Feldweg auf der Gemarkung
Essingen und die Zufahrt zur Mülldeponie „Ellert“ an der Bundesstraße B
29 und an das überörtliche Verkehrsnetz angeschlossen. Im
Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein ist das
Plangebiet (innerhalb der Gemarkung Mögglingen) als
Landwirtschaftsfläche dargestellt. Von der Gemeinde Mögglingen wurde
bereits ein Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan beschlossen.
Nunmehr steht neben der Aufstellung des Bebauungsplanes die Durchführung
des FNP-Verfahrens an.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig, zum
Bebauungsplanvorentwurf keine Bedenken vorzutragen und beauftragte die
gemeindlichen Vertreter in der Verbandsversammlung der VG Rosenstein der
Flächennutzungsplanänderung zur Darstellung des Golfplatzes so
zuzustimmen.
|
- Veränderungssperre für das Bebauungsplangebiet "Brunnenfeldstraße"
- Nochmalige Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat beschloss in öffentlicher Sitzung im Oktober 2004 für
mehrere Grundstücke im Bereich der Brunnenfeldstraße einen Bebauungsplan
aufzustellen. Zur Sicherung der Bauleitplanung hat das Gremium
gleichfalls 2004 eine Veränderungssperre für das Bebauungsplangebiet
„Brunnenfeldstraße“ beschlossen. In den zurückliegenden Zeit wurden mit
dem Grundstückseigentümer Gespräche zum Erwerb des Grundstücks geführt.
Diese Verhandlungen stehen derzeit noch an. Parallel wurde auch ein
Bebauungsplanverfahren auf den Weg gebracht, um über einen Bebauungsplan
das Gebiet städtebaulich und bodenrechtlich neu zu ordnen.
Um die Grundstücksverhandlungen fortzuführen, damit der Bebauungsplan
zur Rechtskraft gebracht werden kann, ist eine nochmalige Verlängerung
der Veränderungssperre von Nöten.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Diskussion und Beratung nahm der Gemeinderat den
Sachverhalt zur nochmaligen Verlängerung der Geltungsdauer der
Veränderungssperre für das Bebauungsplan „Brunnenfeldstraße“ zur
Kenntnis und beschloss die Satzung über die nochmalige Verlängerung
(vgl. hierzu auch öffentliche Bekanntmachung).
|
- Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Alarmierung und den Ersteinsatz der Freiwilligen Feuerwehren bei Brandeinsätzen mit der Gemeinde Böhmenkirch
A. Sachverhalt
Die Ortslagen zwischen Bartholomä und Böhmenkirch liegen in einer
Entfernung von ca. 9 km von einander entfernt. Die gemeinsame
Gemarkungsgrenze liegt im Bereich des Kolmannswaldes bzw. im Gewann „Rauhe
Wiese“. Da die Gemarkungsgrenze vorort nicht erkennbar ist, hat es in
der Vergangenheit bzgl. der Zuständigkeit und der Alarmierung der
Freiwilligen Feuerwehren Unklarheiten gegeben. Im Interesse einer
möglichst schnellen Hilfe für die betroffenen Bürger ist daher eine
Regelung über die Alarmierung und den Ersteinsatz der Freiwilligen
Feuerwehren in diesem Gebiet notwendig.
Von Seiten der Gemeinde Bartholomä wurde daher ein
öffentlich-rechtlicher Vertrag zu dieser Regelung erarbeitet, der sowohl
durch die beiden Feuerwehren wie auch bereits durch die Gemeinde
Böhmenkirch gebilligt wurde.
B. Beratung und Beschlussfassung
Das Gremium begrüßte ausdrücklich den Abschluss eines Vertrages zwischen
beiden Gemeinden und stimmte nach kurzer Beratung dem
öffentlich-rechtlichen Vertrag einstimmig zu.
|
- Rosstag 2007 – Rückblick
Es sei erfreulich, dass die Gemeinde mit dem 12. Rosstag auf eine rundum
gelungene Veranstaltung zurück blicken könne. Nicht nur das Wetter habe
sich von seiner schönsten Seite gezeigt, auch sei die Veranstaltung
insgesamt unfallfrei geblieben. Der Rosstag habe nach wie vor eine
positive Ausstrahlung in die Region, das zeige auch wiederum das große
Zuschauerinteresse mit rund 15 000 Besuchern. Bürgermeister Kuhn ging
sodann auf die Werbung, das Programm und den positiven Anklang des
Rosstags unter den Fuhrleuten ein. Abschließend richtete er seinen Dank
an alle Einsatzkräfte der Feuerwehren, dem DRK, den Einsatzkräften der
Polizei und den Ärzten. Auch dankte er allen ehrenamtlichen Mitarbeitern
des Rosstagsteams, hier vor allem Herrn Georg Baur, die ihre freie Zeit
und viel Engagement für das Gelingen der diesjährigen Veranstaltung
investiert haben. Dank sagte er auch an alle Vereine und Gruppen, die
Hofgemeinschaften und Einzelpersonen, wie auch an die Gewerbetreibenden,
die in mühevoller Kleinarbeit insgesamt rund 40 Wagen liebevoll
gestaltet haben. Den Amalienhofrentnern, den Anliegern der Marktwiese,
wie auch den Bauern, die Wiesen als Parkflächen zur Verfügung stellen
galt gleichfalls sein Dankeschön.
Auch der Gemeinderat bewertete in der anschließenden Diskussion den
Rosstag als gelungene Brauchtumsveranstaltung und dankte der
Gemeindeverwaltung und dem Bauhof für die Vorbereitung und Unterstützung
des 12. Rosstages.
|
- Sanierung des kommunalen Kunstrasensportplatzes - Abrechnung der Maßnahme
A. Sachverhalt
Durch Beschluss des Gemeinderates in der öffentlichen Sitzung am
27.09.2005 wurde die Firma Polytan mit der Sanierung des
Kunstrasensportplatzes gemäß ihres Angebots mit der Angebotsumme von
226.336,59 € (brutto) beauftragt. Mit den Sanierungsarbeiten wurde im
April 2006 begonnen.
Im Zuge der Baumaßnahme wurden diverse Mängel festgestellt (verbogene
Umrandung, verrostete Stützen, Mängel im Zugangsbereich auf der
Tribüneseite). Aufgrund der günstigen Kostensituation beschloss der
Technische Ausschuss am 16.05.2006 diese Mängel ebenfalls zu beseitigen
und die Tore zu erneuern.
Im Rahmen einer kleinen Feierlichkeit wurde sodann der sanierte
Kunstrasensportplatz am 09.09.2006 wieder zur Nutzung freigegeben.
Die Maßnahme wurde der Zuschussbehörde zur Abrechnung vorgelegt. Die
gesamten Baukosten beliefen sich auf 215.889,01 €. Als förderfähige
Kosten anerkannt wurden 211.827 €.
Nachdem die Baukosten gegenüber dem Zuschussantrag niedriger ausgefallen
sind, wurde auch der Zuschuss des Landes anteilig gekürzt. Der Zuschuss
aus dem Ausgleichsstock beträgt nun 140.000 €, statt ursprünglich
bewilligten 160.000,-- €.
Die Zusage des Turn- und Sportvereins Bartholomä, sich durch
ehrenamtliche Arbeit an der Sanierung des Kunstrasentorplatzes zu
beteiligen, wurde eingelöst.
Nach Abschluss der Baumaßnahmen verbleiben im Rechnungsjahr 2007 noch
Mittel von rund 4000 €, die anderweitig verwendet werden können.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Aussprache nahm der Gemeinderat einstimmig von der
Abrechnung der Maßnahme „Sanierung des kommunalen
Kunstrasensportplatzes“ Kenntnis.
|
- Kenntnisnahme der Beschlüsse
1.) ASA vom 17.09.2007 2.) TA vom 18.09.2007
7.1 Ausschuss für Soziale Angelegenheiten am 17.09.2007
Der Ausschuss für Soziale Angelegenheiten (ASA) hat in seiner
öffentlichen Sitzung am 17.09.2007 den nachfolgenden Beschluss gefasst,
der dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurde:
Ehrungsrichtlinie der Gemeinde - Beauftragung der Bürgermedaillen
In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 23.10.2006 hat der
Gemeinderat eine kommunale Ehrungsrichtlinie beschlossen; in einer
weiteren Sitzung am 02.04.2007 wurden verschiedene Entwürfe für die
Gestaltung der Bürgermedaille zur Kenntnis genommen und mehrheitlich aus
den unterschiedlichen Entwürfen eine Gestaltung der Bürgermedaille
festgelegt.
Auf Grundlage der festgelegten Medaille, die von Frau Kerstin Vogt
entworfen wurde, hat der Gemeinderat die Firma Staufen Edelmetall und
Zinn, Essingen mit der Herstellung von Medaillen beauftragt.
Gleichzeitig ging der Auftrag an die Firma REU, Metallwarenfabrik GmbH &
Co., Heubach zur Lieferung von Ehrennadeln.
7.2 Technischer Ausschuss vom 18.09.2007
Der TA hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.09.2007 die
nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat zur Kenntnis
gegeben wurden:
Bausachen
a.) Neubau einer Garage mit Carport auf Grundstück Flst. 255/1, Oberer Berg
Der Bauherr plant auf seinem Grundstück den Neubau einer Garage mit
Carport neben dem bestehenden Wohnhaus zu errichten. Das Vorhaben
befindet sich innerhalb des Geltungsbereich des rechtskräftigen
Bebauungsplanes „In den Löchlen“ und überschreitet die dort festgelegte
Baugrenze. Da die Angrenzer ausdrücklich dem Bauvorhaben zugestimmt
haben, hat der TA einstimmig das kommunale Einvernehmen zur
erforderlichen Befreiung erteilt.
b.) Nutzungsänderung und Umbau durch Einbau von Lagerräumen und einem Pferdestall in das landwirtschaftliche Gebäude, Flst. Nr. 1187, Äußerer Möhnhof
Der Bauherr plant auf seinem Grundstück im Äußeren Möhnhof den Einbau
von Lagerräumen und eines Pferdestalles in das ehemalige
landwirtschaftliche Gebäude. Da dem Vorhaben keine öffentlich
rechtlichen Belange entgegen stehen hat der TA einstimmig das kommunale
Einvernehmen erteilt.
|
- Verschiedenes/Bekanntgaben
Unter diesem Tagesordnungspunkt informierte der Vorsitzende über die nachfolgenden Punkte:
- Feuerwehrsatzung
Das Landratsamt Ostalbkreis hat die seitens des Gemeinderates Bartholomä
im Juli 2007 beschlossene Satzung für die Freiwillige Feuerwehr auf ihre
Rechtmäßigkeit überprüft und nicht beanstandet.
- Abend der Kultur- und Sportstiftung Bartholomä
Bürgermeister Kuhn informierte über den Abend der Kultur- und
Sportstiftung Bartholomä am Samstag, 3. November 2007. Die Veranstaltung
stelle eine Art Bürgerball dar mit guter und kurzweiliger Unterhaltung
mit angenehmer Atmosphäre. Der Abend diene dazu, die Stiftung und ihre
Zielsetzung stärker ins öffentliche Bewusstsein zu rücken und mit einer
Benefizveranstaltung zur stärkeren Akquirierung von Spenden und
Zuwendungen für die gemeinnützige Stiftung zu werben. Zu dem Abend sei
die gesamte Bevölkerung herzlich eingeladen.
|
- Anfragen der Gemeinderäte
Die Anfragen der Gemeinderäte richteten sich zu den nachfolgenden Punkten:
- Durchführung des KJG-Stadelfasching in Bartholomä
- Fehlende Straßenmarkierung auf der Landesstraße L 1162 zwischen Bartholomä und Heubach
- Kernzeitbetreuung in den Räumlichkeiten der Grund- und Hauptschule
- Markungswanderung des Schwäbischen Albvereins am 30.09.2007
|
Ende der öffentlichen Sitzung um 20.50 Uhr.
Eine nichtöffentliche Sitzung mit 4 Tagesordnungspunkten schloss sich an.
|
| |
 |
© 2007 Gemeinde Bartholomä - Alle Rechte vorbehalten |
 |
|