| Aus dem Gemeinderat |
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Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am
10. März 2010
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Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 9 Gemeinderäte
Beginn der Sitzung um 18.35 Uhr
Ende der Sitzung um 21.25 Uhr
Zuhörer: 18
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- Bürgerfragestunde
Bei der Bürgerfragestunde richtete sich eine Anfrage zur
bauplanungsrechtlichen Bewertung einer privaten Bauvoranfrage.
Weiterhin wurden von zwei Zuhörer Fragen zum Bebauungsplanverfahren
„Gänsteich-Nord“ gestellt. Dazu meinte Bürgermeister Kuhn, dass der
Gemeinderat im Rahmen der gebotenen Abwägung einzelne Änderungen am
Bebauungsplanentwurf vorgenommen hätte, um insbesondere die privaten
Belange im Verfahren zu würdigen. Es müsse jedoch auch festgestellt
werden, dass nicht zu allen vorgetragenen Anregungen eine Umsetzung
möglich sei.
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- Zustimmung zur Wahl des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Bartholomä
A. Sachverhalt
Bei der Wahl des Feuerwehrkommandanten im Rahmen der Hauptversammlung
der Freiwilligen Feuerwehr wurde Herr Michael Knöpfle mit einem
überwältigenden und beeindruckenden Wahlergebnis als Kommandant durch
die Gemeindefeuerwehr im Amt bestätigt.
Nach dem Feuerwehrgesetz bedarf die Wahl der förmlichen Zustimmung durch den Gemeinderat.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende würdigte die Tätigkeit von Herrn Knöpfle als
Kommandant, die er bereits seit Oktober 1985 in ganz hervorragender,
verantwortlicher und kompetenter Weise ausübe und dankte Herrn Knöpfle
für sein großes Engagement mit einem kleinen Präsent.
Einstimmig stimmte der Gemeinderat sodann der Wahl von Herrn Knöpfle zum
Feuerwehrkommandanten für die neue Amtsperiode zu.
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- Bebauungsplan „Gänsteich-Nord“ und Satzung über örtliche Bauvorschriften im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes
a.) Abwägung der Stellungnahmen zum Entwurf b.) Satzungsbeschluss
A. Sachverhalt
Die Gemeinde Bartholomä verfügt selbst nur über vereinzelte
gewerbliche Bauplätze und ist daher gehalten, für die Eigenentwicklung
des Ortes dringend die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur
Schaffung neuen Gewerbebaulandes zu betreiben. Anlass für die
Aufstellung des Bebauungsplanes „Gänsteich-Nord“ bildet die im
Außenbereich bisher tätige Firma Zipser, über einen Bebauungsplan eine
geordnete Ansiedlung im Gewerbegebiet zu schaffen.
Der Gemeinderat hat bereits auf der Grundlage des wirksamen Flächennutzungsplanes im
September 2009 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst
und im Oktober eine vorgezogene Bürgerbeteiligung durchgeführt.
Im November 2009 wurden die zum Vorentwurf abgegebene Stellungnahmen
intensiv beraten und im Gemeindrat abgewogen. Nach entsprechenden
Änderungen am Entwurf hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, die
Entwurfsfassung öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher
Belange zu beteiligen. Innerhalb der Auslegungsfrist wurden von der
Öffentlichkeit nochmals Anregungen zum Bebauungsplanentwurf gegeben.
Auch einzelne Behörden haben zum Entwurf nochmals Stellung genommen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Sämtliche vorliegenden Stellungnahmen wurden dem Gemeinderat
vorgestellt und seitens der Verwaltung ein Vorschlag zur jeweiligen
Abwägung gegeben. Herr Ulrich Haag, vom gleichnamigen Planungsbüro,
ging insbesondere nochmals auf die privaten Stellungnahmen ein. Nach
kurzer Aussprache fasste sodann der Gemeinderat über die
Abwägungsvorschläge einstimmig Beschluss und verabschiedete den
Bebauungsplan „Gänsteich-Nord“ und die örtlichen Bauvorschriften im
Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes als Satzungen.
Bebauungsplan „Gänsteich-Nord“ als PDF-Datei (303 KB)
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- Sanierung der TSV-Halle
A. Sachverhalt
Bei einer Brandverhütungsschau durch das zuständige Baurechtsamt wurde
festgestellt, dass die TSV-Halle 38 brandschutztechnische Defizite
aufweist.
Aufgrund einer Kostenberechnung kam das Architekturbüro Rieg
bereits 2007 zu dem Ergebnis, dass für die Umsetzung des
Brandschutzes, zzgl. dem notwendigen Tausch des Heizungskessel mind.
80.000 € Kosten entstehen werden. Ein daraufhin gestellter Antrag des
TSV Bartholomä auf Bezuschussung der Sanierung wurde im Gemeinderat
zunächst nicht positiv entschieden, zunächst sollte dargelegt werden,
welcher weiterer, grundsätzlicher Sanierungsaufwand in der TSV-Halle
gegeben ist. Eine darauf basierende Gesamtbetrachtung vom Juli 2008
bezifferte die Kosten für eine Gesamtsanierung auf rund 1,15 Millionen
Euro. Selbst wenn nur eine Sanierung der offensichtlichen Mängel und
die damit zusammenhängenden Gewerke erfolgt, so betragen die
Sanierungskosten rund 640.000 €, so das Ergebnis einer Untersuchung
vom September 2008.
Um den Bedarf an Hallenkapazitäten in der Gemeinde
grundsätzlich zu untersuchen, hatte der Gemeinderat daraufhin im
September 2008 beschlossen, eine Sportentwicklungsplanung über den
Württembergischen Landessportbund in Auftrag zu geben. Auf der
Grundlage der Handlungsempfehlungen dieser Studie beauftragte die
Gemeinde in Folge das Architekturbüro ACT, Ellwangen mit einer
Standortuntersuchung. Über diese Standortuntersuchung wurde auch
konkret am Standort der bestehenden STB-Halle ein Umbau bzw.
Saal-Anbau überprüft.
Im Herbst 2009 wurden aufgrund der vom Land
Baden-Württemberg veröffentlichten Haushaltserlässe die Finanzdaten
für die künftigen Jahre der Gemeinde Bartholomä bekannt. Hier sind
infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise dramatische Rückgänge auf der
Einnahmenseite des kommunalen Haushaltes festzustellen, die den
kompletten Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung (bis einschl.
2013) berücksichtigen und hier jeweils eine negative Zuführungsrate im
kommunalen Haushalt voraussagt. Allein unter Berücksichtigung der
Investitionen für die Pflichtaufgaben (Straßensanierung,
Kanalsanierung, Friedhof oder Baugebietserschließung) entsteht in der
mittelfristigen Finanzplanung ein Schuldenstand bis 2013 mit knapp 2,5
Millionen Euro.
B. Beratung und Beschlussfassung
Einhellig war das Gremium der Ansicht, dass unter diesen finanziellen
Voraussetzungen eine „große Lösung“ in der Hallenfrage deutlich
zurückgestellt werden muss. Der Vorsitzende dankte in dem
Zusammenhang, dass der TSV definitiv zugesagt habe, jedwede
Möglichkeit zur Kostenreduzierung durch aktive Eigenleistungen zu
erbringen.
Nach weiterer Beratung und Diskussion, in der auch das
Gremium darauf Wert legt, in einer Besprechung mit den Vereinen und
Organisationen den konkreten Bedarf der Nutzung der TSV-Halle nochmals
zu klären, beschloss sodann der Gemeinderat einstimmig, für die
brandschutztechnische Sanierung der Halle einen einmaligen Zuschuss in
Höhe von 50.000 € zu gewähren.
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- Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden
A. Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung im Januar wurde angeregt, grundsätzlich zu
überprüfen, ob die Gemeinde Bartholomä Photovoltaikanlagen auf
öffentlichen Gebäuden installiert und welche Gebäude hierfür geeignet
sind.
Über das Büro PV Planungs- und Projektbetreuung, René Kienreich
wurden die öffentlichen Gebäude in der Gemeinde Bartholomä überprüft.
Nach Empfehlung des Büro’s würde sich aufgrund der Lage, der
Gebäudesubstanz und der Statik die Dachflächen des Dorfhaus,
Brunnenfeldstraße 1 und das Feuerwehrhaus, Beckengasse 8 für die
Installation einer Photovoltaikanlage eignen.
Gemäß einer ersten Vorplanung kann für das Dorfhaus eine Fläche für 13 kWp, für das
Gebäude Feuerwehrhaus mit 15,2 kWp belegt werden.
Eine erste Kostenschätzung des Büro’s geht von knapp 3.000 €/kWp
Investitionskosten aus. Mit Blick auf die Einspeisevergütung gemäß dem
Erneuerbaren Energiegesetz (EEG) ist die Investition wirtschaftlich.
B. Beratung und Beschlussfassung
Grundsätzlich sprach sich der Gemeinderat für die Installation von
Photovoltaikanlagen auf dem Dach des Dorfhauses und des
Feuerwehrhauses aus. Gfs. alternative Standorte sollten nochmals
geprüft werden. Nach weiterer kurzer Beratung und Diskussion beschloss
der Gemeinderat sodann einstimmig, diese Investition über eine
günstigen KfW-Kredit zu finanzieren und beauftragte die Verwaltung,
die entsprechende Ausschreibung für die Photovoltaikanlagen
vorzunehmen.
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- Abwasserzweckverband Lauter-Rems
- Vorberatung der Verbandsversammlung
A. Sachverhalt
Am Donnerstag, 11.03.2010 findet die Verbandsversammlung des
Abwasserzweckverbandes Lauter-Rems statt, in der insbesondere die
Änderung der Verbandssatzung und der Haushaltsplan 2010 behandelt
werden.
Seit längerem ist den Gremien des Abwasserzweckverbandes
bewusst, dass die seit 1985 (bzw. 1996) festgelegten Umlageschlüssel
für die Abrechnung der Betriebskosten und Investitionen des Verbandes
nicht mehr dem aktuellen Stand der Inanspruchnahme der Einrichtungen
des Abwasserzweckverbandes durch die einzelnen Verbandsgemeinden
entspricht.
Die bisherige Betriebskostenabrechnung auf Basis der
rechtsgültigen Satzung lagen als Abrechnungsparameter 50 % des
häuslich gemessenen Abwassers (Wasserzähler) und weitere 50 % der
festgelegten Einwohnergleichwerte (EGW) zugrunde.
Die neue Verbandssatzung sieht weiterhin eine Abrechnung nach dem Anfall gemäß
häuslichen Abwassers (zu 42 %) und - statt der ursprünglich
festgelegten EGW’s - nun die natürliche Einwohnerzahl (Heubach:
zusätzlich 1000 EGW) mit einem Prozentanteil von 42 % vor. Der dritte
Parameter (8%) betrifft den gesamten Abwasserzulauf aus einer
Gemeinde; insbesondere sind darunter auch Zuläufe aus
Fremdwassereinbrüchen/-einleitungen zu verstehen. Insbesondere die
Umstellung von bisher festgelegten Einwohnergleichwerten (Bartholomä:
3343 EGW bei rd. 2.150 Einwohnern) auf die natürliche Einwohnerzahl
und der „dritte“ Parameter, nämlich den gesamten Abwasserzulauf aus
einer Gemeinde, liefert nun für Bartholomä einen insgesamt geringeren
Umlageschlüssel an den Gesamtkosten.
Der Haushaltsplan 2010 hat ein Volumen 1.222.480 €; davon im Verwaltungshaushalt 986.980 € und im
Vermögenshaushalt 235.500 €
Die gesamte Betriebskostenumlage 2010 auf der Grundlage der neuen Satzung beträgt insgesamt 789.980 €.
Hierauf entfällt auf die Gemeinde Bartholomä eine Umlage in Höhe von
55.328,43 € (2009: 66.612 €; 2008: 63.328,41 €).
Die Investitionsumlage 2010 beträgt insgesamt 39.500 €. Auf die Gemeinde
Bartholomä entfällt hier ein Anteil 2010 mit lediglich 2.991,43 €
(2009: 9.531 €; 2008: 4.744 €).
Die Gesamtumlage 2010 beträgt demnach
für die Gemeinde Bartholomä insgesamt 58.319,87 € (2009: 76.143 €).
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Geschäftsführer des Zweckverbandes, Herr Bernd Schweizer stellte
dem Gemeinderat ausführlich die neue Satzung, die Jahresrechnung 2008
und die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2010 vor.
Nach weiterer kurzer Aussprache und Beratung beauftragte der Gemeinderat einstimmig
die Vertreter der Gemeinde, in der Verbandsversammlung den
entsprechenden Beschlussanträgen so zu zustimmen.
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- Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein
- Vorberatung der Verbandsversammlung
A. Sachverhalt
In der Verbandsversammlung der VG Rosenstein ist insbesondere die
Verabschiedung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2010 vorgesehen.
Der Haushaltsplan 2010 hat ein Gesamtvolumen um 2.099.330 €. Er liegt
damit um 52.110 € über dem Plan 2009 (2009: 2.047.220 €).
Auf den Verwaltungshaushalt entfällt ein Volumen von 2.082.830 €; auf den
Vermögenshaushalt 16.500 €.
Die Erhöhung des Volumens ist auf den höheren Personalkostenaufwand zurück zu führen. Die Aufwendungen für
das Personal steigen von 1.648.570 € auf 1.691.420 € (2,5 %).
Der Vermögenshaushalt 2010 berücksichtigt die notwendigsten Anschaffung
und Ersatzbeschaffungen im Bereich der IT-Anlagen. Vorgesehen sind
unter anderem der Austausch 7 Jahre alter PC’s, Drucker, die
notwendige Beschaffung einer SAP-Lizenz, sowie Anschaffungen für die
Datensicherung einer zentralen Softwareverteilung.
Für die Gemeinde Bartholomä ist eine Gesamtkostenumlage in Höhe von 121.457 €
erforderlich. Dies ist eine Steigerung zum Planansatz 2009 in Höhe von
3.135 €.
Im Haushaltsplan der Gemeinde ist die höhere Kostenumlage 2010 eingeplant.
B. Beratung und Beschlussfassung
Bernd Schweizer, Geschäftsführer der VG informierte über den
Haushaltsplan 2010 des Verbandes.
Bürgermeister Kuhn richtete seinen Dank stellvertretend an den Geschäftsführer für die gute
Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und Verwaltungsgemeinschaft. Nach
kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Vertreter
der Gemeinde in der Verbandsversammlung zu beauftragen, dem
Haushaltsplan so zu zustimmen.
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- Bartholomäer Frühlingstreff am Sonntag, 25. April 2010
- Rechtsverordnung für den verkaufsoffenen Sonntag
A. Sachverhalt
Der Gewerbe- und Fremdenverkehrsverein Bartholomä e. V. hat bei der
Gemeinde einen Antrag auf Festsetzung eines verkaufsoffenen Sonntags
am 25. April 2010 gestellt. Bereits schon traditionell soll im
Frühling der Frühlingstreff mit verschiedenen attraktiven Angeboten
stattfinden. Aus Anlass dieses Frühlingstreffs wird ein
verkaufsoffener Sonntag durchgeführt werden, an dem sich viele
Gewerbetreibende beteiligen werden.
Um diesen verkaufsoffenen Sonntag durchführen zu können, ist eine Verordnung durch die Gemeinde zu erlassen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat eine entsprechende
Verordnung zur Öffnung der Ladengeschäfte am Sonntag, 25. April.
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- Zuteilung von Wohnbauplätzen im Baugebiet „Brunnenfeldstraße“ an die Eheleute Roth und die Eheleute Nungesser
A. Sachverhalt
Mit der Sanierung der gewerblichen Brache „Ginzkey“ und der
Erschließung des Bereichs für Wohnbauplätze stehen in der Gemeinde
seit Ende Mai 2009 sieben attraktive und baureife Wohnbauplätze in
zentralörtlicher Lage zur Verfügung. Zwei Plätze sind bereits schon an
private Bauherren verkauft.
Der Gemeinderat Bartholomä hat den Bauplatzpreis mit 92 €/m², inkl. der Erschließung und ab 1.1.2011 mit
95 €/m², festgelegt. Darüber hinaus gewährt die Gemeinde Bartholomä
einen Nachlass auf den Kaufpreis für Familien/Alleinerziehende mit Kindern.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig, die
Zuteilung der Wohnbauplätze Nr. 1 an die Eheleute Roth und Bauplatz
Nr. 2 an die Eheleute Nungesser vorzunehmen.
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- Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 02.03.2010
Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurden:
Bausachen
10 a.) Errichtung eines Holz- und Geräteschuppens auf Grundstück Flst. 72/1, Kaffeegäßle
Der TA hat einstimmig das kommunale Einvernehmen für den Holz- und Geräteschuppen erteilt.
10 b.) Scheunenerweitereung für Hobbypferdehaltung, Grundstück Flst. 1212, Innerer Kitzinghof
Zu der gestellten Bauvoranfrage hat der TA mehrheitlich zugestimmt,
nachdem aufgrund der Stellungnahmen der Fachbehörden und des
Verbandsbauamtes die rechtlichen Voraussetzung für die Zulässigkeit
bestätigt wurden.
10 c.) Einrichtung eines Modellflugplatzes Flst. 913, Burren - geänderter Antrag
Nachdem zu dem geänderten Bauantrag im Hinblick auf die erteilte
luftfahrtrechtliche Erlaubnis durch das Regierungspräsidium
verschiedene Fragen noch ungeklärt sind, insbesondere die Erschließung
nicht gesichert erscheint, hat der Technische Ausschuss das kommunale
Einvernehmen einstimmig versagt.
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- Bekanntgaben/Verschiedenes
Unter dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben/Verschiedenes informierte der Vorsitzende über die nachfolgenden Punkte:
- Einrichtung einer Werkrealschule als Außenstelle an der Laubenhartschule
Der Vorsitzende zeigte sich erfreut, dass es gelungen sei, die neue
Form der Werkrealschule nach Bartholomä zu bringen. Ab dem neuen
Schuljahr 2010/11 sei es möglich, dass die unteren Schulklassen 5
und 6 in Bartholomä den Werkrealschulzug belegen können.
- Dank für hervorragende Winsterdienstleistungen
Der Bürgermeister bedankte sich bei seinen Mitarbeitern im Bauhof
für die hervorragenden Einsätze im Rahmen des Winterdienstes. So
seien im Winter 2009/2010 mehr als 1000 Arbeitsstunden an knapp 70
Einsatztagen erfolgt. Auch der Pistenbully, der durch den
ehrenamtlichen Einsatz von Oskar Staudenmaier, Klaus Niederberger
und Günter Vrana erfolge, sei mit knapp 100 Stunden voll im Einsatz
gestanden. Ein Dankeschön richtete der Vorsitzende auch an die
Bauern und Transportunternehmer, die mit sehr günstigen
Stundensätzen für die Schneeabfuhr der Gemeinde hilfreich zur Seite
gestanden haben.
- Erlaubnis durch das Regierungspräsidium Stuttgart für das Modellfluggelände
Bürgermeister Kuhn informierte den Gemeinderat über den
Erlaubnisbescheid des RP Stuttgarts zur Einrichtung des
Modellfluggeländes „Am Burren“.
- Wasserversorgungssatzung genehmigt
Der Vorsitzende informierte darüber, dass das Landratsamt
Ostalbkreis die vom Gemeinderat im Dezember beschlossene
Änderungssatzung der Wasserversorgungssatzung genehmigt habe.
- Benefizkonzert zugunsten der Kultur- und Sportstiftung Bartholomä am Samstag, 13. März
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Ende der öffentlichen Sitzung um 21.25 Uhr.
Eine nichtöffentliche Sitzung mit 4 Tagesordnungspunkten schloss sich an.
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