Aus dem Gemeinderat
Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 10. März 2010
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 9 Gemeinderäte
Beginn der Sitzung um 18.35 Uhr
Ende der Sitzung um 21.25 Uhr
Zuhörer: 18
 
  1. Bürgerfragestunde
Bei der Bürgerfragestunde richtete sich eine Anfrage zur bauplanungsrechtlichen Bewertung einer privaten Bauvoranfrage. Weiterhin wurden von zwei Zuhörer Fragen zum Bebauungsplanverfahren „Gänsteich-Nord“ gestellt. Dazu meinte Bürgermeister Kuhn, dass der Gemeinderat im Rahmen der gebotenen Abwägung einzelne Änderungen am Bebauungsplanentwurf vorgenommen hätte, um insbesondere die privaten Belange im Verfahren zu würdigen. Es müsse jedoch auch festgestellt werden, dass nicht zu allen vorgetragenen Anregungen eine Umsetzung möglich sei.
  1. Zustimmung zur Wahl des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Bartholomä
A. Sachverhalt
Bei der Wahl des Feuerwehrkommandanten im Rahmen der Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr wurde Herr Michael Knöpfle mit einem überwältigenden und beeindruckenden Wahlergebnis als Kommandant durch die Gemeindefeuerwehr im Amt bestätigt.
Nach dem Feuerwehrgesetz bedarf die Wahl der förmlichen Zustimmung durch den Gemeinderat.

B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende würdigte die Tätigkeit von Herrn Knöpfle als Kommandant, die er bereits seit Oktober 1985 in ganz hervorragender, verantwortlicher und kompetenter Weise ausübe und dankte Herrn Knöpfle für sein großes Engagement mit einem kleinen Präsent.
Einstimmig stimmte der Gemeinderat sodann der Wahl von Herrn Knöpfle zum Feuerwehrkommandanten für die neue Amtsperiode zu.
  1. Bebauungsplan „Gänsteich-Nord“ und Satzung über örtliche Bauvorschriften im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes
    a.) Abwägung der Stellungnahmen zum Entwurf
    b.) Satzungsbeschluss
A. Sachverhalt
Die Gemeinde Bartholomä verfügt selbst nur über vereinzelte gewerbliche Bauplätze und ist daher gehalten, für die Eigenentwicklung des Ortes dringend die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Schaffung neuen Gewerbebaulandes zu betreiben. Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gänsteich-Nord“ bildet die im Außenbereich bisher tätige Firma Zipser, über einen Bebauungsplan eine geordnete Ansiedlung im Gewerbegebiet zu schaffen.
Der Gemeinderat hat bereits auf der Grundlage des wirksamen Flächennutzungsplanes im September 2009 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst und im Oktober eine vorgezogene Bürgerbeteiligung durchgeführt.
Im November 2009 wurden die zum Vorentwurf abgegebene Stellungnahmen intensiv beraten und im Gemeindrat abgewogen. Nach entsprechenden Änderungen am Entwurf hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, die Entwurfsfassung öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Innerhalb der Auslegungsfrist wurden von der Öffentlichkeit nochmals Anregungen zum Bebauungsplanentwurf gegeben. Auch einzelne Behörden haben zum Entwurf nochmals Stellung genommen.

B. Beratung und Beschlussfassung
Sämtliche vorliegenden Stellungnahmen wurden dem Gemeinderat vorgestellt und seitens der Verwaltung ein Vorschlag zur jeweiligen Abwägung gegeben. Herr Ulrich Haag, vom gleichnamigen Planungsbüro, ging insbesondere nochmals auf die privaten Stellungnahmen ein. Nach kurzer Aussprache fasste sodann der Gemeinderat über die Abwägungsvorschläge einstimmig Beschluss und verabschiedete den Bebauungsplan „Gänsteich-Nord“ und die örtlichen Bauvorschriften im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes als Satzungen.

Bebauungsplan „Gänsteich-Nord“ als PDF-Datei (303 KB)
  1. Sanierung der TSV-Halle
A. Sachverhalt
Bei einer Brandverhütungsschau durch das zuständige Baurechtsamt wurde festgestellt, dass die TSV-Halle 38 brandschutztechnische Defizite aufweist.
Aufgrund einer Kostenberechnung kam das Architekturbüro Rieg bereits 2007 zu dem Ergebnis, dass für die Umsetzung des Brandschutzes, zzgl. dem notwendigen Tausch des Heizungskessel mind. 80.000 € Kosten entstehen werden. Ein daraufhin gestellter Antrag des TSV Bartholomä auf Bezuschussung der Sanierung wurde im Gemeinderat zunächst nicht positiv entschieden, zunächst sollte dargelegt werden, welcher weiterer, grundsätzlicher Sanierungsaufwand in der TSV-Halle gegeben ist. Eine darauf basierende Gesamtbetrachtung vom Juli 2008 bezifferte die Kosten für eine Gesamtsanierung auf rund 1,15 Millionen Euro. Selbst wenn nur eine Sanierung der offensichtlichen Mängel und die damit zusammenhängenden Gewerke erfolgt, so betragen die Sanierungskosten rund 640.000 €, so das Ergebnis einer Untersuchung vom September 2008.
Um den Bedarf an Hallenkapazitäten in der Gemeinde grundsätzlich zu untersuchen, hatte der Gemeinderat daraufhin im September 2008 beschlossen, eine Sportentwicklungsplanung über den Württembergischen Landessportbund in Auftrag zu geben. Auf der Grundlage der Handlungsempfehlungen dieser Studie beauftragte die Gemeinde in Folge das Architekturbüro ACT, Ellwangen mit einer Standortuntersuchung. Über diese Standortuntersuchung wurde auch konkret am Standort der bestehenden STB-Halle ein Umbau bzw. Saal-Anbau überprüft.
Im Herbst 2009 wurden aufgrund der vom Land Baden-Württemberg veröffentlichten Haushaltserlässe die Finanzdaten für die künftigen Jahre der Gemeinde Bartholomä bekannt. Hier sind infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise dramatische Rückgänge auf der Einnahmenseite des kommunalen Haushaltes festzustellen, die den kompletten Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung (bis einschl. 2013) berücksichtigen und hier jeweils eine negative Zuführungsrate im kommunalen Haushalt voraussagt. Allein unter Berücksichtigung der Investitionen für die Pflichtaufgaben (Straßensanierung, Kanalsanierung, Friedhof oder Baugebietserschließung) entsteht in der mittelfristigen Finanzplanung ein Schuldenstand bis 2013 mit knapp 2,5 Millionen Euro.

B. Beratung und Beschlussfassung
Einhellig war das Gremium der Ansicht, dass unter diesen finanziellen Voraussetzungen eine „große Lösung“ in der Hallenfrage deutlich zurückgestellt werden muss. Der Vorsitzende dankte in dem Zusammenhang, dass der TSV definitiv zugesagt habe, jedwede Möglichkeit zur Kostenreduzierung durch aktive Eigenleistungen zu erbringen.
Nach weiterer Beratung und Diskussion, in der auch das Gremium darauf Wert legt, in einer Besprechung mit den Vereinen und Organisationen den konkreten Bedarf der Nutzung der TSV-Halle nochmals zu klären, beschloss sodann der Gemeinderat einstimmig, für die brandschutztechnische Sanierung der Halle einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 50.000 € zu gewähren.
  1. Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden
A. Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung im Januar wurde angeregt, grundsätzlich zu überprüfen, ob die Gemeinde Bartholomä Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden installiert und welche Gebäude hierfür geeignet sind.
Über das Büro PV Planungs- und Projektbetreuung, René Kienreich wurden die öffentlichen Gebäude in der Gemeinde Bartholomä überprüft. Nach Empfehlung des Büro’s würde sich aufgrund der Lage, der Gebäudesubstanz und der Statik die Dachflächen des Dorfhaus, Brunnenfeldstraße 1 und das Feuerwehrhaus, Beckengasse 8 für die Installation einer Photovoltaikanlage eignen.
Gemäß einer ersten Vorplanung kann für das Dorfhaus eine Fläche für 13 kWp, für das Gebäude Feuerwehrhaus mit 15,2 kWp belegt werden.
Eine erste Kostenschätzung des Büro’s geht von knapp 3.000 €/kWp Investitionskosten aus. Mit Blick auf die Einspeisevergütung gemäß dem Erneuerbaren Energiegesetz (EEG) ist die Investition wirtschaftlich.

B. Beratung und Beschlussfassung
Grundsätzlich sprach sich der Gemeinderat für die Installation von Photovoltaikanlagen auf dem Dach des Dorfhauses und des Feuerwehrhauses aus. Gfs. alternative Standorte sollten nochmals geprüft werden. Nach weiterer kurzer Beratung und Diskussion beschloss der Gemeinderat sodann einstimmig, diese Investition über eine günstigen KfW-Kredit zu finanzieren und beauftragte die Verwaltung, die entsprechende Ausschreibung für die Photovoltaikanlagen vorzunehmen.
  1. Abwasserzweckverband Lauter-Rems
    - Vorberatung der Verbandsversammlung
A. Sachverhalt
Am Donnerstag, 11.03.2010 findet die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Lauter-Rems statt, in der insbesondere die Änderung der Verbandssatzung und der Haushaltsplan 2010 behandelt werden.
Seit längerem ist den Gremien des Abwasserzweckverbandes bewusst, dass die seit 1985 (bzw. 1996) festgelegten Umlageschlüssel für die Abrechnung der Betriebskosten und Investitionen des Verbandes nicht mehr dem aktuellen Stand der Inanspruchnahme der Einrichtungen des Abwasserzweckverbandes durch die einzelnen Verbandsgemeinden entspricht.
Die bisherige Betriebskostenabrechnung auf Basis der rechtsgültigen Satzung lagen als Abrechnungsparameter 50 % des häuslich gemessenen Abwassers (Wasserzähler) und weitere 50 % der festgelegten Einwohnergleichwerte (EGW) zugrunde.
Die neue Verbandssatzung sieht weiterhin eine Abrechnung nach dem Anfall gemäß häuslichen Abwassers (zu 42 %) und - statt der ursprünglich festgelegten EGW’s - nun die natürliche Einwohnerzahl (Heubach: zusätzlich 1000 EGW) mit einem Prozentanteil von 42 % vor. Der dritte Parameter (8%) betrifft den gesamten Abwasserzulauf aus einer Gemeinde; insbesondere sind darunter auch Zuläufe aus Fremdwassereinbrüchen/-einleitungen zu verstehen. Insbesondere die Umstellung von bisher festgelegten Einwohnergleichwerten (Bartholomä: 3343 EGW bei rd. 2.150 Einwohnern) auf die natürliche Einwohnerzahl und der „dritte“ Parameter, nämlich den gesamten Abwasserzulauf aus einer Gemeinde, liefert nun für Bartholomä einen insgesamt geringeren Umlageschlüssel an den Gesamtkosten.

Der Haushaltsplan 2010 hat ein Volumen 1.222.480 €; davon im Verwaltungshaushalt 986.980 € und im Vermögenshaushalt 235.500 €
Die gesamte Betriebskostenumlage 2010 auf der Grundlage der neuen Satzung beträgt insgesamt 789.980 €. Hierauf entfällt auf die Gemeinde Bartholomä eine Umlage in Höhe von 55.328,43 € (2009: 66.612 €; 2008: 63.328,41 €).
Die Investitionsumlage 2010 beträgt insgesamt 39.500 €. Auf die Gemeinde Bartholomä entfällt hier ein Anteil 2010 mit lediglich 2.991,43 € (2009: 9.531 €; 2008: 4.744 €).
Die Gesamtumlage 2010 beträgt demnach für die Gemeinde Bartholomä insgesamt 58.319,87 € (2009: 76.143 €).

B. Beratung und Beschlussfassung
Der Geschäftsführer des Zweckverbandes, Herr Bernd Schweizer stellte dem Gemeinderat ausführlich die neue Satzung, die Jahresrechnung 2008 und die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2010 vor.
Nach weiterer kurzer Aussprache und Beratung beauftragte der Gemeinderat einstimmig die Vertreter der Gemeinde, in der Verbandsversammlung den entsprechenden Beschlussanträgen so zu zustimmen.
  1. Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein
    - Vorberatung der Verbandsversammlung
A. Sachverhalt
In der Verbandsversammlung der VG Rosenstein ist insbesondere die Verabschiedung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2010 vorgesehen.
Der Haushaltsplan 2010 hat ein Gesamtvolumen um 2.099.330 €. Er liegt damit um 52.110 € über dem Plan 2009 (2009: 2.047.220 €).
Auf den Verwaltungshaushalt entfällt ein Volumen von 2.082.830 €; auf den Vermögenshaushalt 16.500 €.
Die Erhöhung des Volumens ist auf den höheren Personalkostenaufwand zurück zu führen. Die Aufwendungen für das Personal steigen von 1.648.570 € auf 1.691.420 € (2,5 %).
Der Vermögenshaushalt 2010 berücksichtigt die notwendigsten Anschaffung und Ersatzbeschaffungen im Bereich der IT-Anlagen. Vorgesehen sind unter anderem der Austausch 7 Jahre alter PC’s, Drucker, die notwendige Beschaffung einer SAP-Lizenz, sowie Anschaffungen für die Datensicherung einer zentralen Softwareverteilung.
Für die Gemeinde Bartholomä ist eine Gesamtkostenumlage in Höhe von 121.457 € erforderlich. Dies ist eine Steigerung zum Planansatz 2009 in Höhe von 3.135 €.
Im Haushaltsplan der Gemeinde ist die höhere Kostenumlage 2010 eingeplant.

B. Beratung und Beschlussfassung
Bernd Schweizer, Geschäftsführer der VG informierte über den Haushaltsplan 2010 des Verbandes.
Bürgermeister Kuhn richtete seinen Dank stellvertretend an den Geschäftsführer für die gute Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und Verwaltungsgemeinschaft. Nach kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Vertreter der Gemeinde in der Verbandsversammlung zu beauftragen, dem Haushaltsplan so zu zustimmen.
  1. Bartholomäer Frühlingstreff am Sonntag, 25. April 2010
    - Rechtsverordnung für den verkaufsoffenen Sonntag
A. Sachverhalt
Der Gewerbe- und Fremdenverkehrsverein Bartholomä e. V. hat bei der Gemeinde einen Antrag auf Festsetzung eines verkaufsoffenen Sonntags am 25. April 2010 gestellt. Bereits schon traditionell soll im Frühling der Frühlingstreff mit verschiedenen attraktiven Angeboten stattfinden.   Aus Anlass dieses Frühlingstreffs wird ein verkaufsoffener Sonntag durchgeführt werden, an dem sich viele Gewerbetreibende beteiligen werden.
Um diesen verkaufsoffenen Sonntag durchführen zu können, ist eine Verordnung durch die Gemeinde zu erlassen.

B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat eine entsprechende Verordnung zur Öffnung der Ladengeschäfte am Sonntag, 25. April.
  1. Zuteilung von Wohnbauplätzen im Baugebiet „Brunnenfeldstraße“ an die Eheleute Roth und die Eheleute Nungesser
A. Sachverhalt
Mit der Sanierung der gewerblichen Brache „Ginzkey“ und der Erschließung des Bereichs für Wohnbauplätze stehen in der Gemeinde seit Ende Mai 2009 sieben attraktive und baureife Wohnbauplätze in zentralörtlicher Lage zur Verfügung. Zwei Plätze sind bereits schon an private Bauherren verkauft.
Der Gemeinderat Bartholomä hat den Bauplatzpreis mit 92 €/m², inkl. der Erschließung und ab 1.1.2011 mit 95 €/m², festgelegt. Darüber hinaus gewährt die Gemeinde Bartholomä einen Nachlass auf den Kaufpreis für Familien/Alleinerziehende mit Kindern.

B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Zuteilung der Wohnbauplätze Nr. 1 an die Eheleute Roth und Bauplatz Nr. 2 an die Eheleute Nungesser vorzunehmen.
  1. Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 02.03.2010
Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurden:

Bausachen

10 a.) Errichtung eines Holz- und Geräteschuppens auf Grundstück Flst. 72/1, Kaffeegäßle
Der TA hat einstimmig das kommunale Einvernehmen für den Holz- und Geräteschuppen erteilt.

10 b.) Scheunenerweitereung für Hobbypferdehaltung, Grundstück Flst. 1212, Innerer Kitzinghof
Zu der gestellten Bauvoranfrage hat der TA mehrheitlich zugestimmt, nachdem aufgrund der Stellungnahmen der Fachbehörden und des Verbandsbauamtes die rechtlichen Voraussetzung für die Zulässigkeit bestätigt wurden.

10 c.) Einrichtung eines Modellflugplatzes Flst. 913, Burren
- geänderter Antrag

Nachdem zu dem geänderten Bauantrag im Hinblick auf die erteilte luftfahrtrechtliche Erlaubnis durch das Regierungspräsidium verschiedene Fragen noch ungeklärt sind, insbesondere die Erschließung nicht gesichert erscheint, hat der Technische Ausschuss das kommunale Einvernehmen einstimmig versagt.
  1. Bekanntgaben/Verschiedenes
Unter dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben/Verschiedenes informierte der Vorsitzende über die nachfolgenden Punkte:

- Einrichtung einer Werkrealschule als Außenstelle an der Laubenhartschule
Der Vorsitzende zeigte sich erfreut, dass es gelungen sei, die neue Form der Werkrealschule nach Bartholomä zu bringen. Ab dem neuen Schuljahr 2010/11 sei es möglich, dass die unteren Schulklassen 5 und 6 in Bartholomä den Werkrealschulzug belegen können.

- Dank für hervorragende Winsterdienstleistungen
Der Bürgermeister bedankte sich bei seinen Mitarbeitern im Bauhof für die hervorragenden Einsätze im Rahmen des Winterdienstes. So seien im Winter 2009/2010 mehr als 1000 Arbeitsstunden an knapp 70 Einsatztagen erfolgt. Auch der Pistenbully, der durch den ehrenamtlichen Einsatz von Oskar Staudenmaier, Klaus Niederberger und Günter Vrana erfolge, sei mit knapp 100 Stunden voll im Einsatz gestanden. Ein Dankeschön richtete der Vorsitzende auch an die Bauern und Transportunternehmer, die mit sehr günstigen Stundensätzen für die Schneeabfuhr der Gemeinde hilfreich zur Seite gestanden haben.

- Erlaubnis durch das Regierungspräsidium Stuttgart für das Modellfluggelände
Bürgermeister Kuhn informierte den Gemeinderat über den Erlaubnisbescheid des RP Stuttgarts zur Einrichtung des Modellfluggeländes „Am Burren“.

- Wasserversorgungssatzung genehmigt
Der Vorsitzende informierte darüber, dass das Landratsamt Ostalbkreis die vom Gemeinderat im Dezember beschlossene Änderungssatzung der Wasserversorgungssatzung genehmigt habe.

- Benefizkonzert zugunsten der Kultur- und Sportstiftung Bartholomä am Samstag, 13. März
Ende der öffentlichen Sitzung um 21.25 Uhr.
Eine nichtöffentliche Sitzung mit 4 Tagesordnungspunkten schloss sich an.
 
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