| Aus dem Gemeinderat |
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Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am
30. Juni 2010
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Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 9
Gemeinderäte
Beginn der Sitzung um 18.30
Uhr
Ende der Sitzung um 20.15
Uhr
Zuhörer: 3
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- Erschließung Stichweg an der Otto-Höfliger-Straße
- Ausschreibungsbeschluss
A. Sachverhalt
Das Grundstück Flst. 365/21 mit einem Flächengehalt von 1867 m² soll
für die Erschließung mit einer Mischgebietsnutzung erschlossen werden.
Hierzu ist in das Grundstück ein 3,5 m breiter Stichweg, zzgl. der
Erschließung vorzusehen. Dazu ist geplant, auf eine Länge von ca. 33 m
einen Mischwasserkanal KG DN 150, die Trinkwasserversorgung mit einer
Wasserleitung 110 mm und den Straßenbau mit Asphaltbelag und
Beton-Randeinfassung zu beauftragen.
Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, diese Leistungen beschränkt auszuschreiben.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach ausführlicher Beratung beschloss der Gemeinderat diese
Baumaßnahme, wobei die Leitungsführung ohne Knick in gerader Führung
erfolgt und stimmte zu, für die Erschließung des Grundstückes Flst.
365/21 eine beschränkte Ausschreibung durchzuführen und die
Vergabeentscheidung an den Technischen Ausschuss zu delegieren.
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- Konjunkturprogramm II
- Installation einer benutzerabhängigen Einzelraumsteuerung im Dorfhaus
A. Sachverhalt
Durch das im März 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung von
Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder
(Zukunftsinvestitionsgesetz) fördert der Bund zur Abwehr einer Störung
des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts durch Finanzhilfen besonders
bedeutsame Investition der Länder und Kommunen in Höhe von insg. 10
Milliarden Euro. Hiervon entfällt auf Baden-Württemberg ein Betrag von
1,237 Milliarden Euro.
Des weiteren soll die Finanzhilfe des Bundes zu
mindestens 70 % zur Finanzierung kommunalbezogener Investitionen
eingesetzt werden. Davon sollen wiederum 65 % der Investitionen mit
dem Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur und 35 % im
Investitionsschwerpunkt Infrastruktur verwand werden.
Aufgestockt um die Landesmittel entfallen damit 499 Millionen Euro auf den
Förderbereich Bildungsinfrastruktur und 367 Millionen Euro auf den
Förderbereich Infrastruktur.
Der Gemeinderat hat bereits 2009 von dem Sachverhalt Kenntnis genommen und zugestimmt, nachfolgende Anmeldungen
für die Zuschüsse beim Regierungspräsidium einzureichen:
1. Bildungspauschale
- Laubenhartschule Bartholomä
Austausch der bestehenden Lüftungs- und Wärmeverteilungsanlage im Lehrschwimmbecken und Sanierung von Fenstern (Gesamtkosten rund 67.000 €)
2. Infrastrukturpauschale
- Dorfhaus Bartholomä
Benutzerabhängige Heizungssteuerung
- Rathaus
Austausch der Fenster (Gesamtkosten rund 30.000 €)
Mit Bewilligungsbescheid vom 14.05.2009 hat das Regierungspräsidium Stuttgart aus der
Infrastrukturpauschale insgesamt einen Betrag in Höhe von 21.974,- €
bewilligt. Davon entfällt für das beantragte Vorhaben Dorfhaus eine
Zuwendung in Höhe von 3.216,- €.
Für das Gewerk hat die Gemeindeverwaltung sodann zwei Angebote eingeholt. Dabei ist das
Angebot der Firma Elektro Fuchs mit 6.948,11 € (netto) das preisgünstigere. Das andere Angebot beläuft sich auf 6.968,35 €.
In den Angeboten ist die jeweilige Montage der Raumregelgeräte nicht enthalten. Die Montage kann vom Bauhof durchgeführt werden.
B. Beratung und Beschlussfassung
Aus der Mitte des Gremiums wurde Wert darauf gelegt, dass nach
Installation der Einzelraumsteuerung eine Effizienzprüfung und -kontrolle erfolgt.
Nach weiterer Beratung beauftragte schließlich der
Gemeinderat einstimmig die Firma Elektro Fuchs mit der Lieferung und
dem Umbau der Heizungsregelungstechnik im Dorfhaus gemäß dem Angebot
zu Kosten von 6.948,11 €, zzgl. MwSt.
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- Entwidmung öffentlicher Wege
Hier: Flst. Nr. 1069 (Hinterfeld) und Flst. Nr.821, 827 und 838 (Heidäcker)
A. Sachverhalt
Entlang der Landesstraßen Bartholomä - Heubach L 1162 und entlang der
Landesstraße Bartholomä – Steinheim befinden sich öffentliche Wege.
Aus einer hierzu ergangenen Vorberatung im Technischen Ausschuss wurde
zu diesen Grundstücken Flst. 1069 (Hinterfeld) und Flst. 821, 827 und
838 (Heidäcker) die Ansicht vertreten, dass diese Feldwege für den
öffentlichen Verkehr entbehrlich sind. Sie könnten damit entwidmet werden.
Mit einem Endwidmungsverfahren ist zunächst die Absicht der
Gemeinde, die öffentlichen Wege einziehen zu wollen, öffentlich
bekannt zu geben. Hierbei besteht die Möglichkeit, dass die
Öffentlichkeit von diesem Entwidmungsverfahren Kenntnis erhält und
ggf. Belange geltend machen kann.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat, das Verfahren
einzuleiten und die Verwaltung zu beauftragen, diese Absicht der
Einziehung der Feldwege im Mitteilungsblatt öffentlich bekannt zu machen.
(vgl. hierzu öffentliche Bekanntmachung)
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- Zuteilung von Wohnbauplätzen im Baugebiet „Brunnenfeldstraße“
- Bauplatz Nr. 7 an die Eheleute Kyrisch/Ritz
A. Sachverhalt
Mit der Sanierung der gewerblichen Brache „Ginzkey“ und der
Erschließung des Bereichs für Wohnbauplätze stehen in der Gemeinde
seit Ende Mai 2009 attraktive und baureife Wohnbauplätze in
zentralörtlicher Lage zur Verfügung. Der Gemeinderat Bartholomä hat
den Bauplatzpreis mit 92 €/m², inkl. der Erschließung und ab 1.1.2011
mit 95 €/m², festgelegt. Darüber hinaus gewährt die Gemeinde
Bartholomä einen Nachlass auf den Kaufpreis für
Familien/Alleinerziehende mit Kindern.
Für den Bauplatz Nr. 5, haben die Eheleute Susanne Kyrisch/Michael Ritz, Bartholomä den Antrag auf
Zuteilung gestellt.
Mit dem Verkauf dieses Bauplatzes steht im Gebiet
Brunnenfeldstraße nur noch 1 Bauplatz (Bauplatz Nr. 3, 839 m²) zur Verfügung.
B. Beratung und Beschlussfassung
Ohne weitere Aussprache beschloss der Gemeinderat den Wohnbauplatz an
die Eheleute Kyrisch/Ritz zuzuteilen.
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- Annahme von Spenden und Zuwendungen
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in einer öffentlichen Sitzung 2006 von
gesetzlichen Änderungen hinsichtlich der Annahme und Behandlung von
Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen Kenntnis genommen.
In der selben Sitzung wurde seitens des Gremiums beschlossen, zur
Vereinfachung des Verfahrens festzulegen, dass der Gemeinderat über
Einzelspenden von bis zu 100 € in periodischen Abständen (1 x
jährlich) in zusammengefasster Form pauschal entscheidet. Darüber
hinaus gehende Spendenbeträge sind vom Gemeinderat gemäß den
gesetzlichen Vorschriften in einem Einzelbeschluss förmlich anzunehmen.
Dem Gemeinderat lagen Spendeneingänge in Höhe von 1.780 € zur Annahme vor.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende bedankte sich sehr herzlich bei den Spendern, die
zugunsten der Kultur- und Sportstiftung, der Freiwilligen Feuerwehr
und dem Kinderfest Spenden getätigt haben. Ohne weitere Aussprache
nahm sodann der Gemeinderat förmlich die Spenden an.
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- Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 22.06.2010
Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung die
nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurden:
1. Bausachen
a.) Nutzungsänderung des Abstellraumes als Werkstatt, Flst. Nr. 142/2, An der Hülbe
Für eine Nutzungsänderung einer Wohn-/Abstellkammer in einer Werkstatt
beantragt der Bauherr eine Baugenehmigung. Da die rechtlichen
Voraussetzungen vorliegen, hat der Technische Ausschuss unter
Benennung von Auflagen und Bedingungen das kommunale Einvernehmen zu
dem gestellten Bauantrag erteilt.
b.) Erstellung von Stellplätzen, Anbau eines Materiallagers für KfZ-Ersatzteile, Flst. Nr. 265/6, Heubacher Straße
An dem bestehenden Gewerbegebäude ist geplant, Stellplätze und ein Materiallager anzubauen. Der Technische Ausschuss
hat nach ausführlicher Beratung das kommunale Einvernehmen unter der
Voraussetzung erteilt, dass durch die Anlegung neuer Stellplätze eine
Entlastung des Parkdrucks auf der Landesstraße erfolgt.
c.) Erstellung eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport, Flst. Nr. 208/5, Brunnenfeldstraße
Im Rahmen einer Bauvoranfrage möchte der Bauherr die Zulässigkeit der Erstellung von einer Garage/Carport
außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche klären. Der Technische Ausschuss hat nach ausführlicher Beratung dem Vorhaben zugestimmt
unter der Voraussetzung, dass eine Verschiebung des Baukörpers der
Garagen/Carport erfolgt und das Bauvorhaben durch die Anbringung eines
Pultdaches städtebaulich aufgewertet wird.
2. Ersatzbeschaffung des Ford-Transporters für den gemeindlichen Bauhof
Einstimmig hat der Technische Ausschuss zugestimmt, die Gemeindeverwaltung zu
ermächtigen, bis zu einem max. Betrag von 10.000 € eine
Ersatzbeschaffung des defekten Ford-Transporters für den gemeindlichen
Bauhof zu tätigen.
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- Bekanntgaben/Verschiedenes
Unter dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben informierte der
Bürgermeister zu den nachfolgenden Punkten:
7.1. Bekanntgabe einer Eilentscheidung über die Reparatur des Mecalac (Bagger)
Der Vorsitzende gab bekannt, dass kurzfristig der Bagger des gemeindlichen
Bauhofes repariert werden musste. Die Hydraulikpumpe des Fahrwerks und
die Arbeitspumpe des Baggerarmes hätten hierbei Reparaturkosten in
Höhe von 11.602 € verursacht.
7.2. Ergebnisse der Straßenverkehrsschau vom 19.05.2010
Über die Ergebnisse der Straßenverkehrsschau gab der Bürgermeister Auskunft. Dabei wurden die
nachfolgenden Punkte erörtert:
- Geschwindigkeitsmindernde Maßnahmen im Zuge der Ortsdurchfahrten
- Überprüfung der Parkregelung und der Verkehrsverhältnisse im Bereich Heubacher Straße
- Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Landesstraße 1221
- Erörterung Schneekettenpflicht im Bereich zwischen Heubach und Bartholomä bzw. zwischen Essingen und Essingen-Lauterburg
- Hinweisbeschilderung auf die Ortsinformationstafeln
- Schutz der Fußgänger auf dem Gehweg Lauterburger Straße, Ortsausgang
- Zeitlich befristete Einbahnstraßenregelung Zufahrt zum Skilift Bartholomä
- Überprüfung auf Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf Höhe Heubacher Straße
7.3.Zuwendungsbescheid für die Ersatzbeschaffung des Löschfahrzeugs LF 8
Der Vorsitzende zeigte sich erfreut, dass die Fachförderung für das
Feuerwehrwesen des Landes Baden-Württemberg für die Ersatzbeschaffung
des Löschfahrzeugs LF8 eine Zuwendung in Höhe von 82.500 € bewilligt
habe. Die Gemeinde warte nun auf die notwendige Bezuschussung aus dem
kommunalen Ausgleichstock, um die dringende Ersatzbeschaffung
vornehmen zu können.
7.4. Jahresrechnung 2009 –Änderung der Bildung der Haushaltsausgabereste
Der Vorsitzende informierte darüber, dass
sich der Jahresabschluss 2009 um 100.000 € schlechter darstelle als
bei der letztmaligen Beratung des Gemeinderats im Mai zur Bildung der
Haushaltsausgabereste. Nach ausführlicher Beratung stimmte der
Gemeinderat einer geänderten Bildung der Haushaltsausgabereste zu.
Damit verschlechtern sich die Hausgabereste bei den Haushaltsstellen
„Grunderwerb“ und „Wasserhausanschlüsse Beckengasse“ um 100.000 €.
7.5. Einführung der gesplitteten Abwassergebühren
Dass für die Abwassergebühr bislang der Maßstab die jeweils bezogene
Frischwassermenge bildete und dieses Verfahren nun nicht mehr gültig
sei, darüber informierte der Bürgermeister. Der Verwaltungsgerichtshof
Mannheim (VGH) habe nämlich die in der Praxis gebräuchliche und
bewährte Form der Abwassergebührenveranlagung verworfen, weil diese
gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße. Die Auswirkungen des Urteils
seien bei sämtlichen Städten und Gemeinden erheblich. Kämmerer Thomas
Kiwus ergänzte, dass damit für die Gemeinde keine Erhöhung bzw. auch
Reduzierung des Abwassergebührenaufkommens verbunden sei, jedoch die
Verteilung auf die Grundstückseigentümer zukünftig unterschiedlich
ausfalle. Alle Kommunen in Baden-Württemberg seien nun verpflichtet,
eine Schmutz- und Niederschlagswassergebühr mit unterschiedlichen
Gebührenmaßstäben zu erheben. Der Verwaltungsaufwand für die Städte
und Gemeinden im Land sei gewaltig. Anhand von Schaubildern
verdeutlichte der Kämmerer was künftig der Maßstab für die Veranlagung
der Abwassergebühren sein soll.
7.6. Krankentransportwagen (KTW) in Bartholomä
Bürgermeister Kuhn informierte, dass momentan die
Rettungsdienste der Helfer-vor-Gruppe (HVO) des DRK in Bartholomä mit
dem Rover gefahren würden, weil der Krankentransportwagen (KTW) defekt
sei. Eine Reparatur des KTW lohne nicht mehr. In dem Zusammenhang
sprach er seinen Dank und die Anerkennung der ehrenamtlichen
Helfer-vor-Ort Gruppe aus. Weiterhin wies er darauf hin, dass es
leider derzeit nicht möglich sei in Bartholomä eine Wache mit
Dienstplan zu besetzen. Die Ortsgruppe im DRK habe dies intensiv
geprüft, jedoch festgestellt, die dann geforderten Dienst- und
Bereitschaftszeiten nicht dauerhaft leisten zu können.
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Ende der öffentlichen Sitzung um 20.15 Uhr.
Eine nichtöffentliche Sitzung mit 6 Tagesordnungspunkten schloss sich an.
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