Aus dem Gemeinderat
Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 30. Juni 2010
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 9 Gemeinderäte
Beginn der Sitzung um 18.30 Uhr
Ende der Sitzung um 20.15 Uhr
Zuhörer: 3
 
  1. Erschließung Stichweg an der Otto-Höfliger-Straße
    - Ausschreibungsbeschluss
A. Sachverhalt
Das Grundstück Flst. 365/21 mit einem Flächengehalt von 1867 m² soll für die Erschließung mit einer Mischgebietsnutzung erschlossen werden.
Hierzu ist in das Grundstück ein 3,5 m breiter Stichweg, zzgl. der Erschließung vorzusehen. Dazu ist geplant, auf eine Länge von ca. 33 m einen Mischwasserkanal KG DN 150, die Trinkwasserversorgung mit einer Wasserleitung 110 mm und den Straßenbau mit Asphaltbelag und Beton-Randeinfassung zu beauftragen.
Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, diese Leistungen beschränkt auszuschreiben.

B. Beratung und Beschlussfassung
Nach ausführlicher Beratung beschloss der Gemeinderat diese Baumaßnahme, wobei die Leitungsführung ohne Knick in gerader Führung erfolgt und stimmte zu, für die Erschließung des Grundstückes Flst. 365/21 eine beschränkte Ausschreibung durchzuführen und die Vergabeentscheidung an den Technischen Ausschuss zu delegieren.
  1. Konjunkturprogramm II
    - Installation einer benutzerabhängigen Einzelraumsteuerung im Dorfhaus
A. Sachverhalt
Durch das im März 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (Zukunftsinvestitionsgesetz) fördert der Bund zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts durch Finanzhilfen besonders bedeutsame Investition der Länder und Kommunen in Höhe von insg. 10 Milliarden Euro. Hiervon entfällt auf Baden-Württemberg ein Betrag von 1,237 Milliarden Euro.
Des weiteren soll die Finanzhilfe des Bundes zu mindestens 70 % zur Finanzierung kommunalbezogener Investitionen eingesetzt werden. Davon sollen wiederum 65 % der Investitionen mit dem Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur und 35 % im Investitionsschwerpunkt Infrastruktur verwand werden.
Aufgestockt um die Landesmittel entfallen damit 499 Millionen Euro auf den Förderbereich Bildungsinfrastruktur und 367 Millionen Euro auf den Förderbereich Infrastruktur.
Der Gemeinderat hat bereits 2009 von dem Sachverhalt Kenntnis genommen und zugestimmt, nachfolgende Anmeldungen für die Zuschüsse beim Regierungspräsidium einzureichen:
1. Bildungspauschale
- Laubenhartschule Bartholomä
Austausch der bestehenden Lüftungs- und Wärmeverteilungsanlage im Lehrschwimmbecken und Sanierung von Fenstern (Gesamtkosten rund 67.000 €)
2. Infrastrukturpauschale
- Dorfhaus Bartholomä
Benutzerabhängige Heizungssteuerung
- Rathaus
Austausch der Fenster (Gesamtkosten rund 30.000 €)

Mit Bewilligungsbescheid vom 14.05.2009 hat das Regierungspräsidium Stuttgart aus der Infrastrukturpauschale insgesamt einen Betrag in Höhe von 21.974,- € bewilligt. Davon entfällt für das beantragte Vorhaben Dorfhaus eine Zuwendung in Höhe von 3.216,- €.
Für das Gewerk hat die Gemeindeverwaltung sodann zwei Angebote eingeholt. Dabei ist das Angebot der Firma Elektro Fuchs mit 6.948,11 € (netto) das preisgünstigere. Das andere Angebot beläuft sich auf 6.968,35 €.
In den Angeboten ist die jeweilige Montage der Raumregelgeräte nicht enthalten. Die Montage kann vom Bauhof durchgeführt werden.

B. Beratung und Beschlussfassung
Aus der Mitte des Gremiums wurde Wert darauf gelegt, dass nach Installation der Einzelraumsteuerung eine Effizienzprüfung und -kontrolle erfolgt.
Nach weiterer Beratung beauftragte schließlich der Gemeinderat einstimmig die Firma Elektro Fuchs mit der Lieferung und dem Umbau der Heizungsregelungstechnik im Dorfhaus gemäß dem Angebot zu Kosten von 6.948,11 €, zzgl. MwSt.
  1. Entwidmung öffentlicher Wege
    Hier: Flst. Nr. 1069 (Hinterfeld) und Flst. Nr.821, 827 und 838 (Heidäcker)
A. Sachverhalt
Entlang der Landesstraßen Bartholomä - Heubach L 1162 und entlang der Landesstraße Bartholomä – Steinheim befinden sich öffentliche Wege.
Aus einer hierzu ergangenen Vorberatung im Technischen Ausschuss wurde zu diesen Grundstücken Flst. 1069 (Hinterfeld) und Flst. 821, 827 und 838 (Heidäcker) die Ansicht vertreten, dass diese Feldwege für den öffentlichen Verkehr entbehrlich sind. Sie könnten damit entwidmet werden.
Mit einem Endwidmungsverfahren ist zunächst die Absicht der Gemeinde, die öffentlichen Wege einziehen zu wollen, öffentlich bekannt zu geben. Hierbei besteht die Möglichkeit, dass die Öffentlichkeit von diesem Entwidmungsverfahren Kenntnis erhält und ggf. Belange geltend machen kann.

B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat, das Verfahren einzuleiten und die Verwaltung zu beauftragen, diese Absicht der Einziehung der Feldwege im Mitteilungsblatt öffentlich bekannt zu machen.
(vgl. hierzu öffentliche Bekanntmachung)
  1. Zuteilung von Wohnbauplätzen im Baugebiet „Brunnenfeldstraße“
    - Bauplatz Nr. 7 an die Eheleute Kyrisch/Ritz
A. Sachverhalt
Mit der Sanierung der gewerblichen Brache „Ginzkey“ und der Erschließung des Bereichs für Wohnbauplätze stehen in der Gemeinde seit Ende Mai 2009 attraktive und baureife Wohnbauplätze in zentralörtlicher Lage zur Verfügung. Der Gemeinderat Bartholomä hat den Bauplatzpreis mit 92 €/m², inkl. der Erschließung und ab 1.1.2011 mit 95 €/m², festgelegt. Darüber hinaus gewährt die Gemeinde Bartholomä einen Nachlass auf den Kaufpreis für Familien/Alleinerziehende mit Kindern.
Für den Bauplatz Nr. 5, haben die Eheleute Susanne Kyrisch/Michael Ritz, Bartholomä den Antrag auf Zuteilung gestellt.
Mit dem Verkauf dieses Bauplatzes steht im Gebiet Brunnenfeldstraße nur noch 1 Bauplatz (Bauplatz Nr. 3, 839 m²) zur Verfügung.

B. Beratung und Beschlussfassung
Ohne weitere Aussprache beschloss der Gemeinderat den Wohnbauplatz an die Eheleute Kyrisch/Ritz zuzuteilen.
  1. Annahme von Spenden und Zuwendungen
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in einer öffentlichen Sitzung 2006 von gesetzlichen Änderungen hinsichtlich der Annahme und Behandlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen Kenntnis genommen.
In der selben Sitzung wurde seitens des Gremiums beschlossen, zur Vereinfachung des Verfahrens festzulegen, dass der Gemeinderat über Einzelspenden von bis zu 100 € in periodischen Abständen (1 x jährlich) in zusammengefasster Form pauschal entscheidet. Darüber hinaus gehende Spendenbeträge sind vom Gemeinderat gemäß den gesetzlichen Vorschriften in einem Einzelbeschluss förmlich anzunehmen.
Dem Gemeinderat lagen Spendeneingänge in Höhe von 1.780 € zur Annahme vor.

B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende bedankte sich sehr herzlich bei den Spendern, die zugunsten der Kultur- und Sportstiftung, der Freiwilligen Feuerwehr und dem Kinderfest Spenden getätigt haben. Ohne weitere Aussprache nahm sodann der Gemeinderat förmlich die Spenden an.
  1. Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 22.06.2010
Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurden:

1. Bausachen
a.) Nutzungsänderung des Abstellraumes als Werkstatt, Flst. Nr. 142/2, An der Hülbe
Für eine Nutzungsänderung einer Wohn-/Abstellkammer in einer Werkstatt beantragt der Bauherr eine Baugenehmigung. Da die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, hat der Technische Ausschuss unter Benennung von Auflagen und Bedingungen das kommunale Einvernehmen zu dem gestellten Bauantrag erteilt.

b.) Erstellung von Stellplätzen, Anbau eines Materiallagers für KfZ-Ersatzteile, Flst. Nr. 265/6, Heubacher Straße
An dem bestehenden Gewerbegebäude ist geplant, Stellplätze und ein Materiallager anzubauen. Der Technische Ausschuss hat nach ausführlicher Beratung das kommunale Einvernehmen unter der Voraussetzung erteilt, dass durch die Anlegung neuer Stellplätze eine Entlastung des Parkdrucks auf der Landesstraße erfolgt.

c.) Erstellung eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport, Flst. Nr. 208/5, Brunnenfeldstraße
Im Rahmen einer Bauvoranfrage möchte der Bauherr die Zulässigkeit der Erstellung von einer Garage/Carport außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche klären. Der Technische Ausschuss hat nach ausführlicher Beratung dem Vorhaben zugestimmt unter der Voraussetzung, dass eine Verschiebung des Baukörpers der Garagen/Carport erfolgt und das Bauvorhaben durch die Anbringung eines Pultdaches städtebaulich aufgewertet wird.

2. Ersatzbeschaffung des Ford-Transporters für den gemeindlichen Bauhof
Einstimmig hat der Technische Ausschuss zugestimmt, die Gemeindeverwaltung zu ermächtigen, bis zu einem max. Betrag von 10.000 € eine Ersatzbeschaffung des defekten Ford-Transporters für den gemeindlichen Bauhof zu tätigen.
  1. Bekanntgaben/Verschiedenes
Unter dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben informierte der Bürgermeister zu den nachfolgenden Punkten:

7.1. Bekanntgabe einer Eilentscheidung über die Reparatur des Mecalac (Bagger)
Der Vorsitzende gab bekannt, dass kurzfristig der Bagger des gemeindlichen Bauhofes repariert werden musste. Die Hydraulikpumpe des Fahrwerks und die Arbeitspumpe des Baggerarmes hätten hierbei Reparaturkosten in Höhe von 11.602 € verursacht.

7.2. Ergebnisse der Straßenverkehrsschau vom 19.05.2010
Über die Ergebnisse der Straßenverkehrsschau gab der Bürgermeister Auskunft. Dabei wurden die nachfolgenden Punkte erörtert:
- Geschwindigkeitsmindernde Maßnahmen im Zuge der Ortsdurchfahrten
- Überprüfung der Parkregelung und der Verkehrsverhältnisse im Bereich Heubacher Straße
- Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Landesstraße 1221
- Erörterung Schneekettenpflicht im Bereich zwischen Heubach und Bartholomä bzw. zwischen Essingen und Essingen-Lauterburg
- Hinweisbeschilderung auf die Ortsinformationstafeln
- Schutz der Fußgänger auf dem Gehweg Lauterburger Straße, Ortsausgang
- Zeitlich befristete Einbahnstraßenregelung Zufahrt zum Skilift Bartholomä
- Überprüfung auf Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf Höhe Heubacher Straße

7.3.Zuwendungsbescheid für die Ersatzbeschaffung des Löschfahrzeugs LF 8
Der Vorsitzende zeigte sich erfreut, dass die Fachförderung für das Feuerwehrwesen des Landes Baden-Württemberg für die Ersatzbeschaffung des Löschfahrzeugs LF8 eine Zuwendung in Höhe von 82.500 € bewilligt habe. Die Gemeinde warte nun auf die notwendige Bezuschussung aus dem kommunalen Ausgleichstock, um die dringende Ersatzbeschaffung vornehmen zu können.

7.4. Jahresrechnung 2009 –Änderung der Bildung der Haushaltsausgabereste
Der Vorsitzende informierte darüber, dass sich der Jahresabschluss 2009 um 100.000 € schlechter darstelle als bei der letztmaligen Beratung des Gemeinderats im Mai zur Bildung der Haushaltsausgabereste. Nach ausführlicher Beratung stimmte der Gemeinderat einer geänderten Bildung der Haushaltsausgabereste zu. Damit verschlechtern sich die Hausgabereste bei den Haushaltsstellen „Grunderwerb“ und „Wasserhausanschlüsse Beckengasse“ um 100.000 €.

7.5. Einführung der gesplitteten Abwassergebühren
Dass für die Abwassergebühr bislang der Maßstab die jeweils bezogene Frischwassermenge bildete und dieses Verfahren nun nicht mehr gültig sei, darüber informierte der Bürgermeister. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) habe nämlich die in der Praxis gebräuchliche und bewährte Form der Abwassergebührenveranlagung verworfen, weil diese gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße. Die Auswirkungen des Urteils seien bei sämtlichen Städten und Gemeinden erheblich. Kämmerer Thomas Kiwus ergänzte, dass damit für die Gemeinde keine Erhöhung bzw. auch Reduzierung des Abwassergebührenaufkommens verbunden sei, jedoch die Verteilung auf die Grundstückseigentümer zukünftig unterschiedlich ausfalle. Alle Kommunen in Baden-Württemberg seien nun verpflichtet, eine Schmutz- und Niederschlagswassergebühr mit unterschiedlichen Gebührenmaßstäben zu erheben. Der Verwaltungsaufwand für die Städte und Gemeinden im Land sei gewaltig. Anhand von Schaubildern verdeutlichte der Kämmerer was künftig der Maßstab für die Veranlagung der Abwassergebühren sein soll.

7.6. Krankentransportwagen (KTW) in Bartholomä
Bürgermeister Kuhn informierte, dass momentan die Rettungsdienste der Helfer-vor-Gruppe (HVO) des DRK in Bartholomä mit dem Rover gefahren würden, weil der Krankentransportwagen (KTW) defekt sei. Eine Reparatur des KTW lohne nicht mehr. In dem Zusammenhang sprach er seinen Dank und die Anerkennung der ehrenamtlichen Helfer-vor-Ort Gruppe aus. Weiterhin wies er darauf hin, dass es leider derzeit nicht möglich sei in Bartholomä eine Wache mit Dienstplan zu besetzen. Die Ortsgruppe im DRK habe dies intensiv geprüft, jedoch festgestellt, die dann geforderten Dienst- und Bereitschaftszeiten nicht dauerhaft leisten zu können.
Ende der öffentlichen Sitzung um 20.15 Uhr.
Eine nichtöffentliche Sitzung mit 6 Tagesordnungspunkten schloss sich an.
 
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