Öffentliche Bekanntmachung Absicht zur Entwidmung (straßenrechtliche Volleinziehung) von Feldwegen |
06.07.2010 |
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Die Gemeinde Bartholomä beabsichtigt gemäß § 7 Straßengesetz Baden-Württemberg öffentliche Feldwege wie folgt einzuziehen:
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Flst.Nr. 1069, 981 qm, Gewann Hinterfeld
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Flst.Nr. 838, 2.365 qm, Gewann Heidäcker
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Flst.Nr. 827, 1.251 qm, Gewann Heidäcker
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Flst.Nr. 821, 1.798 qm, Gewann Heidäcker
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Bei allen Grundstücken handelt es sich um einen beschränkt öffentlichen Weg. Die betroffenen Flächen sind auf beiliegendem
Kartenausschnitt schwarz hervorgehoben.
Gegen die Absicht dieser Entwidmung kann innerhalb von 3 Monaten, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der
Gemeindeverwaltung Bartholomä, Beckengasse 14, 73566 Bartholomä, Widerspruch eingelegt werden.
Bartholomä, 9. Juli 2010
Thomas Kuhn, Bürgermeister
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