Gemeinde Bartholomä
Öffentliche Bekanntmachung
Absicht zur Entwidmung (straßenrechtliche Volleinziehung) von Feldwegen
06.07.2010
Die Gemeinde Bartholomä beabsichtigt gemäß § 7 Straßengesetz Baden-Württemberg öffentliche Feldwege wie folgt einzuziehen:
Flst.Nr. 1069, 981 qm, Gewann Hinterfeld
Flst.Nr. 838, 2.365 qm, Gewann Heidäcker
Flst.Nr. 827, 1.251 qm, Gewann Heidäcker
Flst.Nr. 821, 1.798 qm, Gewann Heidäcker
Bei allen Grundstücken handelt es sich um einen beschränkt öffentlichen Weg. Die betroffenen Flächen sind auf beiliegendem Kartenausschnitt schwarz hervorgehoben.

Gegen die Absicht dieser Entwidmung kann innerhalb von 3 Monaten, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Bartholomä, Beckengasse 14, 73566 Bartholomä, Widerspruch eingelegt werden.

Bartholomä, 9. Juli 2010
Thomas Kuhn, Bürgermeister
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